NIEDERSCHRIFT über die öffentliche und nichtöffentliche. Sitzung des Stadtrates. vom 10. September 2015 im Sitzungssaal des Rathauses

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1 Stadt Velburg Vorsitz: Erster Bürgermeister Bernhard Kraus NIEDERSCHRIFT über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 10. September 2015 im Sitzungssaal des Rathauses Der Vorsitzende erklärte die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellte fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht wurden. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Stadtrat ist somit nach Art.47 Abs.2, 3 GO beschlussfähig. Gremiumsmitglieder: Bemerkung: Klemens Meyer Bernhard Dürr Franz Brandl Helmut Braun Peter Burnickl Kristina Eichenseer Martin Federhofer Erwin Gradl Dr. Josef Guttenberger Beate Höß Johann Karg jun. Markus Ott Martin Pruy Albert Pürzer Dr. Roland Schlusche Christian Schmid Stefan Segerer Franz Seibold Entschuldigt sind Johann Dietl Michael Gruber Thomas Schmaußer Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom Seite 1 von 12

2 Ortssprecher Peter Götz Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:30 Uhr Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom Seite 2 von 12

3 Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Breitbanderschließung Gemeinde Velburg; Zweites Verfahren; Ergebnis der Markterkundung; Festlegung der Erschließungsgebiete und Ausschreibung 2. Bauanträge, Bauvoranfragen und unerledigte Angelegenheiten aus der Bauausschusssitzung 2.1 Bauantrag auf Erweiterung eines Rinderstalles; Antragsteller: Dinauer Josef, Fl.-Nr.: 1161, Gem. Günching 2.2 Bauantrag auf Neubau eines Jungviehstalles; Antragsteller: Pruy GbR, Fl.-Nr.: 1300, Gem. Lengenfeld 3. Antrag auf Errichtung eines Spielplatzes in Altenveldorf; Antragsteller: Bewohner Altenveldorf, Fl.-Nr.: Teilflächen aus Fl.-Nr.: 336 und 335, Gem. Oberweiling 4. Straßenbeleuchtungserweiterung Günching, Ringstraße und Krondorfer Straße 5. Straßenbau GVS Hollerstetten-Lengenfeld; Abschnitt I und Kreisverkehr Oberweiling 6. Beteiligungsbericht 2014; Vorlage und Kenntnisnahme 7. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom Verschiedenes, Anfragen 8.1 Jahresrechnung Vorlage an den Stadtrat Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom Seite 3 von 12

4 I. Öffentlicher Teil 1. Breitbanderschließung Gemeinde Velburg; Zweites Verfahren; Ergebnis der Markterkundung; Festlegung der Erschließungsgebiete und Ausschreibung Nach der erfolgreichen Ausschreibung im ersten Verfahren im Rahmen des Breitbandförderprogramms Bayern hat die Stadt Velburg die möglichen Fördergelder noch nicht ausgeschöpft. Um die Höchstförderung von Euro erreichen zu können, dürfen Euro für den Breitbandausbau ausgegeben werden. Im Zuge des ersten Verfahrens werden die Ortschaften Velburg, Altenveldorf, Deusmauer, Matzenhof, Harenzhofen, Lengenfeld, Rammersberg, Vogelbrunn, Mantlach, Finsterweiling, Oberweiling, Haumühle und Hollerstetten sowie die Gewerbegebiete in Velburg mit der wirtschaftlichen Deckungslücke von Euro mit dem schnellen Internet erschlossen. Es verbleiben somit Restmittel von Euro für ein weiteres Verfahren. Die Stadt Velburg hat daraufhin am die Markterkundung gestartet. Hierzu wurden alle namhaften Anbieter von Breitbanddiensten (DSL) angeschrieben und um Stellungnahme über die Ausbaupläne in den nächsten 3 Jahren, ohne Fördermittel, gebeten. Gleichzeitig wurde die Anfrage auf der Homepage der Stadt Velburg veröffentlicht, so dass auch neue Anbieter reagieren konnten. Zusätzlich wurde die Bundesnetzagentur über die Ausbaupläne informiert und um Stellungnahme gebeten, ob in den festgelegten Erschließungsgebieten schon vorabregulierte Produkte zur gewünschten Erschließung führen. Angeschrieben wurden: Telekom Deutschland, Nürnberg Keine Antwort Inexio Informationstechnologie, Saarlouis Keine Antwort Brandl Services, Pavelsbach Keine Antwort Antwortschreiben aufgrund Veröffentlichung: Amplus AG, Teisnach Antwort am : Kein Ausbau geplant Kabel Deutschland, Nürnberg Antwort am : Kein Ausbau geplant Nachdem die vorhandene DSL-Infrastruktur im Gemeindegebiet Velburg analysiert wurde, ist in Zusammenarbeit mit der Breitbandberatung Bayern ein Plan mit den vorläufigen Erschließungsgebieten im Rahmen des zweiten Verfahrens erarbeitet worden, der den Stadträten mittels PowerPoint Präsentation vorgestellt wird. Bei der Festlegung der Erschließungsgebiete wurde von Seiten der Stadt größtmögliches Augenmerk auf einen wirtschaftlichen Einsatz der Restfördermittel und die förderkonforme Umsetzung aller Maßnahmen gelegt. Die Verwaltung schlägt vor, in zwei Losen auszuschreiben und kein Gesamtangebot zuzulassen, da dies laut dem Büro Breitbandberatung Bayern am wirtschaftlichsten ist. Folgende Ortschaften werden in Erschließungsgebieten und Losen zusammengefasst: Los 1: Kirchenwinn, Reichertswinn, Sommertshof, Dislhof, Schafhof (Erschließungsgebiet 1) Ronsolden, Pathal (Erschließungsgebiet 3) Los 2: Freudenricht, Dantersdorf, St. Wolfgang, St. Colomann, Richterhof, Diesenhof, Neudiesenhof (Erschließungsgebiet 2) Die Erschließungsgebiete werden für die Ausschreibung so wie in der Planung dargestellt festgelegt. Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, die Ausschreibung durchzuführen. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 19 dafür: 19 dagegen: 0 Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom Seite 4 von 12

