Richtlinien zur Bauaufsichtsgebührensatzung des Schwalm-Eder-Kreises

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1 1 n zur Bauaufsichtsgebührensatzung des Schwalm-Eder-Kreises Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2015 die Neufassung der n zur Bauaufsichtsgebührensatzung des Schwalm-Eder-Kreises beschlossen. Die n treten am 1. Juli 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung der n außer Kraft. Homberg, den 25. Juni 2015 Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises gez. Becker, Landrat

2 2 Inhaltsverzeichnis: Abschnitt 1 Baugenehmigung 1.1 Baugenehmigungsverfahren 57 HBO 1.2 Baugenehmigungsverfahren 58 HBO 1.3 Baugenehmigungsverfahren 58 HBO für Sonderbauten 1.4 Abbruch baulicher Anlagen 1.5 Aufschüttungen, Abgrabungen usw. 1.6 Einschluss anderer Genehmigungen 1.7 Bauvorhaben in öffentlicher Trägerschaft 2 Bauüberwachung, Bauzustandsbesichtigung 2.1 Bauzustandsbesichtigung 74 HBO 2.2 Bauüberwachung 73 HBO 2.3 Prüfung von bautechnischen Nachweisen 2.4 Heranziehung von Sachverständigen 3 Gesonderte Baugenehmigung 3.1 Grundstückseinrichtungen 3.2 Anlagen der Außenwerbung 3.3 Fliegende Bauten 3.4 Veränderung in der Benutzungsart 3.5 Prüfung bautechnischer Nachweise durch die Bauaufsichtsbehörde 3.6 Gerüste, die nicht der Regelausführung entsprechen 4 Sonstige Amtshandlungen 4.1 Nachtragsbaugenehmigung 4.2 Bauvoranfragen 4.3 Teilbaugenehmigung 4.4 Verlängerung einer Baugenehmigung 4.5 Zurückweisung Bauantrag 4.6 Baulasten 4.7 Energieeinsparverordnung 4.8 Nachprüfung 45 HBO 4.9 Abweichungen 63 HBO 4.10 Bauaufsichtliche Anordnungen 4.11 Beratung von am Bau Beteiligten 4.12 Gastspiel-Prüfbuch 45 MVStättV 4.13 Abgeschlossenheitsbescheinigung 5 Berechnung der Gebühren 5.1 Berechnung der Rohbausumme 5.2 Ermäßigungen 6 Amtshandlungen dem Baugesetzbuch 6.1 Ausnahmen von Veränderungssperren 14 Abs. 2 BauGB 6.2 Genehmigung wegen Wohneigentum 22 Abs. 5 BauGB

3 3 Abschnitt 6.3 Erteilung eines Zeugnisses 22 Abs. 5 BauGB 6.4 Ausnahmen, Befreiungen 7 Energie 7.1 Bescheinigungen dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 7.2 Nachweise dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 8 Schornsteinfegerwesen 8.1 Bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in 8.2 Aufsichtsbehördliche Amtshandlungen 9 Amtshandlungen der allgemeinen Verwaltungskostenordnung 9.1 Auskünfte, Akteneinsicht 9.2 Gebühren 9.3 Auslagen 10 Amtshandlungen dem Hessischen Verwaltungskostengesetz 10.1 Allgemein 10.2 Ablehnung von Anträgen 10.3 Entscheidung über Widersprüche 10.4 Rücknahme und Widerruf von Amtshandlungen 10.5 Rücknahme von Anträgen und Widersprüchen 10.6 Auslagen 9 Hess. Verwaltungskostengesetz

