Kurs: Staatliche Regulierung I: Presse und Rundfunkrecht. D. Marktzutrittsregulierung (Medienzulassung und Medienorganisation)
|
|
- Eduard Armbruster
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 UNIVERSITÄT HAMBURG - FB Rechtswissenschaft - WS 2003/2004 Wahlschwerpunkt XV: "Information und Kommunikation" Kurs: Staatliche Regulierung I: Presse und Rundfunkrecht Dr. Wolfgang Schulz Kursmaterialien III D. Marktzutrittsregulierung (Medienzulassung und Medienorganisation) I. Bedeutung der Marktzutrittsregulierung Funktion von Marktzutrittsregulierung Lizenzierung als vorweggenommene Aufsicht Wissensgenerierung Geeignetheit zur Ressourcenverteilung (Verteilungslenkung) Einfluss auf die Anbieterstruktur Geeignetheit zur Geldakquise Möglichkeit der Verfahrenssteuerung durch Dritte und Öffentlichkeit Überprüfungseffizienz (tatsächliche Prüfung gesetzlicher Kriterien) Dynamik Rechtssicherheit Nebeneffekte Verfassungsrechtliche Einordnung im Rahmen von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Art. 12 Abs. 1 GG (Auflösung der Konkurrenzen im Medienbereich) Überblick über die derzeitige Marktzutrittsregulierung bei "Inhaltediensten" in Deutschland (Presse, Teledienste, Mediendienste, Rundfunk mit Unterkategorien) II. Zulassungsfreiheit Die Zulassungsfreiheit ist zum Teil ausdrücklich vorgesehen (Teledienste, 5 TDG; Presse, 2 HmbPresseG) und folgt im Übrigen aus dem Fehlen gesetzlicher Begrenzungen. Medienunternehmen unterliegen den allgemeinen, auch den für die wirtschaftliche Betätigung erlassenen Regeln z.b. des Gewerberechts (einschl. 35 und 55 GewO). Bei der Anwendung der allgemeinen (z.b. gewerberechtlichen) Normen ist die Ausstrahlungswirkung der Medienfreiheit (einschließlich des Grundsatzes der staatlichen Neutralität) zu beachten. III. Zulassungsfreiheit mit Ver- und Untersagungsvorbehalt 1. Weiterverbreitung, 27 ff. HmbMedienG a) Reihenfolge der Einspeisung in analoge Kabelanlagen ( 29 HmbMedienG) Vorrangmodell
2 2 Gesetzliche Vorgabe der Rangfolge nach Gruppen; Belegungsentscheidung lediglich bei Kapazitätsengpass oder Gleichrangigkeit Auswahlmodell Gesetzliche Privilegierung kleiner Gruppen; im Übrigen Auswahl durch Landesmedienanstalt anhand von Vielfaltskriterien b) Verbreitung in digitalen Kabelanlagen ( 52 RStV, 30 HmbMedienG) Must-Carry Modell Must-Carry Bereich ( 52 Abs. 3 RStV) Belegung und Technik (Nr. 1-3) Regulierung von Entgelten und Tarifen (Nr. 4) Non-Must-Carry Bereich ( 52 Abs. 4 RStV) Kriterien für die Belegung im Umfang von einem Drittel Berücksichtigung der Interessen der angeschlossenen Teilnehmer Vielzahl von Programmveranstaltern Vielfältiges Programmangebot an Vollprogrammen, nicht entgeltfinanzierten Programmen, Spartenprogrammen und Fremdsprachenprogrammen Angemessene Berücksichtigung von Mediendiensten Bereich der freien Belegungsentscheidung durch den Kabelbetreiber; Bindung lediglich an allgemeine Gesetze 2. Bagatellrundfunk, 20 Abs. 3 RStV i.v.m. 50 HmbMedienG 3. Mediendienste, 4 MDStV [Allgemein zur Marktzutrittsregulierung: Löffler/Ricker, Presserecht, München, Kap. 1 Rn. 11; Hoffmann-Riem, Schutz der Kommunikationsordnung durch Rundfunkaufsicht: Ziele, Instrumente, Erfahrungen, in: Staatswissenschaften und Staatspraxis 1991, S. 405; zur Funktion und Legitimation des präventiven Verbots beim Rundfunk BVerfGE 57, 295 ( ) FRAG; Schulz/Jürgens, Die Regulierung privater Inhaltedienste in Zeiten der Konvergenz Überlegungen zu einer dienstespezifisch diversifizierten Regulierung, Zur Reihenfolge der Einspeisung in Kabelanlagen: Hesse, Rundfunkrecht, 3. A., S. 228 ff.; Dörr, Kabelbelegungsregelungen, ZUM 1997, 337; Schumacher, Kabelregulierung als Instrument der Vielfaltssicherung, Baden-Baden 2002, S. 46 ff. Stettner, Die Rechtspflicht der Landesmedienanstalten zur Kabelbelegung, Berlin 1998; Ladeur, Einspeisung digitaler Fernsehprogramme, K&R 2001, S. 496 ff.; ders., Aktuelle Rechtsfragen der Einspeisung digitaler Fernsehprogramme in Kabelnetze, ZUM 2002, S. 252 ff.; Gersdorf, Regulierung des Zugangs zu Kabelnetzen im Zeichen der Konvergenz von Netz und Nutzung, in: Die Landesmedienanstalten (Hrsg.): Der Zugang zum digitalen Kabel, 2002.] IV. Zulassung und Organisation durch Gesetz 1. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten Gründung der öffentlich-rechtlichen Anstalten durch Gesetz (vgl. ZDF-StV, BR-Gesetz, HR-Gesetz, MDR-StV, NDR-StV, RBB-Gesetz, Radio-Bremen-Gesetz, Saarl.LRG, SWR-StV, WDR-G, DLR-StV)
