Deutsch-Amerikanisches Praktikantenprogramm
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- Fabian Hauer
- vor 8 Jahren
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1 Deutsch-Amerikanisches Praktikantenprogramm Programmbeschreibung Im Rahmen des Deutsch-Amerikanischen Praktikantenprogramms bieten die GIZ GmbH und ihre amerikanische Partnerorganisation Cultural Vistas, Inc. Absolventen und jungen Berufstätigen die Möglichkeit, erste Berufserfahrung in den USA zu sammeln. Mit diesem Programm ermöglicht das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend jungen Menschen, andere Länder und Kulturen kennen zu lernen, Vorurteile abzubauen und die eigene Persönlichkeit zu entwickeln. Programmziele Das Ziel dieses praxisbezogenen Programms besteht darin, dass sich der Teilnehmer in seinem Fachgebiet weiterqualifiziert und die sozialen und kulturellen Gegebenheiten seines Gastlandes kennen lernt. Neben dem allgemeinen Interesse an den USA, wird von jedem Bewerber vorausgesetzt, dass er mit den geographischen, politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten seines Gastlandes und seines Heimatlandes vertraut ist. Teilnehmerkreis Kaufmännische und technische Berufe, Ingenieure, Architekten, Designer, Journalisten, Geisteswissenschaftler, Absolventen von Berufsschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs und Berufsakademien. Bei Praktika im medizinischen, pädagogischen und psychologischen Bereich sind nur administrative Tätigkeiten, d.h. ohne direkten Patienten-/Klientenkontakt möglich! Teilnahmevoraussetzung Es wird vorausgesetzt, dass sich jeder Teilnehmer selbst um einen Praktikumsplatz bemüht: deutsche Staatsbürgerschaft abgeschlossene Berufsausbildung/Studienabschluss Praktikumsplatz Altersgrenze 26 Jahre (noch nicht vollendet) gute englische Sprachkenntnisse positiver Beschluss des Vorstellungsgesprächs Teilnahme am Evaluierungsseminar nach Programmrückkehr Erstellen eines Praktikumsberichts Das Programm wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert (BMFSFJ). Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte: Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH Barbara Vogt-Seeliger/BF Friedrich-Ebert-Allee Bonn T /1212 E barbara.vogt-seeliger@giz.de I
2 Programmablauf Vorstellungsgespräch Liegen uns Ihre Unterlagen komplett vor und sind alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, findet ein persönliches Vorstellungsgespräch in Bonn oder ein Telefoninterview statt. Das Gespräch wird in deutscher und in englischer Sprache geführt. Sprachkurs Wenn die Ergebnisse des Sprachtests dieses notwendig erscheinen lassen, können die Kosten für einen praktikumsbegleitenden Sprachkurs in den USA bis zu 350,00 erstattet werden. Praktikum Der zeitliche Rahmen des Praktikums umfasst 2 bis 12 Monate. Der Teilnehmer muss sich selbst um einen Praktikumsplatz bemühen. Eine Bewerbung sollte erst eingereicht werden, nachdem ein Praktikumsplatz vorliegt. Evaluierungsseminar Das Seminar bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, gemeinsam nach Ihrer Rückkehr aus den USA, Erfahrungen und Eindrücke auszutauschen. Das Seminar leitet ein Trainer mit interkultureller Erfahrung und dient ebenfalls der Überprüfung und Weiterentwicklung des Programms. Verpflichtende Teilnahme am Seminar nach Praktikumsende Das Seminar ist fester Bestandteil des Programms Programminformationen Programmgebühr Die Programmgebühr beträgt $ 600,00, dies entspricht einem Betrag von ca. 450,00. Die Programmgebühr wird zusammen mit der SEVIS Gebühr in Höhe von $ 200,00 per Kreditkarte direkt an unsere Partnerorganisation Cultural Vistas überwiesen. Nach erfolgreicher Aufnahme ins Programm erhalten die Teilnehmer von Cultural Vistas per einen Internet-Link zur Überweisung der Gebühren. Wurde das DS-2019 ausgestellt, ist eine Erstattung der Programmgebühr nicht mehr möglich. Finanzierung Für das Praktikum in den USA muss in Großstädten wie z.b. New York, Los Angeles ein monatlicher Betrag in Höhe von ca. $ 1.500,00 bis $ 2.000,00 kalkuliert werden. Außerhalb solcher Metropolen belaufen sich die Lebenshaltungskosten auf ca. $ 1.200,00 - $ 1.500,00. Es stehen Stipendien in Höhe von 600,00 pro Monat zur Verfügung. Dies gilt nur, wenn das Praktikum unbezahlt ist. Es können bis zu acht Monate Praktikum gefördert werden. Krankenversicherung in den USA Während des Praktikums müssen alle Programmteilnehmer über ausreichenden Krankenschutz verfügen. In Absprache mit unserer Partnerorganisation Cultural Vistas in New York werden drei Krankenversicherungen akzeptiert, die den amerikanischen Vorgaben entsprechen: Amerikanische Versicherung (IEES-Insurance wird von unserer Partnerorganisation angeboten) Die Allianz Krankenversicherung (R77) Die AXA - Foreign Travel Insurance (ARE) Für alle Versicherungen gilt, dass Sie sich für den Zeitraum Ihres Praktikums bis zum Termin Ihres Rückflugs versichern müssen.
