Ruhige Gebiete. Rechtliche Grundlagen und Bedeutung für die Lärmaktionsplanung. Prof. Dr. Dominik Kupfer
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1 Ruhige Gebiete Rechtliche Grundlagen und Bedeutung für die Lärmaktionsplanung Prof. Dr. Dominik Kupfer
2 Überblick A Sichtweise des BVerwG B Begriff und Zweck Ruhige Gebiete C Voraussetzungen für die Festlegung als ruhiges Gebiet D Folgen der förmlichen Festlegung als ruhiges Gebiet E Fazit Prof. Dr. Dominik Kupfer 2
3 A Sichtweise des BVerwG A Sichtweise des BVerwG Die zuständigen Behörden sind weder verpflichtet, in ihren Lärmaktionsplänen ruhige Gebiete darzustellen, noch ist es zwingend, den Schutz der Gebiete zum Ziel zu erklären. Die Umgebungslärm-RL gibt auch keine Lärmwerte vor, anhand derer ruhige Gebiete zu identifizieren sind. Die Rechtsprechung, wonach sich aus den 47a ff. BImSchG nur Pflichten der zuständigen Behörden zur Erarbeitung von Lärmkarten und zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen, jedoch keine Schutzansprüche einzelner Immissionsbetroffener ergeben, bedarf keiner Korrektur Prof. Dr. Dominik Kupfer 3
4 A Sichtweise des BVerwG Mit Blick auf die Klagebefugnis einer Gemeinde, die einen Lärmaktionsplan aufgestellt hat, führt das BVerwG aus: Zumindest aus der Umgebungslärm-RL ergibt sich kein Klagerecht der Gemeinde, denn die Richtlinie benennt die Gemeinden nicht als diejenigen staatlichen Organe, die zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen berufen sind und aus ihren Festsetzungen Rechte herleiten könnten. BVerwG, Urt. v C 34/13 juris, Rn. 24 f Prof. Dr. Dominik Kupfer 4
5 Überblick A Sichtweise des BVerwG B Begriff und Zweck Ruhige Gebiete C Voraussetzungen für die Festlegung als ruhiges Gebiet D Folgen der förmlichen Festlegung als ruhiges Gebiet E Fazit Prof. Dr. Dominik Kupfer 5
6 B Begriff und Zweck Ruhige Gebiete B Begriff und Zweck Ruhige Gebiete Art. 8 I 2 Umgebungslärm-RL: Ziel von Lärmaktionsplänen für Ballungsräume soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. 47d II 2 BImSchG: Ziel von Lärmaktionsplänen soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. (zumindest) Sollvorschrift Prof. Dr. Dominik Kupfer 6
7 B Begriff und Zweck Ruhige Gebiete Art. 3 Umgebungslärm-RL: Begriffsbestimmungen ruhiges Gebiet in einem Ballungsraum ist ein von der zuständigen Behörde festgelegtes Gebiet, in dem beispielsweise der L den -Index oder ein anderer geeigneter Lärmindex für sämtliche Schallquellen einen bestimmten, von dem Mitgliedstaat festgelegten Wert nicht übersteigt, ruhiges Gebiet auf dem Land ist ein von der zuständigen Behörde festgelegtes Gebiet, das keinem Verkehrs-, Industrie- und Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt ist Prof. Dr. Dominik Kupfer 7
8 B Begriff und Zweck Ruhige Gebiete Zweck Ruhige Gebiete als Rückzugs- und Erholungsräume! Menschen, die in ihrem üblichen Umfeld ihrer typischen Umgebung hohen Lärmbelastungen ausgesetzt sind, sollen durch bestenfalls: regelmäßig häufiges Aufsuchen ruhiger Gebiete weiteren Belastungen entgehen und dadurch ihr individuelles Belastungsniveau abbauen können Prof. Dr. Dominik Kupfer 8
9 Überblick A Sichtweise des BVerwG B Begriff und Zweck Ruhige Gebiete C Voraussetzungen für die Festlegung als ruhiges Gebiet I Ruhige Gebiete in Ballungsräumen II Ruhige Gebiete auf dem Land D Folgen der förmlichen Festlegung als ruhiges Gebiet E Fazit Prof. Dr. Dominik Kupfer 9
