Bachelorarbeit. Thema: Analyse des Bioabfallstatus in Brandenburg in Vorbereitung der Umsetzung der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

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1 Lehrstuhl Abfallwirtschaft Prof. Dr. Günter Busch Bachelorarbeit Thema: Analyse des Bioabfallstatus in Brandenburg in Vorbereitung der Umsetzung der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorgelegt von: Thyra Perlet Matrikel-Nr.: geboren: 26. Oktober 1988 in: Ludwigsfelde Studiengang: Umweltingenieurwesen (Bachelor) Betreuer: Dr.-Ing. Guntram Pötzsch Betreuer am Praktikumsbetrieb LUGV: Prof. Dr. Rüdiger Schultz-Sternberg Tag der Einreichung: 5. August 2011

2 Lehrstuhl Abfallwirtschaft Prof. Dr. Günter Busch Aufgabenstellung für Perlet, Thyra Ines, Matrikelnummer: Analyse des Bioabfallstatus in Brandenburg in Vorbereitung der Umsetzung der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Erläuterung des Themas In der gegenwärtig vorliegenden Entwurfsfassung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wird im 11 die flächendeckende Einführung der getrennten Erfassung des biogenen Abfalls aus Haushaltungen (Bioabfall) unter bestimmten Voraussetzungen ab gefordert. Ziel dieser Arbeit ist es eine Stoffstromanalyse des Bioabfalls für das Land Brandenburg durchzuführen, um die Rahmenbedingungen für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (öre) aufzuzeigen. Teilschritte zur Bearbeitung 1. Analyse des Potentials des biogenen Siedlungsabfalls in Brandenburg; bereits getrennte Erfassung, Anteil die ungetrennter Restabfallerfassung, möglichst zeitnah. 2. Durch die Orientierung Brandenburgs aus Methoden der sog. Kalten Vorbehandlung als Brandenburger Weg wird ein Großteil des Restabfalls in MBS- bzw. MBA-Anlagen behandelt. Hier sind die Auswirkungen auf diese Verfahren zu ermitteln, falls eine Biotonne eingeführt wird.

3 3. Daraus ergeben sich Möglichkeiten zur quantitativen und qualitativen Bewertung der Vor- und Nachteile auf die Vorbehandlungsverfahren und die Aufwendungen für die zusätzliche Logistik der Biotonneneinführung unter Berücksichtigung der Ausnahmetatbestände (Entlassung aus der Anschlusspflicht, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen Anschlussgrad). 4. Formulierung von Empfehlungen gezielt für die jeweiligen öre. Ausgabe: 08. April 2011 Abgabe: 05. August 2011 Betreuer: Dr.-Ing. Guntram Pötzsch.. Unterschrift des Lehrstuhlleiters/Betreuers.. Bestätigung des Empfanges der Aufgabenstellung

4 Vorwort An dieser Stelle möchte ich mich von Herzen bei meinen Eltern bedanken, die immer für mich da sind und mir diesen Weg erst ermöglichten. Gleichfalls schulde ich meinen Freunden, meinem Freund und den Mitarbeitern des LUGV besonderen Dank. Sie alle standen mir stets zur Seite und halfen mir, wo sie nur konnten. Meinen Betreuern danke ich für die tatkräftige Unterstützung und wertvollen Anregungen. Mit ihrer Hilfe konnte die vorliegende Arbeit in der jetzigen Fassung entstehen. August, 2011 Thyra Perlet

5 Inhalt Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung Methodik und Aufbau der Arbeit Statusanalyse der Bioabfallentsorgung Brandenburgs Aufbau der Entsorgungsstruktur Besonderheiten in der Siedlungsstruktur Verwertungspotential des biogenen Abfalls Behandlungsverfahren Aerobe Verfahren Kompostierung Mechanisch-Biologische Abfallbehandlung Mechanisch-Biologische Stabilisierung Anaerobe Verfahren Vergärung Restabfall zur Vergärung Szenario: Einführung der Biotonne in Brandenburg Bestimmende Randbedingungen der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Stoffströme des Bioabfalls Nachfolgende Konsequenzen Resultate für die Behandlungsverfahren Gebührensystem Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung Fazit zur Einführung der Biotonne Ergebnis des Szenarios Empfehlungen für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Zusammenfassung Literaturverzeichnis Anhang

6 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Ausgehend vom Siedlungsabfall betrachtete Abfallarten mit biogenem Anteil (grau hinterlegt) nach der Systematik der SIEDLUNGSABFALL- BILANZ BRANDENBURG Abb. 2: Flächennutzung des Landes Brandenburg frei nach AFS 2010 b 23 Abb. 3: Die spezifischen Erfassungsmengen des Bio- und Grünguts der Auswahlgebiete und des Landes Brandenburg frei nach AWP (2011, S. 43) 27 Abb. 4: Restmüllzusammensetzung nach verschiedenen Stoffgruppen der Stadt Potsdam nach SABROWSKI (2007, S. 83) 29 Abb. 5: Phasenablauf während der Kompostierung nach IBRAHIM (1998, S. 7) 33 Abb. 6: Ablaufschema der Kompostierung nach BGK b, verändert 34 Abb. 7: Materialflussdiagramm einer MBA-Anlage nach SOYEZ und PLICKERT 38 Abb. 8: Materialflussdiagramm einer MBS-Anlage nach SOYEZ und PLICKERT 41 Abb. 9: Schema der Vergärungsverfahren nach TURK et al. (2009, S. 62), verändert 44 Abb. 10: Verfahrensschema des BTA-Verfahrens nach LUGV b und WARTH/ SCHNELL (1989, S. 4) 48 Abb. 11: Ablauf der Informationsvergabe während der Einführung der Biotonne nach BAHLKE (1990, S. 430) 72 Abb. A1: Die Entsorgungswege des Restabfalls im Land Brandenburg nach LUGV a (Restabfallbehandlungsanlagen der Untersuchungsgebiete sind rot markiert) 88 Abb. A2: Materialfluss der MBA Schöneiche frei nach Angaben von VOLLBRECHT Abb. A3: Allgemeine Ablaufschritte der Vergärung nach IBRAHIM (1998, S. 9) 90 Abb. A4: Entfrachtung der zusätzlich erfassbaren Organik in stark ländlichen Gebieten des Landes Brandenburg unter Berücksichtigung verschiedener Einflüsse 91 Abb. A5: Entfrachtung der zusätzlich erfassbaren Organik in ländlich und städtisch strukturierten Gebieten des Landes Brandenburg unter Berücksichtigung verschiedener Einflüsse 92 Abb. A6: Entfrachtung der zusätzlich erfassbaren Organik in städtischen Gebieten des Landes Brandenburg unter Berücksichtigung verschiedener Einflüsse 93 6