4 4 Abschnitt 1: Baugenehmigung 1 61 Baugenehmigung HBO (Vereinfachtes Verfahren) für bauliche Anlagen, die keine Sonderbauten sind und nicht 55 HBO baugenehmigungsfrei oder 56 HBO genehmigungsfrei gestellt sind, oder aufgrund eines Antrags der Bauherrschaft 54 Abs. 3 HBO je 0 EUR Rohbausumme in den Fällen der 30, 33, 34 BauGB - in den Fällen des 35 BauGB je 0 EUR Rohbausumme 7 *) 8 *) im Falle der fiktiven Genehmigung des Bauantrages oder der Bauvoranfrage für die Eingangsbestätigung 57 Abs. 2 Satz 1 HBO 50 bis Bestätigung über den Ablauf der Frist des 57 Abs. 2 Satz 3 HBO auf Antrag der Bauherrschaft 50 **) 50 **) HBO aufgrund eines Antrags der Bauherrschaft 54 Abs. 3 HBO je 0 EUR Rohbausumme in den Fällen der 30, 33, 34 BauGB - in den Fällen des 35 BauGB je 0 EUR Rohbausumme 11 *) 12 *) 150 *) Gebühr 3 der Bauaufsichtsgebührensatzung des Schwalm-Eder-Kreises **) Festgebühr der Verwaltungskostenordnung

5 5 Abschnitt 1: Baugenehmigung HBO (Baugenehmigungsverfahren) für Sonderbauten sowie zugehörige Nebengebäude und Nebenanlagen je 0 EUR Rohbausumme in den Fällen der 30, 33, 34 BauGB - in den Fällen des 35 BauGB je 0 EUR Rohbausumme 18 *) 19 *) für den Abbruch von baulichen Anlagen oder Teilen davon mit mehr als 300 m 3 und bis 0 m 3 umbauten Raums 60 bis 200 je cbm 0, mit mehr als 0 m 3 und bis 00 m 3 umbauten Raums 200 bis 350 je cbm 0, höchstens mit mehr als 00 m 3 umbauten Raums 400 bis 750 je cbm 0,05 höchstens 750 *) Gebühr 3 der Bauaufsichtsgebührensatzung des Schwalm-Eder-Kreises

6 6 Abschnitt 1: Baugenehmigung in besonders schwierigen Fällen (z. B. Sonderbauten, bei schwieriger Gründung und/oder möglicher Beeinträchtigung von Nachbargrundstücken den eingeführten Technischen Baubestimmungen - Regeln zur Bemessung und zur Ausführung Grundbau) 750 bis je cbm 0,08 750, höchstens Für Baumaßnahmen, für die ein Brutto- Rauminhalt (m 3 umbauten Raums) nicht errechnet werden kann (z. B. Lagerplätze, Stellplätze, Parkplätze, Spiel- und Sportanlagen), ist anstelle des umbauten Raums (m 3 ) in bis auf die Fläche (m 2 ) abzustellen Für Aufschüttungen, Abgrabungen und Einrichtung von Lager-, Abstell- oder Ausstellungsplätzen 60 bis für Aufschüttungen, Abgrabungen - Einrichtung von Lager-, Abstelloder Ausstellungsplätzen je cbm je qm 0,25 0,25 jeweils und höchstens Schließt die Baugenehmigung Genehmigungen anderen Rechtsvorschriften ein oder wird eine solche Genehmigung mit der Baugenehmigung erteilt, werden Zuschläge erhoben für die naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung bei Bauvorhaben mit einem umbauten Raum

7 7 Abschnitt 1: Baugenehmigung bis 0 m 3 10 % von 1.1 bis von mehr als 0 m 3 bis 00 m 3 7 % von 1.1 bis 1.5 Höchstbetrag von Höchstbetrag von und von mehr als 00 m 3 4 % von 1.1 bis 1.5 Höchstbetrag von Höchstbetrag von und Für Baumaßnahmen, für die ein Brutto- Rauminhalt (m 3 umbauten Raums) nicht errechnet werden kann (z. B. Lagerplätze, Stellplätze, Parkplätze, Spiel- und Sportanlagen), ist anstelle des umbauten Raums (m 3 ) in bis auf die Fläche (m 2 ) abzustellen die denkmalschutzrechtliche Genehmigung 40 bis die wasserrechtliche Genehmigung 40 bis die immissionsschutzrechtliche Genehmigung 40 bis Genehmigungen anderen Rechtsbereichen 40 bis 650 je Behörde oder

8 8 Abschnitt 1: Baugenehmigung Vorhaben in öffentlicher Trägerschaft Zustimmung 69 HBO 50 % von 1.2 bis 1.5, 3.1, Zurückweisung eines Zustimmungsantrags wegen Unvollständigkeit ( 69 Abs. 3 i.v.m. 61 Abs. 2 HBO) 40 bis 130

