I N F O R M A T I O N
|
|
- Viktor Möller
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Dr. Josef Stockinger, Klubobmann Mag. Thomas Stelzer, Klubobmann Dr. Karl Frais, Sozialsprecherin LAbg. Ulrike Wall und Klubobmann LAbg. Gottfried Hirz am 28. Juni 2010 zum Thema "Oö. Kinderbetreuungsgesetz NEU Vier-Parteien-Einigung über Novelle"
2 LR Stockinger, KO Stelzer, KO Frais, LAbg. Wall, KO Hirz Seite 2 Novelle Oö. Kinderbetreuungsgesetz Die Verantwortung für alle Kinderbetreuungseinrichtungen, das heißt Kindergärten, Krabbelstuben und Horte sowie Tagesmütter/-väter, ist in Oberösterreich seit Herbst 2009 erstmals in einem Ressort zusammengeführt. Die erste Zielsetzung der Novelle des Kinderbetreuungsgesetzes ist es, einheitliche Standards für die Bewilligung, den Betrieb und die Aufsicht von Kinderbetreuungseinrichtungen zu schaffen. Weiters schafft diese Regelung aus einem Guss bisherige Doppelgleisigkeiten und Kompetenzüberschneidungen ab. Darüber konnte mit den vier im Oö. Landtag vertretenen Parteien (ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne) eine gemeinsam getragene Novelle des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes erarbeitet werden. Die wesentlichen Änderungen sind: 1. Neues Modell der Gruppenförderung Das bisher für die einzelnen Rechtsträger unterschiedliche und daher komplizierte Fördersystem bei den Kinderbetreuungseinrichtungen wird durch die Novelle wesentlich vereinfacht. Benachteiligende und unterscheidende Finanzierungsregelungen in 'alte' und 'neue' wird mit diesem Gesetz abgeschafft. An dessen Stelle tritt künftig eine einheitliche und transparente Regelung für alle Einrichtungen. Jede Gruppe einer Kinderbetreuungseinrichtung erhält künftig einen Fixbetrag. Dabei wird von einer Betreuungsleistung von 30 Wochenstunden (Hort 25 Stunden) ausgegangen. Für jede darüber hinaus gehende Wochenstunde werden Zuschläge verrechnet. Für die einzelnen Betreuungseinrichtungen bedeutet das: Kindergarten: für 1. Gruppe Euro, für jede weitere Gruppe Euro; Zuschlag je zusätzliche Öffnungsstunde 500 Euro Hort für jede Gruppe Euro; Zuschlag je zusätzliche Öffnungsstunde 500 Euro Krabbelstube für jede Gruppe Euro; Zuschlag je zusätzliche Öffnungsstunde 500 Euro
3 LR Stockinger, KO Stelzer, KO Frais, LAbg. Wall, KO Hirz Seite 3 2. Gastbeiträge für gemeindeübergreifende Nutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen Beim Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung in einer anderen Gemeinde ist ein Gastbeitrag zu entrichten, sofern in der Wohnsitzgemeinde kein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung steht oder die familiäre Situation den Besuch einer gemeindefremden Einrichtung erfordert. Diese neue verpflichtende Gastkinderregelung schafft klare Verhältnisse für Gemeindeübergreifende Betreuungsangebote und ist damit eine Grundlage dafür, dass kleine Gemeinden bei der Angebotsschaffung nicht benachteiligt werden. Darüber hinaus ist die Gastkinderregelung eine wesentliche Verbesserung für die Eltern, wenn die Nachbargemeinde ein für sie notwendiges beispielsweise besseres Angebot an Öffnungszeiten hat, dann wird eine Gemeinde-übergreifende oder Arbeitsplatz-nahe Nutzung möglich. Ziel der Gastkinderregelung ist es auch, die vorhandenen Plätze und Ressourcen optimal zu nützen. 3. Abgangsdeckung für private Kinderbetreuungseinrichtungen Für Träger, die im Entwicklungskonzept der Gemeinde zur Deckung des Bedarfs an Kinderbetreuungseinrichtungen berücksichtigt sind, wird eine gesetzliche Verpflichtung zur Deckung des Betriebsabgangs eingeführt. Die Höhe dieser Abgangsdeckung ist allerdings mit den Kosten einer öffentlichen Einrichtung limitiert. 4. Werk- und Veranstaltungsbeiträge ausdrücklich erlaubt Der Kindergartenerhalter erhält künftig ausdrücklich die Möglichkeit, von den Eltern angemessene Materialbeiträge (Werkbeiträge) oder Veranstaltungsbeiträge einzuheben. Am beitragsfreien Kindergarten wird in keiner Weise gerüttelt! Diese Regelung soll entstehende Kosten abgelten und dient auch zur Sicherstellung der Vorsteuerabzugsberechtigung, für die Mindesteinnahmen von Euro pro Jahr notwendig sind. 5. Elternbeiträge Von Eltern, die ihre Kinder zum Kindergartenbesuch anmelden, aber dann ohne Begründung und Entschuldigung die Betreuung nicht in Anspruch nehmen, besteht künftig die Möglichkeit der Einhebung eines Kostenbeitrages. Diese neue Regelung entspricht den Erfahrungen der letzten Monate. Vielfach haben Eltern ihre Kinder zum Kindergartenbesuch angemeldet, aber dann die durch die Gemeinde zur Verfügung gestellte Betreuung nicht genutzt. Um eine stärkere Verbindlichkeit und bessere Planungsmöglichkeiten bei den Öffnungszeiten und beim Personal zu ermöglichen, soll
