Vollzug der Gefahrgutbeauftragtenverordnung:
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- Bärbel Krause
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1 Kanton Basel-Stadt Vollzug der Gefahrgutbeauftragtenverordnung: Prozessorientierte Inspektionen Dr. Yves Parrat, Kantonales Laboratorium Basel-Stadt
2 Organisation (I) Bereich Gesundheitsschutz Kantonales Laboratorium Veterinäramt Institut für Rechtsmedizin Öffentliche Zahnkliniken Bioanalytik und Radioaktivität Chromatographie Lebensmittelinspektorat Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit Gefahrguttag Luzern Vollzug GGBV Prozessorientierte Inspektionen 2
3 Organisation (II) Kontrollstelle für Chemieund Biosicherheit Fachbereich ABC der Krisenorganisation Chemikalien und Gefahrguttransporte Störfallvorsorge und Biosicherheit Schutz vor ABCN-Gefahren Gefahrguttag Luzern Vollzug GGBV Prozessorientierte Inspektionen 3
4 Gesetzlicher Auftrag Regierungsratsbeschluss vom Als mit dem Vollzug der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) beauftragte Stelle im Kanton Basel-Stadt wird das Kantonale Laboratorium bezeichnet. 2. Der Teilvollzug der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) wird, soweit die GGBV betroffen ist, dem Gesundheitsdepartement (Kantonales Laboratorium) zugewiesen. 3. Das JSD (Abteilung Verkehr) wird ermächtigt, für Schwerverkehrskontrollen, im speziellen bei Gefahrgutkontrollen, die Fachberatung des Kantonalen Laboratoriums beizuziehen. Gefahrguttag Luzern Vollzug GGBV Prozessorientierte Inspektionen 4
5 Rückblick Aufnahme der betroffenen Betriebe ins kantonale Risikokataster Erstellen von QM-Dokumenten (Checkliste usw.) Unterstützung der Kantonspolizei bei Gefahrgutkontrollen Durchführung erster Inspektionen in Betrieben Unterbruch der GGBV-Inspektionen Ressourcenprobleme aufgrund des Wandels im Bereich Chemikalienrecht Wirkung der Inspektionen zu gering (keine Verbesserung ersichtlich bei Schwerverkehrskontrollen) Gefahrguttag Luzern Vollzug GGBV Prozessorientierte Inspektionen 5
6 Umfang / Resultate der Inspektionen Inspektion in Form eines Audits des Gefahrgutbeauftragten Kontrolle der Pflichten des Unternehmens und des GGB nach GGBV: Ernennung, Bekanntmachung, Stellung im Betrieb, Jahresbericht, Arbeitsanweisungen, Ausbildungsnachweise, Die Pflichten werden meist erfüllt! Papierdokumentation meist vorhanden und vollständig Dies entspricht jedoch nicht unserer Erfahrung bei Schwerverkehrskontrollen! Gefahrguttag Luzern Vollzug GGBV Prozessorientierte Inspektionen 6
7 Resultate der Gefahrgutkontrollen in Basel Jahr Kontrollierte Fahrzeuge Beanstandete Fahrzeuge % Keine signifikante Verbesserung der Lage ersichtlich! Gefahrguttag Luzern Vollzug GGBV Prozessorientierte Inspektionen 7
8 Resultate der Gefahrgutkontrollen in Basel Die fehlende Ladungssicherung ist oft zu beanstanden! Gefahrguttag Luzern Vollzug GGBV Prozessorientierte Inspektionen 8
9 Resultate der Gefahrgutkontrollen in Basel Gefahrguttag Luzern Vollzug GGBV Prozessorientierte Inspektionen 9
10 Resultate der Gefahrgutkontrollen in Basel Die Bezettelung und das Anbringen von Placards und Tafeln lässt auch oft zu wünschen übrig! Gefahrguttag Luzern Vollzug GGBV Prozessorientierte Inspektionen 10
11 Resultate der Gefahrgutkontrollen in Basel Gefahrguttag Luzern Vollzug GGBV Prozessorientierte Inspektionen 11
