Bildung und Erziehung in Kindertagesbetreuung

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1 Christian Peucker Bildung und Erziehung in Kindertagesbetreuung PISA hat eine Bildungsdebatte losgetreten, in der nicht mehr nur von der Schule die Rede ist. Sie hat zwar einen sehr hohen Stellenwert in diesen Diskussionen, aber auch andere Orte der Bildung sind zum Thema geworden. Die Familie, die Gleichaltrigen, die Medien, Angebote der Jugendarbeit oder Hilfen zur Erziehung all dies sind Orte, an denen Kinder lernen und sich bilden können. Die Kindertagesbetreuung nimmt in diesen Diskussionen eine besondere Stellung ein. Gerade in den ersten Jahren vor der Schule sind Kinder besonders aufnahmebereit und werden wichtige Grundlagen für das spätere Lernverhalten gelegt. Der Auftrag von Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege In Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Dies umfasst so steht es im Kinder- und Jugendhilfegesetz die Betreuung, Erziehung und Bildung des Kindes. Dabei sollen sich die Angebote pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. Die Zusammenarbeit mit den Eltern und die Beteiligung sowohl der Eltern ( 22 KJHG) als auch der Kinder und Jugendlichen ( 8 Abs. 1 KJHG) an wesentlichen Entscheidungen ist ebenfalls gesetzlich verankert. Als Teil der Kinder- und Jugendhilfe gehört es darüber hinaus auch zum Auftrag von Kindertageseinrichtungen, dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen ( 1 KJHG). Die Tagespflege Die Kindertagespflege wird im Kinder- und Jugendhilfegesetz als ein gleichrangiges Angebot der Kindertagesbetreuung betrachtet. In den letzten Jahren hat sowohl die Anzahl der Tagesmütter als auch der Kinder in Tagespflege zugenommen, wobei diese Entwicklungen regional sehr unterschiedlich sind. Auch die rechtlichen Bestimmungen, Finanzie-

2 rungsmodelle und fachlich-qualitativen Standards sind äußerst unterschiedlich. Tagespflege wird von Eltern vor allem wegen des familiären Rahmens der Betreuung und der Flexibilität der Betreuungszeiten geschätzt. Immer wieder diskutiert wird die Frage der Qualifikation von Tagesmüttern, die außerordentlich unterschiedlich sein können. Es gibt verschiedene Bemühungen, eine angemessene Qualifikation sicherzustellen. Ein Großteil der Tagespflegeverhältnisse wird rein privat organisiert, nur etwa ein Viertel ist den örtlichen Jugendämtern bekannt. Betreuung, Erziehung und Bildung in der Geschichte Schon seit der Kindergarten vor 150 Jahren erfunden wurde, waren Betreuung und Pflege, Muße und Spiel, Erziehung und Bildung in den Kindertagesstätten untrennbar miteinander verbunden. Im Laufe der Zeit gab es unterschiedliche Schwerpunktsetzungen, wobei sich grob zwei Phasen ausmachen lassen: Bis etwa in die sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts wurden Kindertageseinrichtungen in der Bundesrepublik vor allem als Ausgleich familiärer Defizite verstanden, seitdem werden sie zunehmend als Angebot wahrgenommen, das gesellschaftliche Entwicklungen auffangen soll, die den Familien das Leben mit Kindern erschweren bzw. es anspruchsvoller werden lassen. In den 1960er und 70er Jahren entstand unter den bildungspolitischen Gesichtspunkten der Chancengleichheit das Programm der kompensatorischen Erziehung durch frühes Lernen. In den 80er und 90er Jahren trat das gesellschaftspolitische Interesse an der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit in den Vordergrund. In diesem Zusammenhang wurde in den 90er Jahren das Recht auf einen Kindergartenplatz eingeführt, was wiederum zu einer stärkeren Wahrnehmung des Betreuungsaspekts führte. Heute wird der Bildung für alle Kinder eine große Bedeutung zugewiesen und zugleich die Aufgabe, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit zu gewährleisten, intensiv diskutiert. Was heißt Bildung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege? Bildung zielt ganz allgemein darauf ab, junge Menschen zu einer autonomen Bewältigung ihres alltäglichen Lebens zu befähigen. Dazu gehören Kompetenzen wie mit Veränderungen, Krisen und kulturellen Differenzen umgehen zu können; die Fähigkeit, gute Beziehungen zu Erwachsenen und Kindern aufbauen zu können; die Fähigkeit und Bereitschaft, sich in andere Menschen einzufühlen (Empathie), die Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation und zum Umgang mit Konflikten. In diesem Sinne besteht auch die Funktion vorschulischer Bildung weniger in einer Vermittlung von Wissen, sondern von solchen Basiskompe- 2

