1 Grundwissen Entwicklungspolitik
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- Walter Krause
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2 1 Grundwissen Entwicklungspolitik Definitionen Die Entwicklungspolitik umfasst alle Maßnahmen der Industrieländer zur Förderung der sozialen, ökonomischen und ökologischen Entwicklung in Entwicklungsländern. Der Begriff Entwicklungsland wird häufig unscharf verwendet, denn eine einheitliche Definition gibt es nicht. Entwicklungsländer weisen in der Regel gemeinsame Merkmale auf: Unterernährung größerer Gruppen der Bevölkerung, Armut im Sinne eines niedrigen Pro-Kopf-Einkommens und mangelnder Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Prozess, schlechte Gesundheitsversorgung, unzureichende Bildungsmöglichkeiten, hohe Arbeitslosigkeit sowie eine extrem ungleiche Einkommens- und Vermögensverteilung. Eine Liste der Entwicklungsländer hat der Entwicklungsausschuss (DAC) der OECD erstellt. Diese Liste wird ständig aktualisiert. Über die Website des BMZ kann diese Liste eingesehen werden: dac_länderliste Ziele Die deutsche Entwicklungspolitik verfolgt vier Ziele: [1] die weltweite Armut zu bekämpfen, [2] den Frieden zu sichern und Demokratie zu verwirklichen, [3] die Globalisierung gerecht zu gestalten und [4] die Umwelt zu schützen. Diese Anliegen ergänzen sich gegenseitig und stehen in einem inneren Wirkungszusammenhang.
3 20 Geschichte der Entwicklungspolitik Arten Unter Entwicklungspolitik im engeren Sinne versteht man die Entwicklungszusammenarbeit. Die Entwicklungspolitik im weiteren Sinne ist die globale Strukturpolitik. Entwicklungspolitik im engeren Sinne (Entwicklungszusammenarbeit) Der Entwicklungsausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Development Assistance Commitee, DAC) definiert Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance, ODA) als Leistungen der OECD-Länder, die von öffentlichen Stellen stammen und in Form von Zuschüssen oder Darlehen gewährt werden, was im Falle der Darlehen bedeutet, dass die Mittel ein Zuschusselement von 25 Prozent aufweisen müssen (Konzessionalität), dem Hauptziel der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung von Entwicklungsländern dienen und an Entwicklungsländer bzw. Staatsangehörige von Entwicklungsländern oder an internationale Organisationen zugunsten von Entwicklungsländern vergeben werden. 1 In der entwicklungspolitischen Praxis wird zwischen bilateraler und multilateraler Entwicklungszusammenarbeit unterschieden: Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit wird von einem einzelnen Staat, multilaterale Entwicklungszusammenarbeit hingegen von einer internationalen Einrichtung vergeben. Grundsätzlich bevorzugen staatliche Geber die bilaterale gegenüber der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit, nur knapp 30 Prozent wird über multilaterale Stellen (einschließlich der EU) zur Verfügung gestellt. Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit Im Rahmen der bilateralen staatlichen Zusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung Projekte und Programme der Part-
4 Grundwissen 21 ner. Sie leistet ihre Beiträge unmittelbar an ein Partnerland und schließt mit ihm darüber völkerrechtlich gültige Verträge ab. Die staatliche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit verfügt im Wesentlichen über folgende Instrumente: Finanzielle Zusammenarbeit (FZ): Sie dient überwiegend dem Aufbau leistungsfähiger Strukturen sowie der Finanzierung von Sachgütern bzw. Anlageinvestitionen und wird den Entwicklungsländern in der Regel in Form günstiger Kredite für ärmste Entwicklungsländern (LDC) als nichtrückzahlbare Finanzierungsbeiträge zur Verfügung gestellt. Bei der Finanziellen Zusammenarbeit werden vornehmlich Investitionen zum Ausbau der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur, zum Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz sowie zur Stärkung des Finanzsektors finanziert. Technische Zusammenarbeit (TZ): Sie hat vor allem die Aufgabe, die Fähigkeiten von Menschen, Organisationen und Gesellschaften in den Partnerländern zu erhöhen (Capacity Development). Technische Zusammenarbeit umfasst unter anderem folgende Leistungen: Beratung durch Fachkräfte, Finanzierung von Beratungsleistungen, Bereitstellung von Ausrüstung und Material für die Ausstattung der geförderten Einrichtungen und die Erstellung von Studien und Gutachten. Die Leistungen der Technischen Zusammenarbeit werden unentgeltlich erbracht. