Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA 30. Nov KSA JHA

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1 Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 126/2017 den Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung KT VFA ATU ATU/BA SOA 30. Nov KSA JHA Betreff: Sozialberatung der Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung - Fortführung der Förderung neben dem Pakt für Integration Anlagen: 2 Verfahrensgang: Einbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Ausschuss BESCHLUSSANTRAG: 1. Die Rahmenkonzeption Sozialberatung und Integrationsmanagement für Flüchtlinge im Landkreis Esslingen wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Beschluss des Sozialausschusses vom (Vorlage Nr. 108/2016) zur Umsetzung und Finanzierung der Sozialberatung für Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung wird wie folgt geändert: 2.1 Die Fortschreibung der Personalstellen entsprechend der Zuweisung in die Anschlussunterbringung (AU) wird aufgrund der Förderung des Landes für die Kommunen im Rahmen des Paktes für Integration ausgesetzt (Anlage 2, Tabelle 1). 2.2 Die personellen Kapazitäten für die Sozialberatung der Flüchtlinge in der AU wird für 2018 ff auf dem Niveau des Jahres 2017 fortgeführt (Anlage 2, Tabelle 2). 2.3 Die Großen Kreisstädte erhalten Zuschüsse für insgesamt 6 Personalstellen. 1 Stelle wird mit EUR (S12 Stufe 3 TVöD) gefördert.

2 Beim Sozialen Dienst des Landkreises werden 5 befristete Stellen fortgeführt. Die entsprechenden Personalaufwendungen hierfür werden über das Änderungsverzeichnis auf EUR reduziert. 3. Die Verwaltung wird beauftragt in 2018 die benötigten Personalkapazitäten zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben. Auswirkungen auf den Haushalt: Die Personalkostenzuschüsse an die Großen Kreisstädte sind vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen im Haushaltsentwurf 2018 mit insgesamt EUR im Teilhaushalt 6, Ergebnishaushalt, bei Produktgruppe 3180 (P , Konto ) veranschlagt. Dies entspricht sechs VZÄ-Stellen in Entgeltgruppe S12, Stufe 3 TVöD. Für die Sozialen Dienste des Landkreises sind im Haushalts- und Stellenplanentwurf 2018 Mittel in Höhe von EUR für insgesamt acht Stellen im Teilhaushalt 6, Ergebnishaushalt, bei Produktgruppe 3180 (P , verschiedene Konten) veranschlagt. Auf Grundlage des vorliegenden Beschlussvorschlages werden fünf befristete Stellen in Höhe von EUR benötigt. Der Planansatz wird entsprechend um EUR über das Änderungsverzeichnis angepasst. Sachdarstellung: Über die Sozialberatung von Geflüchteten in der AU wurde in der Sitzung des Sozialausschusses am (Vorlage Nr.108/2016) berichtet. Beschlossen wurde, die Sozialberatung in der AU ab 2017 bis 2020 durch Personalkostenzuschüsse an die Großen Kreisstädte, basierend auf dem Beratungsschlüssel 1:250 zu unterstützen und gleichermaßen die Personalstellen für die Sozialen Dienste des Landkreises auf selbigem Beratungsschlüssel aufzustocken. Die Berechnung des Personalbedarfs erfolgte auf Grundlage der in den zurückliegenden drei Jahren tatsächlich in der AU aufgenommenen Geflüchteten zum Stichtag Auf Basis der erfolgten Erhebungen in 2016 sowie der Zuweisungsprognosen für die Förderjahre 2017 bis 2020 zum Stichtag wären für den Landkreis die in der Anlage 2, Tabelle 1 dargestellten Aufwendungen zu erwarten. Auf der Grundlage des Beschlusses (Vorlage Nr. 108/2016) erhalten die Großen Kreisstädte für das Jahr 2017 insgesamt sechs Stellen, die Sozialen Dienste des Landkreises insgesamt fünf befristete Stellen. Fortgeschrieben hätte dies für das Jahr 2018 bedeutet, max. 8,9 Stellen ( EUR) für die Sozialen Dienste des Landkreises und max. 11,20 Stellen ( EUR) für die Großen Kreisstädte zu fördern (Anlage 2, Tabelle 1). Im Kompetenzteam Soziale Beratung und Betreuung in der Anschlussunterbringung der Kreisarbeitsgemeinschaft Netzwerk Flüchtlinge wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass in Erwartung des Paktes für Integration eine weitere Landkreisförderung für die Großen Kreisstädte auf dem Niveau von 2017

