Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN HA I/31-3
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- Bernhard Schwarz
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1 Telefon: Telefax: Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN HA I/31-3 Verkehrsentwicklungsplanung Angebotsverbesserung und Ausbau der umweltgerechten Verkehrsmittel 1) Angebotsverbesserung und Ausbau des ÖPNV z.b. durch Taktverdichtung Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 Obergiesing 2) Ausbau öffentlicher Nahverkehr Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 Neuhausen-Nymphenburg Sitzungsvorlagen Nr / V Anlagen: 1. Empfehlung Nr / E vom Empfehlung Nr / E vom Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin...2 II. 1. Die Ziele der Verkehrsentwicklungsplanung der Landeshauptstadt München Angebotsverbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr Planungskonzept für Park+Ride-Anlagen Gesamtkonzept Radverkehr Empfehlungen aus Bürgerversammlungen Angebotsverbesserung und Ausbau des ÖPNV z. B. durch Taktverdichtung Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 Obergiesing Ausbau öffentlicher Nahverkehr Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 Neuhausen-Nymphenburg...4 Antrag der Referentin...6 III. Beschluss...7
2 Seite 2 I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing hat am die anliegende Empfehlung Nr / E (Anlage 1) beschlossen. In der Empfehlung wird gefordert, dass Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr der Landeshauptstadt München Vorrang vor Investitionen in den Ausbau des Straßennetzes für den motorisierten Individualverkehr (MIV) haben. Die Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg hat am die anliegende Empfehlung Nr / E (Anlage 2) beschlossen. In der Empfehlung wird ebenfalls gefordert, dass der Umweltverbund Vorrang vor dem MIV hat. Darüber hinaus wird zum Ausdruck gebracht, dass diverse Projekte des öffentlichen Personennah-, Fuß- und Radverkehrs unverzüglich in Angriff genommen werden sollen. Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß 7, da die zu behandelnde Angelegenheit nicht auf einen Stadtbezirk begrenzt ist, sondern die Grundsätze der Verkehrsentwicklungsplanung der Landeshauptstadt München betroffen sind. In den Empfehlungen umzusetzende Projekte in den Stadtbezirken werden nur beispielhaft benannt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt inhaltlich zur Empfehlung Nr / E und Empfehlung Nr / E wie folgt Stellung: 1. Die Ziele der Verkehrsentwicklungsplanung der Landeshauptstadt München Mit dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP, Sitzungsvorlagen Nr / V 07218) wurden die grundsätzlichen Ziele der Verkehrsentwicklungsplanung sowie entsprechende Handlungsund Maßnahmenkonzepte der Landeshauptstadt München (LHM) festgelegt. Unter anderem heißt es im VEP, dass für die aus ökonomischen, ökologischen und sozialen Gründen notwendige Gewährleistung einer stadtverträglichen Mobilität in München alle Maßnahmen zur Verkehrsverminderung und zur Verkehrsverlagerung auf umweltgerechte Verkehrsmittel (zu Fuß gehen, Fahrradfahren, die öffentlichen Verkehrsmittel) höchste Priorität haben. Zum Erreichen dieser Ziele in einer sich strukturell und demographisch sehr dynamisch entwickelnden Großstadt wie München wurde bereits in den Zielen des VEP ein attraktiver und leistungsfähiger öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) als Grundvoraussetzung benannt. Auch zehn Jahre nach Aufstellung des VEP haben diese Grundsätze in der Verkehrsplanung der LHM weiterhin Bestand. Parallel dazu wird derzeit die Fortschreibung des VEP durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung vorbereitet. Darin wird eine vertiefte Diskussion über die künftigen Ziele des VEP erfolgen. In Anlehnung an den VEP ist anzumerken, dass erhebliche Investitionen in den ÖPNV allein nicht ausreichend sind, um den Anteil des MIV am Gesamtverkehr zugunsten
3 Seite 3 der umweltgerechten Verkehrsmittel zu reduzieren. Es sind zusätzlich flankierende Maßnahmen, wie Verkehrs- oder Mobilitätsmanagement, eine adäquate Siedlungsentwicklung und Gesetzgebung notwendig. 2. Angebotsverbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr Neben dem VEP ist der Nahverkehrsplan (NVP) das maßgebende Instrument zur Steuerung des Angebots im ÖPNV. Im Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München werden neben Infrastrukturplanungen auch die Qualitätsstandards festgelegt. Qualitätsstandards umfassen die Angebots- und Bedienungsstandards der öffentlichen Verkehrsmittel. Es werden unter anderem Aussagen zu Taktzeiten (auch in Neben- und Schwach-verkehrszeiten), Einzugsbereichen der Haltestellen und maximalen Fahrzeugauslastungen in Abhängigkeit von der Bevölkerungsdichte getroffen. Die aktuellen Qualitätsstandards des Nahverkehrsplans stammen aus dem Jahr 2003 und werden derzeit entsprechend dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom (Sitzungsvorlagen Nr / V 03603) unter