Wem gehört der Untergrund? (Gesetzliche Rahmenbedingungen) Nachbarliche Einflüsse / Störungen Vertikalität von Bohrungen
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- Pia Fuhrmann
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1 Wem gehört der Untergrund? (Gesetzliche Rahmenbedingungen) Nachbarliche Einflüsse / Störungen Vertikalität von Dr. Walter J. Eugster Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) Projektleiter Gütesiegel für EWS Bohrfirmen (FWS) Polydynamics Engineering Zürich, 8048 Zürich wje@polydynamics.ch 1
2 Wem gehört der Untergrund? Gesetzl. Rahmenbedingungen Einleitung Formalrechtliche Sicht Umweltrechtliche Sicht Nachbarschaftliche Einflüsse / Störungen Einleitung Offene Fragen (anhand eines Beispiels) Wer soll was regeln? Wie weiter? Vertikalität von Einleitung Wie bohrt man senkrecht?, Einfluss des Untergrundes Messverfahren Beispiele Fazit 2
3 Wem gehört der Untergrund (gesetzl. Rahmenbedingungen) Einleitung 1 Das Eigentum an Grund und Boden erstreckt sich nach oben und unten auf den Luftraum und das Erdreich, soweit für die Ausübung des Eigentums ein Interesse besteht. 2 Es umfasst unter Vorbehalt der gesetzlichen Schranken alle Bauten und Pflanzen sowie die Quellen. ZGB Art
4 Wem gehört der Untergrund (gesetzl. Rahmenbedingungen) Einleitung Eigentumsrecht: 2 3 Stockwerke darunter: Untergrund gehört dem Staat Rechte an nutzbaren Rohstoffen sind beim Staat ( > kantonale Regale) Grundwasser gehört dem Staat Quelle gehört dem Grundeigentümer Rechte an nutzbaren Rohstoffen liegen beim Staat Die Nutzung durch Private in kantonalen Regalen geregelt Grundwasser: Konzession durch Eigentümer (Staat) Erdwärmesonden: Wem gehört die genutzte Erdwärme? 4
5 Wem gehört der Untergrund (gesetzl. Rahmenbedingungen) Formalrechtliche Sicht ( Jean Gottesmann, ) Unterscheidung Erdwärme im Erdinnern als Energiequelle (= eigentliche Erdwärme) und gewonnener Erdwärme als geothermische Energie, die an der Oberfläche genutzt und verteilt werden kann Erdwärme im Erdinnern: physikalische Eigenschaft, kein abbaufähiger Stoff (z.b. Erz, Kies) gehört nicht zum Grundstück (Naturkraft im Sinne Art. 713 ZGB) Erdwärme als Energiequelle: öffentliches Recht ist massgebend Bundeskompetenz: Erdwärmerecht definieren. Weil kein Bundesrecht existiert Sache der Kantone Aber: Erdwärme nicht Bestandteil des Bergregals, da nur phys. Eigenschaft 5
6 Wem gehört der Untergrund (gesetzl. Rahmenbedingungen) Formalrechtliche Sicht ( Jean Go esmann 1996) Erschliessung der Erdwärme erfolgt über einen Träger ( idr. Wasser) dem Wasser wird eine Eigenschaft (Wärme) entzogen Wasserwirtschaftsrecht ist zuständig Geschlossene EWS: es wird kein Untergrundwasser genutzt Sonderfall Weitere Infos: Gottesmann, Jean (1985): Rechtliche Probleme der Erschliessung, Gewinnung und Nutzung der Erdwärme. Diss. Universität Zürich. Gottesmann, Jean (1991): Rechtliche Probleme der Alternativenergie Erdwärme (geothermische Energie) in der Schweiz. Natur + Recht, 9/91, p , Paul Parey Hamburg und Berlin. 6
7 Wem gehört der Untergrund (gesetzl. Rahmenbedingungen) Formalrechtliche Sicht ( Jean Go esmann 1996) In der Zwischenzeit: kein Bundesgesetz über Erdwärme einige kantonale Gesetze wurden geschaffen BE AG Zukunft? Hoffnung auf schweizweite Harmonisierung 7
8 Wem gehört der Untergrund (gesetzl. Rahmenbedingungen) Umweltrechtliche Sicht Geschlossene EWS: Gewisse Gefährdung für Umwelt und insbesondere für unterirdische Gewässer Gewässerschutzgesetz Gewässerschutzverordnung Richtlinien (Bund) Auflagen (Kantone) Bewilligungs /Verfügungsgebühr, keine Konzession 8
9 Nachbarschaftliche Einflüsse / Störungen Einleitung Pragmatischer Ansatz: Sämtliche sind vertikal Lage der Bohrung durch Bohrpunkt an der Oberfläche definiert Minimale Grenzabstände / Sondenabstände berücksichtigt Auslegung der Sonden nach SIA Betrieb problemlos Werden die Grundsätze der SIA 384/6 berücksichtigt, so ist nicht mit Problemen im Betrieb zu rechnen. 9
10 Nachbarschaftliche Einflüsse / Störungen Einleitung Pragmatischer Ansatz: Sämtliche sind vertikal Minimale Grenzabstände / Sondenabstände berücksichtigt Auslegung der Sonden nach SIA Betrieb problemlos Werden die Grundsätze der SIA 384/6 berücksichtigt, so ist nicht mit Problemen im Betrieb zu rechnen. 10
11 Nachbarschaftliche Einflüsse / Störungen Offene Fragen: Situation: Bestehende Häuser (Reihe unten) Neubauten mit WP/EWS exkl. mittleres Gebäude Sanierung der Altgebäude (WP/EWS) Geplante Sanierung mittleres Gebäude mit WP/EWS Einschränkungen? ?
