Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung: Was kommt auf die Grundschulen zu? VBE-Grundschultag, 17. Mai 2008
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- Christa Geiger
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1 Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung: Was kommt auf die Grundschulen zu? VBE-Grundschultag, 17. Mai 2008 Diagnose Beratung Prävention Unterricht 1
2 Ausgangslage I 1 Abs. 1 Schulgesetz: Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung... 2 Abs. 8 Schulgesetz:... Drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen von Schülerinnen und Schülern begegnet die Schule unter frühzeitiger Einbeziehung der Eltern mit vorbeugenden Maßnahmen. 2
3 Erwartungshaltung der Eltern: Jedes Kind erhält in der Schule die nötige Unterstützung für seine optimale schulische und persönliche Entwicklung Jedes Kind wird entsprechend seiner Begabungen gefördert und unterrichtet Die Schule erkennt Begabungen bzw. Stärken und hilft Schwächen gezielt auszugleichen Grundsatz: Kein Kind wird fallen gelassen 3
4 Befürchtung der Lehrkräfte: Überforderung durch Ausreißer vor allem, hochbegabte Kinder bzw. Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen Unerfüllbare Ansprüche von Eltern, die ihre Erziehungsaufgaben immer mehr auf die Schulen übertragen Lehrerinnen und Lehrer werden allein gelassen mit erhöhten Anforderungen Auftrag zur individuellen Förderung kann ohne zusätzliche Unterstützung nicht umgesetzt werden 4
5 Bildungspolitischer Kontext I: Zunehmende bildungspolitische Diskussion um die Sinnhaftigkeit und Effektivität von Förderschulen Erziehungswissenschaftliche Studien zum Lernfortschritt in Förderschulen mit dem FS Lernen (Prof. Wocken, Hamburg) International wachsender Ruf nach mehr Integration bzw. Inklusion Unterstützung für allgemeine Schulen, insbesondere Grundschulen, durch Multiprofessionalität 5
6 Bildungspolitischer Kontext II: Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung Auf- und Ausbau offener Ganztagsangebote in Grundschulen (inzwischen 2900 von rund 3400 Schulen mit rund Plätzen) Knapp 600 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte 940 Stellen, die Schulen nach Sozialindex erhalten 1000 Stellen zur Förderung von Kindern aus Zuwandererfamilien 900 Stellen im Vertretungspool... 6
7 Ausgangslage II: 20 Abs. 5 Schulgesetz: [ ] Der Schulträger kann Förderschulen zu Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung ausbauen. Sie dienen der schulischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Angeboten zur Diagnose, Beratung und ortsnahen präventiven Förderung. [ ] 7
8 Erwartungshaltung MSW: Ziel: mehr wohnortnahe Integration unter Wahrung fachlicher Standards Flexibler Personaleinsatz von Sonderpädagogen soll allgemeine Schulen (insbesondere Grundschulen) in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag stärken Präventive Unterstützung hilft, damit sich Lern- und Entwicklungsstörungen nicht so häufig zu sonderpädagogischem Förderbedarf verfestigen 8
9 Umsetzung in der Pilotphase: Entscheidend für Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren ist der Wille des Schulträgers Voraussetzungen und Auftrag der Kompetenzzentren im Konkreten soll durch Rechtsverordnung geregelt werden Für Rechtsverordnung sind Erfahrungen in verschiedenen Regionen und unter verschiedenen Konstellationen nötig Dreijährige Pilotphase, die mit 20 Pilotprojekten beginnt Jury entscheidet über Teilnahme an Pilotphase 9
10 Exkurs: Sonderpädagogischer Förderbedarf Kontinuierlicher Anstieg der Schülerzahlen in den vergangenen Jahren Demographischer Effekt bisher nicht spürbar Verschiebung der Förderschwerpunkte Soziale Faktoren gewinnen zunehmend an Bedeutung Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen besonderem Förderbedarf und sonderpädagogischem Förderbedarf Aufhebung des Erlasses Pädagogische und sonderpädagogische Förderung 10
11 140,0 Entwicklung des Anteils der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Regierungsbezirken 1991 bis ,0 130,0 125,0 Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster NRW 120,0 115,0 110,0 105,0 100, ,
12 Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf 1991 bis ,0 Alle Regierungsbezirke Alle Kreise 250,0 240,0 230,0 220,0 210,0 200,0 190,0 180,0 170,0 160,0 150,0 140,0 130,0 120,0 110,0 100,0 90,0 80,0 HK + SE KME SQ ESE ohne FSP SfKr GE L mit FSP Gesamtergebnis 70,
13 Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in Nordrhein-Westfalen 1991 bis ohne Sekundarstufe II - Jahr Alle Schülerinnen und Schüler Bestand Veränderung davon ohne Förderbedarf mit Förderbedarf Bestand Veränderung Bestand Veränderung absolut in % absolut in % absolut in % ,7% ,7% ,8% ,1% ,1% ,5% ,8% ,9% ,5% ,5% ,5% ,6% ,8% ,0% ,5% ,0% ,1% ,6% 2007 zu ,1% ,4% ,7% 13
