ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN PERSKINDOL SWISS EPIC 2018

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1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2018 [- 1 -]

2 1 Präambel Das vorliegende Dokument gilt als AGB sowie Kaufvertragsbestimmungen. 2 Veranstalter Perskindol Swiss Epic ist eine Veranstaltung der SWISS EPIC AG. 3 Gremien Veranstalter SWISS EPIC AG Rennjury Die Rennjury wird vom Veranstalter bestimmt und ist ein neutrales Organ, das Proteste von Teilnehmern und Funktionären abschliessend beurteilt. Schiedsrichter Der Veranstalter kann Schiedsrichter ernennen, die während des Wettkampfs Vergehen gemäss dem Strafenkatalog dieses Reglements der Rennjury melden. 4 Voraussetzungen für die Teilnahme Für das Rennen zugelassen sind Mountainbiker mit und ohne Rennlizen. Alle Teilnehmer müssen 18 Jahre oder älter am Startdatum des Events sein. Jeder Teilnehmer muss eine in der Schweiz gültige Kranken- und Unfallversicherung sowie Rettungs- und Transportkostenversicherung in voller Höhe haben. 5 Einladung Der Veranstalter behält sich die Möglichkeit vor, weitere Fahrer, insbesondere internationale Top-Fahrer, einzuladen. 6 Anmeldung Mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen, als vor dem Gesetz verantwortliche Person und SWISS EPIC AG ein Vertrag zustande. Mit dem Abschluss der Online Anmeldung bzw. Eingang der Anmeldung bei der Buchungsstelle (schriftlich, per Mail oder telefonisch) erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung mit den Zahlungsinformationen. Die Anmeldung wird erst mit der Überweisung rechtskräftig. 7 Abmeldung Die Zahlung des All-inklusive Package und die damit bestätigte Anmeldung zum Perskindol Swiss Epic ist verbindlich. [- 2 -]

3 Zum Zeitpunkt der Startplatzbestätigung (Zahlung des All-inklusive Package) werden beide Team-Partner mit Namen als Original-Team erfasst. Wird ein Teilnehmer vom Veranstalter wegen einer Verletzung des Reglements vom Rennen ausgeschlossen (z.b. aufgrund eines Dopingdelikts), werden keine Gebühren rückerstattet. 7.1 Fahrerwechsel Fällt ein Team-Mitglied aufgrund von Krankheit oder Verletzung aus, kann ein Ersatz- Teampartner die verhinderte Person ersetzen. Die Ummeldung eines Teammitgliedes erfolgt durch Senden eines s an mit den vollständigen Angaben des neuen Teammitgliedes. Die Gebühren im Falle eines Fahrerwechsels sind wie folgt: Bis : CHF pro Fahrerwechsel Bis : CHF pro Fahrerwechsel Ab bis Registration: CHF pro Fahrerwechsel 7.2 Teamwechsel Fallen beide Team-Mitglieder aufgrund von Krankheit oder Verletzung aus, kann der Startplatz an ein anderes Team übertragen werden. Die Ummeldung eines Teams erfolgt durch Senden eines s an mit den vollständigen Angaben der neuen Teammitglieder. Die Gebühren im Falle einer Startplatzübertragung sind wie folgt: Bis : CHF pro Team Bis : CHF pro Team Ab bis Registration: CHF pro Team 7.3 Rückerstattung Startplatz Wenn kein Ersatzfahrer/kein Ersatzteam gefunden wird, muss eine Abmeldungsanfrage innerhalb der Frist, durch Senden eines s an erfolgen, um eine anteilige Rückerstattung der Startgebühr zu erhalten. Die Fristen für eine Rückerstattung im Falle einer Abmeldung sind wie folgt: Bis : 50% Rückerstattung vom Gesamtpreis Bis : 25% Rückerstattung vom Gesamtpreis Ab : keine Rückerstattung 7.4 Rückerstattung Extra Package Wird von einem Extra Package zurückgetreten, muss eine Abmeldungsanfrage innerhalb der Frist, durch Senden eines s an erfolgen, um eine anteilige Rückerstattung der Extra Package Gebühr zu erhalten. Die Fristen für eine Rückerstattung im Falle einer Abmeldung sind wie folgt: Bis : 50% Rückerstattung vom Preis des gebuchten Pakets Bis : 25% Rückerstattung vom Preis des gebuchten Pakets Ab : keine Rückerstattung [- 3 -]

