GUTACHTEN Zu den maschinen- und sicherheitstechnischen Einrichtungen, der szenischen Beleuchtung, der ELA - Anlage und der Kommandorufanlage

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1 Ingenieurgesellschaft für Theatertechnik und Veranstaltungstechnik mbh THEATER KARLSHORST Haus der Offiziere GUTACHTEN Zu den maschinen- und sicherheitstechnischen Einrichtungen, der szenischen Beleuchtung, der ELA - Anlage und der Kommandorufanlage Auftraggeber: HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbh Ferdinand Schultze - Str Berlin Verfasser: itv-ingenieurgesellschaft für Theater- und Veranstaltungstechnik mbh Pintschstraße Berlin Tel.: Fax: info@itv-net.de Berlin, den

2 Seite 1 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS 1 1 VORBEMERKUNGEN Grundlagen 2 2 BÜHNENTECHNISCHE ANLAGEN Handkonterzüge: Fester Stahlbau: Arbeitsgalerien: Verbindungsstege: Portaltürme: Portalbeleuchtungsbrücke: Beleuchtungsbrücke Saal: Hauptvorhangzuganlage: Sicherheitstechnische Anlagen: Eiserner Vorhang: Rauchklappen: Rauchhaube Bühne: Rauchhaube Saal: 13 3 ELEKTRISCHE ANLAGEN Bühnenbeleuchtungsanlagen: Audio / Video - Anlage: Sicherheitsbeleuchtung: Elektrische Unterverteilung Bühnenmaschinerie: Inspizientenrufanlage: 20 4 ZUSAMMENFASSUNG: 21 5 ANLAGEN: 21

3 Seite 2 1 Vorbemerkungen 1.1 Grundlagen Im Rahmen der Sanierung des Gebäudekomplexes Theater Karlshorst und der beabsichtigten Vermietung des Theaters soll der Zustand der Anlagen, die für einen uneingeschränkten Spielbetrieb notwendig sind, erfasst und beurteilt werden. Das soll aufzeigen, welche sicherheitsrelevanten Mängel bestehen, wie diese zu lösen sind und welche finanziellen Mittel dafür vorzusehen sind. Zur Erstellung des s wurde eine Bestandsaufnahme durch zwei Begehungen vor Ort durchgeführt. Auf Grund der Tatsache, dass keinerlei Unterlagen vorhanden sind, beschränkt sich die Bestandsaufnahme auf das Wesentliche und Sichtbare. Die Untersuchung bezieht sich weiterhin auf die einschlägigen Bestimmungen und Verordnungen für die Ausrüstung einer Versammlungsstätte mit maschinentechnischen Anlagen. Dazu zählen insbesondere: - Versammlungsstättenverordnung des Landes Sachsen, - GUV 6.15, BGV C1 (ehem. VBG 70), Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung", - GUV 66.15, BGG 912 (ehem. ZH 1/222), Grundsätze für die Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung, - GUV 2.10, BGV A2 (ehem. VBG 4), Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, - DIN "Theatertechnik", - DIN Sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen in Produktionsstätten für szenische Darstellung.

4 Seite 3 2 Bühnentechnische Anlagen Die Bühne des Theaters Karlshorst ist als Großbühne gemäß MVStättVO einzuordnen. Sie hat eine Gesamtfläche von 216 m² bei einer Breite von 18,00 m und einer Tiefe von 12,00 m, an die eine Hinterbühne mit einer Fläche von ca. 100 m² anschließt. Eine Abtrennung zwischen Haupt- und Hinterbühne existiert nicht. Über der Hauptbühne erhebt sich der Bühnenturm in dem die Anlagen der Obermaschinerie angeordnet sind. Das Theater verfügt lediglich über eine maschinell ausgestattete Obermaschinerie. Folgende Anlagen wurden begutachtet: 2.1 Handkonterzüge: An der linken Seitenwand der Bühne situiert; Bedienung auf 1. Galerie; untere Seilumlenkung auf Bühnenniveau. Anzahl: 12 Stück, davon 3 als Oberlichtzüge, Nutzlast: nicht ausgewiesen, vermutlich 150 kg je Zug und 250 kg je Oberlichtzug, Hubweg: 16,40 m, Anzahl der Seile: 4 Seildurchmesser: 6 mm Zugstange: 12,00 m Mängel: Zugseile teilweise ablegereif, Lager der Seilrollen ausgeschlagen, Zugstangen seitlich nicht verschlossen, Gegengewichte, Gegengewichtsschlitten korrodiert, Nutzlastangaben fehlen, Dokumentation nicht vorhanden.