7 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Auswahlgebiete und deren Kriterien aus dem Land Brandenburg 15 Tab. 2: Kernpunkte der Entsorgungsstruktur des Landkreises Ostprignitz- Ruppin 19 Tab. 3: Kernpunkte der Entsorgungsstruktur des Landkreises Oder-Spree 20 Tab. 4: Kernpunkte der Entsorgungsstruktur des Landkreises Märkisch- Oderland 21 Tab. 5: Kernpunkte der Entsorgungsstruktur der kreisfreien Stadt Potsdam 21 Tab. 6: Kernpunkte der Entsorgungsstruktur der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) 22 Tab. 7: Darstellung der Auswahlgebiete anhand ihrer Nutzungsflächen nach AFS 2010 a und AFS 2010 c 24 Tab. 8: Ergebnisse der getrennten Bioabfallsammlung nach AWP (2011, S. 43), verändert 26 Tab. 9: Anteil der organischen Fraktion im Restmüll in Abhängigkeit der getrennten Erfassung und des Gebührensystems nach SCHMIDT (2006, S. 223), verändert 28 Tab. 10: Anteile der Organik im Restabfall der Auswahlgebiete 30 Tab. 11: Verwendete Größen und deren Mengen für die Berechnung der zusätzlich erfassbaren Organik über die Biotonne in stark ländlichen Regionen des Landes Brandenburg 54 Tab. 12: Verwendete Größen und deren Mengen für die Berechnung der zusätzlich erfassbaren Organik über die Biotonne in ländlich & städtisch strukturierten Regionen des Landes Brandenburg 55 Tab. 13: Verwendete Größen und deren Mengen für die Berechnung der zusätzlich erfassbaren Organik über die Biotonne in städtischen Regionen des Landes Brandenburg 56 Tab. 14: Spezifische Erfassungsmengen pro angeschlossenen Einwohner in den unterschiedlich strukturierten Gebieten und dem Land Brandenburg bezogen auf die niedrigsten und höchsten Anschlussquoten 59 Tab. 15: Übersicht der in 2009 bereits getrennt erfassten Biogut- und Grüngutmengen und des möglich erfassbaren Bioabfallpotentials im Land Brandenburg 60 7

8 Tab. A1: Tab. A2: Tab. A3: Tab. A4: Tab. A5: Ergebnisse der getrennten Bioabfallsammlung aller Landkreise und kreisfreien Städte Brandenburgs nach AWP (2011, S. 43), verändert 94 Qualitätsanforderungen und vorhandene Qualität der Komposte im Land Brandenburg nach BioAbfV, LUA (2001) und BGK a, verändert 95 Darstellung der Schwermetallgehalte von Gärprodukten aus der Trocken- und Nassvergärung im Vergleich zu den Werten der BioAbfV und RAL-gütegesicherter Gärprodukte nach GOTTSCHALL et al. (2010, S ) und BioAbfV 96 Art der Flächennutzung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg nach AFS 2010 a und AFS 2010 c 97 Einflussfaktoren auf Bioabfallquantität und -qualität nach KERN et al. (2010, S. 94) 98 8

9 Abkürzungsverzeichnis H : Änderung der Wärmemenge in einem System a : Jahr AbfRRL : Abfallrahmenrichtlinie AbfAblV : Abfallablagerungsverordnung AES : Abfallentsorgungssatzung AEV : Abfallentsorgungsverband AfS : Amt für Statistik Berlin Brandenburg AGS : Abfallgebührensatzung BAK : Bioabfallkompost mbt : mit Biotonne obt : ohne Biotonne BGK : Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. BHKW : Blockheizkraftwerk BioAbfV : Bioabfallverordnung EEG : Erneuerbare-Energien-Gesetz EBS : Ersatzbrennstoffe E/km² : Einwohner je Quadratkilometer FE-Metall : Eisen-Metall Gew.-% : Anteil in Gewichts-Prozent INFA : Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur- Management GmbH KAEV : Kommunaler Abfallentsorgungsverband kg/(e a *a) : Kilogramm pro angeschlossene Einwohner und Jahr kg/(e g *a) : Kilogramm pro gesamte Einwohner und Jahr kj/kg : Kilojoule pro Kilogramm kwh : Kilowattstunde LUGV : Landesamt für Umwelt, Gesundheit und 9

10 MA MBA MBS MEAB mbh Mg MLUR MLUV MVA min NE-Metall PPK RAL RE KrWG RTO SBAZV TS UBA ZAB Verbraucherschutz : Mechanische Abfallbehandlung : Mechanisch-Biologische Abfallbehandlung : Mechanisch-Biologische Stabilisierung : Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbh : Megagramm (1 Mg = 1 Tonne) : Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg : Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg : Müllverbrennungsanlagen : mindestens : Nichteisen-Metall : Papier, Pappe und Kartonagen : Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. : Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes : Regenerativ-Thermische-Oxidation : Südbrandenburgischer Abfallzweckverband : Trockensubstanz : Umweltbundesamt : Zweckverband Abfallentsorgung Nuthe-Spree 10

11 1 Einleitung In Vorbereitung auf die Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes legte das Bundesumweltministerium einen Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (RE KrWG) 1 vor. Im 11 Abs. 1 wird die Forderung aufgestellt, dass Bioabfälle spätestens ab dem 1. Januar 2015 einer getrennten Sammlung unterliegen. Dies impliziert eine flächendeckende Einführung der Biotonne in Deutschland und daraus resultierend auch im Land Brandenburg. Momentan ist diese dort sehr spärlich vorzufinden und es gilt herauszufinden, ob sich eine flächendeckende Einführung hinsichtlich einiger ausgewählter Parameter lohnen würde. Die vorliegende Bachelorarbeit greift eben diesen Punkt auf und beschäftigt sich mit der Analyse des biogenen Verwertungspotentials 2 aus Haushaltungen im Land Brandenburg und der nachfolgenden Verwertung dieses Abfalls unter Berücksichtigung des RE KrWG. Anschließend gilt es in einem Szenario die Konsequenzen aufzuzeigen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (öre) Empfehlungen für die Einführung der Biotonne zu geben. Um die Analyse so genau wie möglich im gesetzten Zeitrahmen durchführen zu können, wurde sich auf drei Landkreise und zwei kreisfreie Städte aus dem Land Brandenburg mit unterschiedlichen Merkmalen beschränkt. Diese sind im folgenden Kapitel näher beschrieben. Die Ergebnisse lassen am Ende Rückschlüsse auf das gesamte Land Brandenburg zu, welche am Ende dieser Arbeit aufgezeigt werden. Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie) 3 des Europäischen Parlaments und des Rates vom folgt die Umsetzung in nationales Recht. In der AbfRRL (Art. 4 Abs. 1) ebenso wie im RE KrWG ( 6 Abs. 1) wird die Wichtigkeit der Getrenntsammlung der Wertstoffe betont. Besonders deutlich zeigt sich dies in der neuen fünfstufigen Abfallhierarchie: 1 RE KrWG idf v Biogenes Verwertungspotential befindet sich im Grünabfall, in der Bio- und Restabfalltonne. 3 Im Folgenden als AbfRRL bezeichnet. 11

