Preisblatt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG Preisstand: bis
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- Rudolf Krause
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1 1. Entgelte für Netznutzung Die Entgelte für Netznutzung beinhalten die Bereitstellung der Netzbetriebsmittel (Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren), die Systemdienstleistungen und die mit dem Energietransport verbundenen Leistungs- und Arbeitsverluste. Die Entgelte beinhalten die gewälzten vorgelagerten Netzkosten, die die Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG an den vorgelagerten Netzbetreiber Vorarlberger Kraftwerke AG Lindenberg entrichtet. Die Entgelte beinhalten ab auch die Abrechnung. In den ausgewiesenen Entgelten ist die statistische Durchmischung der einzelnen Übertragungsleistungen, der sogenannte Gleichzeitigkeitsgrad, der die nicht zeitgleiche Inanspruchnahme des Netzes durch die Gesamtheit der Netzkunden widerspiegelt, bereits berücksichtigt Entgelte für Netznutzung Kleinkunden ohne Leistungsmessung Bemessungsgrundlage für das Netzentgelt ist die gemessene Jahresarbeit des Kunden. Nr. Netzbereich Grundpreis Arbeitspreis - Kleinkunden 23,30 /a 5,88 ct/kwh - Speicherheizungskunden 12,00 /a 2,94 ct/kwh Niederspannung - NS - Wärmepumpenkunden 7 12,00 /a 2,94 ct/kwh (unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen) Die Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG gewährt Gemeinden den nach 3 Abs. 1 Konzessionsabgabenverordnung zulässigen 10 %igen Kommunalrabatt Entgelte für Netznutzung mit registrierender Leistungsmessung - 1/4-Stunden-Lastgangzählung - Jahresleistungspreissystem Bemessungsgrundlage für die Entgeltermittlung ist die gemessene Jahreshöchstleistung und die Jahresarbeit des Kunden. Nr. Nettonetzentgelte nach Vollbenutzungsstunden Benutzungsdauer* Benutzungsdauer* Netzbereich <= > Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis 6,26 /kw/a 3,61 ct/kwh 84,95 /kw/a 0,46 ct/kwh 6 Umspannung Mittel- auf Niederspannung - MS/NS 7,71 /kw/a 5,11 ct/kwh 128,07 /kw/a 0,30 ct/kwh 8,18 /kw/a 5,28 ct/kwh 65,63 /kw/a 2,98 ct/kwh *) Die Benutzungsdauer ist der Quotient aus der gemessenen Jahresarbeit und der gemessenen Jahreshöchstleistung des Kunden. 1
2 1.3. Entgelte für Netznutzung mit registrierender Leistungsmessung - 1/4-Stunden-Lastgangzählung - Monatsleistungspreissystem Bemessungsgrundlage für die Entgeltermittlung ist die gemessene Monatshöchstleistung und die Jahresarbeit des Kunden. Leistungspreis Arbeitspreis 14,16 /kw/a 0,46 ct/kwh 6 Umspannung Mittel- auf Niederspannung - MS/NS 21,35 /kw/a 0,30 ct/kwh 10,94 /kw/a 2,98 ct/kwh 1.4. Entgelte für Netznutzung für Inanspruchnahme von Reservekapazität Für die Inanspruchnahme von Reservekapazität gelten nachfolgende Jahresleistungsentgelte in Abhängigkeit von der Dauer der jährlichen Inanspruchnahme. Die Entgelte beinhalten die mit dem Energietransport verbundenen Verluste. Jahresentgelte für Reserveinanspruchnahme h/a h/a h/a Reduktionsfaktor 0,25 0,30 0,35 30,62 /kw/a 36,74 /kw/a 42,86 /kw/a 6 Umspannung Mittel- auf Niederspannung - MS/NS 53,48 /kw/a 64,18 /kw/a 74,88 /kw/a 64,03 /kw/a 76,83 /kw/a 89,64 /kw/a 1.5. Entgelte für Netznutzung Blindstrom Der Bezug von Blindarbeit bei einem Leistungsfaktor von 1 bis 0,9 ist im Preis der Netznutzung enthalten, für die darüber hinaus bezogene Blindarbeit kommt der nachstehende Preis zur Verrechnung. Blindarbeit - cos phi Induktiv Kapazitiv Cent/kvarh Cent/kvarh 1,00 ct/kvarh 1,00 ct/kvarh 6 Umspannung Mittel- auf Niederspannung - MS/NS 1,00 ct/kvarh 1,00 ct/kvarh 1,00 ct/kvarh 1,00 ct/kvarh 2