5 Seite 4 Handkonterzüge, untere Spannrolle 2.2 Fester Stahlbau: Arbeitsgalerien: An den Seitenwänden auf den Höhenniveaus + 7,90 m, + 10,60 m und + 19,30 m angeordnet. Breite: 1,20 m Länge: ca. 12,00 m Belastung: keine Angaben Ausführung als abgehängte Stahlbrückenkonstruktion mit beidseitigem Handlauf. Bühnenseitig mit Scheinwerfergeländer nach DIN T26 versehen. Bodenbelag aus Lochstahlblech. Erschlossen werden die Arbeitsgalerien über die Treppenhäuser 3.3 und 3.4 bzw. 1.2 und 1.1 und die anschließenden Flure. Mängel: Die Galerie 2 besitzt keine 2 Fluchtwege. Die vorhandenen Steigleitern sind in ihrer Ausführung und Anordnung nicht zulässig. Es fehlt der Rückenschutz und die Möglichkeit des Auf- bzw. Abstiegs auf die nächste Galerie darf nicht außerhalb der Galerie erfolgen. Die Verbindung der Bleche des Bodenbelags mit den Auflageträgern wurde durch Punktschweißen ausgeführt. Stellenweise sind diese Verbindungen nicht mehr gegeben Stolpergefahr.

6 Seite 5 1.Galerie, rechts Verbindungsstege: Die Arbeitsgalerien 2 und 3 werden über der Portalbrücke durch Verbindungsstege miteinander verbunden. Ausführung analog zu den Arbeitsgalerien. Vom ersten Verbindungssteg sind die Zuleitungen für die Beleuchtungsversätze auf der Portalbrücke fliegend verkabelt. Mängel: Der Verbindungssteg auf Niveau der 2. Arbeitsgalerie ist zu schmal ausgeführt Portaltürme: Die feststehenden Portaltürme verfügen über jeweils zwei Turmpodeste. Bodenbelag: Holz. Tiefe: ca. 1,80 m Breite: ca. 4,54 m Fläche: ca. 8,17 m² Das erste Turmpodest ist bühnenseitig mit einer Blechverkleidung versehen. Auf der rechten Seite sind dort die Schaltanlagen der szenischen Beleuchtung untergebracht. Das erste Turmpodest auf der linken Seite ist zweigeteilt

7 Seite 6 ausgeführt. An der linken Seitenwand ist die Handkurbel für das Verfahren der Portalbrücke situiert. Über die Nutzung des restlichen Teils kann keine Aussage getroffen werden, da dieser Bereich nicht zugänglich war. Im Bereich der Portalblende sind diverse Ausleger zur Befestigung und zum Ausschwenken von Beleuchtungsgeräten befestigt. Die zweiten Turmpodeste sind mit Scheinwerfergeländern analog zu den Galerien ausgestattet und dienen auch als Zustieg zur Portalbeleuchtungsbrücke. Auf dem rechten Podest sind der alte und der neue Antrieb für den Hauptvorhang aufgestellt. Mängel: Bodenbelag ist stark abgenutzt. Der Zustieg zur Portalbrücke ist im täglichen Betrieb als nicht ausreichend anzusehen. Stillgelegte Anlagenteile sind nicht demontiert und beschränken die Arbeitsbereiche. Portalturm, links

