ETHIKCODE FÜR GEBURTSDOULAS UND NACHBETREUUNGSDOULAS

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1 ETHIKCODE FÜR GEBURTSDOULAS UND NACHBETREUUNGSDOULAS Der Ethikcode von DiA setzt hohe Standards. Unser Ethikcode hilft uns, mit Integrität zu praktizieren, durch klar definierte ethische Verantwortungen gegenüber Klientinnen, Kolleginnen, dem Berufsstand und der Gesellschaft. Er verlangt von uns die Einhaltung hoher Standards, persönlicher Integrität, professioneller Kompetenz und professioneller Berufsausübung. I. VERHALTENSCODEX A. Anstand Die Doula soll einen hohen Standard an persönlichem und professionellem Verhalten als Geburtsbegleiterin und Nachgeburtsdoula einhalten. B. Kompetenz und professionelle Entwicklung Die Doula soll danach streben, in ihrer professionellen Praxis und der Ausübung von professionellen Funktionen kompetent zu werden und zu bleiben. Sie kann dies durch Fortbildungen, durch Selbsterfahrung und Supervision, durch Kontakt mit verwandten Organisationen und Zusammenarbeit mit anderen Geburtsbegleiterinnen erreichen. C. Integrität Die Doula soll im Einklang mit den höchsten Standards professioneller Integrität handeln, das heisst, sie ist ehrlich, offen der Mutter gegenüber, verschwiegen den anderen gegenüber und unbestechlich. II. ETHISCHE VERANTWORTUNG GEGENÜBER DEN KLIENTINNEN A. Primäre Verantwortung Die wichtigste Verantwortung der Doula ist die, ihrer Klientin gegenüber. Sie fördert die maximale Selbstbestimmung der Klientin. B. Privatsphäre Die Doula respektiert die Privatsphäre ihrer Klientin und behandelt alle Informationen, die sie im Zuge ihrer professionellen Leistung erfährt, vertraulich. C. Verpflichtung zur Berufsausübung Die Doula soll jede einzelne Klientin, die eine Geburtsbegleitung will, entweder dadurch unterstützen, dass sie die Leistung selbst erbringt, oder entsprechende Kontakte nach lokaler Kapazität herstellt. D. Zuverlässigkeit Wenn die Doula der Zusammenarbeit mit einer bestimmten Klientin zustimmt, ist es ihre Verpflichtung, diese für die Dauer der vereinbarten Zeitspanne einzuhalten.

2 E. Gebühren Wenn eine Doula Gebühren festsetzt, soll sie sicherstellen, dass diese fair, begründbar, angemessen, im Einklang mit den erbrachten Leistungen und in Anbetracht der finanziellen Lage der Klientin zu zahlen sind. III. ETHISCHE VERANTWORTUNG GEGENÜBER DEN KOLLEGINNEN A. Respekt, Fairness und Höflichkeit Die Doula soll ihre Kolleginnen mit Respekt, Fairness und Höflichkeit behandeln. B. Umgang mit Klientinnen von Kolleginnen Es liegt in der Verantwortung der Doula, sich den Klientinnen von Kolleginnen mit der gleichen professionellen Haltung zuzuwenden wie ihren eigenen. IV. ETHISCHE VERANTWORTUNG GEGENÜBER DEM BERUFSSTAND DER DOULA A. Erhaltung der Integrität des Berufsstandes Die Doula soll die Werte, Ethik, Wissen und Mission des Berufsstandes hochhalten und vorantreiben. B. Ehrenamtliche Tätigkeiten Die Doula wird dazu angeregt, die von DiA verfolgte Vision Eine Doula für jede Frau, die eine will, dadurch zu unterstützen, dass sie die Geburtsbegleitung, wenn nötig, zu verringerten Gebühren anbietet oder eine andere Form des Energieausgleiches wählt. V. ETHISCHE VERANTWORTUNG GEGENÜBER DER GESELLSCHAFT A. Unterstützung mütterlichen und kindlichen Wohlergehens Die Doula soll das allgemeine Wohlergehen von Frauen und deren Babies und wenn möglich, das ihrer Familien und Freunde fördern. VI. AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG A. Ausbildung DiA zertifizierte Doulas haben alle Voraussetzungen von Doulas in Austria erfüllt. B. Erfahrung DiA zertifizierte Doulas haben die Erfahrungen, die Doulas in Austria voraussetzt, gesammelt. C. Aufrechterhalten der Zertifizierung DiA zertifizierte Doulas müssen alle 3 Jahre eine Nachzertifizierung durchlaufen.