9 9 Abschnitt 2: Bauüberwachung, Bauzustandsbesichtigung 2 62 Bauüberwachung, Bauzustandsbesichtigung Bauzustandsbesichtigungen ( 74 HBO) Besichtigung des Rohbaus Besichtigung Fertigstellung Untersagung der Benutzung vor abschließender Fertigstellung des Gebäudes ( 74 Abs. 7 Satz 3 HBO) 40 bis Nachbesichtigung Bauüberwachung 73 HBO Termin an der Baustelle Bauüberwachung ( 73 Abs. 3 Satz 2 HBO) 40 bis Die Gebührensätze 2.1 bis gelten auch für die Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung baulicher Anlagen für anderen als baurechtlichen Vorschriften genehmigten Bauvorhaben, soweit diese Genehmigung die Baugenehmigung einschließt oder eine Genehmigung 56 HBO nicht erforderlich ist.

10 10 Abschnitt 2: Bauüberwachung, Bauzustandsbesichtigung Ist der Standsicherheitsweis im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde von einem Prüfamt für Baustatik oder von einem Prüfberechtigten geprüft, so sind die für die Inanspruchnahme des Prüfamtes oder des Prüfberechtigten festgesetzten Vergütungen als Auslagen zu erheben. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme zur Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung Werden Sachverständige zu der Vorbereitung und dem Erlass bauaufsichtlicher Anordnungen oder mit Einverständnis der Bauherrschaft hinzugezogen, so sind die für die Inanspruchnahme der Sachverständigen entstehenden Kosten als Auslagen zu erheben.

11 11 Abschnitt 3: Gesonderte Baugenehmigung 3 63 Gesonderte Baugenehmigung und Bauüberwachung einschließlich einmaliger Bauzustandsbesichtigung von Grundstückseinrichtungen (z. B. Entwässerungsanlagen, Lagerbehälter für Heizöl oder Flüssiggas und Anlagen zur Aufbewahrung oder Beseitigung von Abfallstoffen) sowie von Energieerzeugungsanlagen und Grundstückseinfriedungen je 0 EUR der Herstellungskosten 23 **) **) Bei Fotovoltaikanlagen ist bei den Herstellungskosten nur der auf die Aufständerung(Tragekonstruktion) entfallende Teil anzusetzen von Anlagen der Außenwerbung je 0 EUR der Herstellungskosten 50 **) 50 **) Fliegende Bauten Ausführungsgenehmigung je 0 EUR der Herstellungskosten 23 **) **) Verlängerung oder Änderung der Ausführungsgenehmigung Gebrauchsabnahme einschl. erforderlicher Auflagen 60 bis bis Zelte, Tragluftbauten bis 0 qm über 0 qm **) Festgebühr der Verwaltungskostenordnung

12 12 Abschnitt 3: Gesonderte Baugenehmigung Hochgeschäfte ( z.b. Achterbahnen, Riesenräder ) Sonst. einfache Fahrgeschäfte Tribünen bis 50 Personen Über 50 Personen Bühnen 50 Bei gleichzeitiger Abnahme von Zelten, in denen sich Sitzeinrichtungen od. Bühnen befinden, ist eine Gebührenermäßigung zu prüfen, die in der Regel 50 % für die Bühne / Sitzeinrichtung betragen sollte Prüfung der Gebrauchsanzeige ohne örtliche Gebrauchsabnahme Untersagung der Aufstellung oder des Gebrauchs Nachabnahme einschließlich erforderlicher Auflagen 25 bis 30 bis bis Prüfbuch Erstausstellung oder Neuausfertigung bei Verlust 30 bis Mehrausfertigung 10 bis Änderung oder Ergänzung 20 bis Eintragung Wohnungswechsel 40 **) 40 **) Übertragung auf Dritte 70 **) 70 **) Zuschlag zu und im Fall Des Zuständigkeitswechsels 20 **) 20 **) Zuschlag zu bei Mitteilung im Fall des Zuständigkeitswechsels 68 Abs. 5 HBO 20 **) 20 **) **) Festgebühr der Verwaltungskostenordnung