4 LR Stockinger, KO Stelzer, KO Frais, LAbg. Wall, KO Hirz Seite 4 die neue Regelung zu mehr Anmeldedisziplin führen. Wo Betreuung gebraucht wird, stehen Kindergartenplätze beitragsfrei zur Verfügung. Einer reinen Anmeldung "auf Verdacht" wird aber durch Kostenbeiträge, die bei Nichtnutzung fällig werden können, die Rute ins Fenster gestellt. Oberösterreich bei Kinderbetreuung vorne 35,8 % aller neuen Plätze in Oberösterreich Kinderbetreuungseinrichtungen sind heute mehr als Betreuungseinrichtungen. Nicht zuletzt durch die Einführung des verpflichtenden letzten Kindergartenjahres sowie der Beitragsfreiheit ab Vollendung des 30. Lebensmonats wurde die Kinderbetreuung als elementare Bildungseinrichtung anerkannt. Das Land Oberösterreich steht daher zur Beitragsfreiheit dieser Bildungseinrichtung, die für Oberösterreichs Eltern eine jährliche Entlastung von insgesamt 35 Mio. Euro bringt und die Lebenschancen unserer Kinder erhöht. Insgesamt werden in Oö. Kinderbetreuungseinrichtungen Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren betreut. 543 dieser Einrichtungen werden von privaten Trägern, wie beispielsweise der Caritas, geführt. ECKDATEN - KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN 2009/10 Anstieg im Vergleich zum Vorjahr Einrichtung Betriebe Gruppen Kinder Betriebe Gruppen Kinder Krabbelstuben Kindergärten Horte Kinderbetreuungseinrichtungen gesamt Im Vergleich: Österreichweit: plus Kinder Oberösterreich: plus Kinder (35,8 %)
5 LR Stockinger, KO Stelzer, KO Frais, LAbg. Wall, KO Hirz Seite 5 Für den kommenden Herbst 2010 wird nochmals mit einer Zunahme von 130 Kinderbetreuungsgruppen gerechnet. Landesrat Dr. Josef Stockinger: Schlüssel zur flächendeckenden Kinderbetreuung Flexible Lösungen und Gemeinde-übergreifende Kooperationen Um das Ziel eines möglichst flächendeckenden und bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebotes in den oö. Gemeinden erreichen zu können, setzt das Land Oberösterreich verstärkt auf flexible Lösungen. Gemeinde-übergreifende Kooperationen und alterserweiterte Gruppen, aber auch die Einbeziehung von Tagesmüttern sollen es auch kleinen Gemeinden ermöglichen, den Familien bedarfsgerechte Betreuungsplätze zum Beispiel auch für unter 3-jährige anzubieten. Gerade im ländlichen Raum konnte durch diese Flexibilität das Kinderbetreuungsangebot ganz wesentlich verbessert werden. Als in der Oö. Landesregierung für die Kinderbetreuung zuständiger Landesrat begrüßt Dr. Josef Stockinger die Novelle des Kinderbetreuungsgesetzes: "Es ist gelungen, eine von allen Parteien sowie Gemeinde- und Städtebund getragene Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes umzusetzen. Das ist auch eine Bestätigung für die hohe Qualität und Konstruktivität der politischen Arbeit in Oberösterreich", bedankt sich Stockinger für die guten Verhandlungen, die wesentliche Verbesserungen in der Kinderbetreuung in OÖ, mit sich bringen. "Unterm Strich bringt die Novelle ein sehr transparentes und einheitliches Finanzierungsmodell für alle Rechtsträger. Durch die Gemeinde-übergreifende Gastkindergarten-Regelung kommt es außerdem zu einer Verbesserung für alle Familien, die eine qualifizierte Betreuung ergänzend zur Familie und über das örtliche Angebot hinaus brauchen", verweist Stockinger auf die vereinfachten Regelungen, die die Qualität der Kinderbetreuung in Oberösterreich weiter ansteigen lässt. In 2 Jahren soll eine Evaluierung des jetzt neu beschlossenen Finanzierungssystems stattfinden.
6 LR Stockinger, KO Stelzer, KO Frais, LAbg. Wall, KO Hirz Seite 6 OÖVP-Klubobmann Mag. Thomas Stelzer: Oberösterreich hält Wort Der Gratiskindergarten dient gerade im Zuge der Wirtschaftskrise der Entlastung der Menschen seine Konsequenzen reichen jedoch weit über den finanziellen Aspekt hinaus. So hat das Projekt Gratiskindergarten im ganzen Land zahlreiche Arbeitsplätze gesichert bzw. neu geschaffen. Neben der Unterstützung der Familien bedeutet der Kindergarten vor allem frühkindliche Bildung und gemeinsames spielerisches Lernen. Im städtischen Bereich erwarten wir uns auch Verbesserungen bei der Integration und der Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund. Der kostenlose Kindergartenbesuch soll es Familien aber auch ermöglichen, frei zu wählen, ob sie ihr Kind zuhause betreuen oder sich für den Kindergarten entscheiden. Für jene Familien, die das institutionelle Angebot nicht in Anspruch nehmen, wurde als Anerkennung der Familienleistung der erhöhte Kinderbetreuungsbonus beschlossen. Für die OÖVP ist klar, dass der Ausbau der Betreuungsangebote für Unter-3-Jährige und der Ausbau der flexiblen Kinderbetreuung in Oberösterreich vorangetrieben werden muss. Da muss auch der Bund Unterstützung leisten. Zu diesen flexiblen Modellen zählt unter anderem die Betreuung durch Tageseltern, auf die viele Familien gerne zurückgreifen. SPÖ-Klubobmann Dr. Karl Frais: Schritt zu mehr Gerechtigkeit bei Kindergartenfinanzierung Aus Sicht der SPÖ ist die Novelle zum Kinderbetreuungsgesetz ein richtiger, aber bereits überfälliger Schritt für mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung des "Gratiskindergartens" durch das Land Oberösterreich. "Wir haben von Anfang an die Ungleichbehandlung zwischen bestehenden Gruppen und solchen Gruppen, die im Zuge der Einführung des Gratiskindergartens neu geschaffen wurden, abgelehnt. Dadurch wurden gerade jene Gemeinden bestraft, die sich schon lange Jahre um eine gutes Kinderbetreuungsangebot vor Ort bemüht haben. Diese Novelle bestätigt, dass unsere Kritik voll berechtigt war", betont SP- Klubobmann Dr. Karl Frais.
