Kurs: Staatliche Regulierung I: Presse und Rundfunkrecht. D. Marktzutrittsregulierung (Medienzulassung und Medienorganisation)

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1 UNIVERSITÄT HAMBURG - FB Rechtswissenschaft - WS 2003/2004 Wahlschwerpunkt XV: "Information und Kommunikation" Kurs: Staatliche Regulierung I: Presse und Rundfunkrecht Dr. Wolfgang Schulz Kursmaterialien III D. Marktzutrittsregulierung (Medienzulassung und Medienorganisation) I. Bedeutung der Marktzutrittsregulierung Funktion von Marktzutrittsregulierung Lizenzierung als vorweggenommene Aufsicht Wissensgenerierung Geeignetheit zur Ressourcenverteilung (Verteilungslenkung) Einfluss auf die Anbieterstruktur Geeignetheit zur Geldakquise Möglichkeit der Verfahrenssteuerung durch Dritte und Öffentlichkeit Überprüfungseffizienz (tatsächliche Prüfung gesetzlicher Kriterien) Dynamik Rechtssicherheit Nebeneffekte Verfassungsrechtliche Einordnung im Rahmen von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Art. 12 Abs. 1 GG (Auflösung der Konkurrenzen im Medienbereich) Überblick über die derzeitige Marktzutrittsregulierung bei "Inhaltediensten" in Deutschland (Presse, Teledienste, Mediendienste, Rundfunk mit Unterkategorien) II. Zulassungsfreiheit Die Zulassungsfreiheit ist zum Teil ausdrücklich vorgesehen (Teledienste, 5 TDG; Presse, 2 HmbPresseG) und folgt im Übrigen aus dem Fehlen gesetzlicher Begrenzungen. Medienunternehmen unterliegen den allgemeinen, auch den für die wirtschaftliche Betätigung erlassenen Regeln z.b. des Gewerberechts (einschl. 35 und 55 GewO). Bei der Anwendung der allgemeinen (z.b. gewerberechtlichen) Normen ist die Ausstrahlungswirkung der Medienfreiheit (einschließlich des Grundsatzes der staatlichen Neutralität) zu beachten. III. Zulassungsfreiheit mit Ver- und Untersagungsvorbehalt 1. Weiterverbreitung, 27 ff. HmbMedienG a) Reihenfolge der Einspeisung in analoge Kabelanlagen ( 29 HmbMedienG) Vorrangmodell

2 2 Gesetzliche Vorgabe der Rangfolge nach Gruppen; Belegungsentscheidung lediglich bei Kapazitätsengpass oder Gleichrangigkeit Auswahlmodell Gesetzliche Privilegierung kleiner Gruppen; im Übrigen Auswahl durch Landesmedienanstalt anhand von Vielfaltskriterien b) Verbreitung in digitalen Kabelanlagen ( 52 RStV, 30 HmbMedienG) Must-Carry Modell Must-Carry Bereich ( 52 Abs. 3 RStV) Belegung und Technik (Nr. 1-3) Regulierung von Entgelten und Tarifen (Nr. 4) Non-Must-Carry Bereich ( 52 Abs. 4 RStV) Kriterien für die Belegung im Umfang von einem Drittel Berücksichtigung der Interessen der angeschlossenen Teilnehmer Vielzahl von Programmveranstaltern Vielfältiges Programmangebot an Vollprogrammen, nicht entgeltfinanzierten Programmen, Spartenprogrammen und Fremdsprachenprogrammen Angemessene Berücksichtigung von Mediendiensten Bereich der freien Belegungsentscheidung durch den Kabelbetreiber; Bindung lediglich an allgemeine Gesetze 2. Bagatellrundfunk, 20 Abs. 3 RStV i.v.m. 50 HmbMedienG 3. Mediendienste, 4 MDStV [Allgemein zur Marktzutrittsregulierung: Löffler/Ricker, Presserecht, München, Kap. 1 Rn. 11; Hoffmann-Riem, Schutz der Kommunikationsordnung durch Rundfunkaufsicht: Ziele, Instrumente, Erfahrungen, in: Staatswissenschaften und Staatspraxis 1991, S. 405; zur Funktion und Legitimation des präventiven Verbots beim Rundfunk BVerfGE 57, 295 ( ) FRAG; Schulz/Jürgens, Die Regulierung privater Inhaltedienste in Zeiten der Konvergenz Überlegungen zu einer dienstespezifisch diversifizierten Regulierung, Zur Reihenfolge der Einspeisung in Kabelanlagen: Hesse, Rundfunkrecht, 3. A., S. 228 ff.; Dörr, Kabelbelegungsregelungen, ZUM 1997, 337; Schumacher, Kabelregulierung als Instrument der Vielfaltssicherung, Baden-Baden 2002, S. 46 ff. Stettner, Die Rechtspflicht der Landesmedienanstalten zur Kabelbelegung, Berlin 1998; Ladeur, Einspeisung digitaler Fernsehprogramme, K&R 2001, S. 496 ff.; ders., Aktuelle Rechtsfragen der Einspeisung digitaler Fernsehprogramme in Kabelnetze, ZUM 2002, S. 252 ff.; Gersdorf, Regulierung des Zugangs zu Kabelnetzen im Zeichen der Konvergenz von Netz und Nutzung, in: Die Landesmedienanstalten (Hrsg.): Der Zugang zum digitalen Kabel, 2002.] IV. Zulassung und Organisation durch Gesetz 1. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten Gründung der öffentlich-rechtlichen Anstalten durch Gesetz (vgl. ZDF-StV, BR-Gesetz, HR-Gesetz, MDR-StV, NDR-StV, RBB-Gesetz, Radio-Bremen-Gesetz, Saarl.LRG, SWR-StV, WDR-G, DLR-StV)