12 1) Vermeidung 2) Vorbereitung zur Wiederverwendung 3) Recycling 4) sonstige Verwertung (insbesondere energetische Verwertung) 5) Beseitigung Es wird klar, dass die Verwertung des Bioabfalls unter den dritten Punkt, das Recycling, fällt und einen Vorrang vor der energetischen Verwertung besitzt. Dort, wo vorher die energetische und stoffliche Verwertung auf einer Ebene standen, hebt sich nun die stoffliche Verwertung eindeutig ab. Wie auch schon Michael Müller (Parlamentarischer Staatssekretär a. D. im Bundesumweltministerium) betonte, gibt es kaum einen anderen Bereich im Klima- und Umweltschutz, in dem mit so wenig Aufwand so viel erreicht werden kann, wie mit der Verwertung separat gesammelter Bioabfälle. [MÜLLER 2008] Geprägt durch diese Randbedingungen leiten sich 2 Thesen ab, die am Ende dieser Arbeit entweder als wahr befunden oder falsifiziert werden: These 1: Eine flächendeckende Einführung der Biotonne ist aufgrund der (logistischen) Aufwendungen und der Siedlungsstruktur im Land Brandenburg nicht sinnvoll möglich. These 2: Die partielle Überführung des biogenen Anteils aus dem Restabfall in die Biotonne führt zu technischen Störungen im Verfahren der Restabfallbehandlungsanlagen, da dann der organische Anteil für die Prozesse zu gering ist. 12

13 2 Methodik und Aufbau der Arbeit Diese Bachelorarbeit beschäftigt sich mit der Analyse des organischen Verwertungspotentials aus Haushaltungen im Land Brandenburg, der nachfolgenden Behandlungsverfahren und den Auswirkungen auf diese Verfahren, sobald es zu einer Einführung der Biotonne kommt. Daraus folgend werden sowohl die Wirkungen der Vorund Nachteile auf die Verfahren beleuchtet als auch zusätzliche logistische Aufwendungen betrachtet, die mit der Einführung der Biotonne einhergehen würden. Zu diesen zählen die Öffentlichkeitsarbeit, das Gebührensystem im Zuge der Logistikumstellungen sowie der veränderte Stofffluss des Bioabfalls und die Einführung der Vergärung als Behandlungsmethode. Auf die CO 2 Bilanz wird aufgrund des Umfanges der Arbeit nicht eingegangen, sollte aber in kommenden arbeiten Relevanz finden. Detaillierte Ausgangsdaten werden neben der Fachliteratur vor allem entsprechenden Hausmüllanalysen, Abfallwirtschaftskonzepten und Studien zur Bioabfallverwertung und Einführung der Biotonne entnommen. Dabei wurden für den Landkreis Märkisch-Oderland aufgrund fehlender Analysen Werte aus der aus der Hausmüllanalyse des Landkreises Oberhavel entnommen. Die in dieser Arbeit betrachteten biogenen Siedlungsabfälle stammen ausschließlich aus privaten Haushaltungen und kommen als Bioabfälle in der Biotonne, als Grünabfall oder als organischer Anteil in der Restabfalltonne vor. Weder die Bioabfälle aus dem Gewerbe, aus der Eigenkompostierung, aus zulässigen Lager- und Brauchtumsfeuern noch aus nicht sachgerechten Entsorgungen (z. B. Abfallentledigung in Waldgebieten) werden hier mengenmäßig mit einbezogen. Einerseits wären diese Aspekte nicht mehr im Umfang dieser Arbeit darstellbar, andererseits liegen teilweise keine fundierten Daten dazu vor. Alle Bioabfälle, die über die Biotonne erfasst werden, werden als Biogut bezeichnet. Als Grüngut bezeichnet werden die organischen Gartenabfälle, welche im Hol- oder Bringsystem getrennt von der Biotonne gesammelt werden. Diese beiden Definitionen nach HENSSEN (2009) werden auch im Rahmen 13

14 dieser Arbeit verwendet. Der häusliche Restabfall wird unabhängig vom Vorhandensein der Biotonne weiterhin als Restmüll bzw. Restabfall bezeichnet. In Abbildung 1 werden die betrachteten Abfallarten verdeutlicht. Es geht daraus hervor, dass es sich bei den Bioabfällen aus der Biotonne und dem Grünabfall um Wertstoffe handelt. Nach dem 6 RE KrWG sollen diese mit Hilfe des Recyclings verwertet werden. Siedlungsabfälle Feste Siedlungsabfälle - Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle - Sperrmüll aus Haushaltungen - Sperrmüll aus Gewerbe - Sonstige Wertstoffe - Papier und Pappe - Metalle - Elektronische Geräte - Sonstige Bioabfälle (Biotonne) - Problemstoffe - Bauabfälle - Sonstige Abfälle - Sekundärabfälle Hausmüll Grünabfälle Abb. 1: Ausgehend vom Siedlungsabfall betrachtete Abfallarten mit biogenem Anteil (grau hinterlegt) nach der Systematik der SIEDLUNGSABFALLBILANZ BRANDENBURG 2009 Der zeitliche Bezugsrahmen umfasst das Jahr Es wurden Daten akquiriert, die eine zeitnahe Betrachtung der Problematik zulassen. Ebenso kann eine verhältnismäßig genaue Erfassung verschiedener Informationen und Daten erfolgen, da diese meist nach 1 2 Jahren ausgewertet und daraus resultierend zum Teil verfügbar sind. 14

15 Der räumliche Bezugsrahmen umfasst das Land Brandenburg. Um eine differenzierte Analyse gewährleisten zu können, wurden drei Landkreise und zwei kreisfreie Städte aus Brandenburg ausgewählt. Diese sind in Tabelle 1 unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien aufgeführt. Die Auswahlkriterien erlauben anschließend eine kritische Betrachtung und Bewertung. Tab. 1: Auswahlgebiete und deren Kriterien aus dem Land Brandenburg Auswahlgebiete Siedlungsstruktur Biotonne vorhanden Entsorgung Restabfall Landkreise: Ostprignitz-Ruppin stark ländlich beschränkt MBA Vorketzin Märkisch-Oderland ländlich & städtisch nein MBA Schöneiche Oder-Spree ländlich & städtisch ja MBS Niederlehme Kreisfreie Städte: Frankfurt (Oder) städtisch ja MA Jänschwalde Potsdam städtisch nein MBA Vorketzin Es wurde gezielt darauf geachtet, dass sowohl ländliche als auch städtische Siedlungsgebiete vertreten sind, in denen die Biotonne entweder nicht, beschränkt oder unbedingt anzutreffen ist. Weiterhin geht der Haus- bzw. Restmüll verschiedene Entsorgungswege. Somit wird auf die in Brandenburg vorherrschenden Restabfallbehandlungsanlagen der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlung (MBA) und der Mechanisch-Biologischen Stabilisierung (MBS) eingegangen. Die Mechanische Abfallbehandlung (MA) ist eine spezielle Art der Restabfallbehandlung. Das Bio- und Grüngut geht den Weg in die Kompostierungsanlagen. Es gilt die Annahme, dass die erfassten Bioabfallmengen als Mengen angesehen werden, welche ausschließlich im betreffenden Landkreis bzw. in der betreffenden Stadt erfasst worden sind und kein Ein- oder Austrag über die jeweiligen Grenzen erfolgte. Für die spätere Verwertung in 15

