INTENSIVSEMINAR ZUM WOHNUNGSGEMEINNÜTZIGKEITSRECHT

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1 INTENSIVSEMINAR ZUM WOHNUNGSGEMEINNÜTZIGKEITSRECHT

2 INTENSIVSEMINAR ZUM WOHNUNGSGEMEINNÜTZIGKEITSRECHT Entdecken Sie in unserem Intensivseminar die Geheimnisse der wohnrechtlichen Welt des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts und erhalten Sie in verständlicher Weise einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des WGG. Welchen gesetzlichen Auftrag müssen gemeinnützige Bauvereinigungen erfüllen? Welche Tätigkeiten einer gemeinnützigen Bauvereinigung können als Hauptgeschäft qualifiziert werden? Wann muss ein Aufsichtsrat bestellt werden? Welche Bestandobjekte fallen in den Anwendungsbereich des WGG? Wie berechnet sich das Entgelt? Innerhalb welcher Frist ist eine Baukostenendabrechnung zu legen? Unterliegt die Errichtung eines Gebäudes, das von einer GBV und einem nicht gemeinnützigen Bauträger errichtet wird, dem WGG? Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel zwischen kostendeckendem Entgelt und Wiedervermietungsentgelt zulässig? Innerhalb welcher Frist ist eine Betriebskostenabrechnung vom Mieter zu beeinspruchen? Was sind Aufschließungskosten? Unser zweitägiges Intensivseminar richtet sich an alle, die ihre Kenntnisse im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht vertiefen und aktualisieren wollen. All jenen, die in der Praxis tätig sind, bietet es eine grundlegende Zusammenfassung dieser komplexen Materie. Unsere vier erstklassigen Referenten behandeln in kompakter und präziser Weise die Kernbereiche des WGG dies beginnend beim Anwendungsbereich oder den Besonderheiten der Entgeltbildung und der Baukostenendabrechnung bis zur Rückzahlung eines Finanzierungsbeitrages bei Beendigung des Mietverhältnisses. Anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis und der aktuellsten Judikatur erlernen Sie den Umgang mit dieser komplexen Materie und die Zusammenhänge der einzelnen Regelungen verstehen. Informieren Sie sich aus erster Hand, profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Referenten in der Praxis und erhalten Sie so die Sicherheit für die Umsetzung dieses Wissens in Ihrer alltäglichen Arbeit!

3 SEMINARINHALTE 1. Tag: Uhr Min. Rat Dr. Andreas Sommer Historische Wurzeln der Wohnungsgemeinnützigkeit Grundsätze und Prinzipien der Wohnungsgemeinnützigkeit Unternehmensstruktur: Welche gesellschaftlichen Rechtsformen sind für gemeinnützige Bauvereinigungen möglich? Unter welchen Voraussetzungen ist eine Gesellschaft als gemeinnützig anzuerkennen? Schließt die Gemeinnützigkeit die Gründung oder Beteiligung an einer nicht gemeinnützigen GmbH durch die bestehende GBV aus? Begriffe und Definitionen: Bedarf, Revisionsverband, Mindestanzahl der Genossenschafter und Mindestkapital Geschäftskreis (Haupt-, Neben- und konnexe Zusatzgeschäfte): Welche Geschäfte umfassen den Kernbereich gemeinnütziger Bau- und Verwaltungstätigkeit? Worin liegt der Unterschied zwischen Haupt- und Nebengeschäften? Was ist bei konnexen Zusatzgeschäften zu beachten? Vermögensbildung: Welche Unvereinbarkeiten gibt es? Gibt es eine Baupflicht? Sind Insichgeschäfte erlaubt? Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit Wohnungspolitische Bedeutung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft Uhr Mag. Dilek Deveci Welche Bestandobjekte fallen in den Anwendungsbereich des WGG? Was versteht man unter Errichtung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung? Unterliegt die Errichtung eines Gebäudes, das von einer GBV und einem nicht gemeinnützigen Bauträger errichtet wird, dem WGG? Bleibt bei nachträglicher Wohnungseigentumsbegründung das WGG anwendbar? Welche Mietobjekte unterliegen in einem zum Zweck der Sanierung größeren Umfangs erworbenen Wohngebäude dem Anwendungsbereich des WGG? Welche Rechtsfolgen bringt eine Veräußerung einer von einer GBV errichteten Baulichkeit an einen nicht gemeinnützigen Erwerber mit sich? Welcher Anwendungsbereich gilt für von Tochtergesellschaften gemeinnütziger Bauvereinigungen errichtete Bestandobjekte? Hat der Verlust der Gemeinnützigkeit Auswirkungen auf die Mietverhältnisse? Welche Ausnahmen gibt es vom Prinzip Einmal WGG immer WGG? Welche Besonderheiten sind bei Abschluss des Mietvertrags zu beachten? Welche mietrechtlichen Bestimmungen des MRG kommen auch für WGG-Mietobjekte zur Anwendung? Welche Bestimmungen des MRG kommen für Genossenschaftswohnungen nicht zur Anwendung und warum?