3 3 Sonderfall in Bundeskompetenz: Deutsche Welle (DWG) Gesetzliche Aufgabendefinition, vgl. z.b. 5 NDR-StV Verfassungsrechtliche Diskussion um den Funktionsauftrag öffentlich-rechtlichen Rundfunks; Abgrenzung zum Begriff der Grundversorgung Umfang und Grenzen gesetzlicher Aufgabendefinition Staatsfreiheit und Autonomie der Anstalten Aktuell: Internetauftritte öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten; Selbstverpflichtung der Anstalten 2. Bürger- und Ausbildungskanal Hamburgischer Bürger- und Ausbildungskanal, 32 HmbMedienG [Hoffmann-Riem/Schulz, Hamburgisches Medienrecht, Berlin 1997, S. 69 ff.; Hoffmann-Riem, Regulierung der dualen Rundfunkordnung, S. 273 ff.; Bullinger, Die Aufgaben des öffentlichen Rundfunks, S. 77 ff.; Hesse, Rundfunkrecht, S. 115 ff.; Dörr, Die Funktion, der Auftrag, die Aufgaben und die Finanzierung der Deutschen Welle heute, epd medien (2003)75, 1 ff.; Eifert, Konkretisierung des Programmauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: verfassungsrechtliche Verankerung, rechtliche Ausgestaltung und neue Herausforderungen der Selbstregulierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Baden-Baden 2002; Gounalakis, Funktionsauftrag und anstaltliches Selbstverwaltungsrecht, AfP 2003, 395; Rath-Glawatz, Die Selbstbindung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten bei der Veranstaltung von Online-Angeboten, AfP 2003, 9.] V. Verbot mit Zulassungsvorbehalt (private Rundfunkveranstalter) 1. Veranstalter landesweiter Programme Landesweite Programme vor dem Hintergrund von 39 RStV und örtlichen bzw. lokalen Programmen Exkurs: örtliche, ortsübliche und lokale Programme Konzept des Führerscheinmodells : Zulassung (1. Stufe) Zulassungserfordernis: 20 RStV, 17 ff. HmbMedienG Überblick: Zulassungsverfahren Zulassungsvoraussetzungen ( 18 HmbMedienG) Zulassungsbeschränkungen (Konzentrationskontrolle, 19 HmbMedienG) Mitwirkungspflichten ( 20 HmbMedienG); vgl. auch Auskunftspflichten gem. 21 ff. RStV Zuweisung von Übertragungskapazitäten (2. Stufe) Landesspezifika: NRW: Zwei-Säulen-Modell Bayern: Rundfunk in öffentlicher Verantwortung; jetzt auch ein Lizenzierungsmodell, vorher: Medienbetriebsgesellschaften Saarland: Zulassungsfiktion
4 4 [Hoffmann-Riem/Schulz, Hamburgisches Medienrecht, Berlin 1997, S. 73 ff.; Bumke, Die öffentliche Aufgabe der Landesmedienanstalten, München 1995, S. 290 ff.; Hesse, Rundfunkrecht, S. 222 ff.] VI. Veranstalter bundesweiter Programme a) Zulassungsverfahren bei bundesweitem Rundfunk b) Konzept der Abwehr vorherrschender Meinungsmacht ( 26 ff. RStV) Grundvorschriften: 26 Abs. 1 und 3 RStV Überblick: Zuschauermarktanteilsmodell, 26 Abs. 2 RStV Vorteile/Nachteile; Alternativen (Anbietergemeinschaft; one man one show ; Mediennutzungsmodelle) Medienrelevante verwandte Märkte Bestimmung der Zuschaueranteile ( 27 RStV) Zurechnung der Zuschaueranteile ( 28 RStV) Vielfaltssichernde Maßnahmen ( 31, 32 RStV) Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) Funktion und Zusammensetzung; Kritik wegen mangelnder Staatsferne Stellung im Verfahren, Zusammenwirken mit KDLM ( 37 Abs. 1 und 2 RStV) Verfahrensrechtliche Vorschriften [Hess, Medienkonzentrationsrecht nach dem neuen Rundfunkstaatsvertrag, AfP 1997, S. 680 ff.; Stock, Konzentrationskontrolle in Deutschland nach der Neufassung des Rundfunkstaatsvertrags (1996), in: Stock, Röper, Holznagel (Hg.), Medienmarkt und Meinungsmacht, 1997, S. 1 ff.; Röper, Mehr Spielraum für Konzentration und Cross ownership im Mediensektor, MP 1996, S. 610 ff.; Hesse, Rundfunkrecht, 1999, S. 222 ff.; Bork, Geringfügige Unterschreitung des Zuschaueranteils Betrachtungen zu 26 Abs. 2 S. 2 RfStV, K&R 1998, S. 183 ff.; Engels, Verfassungsrechtliche Strukturvorgaben für Rundfunkkonzentrationsregelungen, ZUM 1996, S. 44 ff.; BVerfGE 57, 295 (FRAG); BVerfGE 73, 118 (Niedersachsen-Urteil); BVerfGE 83, 238(Nordrhein-Westfalen-Urteil); BVerfGE 97, 298 (extra radio); Bumke/Schulz, in: Hahn/Vesting (Hrsg), Beck scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2003, 