Häusliche Gewalt erkennen und reagieren
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- Alwin Abel
- vor 6 Jahren
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1 Häusliche Gewalt erkennen und reagieren Jährliche Weiterbildungsveranstaltung KESB Luzern, 2017 Gewalt in nahen sozialen Beziehungen ein KESB Thema R. Gisler/A. Wechlin
2 Jährliche Weiterbildungsveranstaltung KESB Luzern Gewalt in nahen sozialen Beziehungen ein KESB Thema Verantwortung Verhalten der Betroffenen ist nicht Ursache der Gewalt, höchstens auslösender Faktor Gewalttätige Person hat Möglichkeit, Probleme anders als mit Gewalt zu lösen BetroffeneR trägt Verantwortung für eigene Sicherheit und die der Kinder, diese gilt es zu stärken
3 Jährliche Weiterbildungsveranstaltung KESB Luzern Gewalt in nahen sozialen Beziehungen ein KESB Thema Mögliche Gründe, die eine Trennung erschweren können Trennung ist ein schwieriger Prozess und braucht Zeit Das Erleben einer Trennung oder Scheidung ist für alle Menschen eine schwierige Erfahrung. Der Wunsch eine enge Beziehung mit einer anderen Person zu haben, ist ein normales Bedürfnis und entspricht den Normen und Werten unserer Gesellschaft. Ehe und Familie geniessen einen hohen gesellschaftlichen Wert. Die Entscheidung, eine Beziehung zu beenden, ist ein langer Prozess bei dem Vorund Nachteile genau abgewogen werden müssen. Es ist demnach nichts Ungewöhnliches, wenn sich eine gewaltbetroffene Frau nicht sofort für die Trennung entscheiden kann. Ambivalenz Auch in einer Gewaltbeziehung gibt es gute Zeiten. Diese Tatsache erschwert den Ausstieg aus der Gewaltspirale, da diese Phasen immer wieder die Hoffnung auf eine gewaltfreie, liebevolle Beziehung schürt. Unternimmt eine gewaltbetroffene Frau einen Trennungsversuch, indem sie z.b. in ein Frauenhaus flüchtet, zeigt sich der Partner oft reumütig. Er beteuert häufig, dass er sie liebt und macht Versprechungen, dass er in Zukunft nie wieder Gewalt anwenden wird. Frauen, die in ihrer Trennungsabsichten aus emotionalen oder strukturellen Gründen noch unsicher sind, sind in dieser Phase oft bereit, ihrem Partner noch eine (letzte) Chance zu geben.
4 Jährliche Weiterbildungsveranstaltung KESB Luzern Gewalt in nahen sozialen Beziehungen ein KESB Thema Trennung ist nicht immer die Lösung Viele Frauen wollen, dass der Mann aufhört, gewalttätig zu sein. Sie wollen sich aber aus verschiedenen Gründen (emotionalen, kulturellen, sozialen, ökonomischen) nicht trennen. Frauen sind häufig durch kulturelle und religiöse Normen dazu erzogen worden, grosse Belastungen auszuhalten. Manchmal gelingt den Frauen den Schritt zur Trennung erst, wenn sie jede Hoffnung auf Veränderung verloren haben. Wenn sich eine Frau gegen die Trennung entscheidet, geht es darum, die Frau zu unterstützen und zu stärken, indem sie über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert wird und die Hilfsangebote kennenlernt. Ebenso wichtig ist es, mit der Frau gemeinsam zu überlegen, was unternommen werden kann, um den Mann an weiteren Gewalttaten zu hindern. Trennung ist zu gefährlich Bei gewaltbetroffenen Frauen versucht der Mann häufig, eine Trennung mit Gewalt und/oder Drohungen zu verhindern. Die Erfahrung zeigt, dass in dieser Phase das Risiko für eine von Häuslicher Gewalt betroffenen Frau schwer verletzt oder getötet zu werden, deutlich erhöht ist. Die Angst vor einer Gewaltzunahme kann dazu führen, dass eine Frau sich gegen die Trennung entscheidet.
