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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Dr. Josef Stockinger, Klubobmann Mag. Thomas Stelzer, Klubobmann Dr. Karl Frais, Sozialsprecherin LAbg. Ulrike Wall und Klubobmann LAbg. Gottfried Hirz am 28. Juni 2010 zum Thema "Oö. Kinderbetreuungsgesetz NEU Vier-Parteien-Einigung über Novelle"

2 LR Stockinger, KO Stelzer, KO Frais, LAbg. Wall, KO Hirz Seite 2 Novelle Oö. Kinderbetreuungsgesetz Die Verantwortung für alle Kinderbetreuungseinrichtungen, das heißt Kindergärten, Krabbelstuben und Horte sowie Tagesmütter/-väter, ist in Oberösterreich seit Herbst 2009 erstmals in einem Ressort zusammengeführt. Die erste Zielsetzung der Novelle des Kinderbetreuungsgesetzes ist es, einheitliche Standards für die Bewilligung, den Betrieb und die Aufsicht von Kinderbetreuungseinrichtungen zu schaffen. Weiters schafft diese Regelung aus einem Guss bisherige Doppelgleisigkeiten und Kompetenzüberschneidungen ab. Darüber konnte mit den vier im Oö. Landtag vertretenen Parteien (ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne) eine gemeinsam getragene Novelle des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes erarbeitet werden. Die wesentlichen Änderungen sind: 1. Neues Modell der Gruppenförderung Das bisher für die einzelnen Rechtsträger unterschiedliche und daher komplizierte Fördersystem bei den Kinderbetreuungseinrichtungen wird durch die Novelle wesentlich vereinfacht. Benachteiligende und unterscheidende Finanzierungsregelungen in 'alte' und 'neue' wird mit diesem Gesetz abgeschafft. An dessen Stelle tritt künftig eine einheitliche und transparente Regelung für alle Einrichtungen. Jede Gruppe einer Kinderbetreuungseinrichtung erhält künftig einen Fixbetrag. Dabei wird von einer Betreuungsleistung von 30 Wochenstunden (Hort 25 Stunden) ausgegangen. Für jede darüber hinaus gehende Wochenstunde werden Zuschläge verrechnet. Für die einzelnen Betreuungseinrichtungen bedeutet das: Kindergarten: für 1. Gruppe Euro, für jede weitere Gruppe Euro; Zuschlag je zusätzliche Öffnungsstunde 500 Euro Hort für jede Gruppe Euro; Zuschlag je zusätzliche Öffnungsstunde 500 Euro Krabbelstube für jede Gruppe Euro; Zuschlag je zusätzliche Öffnungsstunde 500 Euro

3 LR Stockinger, KO Stelzer, KO Frais, LAbg. Wall, KO Hirz Seite 3 2. Gastbeiträge für gemeindeübergreifende Nutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen Beim Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung in einer anderen Gemeinde ist ein Gastbeitrag zu entrichten, sofern in der Wohnsitzgemeinde kein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung steht oder die familiäre Situation den Besuch einer gemeindefremden Einrichtung erfordert. Diese neue verpflichtende Gastkinderregelung schafft klare Verhältnisse für Gemeindeübergreifende Betreuungsangebote und ist damit eine Grundlage dafür, dass kleine Gemeinden bei der Angebotsschaffung nicht benachteiligt werden. Darüber hinaus ist die Gastkinderregelung eine wesentliche Verbesserung für die Eltern, wenn die Nachbargemeinde ein für sie notwendiges beispielsweise besseres Angebot an Öffnungszeiten hat, dann wird eine Gemeinde-übergreifende oder Arbeitsplatz-nahe Nutzung möglich. Ziel der Gastkinderregelung ist es auch, die vorhandenen Plätze und Ressourcen optimal zu nützen. 3. Abgangsdeckung für private Kinderbetreuungseinrichtungen Für Träger, die im Entwicklungskonzept der Gemeinde zur Deckung des Bedarfs an Kinderbetreuungseinrichtungen berücksichtigt sind, wird eine gesetzliche Verpflichtung zur Deckung des Betriebsabgangs eingeführt. Die Höhe dieser Abgangsdeckung ist allerdings mit den Kosten einer öffentlichen Einrichtung limitiert. 4. Werk- und Veranstaltungsbeiträge ausdrücklich erlaubt Der Kindergartenerhalter erhält künftig ausdrücklich die Möglichkeit, von den Eltern angemessene Materialbeiträge (Werkbeiträge) oder Veranstaltungsbeiträge einzuheben. Am beitragsfreien Kindergarten wird in keiner Weise gerüttelt! Diese Regelung soll entstehende Kosten abgelten und dient auch zur Sicherstellung der Vorsteuerabzugsberechtigung, für die Mindesteinnahmen von Euro pro Jahr notwendig sind. 5. Elternbeiträge Von Eltern, die ihre Kinder zum Kindergartenbesuch anmelden, aber dann ohne Begründung und Entschuldigung die Betreuung nicht in Anspruch nehmen, besteht künftig die Möglichkeit der Einhebung eines Kostenbeitrages. Diese neue Regelung entspricht den Erfahrungen der letzten Monate. Vielfach haben Eltern ihre Kinder zum Kindergartenbesuch angemeldet, aber dann die durch die Gemeinde zur Verfügung gestellte Betreuung nicht genutzt. Um eine stärkere Verbindlichkeit und bessere Planungsmöglichkeiten bei den Öffnungszeiten und beim Personal zu ermöglichen, soll