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beauftragt Durchführungsorganisationen mit der konkreten Umsetzung der entwicklungspolitischen Vorhaben der Bundesregierung. Die verantwortliche Organisation für die finanzielle Zusammenarbeit ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau Entwicklungsbank (KfW), technische Zusammenarbeit die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). In Einzelfällen werden die Leistungen auch direkt von der Bundesregierung erbracht, z.b. von der Bundesanstalt für Geowissen-
5 22 Geschichte der Entwicklungspolitik schaften und Rohstoffe (BGR) oder der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Neben der staatlichen technischen Zusammenarbeit, die im Auftrag der Bundesregierung geleistet wird, umfasst die bilaterale Zusammenarbeit auch die nicht-staatliche Zusammenarbeit, in deren Rahmen private Träger in eigener Verantwortung aber gefördert mit staatlichen Zuschüssen TZ-Maßnahmen durchführen. Auch Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe, die Ernährungssicherungsprogramme und die Förderung der Zusammenarbeit mit der deutschen Wirtschaft mit Entwicklungsländern sind Formen der bilateralen Zusammenarbeit. Zu den zivilgesellschaftlichen Organisationen, deren eigene Entwicklungsarbeit die Bundesregierung seit über 40 Jahren fördert, gehören die Kirchen (Evangelischer Entwicklungsdienst, Misereor), politische Stiftungen (Konrad-Adenauer-Stiftung, Hanns-Seidel- Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung), private Träger (z. B. Welthungerhilfe, Kolping International, Terres des Hommes, Deutscher Genossenschaft- und Raiffeisenverband, Kindernothilfe, Deutscher Volkshochschulverband, Weltfriedensdienst, Andheri-Hilfe, Karl-Kübel-Stiftung, Don Bosco Mondo e. V.) Die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen macht etwa 10 Prozent an den Gesamtausgaben des BMZ-Haushaltes aus. Zur Lösung globaler Strukturprobleme werden weltweit engagierte akademische Führungskräfte benötigt. Mit vielfältigen Programm-Maßnahmen fördert das Ministerium daher im Rahmen der Wissenschafts- und Hochschulkooperation die Anbindung der Partnerländer an globale Wissensnetze und die Qualifizierung akademischer Fach- und Führungskräfte in entwicklungsrelevanten Sektoren. Dazu zählen die Programme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der Alexander von Hum-
6 Grundwissen 23 boldt-stiftung (AVH) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die auch vom BMZ finanziell gefördert werden. Das BMZ arbeitet in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit folgenden Partnerländern zusammen. Tab. 1: Bilaterale entwicklungspolitische Zusammenarbeit: Kooperationsländer mit bilateralem Länderprogramm Region Asien Südosteuropa/ Kaukasus Lateinamerika und Karibik Naher Osten Afrika Kooperationsland Afghanistan, Bangladesch, Indien, Indonesien, Kambodscha, Kirgistan, Laos, Mongolei, Nepal, Pakistan, Tadschikistan, Usbekistan, Vietnam Albanien, Kosovo, Serbien, Ukraine Bolivien, Brasilien, Ecuador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Peru Ägypten, Jemen, Palästinensische Gebiete Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Burundi, Ghana, Kamerun, Kenia, Demokratische Republik Kongo, Mali, Malawi, Marokko, Mauretanien, Mosambik, Namibia, Niger, Ruanda, Sambia, Südafrika, Südsudan, Tansania, Togo, Uganda
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