20 RStV; Charissé, Die Rundfunkveranstalterfreiheit und das Zulassungsregime der Rundfunk- und Mediengesetze, Frankfurt a.m. 1999; Schulz/Jürgens, Die Regulierung von Inhaltediensten in Zeiten der Konvergenz, Berlin 2002]. c) Die Öffnungsklausel am Bsp. des Internetrundfunks Vorfrage: Vereinbarkeit der Öffnungsklausel mit der E-Commerce-Richtlinie? Überblick: Verfahren nach 20 Abs. 2 RStV Bezug zum einfachgesetzlichen Rundfunkbegriff nach 2 RStV und zum verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff Ausblick: Diskutierte Lösungsmodelle [Zu 20 Abs. 2 RStV: Hartstein/Ring/Kreile, C-0.3, Rn. 14a, Ory, Internet-Radio: Lizenz für Private, Gebühr für Anstalten?, AfP 1997, S. 845 ff.; Determann, Abgrenzung gesetzlicher Medienkategorien im Internet, RTkom 2000, S. 11 ff., zum Streit um Rundfunkbegriffe: Gersdorf, Der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff im Lichte der Digitalisierung der Telekommunikation, 1995; Jarass, Rundfunkbegriffe im Zeitalter des Internet: zum Anwendungsbereich der Rundfunkfreiheit, des Rundfunkstaatsvertrags und des Mediendienste-Staatsvertrags, AfP 1998, S. 133 ff.; Schulz, Jenseits der Meinungsre-
5 5 levanz Verfassungsrechtliche Überlegungen zu Ausgestaltung und Gesetzgebungskompetenzen bei neuen Kommunikationsformen, ZUM 1996, S. 487 ff. sowie einerseits: Bullinger, Der Rundfunkbegriff in der Differenzierung kommunikativer Dienste, AfP 1996, S. 1 ff., andererseits Hoffmann-Riem, Der Rundfunkbegriff in der Differenzierung kommunikativer Dienste, AfP 1996, S. 9 ff.] VII. Vereinfachtes Zulassungsverfahren Möglichkeit vereinfachter Zulassungsverfahren, vgl. 20 Abs. 3 RStV Beispiel: 50 HmbMedienG VIII. Zulassung von Modellversuchen, 49 HmbMedienG [Zur Regulierung von Modellversuchen: BVerfGE 57, 295 (324); Ladeur, Die Regulierung von Multi- Media als Herausforderung des Rechts, AfP 1997, S. 598 ff.]
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH. Benehmensherstellung gemäß 36 Abs.
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH Benehmensherstellung gemäß 36 Abs. 5 Satz 2 RStV Aktenzeichen: KEK 574 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit
MehrAktuelle Probleme der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Institut für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln Prof. Dr. Dres. h.c. Klaus Stern Seminar im Rundfunkrecht im Sommersemester 2005 Aktuelle Probleme der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
MehrLandesgesetzliche Vorschriften zur Zusammensetzung von Rundfunkveranstaltern. 26. November 2014, Berlin Cristina Bachmeier, LL.M.
Landesgesetzliche Vorschriften zur Zusammensetzung von Rundfunkveranstaltern 26. November 2014, Berlin Cristina Bachmeier, LL.M. Medienkonzentrationsrecht RStV nach dem BVerwG-Urteil Es gibt nur ein TV-Medienkonzentrationsrecht
MehrSpannungsfeld. Regelungsbedarf. Regelungsrahmen. Anwendungsbereich. Prof. Dr. Christoph Gröpl Presse- u. Rundfunkrecht Universität des Saarlandes
Prof. Dr. Christoph Gröpl Presse- u. Rundfunkrecht Universität des Saarlandes Spannungsfeld Regelungsbedarf Regelungsrahmen Anwendungsbereich Werbung im Rundfunk Erforderlichkeit von Werbeeinnahmen (BVerfGE
MehrVeränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv24 GmbH. Aktenzeichen: KEK 412. Beschluss
Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv24 GmbH Aktenzeichen: KEK 412 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der jobtv24 GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
MehrGrundzüge des Rundfunkrechts (mit Bezügen zum Recht der Neuen Medien)
Prof. Dr. Christine Langenfeld WS 2005/2006 Grundzüge des Rundfunkrechts (mit Bezügen zum Recht der Neuen Medien) 1. Teil: Grundlagen 1 Einführung I. Rechtstexte, Literaturhinweise und Links II. Rundfunkrecht
MehrZulassungsantrag der WestCom Broadcast Services GmbH für das Fernsehspartenprogramm Help TV. Aktenzeichen: KEK 653. Beschluss
Zulassungsantrag der WestCom Broadcast Services GmbH für das Fernsehspartenprogramm Help TV Aktenzeichen: KEK 653 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der WestCom Broadcast Services GmbH, vertreten durch
MehrZulassungsantrag der ClipMyHorse.TV Deutschland GmbH für das Fernsehspartenprogramm ClipMyHorse.TV. Aktenzeichen: KEK 834.