13 13 Abschnitt 3: Gesonderte Baugenehmigung Baugenehmigung für Veränderung der Art der Nutzung baulicher Anlagen, ihrer Räume und Lagerplätze und für Wohnungsteilungen, wenn sie nicht mit baulichen Maßnahmen verbunden sind 60 bis bei Sonderbauten 2 Abs. 8 HBO - bei anderen je angefangene 10 qm Nutzfläche 20 10, höchstens für Open-Air Veranstaltungen Für die Prüfung der bautechnischen Nachweise durch die Bauaufsichtsbehörde selbst werden Gebühren wie für Prüfämter erhoben Entscheidung über einen Antrag auf Errichtung eines Gerüstes, das nicht der Regelausführung entspricht, Traggerüste 130 bis

14 14 Abschnitt 4: Sonstige Amtshandlungen Sonstige Amtshandlungen Genehmigung zur Änderung einer bereits erteilten Baugenehmigung ("Nachtragsbaugenehmigung") Die Höhe der Gebühr ist in dem Umfang zu bemessen, in dem von den genehmigten Bauvorlagen abgewichen wird. je Umfang bis zur Höhe von 1.1 bis 1.5 und Nachträgliche Baugenehmigung für Bestuhlungspläne je Plan Ist für die Nachtragsbaugenehmigung die erneute Beteiligung von n außerhalb der Bauaufsichtsbehörden erforderlich, für deren Rechtsbereiche Genehmigungen in der Baugenehmigung enthalten sind, werden Zuschläge bis erhoben Bauvoranfragen ( 66 HBO) Entscheidung über eine Bauvoranfrage Die Gebühr ist dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird. Die Gebühr ist zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr anzurechnen, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt. bis zu 40% von 1.1 bis 1.6.5, 3.2, Zurückweisung einer Bauvoranfrage wegen Unvollständigkeit ( 61 Abs. 2 i. V. mit 66 Abs. 2 HBO) 60 bis

15 15 Abschnitt 4: Sonstige Amtshandlungen Erteilung einer Teilbaugenehmigung ( 67 HBO) 60 bis 370 Zusätzlich können die dem Umfang der Teilbaugenehmigung entsprechenden Gebühren 1.1 bis 1.5 und mit der Teilbaugenehmigung erhoben werden, die auf die endgültigen Gebühren anzurechnen sind. - für Sonderbauten 2 Abs. 8 HBO für sonstige Verlängerung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung, Zustimmung oder eines Bauvorbescheids, auch im Falle des vereinfachten Genehmigungsverfahrens oder der fiktiven Genehmigung 57 Abs. 2 Satz 3 HBO 20 % von 1.1 bis 3.2, 3.4 und Zurückweisung eines Bauantrages wegen Unvollständigkeit ( 61 Abs. 2 HBO) 40 bis Baulasten ( 75 HBO) Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung (einschließlich folgender Eintragung oder Zurückweisung) je einzelne Baulast oder andere Verpflichtung 60 bis Erteilung von schriftlichen Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis jede weitere Baulast je Flurstück 20 **) 20 **) **) Festgebühr der Verwaltungskostenordnung

16 16 Abschnitt 4: Sonstige Amtshandlungen Löschung einer Baulast 60 bis Löschung einer Baulast von Amts wegen - Löschung einer Baulast auf Antrag Entscheidungen der Energieeinsparverordnung ( EnEV ) Anforderung der Bescheinigung über die Durchführung der Inspektion von Klimaanlagen ( 12 EnEV) 40 bis Anforderung privater Nachweise (Unternehmererklärung) 26a EnEV 40 bis Bewertung von Nachweisen für Baustoffe, Bauteile und Anlagen ( 23 Abs. 3 EnEV) Entscheidung über Ausnahmen ( 24 EnEV) und Befreiungen ( 25 EnEV) Nachprüfung 45 Abs HBO, aufgrund einer 80 Abs. 1 Satz 1 4 HBO erlassenen Rechtsverordnung, einer Verwaltungsvorschrift 80 Abs. 11 HBO oder im Einzelfall ( 53 Abs. 2 oder 7 HBO) oder Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung wegen festgestellter Mängel