7 LR Stockinger, KO Stelzer, KO Frais, LAbg. Wall, KO Hirz Seite 7 Evaluierung kommt schon nach 2 Jahren Auch die aktuelle Novelle müsse ihre volle Praxistauglichkeit noch unter Beweis stellen. Deshalb wird auf Ersuchen der SPÖ nach 2 Jahren eine Evaluierung der Novelle erfolgen, bei der die Aufrechterhaltung der Qualität in der Betreuung und die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden im Zentrum stehen sollen. "Das Kindeswohl und die Bedürfnisse der berufstätigen Eltern werden weitere Praxis-Messlatten für diese Novelle sein", schließt Frais. LAbg. Ulrike Wall, Sozialsprecherin FPÖ-Oberösterreich: FPÖ setzt weiterhin auf Qualitätsverbesserung Die FPÖ begrüßt die Neufassung des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes, weil damit einige wichtige Bereiche besser geregelt werden, die beim damals überhasteten Beschluss über die Einführung des Gratiskindergartens noch verweigert wurden. Dazu zählt etwa, dass jetzt die Betreuung aller Altersgruppen - auch die der unter Dreijährigen - im Kindergartenressort zusammengefasst wird. Positiv hervorzuheben ist auch, dass nunmehr auch der Einsatz der Tagesmütter bzw. Tagesväter im Kinderbetreuungsgesetz geregelt ist. Die Deckelung der Materialbeiträge bringt eine klare Regelung für die Eltern. Das sind für die FPÖ gute Gründe, dieser Novelle zuzustimmen. Grüner Klubobmann LAbg. Gottfried Hirz: Gerechte Verhältnisse für oö. Gemeinden Der Kindergarten ist unzweifelhaft eine Bildungseinrichtung, für deren qualitätsvollen Ausbau in Oberösterreich bereits viel getan worden ist. So ist die Einführung des Gratiskindergarten in OÖ für Kinder ab 30 Monaten ein Meilenstein in der Kinderbetreuung, betont der Grüne Klubobmann Gottfried Hirz. Auf Basis des bisher Erreichten ist die vorliegende Novelle des Kindergartengesetzes eine enorm wichtige Weiterentwicklung des OÖ. Gratiskindergarten-Modells und beseitigt bestehende Schieflagen. Diese Novelle bringt gerechtere Verhältnisse für die OÖ. Gemeinden, was die finanzielle Unterstützung durch das Land betrifft, stellt Hirz klar.
8 LR Stockinger, KO Stelzer, KO Frais, LAbg. Wall, KO Hirz Seite 8 Die Novelle bringt auch die längst nötige und klare Verpflichtung der Gemeinden, Gastbeiträge zu bezahlen, wenn es die familiäre Situation erfordert, womit eine deutliche Verbesserung der Betreuungssituation für die Eltern erreicht wird. Dass Kinder von Betreuungseinrichtungen abgelehnt worden sind, weil ihre Wohnsitzgemeinde nicht bereit war, den Gastbeitrag zu zahlen, ist mit der Novelle nicht mehr möglich. Es ist nun gesichert, dass Eltern ihre Kinder auch in einen gemeindefremden Kindergarten geben können, wenn es die familiäre Situation erfordert. Etwa wenn der Kindergarten am Arbeitsweg liegt oder für die Familie optimalere Öffnungszeiten aufweist, betont Hirz.
I N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Sebastian Kurz Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer Bildungslandesrätin Mag. a Doris Hummer
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Dr. Josef Stockinger am 13. November 2009 zum Thema "Neues gemeinsames Ressort für Kinderbetreuung und Horte" LR Dr. Stockinger Seite 2 Kinderbetreuung
MehrTarifordnung für den Kindergarten der Friedensgemeinde Moosdorf, geltend ab 01. September 2016
Tarifordnung für den Kindergarten der Friedensgemeinde Moosdorf, geltend ab 01. September 2016 Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 10. Juni 2016 wird nachstehende Tarifordnung erlassen: Der
MehrMitarbeiter-Tagung am Vereinbarkeit Familie & Beruf
Mitarbeiter-Tagung am 4.5.217 Vereinbarkeit Familie & Beruf 1 Referat Generationen Arbeitsschwerpunkte Vereinbarkeit Familie & Beruf Kinderbetreuung Schulische Nachmittagsbetreuung Ferienbetreuung Eltern
MehrGemeindeamt Roßbach Klimabündnisgemeinde Pol.Bezirk Braunau/Inn, OÖ Roßbach 14
Gemeindeamt Roßbach Klimabündnisgemeinde Pol.Bezirk Braunau/Inn, OÖ. 5273 Roßbach 14 DVR: 0499625 Tel. 07724-8110-0 Fax: DW-4 Sachbearbeiter: Al. Peter Strasser/ DW 1 E-Mail: strasser@rossbach.ooe.gv.at
MehrTarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergarten, Schülerhort und Krabbelstube) der Marktgemeinde Hörsching
Tarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergarten, Schülerhort und Krabbelstube) der Marktgemeinde Hörsching Präambel Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist für Kinder - vor dem
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Mag. a Doris Hummer Bildungs-Landesrätin LAbg. Bgm. Johann Hingsamer Präsident des OÖ. Gemeindebundes Mag. a (FH) Ingrid Sturm Obfrau Oberösterreichischer