K E K Zulassungsantrag der ClipMyHorse.TV Deutschland GmbH für das Fernsehspartenprogramm ClipMyHorse.TV Aktenzeichen: KEK 834 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der ClipMyHorse.TV Deutschland GmbH,
MehrZulassungsantrag der imusic TV GmbH für das Fernsehprogramm I Music One. Aktenzeichen: KEK 325. Beschluss
Zulassungsantrag der imusic TV GmbH für das Fernsehprogramm I Music One Aktenzeichen: KEK 325 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der imusic TV GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Vladislav Martseniouk,
MehrWolfgang Schulz Wolfgang Seufert Bernd Holznagel. Digitales Fernsehen. Regulierungskonzepte und -Perspektiven
Wolfgang Schulz Wolfgang Seufert Bernd Holznagel Digitales Fernsehen Regulierungskonzepte und -Perspektiven Leske + Budrich, Opiaden 1999 Inhalt Einleitung 11 1 Digitalisierung der TV-Signalübertragung
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 185 2015 Verkündet am 12. März 2015 Nr. 56 Satzung der Bremischen Landesmedienanstalt (brema) über die analoge Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen und Angeboten
MehrBerichte aus der Rechtswissenschaft. Heike BuBmann. Das Verfassungsrecht der elektronischen Medien in Deutschland und den USA
Berichte aus der Rechtswissenschaft Heike BuBmann Das Verfassungsrecht der elektronischen Medien in Deutschland und den USA Technologische und rechtliche Entwicklungen vom Rundfunk bis zum Internet Shaker
MehrDie Gebührenpflichtigkeit von PC- und Handy-Rundfunk
Anna Jasmin Gharsi-Krag Die Gebührenpflichtigkeit von PC- und Handy-Rundfunk Verlag Dr. Kovac Hamburg 2005 VII INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 1 Erster Teil Die Erhebung der Rundfunkgebühr für PC- und Handy-Rundfunk
MehrVeränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv GmbH. Aktenzeichen: KEK 301. Beschluss
Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv GmbH Aktenzeichen: KEK 301 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der jobtv GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr.
MehrGrundzüge des Rundfunkrechts (mit Bezügen zum Recht der Neuen Medien)
Prof. Dr. Christine Langenfeld WS 2010/11 Grundzüge des Rundfunkrechts (mit Bezügen zum Recht der Neuen Medien) 1. Teil: Grundlagen 1 Einführung I. Rechtstexte, Literatur und Links II. Rundfunkrecht und
MehrSatzung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk über die Erhebung von Gebühren und Auslagen (Kostensatzung) vom 29.
Satzung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk über die Erhebung von Gebühren und Auslagen (Kostensatzung) vom 29. Oktober 2001 Aufgrund der 57 Abs. 1 und 51 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über
MehrZulassungsantrag der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehprogramm n-tv. Aktenzeichen: KEK 354. Beschluss
Zulassungsantrag der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehprogramm n-tv Aktenzeichen: KEK 354 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG, vertreten
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der German Car TV Programm. Aktenzeichen: KEK 687. Beschluss
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der German Car TV Programm GmbH Aktenzeichen: KEK 687 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der German Car TV Programm GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer
MehrLokalrundfunkfinanzierung in Bayern
Lokalrundfunkfinanzierung in Bayern Verfassungs- und europarechtliche Rahmenbedingungen staatlicher Finanzierungsverantwortung Rechtsgutachten von Prof. Dr. Joachim Wieland im Auftrag der Bayerischen Landeszentrale
MehrProf. Dr. Christoph Gröpl Presse- u. Rundfunkrecht Privater Rundfunk: Zulassung Präventivkontrolle Gegenstand 20 I 1 RStV
Prof. Dr. Christoph Gröpl Presse- u. Rundfunkrecht Universität des Saarlandes Privater Rundfunk: Zulassung Präventivkontrolle: Zulassung erforderlich (BVerfGE 57, 295 [326 f.] FRAG) Gegenstand sämtliche
MehrKommunalfinanzen im Lichte wirtschaftlicher Investitionen
Kommunalfinanzen im Lichte wirtschaftlicher Investitionen Universitätsprofessor Dr. Janbernd Oebbecke 2 1. Thema und Begriffe 2. Die rechtlichen Vorgaben für die Kreditaufnahme 3. Die Gründung und Beteiligung
MehrZukunft Telekommunikation: Technologietrends und TK-Regulierung am 30. Oktober 2007 in Wiesbaden
Zukunft Telekommunikation: Technologietrends und TK-Regulierung am 30. Oktober 2007 in Wiesbaden Medien und Telekommunikation (Mobil-TV und IPTV) - Anforderungen aus Sicht einer Landesmedienanstalt - Prof.