4 7.5 Vorzeitige Abreise Tritt eine frühzeitige Abreise durch den Fahrer oder das Team ein, erfolgt keine Rückerstattung. 7.6 Ratenzahlung Erst nach der finalen Zahlung hat man einen Anspruch auf eine Teilrückerstattung (50% oder 25%) der Anmeldegebühr. Wenn sich ein Team vor der letzten Zahlung vom Rennen abmeldet, wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet. 7.7 Startplatzübertragung ins nächste Jahr Eine Startplatzübertragung ins nächste Jahr ist nicht möglich. 8 Absage durch SWISS EPIC AG Eine Absage der Veranstaltung, ein Abbruch oder Ausfall einzelner Etappen aus Gründen der Sicherheit, höherer Gewalt oder sonstiger Gründe löst keine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags oder Schadenersatzansprüche zu Gunsten der Teilnehmenden aus. Auch für Hotelkosten von Betreuern oder mögliche Stornierungsgebühren im Falle einer kurzfristigen Absage der Veranstaltung können keine Schadenersatzansprüche gegen die SWISS EPIC AG geltend gemacht werden. Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Gründe können SWISS EPIC AG veranlassen, die Extra Packages abzusagen. Werden die Extra Packages abgesagt, wird Ihnen der bezahlte Preis komplett rückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. 9 Pflichten 9.1 Pflichten SWISS EPIC AG Der Veranstalter verpflichtet sich, die angebotenen Leistungen gemäss Ausschreibungen anzubieten. 9.2 Pflichten Teilnehmer Der Teilnehmer verpflichtet sich die vereinbarten Preise zu bezahlen und die Zahlungsmodalitäten einzuhalten. 10 Zahlungsmodalitäten 10.1 Preise Die Preise verstehen sich (wo nicht anders erwähnt) in Schweizer Franken und inkl. MwSt Zahlung Die Zahlung hat innert 30 Tagen zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann SWISS EPIC AG die Buchung ohne Ansetzung einer Frist gemäß Art. 108 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) stornieren. [- 4 -]

5 11 Haftung 11.1 Haftungsausschluss SWISS EPIC AG lehnt jegliche Haftung gegenüber den Teilnehmern ab. Die Rennstrecken beim Perskindol Swiss Epic enthalten technisch anspruchsvolle Teilstrecken (Singletrails). Der Teilnehmer ist selber dafür verantwortlich, dass er sein Mountainbike beherrscht. Die Teilnahme an den Rennen erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der Veranstalter schliesst im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden aus. Der Veranstalter übernimmt weiter keine Haftung für verlorengegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände. SWISS EPIC AG haftet gegenüber dem Teilnehmer in folgenden Fällen nicht: Versäumnisse des Teilnehmers; unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist; höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SWISS EPIC AG oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Eine Haftung des Veranstalters für mittelbare Schäden die, nicht direkt aus dem Schadensereignis entstanden sind, sind gänzlich ausgeschlossen. Die Versicherung gegen Unfall, Rettung, Krankheit oder Diebstahl sowie für die eigene Haftpflicht ist Sache jedes Teilnehmers. Kosten, die bei einer Beauftragung von Dritten (z.b. Rettungsdienste), durch den Teilnehmer oder durch den Veranstalter zugunsten des Teilnehmers entstehen, sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Eine Annullationskostenversicherung sowie eine Mitgliedschaft bei der REGA ( wird empfohlen. Mit der Anmeldung zum Perskindol Swiss Epic akzeptiert jeder Teilnehmer dieses Reglement und befreit den Veranstalter und dessen Helfer, soweit dies gesetzlich zulässig ist, von sämtlichen Haftungsansprüchen. Jeder Fahrer unterschreibt bei der Registration vor Rennbeginn eine Haftungsausschluss-Erklärung Bike und Gepäck Versicherung für Bike und Gepäck ist Sache des Teilnehmers. 12 Datenschutz Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Adressdaten, dem offiziellen Fotoservice, Verbänden oder Dritten für Dienstleistungen weitergegeben werden dürfen. Teilnehmende stimmen der Verwendung von Foto- und Videomaterial aus dem Rennen für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere PR-Zwecke des [- 5 -]