3 - 3 - (sechs Personalstellen) erforderlich ist und zunächst ausreicht. Jedoch aufgrund der Größe des Landkreises und der dezentralen Raumschaften, für die der Soziale Dienst des Landkreises in der Grundversorgung weiterhin zuständig ist (38 Kommunen), war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung 2018 der Bedarf an Sozialberatung nicht ausreichend prognostizierbar. Daher hat die Verwaltung gemäß der Vorlage Nr. 108/2016 vom zunächst Mittel für acht Stellen in Höhe von EUR im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt. Pakt für Integration Mit dem Pakt für Integration stellt das Land nun den Kommunen für die Jahre 2017 und 2018 insgesamt 320 Mio. EUR im Rahmen des Förderprogramms zur Verfügung. Davon entfallen jährlich 70 Mio. EUR auf Integrationsförderprogramme, wobei 58 Mio. EUR für das kommunale Integrationsmanagement (IM) vorgesehen sind und somit das Kernstück des Paktes für Integration bilden. Für den Landkreis Esslingen bedeutet dies, dass in 2017 und 2018 voraussichtlich jeweils rund 1,8 Mio. EUR zusätzliche Fördermittel in die Städte und Gemeinden des Landkreises fließen. Dadurch haben sich einerseits die fachlichen Anforderungen an die Sozialberatung im Hinblick auf den Integrationsprozess verändert und andererseits werden die Kommunen (zwei Jahre) finanziell bei den personellen Aufwendungen unterstützt. Daher vertritt die Verwaltung die Ansicht, dass der Beschluss vom (Vorlage Nr.108/2016) an die neuen Gegebenheiten anzupassen ist und die Förderung der Sozialberatung in der AU für 2018 ff auch für die Sozialen Dienste des Landkreises zunächst auf dem Niveau von 2017 festgeschrieben wird. Begründung 1. Der Landkreis hat in Abstimmung mit den Kommunen eine Rahmenkonzeption für ein landkreisweites IM erarbeitet. Durch die vorgelegte Rahmenkonzeption verfügt der Landkreis in Bezug auf Raumschaften und Trägervielfalt nun über ein strukturell ausgewogenes und fachlich qualifiziertes, einheitliches IM. Gleichzeitig wurde unter der Federführung des Sozialen Dienstes im Hinblick auf das IM in den letzten Monaten eine Rahmenkonzeption Sozialberatung und Integrationsmanagement für Flüchtlinge im Landkreis Esslingen erarbeitet. Diese Rahmenkonzeption beschreibt und regelt die Übergänge von der Sozialberatung der AU in das IM der Kommunen. 2. Es ist davon auszugehen, dass der Bedarf in den ersten Jahren nach dem Umzug in die AU am höchsten ist. Die Verwaltung vertritt daher die Auffassung, dass die Zuweisung an die Städte und Gemeinden im Rahmen des IM einer weiteren flankierenden Unterstützung durch den Landkreis bedarf. Die Sozialen Dienste des Landkreises und der Großen Kreisstädte sind hier besonders in den folgenden Aufgabenbereichen gefordert: Die Sozialberatung im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit der Großen Kreisstädte und des Landkreises stellt in erster Linie eine Grundversorgung sicher.