8 Seite Portalbeleuchtungsbrücke: Die Portalbeleuchtungsbrücke verfügt über eine Arbeitsebene bei einer Gesamtbreite von ca. 9,20 m und einer Tiefe von ca. 0,80 m. Die Brücke war ursprünglich fahrbar ausgeführt, was mittels Gegengewichtsausgleich und einer Handwinde, auf dem ersten Turmpodest links bewerkstelligt wurde. Die Brücke ist derzeit auf einer Höhe von 5,60 m festgesetzt. Das Festsetzen erfolgte durch Sichern der Handkurbel und durch Verschweißen mit der festen Konstruktion. Die 6 Tragseile wurden beibehalten. Bedingt durch den derzeitigen Höhenstand ist der Zustieg von den Portaltürmen nur unter großen Behinderungen möglich. Bühnenseitig ist ein Scheinwerfergeländer in Anlehnung an DIN T26 vorhanden. Die Einspeisung der Versatzkästen erfolgt fliegend vom Verbindungssteg 2.Galerie. Mängel: Bühnenseitige Fuß- und Knieleiste fehlt, Zustieg von den Turmpodesten nicht ausreichend, unbekannter Lastabtrag durch Verschweißen mit der festen Konstruktion, Tragseile korrodiert, keine Angaben zum Zugseil am Gegengewicht, keine Angaben zur Nutzlast, Dokumentation fehlt.

9 Seite Beleuchtungsbrücke Saal: Die Beleuchtungsbrücke über dem Saal verfügt über ein Scheinwerfergeländer zur Befestigung der Beleuchtungsgeräte mit den entsprechenden Versatzkästen. Der Bodenbelag besteht aus Holzbohlen. In der Saaldecke befindet sich eine Klappe, die mechanisch geöffnet werden kann, um bei Bedarf szenisches Licht einzusetzen. Die Öffnung erfolgt über eine durchlaufende Welle mit mehreren Seiltrommeln. Von der Klappe werden Stahldrahtseile auf die Seiltrommeln geführt. Durch Drehen der Antriebswelle mit Hilfe einer Handkurbel werden die Seile aufgenommen und die Klappe geöffnet. Mängel: Bodenbelag aus Holz bildet Brandlast im Dachbereich, Fußleiste unterhalb des Scheinwerfergeländers fehlt, Antriebswelle nicht gegen unbeabsichtigtes Schließen gesichert, nachträglich eingebrachter Trockenbau macht Schließen der Klappen unmöglich, Versatzkästen außerhalb des abgekofferten Arbeitsraumes angeordnet Kabel müssen durch geöffnete Tür gezogen werden Stolpergefahr, Zugang zum Arbeitsbereich sehr umständlich Fluchtweg im Havariefall durch den Dachbereich. Beleuchtungsbrücke, Saal

10 Seite 9 Deckenklappen Saal, 2.3 Hauptvorhangzuganlage: Die Hauptvorhangzuganlage wurde 2005 mit einem neuen Antriebssystem ausgestattet. Antrieb: Fa. Schnakenberg, SAV 0,37 E31, 400 V/ 0,37 kw Bedienstelle: Turmpodest 1 rechts Als Schiene dient ein geschlitztes Kunststoffrohr in dem die Laufwagen des Vorhangs geführt werden. Es ist an einem Holzbrett befestigt. Über die Befestigung an der festen Konstruktion kann auf Grund der schlechten Beleuchtungsverhältnisse keine Aussage gemacht werden. Mängel: Befestigung des Kunststoffrohres stellenweise labil. Dokumentation zum Antrieb nicht vorhanden.

11 Seite 10 Antrieb Hauptvorhang, Turmpodest 3 rechts 2.4 Sicherheitstechnische Anlagen: Eiserner Vorhang: Die durchgeführte Funktionsprüfung war erfolgreich; die Notauslösung funktioniert. Schlupftür, Führungen, Seile, Seilendbefestigungen, Seilrollen und Dorne entsprechen den Vorschriften. Antrieb mit nur einer Haltebremse ausgeführt, jedoch kontrollierte Abwärtsbewegung über Fliehkraftbremse. Mängel: Batterie von 2003 ist auszutauschen, Ausführung der Bremse entspricht VBG 70 jedoch nicht BGV C1, Gegengewicht nicht eingehaust, Dokumentation fehlt.