17 17 Abschnitt 4: Sonstige Amtshandlungen Zulassen von Abweichungen 63 HBO, auch von örtlichen Bauvorschriften 81 HBO 50 bis In allen Fällen der 4.9, höchstens Grenz- u. Gebäudeabstände (Abstandsflächen, Grenzabstände, Schutzflächen ), je angef. qm Fläche ( Gebäudelänge x Tiefe des fehlenden Abstandes 15 Aufenthalts- oder Arbeitsraumhöhen, Trauf-, First- u. Gebäudehöhen, Wandhöhen, Wandlängen, je angefangene 10 cm 30 Dachneigung je Grad 30 Dachfarbe 250 Art der Dacheindeckung 250 Garagenverordnung Unterschreitung des Mindeststauraumes 150 Sonstige Abweichungen je Abweichung

18 18 Abschnitt 4: Sonstige Amtshandlungen Bauaufsichtliche Anordnungen Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte ( 70 HBO) 60 bis Anordnung einer Baueinstellung ( 71 HBO) 60 bis bei Sonderbauten 2 Abs. 8 HBO - bei anderen Nutzungsverbot oder Beseitigungsanordnung ( 72 Abs. 1 HBO) 60 bis Nutzungsverbot wegen formeller Illegalität - Beseitigungsanordnung im Außenbereich bis cbm - Beseitigungsanordnung im Außenbereich über cbm - sonstige Aufforderung zur Einreichung eines Bauantrages oder von Bauvorlagen ( 72 Abs. 2 HBO) 60 bis Baustellenversiegelung 60 bis Anordnung zur Gefahrenabwehr 60 bis sonstige Bauordnungsverfügungen 60 bis 3.200

19 19 Abschnitt 4: Sonstige Amtshandlungen Beratung der Bauherrschaft und der anderen am Bau Beteiligten in den Fällen der 55 bis 57; im Falle des 57 HBO gilt dies, soweit sich die Beratung auf Sachverhalte bezieht, die nicht der bauaufsichtlichen Prüfung sind Gastspiel-Prüfbuch 45 MVStättV Abgeschlossenheitsbescheinigung dem Wohnungseigentumsgesetz je Wohnungs oder Teileigentum 65 bis 325 bei bis zu 2 Ausfertigungen für jede weitere Ausfertigung je Wohnungs oder Teileigentum je Wohnungs oder Teileigen- -tum 50

20 20 Abschnitt 5: Berechnung der Gebühren Berechnung der Gebühren Die der Berechnung der Gebühren zugrunde zu legende Rohbausumme ergibt sich aus der Vervielfachung des Bruttorauminhalts ( DIN 277) mit den jeweiligen Rohbaukosten für die einzelnen Bauwerksgruppen je m 3 umbauten Raums. 2 Mit dem Bauantrag hat die Bauherrschaft eine prüfbare Berechnung des Bruttorauminhalts vorzulegen. 3 Soweit eine Berechnung der Rohbausumme im Einzelfall nicht möglich ist, ist auf die Herstellungskosten abzustellen. Bei eingeschossigen Hallenbauten ohne oder mit geringen Einbauten ermäßigen sich die Rohbaukosten um 40 %; dies gilt nicht für Turn- und Sporthallen, einfache Mehrzweckhallen sowie landwirtschaftliche Betriebsgebäude Die oberste Bauaufsichtsbehörde gibt die durchschnittlichen Rohbaukosten im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekannt Ermäßigungen Werden bauliche Anlagen des gleichen Typs gleichzeitig im örtlichen Zusammenhang errichtet, so ermäßigen sich die Gebühren 1.1 bis 1.5, 3.1, 3.2, 4.1, und 4.4 für die zweite und jede weitere bauliche Anlage auf die Hälfte.