4 - 4 - Es ist zu erwarten, dass durch den Familiennachzug zunehmend Fälle von mehrfach belasteten Familien (materielle Probleme, psychische Belastungsfaktoren, Förderbedarfe von Kindern, Traumata, erzieherische Bedarfe, häusliche Gewalt und Kinderschutzaspekte) auf die Sozialen Dienste zukommen. Diese zu betreuen und zu beraten fällt nicht in den Aufgabenbereich des kommunalen IM. Die Sozialen Dienste des Landkreises nehmen Koordinations- und Vernetzungsaufgaben wahr und unterstützen die Raumschaften bei der Etablierung Runder Tische. Damit stärken sie das kommunale IM durch qualifizierte Beratung und Begleitung. Es soll eine möglichst nahtlose Überleitung an die Sozialen Dienste für diejenigen Personen, die nach Ablauf des Paktes für Integration noch auf Transferleistungen (Sozialleistungen) angewiesen sein werden, sichergestellt werden. Darüber hinaus sollte berücksichtigt werden, dass sich die Förderung des IM ausschließlich auf die Geflüchteten bezieht, die im Zeitraum bis nach Baden-Württemberg eingereist sind und sich zum Stichtag in einer AU befinden. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich im Landkreis in der AU Personen befinden, die erst nach dem Förderzeitraum in Baden- Württemberg eingereist sind. Im Zeitraum bis wurden dem Landkreis rund Personen zugewiesen, die nicht im Pakt für Integration berücksichtigt werden. Diese Anzahl an Zuweisungen entspricht rund 1,5 Mio. EUR an nicht zur Verfügung stehenden Geldern für das kommunale IM. 3. Das enge Zusammenwirken des IM mit der Sozialberatung der Sozialen Dienste sowie deren Regelleistungsangebote ist ein entscheidender Faktor für einen gelingenden Integrationsprozess. Die Integrationsmanager/-innen sind als Brücke ins Gemeinwesen, als Lotsen vor Ort und insofern als wichtige Ergänzung dieses Angebotes zu sehen. Der Schwerpunkt ihrer Aufgabe konkretisiert sich in der tatsächlichen Integrationsleistung, auf Basis der mit den geflüchteten Menschen vereinbarten individuellen Integrationsplanung. Nur auf diese Weise kann ein zielgerichteter Transfer des institutionellen Fach- und Erfahrungswissens an den Übergängen zwischen der bestehenden Sozialberatung der Sozialen Dienste hin zum IM gelingen. 4. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Umsetzung des IM aufgrund der noch zu erlassenden Verwaltungsvorschrift (VwV) erst ab Mitte des Jahres 2018 und zu verschiedenen Zeitpunkten in den Kommunen erfolgt und somit ein flächendeckendes IM nicht zeitnah aufgebaut werden kann. Neben der formellen Beantragung der Mittel ist auch die fachlich qualifizierte Besetzung der Stellen für ein zielführendes IM Grundvoraussetzung.

5 Auch wenn die Zuständigkeit zur Umsetzung des Paktes für Integration gemäß 18 Abs. 2 Satz 3 FlüAG im Bereich Sozialberatung durch Integrationsmanager zunächst für zwei Jahre bei den Kommunen liegt, hat der Landkreis ein originäres Interesse an einer höchst wirksamen Umsetzung des IM. Im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit ist der Landkreis als Träger der Sozialleistungen nach den Sozialgesetzbüchern (SGB II, VIII, IX und XII) sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz unmittelbar davon betroffen, in welcher Qualität kommunale Integrationsleistungen erbracht werden. Das hat auch Auswirkungen auf die Kreisumlage. Ausblick Vorbehaltlich einer Fortsetzung der Landesförderung Pakt für Integration über die zwei Jahre hinaus, ist der ergänzende Bedarf an Sozialberatung durch die Sozialen Dienste bereits für das Haushaltsjahr 2019 zu prüfen. Ausschlaggebend hierfür sind neben der Landesförderung die tatsächlichen Zuweisungen (incl. Familiennachzug) sowie der Stand der Umsetzung der Rahmenkonzeption. Die Verwaltung geht davon aus, dass das Weiterführen der bislang geschaffenen qualifizierten Stellen zur Unterstützung des IM für die Umsetzung der Rahmenkonzeption Sozialberatung und Integrationsmanagement für Flüchtlinge im Landkreis Esslingen sowie für die erfolgreiche Integration der Geflüchteten in den Kommunen maßvoll, notwendig und zielführend ist. Heinz Eininger Landrat

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