Durchwahl Zimmer Ansprechpartner / Mein Zeichen Datum A. Wagner / Breitband
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- Samuel Baum
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1 Stadt Der Bürgermeister Bergneustadt Stadt Bergneustadt Postfach Bergneustadt An die Betreiber von Breitbandnetzen Rathaus Fachbereich 4 Bauen, Planung, Umwelt Kölner Straße Bergneustadt Tel.: Fax.: Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag Freitag: Uhr Montag: Uhr Durchwahl Zimmer Ansprechpartner / Mein Zeichen Datum A. Wagner / andreas.wagner@bergneustadt.de Breitband Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Stadt Bergneustadt zur NGA- Breitbandversorgung 1. Kontaktstelle in der Stadt Bergneustadt / Ansprechpartner für Rückfragen Stadt Bergneustadt Herr Andreas Wagner Kölner Straße Bergneustadt Tel.: andreas.wagner@bergneustadt.de 2. Verfahrensgegenstand Die Stadt Bergneustadt im Oberbergischen Kreis umfasst eine Fläche von 38 km² und hat etwa Einwohner. Das Stadtgebiet umfasst neben der Innenstadt von Bergneustadt 22 Ortsteile. Die Stadt Bergneustadt organisiert und koordiniert Breitband- Ausbaumaßnahmen im gesamten Stadtgebiet sowie in den Außenbereichen. Sie verfolgt das Ziel, systematisch NGA-Bandbreiten in möglichst allen Teilen des Stadtgebietes zu erreichen. Einige Ortslagen sind noch unzureichend mit Breitband versorgt. Für die noch verbleibenden mit weniger als 30 Mbit/s (im Downstream) im Sinne NGA unterversorgten Ortsbereiche und Gewerbestandorte führt die Stadt nun ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren durch. Die Stadt Bergneustadt verfolgt das Ziel, die noch unterversorgten Ortsbereiche mit NGA- Netzen mit einer Mindestbandbreite von 50 MBit/s (Download) und das gekennzeichnete Gewerbegebiet optional mit symmetrischen Bandbreiten mit mind. 100 Mbit/s (Up- und Download) zu erschließen. Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt DE WELADED1GMB Volksbank Oberberg e.g. DE GENODED1WIL rathaus@bergneustadt.de - 2 -
2 - 2 - Die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens sollen eine Entscheidungsgrundlage liefern, ob ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder ein Betreibermodell die geeignetere Option für die Stadt Bergneustadt ist. Des Weiteren soll das Ergebnis dieser Interessenbekundung der Stadt als Grundlage eines im Anschluss zu stellenden Förderantrages zur flächendeckenden NGA- Breitbanderschließung dienen. 3. Rechtliche Grundlagen Beihilferechtliche Grundlagen für den Ausbau der Breitbandversorgung sind folgende Richtlinien: - Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur vom in Verbindung mit der - Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)- Breitbandversorgung vom und die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU 2013/C 20/01), zuletzt geändert durch Mitteilung der Kommission vom (EU 2014/C 193/30) in der jeweils gültigen Fassung. - Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz II v Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen - Infrastrukturrichtlinie, Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen vom IV A in der jeweils gültigen Fassung. - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum RdErl. des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz IIB vom in der jeweils gültigen Fassung. 4. Ausbaugebiete und Ausbauziele In den als Anlage 1 beigefügten Gebietsübersichten sind die zu planenden Ausbaugebiete dargestellt. Des Weiteren sind in den als Datei-Anlage beigefügten shape-dateien die Ausbaugebiete als Flächenpolygone gekennzeichnet und können mit einem Geoinformationssystem dargestellt werden. Die gekennzeichneten Gebietsbereiche sind im Rahmen des IBV als Ausbaugebiete zu berücksichtigen