21 21 Abschnitt 5: Berechnung der Gebühren Die Behörde, welche die Gebühr festsetzt, kann die Gebühr aus Billigkeitsgründen ermäßigen ( 17 Abs. 1 HVwKostG). Eine solche Billigkeitsentscheidung ist regelmäßig dann gerechtfertigt, wenn die tatsächlichen Rohbaukosten weniger als 50 % der Rohbaukosten 5.1 betragen. Die tatsächlichen Rohbaukosten sind auf der Grundlage des 74 Abs. 1 Satz 2 HBO zu ermitteln. Hier ist der Rohbau fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, die Schornsteine, die Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind. Zu den tatsächlichen Rohbaukosten gehören insbesondere auch die Kosten für Erdarbeiten, Abdichtungen, Dachdeckungsarbeiten, Klempnerarbeiten, Gerüste, Baugrubensicherungen, die Baustelleneinrichtungen sowie die Kosten der Bauteile, die nicht bis zu einer Besichtigung des Rohbaues 74 HBO fertig zu stellen sind, für die jedoch ein Standsicherheitsweis erforderlich ist. Bei Umbauarbeiten sind auch die Kosten von Abbrucharbeiten zu berücksichtigen. Zu den tatsächlichen Rohbaukosten gehört auch die Umsatzsteuer Ermäßigung 17 HVwKostG aufgrund eines Vergleichs von durchschnittlichen und tatsächlichen Rohbaukosten gemäß Unterschreiten die tatsächlichen Rohbaukosten die durchschnittlichen Rohbaukosten um mehr als 50 v. H., werden die Gebühren, die auf der Basis der durchschnittlichen Rohbaukosten berechnet werden, auf Antrag um die Hälfte des Prozentsatzes ermäßigt, um den die tatsächlichen die durchschnittlichen Rohbaukosten unterschreiten.

22 22 Abschnitt 5: Berechnung der Gebühren Ermäßigung 17 HVwKostG bei bauplanungsrechtlichen Befreiungsgebühren Entfällt die Grundlage zur Erhebung der Befreiungsgebühr durch eine trägliche und rechtskräftige Änderung des Bebauungsplanes ganz oder teilweise, werden auf Antrag 50 v. H. der Befreiungsgebühren erstattet Ermäßigung 17 HVwKostG bei bauplanungsrechtlichen Befreiungsgebühren für Fotovoltaikanlagen Die auf der Grundlage von berechneten Befreiungsgebühren werden um 50 % reduziert. Entfällt die Grundlage zur Erhebung der Befreiungsgebühr durch eine trägliche und rechtskräftige Änderung des Bebauungsplanes ganz oder teilweise, werden die Befreiungsgebühren um weitere 50 % ermäßigt.

23 23 Abschnitt 6: Amtshandlungen dem Baugesetzbuch Amtshandlungen dem Baugesetzbuch (BauGB) Entscheidung über die Gewährung von Ausnahmen von Veränderungssperren ( 14 Abs. 2 BauGB) 40 bis Genehmigung zur Begründung oder Teilung von Wohneigentum in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion ( 22 Abs. 5 BauGB) 40 bis bis Erteilung eines Zeugnisses ( 22 Abs. 5 Satz 5 BauGB) 40 bis Ausnahmen, Befreiungen Gewährung einer Ausnahme 31 Abs. 1 BauGB oder der Baunutzungsverordnung je Ausnahme 60 bis Befreiung von einer bauplanungsrechtlichen Vorschrift, auch von einer Festsetzung eines Bebauungsplanes je Befreiung 60 bis In allen Fällen der Mindestens, höchstens Mindestgröße von Baugrundstücken je qm fehlender Fläche 5 Trauf-, First- Gebäude-, Sockel u. Drempelhöhe je 10 cm Überschreitung 30 Dachgauben je lfd.m max. Gaubenlänge 75

24 24 Abschnitt 6: Sonstige Amtshandlungen Höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse je qm Geschossflä. eines Vollgeschosses 10 Bauweise 200 Baulinien und Baugrenzen je qm der Abweichung bzw. Überschreit. 10 Art der baulichen Nutzung je qm Geschossfläche der abweichenden Nutzung 15 Maß der baulichen Nutzung je qm Grundoder Geschoss -fläche der Überschreitung 15 Sonstige Befreiung Befreiungen mit einem Volumen von mehr als 0 m 3 bei Sonderbauten ( 2 Abs. 8 HBO) je Befreiung bis bis Ermäßigungen bei Befreiungsgebühren siehe und 5.2.5