MehrPRESSEGESPRÄCH. zum Thema. Studieren mit Kind: JKU und OÖ Hilfswerk forcieren Kinderbetreuung am Universitätsstandort Linz
Oberösterreichisches Hilfswerk PRESSEINFORMATION PRESSEGESPRÄCH zum Thema Studieren mit Kind: JKU und OÖ Hilfswerk forcieren Kinderbetreuung am Universitätsstandort Linz Mittwoch, 12. Oktober 2016, 9.30
MehrAMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Kultur, Wissenschaft und Unterricht Abteilung Kindergärten
AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Kultur, Wissenschaft und Unterricht Abteilung Kindergärten (0 27 42) 9005 Kennzeichen BearbeiterIn Durchwahl Datum K5-GV-1/168-2016 Mag. Yvonne 13246
MehrKinderbetreuungseinrichtungsordnung KBEO für die Krabbelstube und den Kindergarten der Stadt Schärding
Kinderbetreuungseinrichtungsordnung KBEO für die Krabbelstube und den Kindergarten der Stadt Schärding gültig ab 01. September 2016 des Gemeinderates vom 28. Juni 2016 Schärding, am 30. Juni 2016 1. Betrieb
MehrPräambel. 1 Bewertung des Einkommens
Kindergarten - Tarifordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram vom 10. Juni 2011, in der Fassung des Gemeinderatsbeschlusses vom 15. Dezember 2016. Auf Grund 14 der Elternbeitragsverordnung
MehrGemeindeamt Roßbach Klimabündnisgemeinde Pol.Bezirk Braunau/Inn, OÖ Roßbach 14
Gemeindeamt Roßbach Klimabündnisgemeinde Pol.Bezirk Braunau/Inn, OÖ. 5273 Roßbach 14 DVR: 0499625 Tel. 07724-8110-0 Fax: DW-4 Sachbearbeiter: Al. Peter Strasser/ DW 1 E-Mail: strasser@rossbach.ooe.gv.at
MehrGemeindeamt Scharten Scharten, am Bezirk Eferding, OÖ. Telefon (07272) Scharten Nr. 60 Telefax (07272) DVR.
Gemeindeamt Scharten Scharten, am 11.12.2014 Bezirk Eferding, OÖ. Telefon (07272) 52 55-10 4612 Scharten Nr. 60 Telefax (07272) 52 55-9 DVR. 0058467 e-mail: gemeinde@scharten.ooe.gv.at Bearbeiter: R. Bauer
MehrKindergartenordnung für den Gemeindekindergarten Alberndorf
Kindergartenordnung für den Gemeindekindergarten Alberndorf gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 04.07.2011 i.d.g.f. I. Betrieb eines Kindergartens Die Gemeinde Alberndorf in der Riedmark betreibt einen Kindergarten
MehrKindergartenordnung Kindergarten Hinzenbach
Kindergarten Hinzenbach Wagrein 2a, 4070 Hinzenbach Tel.: 07272/2460 DW 200 Email: kindergarten@hinzenbach.ooe.gv.at Kindergartenordnung Kindergarten Hinzenbach gültig ab 1. November 2014 laut Gemeinderatsbeschluss
MehrTiroler Kinderbildungs-und Kinderbetreuungsgesetz. Landesförderungen für Gemeinden
1 Tiroler Kinderbildungs-und Kinderbetreuungsgesetz Landesförderungen für Gemeinden 2 wie bisher: Förderung der Stützkräfte nach Finanzkraft der Gemeinde, zwischen 40% und 90% der Personalkosten für die
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Mag. a Doris Hummer Bildungs-Landesrätin Mag. Alfred Düsing Finanz-Vorstand voestalpine Stahl GmbH am 15. Jänner 2013 zum Thema Betriebliche Kinderbetreuung
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Bildungs-Landesrätin Mag. a Doris Hummer am 14. April 2014 zum Thema Kindertagesheimstatistik 2013/14 quantitativer und qualitativer Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes
MehrBegutachtungsentwurf zu Zl. 01-VD-LG-1739/ Gesetz vom.., mit dem das Kärntner Kinderbetreuungsgesetz geändert wird
Seite 1 von 5 Begutachtungsentwurf März 2016 zu Zl. 01-VD-LG-1739/7-2016 Gesetz vom.., mit dem das Kärntner Kinderbetreuungsgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat beschlossen: Artikel I Das Kärntner
MehrTarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtung Gemeindekindergarten Peterskirchen
Bezirk Ried im Innkreis A-4743 PETERSKIRCHEN 25 Peterskirchen, 14.08.2014 Tel.: 07750/3413 Fax: 07750/3413-16 Zl.: 240/2014 Tarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtung Gemeindekindergarten Peterskirchen
MehrAUSZUG aus Gesamtbericht
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Präsidium Information der Abt. Statistik AUSZUG aus Gesamtbericht Betriebliche Kinderbetreuung im Oö. Landesdienst Bedarfserhebung (Bezirke Gmunden/Rohrbach) 14/2011
MehrFÜR KINDERBETREUUNG UND SCHULEN
GASTBEITRÄGE FÜR KINDERBETREUUNG UND SCHULEN Überblick Aufgaben, Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten GASTBEITRÄGE FÜR KINDERBETREUUNG UND SCHULEN Seminararbeit Führungskräftelehrgang Modul 4 Managementakademie
MehrGemeindeamt Scharten Scharten, am Bezirk Eferding, OÖ. Telefon (07272) Scharten Nr. 60 Telefax (07272) DVR.