5 Jährliche Weiterbildungsveranstaltung KESB Luzern Gewalt in nahen sozialen Beziehungen ein KESB Thema Strukturelle Hindernisse Eine Trennung kann für eine gewaltbetroffene Frau und ihre Kinder negative Konsequenzen haben, wie z.b. den Arbeitsplatz zu verlieren, von Wirtschaftlicher Sozialhilfe abhängig zu werden oder die Schule und die vertraute Umgebung verlassen zu müssen. Ausländische Frauen haben noch zusätzlich Probleme hinsichtlich ihres Aufenthaltsstatus zu befürchten, da sie aufenthaltsrechtlich oft von ihrem Ehemann abhängig sind. Die Aussicht auf eine unsichere Zukunft und darauf, dass unter Umständen die ganze Existenz ins Wanken kommt, erschwert den Entscheid zur Trennung zusätzlich. Narben der Gewalt Erlebte Häusliche Gewalt hinterlässt bei jedem Mensch Spuren. Auch wenn nicht jede Gewalthandlung zu bleibenden körperlichen Schäden führt, sind die physischen und psychischen Folgen durch häusliche Gewalt oft vielfältig und gravierend. Psychische Folgen wie u.a. Depressionen, Apathie, Ängste und Panikattacken, Schlafstörungen, Suizidalität, Verlust vor Selbstachtung und ein geringes Selbstwertgefühl, können eine gewaltbetroffene Frau daran hindern, sich zu einer Trennung zu entschliessen, weil ihnen dazu die nötige Energie fehlt.
6 RAD DER GEWALT Fünf Risikokategorien Häuslicher Gewalt 1. Geschichte der Gewalt 2. Gewaltformen und muster 3. Risikofaktoren in Zusammenhang mit Einstellungen und Verhalten des Täters 4. Beurteilung der Gefährdung durch das Opfer 5. Erschwerende Faktoren Checkliste für Erstbeurteilungen/Situation erfassen
7 RAD DER GEWALT GESCHICHTE DER GEWALT A) Vorangegangene häusliche Gewalt gegen Frauen In den Untersuchungen u ber Risikofaktoren bei häuslicher Gewalt gegen Frauen ist vorangegangene häusliche Gewalt der verbreitetste Risikofaktor B) Gewalt gegen Kinder oder andere Angehörige Häufig sind von häuslicher Gewalt auch andere Familienmitglieder, z. B. Kinder betroffen. Bei der Befassung mit der Sicherheit des Kindes können viel umfassendere Gewaltmuster in einer Familie zutage treten. Kinder können etwa vom Täter instrumentalisiert werden, um das Opfer emotional zu manipulieren und zu beherrschen.
8 RAD DER GEWALT C) Generell gewalttätiges Verhalten Bei Tätern, die häusliche Gewalttaten begehen, lassen sich oft generell asoziale Haltungen und Verhaltensweisen sowie Gewaltanwendung außerhalb des häuslichen Bereichs beobachten. Gewalt außerhalb der Familie ist ein Indiz fu r eine generelle Neigung zur Gewaltanwendung; sie kann die Gefährdung der gewaltbetroffenen Frau erhöhen und auch eine Gefahr fu r andere, unter anderem fu r die unterstu tzenden Fachkräfte darstellen. D) Verstoß gegen Schutzverfu gungen Der Verstoß gegen Schutzverfu gungen (von Polizei, Straf oder Zivilgerichten) oder Kontaktverbote wird mit einer erhöhten Gefahr zuku nftiger Gewalt in Zusammenhang gebracht.
