Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht

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1 Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Einkünftequalifikation positiv Ausgangstatbestand: Einkünfte aus Gewerbebetrieb selbständig Abgr.: nichtselbst. Arbeit nachhaltig Abgr.: sonst. Leistungen, 22 Nr. 3 EStG Bet. am allg. wi. Verk. Abgr.: kein Markteinkkommen Gewinnerzielungsabs. Abgr.: Liebhaberei 15 II EStG keine L+F keine selbst. Arbeit ungeschrieben: keine private Vermögensverwaltung Typusbegriff negativ Abgr.: 13 14a EStG Abgr.: 18 EStG Abgr.: EStG 2 1

2 Abgrenzung der Einkunftsarten Grundtatbestand: Gewerbebetrieb, 15 II EStG selbständig nachhaltig nichtselbständige Arbeit, 19 EStG sonstige Leistung, 22 Nr. 3 EStG Beteilgg. am allg. wirt. Verk. kein Markteinkommen keine private Vermögensverwaltg. (vgl. 14 S.3 AO) Nutzung von Geldoder Sachkapital, 20, 21EStG priv. Veräußerungsgeschäfte, 22 Nr. 2, 23 EStG Dreiobjektgrenze 3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 15 EStG Unternehmer Unternehmerinitiative + Unternehmerrisiko 15 I 1 EStG 1. Einzelunternehmer 2. Betrieb = organisierte Wirtschaftseinheit Betriebsvermögen: i.w.s.: Zusammenfassung aller dem Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter, 4 I EStG 4 2

3 Einkünfte aus gewerblicher, 15 I 1 Nr. 2 EStG 1. Gewerbetrieb, 15 II EStG 3. stellung: MU-Initiative + MU-Risiko 1 2.OHG, KG, andere Gesellschaft im Sinne einer 2 C Durchgriff: zwar Einkünfteerzielungssubjekt Einkünfteermittlungssubjekt aber kein Gewinnzurechnungssubjekt = Transparenzprinzip Gewinnzurechnungssubjekt: 5 Einkünfte, 15 I 1 Nr. 2 EStG Durchgriff Einkünfte aus Gew.-Betrieb 15 II EStG, auch: Betriebsaufspaltung; 16 EStG; Fiktionen: 15 III Nr. 1, 15 III Nr. 2, 16 IIIb, 17 EStG OHG, KG, andere Ges.: GbR, atpy. stille Ges., Partenreederei, EWIV; Bruchteils-, Güter-, Erbengemeinschaft -initiative -risiko Typusbegriff 6 3

4 Einkünfte als, 15 I 1 Nr. 2 EStG additive Gewinnermittlung Gewinnanteil (Satz 1 Halbs. 1) Gewinnermittlung auf der Ebene der > Betriebsvermögen + Sondervergütungen (Satz 1 Halbs. 2) Umqualifikation in gewerbliche Einkünfte > Sonderbetriebsvermögen (SBV) = 1. Stufe der Gewinnermittlung: Gesamthandsbilanz, ggf. Ergänzungsbilanzen quotale Gewinnzuteilg = 2. Stufe der Gewinnermittlung: Sonderbilanzen für die betr. + Sonder-BE/-BA 7 Einkünfte als : verfahrensrechtliche Folgerungen gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (des Gewinns) durch(gewinn-)feststellungsbescheid, 179, 180 I Nr. 2 lit. a AO durch Betriebs-FA, 18 I Nr. 2 AO 181 I AO = Grundlagenbescheid( 171 X AO) Bindungswirkung für Folgebescheide i.r.d. Steuerfestsetzung, 182 I 1, 175 I 1 Nr.1 AO Steuerbescheid 1 ( 1) Steuerbescheid 2 ( 2) C 8 4

5 Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Praxis- und Prüfungsrelevanz 15 II EStG, auch: Betriebsaufspaltung; 16 EStG; Fiktionen: 15 III Nr. 1, 15 III Nr. 2, 16 IIIb, 17 EStG Gewinnrealisation Betriebsvermögen Steuerverstrickung stille Reserven Einkünftequalifikation Veräußerungen (auch: Tausch) Überführungen: Entnahme einzelne WG gesamter Betrieb 9 Abgrenzung: vermögensverwaltende Personengesellschaft keine Einkünfte aus Gew.-Betrieb 15 I 1 Nr. 2 EStG ( ), stattdessen Einkünfte aus 20 ff. EStG keine keine stellung sondern herkömmliche GbR kein BV der Gesamthand kein SBV der Gʼter Steuerverstrickung (Versteuerung von Wertsteigerungen) nur i.r.d. 20, 23 EStG keine GewStPflicht 10 5

6 Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Betriebsveräußerung, 16 EStG Veräußerung, Abs. 1 Aufgabe, Abs. 3, Entstrickung, Abs. 3a nicht: Realteilung, Abs. 3 S.2 Verpachtung, Abs. 3b Betrieb Teilbetrieb MU-Anteil u.a. Abs. 2: Versteuerung der stillen Reserven Veräußerungspreis o.ä../. Veräußerungskosten./.Wert des BV / BV-Anteils = Veräußerungsgewinn auch: Abs.3 S.6+7 Freibetrag, Abs. 4 ermäß. StS, Abgrenzung innerhalb der Gewinneinkunftsarten Grundtatbestand: Gewerbebetrieb, 15 EStG vier positive Merkmale +Sondermerkmale, insb. freiberuflich: wissenschaftlich usw. Katalogberuf u.a. selbständige Arbeit, 18 EStG + Sondermerkmale gem. Enumeration in 13 I, II EStG Land- u. Forstwirtsch., 13 14a EStG 12 6

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