Waldbauliche Förderungen
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- Edwina Herta Lorenz
- vor 6 Jahren
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1 Waldbauliche Förderungen VwV Nachhaltige Waldwirtschaft (ab in Kraft) Mitgliederversammlung FBG Welzheimer Wald,
2 Ziel der forstlichen Förderung ist die nachhaltige Entwicklung der Waldfunktionen im Interesse der Allgemeinheit gemäß 1 des Waldgesetzes für Baden- Württemberg (LWaldG)
3 Finanzierung und rechtliche Grundlagen unserer forstlichen Förderung EU ELER Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums Bund GAK Rahmenplan 2016 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Land MEPL III Maßnahmen und Entwicklungsplan VwV NWW Ländlicher Raum Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft LHO, LVwVfG, BWaldG, LWaldG, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften
4 Forstliche Förderung Erweiterung um wichtige neue Maßnahmen / Förderschwerpunkte Schwerpunkt Privatwald bis 200 ha Schwerpunkt bei Neuanlage von Eichenkulturen Schwerpunkt Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Gemeinschaftswald Bodenschonende Holzernte Verbesserung der Erholungsfunktion der Wälder Schwerpunkt Naturschutz im Wald
5 Fördermaßnahmen A B C D E Förderung der Erstaufforstung Förderung einer naturnahen Waldwirtschaft (Waldbau+Kalkung) Förderung Gemeinschaftswälder u. forstwirtschaftl. Zusammenschlüsse Förderung der forstlichen Infrastruktur Förderung Schutz- und Erholungsfunktionen im Wald
6 Zuständigkeiten nationale Förderung
7 Zuständigkeiten Spezialgebiete Kalkung (EU-Co-Finanz.): Christian Dorsch, Andreas Thesing Sonstige EU-Co-Finanz.: Sandra Neunhoeffer, Jana Schleenstein FBG: Jochen Engelhard FBGen erfahren besondere Aufmerksamkeit durch eigenen Sachbearbeiter!
8 Fördermaßnahmen A B C D E Förderung der Erstaufforstung Förderung einer naturnahen Waldwirtschaft (Waldbau+Kalkung) Förderung Gemeinschaftswälder u. forstwirtschaftl. Zusammenschlüsse Förderung der forstlichen Infrastruktur Förderung Schutz- und Erholungsfunktionen im Wald
9 Erstaufforstung Neuanlage von Wald durch Saat, Pflanzung auf bislang nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen Aufforstungsgenehmigung nach 25 LLG muss vorliegen (durch ULB) nicht zuwendungsfähig: - Zeitbeimischungen zur Christbaum- und Schmuckreisiggewinnung - Christbaum- und Schmuckreisigkulturen - Kurzumtriebsflächen
10 Verwendung von Kostenpauschalen für standardisierbare Maßnahmen, da unbürokratisch und zeitsparend Erstaufforstung Umbau, Wiederherstellung, Entw. Bodenschutzw. und Weiterentwicklung Kultursicherung, Nachbesserung Maßn. in (gesicherter ) Naturverjüngung Jungbestandspflege Seilkraneinsatz Kostenpauschale entspricht dem Zuwendungsbetrag Auch bei Anwendung von Kostenpauschalen die Nachweise für den Erwerb der Pflanzen mit Einzelbelegen für Kontrollzwecke nicht anwendbar auf Saaten (hier: Einzelnachweis)
11
12 Kulturtypen zur Bestimmung des Fördersatzes Mischkulturen Laubbaumanteil mind. 40% der Gesamtfläche (Ausnahme Ta-Mischwald: mind. 30%) (Ta-Vorbau: bis zu 100% Ta möglich) 1,10 /Pflanze bzw. 70% bei Saat Laubbaumkulturen Laubbaumanteil mind. 80% der Gesamtfläche 1,40 /Pflanze bzw. 85% bei Saat
13 Neu! zusätzliche Förderung für: Zuschlag für zertifizierte Pflanzen Kostenpauschale: 0,10 / Pflanze Wuchshüllen Wuchshüllen für bis zu 4500 Eichen pro ha (bei WET TEI mit max. 90% Eiche) Kostenpauschale: 1,50 / Wuchshülle
14 Forstliche Standards Grundsätzlich nur förderfähig wenn Waldentwicklungstyp gemäß WET- Richtlinie (Mischungsform, Anteil und Arten der Baumarten) Abweichungen möglich wenn im Vorfeld forstfachlich geprüft und genehmigt alle WET förderfähig außer WET Fichten-Mischwald risikogemindert Lbh-Anteil mind. 40% der Gesamtfläche (Ausnahme WET Ta-Mischwald (mind. 30%), Ta-Vorbau: 100% Ta möglich) nicht heimische Baumarten: max. 50% der Gesamtfläche (z.b. Roteiche, Douglasie, Hybridpappel) nur standortsgerechte Baumarten