12 Seite 11 Eiserner Vorhang, Antrieb und Seilabgänge Rauchklappen: Öffnen der Rauchklappen (als Fenster ausgeführt) über ein Seilsystem mit Gegengewicht und Gelenkstangen. Auslösung auf Bühne rechts. Antrieb auf dem Schnürboden situiert. Mängel: Anschluss an die Fenster nicht fachgerecht ausgeführt, Gegengewicht nicht verkleidet, Wartung der Anlage notwendig, Dokumentation fehlt.

13 Seite 12 Öffnungsmechanik Rauchklappen Bühnenturm Rauchhaube Bühne: Im Dach des Bühnenturmes angeordnet. Auslösung durch Seilsystem mit Gegengewicht. Antrieb auf Schnürboden angeordnet. Mängel: Gegengewicht nicht verkleidet, unzulässige Seilendverbindungen, Wartung der Anlage notwendig, Dokumentation fehlt.

14 Seite 13 Rauchhaube Bühne Rauchhaube Saal: Der Rauchabzug im Saal konnte nicht begutachtet werden. Fehlendes Licht im Dachbereich.

15 Seite 14 3 Elektrische Anlagen 3.1 Bühnenbeleuchtungsanlagen: Die Anlagen der szenischen Effektbeleuchtung konnten auf Grund nicht vorhandener Unterlagen nur durch Sichtung begutachtet werden. Grundlegend war festzustellen, dass die Ausführung der einzelnen Anlagenteile nicht dem heutigen Stand der Technik entsprechen und in dieser Form für eine Nutzung nicht mehr zulässig sind. Es können folgende Aussagen getroffen werden: Unterverteilungen: Die vorhandenen Unterverteilungen sind völlig veraltet und entsprechen nicht dem aktuellen technischen Stand. Sie sind komplett zu demontieren und neu zu errichten. Es ist dabei zu prüfen, ob anstelle der jetzigen Standorte (Bühnenturm rechts, erstes Podest und Raum der Beleuchtungsregie rechts Zuschauerhaus) ein neuer Standort, beispielweise in den Kellerräumen gefunden werden kann. Unterverteilung szenische Beleuchtung, Lichtregieraum

16 Seite 15 Dimmeranlage: Es konnte kein Dimmerraum gefunden werden, weshalb davon ausgegangen wird, dass bis zur Schließung ausschließlich mit mobilen Dimmereinheiten gearbeitet wurde. Lediglich 6 mobile Dimmerracks 6 x 2,5 kw (dmx-fähig) wurden in den Räumen der Licht- und der Tonregie gesehen. Diese sind nach Prüfung weiterverwendbar. mobiles Dimmerrack Installationen: Die vorhandenen Installationen von den Unterverteilungen zu den Bühnenversätzen müssen demontiert werden, da sie völlig veraltet sind. Die Verlegung ist nicht fachgerecht. Eine Trennung von Beleuchtungsnetz und dem Netz der Audio- /Videoanlage erfolgt nicht, ist jedoch vorgeschrieben. Die vorhandenen Anschlusskästen für die Bühnenversätze können nicht weiter verwendet werden. Die eingesetzten Steckverbindungen sind nicht zulässig.

17 Seite 16 Versatzkasten Lichtstellpult: Ein Lichtstellpult ist nicht vorhanden. Endgeräte: Die vorhandenen Endgeräte der Bühneneffektbeleuchtung können zum Großteil weiter genutzt werden. Da es sich hauptsächlich um Geräte aus DDR-Zeiten handelt, ist davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit keine Ersatzteile mehr verfügbar sein werden. Die Geräte sind überwiegend Niedervolt-Apparate, die für die szenische Beleuchtung nach heutigem Standard nur unzureichende Lichtmöglichkeiten bieten. Die zugehörigen Trafos müssen geprüft und ggf. überholt werden.