5 2. Bauanträge, Bauvoranfragen und unerledigte Angelegenheiten aus der Bauausschusssitzung 2.1 Bauantrag auf Erweiterung eines Rinderstalles; Antragsteller: Dinauer Josef, Fl.- Nr.: 1161, Gem. Günching Herr Josef Dinauer stellt Bauantrag auf Erweiterung eines Rinderstalles auf Fl.-Nr.: 1161, Gem. Günching. Das Grundstück befindet sich angrenzend an das Anwesen Dürn 7 in Velburg. Beabsichtigt ist: Die Erweiterung des bestehenden Rinderstalles in Richtung Osten, giebelseitig, um 10,20 m mit einer neuen Gesamtlänge von 45,60 m sowie in Richtung Süden, traufseitig um 6,52 m mit einer neuen Gesamtbreite von 26,87 m. Ausführung des Daches wie Bestand, Eindeckung mit Sandwichplatten KD 30, Dachneigung 16. Eine Versickerungsmulde für einen Teil des anfallenden Niederschlagswassers ist auf dem Grundstück vorgesehen. Auflage: Ein Entwässerungsplan zur geregelten Ableitung des anfallenden Oberflächen- und Niederschlagwassers ist zur Genehmigung noch nachzureichen. Der Antragsteller ist für dieses Bauvorhaben nach 35 BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert. Nachbarunterschriften sind keine erforderlich. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Dinauer Josef auf Erweiterung eines Rinderstalles auf Fl.-Nr.: 1161, Gem. Günching, wird unter der Auflage, dass noch ein Entwässerungsplan zur geregelten Ableitung des anfallenden Oberflächen- und Niederschlagwassers zur Genehmigung nachzureichen ist, erteilt. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 18 dafür: 18 dagegen: 0 Stadtrat Pruy wegen persönlicher Beteiligung (Schwager des Antragstellers) von der Beschlussfassung ausgeschlossen. 2.2 Bauantrag auf Neubau eines Jungviehstalles; Antragsteller: Pruy GbR, Fl.-Nr.: 1300, Gem. Lengenfeld Die Pruy GbR stellt Bauantrag auf Neubau eines Jungviehstalles auf einer Teilfläche von Fl.-Nr.: 1300, Gem. Lengenfeld. Das Grundstück befindet sich in Harenzhofen 17, Velburg. Beabsichtigt ist: Der Neubau eines Jungviehstalles mit den Aussenmaßen L x B = 60,46 m x 19,37 m. Ausführung des Daches als Satteldach mit Pultdachfirst, fertige Firsthöhe 8,14 m, Dacheindeckung mit Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom Seite 5 von 12