3 tenzen, die es dem Kind ermöglichen, im sozialen Kontext verantwortlich zu handeln. Eine wichtige Funktion ist außerdem, Lernen zu lernen. Besonders betont wird heute, dass Kinder nicht einfach die Bildungsinhalte von Erwachsenen übernehmen, sondern sich selbständig mit den Angeboten in ihrer Umgebung mit den Dingen und Menschen auseinandersetzen. Von großer Bedeutung sind dabei verlässliche Beziehungen und emotionale Zuwendung. Akteure im Feld der Kindertagesbetreuung Im Feld der Kindertageseinrichtungen sind viele verschiedene Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene tätig. Grundlegend ist die Unterscheidung in öffentliche Institutionen und Institutionen der freien Kinder- und Jugendhilfe. Die Kommunen Die Kinder- und Jugendhilfe und damit auch die Kindertagesbetreuung ist im wesentlichen Aufgabe der Kommunen, also der kreisfreien Städte und Landkreise, die zu diesem Zweck Jugendämter einrichten ( 69 KJHG). Das Jugendamt ist somit Träger der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe. Es besteht aus der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss, der die Leitlinien der örtlichen Politik bestimmt. Das heißt zum Beispiel, dass er plant, wieviele Kindergartenplätze im Jugendamtsbezirk wo zur Verfügung stehen müssen. In ihm sitzen Mitglieder der Kommunalparlamente, Vertreter der freien Jugendhilfe und auch sachverständige Bürger. Der größere Teil der Mittel für Kindertageseinrichtungen wird in der Regel von den Kommunen gezahlt, wobei es Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt. Die Kommunen sind in mehreren Verbänden auf Landes- und Bundesebene organisiert. Die Bundesländer Die Verantwortung für die Rahmengestaltung für die Kindertagesbetreuung liegt bei den Bundesländern als obersten Landesjugendbehörden. Die zuständigen Landesministerien haben den gesetzlichen Rahmen, den der Bund mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) gesetzt hat, in eigenen Landesgesetzen ausgefüllt, ergänzt und erweitert. So ist zum Beispiel das Recht auf einen Kindergartenplatz im KJHG verankert. Wie viele Stunden ein solcher Platz jedoch umfasst und für welche Altersgruppen er gilt, haben die Länder unterschiedlich geregelt. Die Bundesländer haben außerdem die Aufgabe, die örtliche Arbeit in den Kommunen zu unterstützen, z.b. indem sie die örtlichen Träger der Jugendhilfe (die Kommunen) beraten und fortbilden. Zu diesem Zweck gibt es auf Bundeslandebene die Landesjugendämter, die in einigen 3

4 Bundesländern eigenständige Institutionen sind und in anderen in das Landesministerium integriert worden sind. Der Bund Das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) hat eine anregende und fördernde Funktion: Mit dem Kinderund Jugendhilfegesetz hat es einen deutschlandweit einheitlichen gesetzlichen Rahmen für die Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege geschaffen (Gesetzgebungskompetenz). Außerdem gibt die Bundesregierung einmal in vier Jahren einen Kinder- und Jugendbericht in Auftrag, der sich mit den Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen und mit den Antworten der Kinder- und Jugendhilfe darauf auseinandersetzt. Der Bund initiiert darüber hinaus unterschiedliche Aktivitäten, wie Modellprojekte oder Vorhaben zur Qualitätsentwicklung im Bereich der Kindertagesbetreuung (z.b. die Nationale Qualitätsinitiative). An der Regelfinanzierung von Kindertageseinrichtungen ist der Bund nicht beteiligt. Freie und öffentliche Träger von Kindertageseinrichtungen Die Kommunen sind zwar als örtlicher Jugendhilfeträger für die Bereitstellung von Plätzen in Tageseinrichtungen zuständig. Tatsächlich werden Kindertageseinrichtungen jedoch von einer Vielzahl unterschiedlicher Träger errichtet und unterhalten; sie stellen das Personal ein und rechnen mit dem Land und dem örtlichen Jugendhilfeträger ab. Öffentliche Einrichtungsträger sind meist die Kommunen, also das örtliche Jugendamt, in einzelnen Ländern auch Gemeinden ohne Jugendamt. Zu den freien Trägern zählen die Wohlfahrtsverbände, aber auch Jugendverbände, Vereine, Selbsthilfegruppen oder Elterninitiativen. Auch Betriebe sind zu einem kleinen Teil Träger von Kindertageseinrichtungen. Grundsätzlich gilt das Subsidiaritätsprinzip, das heißt: Wenn die freie Jugendhilfe Aufgaben übernehmen kann, dann soll die öffentliche Jugendhilfe davon absehen. ( 4 Abs. 2 KJHG) So soll erreicht werden, dass unterschiedliche Wertorientierungen, Inhalte und Methoden in der Praxis vertreten sind. Ende 1998 unterhielten die freien Träger etwa zwei Drittel aller Kindertageseinrichtungen in Deutschland, wobei die Wohlfahrtsverbände die meisten Plätze anbieten. Das Jugendamt hat meist eine Doppelfunktion: Einerseits ist es als Träger der öffentlichen Jugendhilfe für alle Kindertageseinrichtungen zuständig und zur Unterstützung auch der freien Träger verpflichtet (Fortbildung etc.). Andererseits ist es selbst Träger von Kindertageseinrichtungen. 4

5 Verwendete Literatur Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (Hg.): Jugendhilfe und Bildung, Berlin 2003 Elfter Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland, Berlin 2002 Kinder- und Jugendhilfe (Achtes Buch Sozialgesetzbuch), Berlin 2000 Perspektiven zur Weiterentwicklung des Systems der Tageseinrichtungen für Kinder in Deutschland. Zusammenfassung und Empfehlungen. Konzeption, Leitung und fachliche Gesamtverantwortung: Fthenakis, W.E., Berlin 2003 Laewen, H.-J.: Was Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen bedeuten können. In: Laewen, H-J., Andres, B. (Hg.): Künstler, Forscher, Konstrukteure. Werkstattbuch zum Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen, Neuwied, Berlin 2002 van Santen, E., Seckinger, M.: Entwicklungen in der Tagespflege. In: Deutsches Jugendinstitut: Zahlenspiegel. Daten zu Tageseinrichtungen für Kinder. Kindertageseinrichtungen in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf, München

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