25 25 Abschnitt 7: Energie 7 16 Energie Amtshandlungen dem Erneuerbare- Energien-Gesetz Bescheinigung 27 Abs. 5 Satz 1 oder 66 Abs. 1 4a des Erneuerbare- Energien-Gesetz in der am 31. Dezmeber 2011 geltenden Fassung 150 **) 150 **) Amtshandlungen dem Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz Anforderung oder Prüfung von Nachweisen 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 1 Buchst. a und b Doppelbuchst. bb, 2 Buchst. b und Abs. 3 Satz 1 1 oder einer Anzeige 10 Abs. 4 Satz 1 **) Festgebühr der Verwaltungskostenordnung

26 26 Abschnitt 8: Schornsteinfegerwesen 8 15 Schornsteinfegerwesen Amtshandlungen dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG), der Hessischen Bauordnung (HBO), der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. 1 S. 1292) und der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜV HE) vom 18. November 1996 (GVBl. 1 S. 557) Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Anordnung, die Aufgaben in einem anderen Bezirk vorübergehend wahrzunehmen ( 11 Abs. 2 SchfHwG) Die Gebühr wird nur erhoben, wenn die Übernahme der Aufgaben ohne wichtigen Grund abgelehnt wurde Bestellung einer Stellvertretung ( 10 Abs. 3 SchfHwG) Aufsichtsbehördliche Amtshandlungen Erstellen eines Zweitbescheides ( 25 Abs. 2 SchfHwG) Erhöhen der Anzahl von Kehrungen oder Überprüfungen 1 Abs. 5 der KÜO Von der Kehr- und Überprüfungsordnung abweichende Regelungen 1 Abs. 6 der KÜO

27 27 Abschnitt 8: Schornsteinfegerwesen Feststellung rückständiger Kosten durch Bescheid ( 20 Abs. 3 Satz 1 SchfHwG) Überprüfung einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ( 21 Abs. 1 SchfHwG) Eine Gebühr wird nur erhoben, wenn eine Pflichtverletzung festgestellt wurde Verfügung von Sicherungsmaßnahmen bei Anlagen, die nicht betriebs- oder brandsicher sind und bei denen Gefahr im Verzug besteht ( 14 Abs. 3 Satz 4 SchfHwG) 150

28 28 Abschnitt 9: Amtshandlungen der allgemeinen Verwaltungskostenordnung Allg. EURO allg. EURO 9 1 Gebühren Auskünfte, Akteneinsicht Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) ist nicht anzuwenden Schriftliche Auskünfte Einfache schriftliche Auskünfte sind kostenfrei soweit sie nicht aus Registern und Dateien erteilt werden Gewährung von Einsicht in amtliche Akten, Karteien, Datenträger usw. für Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind oder deren Verfahren abgeschlossen ist Zuschlag zu für das Versenden von Akten oder Kopien aus Akten, auch von Bußgeldakten außerhalb eines Bußgeldverfahrens je Sendung 12 **) 12 **) Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten Gewährung von Einsicht in amtliche Akten usw. für Personen, die am Verfahren beteiligt sind, durch Versenden; dies gilt auch für das Versenden von Kopien aus Akten je Sendung 12 **) 12 **) Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. **) Festgebühr der Allg. Verwaltungskostenordnung

29 29 Abschnitt 9: Amtshandlungen der allgemeinen Verwaltungskostenordnung Allg. EURO EURO Gebühren Grundsätze Gebühren der Obergruppe 14 sind zu erheben, wenn - für eine Amtshandlung eine Gebührenbemessung bestimmt ist oder - Wartezeiten über ¼ Stunde hinaus entstanden sind, die der Kostenschuldner zu vertreten hat, und in einer Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. Zu berücksichtigen ist der aller Beschäftigten, die an der Amtshandlung beteiligt waren (insbesondere bei mitwirkenden Behörden, auch wenn sie einem anderen Rechtsträger angehören); die Tätigkeit von Hilfskräften (zum Beispiel Schreibkräfte, Registraturkräfte oder Boten) wird nicht besonders berechnet. Anzusetzen sind auch der für die Vorbereitung und die Nachbereitung der eigentlichen Amtshandlung sowie etwaige Wegezeiten Gebühren für die regelmäßige Tätigkeit von Beamten des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte je ¼ Stunde 18,50 **) 18,50 **) Gebühren für die regelmäßige Tätigkeit von Beamten des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte je ¼ Stunde 15,50 **) 15,50 **) übrige Beschäftigte je ¼ Stunde 12,25 **) 12,25 **) Gebühren für Tätigkeiten außerhalb der üblichen Dienstzeit 125 v.h. der Gebühr **) Festgebühr der Allg. Verwaltungskostenordnung