MehrVorwort der Herausgeber
Übersicht Vorwort der Herausgeber I Übersicht III Abkürzungsverzeichnis IX 1 Einleitung 1 2 Gesellschaftliche und technische Entwicklungen 4 2.1 Digitalisierung und technische Konvergenz 4 2.2 Konvergenz
MehrGrundzüge des Rundfunkrechts (mit Bezügen zum Recht der Neuen Medien)
Prof. Dr. Christine Langenfeld SS 2009 Grundzüge des Rundfunkrechts (mit Bezügen zum Recht der Neuen Medien) 1. Teil: Grundlagen 1 Einführung I. Rechtstexte, Literatur und Links II. Rundfunkrecht und Recht
Mehrdie folgende Gemeinsame Richtlinie zur näheren Ausgestaltung des 25 RStV beschlossen:
Fernsehfensterrichtlinie Gemeinsame Richtlinie der Landesmedienanstalten zur Sicherung der Meinungsvielfalt durch regionale Fenster in Fernsehvollprogrammen nach 25 RStV (Fernsehfensterrichtlinie, FFR)
MehrNiedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3427. Beschlussempfehlung. Ausschuss Hannover, den 28. Mai 2002 für Medienfragen
Beschlussempfehlung Ausschuss Hannover, den 28. Mai 2002 für Medienfragen Entwurf eines Gesetzes zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/3360 Berichterstatter:
MehrDie Homepage von Kommunen Rechtliche Einordnung und Anforderungen unter besonderer Berücksichtigung von Linklisten
Die Homepage von Kommunen Rechtliche Einordnung und Anforderungen unter besonderer Berücksichtigung von Linklisten Prof. Dr. jur. Martin Müller Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Fachbereich Recht
Mehrvom 06. Juli 2005 die folgende Gemeinsame Richtlinie zur näheren Ausgestaltung des 25 RStV beschlossen: Präambel
Gemeinsame Richtlinie der Landesmedienanstalten zur Sicherung der Meinungsvielfalt durch regionale Fenster in Fernsehvollprogrammen nach 25 RStV (Fernsehfensterrichtlinie, FFR) vom 06. Juli 2005 Auf der
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TM-TV GmbH. Aktenzeichen: KEK 562. Beschluss
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TM-TV GmbH Aktenzeichen: KEK 562 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der TM-TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Herbert G. Kloiber und
MehrDie Zuständigkeit der Rechnungshöfe für die Prüfung der Körperschaften des öffentlichen Rechts
Die Zuständigkeit der Rechnungshöfe für die Prüfung der Körperschaften des öffentlichen Rechts Von Dr. Franz Knöpfle Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg Carl Heymanns Verlag KG
MehrAnzeige einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der TM-TV GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 253. Beschluss
Anzeige einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der TM-TV GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 253 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der TM-TV GmbH & Co. KG, vertreten durch die TM-TV Verwaltungs
MehrZulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der
MehrMedien- und Arbeitsrecht
Medien- und Arbeitsrecht K a t h o l i s c h e U n i v e r s i t ä t E i c h s t ä t t - I n g o l s t a d t A Einführung in das Medienrecht Teil I Medien und Grundgesetz 1 Freiheitsgewährung des Art.
MehrZulassung. für Veranstalter von landesweit oder lokal verbreiteten privaten Rundfunkprogrammen. Hier: Muster der LMS nach 49 Abs.
Zulassung für Veranstalter von landesweit oder lokal verbreiteten privaten Rundfunkprogrammen Hier: Muster der LMS nach 49 Abs. 4 SMG 2 Muster der LMS nach 49 Abs. 4 SMG für die Anzeige einer geplanten
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der. Aktenzeichen: KEK 833. Beschluss
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der tv.gusto GmbH K E K Aktenzeichen: KEK 833 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der tv.gusto GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Guido Bolten und
MehrSchwerpunktbereich 5. Deutsches und internationales Informations- und Medienrecht. So nicht: IMM ( irgendwas mit Medien )
Schwerpunktbereich 5 Deutsches und internationales Informations- und Medienrecht So nicht: IMM ( irgendwas mit Medien ) 2 1 Sondern so: Wissenschaft und Praxis 3... manchmal auch juristische Kleinkunst
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der. Silverline Television AG. Aktenzeichen: KEK 832. Beschluss
K E K Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Silverline Television AG Aktenzeichen: KEK 832 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Silverline Television AG, vertreten durch ihren Vorstand
MehrZulassungsantrag der DOSB New Media GmbH für das Fernsehspartenprogramm Sportdeutschland.tv. Aktenzeichen: KEK 797. Beschluss
K E K Zulassungsantrag der DOSB New Media GmbH für das Fernsehspartenprogramm Sportdeutschland.tv Aktenzeichen: KEK 797 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der DOSB New Media GmbH, vertreten durch den
MehrStellungnahme des Westdeutschen Rundfunks Köln
Arbeitsentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen und des Telemedienzuständigkeitsgesetzes vom 22. März 2013 Stellungnahme des Westdeutschen Rundfunks Köln
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L)
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) vom 25. Mai 2011 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des
MehrInhaltsverzeichnis. Abschnitt I Allgemeine Vorschriften. Abschnitt II Zulassung
Vorwort Bearbeiterverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Grundsätze 3 Begriffsbestimmungen Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 4 Grundsätze 5 Zulassungsvoraussetzungen 6 Inkompatibilität
MehrVeränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv 24 GmbH. Aktenzeichen: KEK 360. Beschluss
Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv 24 GmbH Aktenzeichen: KEK 360 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der jobtv 24 GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
MehrZulassungsantrag der Loft TV GmbH für das Fernsehprogramm Loft TV. Aktenzeichen: KEK 278. Beschluss
Zulassungsantrag der Loft TV GmbH für das Fernsehprogramm Loft TV Aktenzeichen: KEK 278 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Loft TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Jochen Kamlah und Dagmar
MehrC. Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen... 75 I. Mindestanforderungen an die Schiedsgerichtsvereinbarung, Anwendungsbereich...