6 Sandwichplatten KD 30, Dachneigung 17 /20, mit einem in südlicher Richtung angebauten Fressgang auf der gesamten Länge mit einer Breite von 8,55 m, Ausführung des Daches als Pultdach, fertige Höhe max. 5,28 m, Dacheindeckung mit Sandwichplatten KD 30, Dachneigung 17. Zwei Versickerungsmulden für einen Teil des anfallenden Niederschlagwassers sind auf dem Grundstück vorgesehen. Auflage: Ein Entwässerungsplan zur geregelten Ableitung des anfallenden Oberflächen- und Niederschlagwassers ist zur Genehmigung noch nachzureichen. Der Antragsteller ist für dieses Bauvorhaben nach 35 BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag der Pruy GbR auf Neubau eines Jungviehstalles auf Fl.-Nr.: 1300, Gem. Lengenfeld, wird unter der Auflage, dass nach ein Entwässerungsplan zur geregelten Ableitung des anfallenden Oberflächen- und Niederschlagwassers zur Genehmigung nachzureichen ist, erteilt. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 18 dafür: 18 dagegen: 0 Stadtrat Pruy wegen persönlicher Beteiligung (Antragsteller) von der Beschlussfassung ausgeschlossen. 3. Antrag auf Errichtung eines Spielplatzes in Altenveldorf; Antragsteller: Bewohner Altenveldorf, Fl.-Nr.: Teilflächen aus Fl.-Nr.: 336 und 335, Gem. Oberweiling Bewohner von Altenveldorf stellen Antrag auf Errichtung eines Spielplatzes auf Teilflächen der Fl.-Nr.: 366 und 335, Gem. Oberweiling. Eigentümerin der Fl.-Nr.: 336 ist die Stadt Velburg. Eigentümerin der Fl.-Nr.: 335 Frau Ferstl Erna, Lindenstr. 4, Altenveldorf, die Bereitschaft zeigt eventuell eine Teilfläche für dieses Vorhaben zur Verfügung zu stellen. Das vorgesehene Grundstück befindet sich am nördlichen Ende des großen Parkplatzes des Naturbadesees Altenveldorf (s. Anlage: Lageplanauszug). Da in nahezu allen Ortsteilen von Velburg bereits Spielplätze vorhanden sind soll nun auch auf Grund der steigenden Kinderzahlen ein solcher in Altenveldorf errichtet werden. Zudem kann der Spielplatz auch von Gästen des Badesees sowie des Campingplatzes genutzt werden. An den anfallenden Arbeiten wie z. B. Aufbau der Spielgeräte und regelmäßiges Rasenmähen würde sich die Dorfgemeinschaft gerne beteiligen. Die Verwaltung schlägt vor den Spielplatz auf der vorgesehenen Fläche zu errichten. Dem Antrag der Bewohner Altenveldorfs auf Errichtung eines Spielplatzes in Altenveldorf auf Teilflächen der Fl.-Nr.: 336 und 335, Gem. Oberweiling, wird zugestimmt. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 0 dafür: 19 dagegen: 0 Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom Seite 6 von 12