Gemeindeamt Scharten Scharten, am 11.12.2014 Bezirk Eferding, OÖ. Telefon (07272) 52 55-10 4612 Scharten Nr. 60 Telefax (07272) 52 55-9 DVR. 0058467 e-mail: gemeinde@scharten.ooe.gv.at Bearbeiter: R. Bauer
MehrKINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGSORDNUNG
der Marktgemeinde Pucking Seite 1 von 8 KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGSORDNUNG geltend ab 1. Jänner 2011 I. Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtungen Die Marktgemeinde Pucking betreibt zwei öffentliche Kindergärten
MehrKinderbetreuungseinrichtungsordnung KBEO für den Kindergarten ARNREIT
Kinderbetreuungseinrichtungsordnung KBEO für den Kindergarten ARNREIT 1. Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung gültig ab 01. September 2011 Die Gemeinde Arnreit betreibt eine Kinderbetreuungseinrichtung
Mehrgültig ab 01.September 2014
Kinderbetreuungseinrichtungsordnung KBEO für den Gemeindekindergarten Goldwörth 4102 Goldwörth, Schulstraße 1, Tel. 07234/836558, kindergarten@goldwoerth.ooe.gv.at 1. Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung
MehrKinderbetreuungseinrichtungsordnung für den Kindergarten der Marktgemeinde Reichenau i.m. (A b s c h r i f t )
Marktgemeindeamt REICHENAU im Mkr. 4204 Reichenau, Marktplatz 2, Tel. 07211-8255-0; Fax: 8255-5 e-mail: marktgemeindeamt@reichenau-ooe.at Zl: 003/3 - Kiga.Ord - 2012 Bearbeiter: Johann Seiberl, Kl. 15
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Gemeindereferent Landesrat Dr. Josef Stockinger, Klubobmann Mag. Michael Strugl, Klubobmann Dr. Karl Frais, Klubobmann Gottfried Hirz, Klubobmann Mag. Günther
MehrGanztages- und Ganzjahresbetreuung (Kindergarten- und Schulerweiterung)
(Kindergarten- und Schulerweiterung) unter Berücksichtigung der Gesetzlichen Rahmenbedingungen (Tiroler Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) Gesetzlichen Rahmenbedingungen (Tiroler Kinderbildungs- und
MehrKinderbetreuungseinrichtungsordnung (KBEO) für den Kindergarten Oberkappel
Marktgemeindeamt Oberkappel 4144 Oberkappel; Marktstraße 4 Politischer Bezirk Rohrbach Oberösterreich Telefon: 07284/202-0 FAX: 07284/202-20 E-mail: marktgemeinde@oberkappel.ooe.gv.at B ank: Raiffeis enbank
MehrRichtlinie Tagesbetreuung für Tageseltern
Richtlinie Tagesbetreuung für Tageseltern Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 06.06.2017 1 Zielsetzung Gemäß 44 Abs. 4 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz hat das Land Tirol die Tagesbetreuung
MehrK i n d e r g a r t e n o r d n u n g
STADTAMT RIED IM INNKREIS Hauptplatz 12, 4910 Ried im Innkreis Amtsleitung Zahl: 240-1/2014/MMag.Eckk/Hu 4910 Ried i.i., 07.04.2014 Tel.: 07752/901-205 Fax: 07752/71217-8205 E-mail: amtsleitung@ried.gv.at
MehrKindergarten- und Krabbelstubenordnung für die Gemeinde Alkoven
Gemeindeamt Alkoven Alte Hauptstraße 40 4072 Alkoven Pol. Bezirk Eferding O.Ö. Alkoven, am 24.06.2009 Der Gemeinderat der Gemeinde Alkoven hat in seiner Sitzung vom 24. Juni 2009 nachstehende Kindergarten-
MehrAntworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der
en der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
MehrEntwicklung und Herausforderungen der Kinderbetreuung in der Gemeinde
Entwicklung und Herausforderungen der Kinderbetreuung in der Gemeinde Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung. (John F. Kennedy) AL Sandra Kepplinger Gemeinde Scharten AL
MehrKindergarten- und Krabbelstubenordnung
Kindergarten- und Krabbelstubenordnung geltend ab dem Arbeitsjahr 2015/2016 I. Betrieb eines Kindergartens und einer Krabbelstube Die Gemeinde Lichtenberg betreibt einen Kindergarten und eine Krabbelstube
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Bildungs-Landesrätin Mag. a Doris Hummer am 23. März 2015 zum Thema Kindertagesheimstatistik 2014/15 quantitativer und qualitativer Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Dr. Josef Stockinger am 29. Dezember 2009 zum Thema "Do you speak english? In der Bildungseinrichtung Kindergarten" Weitere Gesprächsteilnehmerin:
MehrKindergartenordnung für den Kindergarten Geiersberg. geltend ab 01.Oktober 2013
Kindergartenordnung für den Kindergarten Geiersberg geltend ab 01.Oktober 2013 I. Betrieb eines Kindergartens Die Gemeinde Geiersberg betreibt einen Kindergarten nach den Bestimmungen des Oö. KBG LGBl.
MehrNiederösterreich:. 18,188 % Oberösterreich: 17,393 % Salzburg:.. 6,404 % Steiermark:.. 13,059 % Tirol:. 8,668 % Vorarlberg: 4,916 % Wien:...