16 den Behandlungsanlagen gilt dies wiederum nicht. Anhand der Auswahlgebiete und deren genannten Auswahlkriterien kann zum Ende hin eine Aussage für das gesamte Bundesland getroffen werden. In Kapitel 3 erfolgt die räumliche Analyse der Bioabfallentsorgung Brandenburgs. Sie stellt den aktuellen Stand der Struktur der entsorgungspflichtigen Körperschaften, die Siedlungsstruktur des Landes und damit einhergehend das vorhandene Verwertungspotential des Bioabfalls in Brandenburg dar. Von besonderem Interesse ist dabei der biogene Anteil, welcher sich im Restmüll befindet. Die für das Land Brandenburg typischen Abfallbehandlungsanlagen werden im Kapitel 4 näher erläutert. Es erfolgt die technische Analyse mit den Verfahren der anaeroben und aeroben Behandlung. Diese stellen in Brandenburg eine Besonderheit dar, da im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern keine Müllverbrennungsanlagen vertreten sind. In Kapitel 5 wird das Szenario zur Einführung der Biotonne in Brandenburg ab dem Jahr 2015 erstellt. Besonderes Gewicht wird auf die veränderlichen Stoffströme des Bioguts und auf die Konsequenzen der Behandlungsverfahren gelegt. Diese hängen von technischen und wirtschaftlichen Faktoren ab und es wird untersucht inwieweit diese Funktionen noch gegeben sind und den Betriebsablauf (eventuell) verändern (können). Weitere Punkte die mit der Einführung der Biotonne betrachtet werden sind sowohl das Gebührensystem als auch die Öffentlichkeitsarbeit, welche mit der Bürgerbeteiligung einhergeht. Die Zusammenfassung, Bewertung und Interpretation der Ergebnisse erfolgen in den letzten beiden Kapiteln. Daraus resultierend lassen sich Empfehlungen, Leitlinien bzw. Maßnahmen für die öre ableiten. 16

17 3 Statusanalyse der Bioabfallentsorgung Brandenburgs Die in dieser Arbeit untersuchten Parameter, welche die Frage nach der Einführung der Biotonne maßgeblich beeinflussen, werden in diesem Kapitel näher beleuchtet. Da es schwierig ist im gegebenen Zeitrahmen alle wichtigen Parameter zu erfassen, werden im Folgenden der strukturelle Aufbau der öffentlichen Körperschaften, die Siedlungsstruktur und damit einhergehend das vorhandene Verwertungspotential des Bioabfalls beschrieben. 3.1 Aufbau der Entsorgungsstruktur Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) 4 legt auf Bundesebene im 1 die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen fest. Hierunter fallen auch die in dieser Arbeit betrachteten Restabfälle aus Haushaltungen, sowie die Erfassung und Behandlung von Bio- und Grüngut. Dabei hat laut 5 Abs. 2 Satz 2 KrW-/AbfG die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung. Der 15 KrW-/AbfG stellt hierbei den Schlüsselparagraph dar. Er ordnet die Verwertungs- bzw. Beseitigungspflicht der öre für die aus den Haushalten anfallenden Abfälle an, welche in seinem Gebiet angefallen und ihm nach 13 KrW-/AbfG überlassen worden sind ( 15 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG). Ein Entfall dieser Pflicht ist für private Haushalte nicht vorgesehen ( 15 Abs. 2 KrW-/AbfG). Dabei ist es den öre nach 16 Abs. 1 KrW-/AbfG freigestellt, ob sie die Ausführung ihrer Pflichten einem Dritten überlassen. Entscheidend jedoch ist, dass die Verantwortung der Ausführung dieser Pflichten bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften verbleibt und nicht abgegeben werden kann. 4 KrW-/AbfG idf v

18 Im Land Brandenburg stellen die Landkreise zumeist gleichzeitig die Gebiete der öre dar. Im Süden Brandenburgs jedoch haben sich einige öre zu Zweckverbänden zusammengeschlossen. Auch im RE KrWG bleiben die Grundregeln des 13 KrW-/AbfG unverändert. Die Restabfallentsorgung aus Haushalten bleibt den öre weiterhin überlassen. [DOLDE/VETTER 2011, S. 24] Auf der Landesebene greift das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) 5. Es beschreibt in Anlehnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ( 13 Abs. 1 KrW-/AbfG) die kreisfreien Städte und Landkreise in Brandenburg als öre ( 2 Abs. 1 BbgAbfG). Deren Entsorgungspflicht gibt den 15 KrW- /AbfG im 3 BbgAbfG wieder und beinhaltet somit das Einsammeln und Befördern [ ], [als auch] Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen. Im Land Brandenburg sind derzeit öre in Form von zehn Landkreisen, vier kreisfreien Städten und drei Abfallzweckverbänden, dem Südbrandenburgischen Abfallzweckverband (SBAZV), dem Kommunalen Abfallentsorgungsverband Niederlausitz (KAEV) und dem Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster (AEV), vertreten. In einer gesonderten Form haben sich der Landkreis Oder-Spree und der SBAZV zu einem Zweckverband Abfallentsorgung Nuthe-Spree (ZAB) zusammengeschlossen. Er übernimmt die Behandlung der an diese beiden öre überlassenen Abfälle aus Haushaltungen. [SIEDLUNGSABFALLBILANZ BRANDENBURG 2009, S. 1] Einen Überblick über die in Brandenburg vertretenden öre und deren Entsorgungswege des Restabfalls findet sich in der Abbildung A1 (Anhang S. 88). In den nachfolgenden Tabellen 2,3,4,5,6 sind die Parameter Abholrhythmus, Entsorgungsbetrieb und Gebührensystem für die Abfälle mit biogenem Potential (Biogut, Grüngut, Restabfall) der Untersuchungsgebiete kurz aufgeführt. Dadurch soll ein 5 BbgAbfBodG idf v

19 Einblick in deren Entsorgungsstruktur gewonnen werden. Die Angaben beruhen auf den Abfallentsorgungssatzungen (AES) aus dem Zeitraum 2002 bis 2010 und Abfallgebührensatzungen (AGS) in einem Zeitraum von 2008 bis 2011 der jeweiligen öre. Bei dem Gebührensystem werden nur Fakten zur gewöhnlichen Restmüllentsorgung, ohne z. B. Sonderleerungen oder Holgebühren, angegeben. Das vorhandene Ident- System ist den öre dabei behilflich, die Mengen des Restabfalls in den Haushalten zu erfassen und danach ihre Höhen der Gebühren festzulegen. Im Holsystem erfasste Abfallmengen werden der Rubrik Abholrhythmus zugeordnet, während das Bringsystem des Grünguts im Gebührensystem dargestellt wird. Tab. 2: Kernpunkte der Entsorgungsstruktur des Landkreises Ostprignitz-Ruppin Abholrhythmus Ostprignitz-Ruppin Restabfall: Leerung 14-tägig Quelle: AES OPR* 19 Abs. 1 Biogut: Leerung 14-tägig im Winter (Oktober März) Leerung 7-tägig im Sommer [ABFALL-TOURENPLAN 2011] Gebührensystem Ident-System zur Gebührenberechnung [AWK 2007, S. 25] Grundbetrag und Leerungsgebühr für Bio- und Restabfall gleich Quelle: AGS OPR** 3 Abs. 1,4,6 Bioabfallgebühr nach Anzahl und Größe der Behälter sowie der Häufigkeit der Leerung zu entrichten Quelle: AGS OPR** 2 Abs. 6 Grüngut im Bringsystem: Gewichtsgebühr an Abfallannahmestellen zu entrichten Quelle: AGS OPR** 3 Abs. 8 bis Juli 2010 kostenlose Selbstanlieferung im Herbst an bereitgestellte Container [OSTPRIGNITZ-RUPPIN] Beauftragter Dritter: Abfallwirtschafts-Union Ostprignitz-Ruppin Entsorgungsbetrieb (AWU) GmbH * Abfallentsorgungssatzung vom (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) ** Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin vom