4 LR Stockinger, KO Stelzer, KO Frais, LAbg. Wall, KO Hirz Seite 4 die neue Regelung zu mehr Anmeldedisziplin führen. Wo Betreuung gebraucht wird, stehen Kindergartenplätze beitragsfrei zur Verfügung. Einer reinen Anmeldung "auf Verdacht" wird aber durch Kostenbeiträge, die bei Nichtnutzung fällig werden können, die Rute ins Fenster gestellt. Oberösterreich bei Kinderbetreuung vorne 35,8 % aller neuen Plätze in Oberösterreich Kinderbetreuungseinrichtungen sind heute mehr als Betreuungseinrichtungen. Nicht zuletzt durch die Einführung des verpflichtenden letzten Kindergartenjahres sowie der Beitragsfreiheit ab Vollendung des 30. Lebensmonats wurde die Kinderbetreuung als elementare Bildungseinrichtung anerkannt. Das Land Oberösterreich steht daher zur Beitragsfreiheit dieser Bildungseinrichtung, die für Oberösterreichs Eltern eine jährliche Entlastung von insgesamt 35 Mio. Euro bringt und die Lebenschancen unserer Kinder erhöht. Insgesamt werden in Oö. Kinderbetreuungseinrichtungen Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren betreut. 543 dieser Einrichtungen werden von privaten Trägern, wie beispielsweise der Caritas, geführt. ECKDATEN - KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN 2009/10 Anstieg im Vergleich zum Vorjahr Einrichtung Betriebe Gruppen Kinder Betriebe Gruppen Kinder Krabbelstuben Kindergärten Horte Kinderbetreuungseinrichtungen gesamt Im Vergleich: Österreichweit: plus Kinder Oberösterreich: plus Kinder (35,8 %)

5 LR Stockinger, KO Stelzer, KO Frais, LAbg. Wall, KO Hirz Seite 5 Für den kommenden Herbst 2010 wird nochmals mit einer Zunahme von 130 Kinderbetreuungsgruppen gerechnet. Landesrat Dr. Josef Stockinger: Schlüssel zur flächendeckenden Kinderbetreuung Flexible Lösungen und Gemeinde-übergreifende Kooperationen Um das Ziel eines möglichst flächendeckenden und bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebotes in den oö. Gemeinden erreichen zu können, setzt das Land Oberösterreich verstärkt auf flexible Lösungen. Gemeinde-übergreifende Kooperationen und alterserweiterte Gruppen, aber auch die Einbeziehung von Tagesmüttern sollen es auch kleinen Gemeinden ermöglichen, den Familien bedarfsgerechte Betreuungsplätze zum Beispiel auch für unter 3-jährige anzubieten. Gerade im ländlichen Raum konnte durch diese Flexibilität das Kinderbetreuungsangebot ganz wesentlich verbessert werden. Als in der Oö. Landesregierung für die Kinderbetreuung zuständiger Landesrat begrüßt Dr. Josef Stockinger die Novelle des Kinderbetreuungsgesetzes: "Es ist gelungen, eine von allen Parteien sowie Gemeinde- und Städtebund getragene Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes umzusetzen. Das ist auch eine Bestätigung für die hohe Qualität und Konstruktivität der politischen Arbeit in Oberösterreich", bedankt sich Stockinger für die guten Verhandlungen, die wesentliche Verbesserungen in der Kinderbetreuung in OÖ, mit sich bringen. "Unterm Strich bringt die Novelle ein sehr transparentes und einheitliches Finanzierungsmodell für alle Rechtsträger. Durch die Gemeinde-übergreifende Gastkindergarten-Regelung kommt es außerdem zu einer Verbesserung für alle Familien, die eine qualifizierte Betreuung ergänzend zur Familie und über das örtliche Angebot hinaus brauchen", verweist Stockinger auf die vereinfachten Regelungen, die die Qualität der Kinderbetreuung in Oberösterreich weiter ansteigen lässt. In 2 Jahren soll eine Evaluierung des jetzt neu beschlossenen Finanzierungssystems stattfinden.