10 C Voraussetzungen für die Festlegung als ruhiges Gebiet I Ruhige Gebiete in Ballungsräumen Art. 3 lit. l) Umgebungslärm-RL: Gebiet, in dem beispielsweise der L den -Index oder ein anderer geeigneter Lärmindex für sämtliche Schallquellen einer bestimmten von dem Mitgliedstaat festgelegten Wert nicht übersteigt. P Gesetz-/Verordnungsgeber hat keinen Wert bestimmt! Orientierung an den Kartierungswerten in Anhang VI der Umgebungslärm-RL (L den von 55 db, L night von 50 db) als Obergrenzen für eine flächendeckende Belastung Prof. Dr. Dominik Kupfer 10
11 C Voraussetzungen für die Festlegung als ruhiges Gebiet II Ruhige Gebiete auf dem Land Art. 3 lit. m) Umgebungslärm-RL: Gebiet, das keinem Verkehrs-, Industrie- und Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt ist. englische Fassung der RL: undisturbed + Zweck (ruhige Gebiete als Rückzugs- und Erholungsräume) Gebiet, das verhältnismäßig ruhig ist, auch wenn Verkehrs-, Industrie- oder Gewerbeoder Freizeitlärm wahrnehmbar sein sollte Prof. Dr. Dominik Kupfer 11
12 C Voraussetzungen für die Festlegung als ruhiges Gebiet Planungsrechtliche Erforderlichkeit der Festlegung! Ruhige Gebiete auf dem Land sind nicht sämtliche lärmarmen Bereiche im Grünen. Es hat um Flächen zu gehen, die bereits jetzt von Menschen als ländliche Erholungsgebiete genutzt werden und die verhältnismäßig ruhig sind Prof. Dr. Dominik Kupfer 12
13 Überblick A Sichtweise des BVerwG B Begriff und Zweck Ruhige Gebiete C Voraussetzungen für die Festlegung als ruhiges Gebiet D Folgen der förmlichen Festlegung als ruhiges Gebiet I (Isolierte) Festlegung ohne weitere Maßnahmen II Festlegung mit weiteren Maßnahmen E Fazit Prof. Dr. Dominik Kupfer 13
14 D Folgen der förmlichen Festlegung als ruhiges Gebiet Festlegung als solche ohne weitere Maßnahmen unter Bestimmung weiterer Maßnahmen Maßnahmen ohne planungsrechtliche Qualität Maßnahmen mit planungsrechtlicher Qualität Prof. Dr. Dominik Kupfer 14
15 D Folgen der förmlichen Festlegung als ruhiges Gebiet I (Isolierte) Festlegung ohne weitere Maßnahmen Festlegung ist bei anderen Planungen im Rahmen der dortigen planerischen Abwägung zu berücksichtigen: 1 VII BauGB 17 S. 2 FStrG oder 18 S. 2 AEG 7 II 1 ROG Prof. Dr. Dominik Kupfer 15
16 D Folgen der förmlichen Festlegung als ruhiges Gebiet II Festlegung mit weiteren Maßnahmen 1. Maßnahmen ohne planungsrechtliche Qualität Bsp.: Anordnung, lärmoptimierten Asphalt einzubauen 47d VI Alt. 2, 47 VI 1 BImSchG P Reichweite der Bindungswirkung Prof. Dr. Dominik Kupfer 16
17 D Folgen der förmlichen Festlegung als ruhiges Gebiet II Festlegung mit weiteren Maßnahmen 2. Maßnahmen mit planungsrechtlicher Qualität Bsp.: Festsetzung von Riegelbauweise im B-Plan 47d VI Alt. 2, 47 VI 2 BImSchG (bloße) Berücksichtigungspflicht Prof. Dr. Dominik Kupfer 17
18 Überblick A Sichtweise des BVerwG B Begriff und Zweck Ruhige Gebiete C Voraussetzungen für die Festlegung als ruhiges Gebiet D Folgen der förmlichen Festlegung als ruhiges Gebiet E Fazit Prof. Dr. Dominik Kupfer 18
19 E Fazit E Fazit Den von der Rechtsprechung eingeschlagenen Weg zu gehen und ruhige Gebiete als vernachlässigbaren Annex der Lärmaktionsplanung zu behandeln, ist unionsrechtlich bedenklich und geht am Schutzansatz der Umgebungslärm-RL vorbei. Grundsätzlich gilt: Ruhige Gebiete gehören zu einem ausgewogenen Lärmschutzkonzept, das jedem Lärmaktionsplan zu Grunde liegen muss. Spätestens im Rahmen der 1. Fortschreibung dann also, wenn die Hauptlärmquellen identifiziert und erstmalig Maßnahmen für diese bestimmt worden sind sind ruhige Gebiete in den Blick zu nehmen Prof. Dr. Dominik Kupfer 19
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