20 Zusätzlich zu der Möglichkeit das Grüngut an Abfallannahmestellen zu bringen, werden in Ostprignitz-Ruppin jährlich etwa 300 Container zur Grüngutsammlung bereitgestellt. [AWK 2007, S. 62] Auch die Gemeinschaftskompostierung wurde dort etabliert, selbst wenn dieser nach OECHTERING (2007 b) bis 2007 nur eine geringe Teilnehmerzahl entgegenkam. Tab. 3: Kernpunkte der Entsorgungsstruktur des Landkreises Oder-Spree Abholrhythmus Oder-Spree Restabfall: Leerung 14-tägig Quelle: AES OS* 12 Abs. 1 Biogut: Leerung 14-tägig Quelle: AES OS* 12 Abs. 4 Gebührensystem Ident-System seit dem 2. Halbjahr 2010 [FALTBLATT 2010] Gebühr setzt sich zusammen aus einmaliger Festgebühr und Leistungsgebühr (Rest-, Bioabfall) Quelle: AGS OS** 3 Abs. 1 Leistungsgebühr für Restabfall höher als für Bioabfall Quelle: AGS OS** 5 Abs. 5,7 Grüngut im Bringsystem: Abfallannahmegebühr nach Gewicht an Abfallkleinannahmestellen zu entrichten Quelle: BGS OS*** 2 Abs. 1 Eigenbetrieb: Kommunales Wirtschaftsunternehmen Entsorgungsbetrieb Entsorgung (KWU-Entsorgung) * Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Abfallentsorgung vom ** Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung vom *** Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Entsorgungsanlagen vom

21 Tab. 4: Kernpunkte der Entsorgungsstruktur des Landkreises Märkisch-Oderland Abholrhythmus Gebührensystem Märkisch-Oderland Restabfall: Leerung 14-tägig Quelle: AES MOL* 16 Abs. 1 Grüngut im Holsystem: Entsorgung von April bis November Quelle: AES MOL* 17 Abs. 3 Ident-System zur Gebührenberechnung Quelle: AGS MOL** 7 Abs. 2 a Restabfallgebühr setzt sich zusammen aus Grundgebühr, Leistungsgebühr und Abfallbehältergebühr Quelle: AGS MOL** 2 Abs. 1 Grüngut (Holsystem): Leistungsgebühr zu entrichten Quelle: AGS MOL** 7 Abs. 2 c, d Grüngut (Bringsystem): Abfallannahmegebühr nach Gewicht an den Abfallannahmestellen zu entrichten Quelle: AGS MOL** 13 Abs. 1 Entsorgungsbetrieb Eigenbetrieb: Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO) * Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Märkisch-Oderland (Abfallentsorgungssatzung 2010) vom ** Abfallgebührensatzung des Landkreises Märkisch-Oderland 2011 vom Tab. 5: Kernpunkte der Entsorgungsstruktur der kreisfreien Stadt Potsdam Abholrhythmus Potsdam Restabfall: Leerung wöchentlich, 14-tägig oder 4-wöchig Quelle: AES P* 20 Abs. 1 Grüngut im Holsystem Quelle: AES P* 7 Abs. 3 Gebührensystem Ident-System zur Gebührenberechnung Quelle: AES P* 20 Abs. 1 Restabfallgebühr setzt sich zusammen aus Grundgebühr und Mengengebühr Quelle: AGS P** 2 Abs. 1 Grüngut im Bringsystem: Anlieferung an Kompostieranlagen oder Wertstoffhöfen gegen Entgelt Quelle: AES P* 7 Abs. 2 Entsorgungsbetrieb Beauftragter Dritter: Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) * Satzung über die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam vom , zuletzt geändert durch Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam vom ** Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam vom

22 Tab. 6: Kernpunkte der Entsorgungsstruktur der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) Abholrhythmus Gebührensystem Frankfurt (Oder) Restabfall: Leerung min. monatlich Quelle: AES FFO* 13 Abs. 3 Biogut: Leerung 14-tägig Quelle: AES FFO* 12 Abs. 2 Restabfallgebühr setzt sich zusammen aus Grundgebühr, Entleerungsgebühr und Gewichtsgebühr Quelle: AGS FFO** 1 Abs.2 Gewichtsgebühr für Restabfall höher als für Bioabfall (Wiegung erfolgt an Abfallannahmestellen) Quelle: AGS FFO** 2 Abs.3, 4 Grüngut im Bringsystem: Abfallannahmegebühr nach Volumen am Wertstoffhof Seefichten zu entrichten Quelle: AGS FFO** 2 Abs. 9 Beauftragter Dritter: Frankfurter Dienstleistungsholding GmbH Entsorgungsbetrieb (FDH) * Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder), Land Brandenburg (idf v ) ** Gebührensatzung für die Abfallentsorgung der Stadt Frankfurt (Oder) (idf v ) 3.2 Besonderheiten in der Siedlungsstruktur Am Ende des Jahres 2009 betrug die Bevölkerungsdichte des Landes Brandenburg 85 Einwohner je km² (E/km²). Damit lag sie deutlich unter der Bevölkerungsdichte der Bundesrepublik Deutschland mit 229 E/km² [STATISTISCHE ÄMTER DES BUNDES UND DER LÄNDER]. Aus den Angaben der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder geht hervor, dass Brandenburg nach Mecklenburg-Vorpommern das Bundesland mit der zweitkleinsten Bevölkerungsdichte ist. Schon allein dies zeigt, dass Brandenburg ein sehr dünn besiedeltes Bundesland ist und der Anteil der ländlichen Gebiete dominiert. Tatsächlich lässt sich dies anhand einer anderen Statistik erkennen: Der Pressemitteilung vom Oktober 2010 vom Amt für Statistik (AFS 2010 b) zufolge machten 2009 etwa 90,6 % der Fläche in Brandenburg die Landwirtschaft und Wald- und Wasser- 22

23 gebiete aus. Das bedeutet, dass nur etwa 9,4 % der Gesamtfläche Brandenburgs zu der Siedlungs- und Verkehrsfläche gehörten (siehe Abbildung 2). 3,5 % 9,4 % 50,6 % 36,5 % Wasser Wald Landwirtschaft Siedlung- und Verkehr Abb. 2: Flächennutzung des Landes Brandenburg frei nach AFS 2010 b Eine weitere Beschreibung des Brandenburger Raumes liefert der Zweite gemeinsame Raumordnungsbericht der Länder Berlin und Brandenburg. In ihm werden die Stadt Potsdam sowie Gemeinden entlang der S-Bahn-Radialen, [ ] die Städte Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Cottbus als städtisch-verdichtet klassifiziert. [MLUR/SENATSVERWALTUNG FÜR STADTENTWICKLUNG DES LANDES BERLIN 2004] Alle Gebiete außerhalb dieser städtisch-verdichteten Räume werden als ländlich bezeichnet und umfassen die darin gelegenen Dörfer und Städte. Auch aus diesem Bericht wird deutlich, mit welcher auffallenden Signifikanz der ländliche Raum in Brandenburg vorherrscht. Besonders die Siedlungs- und Verkehrsfläche spielt in der Untersuchung eine wichtige Rolle. Es ist möglich, dass sich an ihr und ihrer Bebauungsstruktur sowie des vor- 23

