Stadtgemeinde Schwechat 13. Änderung des Flächenwidmungsplanes. Auflageexemplar. Abteilung 2 Ing. Thomas Schlesinger DI Melanie Hutter
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- Kilian Schwarz
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1 Stadtgemeinde Schwechat 13. Änderung des Flächenwidmungsplanes Auflageexemplar Abteilung 2 Ing. Thomas Schlesinger DI Melanie Hutter DI Porsch ZT GmbH - Gf. DI Karl Heinz Porsch DI Natascha Hofstätter Schwechat, März 2016
2 Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung der Änderungspunkte Seiten 3 bis 7 2. Verordnungstextentwurf Seite 9 3. Schwarz/Rot Darstellungen Seiten 10 bis 14
3 STADTGEMEINDE SCHWECHAT 13. ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES ERLÄUTERUNG ZU DER GEPLANTEN ÄNDERUNG: 13. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes (Flächenwidmungsplan) 2006 Auflage Die Stadtgemeinde Schwechat beabsichtigt die Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in den Katastralgemeinden Schwechat und Kledering. Der derzeit rechtsgültige Flächenwidmungsplan als Teil des digitalen örtlichen Raumordnungsprogrammes wurde am 23. März 2006 vom Gemeinderat beschlossen und ist am 24. August 2006 in Rechtskraft erwachsen. Seither wurde der Flächenwidmungsplan zwölf Mal abgeändert. Bei der geplanten Änderung der gegenständlichen Flächenwidmung handelt es sich um Umwidmungen in den Katastralgemeinden Schwechat und Kledering: Die Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes betrifft in der Katastralgemeinde Schwechat zum einen die Umwidmung von öffentlicher Verkehrsfläche (Vö) in private Verkehrsfläche (Vp) im südwestlichen Bereich der Innerbergerstraße im Kreuzungspunkt mit der Dreherstraße (Punkt 1). Änderungspunkt 2 umfasst die Abänderung des näheren Verwendungszweckes des Bauland-Betriebsgebietes von emissionsarm in Emissionsverhalten wie BK für das Grundstück eines Handelsbetriebes (Bella Flora). Bei Änderungspunkt 3 handelt es sich im Siedlungsgebiet Frauenfeld um die geplante Umwidmung von öffentlicher Verkehrsfläche in private Verkehrsfläche und öffentliche Verkehrsfläche-Fuß- + Radweg (Vö-F+R) sowie von privater Verkehrsfläche in Grünland- Parkanlage westlich und südlich des Kindergartens. Weiters soll eine geringfügige Umwidmung von öffentlicher Verkehrsfläche in Bauland- Kerngebiet-Handelseinrichtungen und Bauland-Kerngebiet sowie umgekehrt im Bereich Alanovaplatz 7 im Kreuzungsbereich mit der Mautner Markhof - Straße vorgenommen werden (Punkt 4). Bei dem Änderungspunkt 5 handelt es sich in der Katastralgemeinde Kledering um eine geringfügige Reduktion des rechtskräftig verordneten Bauland-Betriebsgebiet zu Gunsten einer minimalen Erweiterung der öffentlichen Verkehrsfläche entlang der L 2069 Klederinger Straße östlich des Kreuzungsbereiches mit dem Bahnhofplatz entsprechend den aktuellen Grundgrenzen gemäß Digitaler Katastralmappe (DKM). Im Sinne der Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 ( 22, Abs. 1 Zi. 4), ist bei den gegenständlichen Umwidmungen der Änderungsanlass gegeben. Diese Widmungsänderungen stehen auch nicht im Widerspruch zum rechtskräftigen örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK).