Federführung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung fortgeschrieben. Über die festgelegten Qualitätsstandards hinaus gibt es weitere Linien bzw. Taktverdichtungen, die von der Landeshauptstadt München gesondert finanziert werden (z. B. Nachtliniennetz, Tram Takt 10 bis 10, Buslinien 158 und 180). Sowohl im VEP als auch im gültigen NVP gibt es eine Vielzahl an infrastrukturellen Maßnahmen zum Ausbau des ÖPNV, von denen zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung bereits folgende Maßnahmen umgesetzt wurden (z. B. Verlängerung der U3 nach Moosach, Tram nach St. Emmeram) oder sich noch in Planung befinden (z. B. Tram Westtangente). Darüber hinaus werden auch neue Konzepte, wie z. B. eine U-Bahn-Entlastungsstrecke im Korridor Implerstraße - Hauptbahnhof - Münchner Freiheit ( Projekt U9 ), durch die Stadtwerke München (SWM) / Münchner Verkehrsgesellschaft mbh (MVG) und die Stadtverwaltung voran getrieben. 3. Planungskonzept für Park+Ride-Anlagen Mit dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom zum Gesamtkonzept für Park+Ride-Anlagen sowie Bike+Ride-Anlagen in München (Sitzungsvorlagen Nr / V 09121) wurden die Ziele der städtischen Park+Ride-Planung festgelegt. Unter anderem heißt es: "Verkehre mit dem Ziel Münchner Innenstadt möglichst schon im Umland oder an der Stadtgrenze auf öffentliche Verkehrsmittel zu lenken, dadurch die Spitzenbelastungen auf den Einfallstraßen zu verringern, verkehrsbedingte Immissionen zu mindern und die Auslastung der öffentlichen Verkehrsmittel auch in den Außenbereichen zu erhöhen". Weitere Ausführungen zum planerischen Standortkonzept für Park+Ride-Anlagen können der o. g. Beschlussvorlage entnommen werden. 4. Gesamtkonzept Radverkehr
4 Seite 4 Mit dem Grundsatzbeschluss Radverkehr in München vom (Vorlagen Nr / V 01793) existiert bereits ein umfassendes Konzept zur Förderung des Radverkehrs. Hier sind unter anderem konkrete Maßnahmen in den Bereichen Radverkehrsnetz, Fahrradstellplätze, Information und Kommunikation festgelegt. Mit dem Radverkehrsbericht vom (Vorlagen Nr / V 12242) wurde dem Stadtrat dargestellt, was auf dieser Basis bereits umgesetzt werden konnte. Der Grundsatzbeschluss Radverkehr wird derzeit fortgeschrieben und dem Stadtrat voraussichtlich noch dieses Jahr zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 5. Empfehlungen aus Bürgerversammlungen 5.1. Angebotsverbesserung und Ausbau des ÖPNV z. B. durch Taktverdichtung Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 Obergiesing Die geforderten Ziele: Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, Erhöhung des Anteils des ÖPNV am Gesamtverkehr sowie Verkehrsvermeidung des MIV sind bereits im geltenden VEP als Leitlinie verankert und werden im Rahmen von Planungs- und Bauvorhaben sowie der Erstellung von Verkehrskonzepten weiterhin berücksichtigt. Maßnahmen zum Ausbau von umweltgerechten Verkehrsmitteln, wie dem ÖPNV, werden mit hoher Priorität eingestuft, insofern diese als volks- und betriebswirtschaftlich sinnvoll erachtet werden. Der Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing am kann daher nach Maßgabe der o. g. Ausführungen entsprochen werden Ausbau öffentlicher Nahverkehr Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 Neuhausen-Nymphenburg Wie in Kapitel 1 ausgeführt, wurde mit dem VEP als Grundsatz der Verkehrsentwicklungsplanung festgelegt, dass Maßnahmen zum Ausbau der umweltgerechten Verkehrsmitteln Vorrang haben. Mit dem Beschluss vom (Tram Westtangente, Optimierung und Überarbeitung der bisherigen Planung, Sitzungsvorlagen Nr / V 02990) hat die Vollversammlung des Stadtrates der Optimierung und Überarbeitung des bisherigen Planung zur Tram Westtangente inklusive weiterer Planungs- und Prüfaufträge zugestimmt. Die überarbeitete Planung, einschließlich der Aufträge, der zu erwartenden Kosten und dem Ergebnis der Anhörung der Bezirksausschüsse werden dem Stadtrat im Trassierungsbeschluss dargelegt. Mit dem Trassierungsbeschluss, der dem Stadtrat vor der Sommerpause 2017 vorgelegt werden soll, können anschließend die Stadtwerke München GmbH (SWM) gebeten werden, den Antrag auf Planfeststellung einzureichen. Im Antrag wird weiter der S-Bahn-Südring und Nordring gefordert. Ein S-Bahnbetrieb auf diesen Strecken ist derzeit nicht Bestandteil des Bahnknotenkonzeptes des für den S-Bahnverkehr zuständigen Freistaats Bayern. Mit Beschluss der Vollversammlung vom (Sitzungsvorlagen-Nr /