3 2. Entgelt für den Messstellenbetrieb = Messentgelt Das Entgelte für den Messstellenbetrieb beinhalten den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messeinrichtungen sowie Messung im engeren Sinne die Ablesung, Erfassung der Zählerwerte, die Datenbereitstellung und Übermittlung. Entnahmenetzbereich Messentgelt Entnahmen mit registrierender Leistungsmessung RLM EUR / Jahr*/ pro Zähler 5 Mittelspannung 920,00 6 Umspannung Mittel- auf Niederspannung 590,00 7 Niederspannung 590,00 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz Preisabschlag für kundenseitig gestellte Telekommunikationseinrichtung Entnahmen mit Standardlastprofile SLP -30,00-40,00 EUR / Jahr*/ pro Zähler 1 Eintarifmessung 15, Eintarifmessung - Vorkassenzähler 65,20 2. Doppel-/Zweitarifmessung 28, Doppel-/ Zweitarifmessung - Vorkassenzähler 68,00 3. Leistungsmessung 60,00 Zusatzgeräte Tarifschaltgerät 15,00 Wandlersatz 30,00 Telekommunikationskomponente Funk-Modem (GSM) Telekommunikationskomponente Festnetz-Modem 80,00 40,00 Für Kunden mit einer Jahresenergiemenge größer gleich kwh ist eine 1/4-Stunden-Lastgangzählung mit Datenfernübertragung erforderlich. Sonstige Dienstleistungen siehe auch - für sonstige Dienstleistungen *) Engelt pro Jahr (365 Tage) 3
4 3. KWK-Aufschläge nach 9 Abs. 7 S. 1 KWKModG Die KWK-Aufschläge betragen ab : Die KWKG-Umlage ab basiert auf der Bekanntgabe am durch die Übertragungsnetzbetreiber auf Basis des Gesetzentwurfs zum KWKG 2016 und der Mitte Oktober 2015 vorliegenden Prognosedaten. a) für die ersten kwh/a 0,345 ct/kwh 0,345 ct/kwh b) für die Mengen über kwh/a 0,160 ct/kwh a) für die ersten kwh/a 0,345 ct/kwh b) für die Mengen über kwh/a 0,120 ct/kwh StromNEV-Umlage Die 19 StromNEV-Umlage beträgt ab : a) für die ersten kwh/a 0,370 ct/kwh b) für die Mengen über kwh/a 0,050 ct/kwh 0,370 ct/kwh a) für die ersten kwh/a 0,370 ct/kwh b) für die Mengen über kwh/a 0,025 ct/kwh 5. Offshore-Umlage / Haftungsumlage - Umlage gemäß 17 f Abs. 5 EnWG Die Offshore-Umlage / Haftungsumlage beträgt ab : a) für die ersten kwh/a 0,037 ct/kwh b) für die Mengen über kwh/a 0,049 ct/kwh a) für die ersten kwh/a 0,037 ct/kwh b) für die Mengen über kwh/a 0,024 ct/kwh 0,037 ct/kwh 6. Umlage gemäß 18 Abs. 1 AbLaV (Verordnung über die Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten) Die Umlage gemäß 18 Abs. 1 AbLaV beträgt ab : Letztverbrauch je Entnahmestelle 0,011 ct/kwh 3
5 7. Konzessionsabgabe Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte (1.1. und 1.2.) um die Konzessionsabgabe an die Gemeinde. Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der geltenden Konzessionsabgabenverordnung und den mit der jeweiligen Gemeinde vereinbarten Abgabesätzen. Belieferung von Tarif-/Kleinkunden Tarif-/Kleinkunden Schwachlaststrom weitere Lieferungen Sondervertragskunden Konzessionsgebiet Stadt Lindau (B) Gemeinde Bodolz Gemeinde Nonnenhorn Gemeinde Wasserburg Gemeinde Achberg Alle Konzessionsgebiete Alle Konzessionsgebiete Konzessionsabgabe 1,59 ct/kwh 1,32 ct/kwh 0,61 ct/kwh 0,11 ct/kwh 8. Umsatzsteuer Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. 9. Sonstige Die Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass sich die Gültigkeit verbindlicher Netzentgelte nur gemäß der Pdf-Datei sichergestellt werden kann. Alle Angaben dienen nur allgemeinen Information. Anpassung und Irrtümer bleiben vorbehalten. Stand: 18. Dezember
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