Das Haftungsdach als Alternative zum neuen 34 f GewO

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1 Das Haftungsdach als Alternative zum neuen 34 f GewO

2 Der neue 34 f GewO Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts ( ) Regulierung des Grauen Kapitalmarktes Ziel: Stärkung des Anlegerschutzes durch schärfere Produktregulierung von Graumarktprodukten Erhöhung der Anforderungen an den Vertrieb von Finanzanlagen Gleiche Spielregeln für Banken und freie Vermittler Übertragung der Wohlverhaltenspflichten des WpHG auf freie Vermittler 2

3 Was regelt das Gesetz? 1. Produktregulierung Qualifizierung der Graumarktprodukte (u.a. geschlossene Fonds, Beteiligungen, Genussrechte) als Finanzinstrumente im Sinne des KWG und WpHG Neuregelungen: Zusätzliche Angaben bei Verkaufsprospekten Prüfung von Verkaufsprospekten durch die BaFin Einführung Beipackzettel für Vermögensanlagen Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses Produktaufsicht unterliegt der BaFin 3

4 Was regelt das Gesetz? 2. Vertriebsregulierung Herstellung eines einheitlich hohen Anlegerschutzniveaus Sachkundennachweis: Einführung Sachkundenachweis als neue Erlaubnisvoraussetzung für freie Vermittler Prüfung vor der IHK Alte Hasen-Regelung nicht vorgesehen Berufshaftpflichtversicherung: Einführung eines Nachweises über Berufshaftpflichtversicherung 4

5 Was regelt das Gesetz? Registrierung: Registrierung im öffentlich einsehbaren Vermittlerregister der IHK Übernahme der anlegerschützenden WpHG Vorschriften: Erfüllung der geltenden Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten, wie bei Banken und Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit KWG Erlaubnis Erstellung von Beratungsprotokollen Aushändigung von Produktinformationsblättern (PRIPS, KIID)* Offenlegung von Provisionen Nachweis der Zuverlässigkeit: In den letzten 5 Jahren keine Verurteilungen Verbrechen, Diebstahl etc. Geordnete Vermögensverhältnisse (kein Insolvenzverfahren) PRIPS: Packaged Retail Investment Products KIID: Key Investor Information Documents 5

6 Aufsicht der freien Vermittler Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung und Aufsicht liegt weiterhin bei den Gewerbebehörden Jährliche Vorlage eines Wirtschaftsprüfer- Testates (gleiche Art der Überwachung wie bei BaFin) Keine Verdrängung von kleinen oder mittelständischen Vermittlern durch zu hohe Kosten und bürokratischen Anforderungen der BaFin 6

7 Das Haftungsdach der BCA Bank AG Dennoch, das neue Gesetz führt zu höheren Kosten und einem größeren administrativen Aufwand Alternativlösung Das Haftungsdach der BCA Bank AG 7

8 Ihre Vorteile Umfassende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung durch die Bank Regelmäßige Aktualisierung der Dokumentation unter Berücksichtigung regulatorischer Veränderungen Nachweis über Sachkunde bzw. Qualifikation und Einstufung durch die Bank (nach derzeitigem Kenntnisstand, kein eigener IHK-Prüfungsnachweis nötig) Offenlegung der Vermittlungsprovision = JA 8

9 Weitere Vorteile im Haftungsdach Depotanalyse und -besprechung über Fondsbestände hinaus Im Haftungsdach weitere Beratungsfelder neben Fonds möglich Beratung in weiteren Asset-Klassen, z.b. Renten, Aktien, Wandelanleihen, Zertifikaten und Genussscheinen Serviceunterstützung durch die Bank bei der Produktauswahl Nutzung des Anlageberatungstools der BCA AG (Value Planner) Qualifizierungsmöglichkeiten durch die BCA Bank AG Akademie 9

10 Qualifikation und Einstufung 10

11 Assetklassen - Produktuniversum 11

12 Assetklassen - Produktuniversum 12

13 Assetklassen - Produktuniversum 13

14 Ihre Ansprechpartner Tel.: Fax: Dr. Frank Ulbricht Vorstand frank.ulbricht@bca-bank.de Waike Döring Vorstandsreferentin waike.doering@bca-bank.de Investmentfonds-Advisory/ Fondsgebundene Vermögensverwaltung Eric Förster Leiter Asset Management eric.foerster@bca-bank.de Haftungsdach Ute Huss Senior Partnermanagement ute.huss@bca-bank.de 14

15 Disclaimer Die vorliegende Präsentation wurde von der BCA Bank AG auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen, intern entwickelter Daten und Daten aus weiteren Quellen, die sorgfältig ausgewählt wurden und die von der BCA Bank AG als zuverlässig eingestuft wurden, erstellt. Hinsichtlich der von Dritten hinzugezogenen Informationen und Quellen hat die BCA AG nur eine Auswahl getroffen. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der von Dritten erhaltenen bzw. hinzu gezogenen Informationen, Quellen und Analyseergebnisse übernimmt die BCA Bank AG keine Haftung. Die Darstellung erfolgt insoweit aus rein informatorischen Zwecken. Alle Aussagen in der Präsentation können sich jederzeit unangekündigt ändern; Die BCA Bank AG trifft insoweit keine Verpflichtung, die Präsentation zu aktualisieren. Die in der Präsentation enthaltenen Angaben dienen sämtlich ausschließlich der unverbindlichen Information, Illustration und Beschreibung. Diese Präsentation darf ohne vorherige Erlaubnis der BCA Bank AG weder auszugsweise noch vollständig an Dritte weitergegeben oder auf sonstige Weise verwertet bzw. öffentlich wiedergegeben werden. 15

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