30 30 Abschnitt 9: Amtshandlungen der allgemeinen Verwaltungskostenordnung Allg. EURO EURO Auslagen Anfertigung von Kopien unabhängig von der Art der Herstellung bis DIN A 3, - die vom Kostenschuldner besonders beantragt oder - die aus vom Kostenschuldner zu vertretenden Gründen notwendig wurden je Seite 0,20 **) 0,20 **) Benutzung eines Personenkraftwagens je km 0,40 **) 0,40 **) **) Fester Auslagensatz der Allg. Verwaltungskostenordnung

31 31 Abschnitt 10: Amtshandlungen dem Hessischen Verwaltungskostengesetz KostG EURO 10 4 H KostG Gebührenbemessung in besonderen Fällen Abs. 1 i.v.m. 2 HVwKostG Bei der - Ablehnung eines Antrages oder der Zurückweisung eines Widerspruches - der Rücknahme oder des Widerrufs einer Amtshandlung - der Zurücknahme eines Antrages oder eines Widerspruches sind die Gebühren Maßgabe von 4 Abs. 2 bis 5 HVwKostG zu bemessen, soweit in einer Verwaltungskostenordnung nichts anderes bestimmt ist. ist der Verwaltungsaufwand im Sinne des 3 Abs. 2 HVwKostG Ablehnung von Anträgen Abs. 2 HVwKostG Ganz oder teilweise Ablehnung von Anträgen bis zu 75 % des in der Verwaltungskostenordnung vorgesehenen Satzes Abs. 2 HVwKostG Ablehnung von Anträgen wegen Unzuständigkeit der Behörde gebührenfrei 10.3 Entscheidung über Widersprüche Abs. 3 HVwKostG Entscheidung über einen Widerspruch, soweit dieser erfolglos geblieben ist Gebühr bis zu dem Betrag, der für den angefochtenen Bescheid erhoben wurde Abs. 3 HVwKostG War für die angefochtene Amtshandlung keine Gebühr vorgesehen oder war die Amtshandlung gebührenfrei bis zu Abs. 3 HVwKostG Entscheidung über einen Widerspruch, der von einem Dritten erhoben wurde bis zu 5.000

32 32 Abschnitt 10: Amtshandlungen dem Hessischen Verwaltungskostengesetz KostG EURO 10.4 Rücknahme und Widerruf von Amtshandlungen Abs. 4 HVwKostG Rücknahme oder Widerruf einer Amtshandlung aus Gründen, die der Kostenschuldner zu vertreten hat bis zu 75 v.h. des Betrages, der für eine Amtshandlung wie die zurückgenommene oder widerrufene im Zeitpunkt der Rücknahme oder des Widerrufs vorgesehen ist Abs. 4 HVwKostG Für eine Amtshandlung wie die zurückgenommene oder widerrufene ist eine Gebühr nicht vorgesehen oder sie wäre gebührenfrei bis zu Rücknahme von Anträgen und Widersprüchen Abs. 5 HVwKostG Rücknahme eines Antrages oder eines Widerspruches bevor die Amtshandlung vollständig erbracht wurde bis zu 5o v.h. des in der Verwaltungskostenordnung für die Entscheidung vorgesehenen Satzes Abs. 5 HVwKostG Für die angefochtene Amtshandlung war eine Gebühr nicht vorgesehen oder sie war gebührenfrei bis zu Abs. 5 HVwKostG Hatte die Behörde mit der sachlichen Bearbeitung noch nicht begonnen, ist keine Gebühr zu erheben HVwKostG Auslagen 9 Abs. 1 1 HVwKostG Entschädigungen für Sachverständige Die Auslagen sind in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erheben ( 9 Abs. 2 HVwKostG) 9 Abs. 1 3 HVwKostG Aufwendungen der Behörde für Zustellungen ( z.b. PZU) Die Auslagen sind in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erheben ( 9 Abs. 2 HVwKostG)

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