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots Der Bund - vertreten durch die Bundesministerin
MehrTarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen Ottensheim. Auf Grund 14 der Elternbeitragsverordnung 2011 wird folgendes festgelegt: Präambel
Marktgemeindeamt Bürgermeisterin Marktplatz 7 4100 Ottensheim Uli Böker T (+43-7234) 82 255 F (+43-7234) 82 255 34 gemeinde@ottensheim.ooe.gv.at www.ottensheim.eu Politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, Oberösterreich
MehrZahl: Datum: Betriebsordnung
Pol. Bez. Urfahr-Umgebung, OÖ. Tel.: 07215/2285 Fax: 07215/2285-20 4202 Kirchschlag bei Linz Nr. 44 e-mail: Gemeinde@kirchschlag.ooe.gv.at homepage: www.kirchschlag.net Zahl: 240-0-2011 Datum: 04.10.2011
MehrBetriebsordnung. für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Kirchschlag bei Linz geltend ab 1. September 2015
GEMEINDEAMT KIRCHSCHLAG BEI LINZ 4202 Kirchschlag 44 www.kirchschlag.net 12. Mai 2015 Geschäftszahl: 240-0-2015 Betriebsordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Kirchschlag bei Linz geltend
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Wirtschafts- und Bildungs-Landesrat Viktor Sigl, Landtagspräsidentin Angela Orthner und Landtagsabgeordnete Maria Wageneder am 16. Februar 2007 zum Thema "Das
MehrVERORDNUNG. des Gemeinderates der Gemeinde Straß im Attergau vom , mit der eine neue KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGSORDNUNG KBEO
Gemeinde Straß im Attergau Bezirk Vöcklabruck - Oberösterreich 4881 Straß im Attergau, Tel.: 07667/7112-0, Fax: 07667/7112-14 E-mail: gemeinde@strass.ooe.gv.at homepage: www.strassimattergau.at VERORDNUNG
MehrKindergarten- und die Krabbelstubenordnung der Marktgemeinde Kronstorf
Kindergarten- und die Krabbelstubenordnung der Marktgemeinde Kronstorf aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 4.2.2010 unter TOP 1. DA I. Betrieb eines Kindergartens und einer Krabbelstube Die
MehrKinderbetreuungseinrichtungsordnung
Kinderbetreuungseinrichtungsordnung für den Kindergarten/die Krabbelstube Brunnenthal I. Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung Die Gemeinde Brunnenthal (in der Folge als Rechtsträger bezeichnet) betreibt
MehrK U N D M A C H U N G KINDERGARTENORDNUNG
Polit. Bezirk Wels-Land Markt 1, 4654 Bad Wimsbach-Neydharting K U N D M A C H U N G Gemäß 94 Abs. 3 der OÖ. GemO 1990 i.d.g.f. wird folgende Verordnung öffentlich kundgemacht: V e r o r d n u n g des
Mehr1406 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
1 von 5 1406 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP Regierungsvorlage Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots
MehrRichtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach
Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach Allgemeines Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach hat in ihrer Sitzung am 05.06.2014 die Förderung von Betreuungsplätzen
MehrElternbefragung im Jahr 2015 zu Kinderbetreuungsangeboten
Elternbefragung im Jahr 2015 zu Kinderbetreuungsangeboten Im Rahmen der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung die gemeinsam von den Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg und dem Kreisjugendamt durchgeführt
MehrAbmeldung vom verpflichtenden Kindergartenjahr gesetzliche Grundlagen:
Abmeldung vom verpflichtenden Kindergartenjahr gesetzliche Grundlagen: Salzburg: 13a (4) Kinder, bei denen durch die häusliche Erziehung oder die Tagesbetreuung durch Tageseltern sichergestellt ist, dass
MehrAbschnitt I. 1. In Art. 1 wird im Abs. 2 das Wort Kinderbetreuung durch die Wortfolge elementare Kinderbildung und - betreuung ersetzt.
Subbeilage 1 zu Beilage 1262/2014 Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots Der Bund vertreten
MehrTagespflege im Landkreis Osnabrück
24 SGB VIII im Landkreis Osnabrück Rechtsanspruch ( 24 SGB VIII) und Rahmenbedingungen Entwicklung der Inanspruchnahme der Landkreis Osnabrück Fachdienst Jugend Abteilung 3.0 Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück
MehrElterngeld für heimische Familien
Mut zur Familie und Mut zum Kind! Elterngeld für heimische Familien PRESSEUNTERLAGE zur PRESSEKONFERENZ mit dem Landesobmann der Vorarlberger Freiheitlichen, Landesrat Dieter Egger, und der Frauensprecherin
MehrKINDERGARTENORDNUNG. der Marktgemeinde Gramastetten. Gemeinderatsbeschluss vom 09. Juli 2009 I. BETRIEB EINES ÖFFENTLICHEN KINDERGARTENS
Marktgemeindeamt Gramastetten Marktstraße 17 Pol. Bezirk Urfahr-Umgebung, OÖ 4201 Gramastetten Telefon: (07239) 8155-0 Telefax: (07239) 8155-12 E-Mail: gemeinde@gramastetten.ooe.gv.at Internet: www.gramastetten.ooe.gv.at
MehrInformationen zum Betreuungsgeld
Informationen zum Betreuungsgeld Warum wird das Betreuungsgeld eingeführt? Das Betreuungsgeld stellt eine neue Anerkennungs- und Unterstützungsleistung für Eltern mit Kindern im Alter von einem und zwei
MehrFragen & Antworten zur [ergänzenden] Kinderbetreuung. Gute Betreuung passt individuell
Fragen & Antworten zur [ergänzenden] Kinderbetreuung Gute Betreuung passt individuell Ich möchte, dass mein Kind (gut) betreut wird. Was muss ich beachten? Wenn Sie planen, Ihr Kind außerhalb des Elternhauses
MehrTarifordnung (gemäß 14 der Oö. Elternbeitragsverordnung 2011)
Zl.: 003/31-68-2014-Sti Marktgemeindeamt WALLERN AN DER TRATTNACH 4702 Wallern a.d.tr., Marktplatz 1, Bez. Grieskirchen O.Ö. 07249/48126..0 Fax. 07249/48126-20 e-mail: gemeinde@wallern.ooe.gv.at http://www.wallern.ooe.gv.at
MehrHerrn. Landesrat Rudolf Anschober
X Oberösterreichische Landtagsdirektion 4021 Linz Landhausplatz 1 Geschäftszeichen: L-2017-18868/3-Ra XXVIII. GP Bearbeiter: Herbert Rath Tel: (+43 732) 77 20-11689 Fax: (+43 732) 77 20-21 17 13 E-Mail:
MehrEntgeltordnung für die Betreuungsangebote an den Böblinger Schulen
vom 14.05.2014 In Kraft getreten 01.08.214 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines, Trägerschaft... 2 2. Betreuungsinhalt... 2 3. Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung... 2 4. Betreuungszeiten...