3 3 Sonderfall in Bundeskompetenz: Deutsche Welle (DWG) Gesetzliche Aufgabendefinition, vgl. z.b. 5 NDR-StV Verfassungsrechtliche Diskussion um den Funktionsauftrag öffentlich-rechtlichen Rundfunks; Abgrenzung zum Begriff der Grundversorgung Umfang und Grenzen gesetzlicher Aufgabendefinition Staatsfreiheit und Autonomie der Anstalten Aktuell: Internetauftritte öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten; Selbstverpflichtung der Anstalten 2. Bürger- und Ausbildungskanal Hamburgischer Bürger- und Ausbildungskanal, 32 HmbMedienG [Hoffmann-Riem/Schulz, Hamburgisches Medienrecht, Berlin 1997, S. 69 ff.; Hoffmann-Riem, Regulierung der dualen Rundfunkordnung, S. 273 ff.; Bullinger, Die Aufgaben des öffentlichen Rundfunks, S. 77 ff.; Hesse, Rundfunkrecht, S. 115 ff.; Dörr, Die Funktion, der Auftrag, die Aufgaben und die Finanzierung der Deutschen Welle heute, epd medien (2003)75, 1 ff.; Eifert, Konkretisierung des Programmauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: verfassungsrechtliche Verankerung, rechtliche Ausgestaltung und neue Herausforderungen der Selbstregulierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Baden-Baden 2002; Gounalakis, Funktionsauftrag und anstaltliches Selbstverwaltungsrecht, AfP 2003, 395; Rath-Glawatz, Die Selbstbindung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten bei der Veranstaltung von Online-Angeboten, AfP 2003, 9.] V. Verbot mit Zulassungsvorbehalt (private Rundfunkveranstalter) 1. Veranstalter landesweiter Programme Landesweite Programme vor dem Hintergrund von 39 RStV und örtlichen bzw. lokalen Programmen Exkurs: örtliche, ortsübliche und lokale Programme Konzept des Führerscheinmodells : Zulassung (1. Stufe) Zulassungserfordernis: 20 RStV, 17 ff. HmbMedienG Überblick: Zulassungsverfahren Zulassungsvoraussetzungen ( 18 HmbMedienG) Zulassungsbeschränkungen (Konzentrationskontrolle, 19 HmbMedienG) Mitwirkungspflichten ( 20 HmbMedienG); vgl. auch Auskunftspflichten gem. 21 ff. RStV Zuweisung von Übertragungskapazitäten (2. Stufe) Landesspezifika: NRW: Zwei-Säulen-Modell Bayern: Rundfunk in öffentlicher Verantwortung; jetzt auch ein Lizenzierungsmodell, vorher: Medienbetriebsgesellschaften Saarland: Zulassungsfiktion