3 - 3 - Bitte beachten: Die dargestellten Ausbaugebiete stellen die gemäß dem Breitbandatlas mit weniger als 30 Mbit/s unterversorgten Bereiche dar. Sollten dem Anbieter Informationen vorliegen, dass Teilbereiche dieser Gebiete heute schon mit mind. 30 Mbit/s versorgt sind, so wird der Anbieter um nähere Informationen zu dieser Versorgungslage gebeten und für die ggf. bereits mit mind. 30 Mbit/s versorgten Anschlüsse ist dann keine Ausbauplanung anzubieten. 4.1 Ausbauziel der Ortsbereiche (gemäß Anlage 1b) Für die in Anlage 1b dargestellten Ortsbereiche soll nach dem Ausbau folgendes Ausbauziel erreicht werden: Variante A: Für 98% der Anschlüsse eine Versorgung von mind. 50 Mbit/s (Downstream) 4.2 Ausbauziel Gewerbegebiete Bergneustadt (gemäß Anlage 1c) Für die in Anlage 1c dargestellten Bereiche soll nach dem Ausbau folgendes Ausbauziel erreicht werden: Variante B: Für 98% der Anschlüsse eine Versorgung von mind. 50 Mbit/s (Downstream) Variante C: Für 98% der Anschlüsse eine Versorgung, die auch symmetrische Bandbreiten von mind. 100 Mbit/s ermöglicht 5. Abfrage an die Netzanbieter / Netzbetreiber Die Bieter werden gebeten, für die flächendeckende Erreichung einer NGA-Breitbandversorgung in den dargestellten Ausbaugebieten ihre Vorgehensweisen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Varianten Wirtschaftlichkeitslückenmodell und/oder Betreibermodell darzulegen. Unabhängig von den angebotenen Lösungen müssen die Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sowie der Breitbandförderung des Bundes einschließlich der zugehörigen Nebenbestimmungen berücksichtigt werden. U.a. muss sich der Anbieter verpflichten, einen offenen Netzzugang nach den Bestimmungen der genannten Regelungen bereitzustellen. 5.1 Angaben zum Wirtschaftlichkeitslückenmodell Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren (Abschnitt 3.1 der Bundesförderrichtlinie). Bei Interessenbekundungen zur Wirtschaftlichkeitslückenförderung werden die Anbieter gebeten folgende Informationen bereitzustellen: Angaben zum Unternehmen und Referenzen Würde sich der Bieter bei einer Ausschreibung gemäß 3.1. der Bundesförderrichtlinie (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) beteiligen? Informationen - zur errichtenden NGA-Breitbandinfrastruktur, - 4 -
4 zum technischen Konzept, - zur Übertragungstechnologie inkl. Backbone-Anbindung - zur späteren Ausbaufähigkeit (Nachhaltigkeit); Erstellung einer Ausbauplanung für die Erschließung der gemäß Punkt 4 (und Anlage 1b, 1c) dargestellten Gebiete und Ausbauziele Darstellung und Benennung aller vorhandenen Verteilereinrichtungen und bereits versorgten Anschlusspunkte im Ausbaugebiet (mit Standortangaben in geocodierter Form und/oder auch als Punkt-Layer im shape-format), die für die Erreichung der Breitbandziele ausgebaut werden müssen Darstellung und Benennung aller darüber hinaus zusätzlichen / neuen Verteilereinrichtungen im Ausbaugebiet (mit Standortangaben in geocodierter Form und/oder auch als Punkt-Layer im shape-format), die für die Erreichung der Breitbandziele neu aufgebaut werden müssen. Grafische Darstellung des Trassenverlaufs und der Verteilerstandorte (als pdfoder shape-file, mit Kennzeichnung der bereits vorhandenen sowie der neu zu errichtenden Trassen und Verteiler). Ergänzung der Excel-Tabelle in Anlage 3 (Mappe Ausbaugebiet ) Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücken für die Erreichung der Ausbauziele