MehrBericht zur Kinderbetreuung im Kreis Groß-Gerau. Quantitativer und qualitativer Blick auf die aktuelle Versorgungs- und Betreuungslage
Bericht zur Kinderbetreuung im Kreis Groß-Gerau Quantitativer und qualitativer Blick auf die aktuelle Versorgungs- und Betreuungslage - Sommer 2017 - Kreisausschuss Groß-Gerau - Fachbereich Jugend und
MehrInhalt. 1 Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für die Kinderbetreuungseinrichtungen Parkkindergarten, Nonnenbachkindergarten. 2 Erhebung der Gebühren
1 Satzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderbetreuungsgebührensatzung) Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für
MehrVORARLBERGER LANDESGESETZBLATT. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 9. Dezember Stück
1 von 7 VORARLBERGER LANDESGESETZBLATT Jahrgang 2014 Ausgegeben am 9. Dezember 2014 72. Stück 72. Kundmachung: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots,
MehrI N F O R M A T I O N. Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer. Faire Spielregeln in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer am 3. März 2017 zum Thema Faire Spielregeln in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung Fokus Qualifizierung und Arbeit
MehrKindergarten Bedarfsumfrage für das Kindergartenjahr 2017/2018
An die Eltern der Kinder von 0 10 Jahren Gabi Wolf g.wolf@gemmrigheim.de Az.: 460.023 / gw 18. Oktober 2016 21 Kindergarten Bedarfsumfrage für das Kindergartenjahr 2017/2018 Liebe Eltern, die Gemeinde
MehrK&F Standards für die Qualität des Betreuungsangebotes. Kinderbetreuung in Tagesfamilien
K&F Standards für die Qualität des Betreuungsangebotes Kinderbetreuung in Tagesfamilien Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Allgemeines... 3 1.1 Rechtliche Grundlage... 3 1.2 Geltungsbereich...
MehrKinderbetreuung in Salzburg
Kinderbetreuung in Salzburg Kindergärten Alterserweiterte Kindergartengruppen Krabbelgruppen Alterserweiterte Gruppen Horte und Schulkindgruppen Tageseltern Kinderbetreuung Das Land Salzburg bekennt sich
MehrAntrag auf eine Förderung der Investitionskosten
Antrag auf eine Förderung der Investitionskosten gemäß der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes
MehrFB 1/Wa Sarstedt,
FB 1/Wa Sarstedt, 28.01.2015 Anfrage der CDU-Fraktion vom 07.01.2015 zum Thema Kosten der Kinderbetreuung Die o.g. Anfrage wird wie folgt beantwortet; die Aufstellung ist eine Ergänzung der Aufstellung
MehrKindergarten/Krabbelstubenordnung Mitteilungen zum Kindergartenbetrieb
Kindergarten/Krabbelstubenordnung Mitteilungen zum Kindergartenbetrieb Sie haben ihr Kind für den Besuch in der Krabbelgruppe/dem Kindergarten Weichstetten angemeldet. Wir freuen uns über das Vertrauen,
MehrBundesrat Drucksache 393/14 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 393/14 (Beschluss) 10.10.14 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau
MehrKindergartenordnung für den Kindergarten Waldburg geltend ab 01. September 2009
Kindergartenordnung für den Kindergarten Waldburg geltend ab 01. September 2009 I. Betrieb eines Kindergartens Die Gemeinde Waldburg betreibt einen Kindergarten nach den Bestimmungen des Oö. KBG LGBl.
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, Wohnbaureferent und Mag. a Irene Simader, Leiterin Abteilung Wohnbauförderung am Donnerstag, 2.11. 2017 zum Thema Aktuelles
MehrAktuelle Herausforderungen für die frühkindliche Bildung
Heide Lex-Nalis Aktuelle Herausforderungen für die frühkindliche Bildung Qualität in der Kinderbetreuung braucht gut ausgebildetes Personal Internationale Positionen Der Kindergarten ist eine eigenständige
MehrSatzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen beschlossen: Erhebungsgrundsatz
Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen vom 14.12.2015 mit eingearbeiteten Änderungen vom 04.07.2016 Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrDrucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5
Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn - Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2016 - Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Unterstützung der im U3-Bereich
Mehr1.Erklärungen. 2. Angaben zum Antragsteller
Antrag auf eine Förderung der Personalkosten gemäß der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes
MehrZurück in den Beruf. Bildelement: Happy Family. Kinderbetreuung in Lübeck. Bildelement: Logo
Bildelement: Happy Family Zurück in den Beruf Kinderbetreuung in Lübeck Bildelement: Logo Kinderbetreuung Zurück in den Beruf - bevor dieses Ziel nach einer Familienphase umgesetzt ist, gilt es, eine Reihe
MehrITG Die IT der Stadt Graz
ITG Die IT der Stadt Graz Kindergartenanmeldung online Durchgängige Lösung für alle Beteiligten Mag. Thomas Pfundner, ITG ITG Graz-Schmiedgasse 26 8010 Agenda Von der Idee bis zur Umsetzung die Programmentwicklung
MehrKONZEPT Info- und Beratungstelle Kibet (Name noch offen)
Foto: istock KONZEPT Info- und Beratungstelle Kibet (Name noch offen) Informations-und Beratungsstelle für Eltern zu allen Kinderbildungs- und betreuungsangeboten in Graz Stand: 12.10.2012 Inhaltsverzeichnis
MehrKindergartenordnung für den Kindergarten Weyer
Kindergartenordnung für den Kindergarten Weyer I. Betrieb eines Kindergartens Die Marktgemeinde Weyer betreibt einen Kindergarten nach den Bestimmungen des Oö. KBG LGBl. Nr. 39 /2007 geändert durch LGBl.Nr.