3 STANDARDS FÜR GEBURTSDOULAS Die Standards von DiA definieren die Rolle einer Doula. Die Standards helfen Doulas in Österreich eine wertvolle und angemessene Rolle vor und während der Geburt zu spielen. I. ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH A. Dienstleistungsumfang Die Doula begleitet die Frau während der Geburt, leistet emotionale und physische Unterstützung, schlägt hilfreiche Maßnahmen vor und unterstützt den Partner durch direkte Hilfestellung und bietet ihm Vorschläge zur Unterstützung der Frau an. Wann immer möglich bietet die Doula sowohl vor als auch nach der Geburt emotionale Unterstützung an. Dies inkludiert Erklärungen von und Diskussionen über Praktiken und Abläufe und die Unterstützung in der Wissensbeschaffung, die notwendig ist, um eine bestmöglich informierte Entscheidung über ihre Betreuung treffen zu können. Zusätzlich, da Doulas keine Behandlungen oder Verfahren verschreiben, sind sämtliche Vorschläge und Informationen, die in der Rolle als Geburtsbegleiterin weitergegeben werden unter dem Vorbehalt zu machen, dass die Doula ihre Klientin anweist, mit einem Arzt oder einer Hebamme Rücksprache zu halten. B. Dienstleistungsabgrenzung Die DiA Standards betreffen nur emotionale und physische Unterstützung. Die DiA zertifizierte Doula führt keine klinischen oder medizinischen Aufgaben, wie das Messen von Blutdruck oder Temperatur, die Überprüfung kindlicher Herztöne, vaginale Untersuchungen oder klinische Betreuung nach der Geburt durch. Falls Doulas, die auch eine medizinische Ausbildung besitzen, sich entscheiden, ihren Klientinnen Dienste anzubieten, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Doula liegen, sollen sie sich gegenüber ihren Klientinnen und anderen nicht als Doula bezeichnen. In diesem Fall sollen sie sich selbst mit einem anderen Namen als Doula bzw. Geburtsbegleiterin bezeichnen und Leistungen anbieten, die ihrer medizinischen Ausbildung und deren Zuständigkeitsbereich entsprechen. Andererseits, falls sich eine medizinisch geschulte Person dazu entscheidet, ihre Dienste im Sinne des Zuständigkeitsbereiches der Doula zu limitieren, ist es akzeptabel, dass sie sich als Doula bezeichnet. C. Interessensvertretung Die Doula vertritt die Wünsche ihrer Klientin entsprechend ihres Geburtsplanes, pränataler Konversationen und Diskussionen während der Geburt. Sie tut dies indem sie ihre Klientin ermutigt, Fragen an Ärzte oder Hebammen zu stellen und ihre Wünsche und Ängste zu äußern. Die Doula hilft der Mutter Änderungen ihrer Pläne zu akzeptieren und zu integrieren, falls dazu die Notwendigkeit besteht und regt die Kommunikation zwischen Klientin und medizinischem Personal an. Klientinnen und Doulas müssen anerkennen, dass die Interessensvertretung nicht beinhaltet, dass die Doula für die Klientinnen spricht oder Entscheidungen trifft. Die Interessensvertretung wird am besten als Unterstützung, Information und Vermittlung zwischen den Geburtspartnern beschrieben.