4 Bei einer Überprüfung der im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan kenntlich gemachten Verdachtsflächen mit den aktuell zur Verfügung stehenden Informationsquellen (Verdachtsflächenkataster und Altlastenatlas des Umweltbundesamtes, Cadenza Web Abfrage des Landes NÖ) wurde offensichtlich, dass zwei der Verdachtsflächen mittelweile als Altlasten eingestuft worden sind. Es handelt sich dabei um die Altlast N 70 Deponie Rannersdorf in der KG. Rannersdorf und die Altlast N58 Heferlbach in der KG. Mannswörth. Folglich werden die betroffenen Flächen nicht mehr als Verdachtsflächen sondern als Altlast kenntlich gemacht. Bei der Altlast Heferlbach erfolgt zusätzlich die Berücksichtigung der geringfügig geänderten Abgrenzung. Die anderen Verdachtsflächen sollen aus zeitlichen Gründen erst im Zuge eines der nächsten Änderungsverfahren geprüft und aktualisiert werden. (Im Flächenwidmungsplan werden die beschriebenen Abänderungen der Kenntlichmachungen in grüner Farbe dargestellt.) Mit Rechtskraft des neuen NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. 3/2015, gelten die Wohndichteklassen als außer Kraft gesetzt. Aus diesem Grund werden in den Planblättern des Flächenwidmungsplanes und in der Legende sämtliche Wohndichteklassen gelöscht. Hinweis: Auf Grund der Kleinflächigkeit der geplanten Abänderungen der Baulandflächen (-1 m² bei Änderungspunkt 4 und -7 m² bei Änderungspunkt 5) wird den Auflageunterlagen keine tabellarische Flächenbilanz beigelegt. KG. Schwechat: 1.) Umwidmung von öffentlicher Verkehrsfläche in private Verkehrsfläche (Innerbergerstraße) Betroffene Parz. Nr.: 1014/4 Der gegenständliche Änderungspunkt betrifft das nahe der Wiener Stadtgrenze gelegene Grundstück Nr. 1014/4. Es wird im Westen von der Dreher Straße und im Norden von der Innerbergerstraße begrenzt. Im derzeit rechtskräftigen Flächenwidmungsplan ist die von der geplanten Änderung der Flächenwidmung betroffene Parzelle 1014/4 als öffentliche Verkehrsfläche (Vö) gewidmet. Diese befindet sich aber nicht im öffentlichen Gut der Stadtgemeinde Schwechat sondern in Privatbesitz. Da es sich bei diesem im Grenzkataster befindlichen Grundstück um den privaten Parkplatz eines Gastronomiebetriebes handelt und künftig auch keine Übernahme in das öffentliche Gut vorgesehen ist, soll die betroffene Parzelle von öffentlicher Verkehrsfläche (Vö) in private Verkehrsfläche (Vp) umgewidmet werden. Die beschriebene Änderung betrifft auch den Bebauungsplan (8. Änderung). 2.) Abänderung des näheren Verwendungszweckes des Bauland-Betriebsgebiets von emissionsarm in Emissionsverhalten wie BK (Bella Flora) Betroffene Parz. Nr.:.129/10
5 Für eine als Bauland-Betriebsgebiet festgelegte Fläche soll der bisherige Zusatz emissionsarm mit zukünftig Emissionsverhalten wie Bauland-Kerngebiet näher konkretisiert werden. Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen über die rechtliche Bedeutung der Bezeichnung emissionsarm gekommen ist, soll mit dieser Abänderung der Wunsch der Gemeinde verdeutlicht werden, dass sich hier nur Betriebe ansiedeln dürfen, die ein deutlich geringeres Emissionsverhalten haben als jene in üblichen Betriebsgebieten. Zudem sollten diese Betriebe kein übermäßig hohes Verkehrsaufkommen aufweisen. Im Zuge der Erstellung des ÖROP 2006 wurde das umgewidmete Bauland-Betriebsgebiet im Bereich des Bella-Flora-Marktes (.129/10) mit dem Zusatz emissionsarm versehen. Mit Hilfe der Reduktion der potentiellen Emissionen sollte im Falle einer Absiedlung des bestehenden Blumenmarktes und einer etwaigen Neuentwicklung dieses Gebietes sichergestellt werden, dass die damit einhergehenden Nutzungskonflikte mit den rundherum im Stadtzentrum befindlichen Wohnhäusern entschärft werden. Auf diese Weise sollte eine Verbesserung der Wohnqualität für die Anrainer in der Umgebung sichergestellt werden. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es damit eine einheitliche Bezeichnung aller als Bauland-Betriebsgebiet gewidmeten Bereiche, für die ein geringeres Emissionsverhalten als in üblichen Betriebsgebieten zulässig sein soll. Die beschriebene Änderung betrifft auch den Bebauungsplan (8. Änderung). 3.) Umwidmung von öffentlicher Verkehrsfläche in private Verkehrsfläche und öffentliche Verkehrsfläche-Fuß- + Radweg; Umwidmung von privater Verkehrsfläche in Grünland- Parkanlage (Frauenfeld) Betroffene Parz. Nr.: 37/1, 44/4, 52/1 und 52/4 Der gegenständliche Änderungspunkt betrifft die im Frauenfeld gelegenen Parzellen Nr. 37/1, 44/4, 52/1 und 52/4. Die geplanten Widmungsmaßnahmen erfolgen dabei im Bereich der zukünftigen Ost-Westverbindung für Fußgänger und Radfahrer. Seit den 2006 getroffenen Festlegungen im Flächenwidmungsplan erfolgten Detailüberlegungen zur Nutzung der westlich und südlich des Kindergartens großflächig ausgewiesenen öffentlichen Verkehrsflächen. Als Ergebnis dessen können die Herstellung zweier Parkplätze, die Konkretisierung der Fuß- und Radwegverbindung sowie die Schaffung einer Parkanlage festgehalten werden. Zum Zwecke der Errichtung eines privaten Parkplatzes ist vorgesehen, jeweils aus den nördlichen Teilen der Parzellen 44/4 und 37/1 sowie einem schmalen Streifen von Parzelle 52/1 eine Fläche im Ausmaß von insgesamt m2 herauszuteilen (siehe Teilungsplanentwurf GZ , Korschineck & Partner Vermessung ZT-GmbH, 1040 Wien). Für das neu entstehende Grundstück mit der Nr. 44/3 wurde im vergangenen Jahr bereits ein Baurechtsvertrag zwischen der Stadtgemeinde Schwechat und der Genossenschaft "Wien-Süd" abgeschlossen. Die Errichtung des Parkplatzes ist im Frühjahr 2016 vorgesehen.