4 SEMINARINHALTE 2. Tag: Uhr Mag. Ronald Geppl Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag: In welcher Höhe darf der EVB eingehoben werden (Grundstufe und weitere Stufen)? Was ist bei der Erstvorschreibung zu beachten? Ist eine GBV zur Rückzahlung eingehobener Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge verpflichtet? Wie sieht eine formell und materiell richtige und gesetzmäßige EVB- Abrechnung aus? Dürfen Verbesserungsarbeiten oder Brauchbarmachungskosten in der EVB-Abrechnung den Mietern angelastet werden? Kurze Darstellung des EVB-Erhöhungsverfahrens Wie errechnet sich der Anteil eines Mieters an den Betriebskosten? Welche Kosten einer Gemeinschaftsanlage dürfen als Betriebskosten verrechnet werden? Welche Besonderheiten gibt es bei der Bestreitung der Betriebskostenabrechnung durch einen WGG-Mieter? Welche Fristen sind zu beachten? Welche Anforderungen muss eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung erfüllen? Wie wird das Verwaltungshonorar im WGG berechnet? Hauptmietzins im Eintrittsfall, Hauptmietzins bei Mieterwechsel Uhr Dr. Georg Arthold Die verschiedenen Varianten der Entgeltbildung im WGG Aus welchen Komponenten setzt sich das Kostendeckungsprinzip zusammen? Für welche Objekte ist ein kostendeckendes Entgelt vorgesehen? Welche Kosten sind unter den Begriff der Baukosten zu subsumieren? Welcher Wert darf den Mietern als Grundkosten verrechnet werden? Finanzierungsbeitrag Ausnahmen vom Kostendeckungsprinzip Wann darf eine GBV nur den richtwertorientierten Mietzins vorschreiben? Sind Pendelklauseln zulässig? Mietzins von Geschäftslokalen und sonstigen Räumlichkeiten (zb KFZ-Abstellplätze, Hobbyräume, Garagen) Änderung des Entgelts und Informationspflichten der GBV: Welche Auswirkungen kann eine unterlassene Information haben? Was wird unter der offenenkundigen Unangemessenheit von Zinssatzvereinbarungen verstanden? In welcher Höhe dürfen einem Mieter Fremdmittelzinsen oder Eigenmittelzinsen angelastet werden? Welchen gesetzlichen Anforderungen muss eine Baukostenendabrechnung entsprechen? Welche Einwendungen gegen die dem Entgelt zugrunde gelegten Herstellungskosten können geltend gemacht werden? Welche Fristen sind zu beachten?

5 DIE VORTRAGENDEN Dr. Georg Arthold Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, Fachgebiet Immobilien; Geschäftsführer der B-SÜD gemeinnützige Wohnungsgesellschaft m.b.h.; Leiter der Rechtsabteilung der Gemeinnützige Bau- u. Wohnungsgenossenschaft Wien-Süd egenmbh. Mag. Dilek Deveci Selbstständige Rechtsanwältin in Wien, ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Liegenschafts- und Immobilienrecht mit Fokus auf das Miet- und Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht. Mag. Ronald Geppl Selbstständiger Rechtsanwalt und Immobilienverwalter, Tätigkeitsschwerpunkt im Miet-, Wohnungseigentums- und Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht; langjährige Berufstätigkeit als Abteilungsleiter in der Hausverwaltung bzw im Facility Management bei gemeinnützigen Bauvereinigungen. Min. Rat Dr. Andreas Sommer Seit 1999 Leiter der Abteilung Wohnrecht, Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend; Experte für Fragen zur Wohnungsgemeinnützigkeit. HINWEIS Am 30. Oktober 2014 werden in dem Halbtagesseminar Heizkostenabrechnung: rechtliche und technische Grundlagen sowie Praxisbeispiele mit der Vortragenden Mag. Nadja Shah, MAS die Besonderheiten des Heizkostenabrechnungsgesetzes beleuchtet. Vertiefen Sie Ihr Wissen und erhalten Sie Antworten für im Alltag häufig auftretende Fragen. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage unter