6 Organisators oder Dritter zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme. Sämtliche Bild- und Videorechte der Veranstaltung gehören der SWISS EPIC AG. 13 Erhebung und Verwaltung von Telefonnummern Die Registrierung von Telefonnummern erfolgt im persönlichen Benutzerprofil oder in einer besonderen Registrierungsapplikation im Anmeldeportal von race result swiss auf Einwilligung des Nutzers. Die registrierten Telefonnummern werden für die Zustellung von Willkommens-, Informations- und Glückwunsch-SMS im Zusammenhang mit dem Event verwendet. Es werden in keinem Fall Werbe-SMS versendet. Der Sponsor des SMS-Dienstes kann im SMS-Text erwähnt werden. Nach dem Event werden die Telefonnummern, die in der Registrierungsapplikation auf der Webseite der SWISS EPIC AG eingegeben wurden, archiviert. Dies aus rechtlichen Gründen der Nachvollziehbarkeit und im Rahmen der Erfüllung des Vertrages zwischen der SWISS EPIC AG und dem Teilnehmer. Sie werden aber in keinem Fall an Dritte weitergegeben oder sonst weiter verwendet. 14 Identifikation von Besuchern Gelegentlich können Informationen lokal auf dem Computer gespeichert werden, mit denen Nutzer identifiziert werden können. Derartige Informationen werden als «Cookies» bezeichnet. Diese auf der Harddisk des Besuchers gespeicherten Textfiles enthalten keine persönlichen Daten, erleichtern aber die Nutzung unserer Internetseiten: Dank den Cookies können wir die gewünschten personalisierten Inhalte liefern, ohne dass bei jedem Besuch neu angemeldet werden muss. Browser können so konfiguriert werden, dass vor dem Speichern eines Cookies eine Warnung am Bildschirm erscheint. Cookies können grundsätzlich auch abgelehnt werden. Bestimmte Dienste können in diesem Fall jedoch nicht genutzt werden. 15 Sicherheit Die Bereitstellung persönlicher Daten über das Internet ist stets mit Risiken verbunden und kein technologisches System ist völlig sicher vor Manipulationen oder Sabotage. SWISS EPIC AG versucht, in zumutbarem Umfang Vorkehrungen zu treffen, um unbefugten Zugriff auf Ihre persönlichen Daten sowie die unbefugte Verwendung oder Verfälschung dieser Daten zu verhindern und die entsprechenden Risiken zu minimieren. 16 Änderungen Angesichts der technischen Entwicklung im Internet baut SWISS EPIC AG ihr Online-Angebot fortwährend aus. Gleichzeitig prüft SWISS EPIC AG, ob dadurch Ergänzungen oder Änderungen in der Datenschutzerklärung notwendig sind. SWISS EPIC AG kann jederzeit auch unangekündigt diese Regeln oder den Inhalt der Seite anpassen oder den Zugriff auf die Seite ändern bzw. sperren. Allfällige Modifikationen werden in diesem Reglement publiziert. [- 6 -]

7 17 Verjährung Jegliche Ansprüche der Teilnehmenden gegenüber der SWISS EPIC AG, egal aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem Veranstaltungsende. 18 Widerrufsrecht Es besteht für sämtliche von der SWISS EPIC AG angebotenen Leistungen kein Widerrufsrecht des Teilnehmers oder eines anderen vertraglichen Partners. 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand In jedem Fall auch für Bestellungen aus dem Ausland - unterstehen die Verhältnisse zwischen dem Besteller und SWISS EPIC AG dem Schweizerischen Recht gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) und des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am rechtlichen Sitz der SWISS EPIC AG, gegenwärtig in Zürich in der Schweiz. 20 Allgemeines Dieses Reglement wurde am vom Veranstalter SWISS EPIC AG in Kraft gesetzt und hat Gültigkeit für die Veranstaltung Perskindol Swiss Epic Bei Widersprüchen der verschiedenen Sprachversionen gilt das vorliegende Reglement in deutscher Sprache. Allfällige Änderungen des Reglements müssen von SWISS EPIC AG genehmigt werden und werden auf publiziert. [- 7 -]

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