6 Demgemäß soll nun für die zukünftig entstehende Parzelle Nr. 44/3 die rechtskräftig verordnete Flächenwidmung von derzeit öffentlicher Verkehrsfläche (Vö) in private Verkehrsfläche (Vp) entsprechend abgeändert werden. (Hinweis: Die Enfieldgasse weist auf Grund der in einem Abstand von 15 m zueinander festgelegten Straßenfluchtlinien eine ausreichende Breite für das Wenden von Fahrzeugen auf, weshalb die Festlegung eines Umkehrplatzes nicht erforderlich ist.) Das zwischen Kindergarten und künftigem Parkplatz gelegene nördliche Teilstück von Parzelle 52/1 soll als Fuß- und Radwegverbindung erhalten bleiben. Dementsprechend erfolgt eine Einschränkung des Zweckes der öffentlichen Verkehrsfläche als Fuß und Radweg (Vö-F+R). Diese Widmung (Vö-F+R) soll auch für einen Streifen südlich des neuen Parkplatzes verordnet werden, um eine Verbindung zur Klederinger Straße für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten. Nachdem im Bereich zwischen der bestehenden Wohnhausanlage und einem Handelsbetrieb (Billa) im vergangenem Jahr auf Basis eines Baurechtsvertrages (beschlossen im Juli 2014) zwischen der Stadtgemeinde Schwechat und der Genossenschaft "Wien-Süd" bereits ein privater Parkplatz für die Bewohner der Wohnhausanlagen der Genossenschaft Wien Süd fertiggestellt wurde, liegt nun für die betroffene gemeindeeigene Fläche ein Teilungsplanentwurf (GZ , Korschineck & Partner Vermessung ZT-GmbH, 1040 Wien) vor. Durch die Teilung entsteht ein ca m² großes Grundstück mit der neuen Parzellen Nr. 52/4. Die Erschließung dieser Fläche erfolgt von Nordosten her, d.h. über den bestehenden Parkplatz auf Grundstück 61/1, von wo auf die Brauhausstraße zugefahren wird. Die neue Parzelle 52/4 bleibt entsprechend ihrer Verwendung als private Verkehrsfläche verordnet. Für die Fläche der neuen Parzelle Nr. 52/12 (ehem. 52/4) soll in Folge die rechtskräftig verordnete Flächenwidmung von derzeit privater Verkehrsfläche (Vp) in Grünland- Parkanlage (Gp) abgeändert werden. Die Umwidmung der beschriebenen Flächen in Grünland-Parkanlage und öffentliche Verkehrsfläche-Fuß- und Radweg soll dem Ziel Ausdruck verleihen, zukünftig eine attraktive Fuß- und Radwegverbindung in einem qualitativ hochwertig gestalteten Freiraum zwischen der Brauhausstraße und der Klederinger Straße entstehen zu lassen und keine weiteren Stellflächen für Autos herzustellen. Die Grünland-Parkanlage soll öffentlich nutzbar sein. Diese neu geschaffenen Wegeverbindungen werden als Vernetzung mit dem alten und neuen Teil der Siedlung am Frauenfeld fungieren. Die geplante grüne Gestaltung wird darüber hinaus die Lebendigkeit und Attraktivität der beiden Siedlungen am Frauenfeld für die Bewohner und die Besucher stärken. Dieser Änderungspunkt betrifft auch den Bebauungsplan (8. Änderung). 4.) Geringfügige Umwidmung von öffentlicher Verkehrsfläche in Bauland-Kerngebiet- Handelseinrichtungen und Bauland-Kerngebiet sowie umgekehrt (Alanovaplatz 7) Betroffene Parz. Nr.:.251 und 829/5
7 Die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft "Arthur Krupp Ges.m.b.H. errichtet auf dem Baurechtsgrund der Stadtgemeinde Schwechat am Alanovaplatz 7 derzeit insgesamt 45 Wohneinheiten und 2 Geschäftslokale. Das Areal ist in der Erdgeschosszone rechtskräftig als Bauland-Kerngebiet- Handelseinrichtungen (BK-He) und ab dem ersten Obergeschoss als Bauland-Kerngebiet (BK) gewidmet. Im Zuge des Bauvorhabens wurden nun auch die Grundgrenzen neu vermessen (Teilungsplan GZ. 6697, Senftner Vermessung ZT GmbH, 1040 Wien). Künftig