9 RAD DER GEWALT GEWALTFORMEN - GEWALTMUSTER A) Schwere und Häufigkeit gewalttätiger Handlungen Zunehmende Schwere und Häufigkeit gewalttätiger Handlungen gehören zu den signifikantesten Faktoren fu r schwere und potenziell tödliche Körperverletzung. B) (Angedrohter) Waffengebrauch Tatsächlicher oder angedrohter Waffengebrauch ist ein signifikanter Risikofaktor fu r schwere und tödliche Gewalt. Bei häuslicher Gewalt mu ssen alle Waffen beru cksichtigt werden, also Schusswaffen, Messer und gefährliche Gegenstände, mit denen dem Opfer Verletzungen zugefu gt werden können.
10 RAD DER GEWALT C) Kontrollierendes Verhalten und Isolation Kontrollierendes Verhalten gilt als signifikanter Risikofaktor fu r wiederholte schwere und potenziell tödliche Gewalt.61, 62, 63 Isolation ist eine verbreitete Kontrollstrategie und kann schwere Formen wie Freiheitsberaubung (Einsperren der Frau) annehmen. D) Stalking Stalking steht im Zusammenhang mit tödlicher und schwerer Gewalt gegen Frauen und, verknu pft mit körperlichen Übergriffen, in einem signifikanten Zusammenhang mit Mord und Mordversuchen.
11 RAD DER GEWALT E) Sexuelle Gewalt Sexuelle Gewalt ist im Allgemeinen Bestandteil von häuslicher Gewalt gegen Frauen. Fu r Frauen, die Opfer von sexueller Gewalt wurden, besteht eine höhere Gefahr, bei häuslicher Gewalt schwer verletzt und wiederholt misshandelt werden. F) Androhung von Tötung oder Verletzung, Nötigung In der Praxis hat sich gezeigt, dass schwerer Gewalt oft Drohungen vorangehen. Nötigung kann unterschiedliche schwere Formen annehmen, dazu zählt auch Zwangsheirat. G) Strangulieren und Wu rgen Strangulieren und Wu rgen sind sehr gefährliche Gewaltformen; rund die Hälfte der Femizid-Opfer wurde im Jahr vor ihrer Tötung gewu rgt
12 RAD DER GEWALT - FALLÜBUNG RISIKOVERHALTEN AUFGRUND DES VERHALTENS DES TÄTERS A) Probleme im Zusammenhang mit Drogen- und Alkoholmissbrauch Der Konsum oder Missbrauch von Drogen und Alkohol ist kein Grund und keine Entschuldigung fu r häusliche Gewalt gegen Frauen, allerdings geht ein Alkoholoder Drogenmissbrauch des Täters mit einer erhöhten Gefahr von Femiziden oder schwerer Gewalt einher. B) Besitzanspru che, extreme Eifersucht und andere beeinträchtigende Einstellungen Extreme Eifersucht und Besitzanspru che werden ebenfalls mit schwerer Gewalt in Verbindung gebracht. Daru ber hinaus können sich patriarchale Einstellungen bei Tätern etwa sehr rigide Vorstellungen von Männer- oder Familienehre auf das Risiko auswirken
13 RAD DER GEWALT C) Probleme aufgrund schlechter psychischer Verfassung, Selbstmorddrohungen und -versuche Psychische Probleme oder Depressionen des Täters gehen mit einem erhöhten Risiko wiederholter und schwerer Gewalt einher. Selbstmorddrohungen und eine schlechte psychische Verfassung des Täters sind Risikofaktoren fu r Femizide mit anschließendem Selbstmord. In 32 % der Femizidfälle beging der Täter anschließend Selbstmord. D) Finanzielle Belastungen Eine Verschlechterung der finanziellen Situation sowie die Arbeitslosigkeit des Täters sind gewichtige Risikofaktoren fu r Femizide in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt; sie haben mit Männlichkeitskonzepten und Geschlechterrollen zu tun.
14 RAD DER GEWALT EINSCHÄTZUNG DER GEFAHRENLAGE DURCH DIE BETROFFENE A) Angst um sich selbst und andere Untersuchungen zeigen, dass eine starke Korrelation zwischen der Einschätzung des Risikos durch die Gewaltbetroffene und der tatsächlichen Gewaltanwendung durch den Täter besteht. Manche Gewaltopfer jedoch bagatellisieren und unterschätzen die Gewalt. In einer Studie u ber Femizid (Campbell et al., 2003) war rund der Hälfte der Opfer nicht klar, dass die Gefahr bestand, dass der Täter sie töten wu rde.
