Monika Roth, Rechtsanwältin/Wirtschaftsmediatorin Die Spielregeln des Private Banking

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1 Monika Roth, Rechtsanwältin/Wirtschaftsmediatorin Die Spielregeln des Private Banking Rechtliche Regelungen, Standes- und Verhaltensregeln für Banken im Private Banking 3., vollständig aktualisierte und stark erweiterte Auflage

2 INHALTSVERZEICHNIS Die Autorin III V Abkürzungsverzeichnis XIII Abbildungsverzeichnis XV Einleitung 1 TEil I: RECHTLICHE REGELUNGEN 3 1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) Einführende Bemerkungen und Grundsätze Banken als obrigkeitlich konzessioniertes Gewerbe und Haftungsausschluss in den AGB AGB der Banken und Retrozessionen Diskussionspapier der EBK zu Anreizsystemen und Interessenkonflikten VERTRAG SARTEN Auftrag (Art. 394 ff. OR) Hinterlegungsvertrag (Art. 472 ff. OR) Kommission (Art. 425 ff. OR) Miete (Art. 253 ff. OR) Darlehen (Art. 312 ff. OR) Kreditvertrag Pfandvertrag Formerfordernisse ANLAGEBERATUNG UND VERMÖGENS VERWALTUNGSAUFTRAG Unterschiede und Gemeinsamkeiten Anlageberatung (Investment Advice) Suitability Kundenprofil, Mandatsprofil, Risikoprofil Allgemeines Kunden profil 31

3 3.4.3 Mandatsprofil Risikoprofil Anlageziele Informations pflichten Vermögensverwaltungsauftrag (Portfoliomanagement) Anlagen Securities Lending (SL) Indirekte Anlagen in Commodities Standardisierte Optionsgeschäfte und Financial Futures Diversifikation Nachrichten lose Vermögenswerte Haftungsfragen FINANCIAL PLANNING (FINANZPLANUNG) BANKEN UND EXTERNE VERMQGENSVERWALTER (evv) Dreiecksverhältnis Kunde - Bank - Vermögensverwalter Beziehung Kunde - Depotbank Beziehung Kunde - externer Vermögensverwalter Beziehung Bank - externer Vermögensverwalter Exkurs: Retrozessionen Allgemeine Erläuterungen Entstehungsgrund von Retrozessionen Bundesgerichtsentscheid 132 III Die Haltung der Banken und der Interessenverbände zu den Retrozessionen Risiken für die Banken? Verband Schweizerischer Vermögensverwalter RECHTSFÄHIGKEIT - HANDLUNGSFÄHIGKEIT - URTEILSFÄHIGKEIT Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Urteilsfähigkeit Entzug der Handlungsfähigkeit ECKWERTE ZUR VERMÖGENSVERWALTUNG 82 VI

4 8. VOLLMACHTEN UND STELLVERTRETUNG Vollmacht und Kundenbeziehung Regelung der Stellvertretung : Erben als Rechtsnachfolger und Auskunftspflicht der Bank Vollmacht in Erbschaftsfällen.' Vollmacht in der ehelichen Gemeinschaft Handlungsunfähigkeit des Kontoinhabers Spezialregelungen DER TRUST Allgemeines Arten von Trusts Discretionary Trust Irrevocable Trust Revocable Trust Interest in Possession Trust (Life Interest Trust) Accumulation and Maintenance Trust Identifikationspflichten Trust und Erbrecht Gesellschaftsformen nach liechtensteinischem Recht Privatrechtliche Stiftung Anstalt Trust (Treuhänderschaft) Treuunternehmen Familienfideikommis BANKGEHEIMNIS UND AUSKUNFTSPFLICHTEN (INFORMATIONSAUSTAUSCH) Das Bankgeheimnis Bankgeheimnis und Fiskaldelikte Inland Ausland Bankgeheimnis und Outsourcing Verzicht auf das Bankgeheimnis durch den Kunden Qualified-lntermediary-(QI-)System Bankgeheimnis, wirtschaftlich Berechtigter und Bedeutung des Formulars A 114 VII

5 10.7 Nummern konto Clear Desk Policy : DATENSCHUTZ Einleitung Zweck des Datenschutzgesetzes Besonders schützenswerte Daten Prinzipien beim Datenschutz Pflicht zur Auskunft über gespeicherte Daten SCHWEIZERISCHER BANKENOMBUDSMAN WICHTIGSTE KONTOARTEN Solidarkonto («und/oder»-konto) Allgemeines und Eröffnung Erbenausschlussklausel...' Auskunftsrecht der Erben Kollektivkonto («und»-konto) Nutzniessungskonto 1 27 TEIL II: AUFSICHT, STANDES- UND VERHALTENSREGELN VON DER EBK ZUR FINMA Die Behörde und ihre Aufgaben Investorenschutz Verwaltungs Sanktionen COMPLIANCE Das Verhaltenskonzept und die Zielsetzungen Compliance bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung Die Gewähr der einwandfreien Geschäftstätigkeit STANDESREGELN IM ALLGEMEINEN VERHÄLTNIS VSB - GELDWÄSCHEREIVERORDNUNG FINMA 139 VIII