vergrößert sich das Grundstück.251 um einen schmalen Streifen der Parzelle 829/5 (5 m²). Gleichzeitig wird das Grundstück.251 um 6 m² kleiner, da ein Teil in das öffentliche Gut übernommen wird (Verbreiterung des Gehsteiges). Auf Grundlage der geänderten Grundstücks- und Grundbesitzverhältnisse erfolgt im Bebauungsplan der Stadtgemeinde Schwechat eine Anpassung der Straßenfluchtlinie (siehe 8. Änderung). Darauf aufbauend kommt es im Flächenwidmungsplan zu einer im Maßstab 1:5.000 kaum darstellbarer Umwidmung von öffentlicher Verkehrsfläche (Vö) in Bauland-Kerngebiet-Handelseinrichtungen (BK-He) und Bauland-Kerngebiet (BK) sowie umgekehrt zu einer Umwidmung von Bauland-Kerngebiet-Handelseinrichtungen (BK-He) und Bauland-Kerngebiet (BK) in öffentliche Verkehrsfläche (Vö). Dieser Änderungspunkt betrifft auch den Bebauungsplan (8. Änderung). KG. Kledering: 5.) Geringfügige Umwidmung von Bauland-Betriebsgebiet in öffentliche Verkehrsfläche (Bahnhofplatz 11) Betroffene Parz. Nr.: 111/61 Im Bebauungsplan soll die im Kreuzungsbereich Landesstraße L 2069 (Klederinger Straße) und dem Straßenzug Bahnhofplatz hin festgelegte Straßenfluchtlinie im Bereich der Grenzkatasterparzelle 111/2 geringfügig abgeändert werden (siehe 8. Änderung Bebauungsplan). Damit soll eine Anpassung an die aktuellen Grundgrenzen der Digitalen Katastralmappe (DKM) und folglich an die Grundbesitzverhältnisse vorgenommen werden. Diese Abänderung führt im Flächenwidmungsplan zu einer geringfügigen, in einem Maßstab von 1:5.000 kaum darstellbaren Reduktion des rechtskräftigen Bauland- Betriebsgebiet (BB) und Erweiterung der öffentlichen Verkehrsfläche (Vö). Dieser Änderungspunkt betrifft auch den Bebauungsplan (8. Änderung).
8 Strategische Umweltprüfung (SUP): Im Zuge der Erstellung des örtlichen Raumordnungsprogrammes wurden das gesamte Projekt, insbesondere der Flächenwidmungsplan und das örtliche Entwicklungskonzept, einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen. (Für einige Bereiche, nämlich dort wo beabsichtigte Entwicklungen dem regionalen Raumordnungsprogramm widersprechen, wurde die SUP auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die von der 13. Änderung betroffenen Parzellen zählen nicht zu diesen Bereichen.) Die gegenständlichen Änderungspunkte der 13. Änderung, welche nur geringfügige Abänderungen vorsehen, stehen nicht im Widerspruch zum rechtskräftigen örtlichen Entwicklungskonzept. Aus diesen Gründen kann für die geplanten Widmungsänderungen die Durchführung einer SUP (Scoping, Umweltbericht, ) gem. 25 Abs. 4 Z. 2 des NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. 3/2015, entfallen. Allerdings werden in einem Übersichtsblatt die Änderungspunkte aufgelistet und festgehalten, dass kein Screening notwendig ist.
9 Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: ANTRAG Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt /*nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen / folgende VERORDNUNG 1 Auf Grund des 25 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015, wird das örtliche Raumordnungsprogramm in den Katastralgemeinden Schwechat und Kledering abgeändert und neu dargestellt. 2 Die Plandarstellung, die gemäß 2 Zi. 3c der Planzeichenverordnung, LGBl i.d.g.f., als Neudarstellung ausgeführt und mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Stadtamt Schwechat während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauf folgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.
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