Inhalt Kapitel 1 Problemstellung A. Ausgangssituation: Die Notwendigkeit außergerichtlicher Streitbeilegung in Bausachen... 29 I. Die Konfliktträchtigkeit von Bauprojekten... 29 1. Die volkswirtschaftliche
MehrTELEMEDIEN UND IHR RECHTLICHER RAHMEN
TELEMEDIEN UND IHR RECHTLICHER RAHMEN FORUM DER INITIATIVE MAINZER MEDIENWIRTSCHAFT Mainz, 5. September 2012 PROF. DR. DIETER DÖRR Elektronische Medien Entwicklung und Regulierungsbedarf I INHALTEANBIETER
Mehr- III - INHALT. Abkürzungen. Einleitung 2
- III - INHALT Abkürzungen IX Einleitung 2 Erster Teil: Die verfassungsrechtlichen Gewährleistungen des Da- 4 tenschutzes und der Privatfunktätigkeit sowie ihr Verhältnis zueinander A. Die Grundrechte
MehrOrganisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)
Organisationsverordnung Rügel 7.300 Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) vom. Oktober 05 (Stand 0. Januar 06) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten
MehrBaden-Württemberg. Pressekonferenz der LFK vom 22.12.2009
Stand der Digitalisierung Wirtschaftliche h Situation ti von Radio und Fernsehen in Baden-Württemberg Pressekonferenz der LFK vom 22.12.2009 Agenda Entwicklung der Digitalisierung in Baden- Württemberg
MehrInhaltsübersicht. A. Einleitung... 21
Inhaltsübersicht A. Einleitung... 21 B. Die Zulassung der GmbH als Kooperationsform für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte geschichtlicher Überblick... 27 I. Die Entwicklung bei den Wirtschaftsprüfern...
MehrDer Rechtsschutz im Umweltrecht im europäischen Kontext
Der Rechtsschutz im Umweltrecht im europäischen Kontext Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Thorsten Siegel auf der Tagung Der Rechtsschutz im Umweltrecht in der Praxis am 10. Juli 2015 in Berlin I. Einleitung
MehrMultimedia im Fernsehen
Schriftenreihe Information und Recht 18 Multimedia im Fernsehen Die gesetzlichen Grundlagen audiovisueller Informations- und Kommunikationsdienste auf der Basis des deutschen und europäischen Medienrechts
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 4 (22.6. 29.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrArt. 21 Abs. 1 GG. Der Begriff der Partei 2 Abs. 1 PartG
Art. 21 Abs. 1 GG (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die
MehrOrdnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.
16/2013 Seite 6 Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. Juli 2013 Aufgrund von 2 Absatz 4 und des 59 Absatz
MehrPresse- und Rundfunkrecht VIII. Dr. Christopher Wolf
Presse- und Rundfunkrecht VIII Dr. Christopher Wolf Zum Einstieg: Beginn des Privatfunks im Saarland, vgl. FRAK-Entscheidung des BVerfG Dort erste Vorgaben zur Ausgestaltung einer privaten Rundfunklandschaft
MehrGA Seite 1 (04/2012) 154. Änderungen
GA Seite 1 (04/2012) 154 Aktualisierung, Stand 04/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisungen zum Arbeitslosengeld werden im Hinblick auf das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen
MehrEuropäisches Vergabe- und Kartellrecht als Herausforderung für die deutsche Sozialversicherung
Gregor Thüsing (Hg.) Europäisches Vergabe- und Kartellrecht als Herausforderung für die deutsche Sozialversicherung V&R unipress Bonn University Press Inhalt Vorwort 11 A. Europäisches Vergaberecht und
MehrInhaltsverzeichnis. I. Einleitung... 1. II. Arbeitsteilung: Ausgestaltung und Pflichtenlage... 5 VII. Abkürzungsverzeichnis...
Abkürzungsverzeichnis... XIII I. Einleitung... 1 A. Untersuchungsgegenstand... 1 B. Gang der Untersuchung... 3 II. Arbeitsteilung: Ausgestaltung und Pflichtenlage... 5 A. Vorbemerkung... 5 B. Grundkonstellation...