6 5. VEREINBARUNG ÜBER DIE STANDESREGELN ZUR SORGFALTSPFLICHT DER BANKEN (VSB 08) Einleitung Revisionspunkte der VSB Bagatellfälle Untersuchungsbeauftragte Gesetzliche Grundlage der VSB Kerninhalte der VSB 08, Identifikationspflicht (Art. 2 VSB 08) Bei Inhabersparheften ; Bei Handelsgeschäften Bei Kassageschäften Identifikation des Einzahlers Zeitpunkt der Dokumentationspflicht bei der Identifizierung Ausnahmen von der Identifikationspflicht Vornahme der Identifikation..' Persönliche Vorsprache Auf dem Korrespondenzweg oder über Internet Bei juristischen Personen und Personengesellschaften Überprüfung der Identität der Eröffner Sonderfälle Delegation der Identifikation : Sicherstellungspflicht Neues Konto bei bereits bestehender Beziehung und konzerninterne Identifizierung Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten (Beneficial Owner) (Art. 3 VSB 08) Begriff des wirtschaftlich Berechtigten Formular A Einzelfragen betreffend Formular A Sammelkonti und Sammeldepots Kollektive Anlageformen und Beteiligungsgesellschaften Banken und andere Finanzintermediäre sowie schweizerische Behörden als Vertragspartner Verfahren bei Sitzgesellschaften (Art. 4 VSB 08) Vermögenswerte ohne wirtschaftliche Berechtigung bestimmter Personen 1 68 IX

7 Berufsgeheimnisträger (Art. 5 VSB 08) I Wiederholung der Identifikation des Vertragspartners oder der Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten (Art. 6 VSB 08).: Verbote der VSB Aktive Beihilfe zur Kapitalflucht (Art. 7 VSB 08).' Aktive Beihilfe zu Steuerhinterziehung und ähnlichen Handlungen (Art. 8 VSB 08) GELDWÄSCHEREI UND MANGELNDE SORGFALT BEI FINANZGESCHÄFTEN Einleitung Überblick über Normen ORGANISIERTE KRIMINALITÄT DAS GELDWÄSCHEREIGESETZ (GwG) ALS RAHMENGESETZ KONTROLLSTELLE FÜR DIE BEKÄMPFUNG DER GELD WÄSCHEREI UND MELDESTELLE FÜR GELDWÄSCHEREI Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei Meldestelle für Geldwäscherei und Meldepflicht GELDWÄSCHEREIVERORDNUNG 1 DER FINMA (GwV-FINMA 1) Personen mit bedeutenden öffentlichen Funktionen für einen ausländischen Staat (Politically Exposed Persons, PEP) Ceschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken Transaktionsüberwachung Interne Weisungen/Geldwäschereifachstelle Zahlungsaufträge Pflicht zur erhöhten Sorgfalt Bleibende Zweifel oder Verdacht auf Geldwäscherei/ Verbindung zu einer terroristischen Organisation Weiterführung oder Abbruch der Geschäftsbeziehung Verhalten bei bzw. nach einer Meldung Dokumentationspflichten 210

8 11. ANHALTSPUNKTE FÜR GELDWÄSCHEREI Einleitung Allgemeine Anhaltspunkte INSIDERHANDEL Gesetzliche Regelung des Insiderhandels Amtshilfebestimmungen im schweizerischen Börsengesetz und Praxis Aufsichtsregeln zum Marktverhalten PFLICHTEN DES EFFEKTENHÄNDLERS (VERHALTENSREGELN) Einleitung Verhaltensregeln im Einzelnen Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) Informationen über strukturierte Produkte und KAG Kollektive Kapitalanlagen Die einzelnen Pflichten aus den Verhaltensregeln für Effektenhändler Informationspflicht Sorgfaltspflicht Treuepflicht : 236 VERZEICHNIS DER ANHÄNGE Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 08) Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge (Stand 2005) Verhaltensregeln für Effektenhändler bei der Durchführung des Effektenhandelsgeschäftes (Stand 2008) Richtlinien für den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögenswerten (Stand 2000) Erlasse der FINMA Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Banken-, Effektenhändler- und Kapitalanlagenbereich, vom 18. Dezember 2002 (GwV-FINMA 1) 283 XI

9 2.2 Rundschreiben der FINMA 2009/1 Eckwerte zur Vermögensverwaltung, vom 18. Dezember Von der FINMA anerkannte Selbstregulierungsorganisationen (Stand 1. Januar 2009) Wichtige Gerichtsentscheide BGE 132 III 460 (4C.432/2005 vom 22. März 2006) Urteil des Kantonsgerichts Graubünden vom 30. Januar BGE vom P.144/2005 und 6S.464/ Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 26. Juni Interview mit Prof. Ingo Walter in: «SonntagsZeitung» vom 26. November 2006, S STICHWORTVERZEICHNIS 343 XII

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