15 RAD DER GEWALT ERSCHWERENDE FAKTOREN A) Trennung Trennung gilt allgemein als signifikanter Risikofaktor fu r schwere Verletzung oder Femizid. B) Kontakt mit den Kindern Nach Trennungen sind Konflikte im Zusammenhang im Umgang mit den Kindern weit verbreitet und bergen oft die Gefahr wiederholter Gewalt gegenu ber Frau und Kindern. C) Stiefkinder im gemeinsamen Haushalt Ein Risikofaktor fu r tödliche Beziehungsgewalt liegt auch vor, wenn Stiefkinder des Täters im gemeinsamen Haushalt leben.
16 RAD DER GEWALT ERSCHWERENDE FAKTOREN D) Gewalt während der Schwangerschaft In rund 30 % der Fälle beginnt häusliche Gewalt während der Schwangerschaft. Gewalt in der Schwangerschaft ist ein Risikofaktor fu r schwere und tödliche Gewalt. Fu r schwangere Frauen besteht ein, im Vergleich zu Nichtschwangeren, höheres Risiko sowohl leichter als auch schwerer Gewalt.
17 Jährliche Weiterbildungsveranstaltung KESB Luzern Gewalt in nahen sozialen Beziehungen ein KESB Thema Gefährdungseinschätzung Gab es schon Gewaltepisoden ausserhalb der gemeinsamen Wohnung? Wie oft sind körperliche Übergriffe aufgetreten? Weiss der gewaltausübende Ehemann/Partner, dass sich das Opfer hilfesuchend an eine Drittperson gewandt hat? Ist er auch gegenüber den Kindern oder Dritten gewalttätig? Hat die betroffene Person bereits schwere Verletzungen erlitten? Ist der Aggressor arbeitslos resp. arbeitsunfähig? Ist er polizeilich bekannt oder einschlägig vorbestraft? Erleidet das Opfer auch sexuelle Übergriffe? Besitzt der Aggressor Waffen (namentlich Stich- und Feuerwaffen)? Konsumiert er Drogen, insbesondere Alkohol, Kokain, Amphetamine?
18 Jährliche Weiterbildungsveranstaltung KESB Luzern Gewalt in nahen sozialen Beziehungen ein KESB Thema Gefährdungseinschätzung Droht er, sein Opfer zu töten und/oder sich umzubringen? Hat er auch Verwandte und Freunde des Opfers bedroht? Lebt das Opfer vom Aggressor getrennt? Ist eine Trennung im Gange oder in Vorbereitung? Leidet der gewaltausübende Partner an psychischen Störungen? Nimmt er Medikamente? War er in ambulanter oder stationärer psychiatrischer Behandlung? > Sofortmassnahmen
19 Jährliche Weiterbildungsveranstaltung KESB Luzern Gewalt in nahen sozialen Beziehungen ein KESB Thema Möglichkeiten für Betroffene Beratung (SoBZ, Opferberatung, etc.) Therapeutische Unterstützung Verlassen der Wohnung (Art. 175 ZGB) Eheschutzmassnahmen/Trennung/Scheidung Persönlichkeitsschutzmassnahmen (Art. 28b ZGB) Polizeiliche Wegweisung Krisenintervention -> 24h; Frauenhaus oder ähnlich Gefährdungsmeldung KESB
20 Jährliche Weiterbildungsveranstaltung KESB Luzern Gewalt in nahen sozialen Beziehungen ein KESB Thema Möglichkeiten für Gefährdende Polizeiliche Wegweisung Ansprache durch agredis.ch (Angebot freiwilliger Beratung) Verfügung Pflichtberatung (6 Beratungsstunde Weisung Gewaltberatung (auch durch KESB)
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