5 Seite 5 V 09317) wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung dennoch vom Stadtrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Freistaat Bayern und der Firma BMW eine Aktivierung des DB-Nordrings für den Schienenpersonenverkehr zu prüfen. In Absprache mit den zuständigen Aufgabenträgern und Institutionen, insbesondere der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (OBB) und der DB Netz AG, wurde daraufhin vereinbart, zur Bearbeitung dieser komplexen Planungsaufgabe ein Leistungsbild von einem fachkundigen Planungsbüro aufstellen zu lassen. Dem Stadtrat wird voraussichtlich am eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt, in der das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt wird, sich an den weiteren Untersuchungen fachlich wie auch finanziell zu beteiligen. Mit Beschluss des Bauausschusses vom (Sitzungsvorlage Nr / V 04370) hat der Stadtrat die Ausführungsgenehmigung für das Projekt Fuß- und Radwegbrücke Arnulfpark über die zentrale Bahnachse am S-Bahnhaltepunkt Donnersbergerbrücke erteilt und das Baureferat beauftragt, das Projekt zu realisieren. Die Vergabegenehmigung erfolgte in nichtöffentlicher Sitzung, ebenfalls am (Sitzungsvorlage Nr / V 04371). Dementsprechend hat das Baureferat den Zuschlag für die Brückenbauarbeiten am auf das Angebot einer Arbeitsgemeinschaft (nachfolgend ARGE), bestehend aus einer im Brücken- und Ingenieurbau erfahrenen Baufirma sowie einer im Stahlbrückenbau erfahrenen Stahlbaufirma erteilt, sodass wie geplant im Frühjahr 2016 die ersten Vorwegmaßnahmen im Bahnbereich durchgeführt werden konnten. Weil die beauftragte ARGE die vertraglich geschuldete Leistung zu den vereinbarten Terminen nicht erbringen konnte, wurde in der Bekanntgabe in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom (Sitzungsvorlage Nr / V 05984) der Stadtrat durch das Baureferat informiert, dass bei Vorliegen aller formalen Voraussetzungen beabsichtigt ist, der ARGE den Auftrag für die Brückenbauarbeiten durch Kündigung zu entziehen. Die Kündigung ist mittlerweile erfolgt. Daraufhin hat das Baureferat gemäß der Bekanntgabe vom mit der DB Netz AG die Rückabwicklung des hinfälligen Sperrpausenkonzeptes durchgeführt und eine völlig neue Sperrpausenplanung für die Arbeiten im Bahnbereich erstellt. Parallel dazu wurden Gespräche mit den Fördermittelgebern und Investoren geführt, um die von der Regierung von Oberbayern bereits bewilligten Fördermittel in Höhe von rund 4 Mio. und die Investorenbeiträge in Höhe von rund 5,5 Mio. auch bei einem Bau der Brücke zu einem späteren Zeitpunkt weitestgehend zu erhalten. Nach Überprüfung der Finanzierung sowie der voraussichtlichen neuen Projektkosten wird das Baureferat dem Stadtrat auf Basis der geänderten Projektgrundlagen die Projektgenehmigung zur neuerlichen Entscheidung vorlegen. Erst nach erfolgter Genehmigung des Stadtrates kann die Vergabe für die Brückenbauleistungen an eine Baufirma durchgeführt werden. Der Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg am kann daher nach Maßgabe der o. g. Ausführungen entsprochen werden. Das Baureferat, das Kreisverwaltungsreferat, das Referat für Arbeit und
6 Seite 6 Wirtschaft und das Referat für Gesundheit und Umwelt haben Abdruck erhalten.
7 Seite 7 Beteiligung der Bezirksausschüsse Die betroffenen Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 17. Obergiesing und 09. Neuhausen-Nymphenburg wurden gemäß 13 Abs. 3 Bezirksausschuss-Satzung angehört und haben der Vorlage zugestimmt. Die Bezirksausschüsse des Stadtbezirkes 17. Obergiesing und 09. Neuhausen-Nymphenburg haben Abdrucke der Vorlage erhalten. Der Korreferentin, Frau Stadträtin Rieke, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Bickelbacher, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachlage, dass eine Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) vorgesehen ist und darin die künftigen Zielsetzungen überprüft werden, wird Kenntnis genommen. 2. Die Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing am ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Die Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Nymphenburg-Neuhausen am ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
8 Seite 8 III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der / Die Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister/-in Prof. Dr.(I) Merk Stadtbaurätin IV. Abdruck von I. - III. Über die Verwaltungabteilung des Direktoriums, Stadtratsprotokolle (SP) an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme.
9 Seite 9 V. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 zur weiteren Veranlassung. Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Direktorium HA II BA (2x) 3. An die Bezirksausschüsse 09, An das Baureferat 5. An das Kreisverwaltungsreferat 6. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 7. An das Referat für Gesundheit und Umwelt 8. An die Stadtwerke München GmbH 9. An die Münchner Verkehrsgesellschaft mbh 10. An die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH 11. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I 13. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 14. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II 15. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III 16. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV mit der Bitte um Kenntnisnahme. 17. Mit Vorgang zurück zum Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 zum Vollzug des Beschlusses. Am Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3
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