MehrI. Verfügbare Übertragungskapazitäten. Auf den der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) zugeordneten
für die Verbreitung von Fernsehprogrammen und Telemedien nach dem Gesetz über den privaten Rundfunk in Hessen (Hessisches Privatrundfunkgesetz - HPRG) in der Fassung vom 25. Januar 1995 (GVBl. I, S. 87),
MehrI. Eingeschränkte Geltung des 77 Abs. 3 BetrVG... 85 1. Gewohnheitsrechtliche Derogation... 85
INHALTSVERZEICHNIS VORWORT... 1 A) EINLEITUNG... 3 B) RECHTSNATUR DER DREISEITIGEN STANDORTSICHERUNGSVEREINBARUNG... 7 I. Grundsätze der rechtlichen Einordnung... 8 1. Bezeichnung der Vereinbarung... 9
MehrWerbung in Computerspielen: Herausforderungen für Regulierung und Medienpädagogik
Dieter Dörr, Christoph Klimmt, Gregor Daschmann (Hrsg.) Werbung in Computerspielen: Herausforderungen für Regulierung und Medienpädagogik unter Mitarbeit von Franziska Roth, Alexandra Sowka und Nicole
MehrDie Zulàssigkeit von Service Level Agreements - am Beispiel der Verfûgbarkeitsklausel. von Heiko Braun
Die Zulàssigkeit von Service Level Agreements - am Beispiel der Verfûgbarkeitsklausel von Heiko Braun Verlag C.H. Beck Munchen 2006 Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkùrzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort...5. 1 Einleitung...17. 1. Teil: Allgemeine Grundlagen...21. 2 Gesetzliche Regelung...23
Inhaltsverzeichnis Vorwort...5 1 Einleitung...17 I. Problemstellung...17 II. Ziel und Gang der Untersuchung...18 1. Ziel der Untersuchung...18 2. Gang der Untersuchung...20 1. Teil: Allgemeine Grundlagen...21
MehrGA Seite 1 (09/2012) 136. Änderungen
GA Seite 1 (09/2012) 136 Aktualisierung, Stand 09/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisung wird um eine Regelung zur Ermittlung des Lebensalters bei Nachweis eines unvollständigen Geburtsdatums
MehrV ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.
V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner
MehrTarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)
Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und
MehrDas Arbeitsvermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit im europäischen Binnenmarkt
PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Mathias Schröder Das Arbeitsvermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit im europäischen Binnenmarkt Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 A.
Mehr( 23 BWG, 20 BMVG) ANLAGE 1 I. - ( 20 1 BMVG)
Quartalsweise Angaben von Mitarbeitervorsorgekassen betreffend Eigenmittel beim MVK-Geschäft ( 23 BWG, 20 BMVG) ANLAGE 1 I. Abfertigungsanwartschaften - Eigenmittel ( 20 Abs. 1 BMVG) 1. Gesamtsumme der
MehrDie verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Beleihung einer Aktiengesellschaft mit Dienstherrenbefugnissen
Hanspeter Benz Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Beleihung einer Aktiengesellschaft mit Dienstherrenbefugnissen dargestellt am Beispiel der Deutschen Post AG, Deutschen Postbank AG, Deutschen
MehrPensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013
Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe
MehrExpertenanhörung im Abgeordnetenhaus von Berlin 12. Dezember 2012
12. Dezember 2012 Dr. Philipp Boos Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße 56 101117 Berlin Tel.: 030-2009547-0 Fax: 030-2009547-19 post@bhw-energie.de Konzessionsverfahren Recht auf Re-Kommunalisierung
MehrProfiling im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung
Profiling im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung 3. Münchner Datenschutztag, 16.10.2014 Dr. Falk Böhm DSB Kabel Deutschland München, 16.10.2014 Profiling im Lichte des Verordnungsentw urfs C1 Öffentlich
MehrSB 6: Wirtschaft, Umwelt und Soziales Unterschwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht
SB 6: Wirtschaft, Umwelt und Soziales Unterschwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht Modul: Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten wenden ihre im Rahmen der
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung 17. Erster Teil. Kapitel 1
Inhaltsverzeichnis Einleitung 17 Erster Teil Sozialversicherungsrechtliche Grundlegung 19 Kapitel 1 Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung mit Blick auf die Eigenverantwortung der Versicherten
MehrDie Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im. Lichte des Internet-Zeitalters
- 1 - Prof. Dr. Christian Koenig LL.M. Geschäftsführender Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung der Universität Bonn Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Lichte des Internet-Zeitalters
MehrDer Blick über die Grenze Rundfunkinfrastruktur-Regulierung in Österreich
Der Blick über die Grenze Rundfunkinfrastruktur-Regulierung in Österreich Rundfunkveranstaltung in Österreich nach WK II zunächst durch Einrichtungen der Besatzungsmächte 1957 Gründung des ORF als GmbH
MehrSocial Media Guidelines. Miriam Nanzka, Hohenzollern SIEBEN
Social Media Guidelines 1 Social Media Guidelines: KULTURWANDEL Social Media heißt: many-to-many-kommunikation! Für Organisationen ist das eine ganz neue Herausforderung, denn Kommunikation wird nur noch
MehrKonzentrationsrecht im Rundfunk
Konzentrationsrecht im Rundfunk 1.) Notwendigkeit der Konzentrationskontrolle Zwischen den privaten Rundfunkanbietern besteht eine Wettbewerbssituation um den für die Werbeeinnahmen maßgeblichen Zuschauermarktanteil.