6 TERMIN/VERANSTALTUNGSORT/TEILNAHMEBETRAG Termin: 22. und Veranstaltungsort: Hollmann Theater Salon 1010 Wien, Grashofgasse 1 Uhrzeit: 1. Tag: Uhr 2. Tag: Uhr Teilnahmebetrag: EUR 750. zzgl. 20 % USt. pro Person* *Im Teilnahmebetrag sind Seminarunterlagen, Pausenverpflegung und das Mittagessen inkludiert. Der angeführte Teilnahmebetrag gilt in Euro exkl. USt. und ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens und nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt. Die Seminarunterlagen werden bei der Veranstaltung nicht in Papierform aufliegen. Die Seminarunterlagen stehen einen Tag vor Beginn des Seminars Intensivseminar zum Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht ausnahmslos als Download-Material bereit. ANMELDUNG Melden Sie sich bitte direkt über die Homepage an oder füllen Sie das beigelegte Formular vollständig aus und übermitteln Sie uns dieses entweder per an office@wohnakademie.at oder per Fax an / 10! INFORMATION Haben Sie Fragen zu dieser Veranstaltung? Wir beantworten sie Ihnen gerne! WOHNAKADEMIE ÖSTERREICH Betrieben durch Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH 1010 Wien, Reichsratsstraße 15 UID: ATU ; Firmenbuchnummer: f; Firmenbuchgericht: HG Wien Ihr Ansprechpartner: Herr René Watzinger Tel: /04 Fax: /10 office@wohnakademie.at ANMELDUNG/ABMELDUNG/STORNOBEDINGUNGEN/AGB Die Anmeldung zum Zweitagestagesseminar Intensivseminar zum Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Anführung der Rechnungsnummer vor dem Veranstaltungsbeginn. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Stornierungen, die nicht wenigstens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erfolgen, 40% des Teilnahmebetrages zu entrichten sind. Bei Rücktritt 2 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, bei fehlender Abmeldung, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder auch nur einer zeitweisen Teilnahme an dieser ist der volle Teilnahmebetrag zu zahlen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr 35,-. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur schriftliche Stornierungen anerkennen können. Sie können jedoch gerne ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer nominieren. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren aus wichtigem Grunde vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen, erstatten wir den Teilnahmebetrag zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mit dem Absenden der Anmeldung wird der elektronischen Speicherung, Verwendung und Verwertung der personenbezogenen Kontaktdaten für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, für die Abrechnung, zur Pflege der Kundenbeziehung und zur Bewerbung eigener Druckwerke und Veranstaltungen der Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH durch konventionelle und elektronische Werbemaßnahmen zugestimmt. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Eine entsprechende Mitteilung kann per an office@wohnakademie.at erfolgen. Weitere Informationen zu den einzelnen Seminaren, den Vortragenden und den Anmeldebedingungen finden Sie unter RÜCKTRITTSRECHT Wir weisen darauf hin, dass einem Verbraucher gem. 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von einem über Fernabsatz geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss (Erhalt der Anmeldebestätigung) zusteht. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Für den Fall, dass der gewünschte Seminartermin innerhalb der Rücktrittsfrist stattfindet oder beginnt, erhält der Verbraucher eine Anmeldebestätigung erst, wenn er ausdrücklich die vorzeitige Erfüllung durch die Wohnakademie Österreich bestätigt. Im Fall der vollständigen Erfüllung wird darauf hingewiesen, dass das Rücktrittsrecht damit erlischt. Bei teilweiser Erfüllung wird der Verbraucher auf die anteilig zu tragenden Kosten hingewiesen. Druck-/Satzfehler und Änderungen vorbehalten. Geschlechterbezogene Aussagen sind für beide Geschlechter aufzufassen bzw auszulegen.

7 ANMELDUNG INTENSIVSEMINAR ZUM WOHNUNGSGEMEINNÜTZIGKEITSRECHT AM 22. UND ANMELDUNG bitte per an oder per FAX an /10. TEILNAHME Ja, hiermit melde ich mich verbindlich zu dem Meisterklasseseminar Intensivseminar zum Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht am 22. und an. TEILNEHMER/IN Titel Vorname Nachname Frima Aufgabenbereich/Abteilung Adresse PLZ/Ort Telefon Fax Mit dem Absenden der Anmeldung wird der elektronischen Speicherung, Verwendung und Verwertung der personenbezogenen Kontakdaten für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, für die Abrechnung, zur Pflege der Kundenbeziehung und zur Bewerbung eigener Druckwerke und Veranstaltungen der Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH durch konventionelle und elektronische Werbemaßnahmen zugestimmt. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Eine entsprechende Mitteilung kann per an office@wohnakademie.at erfolgen. Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.

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