18 Seite Audio / Video - Anlage: Die Situation der Audio/Video-Anlage entspricht der Beleuchtungsanlage. Der Tonregieplatz verfügt über veraltete Studiotechnik und ist mit Ausnahme der Studiolautsprecher (Geithain) nicht zu verwenden. Die Lautsprecher sind zu prüfen und können, so sie durch die klimatischen Bedingungen keinen Schaden genommen haben, weiter genutzt werden. Das Mischpult und die Verstärker sind nicht mehr zeitgemäß. Unabhängig von der nicht prüfbaren Funktion sollten diese erneuert werden. Die Bandmaschinen der Firma Studer sind Liebhaberstücke, die jedoch nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Funktion konnte nicht geprüft werden. Tonregie Im Bereich der Bühne konnten außer zwei Steckfeldern (Tuchl-System) keine Anlagenteile gefunden werden, die Aufschluss über den Aufbau der Anlage geben. Das Kabelnetz ist analog zum Beleuchtungsnetz nicht zeitgemäß und muss komplett erneuert werden. Sämtliche Anschlüsse für Endgeräte sind zu erneuern. Teilweise existieren Gehäuse ohne Verkleidung.

19 Seite 18 Anschlusskasten Bühne links

20 Seite Sicherheitsbeleuchtung: Die Taster für die Panikbeleuchtung sind zu erneuern, das gesamte Netz ist zu prüfen und muss ggf. erweitert werden. 3.4 Elektrische Unterverteilung Bühnenmaschinerie: Die Unterverteilungen der elektrisch betriebenen Anlagen der Bühnenmaschinerie sind wie die Unterverteilung der Beleuchtung auf dem 1.Turmpodest rechts angeordnet. Ansonsten gilt das oben gesagte. Unterverteilung Bühnenmaschinerie, 1.Turmpodest rechts

21 Seite Inspizientenrufanlage: Diese Anlage ist nur noch fragmentarisch vorhanden. Die vorgefundenen Sprechstellen entsprechen nicht dem Stand der Technik. Das gesamte Kabelnetz und die Ruf- und Mithörlautsprecher sind als abgängig anzusehen. Sprechstelle Bühne links

22 Seite 21 4 Zusammenfassung: Die Begehung des Hauses und Besichtigung der Anlagen hat, dass im derzeitigen Zustand ein Spielbetrieb nicht möglich ist. Die aus unserer Sicht notwendigen Maßnahmen haben wir im Maßnahmenkatalog im Anhang separat aufgeführt und mit einem Kostenansatz versehen. Grundsätzlich muss gesagt werden, dass in jedem Fall sämtliche Anlagen der bühnentechnischen Einrichtungen einer Wartung unterzogen werden müssen. Bei einigen Anlagen geht das einher mit einer Reparatur bzw. dem Austausch von Anlagenteilen, oder Neumontage. Nach Abschluss dieser Arbeiten sind alle Anlagen durch einen ermächtigten Sachverständigen abzunehmen. Für alle Anlagenteile sind die notwenigen Dokumentationen zu erstellen. Sämtliche elektrischen Anlagen der szenischen Beleuchtung, Audio/Video und der Inspizienten-Rufanlage sollten demontiert werden. Die notwendigen Unterverteilungen und Kabelnetze sind neu zuinstallieren. Die im Anhang aufgeführten Maßnahmen und die entsprechenden Kostenansätze stellen eine Grundlage für eine Diskussion dar. Es bestehen in einigen Punkten Alternativen, die je nach Nutzungskonzept mit den potentiellen Betreibern zu diskutieren sind. Ziel sollte es jedoch sein, eine spielfähige Veranstaltungsstätte zu konzipieren, die unabhängig vom Nutzer als solche funktioniert. 5 Anlagen: Maßnahmenkatalog mit Kostenansatz

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