24 handenen biogenen Verwertungspotentials ein Zusammenhang herstellen lässt. Dies kann hilfreich für weitere Überlegungen bezüglich der Einführung der getrennten Bioabfallsammlung sein. Einen Überblick über die Flächennutzung gibt Tabelle 7 anhand der Auswahlgebiete. Tab. 7: Darstellung der Auswahlgebiete anhand ihrer Nutzungsflächen* nach AFS 2010 a und AFS 2010 c Ostprignitz- Ruppin Auswahlgebiete Bevölkerungsdichte [E/km²] Siedlungs- und Verkehrsfläche [%] Landwirtschaftsfläche [%] Wasser- und Waldfläche [%] 41 6,4 55,9 37,0 Oder-Spree 83 9,3 37,6 51,6 Märkisch- Oderland Frankfurt (Oder) 89 10,8 61,3 26, ,7 44,3 30,9 Potsdam ,7 30,8 36,0 * nicht aufgeführte Anteile gehören Flächen anderer Nutzung (z. B. Unland, Abbauland) an Der Tabelle 2 ist zu entnehmen, dass mit steigender Siedlungs- und Verkehrsfläche die Bevölkerungsdichte steigt. Gerade in den Städten Frankfurt (Oder) und Potsdam ist diese sehr hoch. Daraus lässt sich auf eine dichte Bebauungsstruktur schließen. Den größten Flächenanteil der Landwirtschaft und Siedlungs- und Verkehrsfläche der Landkreise besitzt Märkisch-Oderland. Die größte Wasser- und Waldfläche, dafür aber die kleinste Landwirtschaftsfläche, weist der Landkreis Oder-Spree auf. Alle drei Landkreise korrelieren mit der Aussage, dass knapp 90 % der Fläche von der Landwirtschaft, dem Wasser und dem Wald eingenommen werden. Die Werte für die Städte Potsdam und Frankfurt (Oder) liegen deutlich darunter, was sich auf das Vorhandensein des Stadtcharakters mit erhöhter Wohnungsdichte zurückführen lässt. 24

25 3.3 Verwertungspotential des biogenen Abfalls Um für das Szenario in Kapitel 5 die neuen Stoffströme und Verwertungswege zu modellieren, ist es wichtig zu wissen, welches biogene Verwertungspotential in den Siedlungsabfällen der Haushalte vorherrscht. Diese repräsentiert die tatsächlich vorhandene Menge an biogenem Abfall, welche sich aus dem Biogut, dem Grüngut und der Organik im Restmüll zusammensetzt. Das Bio- und Grüngut ist leicht über die Bilanzen der öre zu erfassen. Tabelle 8 stellt diese für die ausgewählten Gebiete und das gesamte Land Brandenburg dar. Für das Bio- und Grüngut werden jeweils die gesammelten Mengen in kg/(e g *a) und die spezifischen Mengen pro Einwohner in kg/(e a *a) dargestellt. Hinzu kommen beim Biogut die Prozentsätze der angeschlossenen Einwohner an die Biotonne und die spezifischen Mengen pro angeschlossenen Einwohner. Zunächst sind große Unterschiede in der Anzahl der angeschlossenen Einwohner an die Biotonne zu erkennen. Wie in Kapitel 2 schon erwähnt, sind weder Potsdam noch Märkisch-Oderland im Jahr 2009 an die Biotonne angeschlossen gewesen. Frankfurt (Oder) und der Landkreis Oder-Spree boten diese an und wiesen einen Anschlussgrad von 90 % bzw. 44 % auf. Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin hingegen war die Biotonne nur beschränkt vorhanden, sodass der Anschlussgrad nur 3 % betrug. Mit dem höchsten Anschlussgrad wies Frankfurt (Oder) laut Tabelle 8 auch die größte spezifische Menge von 40 kg/(e g *a) an gesammelten Biogut auf und lag damit klar über dem Landesschnitt von 3,9 kg/(e g *a). Letzterer ist durch eine insgesamt geringe Anschlussquote zu erklären. Auch die Landkreise Ostprignitz-Ruppin und Oder-Spree übertrafen diesen Wert. Bei der spezifischen Menge pro angeschlossenen Einwohner hingegen befand sich Ostprignitz-Ruppin mit 274 kg an erster Stelle. Damit liegt dieser Jahresdurchschnitt deutlich über dem Landesschnitt von 49 kg/(e a *a), während Frankfurt (Oder) und Oder-Spree diesen mit ihren Ergebnissen bestätigen. Es lässt sich demnach vermuten, dass die in geringer Zahl vorhandenen Biotonnenbesitzer ein sehr genaues Trennverhalten an den Tag legen. Es ist wahrscheinlich, dass nur 25

26 die motivierten Bewohner eine Biotonne besitzen. Mit Mg konnte Oder-Spree die höchste Sammelquote an Biogut angeben. Die gesamte erfasste Biogutmenge des Landes Brandenburgs lag 2009 bei Mg. Davon befinden sich insgesamt Mg in den vorgestellten Auswahlgebieten. Die restlichen Mg verteilen sich auf die Stadt Brandenburg an der Havel und die Landkreise Uckermark und Potsdam-Mittelmark. Eine genaue Übersicht aller Landkreise und kreisfreien Städte Brandenburgs befindet sich in der Tabelle A1 (Anhang S. 94). Tab. 8: Ergebnisse der getrennten Bioabfallsammlung nach AWP (2011, S. 43), verändert Biogut Grüngut Auswahlgebiete (öre) Einwohner angeschlossene Einwohner gesammelte Mengen [Mg] spez. Menge pro angeschlossenem Einwohner [kg/ea] spez. Menge pro Einwohner [kg/eg] gesammelte Menge [Mg] spez. Menge pro Einwohner [kg/eg] Analyse des Bioabfallstatus in Brandenburg in Vorbereitung der Umsetzung der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Ostprignitz- Ruppin % Oder-Spree % Märkisch- Oderland % Frankfurt (Oder) % Potsdam % Land Brandenburg % , Bei der Sammlung des Grünguts erbringt Ostprignitz-Ruppin die höchste Quote mit Mg. Damit liegt ebenso die spezifische Menge pro Einwohner mit 69 kg am höchsten. Dieser Wert übertrifft außerdem den des gesamten Landes Brandenburg von 35 kg/(e g *a) und beruhte auf der jährlichen Containeraufstellung im Herbst, in welche die Anwohner ihren Grünabfall kostenfrei entsorgen konnten. [OSTPRIGNITZ- 26