4 D. Überweisungen Klientinnen, deren Bedürfnisse den Zuständigkeitsbereich einer Doula überschreiten, verweist die Doula an entsprechende Stellen. II. KONTINUITÄT DER BETREUUNG Die Doula soll kontinuierliche Betreuung für die Klientinnen sicherstellen, indem sie Vereinbarungen betreffend eines Back-ups mit anderen Doulas eingeht, für den Fall dass sie selbst nicht bei der Geburt anwesend sein kann. Falls die Doula die Notwendigkeit verspürt, die Dienstleistungen für angenommene Klientinnen abzubrechen, ist es ihre Verantwortung, die Klientinnen zu verständigen und einen Ersatz zu arrangieren, falls die Klientinnen das wünschen. Dies kann erreicht werden durch: Bekanntmachen von Klientinnen und Backup-Doulas Vorschlagen, dass eine andere Doula möglicherweise für die Situation geeigneter wäre Kontaktieren von regionalen Zweigstellen von DiA, um Namen lokal ansässiger Doulas weitergeben zu können Sicherstellen, dass die Bedürfnisse der Klientinnen erfüllt werden, durch erneute Kontaktaufnahme mit Klientinnen oder Backup-Doula. III. AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG A. Ausbildung DiA zertifizierte Doulas haben alle Voraussetzungen von Doulas in Austria erfüllt. B. Erfahrung DiA zertifizierte Doulas haben die Erfahrungen, die Doulas in Austria voraussetzt, gesammelt. (Ausbildung zur Doula, DONA Training, einschlägiges Studium von Fachliteratur, Geburtsvorbereitungskurs, Geburtsbegleitungen, Selbsterfahrung) C. Aufrechterhalten der Zertifizierung DiA zertifizierte Doulas müssen alle 3 Jahre eine Nachzertifizierung durchlaufen.

5 Standards für Nachbetreuungsdoulas Die Standards definieren die Rolle einer Doula. Die Standards helfen Doulas in Österreich eine wertvolle und angemessene Rolle nach der Geburt zu spielen. I. ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH A. Dienstleistungsumfang Die Nachbetreuungsdoula sorgt für die Mutter und ihre Familie in deren Zuhause während der ersten Wochen nach der Geburt. Die Doula leistet nicht-medizinische Unterstützung und Begleitung, assistiert bei der Neugeborenenpflege und geschwisterlichen Neuorientierung, Essenszubereitung und Haushaltsorganisation. Die Doula bietet auf Erfahrung basierende Information betreffend Neugeborenenernährung, emotionaler und physischer Erholung nach der Geburt und anderer Themen bezogen auf die Zeit nach der Geburt an, und kann, falls nötig, an andere Stellen verweisen. B. Dienstleistungsabgrenzung Die DiA Standards betreffen nur emotionale und physische Unterstützung. Die DiA zertifizierte Doula führt keine klinischen oder medizinischen Aufgaben, wie Untersuchen der Mutter oder des Babys, Messen von Temperatur oder Blutdruck, oder jegliche andere Form postnataler klinischer Betreuung durch. C. Überweisungen Klientinnen, deren Bedürfnisse den Zuständigkeitsbereich einer Doula überschreiten, soll die Doula an entsprechende Stellen verweisen. II. VERBINDLICHKEIT GEGENÜBER DEN KLIENTEN Wenn die Doula der Zusammenarbeit mit einer bestimmten Klientin zustimmt, ist es ihre Verpflichtung, diese verlässlich und nach ihren besten Fähigkeiten für die Dauer der Abmachung einzuhalten. Falls die Doula die Notwendigkeit verspürt, die Dienstleistungen für angenommene Klientinnen abzubrechen, ist es ihre Verantwortung, die Klientinnen schriftlich zu verständigen und einen Ersatz zu arrangieren, falls die Klientinnen das wünschen. Dies kann erreicht werden durch: Bekanntmachen von Klientinnen und Backup-Doulas Vorschlagen, dass eine andere Doula möglicherweise für die Situation geeigneter wäre Kontaktieren von regionalen Zweigstellen von DiA, um Namen lokal ansässiger Doulas weitergeben zu können Sicherstellen, dass die Bedürfnisse der Klientinnen erfüllt werden, durch erneute Kontaktaufnahme mit Klientinnen oder Backup-Doula.

6 III. AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG a. Ausbildung DiA zertifizierte Doulas haben alle Voraussetzungen von Doulas in Austria erfüllt. b. Erfahrung DiA zertifizierte Doulas haben die Erfahrungen, die Doulas in Austria voraussetzt, gesammelt. (Ausbildung zur Doula, DONA Training, einschlägiges Studium von Fachliteratur, postpartum- Fortbildung) c. Aufrechterhalten der Zertifizierung DiA zertifizierte Doulas müssen alle 3 Jahre eine Nachzertifizierung durchlaufen.

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