15 Saat- und Pflanzgut Verwendung von herkunftsgesichertem (Herkunftsgebiete), standortsgeeignetem Vermehrungsgut neu: für zertifiziertes Saat- und Pflanzgut mit überprüfbarer Herkunft (z.b. ZüF) wird ein Zuschlag vergeben (0,10 /Pfl.) Verwendung von Wildlingen zulässig, sofern Herkunft und Qualität zum Erreichen des waldbaulichen Ziels geeignet a) Gewinnung aus dem eigenen Forstbetrieb (ohne Stammzertifikat), mit Erklärung des Antragstellers zur Wildlingsgewinnung aus eigenem Betrieb b) Gewinnung aus anderen Forstbetrieben in zugelassenen Beständen mit Nachweis über Stammzertifikat
16 Fördermaßnahmen A B C D E Förderung der Erstaufforstung Förderung einer naturnahen Waldwirtschaft (Waldbau+Kalkung) Förderung Gemeinschaftswälder u. forstwirtschaftl. Zusammenschlüsse Förderung der forstlichen Infrastruktur Förderung Schutz- und Erholungsfunktionen im Wald
17 Wiederaufforstung (als Vorbau, Anbau, Naturverjüngung) Umbau von Nadelreinbeständen oder nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile naturnahe Laub- und Mischwälder Wiederherstellung von stabilen naturnahen Laub- und Mischbeständen ausschließlich als Folgemaßnahme im Zusammenhang mit Wurf, Bruch oder sonstigen Naturereignissen sowie Waldbrand Entwicklung stabiler naturnaher Bodenschutzwäldern beschränkt auf PW < 200 ha in der Bodenschutzwaldkulisse! Karten FVA Weiterentwicklung naturnaher Bestände zu naturnahen stabilen und strukturreichen Laub- und Mischbeständen in Verbindung mit dem Erhalt von Habitatbaumgruppen (HBG) des Ausgangsbestandes (AuT- Konzept Merkblatt zur Ausweisung HBG bei FVA) je angefangener 3 ha Verjüngungsfläche eine HBG (1 Habitatbaum + 10 Bäume der herrschenden Schicht ) Zweckbindung: 20 Jahre Förderpauschale: 20 / Baum
18 Neu! zusätzliche Förderung für: Kultursicherung zweimalige Durchführung der mechanischen Kultursicherung innerhalb der ersten 5 Jahre nach Kulturbegründung grundsätzlich nur Privatwald bis 200 ha, Ei-Kulturen: Alle PW und KW Sicherung Eichen-Naturverjüngung zweimalige Durchführung der mechanischen Sicherung der Naturverjüngung innerhalb der ersten 5 Jahre nach erstem Verjüngungshieb alle Privat- und Kommunalwaldbesitzer Zuwendungspauschale: 530 / ha Misch, 640 / ha Laub
19 Nachbesserung (für alle Kulturmaßnahmen) nur bei solchen Kulturen möglich, deren Erstausführung bereits gefördert wurde bei Ausfällen > 30% der Fläche oder 1 ha zusammenhängender Fläche nur aufgrund natürlicher Ereignisse (nicht vom Wbs. zu vertreten) nicht bei Ausfall durch Wildschäden, aber neu: bei Mäuseschäden! neu: einmalig innerhalb der 10-jährigen Zweckbindungsfrist (bisher: innerhalb von 2 Jahren nach Kulturbegründung) Nachbesserung muss dem geförderten Kulturtyp (Laub/ Misch) entsprechen
20 Maßnahmen in gesicherter Naturverjüngung 20 ab einer durchschnittlichen Oberhöhe von 1,3 m bis maximal 4 m Mischwuchsregulierung/ Auskesseln/ Ausbessern von Fehlstellen zusammenhängende Mindestfläche von 0,1 ha nach Maßnahme mind. 40% Lbh (bzw. Ausnahme WET Ta-Mischwald mind. 30% Lbh.) vorhandene Überschirmung soll keine Schäden an NV verursachen Förderung einmalig, in Eichen-Verjüngen zweimalig Zuwendungspauschale: 670 / ha
21 Jungbestandspflege neu: beschränkt auf PW < 200 ha! gefördert werden Aufwendungen für: Mischwuchsregulierung Standraumregulierung Anlage von Pflegepfaden ab einer OH von 2 m (bzw. 4 m in naturverjüngten Beständen) maximale Oberhöhe: bei Nadelbäumen 10 m bei Laubbäumen 13 m je Fläche maximal 2 Pflegedurchgänge förderfähig
22 Die Förderpauschale beträgt: in Beständen, in denen nach der Pflege der Laubbaum-Flächenanteil < 40 % liegt Pauschalsatz: 250 / ha in Beständen, in denen nach der Pflege der Laubbaum -Flächenanteil > 40 % liegt Pauschalsatz: 400 / ha Wichtig! Anlehnung an die WET-Richtlinie, vorhandener Lbh-Anteil ist grundsätzlich zu erhalten u. durch entsprechende. Bestandesausformungen zu sichern!