12 Resultate der Gefahrgutkontrollen 2013 in Basel Verstösse nach Gefahrenkategorie gemäss RL 95/50/EG Fahrzeuge mit Versandstücken Andere Fahrzeuge (vor allem Tanks) 30 Anzahl Fahrzeuge Keine Mängel III II I Gefahrenkategorie der Verstösse Gefahrguttag Luzern Vollzug GGBV Prozessorientierte Inspektionen 12
13 Resultate der Gefahrgutkontrollen 2013 in Basel Verstösse nach Beanstandungsgründen Gefahrguttag Luzern Vollzug GGBV Prozessorientierte Inspektionen 13
14 Fazit Damit Inspektionen Wirkung zeigen, müssen Prozesse im Betrieb kontrolliert werden; eine reine «Papierkontrolle» genügt nicht! Unter Prozesse verstehen wir: Versand, Beförderung, Verladung, Verpackung, Entladung Nur so haben wir die Möglichkeit zu kontrollieren, ob die wichtigsten Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden: Ladungssicherung, Ausrüstung, Kennzeichnung, usw. Es werden daher primär SDR-Kontrollen in den Betrieben durchgeführt; die GGBV-Bestimmungen betrachten wir als zweite Priorität. Ursachen von SDR-Verstössen werden mit dem GGB abgeklärt; entsprechende Gegenmassnahmen werden gefordert Die Massnahmenforderung wird nach GGBV rechtlich begründet (Art. 11) Gefahrguttag Luzern Vollzug GGBV Prozessorientierte Inspektionen 14
15 Unsere Erwartungen Die Beteiligten an der Beförderung sind der Sorgfaltspflicht unterstellt. ADR : Die an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben die nach Art und Ausmass der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern Es genügt nicht, sich auf die Selbstkontrolle der eigenen Pflichten zu beschränken. Beispiel: Der Absender hat sicherzustellen, dass der Beförderer die notwendige Ausrüstung mitführt und die Ladungssicherung gewährleistet wird Gefahrguttag Luzern Vollzug GGBV Prozessorientierte Inspektionen 15
16 Inspektionsablauf Kontaktaufnahme mit dem GGB (angemeldete Inspektionen) Vereinbarung eines Zeitpunkts, wann Prozesse vor Ort kontrolliert werden können Fordert Flexibilität! Kontrolle eines Prozesses nach SDR (oder Thematisierung einer Beanstandung anlässlich einer Schwerverkehrskontrolle) InspektorInnen verfügen über den GGB-Schulungsnachweis InspektorInnen sind bez. Ladungssicherung ausgebildet Forderung von Massnahmen gemäss Art. 11 Abs. 2 GGBV Kontrolle der weiteren GGBV-Bestimmungen (Jahresbericht usw.) Falls notwendig, Nachkontrolle vor Ort nach etwa 6 Monaten Gefahrguttag Luzern Vollzug GGBV Prozessorientierte Inspektionen 16
17 Resultate / Wirkung Seit Wiederaufnahme unserer Inspektionstätigkeiten Ende 2013 wurden 9 Betriebe kontrolliert. In 6 Fällen (66%) wurden Verbesserungsmassnahmen gefordert. Systematische Kontrolle der Beförderer durch die Absender bzw. durch die Umschlagverantwortlichen Vermehrte Kontrolle von Vertragspartnern Bei Betrieben, die nach ISO-Norm 9001 zertifiziert sind: Gefahrgutprozesse nach den Kriterien der kontinuierlichen Verbesserungsprozesse dokumentieren und untersuchen Verbesserungen der Sicherungspläne Gefahrguttag Luzern Vollzug GGBV Prozessorientierte Inspektionen 17
18 Ausblick Aufbau eines risikobasierten Inspektionswesens Klassierung der Betriebe nach Gefahrenkriterien Berücksichtigung der Inspektionsresultate Daraus ergeben sich Inspektionsintervalle Akkreditierung des Bereichs nach IS Schaffung einer Regelung für die Gebührenerhebung bei Inspektionen Weiterführung der Zusammenarbeit mit der Basler Kantonspolizei Gefahrguttag Luzern Vollzug GGBV Prozessorientierte Inspektionen 18
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