27 RUPPIN] Die beiden Städte Potsdam und Frankfurt (Oder) bestätigen den Wert Brandenburgs mit 39 kg/(e g *a) bzw. 32 kg/(e g *a). Auf dem ländlichen Gebiet, mit Ausnahme von Ostprignitz-Ruppin, werden sehr geringe Mengen erfasst. Die nachfolgende Abbildung 3 stellt noch einmal den Vergleich der spezifischen Mengen des Bio- und Grüngutes der Auswahlgebiete und des Landes Brandenburg dar. Ostprignitz-Ruppin 8 69 Oder-Spree Märkisch-Oderland Frankfurt (Oder) Grüngut [kg/(eg*a)] Biogut [kg/(eg*a)] Potsdam 39 Brandenburg Abb. 3: Die spezifischen Erfassungsmengen des Bio- und Grünguts der Auswahlgebiete und des Landes Brandenburg frei nach AWP (2011, S. 43) Wie schon im zweiten Kapitel Methodik und Aufbau der Arbeit erwähnt, kommt ein nicht unerheblicher Teil der Organik auch im Restmüll vor. Der Restmüll besteht aus vielen verschiedenen Stoffgruppen, welche nicht einer Trennung durch die vorgegebenen Möglichkeiten (z. B. Glascontainer, Gelber Sack, Papier- und Biotonne) unterzogen wurden. Dass gewisse Stoffgruppen, die eigentlich einer spezifischen Trennung zugehören, im Restabfall landen, ist kaum vermeidbar (siehe Abbildung 4). 27

28 Im Jahr 2009 fiel in Brandenburg etwa Mg häuslicher Restmüll an. [SIEDLUNGSABFALLBILANZ BRANDENBURG 2009, S. 10] Ein großer Teil davon besteht aus Organik, welche die für diese Arbeit wichtigste Stoffgruppe darstellt. Diese variiert nach Angaben von SCHMIDT (2006, S. 223) je nach Vorhandensein einer getrennten Erfassung und der Art des Gebührensystems zwischen %. Bestandteile sind Küchen- und Gartenabfälle und sonstige Organik, z. B. Streu aus der Kleintierhaltung. [SABROWSKI 2007, S. 31] Stellvertretend für das Beispiel keine getrennte Erfassung besitzt die Stadt Potsdam einen Organikanteil im Restmüll von 50 % (Abbildung 4), der Landkreis Märkisch-Oderland 48 %. [SABROWSKI 2007, S. 83; DUMSCH 2010, S. 32 a] Für Gebiete mit getrennter Erfassung im Holsystem besitzt Frankfurt (Oder) 39 % und der Landkreis Oder-Spree 30 % organische Menge im Restabfall (siehe auch Kapitel). [SABROWSKI 2002, S. 97; GAVIA 2007, S. 59] Damit liegt der Wert für Frankfurt (Oder) leicht außerhalb der in Tabelle 9 angegebenen Werte und somit zwischen den Mengen mit und ohne getrennte biogene Erfassung. Tab. 9: Anteil der organischen Fraktion im Restmüll in Abhängigkeit der getrennten Erfassung und des Gebührensystems nach SCHMIDT (2006, S. 223), verändert Anteil organischer Fraktion im Restabfall ohne getrennte Erfassung im Holsystem mit getrennter Erfassung im Holsystem ohne mengenabhängiges Gebührensystem mit mengenabhängigem Gebührensystem ohne mengenabhängiges Gebührensystem mit mengenabhängigem Gebührensystem 50 Gew.-% 40 Gew.-% 30 Gew.-% 20 Gew.-% Wie aus Kapitel 3.1 hervorging, besitzen alle Auswahlgebiete des Landes Brandenburg ein mengenabhängiges Gebührensystem. Mit Hilfe des Ident-Systems können die Gewichtsmengen erfasst und die Gebühren errechnet werden. Wird mit den 40 Gew.-% aus der Tabelle 9 gerechnet, so befinden sich im Restmüll des Bundeslandes Mg Organik. Da Potsdam und Märkisch-Oderland beweisen, dass es 28

29 auch mit entsprechendem Gebührensystem höhere Werte gibt, können bei angenommenen 50 Gew.-% von Mengen bis zu Mg Organik ausgegangen werden. Welche Mengen davon tatsächlich zusätzlich getrennt erfasst werden könnten, zeigt das Szenario im Kapitel Abb. 4: Restmüllzusammensetzung nach verschiedenen Stoffgruppen der Stadt Potsdam nach SABROWSKI (2007, S. 83) Weitere Daten der Landkreise und Städte sind der Tabelle 10 zu entnehmen. Die dort für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin dargestellten Daten der Stoffgruppe Organik stammen nur aus der Sommerkampagne des Jahres Alle Werte dieser Spalte sind jeweils in einem Bereich angegeben, da diese von der Bebauungsstruktur des Untersuchungsgebietes abhängen. 29

30 Tab. 10: Anteile der Organik im Restabfall der Auswahlgebiete Analyse des Bioabfallstatus in Brandenburg in Vorbereitung der Umsetzung der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Auswahlgebiete* Ostprignitz- Ruppin FALLBILANZ BRANDENBURG 2009] Einwohner [SIEDLUNGSAB- Restabfall [Mg] [SIEDLUNGS- ABFALLBI- LANZ BRANDEN- BURG 2009] Restabfall [kg/(e g *a)] [SIEDLUNGS- ABFALLBI-LANZ BRANDEN- BURG 2009] Oder-Spree Märkisch- Oderland Frankfurt (Oder) Potsdam * grau gefärbte Auswahlgebiete besaßen 2009 keine Biotonne Stoffgruppe Organik im Restabfall [kg/(e g *a)] [%] [GAVIA 1999] [GAVIA 2007] [DUMSCH 2010] [SABROWSKI 2002] [SABROWSKI 2007] In den Gebieten Frankfurt (Oder) und Oder-Spree, in welchen die Biotonne vorhanden ist, ist sichtbar weniger Organik im Restmüll vorhanden, als in den Gebieten ohne Biotonne. Der Landkreis Oder-Spree weist den geringsten Anteil mit % Organik im Restmüll auf und bestätigt damit die in Tabelle A1 (Anhang S. 94) aufgezeigte höchste spezifische Erfassungsquote der aufgeführten Landkreise. Besonders in Frankfurt (Oder) ist die Differenz des angegebenen Bereiches von % nicht besonders groß, woraus sich auf eine weitestgehend einheitliche städtische Struktur des Gebietes schlussfolgern lässt. Alle weiteren Angaben der Gebiete ohne Biotonne streuen im nahen Bereich der 50 %. Die Angaben aus dem Landkreis Ostprignitz- Ruppin halten sich zwischen den Werten der Gebiete mit und den Gebieten ohne Biotonne auf und befinden sich somit leicht unter den angegebenen 50 %. Das partielle Vorhandensein der Biotonne wird damit in diesem Landkreis erkennbar. 30

31 4 Behandlungsverfahren Seit dem 1. Juni 2005 ist es in Deutschland laut der damals gültigen Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (Abfallablagerungsverordnung AbfAblV 6 ) verboten, biogenen Abfall unbehandelt auf Deponien abzulagern. Im Zuge dessen wurden mehr Behandlungsverfahren und anlagen entwickelt und errichtet. Um biogenen Abfall (in Form von Restabfall, Biogut, Grüngut) zu behandeln, stehen aerobe und anaerobe Verfahren zur Verfügung. Die organische Fraktion wird entweder unter Anwesenheit des Sauerstoffs ab- und umgebaut, oder aber unter Sauerstoffabschluss. Ein Überblick über diese Möglichkeiten wird im Folgenden gegeben und speziell anhand von Anlagen aus dem Land Brandenburg näher gebracht. Obwohl in anderen Bundesländern häufig Müllverbrennungsanlagen (MVA) vertreten sind, können diese in Brandenburg nicht vorgefunden werden. 4.1 Aerobe Verfahren Der Ab- und Umbauprozess organischen Materials findet bei den aeroben Verfahren unter Anwesenheit von Sauerstoff statt. Charakteristische Behandlungsverfahren in Brandenburg zur Behandlung des Organikanteils im Restabfall sind die MBA (einschließlich der MA) und die MBS. Rein biologische Abfälle (Biogut, Grüngut) können kompostiert werden Kompostierung Die Kompostierung ist ein Weg der Bioabfallverwertung, welcher in großem sowie auf privaten Grundstücken auch in kleinem Maßstab (Eigenkompostierung) praktizierbar 6 AbfAblV idf v , aufgehoben am