7 4. Straßenbeleuchtungserweiterung Günching, Ringstraße und Krondorfer Straße Auf Wunsch der Bürgerschaft in Günching konkret in Form von Äußerungen in der Bürgerversammlung im Frühjahr 2015 nach einer ergänzenden Straßenbeleuchtung entlang der Ringstraße und Krondorfer Straße in Günching wurde von der Bayernwerk AG Netzcenter in Parsberg ein diesbezügliches Angebot eingeholt. Hier: Ringstraße ab Feuerwehrhaus bis in die Krondorfer Straße hinein. Jeweils drei Leuchten in der Ringstraße und drei Leuchten in der Krondorfer Straße. Das Bruttoangebot der Bayernwerk AG Netzcenter beträgt für ca. 270 Kabelgraben incl. 6 Leuchten Schreder Pilzeo LED 19 Watt und aller Arbeiten und Teile zur Verkabelung: ,36 brutto. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Im Haushalt 2015 sind lediglich für unvorhergesehene Maßnahmen an der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Günching sind im Haushalt keine gesonderten Mittel ausgewiesen. Der Stadtrat beschließt die Straßenbeleuchtung in Günching gemäß o.g. Angebot zu erweitern. Die Kosten werden bei der nächsten umlagepflichtigen Baumaßnahme der betroffenen Straßen auf die Anlieger umgelegt. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 19 dafür: 19 dagegen: 0 5. Straßenbau GVS Hollerstetten-Lengenfeld; Abschnitt I und Kreisverkehr Oberweiling Erläuterung Aufgrund von vehementen Straßenschäden plant die Stadt Velburg den grundhaften Ausbau der Gemeindeverbindungstraße von Hollerstetten nach Lengenfeld auf einer Länge von insgesamt m, sowie den Umbau der bestehenden Kreuzung bei Oberweiling zu einem Kreisverkehrsplatz aus Gründen der Verkehrssicherheit. Die Gesamtmaßnahme setzt sich aus verschiedenen Bau- und Streckenabschnitten zusammen. Gegenstand vorliegender Planung ist der Abschnitt 1, St Oberweiling auf 830 m Länge mit Umbau der bestehenden Kreuzung östlich Oberweiling zu einem Kreisverkehrsplatz. Die vorliegende Gemeindeverbindungstraße wurde letztmalig in den 1960er Jahren ausgebaut. Die vorliegenden Planungen zum Ausbau der GVS Hollerstetten Lengenfeld wurden im Jahr 2008 aufgenommen. Mit dem Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße wird der schlechte bauliche Zustand verbessert. Für den Ausbau wird ein Querschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m und beidseitigen Banketten von 1,50 m Breite gewählt. Der Kreisverkehrsplatz wird mit einem Durchmesser von 40 m erstellt. Der baulich schlechte Zustand des vorliegenden Abschnitts 1 ist sichtbar durch zahlreiche Reparaturstellen, starke Unebenheiten und Risse im Straßenbelag. Die Fahrbahnbreite beträgt nur 5,00 m Die Bankette sind mit einer vorhandenen Breite von 0,80 m zu schmal. Im Rahmen der Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom Seite 7 von 12

8 Baugrunduntersuchung wurde ein unzureichender, nicht frostsicherer Straßenoberbau festgestellt. Die starken Unebenheiten und zahlreichen Risse im Straßenbelag werden darauf zurückgeführt. Die Kreuzung der GVS Hollerstetten - Lengenfeld mit der GVS Oberweiling - Velburg stellt einen Unfallschwerpunkt dar. Im Zeitraum von bis wurden durch die Polizeiinspektion Parsberg insgesamt zehn Verkehrsunfälle mit Sachschaden, leicht verletzten Personen, sowie schwerverletzten Personen aufgenommen. Unfallursache bei allen Unfällen war die Missachtung der Vorfahrt. Kosten Baukosten einschl. Baunebenkosten, brutto ,- Grunderwerbskosten ,- Gesamtkosten der Baumaßnahme ,- Für die Baumaßnahme hat die Verwaltung Zuwendungen des Freistaates Bayern nach 2 BayGVFG beantragt. Grunderwerb Durch den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße und die Anlage des Kreisverkehrs werden zusätzliche Grundstücksflächen benötigt. Die Stadt Velburg hat im Vorfeld bereits einige Flächen durch Vorurkunde gesichert. Baudurchführung und Bauzeit Die öffentliche Ausschreibung mit Vergabe der Bauleistungen soll im Winter 2015/2016 erfolgen. Die Durchführung der Baumaßnahme ist für 2016 vorgesehen. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 2015/2016 der Stadt Velburg enthalten. Der Planung zum Ausbau der Gemeindeverbindungstraße von Hollerstetten nach Lengenfeld Bauabschnitt I, sowie den Umbau der bestehenden Kreuzung bei Oberweiling zu einem Kreisverkehrsplatz in vorliegender Form wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung vorbehaltlich der Zustimmung von Zuwendungen des Freistaates Bayern nach 2 BayGVFG durchzuführen. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 19 dafür: 19 dagegen: 0 6. Beteiligungsbericht 2014; Vorlage und Kenntnisnahme Gemäß Art. 86 GO kann die Gemeinde Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Recht betreiben. Die Stadt Velburg hat sich zur Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen und mit Aufgaben des öffentlichen Zwecks an solchen Unternehmen unmittelbar und mittelbar beteiligt. Die Stadt Velburg ist an sechs Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts sowie an einem selbstständigen Kommunalunternehmen (KU Velburg, Anstalt des öffentlichen Rechts) beteiligt. Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom Seite 8 von 12