3 Flüge zum Praktikumsort Im Rahmen des Programms wird ein Reisekostenzuschuss für den Hin- und Rückflug in die USA gezahlt. Der Reisekostenzuschuss beträgt max. 800,00 und richtet sich nach dem Ort des Praktikums. Praktikum in den USA Die Aufnahme in das Programm setzt u.a. voraus, dass GIZ GmbH und Cultural Vistas ein qualifiziertes Praktikumsangebot nachgewiesen wird. GIZ GmbH und Cultural Vistas können keine Firmenadressen weitergeben. Voraussetzungen für Praktikumsbetriebe Generell müssen Praktikumsbetriebe (Unternehmen, Organisationen, etc.) folgende Voraussetzungen erfüllen: Cultural Vistas muss bei Praktikumsbetriebe mit weniger als 25 Mitarbeitern bzw. einem Jahresumsatz von weniger als $ 3 Millionen eine Firmenbesichtigung durchführen. Hatte Ihr Unternehmen/Organisation bereits einen Praktikanten über Cultural Vistas, erfolgt keine erneute Firmenbesichtigung. Ihr Praktikumsbetrieb benötigt eine Federal Employer Identification Number (EIN) und eine Workers Compensation Insurance Policy (Betriebsunfallversicherung). Die Workers Compensation Insurance Policy kann auch im Nachhinein beantragt werden. Sollte das Unternehmen/Organisation zum ersten Mal mit unserer Partnerorganisation Cultural Vistas zusammenarbeiten, muss eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von $ 300,00 gezahlt werden. Das Unternehmen/Organisation muss mindestens ein Jahr registriert sein und in der Regel 10 fest angestellte Mitarbeiter haben. Das Verhältnis von Mitarbeitern zu Praktikanten sollte 10:1 nicht unterschreiten. Bitte klären Sie vorab mit Ihrem Praktikumsgeber, dass die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Ausführliche Informationen finden Sie unter Hinweise zur Beschaffung eines J-1 Visums Jeder Teilnehmer erhält ein zeitlich befristetes J-1 Visum, das zur Arbeitsaufnahme in den Vereinigten Staaten berechtigt. Die Vergabe von Stipendien fällt unter die 2-Jahresregel. Diese besagt, dass Teilnehmer die ein Stipendium erhalten haben, die nächsten zwei Jahre nach Praktikumsende kein H, K, L oder permanent resident visa beantragen können. Die Beantragung eines J-1 Visums als Voraussetzung zur Einreise und Aufnahme eines Praktikums in den USA kann nur im Rahmen eines offiziell designierten Austauschprogramms erfolgen. Dies setzt voraus, dass GIZ GmbH/Cultural Vistas durch den Teilnehmer ein qualifiziertes Praktikumsangebot nachgewiesen wird. Dieser Nachweis muss vom Arbeitgeber in den USA offiziell in Form eines sogenannten Trainingsplans bestätigt werden. Die Beschaffung des Trainingsplans erfolgt über Cultural Vistas. Dazu schickt Cultural Vistas dem Arbeitgeber ein Trainingsplanformular mit der Bitte, Angaben über Art, Inhalt, Verlauf etc. des vorgesehenen Praktikums zu machen und die Mitarbeit als qualifizierende Fortbildungsmaßnahme auszuweisen.
4 Hinweis: Erst bei Vorlage des Trainingsplans kann Cultural Vistas das für die Beantragung des J-1 Visums notwendige Formular DS-2019 ausstellen. Im Interesse eines zügigen und reibungslosen Ablaufs sind daher alle Bewerber gefordert: der GIZ GmbH/ Cultural Vistas einen schriftlichen Nachweis des Arbeitgebers in den USA mit Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer vorzulegen, sich - falls erforderlich - aktiv bei der Praktikumsfirma für ein zügiges und korrektes Ausfüllen des Trainingsplans einzusetzen. Weitere Informationen finden Sie unter Auf der Grundlage des Trainingsplans stellt Cultural Vistas das für die Beantragung des J-1 Visums notwendige Dokument DS-2019 aus und schickt es dem Teilnehmer zu. Die Beantragung des Visums erfolgt beim amerikanischen Konsulat/Botschaft. Die amerikanische Botschaft in Berlin und die amerikanischen Konsulate in Frankfurt/München erheben für die Ausstellung des J-1 Visums eine Bearbeitungsgebühr. Zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr wurde von amerikanischer Seite die SEVIS Gebühr in Höhe von $ 200,00 (Student and Exchange Visitor Information System) eingeführt. Diese Gebühr dient der Pflege des Datensicherheitssystems SEVIS, in dem alle Visaantragsteller eingegeben werden. Es ist auch möglich, das J-1 Visum über eine andere Austauschorganisation zu beantragen. Leistungen der GIZ GmbH/Cultural Vistas Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH in Bonn und ihre Partnerorganisation Cultural Vistas in New York führen gemeinsam das berufsbezogene Fortbildungsprogramm durch und bieten dabei folgende Leistungen: Beratung und Vorbereitung der Teilnehmer Beschaffung des Trainingsplans Vermittlung des DS-2019 (Formular zur Beantragung des J-1 Visums) Vermittlung der notwendigen Auslandskrankenversicherung Betreuung während des Aufenthaltes ggf. Finanzierungshilfe in Form von Stipendien, Reisekosten- sowie Sprachkurskostenzuschuss Evaluierungsseminar Hinweis zur Bewerbung Bitte informieren Sie sich in dem Informationsblatt DAP Bewerbungsverfahren, welcher Bewerbungsvorgang auf Sie zutrifft.
5 Bewerbungstermine Bitte beachten Sie die von unserer Partnerorganisation Cultural Vistas vorgegebenen Zeitfenster bzw. spätestens drei Monate vor Praktikumsbeginn sollten uns Ihre Bewerbungsunterlagen vorliegen. Änderungen vorbehalten (April 2015) Wir bitten um die Zusendung der Bewerbungsunterlagen per (siehe Checkliste). Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH Barbara Vogt-Seeliger/BF Friedrich-Ebert-Allee Bonn T /1212 E barbara.vogt-seeliger@giz.de I
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