MehrRichtlinien, Rechte und Pflichten im Kindergarten der Marktgemeinde Gallspach
Luftkurort MARKTGEMEINDE Gallspach Hauptplatz 8-9 A-4713 Gallspach +43 7248/64319, E-Mail: kindergarten@gallspach.ooe.gv.at Url: www.gallspach.ooe.gv.at Sachbearbeiter: Amtsleiter Hermann Wetzlmair Kindergartenleiterin
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Rudi Anschober und Landesrat Dr. Josef Stockinger am 1. Juli 2008 zum Thema Weitere Landesinitiative gegen Teuerung: Gebührenstopp bei Kanal und
MehrAn die Präsidentin des Vorarlberger Landtages Landhaus 6900 Bregenz Bregenz, am 30. November Gesetz über eine Änderung des Pflegeheimgesetzes
Selbständiger Antrag der Abgeordneten zum Vorarlberger Landtag Landtagsvizepräsidentin Dr. Gabriele Nußbaumer, Mag. Roland Frühstück, ÖVP, sowie Ernst Blum und Klubobmann Dieter Egger, Vorarlberger Freiheitliche
MehrKindergartenordnung für die Kindergärten der Marktgemeinde Ottensheim geltend ab
Kindergarten Linzer Straße Linzerstraße 25, Leiterin: Ingrid Peherstorfer Tel.: 07234/84065, kigaundhort.li@ottensheim.at Kindergarten Lerchenfeldstraße Lerchenfeldstraße 2, Leiterin: Ilse Hillinger Tel.:
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Dr. Josef Stockinger am 1. April 2010 zum Thema "Hortpädagoginnen/Hortpädagogen gesucht Berufsbegleitendes Kolleg für Hortpädagogik startet an der
MehrUnsere Kinder Unsere Zukunft
Vorlage für die Gemeindevertretung Unsere Kinder Unsere Zukunft Ergebnis der Arbeitsgruppe In der Zeit vom 16. April 2008 bis 9. Juni 2008 haben Einwallner Reinhold Hack Manuela Hehle Angelika Hiebeler
MehrINFORMATION. Familienförderungen durch das Land NÖ
INFORMATION Familienförderungen durch das Land NÖ Ausgabe November 2013 Dr. Hans Freiler Obmann der Landespersonalvertretung Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mütter und Väter! Für uns als DienstnehmerInnenvertretung
MehrSatzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrich- tungen vom
Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrich- tungen vom 14.12.2015 Auf Grund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den 2,13 und 19
MehrK I N D E R G A R T E N O R D N U N G
K I N D E R G A R T E N O R D N U N G der Gemeinde Telfes i. Stubai Der Gemeinderat der Gemeinde Telfes i. Stubai hat in seiner Sitzung vom 11.8.2014 gem. 23 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes,
MehrKindheit Teil 3. Vorlesung WS 2006/07. Prof. Dr. Hans-Günther Roßbach
Lehrstuhl für Elementar- und Familienpädagogik Vorlesung Kindheit Teil 3 WS 2006/07 Prof. Dr. Hans-Günther Roßbach WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil 3 1 5. Unterstützungssysteme für Kinder Allgemeine
MehrKooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs e.v. und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport über die Bildungsarbeit der öffentlichen Musikschulen an Ganztagsschulen
MehrÜberbetriebliche Kinderbetreuung. Angebot an Kinderbetreuung in Salzgitter
Überbetriebliche Kinderbetreuung Angebot an Kinderbetreuung in Salzgitter Balance Familie Beruf / Karriere Verantwortung öffentlicher Jugendhilfeträger Spanne des Angebotes an Kinderbetreuung in Salzgitter
MehrKinderbetreuung in Feldkirch: Der Bedarf bestimmt das Angebot - das Kind steht im Mittelpunkt
Kindergarten Oberer Riegel Dienstag, 18. Mai 2010, 10 Uhr Kinderbetreuung in Feldkirch: Der Bedarf bestimmt das Angebot - das Kind steht im Mittelpunkt Die bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Betreuungsangebote
MehrKiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg
KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg - Auszug aus dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz
MehrGesetz über eine Änderung des Mindestsicherungsgesetzes
Selbständiger Antrag der Abgeordneten zum Vorarlberger Landtag Landtagsvizepräsidentin Dr. Gabriele Nußbaumer, Werner Huber und Klubobmann Mag. Roland Frühstück, ÖVP Beilage 14/2012 An die Präsidentin
Mehr1. Wie hat sich die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige von 2006 bis 2014 im Landkreis Emmendingen entwickelt?
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6332 09. 01. 2015 Kleine Anfrage der Abg. Sabine Wölfle SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport U3-Betreuung im Landkreis
MehrKinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit
Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik Merkblatt für Eltern in Elternzeit Elternteile in Elternzeit, die ihre Beschäftigung durch Rückkehr aus der Elternzeit oder innerhalb der Elternzeit
Mehr