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrUrhebervertragsrecht - Gelungen oder reformbedürftig?
Schriftenreihe des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln 110 Urhebervertragsrecht - Gelungen oder reformbedürftig? Vortragsveranstaltung des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität
MehrHIGHLIGHTS. Das BSZ stellt sich vor. Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg. BSZ > Home. Login A bis Z Sitemap English QICKLINKS
Museen und BSZ > Home QICKLINKS im SWB-Online-Katalog lokale Online-Fernleihe Digitalen Bibliothek MusIS Das BSZ stellt sich vor Das (BSZ) ist eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Ministeriums für
MehrFreie Berufe in Bayern im vergleichenden Zahlenbild
Freie Berufe in Bayern im vergleichenden Zahlenbild Erwerbstätige und Selbstständige in Freien Berufen in Bayern im Vergleich mit anderen Wirtschaftsbereichen im Jahr 2004 Dr. Willi Oberlander Kerstin
MehrModul VIII Verwaltungsrechtlicher Vertrag Schlichtes und informelles Verwaltungshandeln
Modul VIII Verwaltungsrechtlicher Vertrag Schlichtes und informelles Verwaltungshandeln Als Verwaltungshandlungen sind alle Handlungen jedes Tun, Dulden oder Unterlassen zu betrachten, die ein Träger öffentlicher
MehrMülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 13/2015
Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 13/2015 Vierte Ordnung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Energie- und Wassermanagement einschließlich der dualen Studienform
MehrBroadcast oder Broadband?
Broadcast oder Broadband? Radioübertragung über DAB+ oder LTE in Bayern ein Kostenvergleich der Bereitstellung Prof. Dr. Gunther Friedl, TUM School of Management Broadcast oder Broadband? Ausgangspunkt
MehrBevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012
Statistische Übersicht inkl. dem Vergleich zwischen und zur (Aus-)Bildungssituation von jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund 1 in den Bundesländern nach dem Mikrozensus Erstellt im Rahmen
MehrVeränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin Questico AG. Aktenzeichen: KEK 432. Beschluss
Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin Questico AG Aktenzeichen: KEK 432 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Questico AG, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden
MehrWichtige Themen für die Strategie der Fachverlage (n = 58; Mehrfachnennungen)
Kommission Digitale Medien der Deutschen Fachpresse Blitz-Umfrage Thema: Entwicklung Digitaler Produkte in Fachverlagen Aussendung des Fragebogens an 368 Online-Beauftragte von Mitgliedsverlagen Rücklaufquote:
Mehrccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft
ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft Cloud Computing und Datenschutz: Was sind die rechtlichen Probleme und wie löst man diese? Oberhausen, 09.11.2011 Dr.
MehrWir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung
Universität Siegen SoSe 2010 Dipl.-Soz.päd. Hans Günther Mischke Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung - - Sozialrechtlicher SGB I, SGB X, SGB VIII Strafrechtlicher Strafgesetzbuch (StGB) Zivilrechtlicher
MehrDie Zukunft der freien Berufe in der Europäischen Union
Winfried Kluth/Ferdinand Goltz/Karsten Kujath Die Zukunft der freien Berufe in der Europäischen Union Eine Untersuchung der europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben für das deutsche Recht der freien
MehrInhaltsübersicht. Abkürzungsverzeichnis... XI Literaturverzeichnis... XIII. Kapitel 1: Einleitung... 1. A. Problemstellung... 1
Seite I Abkürzungsverzeichnis... XI Literaturverzeichnis... XIII Kapitel 1: Einleitung... 1 A. Problemstellung... 1 B. Gegenstand der Untersuchung... 4 C. Verlauf der Untersuchung... 5 Kapitel 2: Die Schutzrechtsverwarnung
MehrOrdnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie
Mehr1 Einleitung. 1.1 Problemaufriss
1 Einleitung 1.1 Problemaufriss Konzentrationsprozesse lassen sich in allen Wirtschaftsbereichen beobachten, auch und gerade im Medienbereich. Bereits im Jahr 1986 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt,
MehrVorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten.
Pressenotiz vom 10. 09. 2007 Vorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten. Einen schönen guten Tag die Verlagsleitung
MehrEine Übersicht über den Nichtraucherschutz in Deutschland Stand: August 2014
Eine Übersicht über den Nichtraucherschutz in Deutschland Stand: August 2014 Bunweit Am 01.09.2007 tritt das Gesetz zur Einführung eines es in en Bun und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bunnichtraucherschutzgesetz-BNichtrSchG)
MehrMindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015
Mindestlohn 2015 Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (Übungsleiterpauschale) Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer
MehrProf. Dr. Markus Kaltenborn, Universität Siegen
Prof. Dr. Markus Kaltenborn, Universität Siegen Vergaberechtliche Strukturen im Recht der Gesetzlichen I. Einleitung II. Ausschreibungspflichten im SGB V III. Wettbewerbsschutz in der GKV durch Kartellvergaberecht
Mehr