23 Periodische Betriebspläne für private Forstbetriebe für ihren in BaWü gelegenen Waldbesitz bis zu 500 ha Die Auftragsnehmer müssen die entsprechende fachliche Eignung und Qualifikation besitzen. Zuwendung: 50% der nachgewiesenen Ausgaben, max. jedoch 500,- /Gutachten + 40,- /ha Sonstige Vorarbeiten Untersuchungen, Analysen, Standortgutachten, fachliche Stellungnahmen oder Erhebungen für zur Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft, zur Beurteilung einer Bodenschutzkalkung oder für Vorbereitung und Entwicklung gemeinschaftlicher Eigentums- und Bewirtschaftungsmodelle (z. B. Waldgenossenschaften, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse). Zuwendung: 80% der nachgewiesenen Ausgaben
24 Bagatellgrenzen Mindestbeträge Bewilligung und Auszahlung nur bei Erreichen folgender Schwellenwerte pro Antrag! PW <= 200 ha: 250 EUR PW/KW <= 500 ha und neu FWZ, (+ Pferderücken, Holzerntetechnik) PW/KW > 500 ha und FWZ : EUR EUR neu: falls Maßnahmenausführung günstiger aus als bewilligt und deshalb Bagatellgrenze nicht erreicht, im Einzelfall trotzdem Auszahlung zulässig Voraussetzung: Maßnahme dem Grunde nach wie bewilligt durchgeführt. Mindestflächen : zusammenhängendend mind. 0,10 ha
25 Zuwendungsfähige Flächen nur solche mit konkretem Maßnahmenvollzug nicht Wirtschaftswege, Freiflächen nach Nachbarrecht, Wasserflächen, Hütten, etc. Schutz gegen Wildschäden grundsätzlich nicht zuwendungsfähig (inkl. Wuchshüllen*!) *aber neu: bis zu Wuchshüllen/ ha bei Begründung von Eichenkulturen Bewilligung kann jedoch unter Auflage (!) der Ausbringung von Wildverbiss- u./o. Fegeschutz erfolgen
26 Rabatte, Skonti, Umsatzsteuer nicht zuwendungsfähig! Ausgleichsleistungen und Auflagen Maßnahmen, zu denen der Begünstigte aufgrund öffentlicher Auflagen etc. verpflichtet ist (z. B. im Rahmen einer Umwandlungsgenehmigung) sind nicht zuwendungsfähig
27 Zweckbindungsfristen waldbauliche Maßnahmen Erhalt von Habitatbaumgruppen 10 Jahre 20 Jahre
28 neues elektronisches Antragsformular
29 z.b. suchen nach: MLR Nachhaltige Waldwirtschaft
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31 Fördermaßnahmen A B C D E Förderung der Erstaufforstung Förderung einer naturnahen Waldwirtschaft (Waldbau+Kalkung) Förderung Gemeinschaftswälder u. forstwirtschaftl. Zusammenschlüsse Förderung der forstlichen Infrastruktur Förderung Schutz- und Erholungsfunktionen im Wald
32 Bodenschonende Holzernte 1. Seilkran im PW < 200 ha Antragstellung durch Waldbesitzer 2. Bodenschonende Holzernte - Vorliefern mit Rückepferden Antragstellung durch Unternehmer 3. Holzerntetechnik -Traktionshilfswinde, Bänder, Raupenvorliefersysteme Antragstellung durch Unternehmer
33 Bodenschonende Holzernte - Seilkran nur im Privatwald bis 200 ha Kostenpauschale 10 / Erntefestmeter, der mittels Seilkran gerückt wurde Holzmassen von Teilflächen ohne Anlage von Seiltrassen sind aus dem Hieb herauszurechnen
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