12 Nachbarschaftliche Einflüsse / Störungen Offene Fragen: Problempunkte: Auslegung nach SIA unter Berücksichtigung der Nachbarn (Auslegung, Abstände) gutes Funktionieren der Anlage sichergestellt Ohne Berücksichtigung der Nachbarn, bei engem Bauabstand bei Auslegung mit SIA Tabellen können Probleme im Betrieb auftauchen. 2015?
13 Nachbarschaftliche Einflüsse / Störungen Offene Fragen: Wer sorgt dafür, dass die Sonde korrekt ausgelegt wird? Wer legt die Regeln fest? Bund? Kanton? Regionalplanung? Gemeinde? Planer?!! SIA Norm 384/ ? 2012? 13
14 Nachbarschaftliche Einflüsse / Störungen Offene Fragen: Wie vertikal sind die? Ist dies relevant? Versicherungsfrage bei Havarie Für Betrieb irrelevant 14
15 Nachbarschaftliche Einflüsse / Störungen Offene Fragen: Wie vertikal sind die? Ist dies relevant? Interessante Versicherungsfrage bei Havarie 15
16 Nachbarschaftliche Einflüsse / Störungen Wer soll was regeln? Wie weiter? SIA 384/6 muss detaillierter auf Nachbarschaftsproblematik eingehen dauert einige Jahre Mehr Informationen zur Auslegung im GIS wünschenswert kaum Info über alte Anlagen Planer in der Pflicht 16
17 Vertikalität von Einleitung Wie wichtig ist die Vertikalität der? RELEVANT: IRRELEVANT: Bei Bauwerken im Untergrund Überprüfung bei der kritischen Tiefe für den Betrieb der EWS 3D Raumplanung? 17
18 Vertikalität von Wie bohrt man senkrecht? Geräteführer / Bohrmeister: Bohrgerät sauber ausrichten Sorgfältig bohren Möglichst nur mit dem Gewicht des Bohrstranges als Andruck bohren Frage des Zeitbedarfs Auftraggeber / Bauherr: Vergabepreis zugestehen, der ein solches Bohren ermöglicht 18
19 Vertikalität von Einfluss des Untergrundes Abfolge der Gesteinsschichten Fallen der Gesteinsschichten (Neigung) Lokal kaum Unterschiede Ausnahme: Moränen, Bergsturzgebiet etc. 19
20 Vertikalität von Messmethoden: Messung am offenen Bohrloch («Logging»): Durch klassische Logging Firmen Hohes Risiko, das Bohrloch zu beschädigen Ideal für Messungen im Bereich von unterirdischen Bauten Bei Richtbohrungen Messung bedingt Unterbruch der Bohr bzw. Installationsarbeiten Korrekturmöglichkeit gegeben 20
21 Vertikalität von Messmethoden: Messung in der fertig installierten Erdwärmesonde: Kabelgebundene Messung Kabellose Messung Risiko des Festfahrens des Messgerätes Keine Beeinträchtigung der Bohrarbeiten Keine Korrekturmöglichkeiten mehr gegeben 21
22 Vertikalität von Beispiel Därligen, 1992 (Quelle: Polydynamics Engineering) 22
23 Vertikalität von Beispiel Villa Frank Zürich (Quelle: Heim Bohrtechnik AG) 23
24 Vertikalität von Beispiel Progeo GbmH (Quelle: Progeo GmbH) 24
25 Fazit Gesetzliche Rahmenbedingungen Schweizweite Regelung wünschenswert (Harmonisierung) Keine kantonale, regionale oder gar kommunale Lösungen Einflüsse benachbarter Sonden Momentan reicht pragmatischer Ansatz detaillierte Untersuchungen sind notwendig Lösung via SIA Norm erstrebenswert Vertikalität der Einheitliche Regelung erwünscht sind überwiegend vertikal Für Betrieb der Sonden nicht relevant Nutzen der Resultate fraglich 25
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