6 LR Stockinger, KO Stelzer, KO Frais, LAbg. Wall, KO Hirz Seite 6 OÖVP-Klubobmann Mag. Thomas Stelzer: Oberösterreich hält Wort Der Gratiskindergarten dient gerade im Zuge der Wirtschaftskrise der Entlastung der Menschen seine Konsequenzen reichen jedoch weit über den finanziellen Aspekt hinaus. So hat das Projekt Gratiskindergarten im ganzen Land zahlreiche Arbeitsplätze gesichert bzw. neu geschaffen. Neben der Unterstützung der Familien bedeutet der Kindergarten vor allem frühkindliche Bildung und gemeinsames spielerisches Lernen. Im städtischen Bereich erwarten wir uns auch Verbesserungen bei der Integration und der Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund. Der kostenlose Kindergartenbesuch soll es Familien aber auch ermöglichen, frei zu wählen, ob sie ihr Kind zuhause betreuen oder sich für den Kindergarten entscheiden. Für jene Familien, die das institutionelle Angebot nicht in Anspruch nehmen, wurde als Anerkennung der Familienleistung der erhöhte Kinderbetreuungsbonus beschlossen. Für die OÖVP ist klar, dass der Ausbau der Betreuungsangebote für Unter-3-Jährige und der Ausbau der flexiblen Kinderbetreuung in Oberösterreich vorangetrieben werden muss. Da muss auch der Bund Unterstützung leisten. Zu diesen flexiblen Modellen zählt unter anderem die Betreuung durch Tageseltern, auf die viele Familien gerne zurückgreifen. SPÖ-Klubobmann Dr. Karl Frais: Schritt zu mehr Gerechtigkeit bei Kindergartenfinanzierung Aus Sicht der SPÖ ist die Novelle zum Kinderbetreuungsgesetz ein richtiger, aber bereits überfälliger Schritt für mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung des "Gratiskindergartens" durch das Land Oberösterreich. "Wir haben von Anfang an die Ungleichbehandlung zwischen bestehenden Gruppen und solchen Gruppen, die im Zuge der Einführung des Gratiskindergartens neu geschaffen wurden, abgelehnt. Dadurch wurden gerade jene Gemeinden bestraft, die sich schon lange Jahre um eine gutes Kinderbetreuungsangebot vor Ort bemüht haben. Diese Novelle bestätigt, dass unsere Kritik voll berechtigt war", betont SP- Klubobmann Dr. Karl Frais.

7 LR Stockinger, KO Stelzer, KO Frais, LAbg. Wall, KO Hirz Seite 7 Evaluierung kommt schon nach 2 Jahren Auch die aktuelle Novelle müsse ihre volle Praxistauglichkeit noch unter Beweis stellen. Deshalb wird auf Ersuchen der SPÖ nach 2 Jahren eine Evaluierung der Novelle erfolgen, bei der die Aufrechterhaltung der Qualität in der Betreuung und die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden im Zentrum stehen sollen. "Das Kindeswohl und die Bedürfnisse der berufstätigen Eltern werden weitere Praxis-Messlatten für diese Novelle sein", schließt Frais. LAbg. Ulrike Wall, Sozialsprecherin FPÖ-Oberösterreich: FPÖ setzt weiterhin auf Qualitätsverbesserung Die FPÖ begrüßt die Neufassung des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes, weil damit einige wichtige Bereiche besser geregelt werden, die beim damals überhasteten Beschluss über die Einführung des Gratiskindergartens noch verweigert wurden. Dazu zählt etwa, dass jetzt die Betreuung aller Altersgruppen - auch die der unter Dreijährigen - im Kindergartenressort zusammengefasst wird. Positiv hervorzuheben ist auch, dass nunmehr auch der Einsatz der Tagesmütter bzw. Tagesväter im Kinderbetreuungsgesetz geregelt ist. Die Deckelung der Materialbeiträge bringt eine klare Regelung für die Eltern. Das sind für die FPÖ gute Gründe, dieser Novelle zuzustimmen. Grüner Klubobmann LAbg. Gottfried Hirz: Gerechte Verhältnisse für oö. Gemeinden Der Kindergarten ist unzweifelhaft eine Bildungseinrichtung, für deren qualitätsvollen Ausbau in Oberösterreich bereits viel getan worden ist. So ist die Einführung des Gratiskindergarten in OÖ für Kinder ab 30 Monaten ein Meilenstein in der Kinderbetreuung, betont der Grüne Klubobmann Gottfried Hirz. Auf Basis des bisher Erreichten ist die vorliegende Novelle des Kindergartengesetzes eine enorm wichtige Weiterentwicklung des OÖ. Gratiskindergarten-Modells und beseitigt bestehende Schieflagen. Diese Novelle bringt gerechtere Verhältnisse für die OÖ. Gemeinden, was die finanzielle Unterstützung durch das Land betrifft, stellt Hirz klar.

8 LR Stockinger, KO Stelzer, KO Frais, LAbg. Wall, KO Hirz Seite 8 Die Novelle bringt auch die längst nötige und klare Verpflichtung der Gemeinden, Gastbeiträge zu bezahlen, wenn es die familiäre Situation erfordert, womit eine deutliche Verbesserung der Betreuungssituation für die Eltern erreicht wird. Dass Kinder von Betreuungseinrichtungen abgelehnt worden sind, weil ihre Wohnsitzgemeinde nicht bereit war, den Gastbeitrag zu zahlen, ist mit der Novelle nicht mehr möglich. Es ist nun gesichert, dass Eltern ihre Kinder auch in einen gemeindefremden Kindergarten geben können, wenn es die familiäre Situation erfordert. Etwa wenn der Kindergarten am Arbeitsweg liegt oder für die Familie optimalere Öffnungszeiten aufweist, betont Hirz.

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