gemäß der Excel-Tabelle in Anlage 3 unter folgenden Mappen o Variante 1: WL für Ortsbereiche 98% mit mind. 50Mbit/s im Download o Variante 2: WL für Gewerbegebiete 98% mit mind. 50 Mbit/s im Download o Variante 3: WL für Gewerbegebiete 98% mit mind. 100 Mbit/s symmetrisch Darstellung Kundenpotential gemäß der Excel-Tabelle in Anlage 3 (Mappe Kundenpotential ) für jede angebotene Variante Möglicher Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme Würde der Bieter sich verpflichten die Vorgaben der Bundesförderrichtlinie, sowie der NGA-Rahmenrichtlinie zu erfüllen? Dies wären beispielsweise (aber nicht vollständig) - GIS-Nebenbestimmungen - Materialkonzept - Bereitstellung eines von der EU-Kommission genehmigten VULA-Produktes Die geförderte Breitbandinfrastruktur muss im Falle einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung mindestens sieben Jahre ab Inbetriebnahme dem Zuwendungszweck entsprechend zur Verfügung stehen (Zweckbindungsfrist). 5.2 Angaben zum Betreibermodell Bei Interessenbekundungen zum Betreibermodell werden die Anbieter gebeten folgende Informationen bereitzustellen: Angaben zum Unternehmen und Referenzen Würde sich der Bieter bei einer Ausschreibung gemäß 3.2. der Bundesförderrichtlinie (Betreibermodell) beteiligen? Welche Komponenten sollte das kommunale Netz bereitstellen? Welche Komponenten des passiven Netzes? Welches technische Konzept sollte die kommunale Infrastruktur unterstützen? - 5 -
5 - 5 - Welche möglichen Pachtmodelle würde der Bieter unterstützen? (Pauschalbetrag, Betrag pro gewonnenem Kunden, ) Welche Pachtsummen würde der Bieter in einem Verfahren bezüglich der Erschließung der unterversorgten Bereiche der Stadt Bergneustadt anbieten? - für eine FTTB Erschließung - für eine FTTC Erschließung Würde der Bieter sich verpflichten die Vorgaben der Bundesförderrichtlinie, sowie der NGA-Rahmenrichtlinie zu erfüllen? Dies wären beispielsweise (aber nicht vollständig) - GIS-Nebenbestimmungen - Materialkonzept - Bereitstellung eines von der EU-Kommission genehmigten VULA-Produktes Die als Anlage 4 beigefügte Excel-Tabelle zeigt die Berechnungsmethodik für die Finanzplanung des Betreibermodells Beim Betreibermodell entspricht die Zweckbindungsfrist der Vertragslaufzeit des Pachtvertrages über die passive Infrastruktur. 6. Sonstiges Es wird von der Stadt zugesichert, dass alle eingereichten Antworten und Angaben streng vertraulich behandelt werden. Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als Informationsgrundlage für die weiteren Entscheidungen sowie für die Vorbereitung der Fördermittelantragstellung zu nutzen. Abhängig von den Ergebnissen wird entschieden werden, ob und inwieweit eine geförderte Ausbaumaßnahme in Betracht kommt. Mit der vorliegenden Interessenbekundung ist keine Pflicht zur Beschaffung von Leistungen verbunden. Es handelt sich nicht um ein förmliches Ausschreibungsverfahren nach den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. sonstigen Vorschriften des förmlichen Vergaberechts. Eine Aufwandsentschädigung kann nicht gewährt werden. 7. Fristen Antworten zu diesem Interessenbekundungsverfahren werden schriftlich oder auch gerne per erbeten bis zum 6. Januar 2017 In Vertretung gez. Johannes Drexler Allgemeiner Vertreter - 6 -
6 - 6 - Anlagen: Anlage 1: Übersicht der Ausbaugebiete Anlage 2: Zip-Archiv mit shape-dateien über Ausbaugebiete (Koordinatenbezugssystem: EPSG 4258 / ETSR 89) Anlage 3: Excel-Tabelle zum Wirtschaftlichkeitslückenmodell Anlage 4: Excel-Tabelle zum Betreibermodell
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