14 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Förderschulen und in allgemeinen Schulen Alle Regierungsbezirke Alle Kreise 14,0% 13,0% ,0% 11,0% ,0% 9,0% ,0% 7,0% GU Förderschule Anteil GU 6,0% 5,0% ,0% 3,0% ,0% 1,0% ,0%
15 Erwartungshaltungen: Eltern Lehrkräfte Schulträger Schulverwaltung 15
16 Erwartungshaltung der Eltern: Bündelung von Terminen und Konsens über Maßnahmen Unterstützung bei der Nutzung der unterschiedlichen Hilfsangebote Vernetzung und Klarheit der Ansprechpartner Wohnortnahe und frühzeitige Förderung durch Expertinnen und Experten Transparenz von Maßnahmen Erfolgreicher Übergang Schule - Beruf 16
17 Erwartungshaltung der Lehrkräfte: Optimierung und Flexibilität sonderpädagogischer Förderung Beratung und diagnostische Unterstützung Präventive und effektive Hilfen gegen Lern- und Entwicklungsstörungen Bündelung von Maßnahmen und Hilfsangeboten Wechselseitiger Kompetenztransfer zwischen sonderpädagogischen und allgemeinen Lehrkräften 17
18 Erwartungshaltung des Schulträgers: Demographischer Wandel: Entwicklung (Erhalt?) der Schulstandorte Einbindung der sonderpädagogischen Förderung in die regionale Bildungslandschaft Bündelung von Synergieeffekten (vernetzte Hilfen, Bürgernähe, etc.) Kostendruck senken (Schülerspezialverkehr, begleitendes Personal, etc.) 18
19 Erwartungshaltung der Schulverwaltung: Individuelle Förderung als Kernstück eines Gesamtkonzepts Effektive und flexible Ressourcennutzung Weniger Bürokratie und Konflikte durch Gutachten Prävention statt Intervention Höhere Zahl von Rückschulungen Nicht alle Förderschulen werden Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung 19
20 Was macht eine Förderschule zum Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung? Vier Säulen: Diagnose Beratung Prävention Unterricht 20
21 Nicht mehr, sondern anders und damit besser (I) Bündelung von Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache Sonderpädagogische Ressource unabhängig vom Ausgang der AO- SF-Verfahren (in 70 Prozent der Fälle) Zahl der Lehrer- (Sonderpädagogen-)stellen wird dem Landesdurchschnitt angepasst Von Jahr zu Jahr schrittweise mehr Spielraum für Prävention und Rückschulung 21
22 Nicht mehr, sondern anders und damit besser (II) Gemeinsame Planung des Personaleinsatzes von Sonderpädagogen durch Förderschulen und allgemeine Schulen Zusammenarbeit auf Augenhöhe Im Konfliktfall entscheidet Schulaufsicht beider Seiten Mögliche Konsequenz in Einzelfällen: (Förder-)Schule ohne Schüler 22
23 Auswahl für die Pilotphase (I): Jury-Entscheidung Ende April 2008: Vertreter des MSW, der oberen Schulaufsicht (Förderschulen, Grundschulen), der Wissenschaft und der Schulpraxis Auswahl vor allem mit Blick auf exemplarische Fallkonstellationen Ziel: Erfahrungen für Rechtsverordnung sammeln 23
24 Auswahl für die Pilotphase (II): Mehr als 50 Anträge, die drei Grundtypen entsprechen: Ein Schulträger bewirbt sich mit einer Förderschule im Verbund (mit allen drei Förderschwerpunkten) Ein Schulträger bewirbt sich mit mehreren Förderschulen, die gemeinsam alle drei Förderschwerpunkte abdecken Mehrere Schulträger bewerben sich mit mehreren Förderschulen, die gemeinsam alle drei Förderschwerpunkte abdecken 24
25 Auswahl für die Pilotphase (III): Wenn fachlich vertretbar, in jedem Regierungsbezirk möglichst alle Konstellationen Sonderfall: Ein ganzer Schulamtsbezirk bewirbt sich Landschaftsverbände als Schulträger Gespräche mit ausgewählten Schulträgern über Beteiligung an Pilotphase (Schulversuch) Ziel bleibt: Zeitnahe Rechtsverordnung als Grundlage für alle interessierten Schulträger 25
26 Schulträger, mit denen weiterführende Gespräche geführt werden sollen (I): Regierungsbezirk Arnsberg: Bergkamen Märkischer Kreis Dortmund-West Hochsauerlandkreis (östlicher Teil): Brilon in Kooperation mit Marsberg, Winterberg und Medebach 26
27 Schulträger, mit denen weiterführende Gespräche geführt werden sollen (II): Regierungsbezirk Detmold: Kalletal Gütersloh: Minden-Lübbecke, 3 Kommunen (Hille, Minden, Espelkamp) Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Bielefeld 27
28 Schulträger, mit denen weiterführende Gespräche geführt werden sollen (III): Regierungsbezirk Düsseldorf: Emmerich Essen Kreis Wesel Landschaftsverband Rheinland / Stadt Oberhausen 28
29 Schulträger, mit denen weiterführende Gespräche geführt werden sollen (IV): Regierungsbezirk Köln: Leverkusen Köln Zülpich Wermelskirchen 29
30 Schulträger, mit denen weiterführende Gespräche geführt werden sollen (V): Regierungsbezirk Münster: Ennigerloh Dorsten Rheine Münster 30
31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 31
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