32 ist. Wichtig hierbei sind die richtige Zusammensetzung des Materials, die Handhabung (z. B. Umsetzung des Kompostes) und die Rottezeit, in der der Kompost eine bestimmte Reife erlangen kann. Im Land Brandenburg befinden sich 2009 ausschließlich offene Kompostierungsanlagen. [UNVERZAGT 2011] Aus diesem Grunde wird auf die geschlossene Kompostierung nicht weiter eingegangen. Wie im Verfahrensschema nach Abbildung 6 erkennbar, werden in den Kompostwerken Grünabfälle von Privat- und Kleinanlieferern verarbeitet. Das Biogut wird über die entsorgungspflichtige Körperschaft bzw. einem Dritten angeliefert. Diese liefern Grüngut im Fall eines zusätzlich integrierten Holsystems in dem jeweiligen Entsorgungsgebiet (z. B. in Form von Laubsack- und Bündelsammlungen). Die größte Menge wird über den Privatanlieferer abgegeben. Eingangs werden die angelieferten Bioabfälle schon einer ersten optischen Qualitätskontrolle ausgesetzt. Eine Rückweisung erfolgt bei einem zu hohen Fremdstoffanteil, denn dieser würde die Qualität des fertigen Kompostes später verschlechtern und ebenso dessen Vermarktung. Der anschließenden Aufbereitung des organischen Abfalls folgt der erste Hauptprozess: Die Intensivrotte. In dieser Phase wird das organische Material hygienisiert. Das heißt, dass durch einen Temperaturanstieg bis über 60 C krankheitserregende Keime sowie Unkrautsamen abgetötet werden. [VOGTMANN et al. 1989, S. 39 f.] Die entstandene Wärme entstammt den Abbauvorgängen in der Rotte es wird von einer stark exothermen Reaktion gesprochen: C 6 H 12 O O 2 6 CO H 2 O H = kj/kg Der Abbau von Proteinen, Lipiden und Aminosäuren, welche durch Mikroorganismen leicht und schnell zu zersetzen sind, findet an erster Stelle statt. Schwer abbaubare Substanzen, wie Lignin oder Zellulose, werden zu Humus umgebildet. Wichtig bei diesen Ab- und Umbauprozessen ist eine feuchte, aerobe und warme Umgebung, in welcher die Mikrobakterien optimal arbeiten können. Ausreichende Sauerstoffzufuhr 32

33 wird anfangs mit der Vermengung von strukturarmen mit strukturreichem Material und später durch das regelmäßige Umsetzen der Kompostmieten gewährleistet. So ist es möglich den auch in der Natur stattfindenden Prozess der Rotte zu beschleunigen und weitestgehend zu kontrollieren. Wie in Abbildung 6 erkennbar, folgt der Intensivrotte unmittelbar die Nachrotte. In dieser findet die Stabilisierung des Kompostes statt. Die Ab- und Umbauprozesse kommen zum Erliegen und der Wassergehalt pendelt sich auf % ein. [VOGTMANN et al. 1989, S. 61] Nach einer Konfektionierung in unterschiedliche Größen ist der Kompost vermarktungsfähig. Abb. 5: Phasenablauf während der Kompostierung nach IBRAHIM (1998, S. 7) Je nach Rottedauer erreichen die Komposte einen unterschiedlichen Rottegrad und besitzen verschiedene Eigenschaften. So unterliegen Mulche und Frischkomposte einem kürzeren Rotteprozess; Fertig- und Substratkomposte sind einer längeren Rottezeit ausgesetzt und durchlaufen auch die Aufbauphase (siehe Abbildung 5). Anders ausgedrückt benötigen Frischkomposte einen Rottegrad von II oder III, welcher in der Umbauphase erreicht wird. Fertig- und Substratkomposte besitzen einen höheren Rottegrad von IV bzw. V und durchgehen noch die Aufbauphase. [BGK a] 33

34 Abb. 6: Ablaufschema der Kompostierung nach BGK b, verändert Kompost als Produkt der aeroben Rotte besitzt eine Vermarktungsfähigkeit, die es im Interesse der Erzeuger und Entsorger beizubehalten gilt. Gütekriterien, welche vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL) festgelegt wurden, bestimmen die Qualität des Kompostes. Die Durchführung der Gütesicherung liegt in den Händen der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. (BGK). Entsprechen 34

35 die Komposte deren Kriterien, werden sie mit dem RAL-Gütezeichen 251 gekennzeichnet. Allein im Land Brandenburg unterliegen etwa 20 Anlagen der RAL Gütesicherung [THELEN-JÜNGLING 2011]. Um die Qualität des Kompostes zu gewährleisten, müssen bestimmte Qualitätsmerkmale klaren Anforderungen entsprechen. Diese beschreiben nach VOGTMANN (1989) zum Beispiel den Rottegrad, die Hygiene, den Wassergehalt, die Pflanzennährstoffe und Salze, den ph-wert und weitere Stör- bzw. Fremdstoffe (z. B. Kunststoffe, Glas). Hohe Ansprüche müssen insbesondere an Schwermetalle gestellt werden. In der Tabelle A2 (Anhang S. 95) sind für diese zusammen mit dem Stein- und Fremdstoffanteil die festgelegten Höchstwerte aus der Bioabfallverordnung (BioAbfV) 7 und der BGK im Vergleich zu den aufgetretenen Kompostwerten im Land Brandenburg dargestellt. Der Anteil der Steine nach den Kriterien der BGK gilt nur für Substratkompost. Die Angaben aus Brandenburg für den Bioabfallkompost ohne Biotonne (BAKoBT), den Bioabfallkompost mit Biotonne (BAKmBT) und den gesamten Bioabfallkompost (BAK) sind im Median angegeben. Tabelle A2 (Anhang S. 95) ist zu entnehmen, dass sich die BGK auf die Vorgaben der BioAbfV stützt. Einzig und allein bei dem Anteil der Steine gibt sie strengere Vorgaben an. Die Schwermetallwerte der Kompostmediane liegen deutlich unter den vorgegebenen Höchstwerten der BGK und BioAbfV. Die Qualität des Kompostes scheint hinsichtlich der Schwermetallgehalte und dem Anteil an Steinen gesichert zu sein. Einzig der Fremdstoffgehalt überschreitet die Grenzwerte um bis zu das Zweifache. Die meisten Fremdstoffe werden in dem BAKmBT verzeichnet, was auf eine erhöhte Fehlwurfrate hinweist. Auch wenn deutlich unter den vorgegebenen Grenzwerten, so ist dessen Schwermetallgehalt mit Ausnahme von Nickel und Chrom am höchsten. 7 BioAbfV idf v

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