4 4 [Hoffmann-Riem/Schulz, Hamburgisches Medienrecht, Berlin 1997, S. 73 ff.; Bumke, Die öffentliche Aufgabe der Landesmedienanstalten, München 1995, S. 290 ff.; Hesse, Rundfunkrecht, S. 222 ff.] VI. Veranstalter bundesweiter Programme a) Zulassungsverfahren bei bundesweitem Rundfunk b) Konzept der Abwehr vorherrschender Meinungsmacht ( 26 ff. RStV) Grundvorschriften: 26 Abs. 1 und 3 RStV Überblick: Zuschauermarktanteilsmodell, 26 Abs. 2 RStV Vorteile/Nachteile; Alternativen (Anbietergemeinschaft; one man one show ; Mediennutzungsmodelle) Medienrelevante verwandte Märkte Bestimmung der Zuschaueranteile ( 27 RStV) Zurechnung der Zuschaueranteile ( 28 RStV) Vielfaltssichernde Maßnahmen ( 31, 32 RStV) Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) Funktion und Zusammensetzung; Kritik wegen mangelnder Staatsferne Stellung im Verfahren, Zusammenwirken mit KDLM ( 37 Abs. 1 und 2 RStV) Verfahrensrechtliche Vorschriften [Hess, Medienkonzentrationsrecht nach dem neuen Rundfunkstaatsvertrag, AfP 1997, S. 680 ff.; Stock, Konzentrationskontrolle in Deutschland nach der Neufassung des Rundfunkstaatsvertrags (1996), in: Stock, Röper, Holznagel (Hg.), Medienmarkt und Meinungsmacht, 1997, S. 1 ff.; Röper, Mehr Spielraum für Konzentration und Cross ownership im Mediensektor, MP 1996, S. 610 ff.; Hesse, Rundfunkrecht, 1999, S. 222 ff.; Bork, Geringfügige Unterschreitung des Zuschaueranteils Betrachtungen zu 26 Abs. 2 S. 2 RfStV, K&R 1998, S. 183 ff.; Engels, Verfassungsrechtliche Strukturvorgaben für Rundfunkkonzentrationsregelungen, ZUM 1996, S. 44 ff.; BVerfGE 57, 295 (FRAG); BVerfGE 73, 118 (Niedersachsen-Urteil); BVerfGE 83, 238(Nordrhein-Westfalen-Urteil); BVerfGE 97, 298 (extra radio); Bumke/Schulz, in: Hahn/Vesting (Hrsg), Beck scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2003, 20 RStV; Charissé, Die Rundfunkveranstalterfreiheit und das Zulassungsregime der Rundfunk- und Mediengesetze, Frankfurt a.m. 1999; Schulz/Jürgens, Die Regulierung von Inhaltediensten in Zeiten der Konvergenz, Berlin 2002]. c) Die Öffnungsklausel am Bsp. des Internetrundfunks Vorfrage: Vereinbarkeit der Öffnungsklausel mit der E-Commerce-Richtlinie? Überblick: Verfahren nach 20 Abs. 2 RStV Bezug zum einfachgesetzlichen Rundfunkbegriff nach 2 RStV und zum verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff Ausblick: Diskutierte Lösungsmodelle [Zu 20 Abs. 2 RStV: Hartstein/Ring/Kreile, C-0.3, Rn. 14a, Ory, Internet-Radio: Lizenz für Private, Gebühr für Anstalten?, AfP 1997, S. 845 ff.; Determann, Abgrenzung gesetzlicher Medienkategorien im Internet, RTkom 2000, S. 11 ff., zum Streit um Rundfunkbegriffe: Gersdorf, Der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff im Lichte der Digitalisierung der Telekommunikation, 1995; Jarass, Rundfunkbegriffe im Zeitalter des Internet: zum Anwendungsbereich der Rundfunkfreiheit, des Rundfunkstaatsvertrags und des Mediendienste-Staatsvertrags, AfP 1998, S. 133 ff.; Schulz, Jenseits der Meinungsre-

5 5 levanz Verfassungsrechtliche Überlegungen zu Ausgestaltung und Gesetzgebungskompetenzen bei neuen Kommunikationsformen, ZUM 1996, S. 487 ff. sowie einerseits: Bullinger, Der Rundfunkbegriff in der Differenzierung kommunikativer Dienste, AfP 1996, S. 1 ff., andererseits Hoffmann-Riem, Der Rundfunkbegriff in der Differenzierung kommunikativer Dienste, AfP 1996, S. 9 ff.] VII. Vereinfachtes Zulassungsverfahren Möglichkeit vereinfachter Zulassungsverfahren, vgl. 20 Abs. 3 RStV Beispiel: 50 HmbMedienG VIII. Zulassung von Modellversuchen, 49 HmbMedienG [Zur Regulierung von Modellversuchen: BVerfGE 57, 295 (324); Ladeur, Die Regulierung von Multi- Media als Herausforderung des Rechts, AfP 1997, S. 598 ff.]

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