9 Bei Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts fordert Art. 94 Abs. 3 GO, jährlich einen Bericht zur Information des Stadtrates und der Gemeindebürger zu erstellen, wenn ihr mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll gemäß Art. 94 Abs. 3 Satz 2 GO insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gem. Art. 94 Abs. 1 Nr. 5 GO, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten. Dem Beteiligungsbericht 2014 liegen die Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen zum bzw vor. Dieser Bericht ist dem Stadtrat vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben (Art. 94 Abs. 3 Sätze 4 und 5 GO). Es ist keine Beschlussfassung erforderlich. Übersicht über die Beteiligungen der Stadt Velburg: Gezeichnetes Kapital in EUR Anteil in EUR Anteil in Prozent Öffentliches Recht: Kommunalunternehmen, A.d.ö.R , , Privates Recht: Heizwerk Velburg-Altstadt GmbH & Co KG Nachrichtlich: Laber-Naab Infrastruktur GmbH ,00 (Bareinlage) ,00 Nennbetrag Verzinsung 4 %/a (als Darlehen ,-- in 2008; ,-- in 2009) 2.490,-- /Anteil Kommanditist 24,9 (geändert in 2009) , ,00 8,33 REGINA GmbH , ,25 2,07 Juraenergie eg 5.100,00 Münchner Hypothekenbank 70,00 < 1,00 Raiffeisenbank Parsberg-Velburg eg 150,00 (Genossenschaftsanteil) < 1,00 Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom Die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom wird mit folgender Erinnerung genehmigt: beim TOP 5 wird die Abstimmung gestrichen Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 19 dafür: 19 dagegen: 0 8. Verschiedenes, Anfragen Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom Seite 9 von 12

10 TOP 8.1. Dachziegel Stadtmauer Laut Stadtrat Gradl sind Dachziegel an der Stadtmauer gegenüber des Fremmer-Hauses in der Straße Zum Stadtturm lose und können parkende Autos, etc. beschädigen. Dies soll durch Stadtbaumeister Graf besichtigt werden. TOP 8.2. Beschilderung zum Habsberg Stadtrat Meyer regte an, dass unterhalb der Ortschaft Habsberg ein größeres/anderes Hinweisschild angebracht wird, dass dies nicht die Zufahrt zur Wallfahrtskirche bzw. zum Diözesanjugendhaus ist und es in der Ortschaft Habsberg keine Wendemöglichkeit für Busse gibt. Dies soll in der Bauverwaltung geklärt werden. TOP 8.3. Spielplatz am Hohenberg Stadtrat Karg regte an, dass der Bauausschuss den Spielplatz am Hohenberg in einer seiner nächsten Sitzungen besichtigt. TOP 8.4. Radweg entlang der Kreisstraße NM 25 Günching St 2240 Bürgermeister Kraus informierte den Stadtrat, dass die Verwaltung noch keine Reaktion von der Stadtverwaltung der Stadt Neumarkt erhalten hat bezüglich Interesses an einen gemeinsamen Bau eines Radweges zwischen Neumarkt und Günching. 8.1 Jahresrechnung Vorlage an den Stadtrat Beratungsreihenfolge: Vorberatendes Gremium Status Datum Abstimmung Stadtrat TOP Die Jahresrechnung 2014 wurde im Juli 2015 erstellt und abgeschlossen. Die Jahresrechnung ist gemäß Art. 102 Abs. 2 GO dem Stadtrat vorzulegen. Die Vorlage dient dem Stadtrat zur Kenntnisnahme. Eine Auseinandersetzung mit dem Inhalt der Jahresrechnung ist jedoch erst nach der örtlichen Prüfung veranlasst (vgl. RdNr. 8 zu Art. 102 GO Masson/Samper). Die Jahresrechnung 2014 wird mit folgendem Ergebnis festgestellt: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt Einnahmen Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom Seite 10 von 12

11 Solleinnahmen , , ,22 - Abgang alter KER ,49 0, ,49 bereinigte Solleinnahmen , , ,73 Ausgaben Sollausgaben , , ,73 - Abgang alter KAR 0,00 0,00 0,00 bereinigte Sollausgaben , , ,73 Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt beträgt ,30. Der Soll-Überschuss in Höhe von ,03 wurde gemäß 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: keine Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom Seite 11 von 12

12 Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom Seite 12 von 12

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