Stadt Bad Arolsen STT Mengeringhausen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stadt Bad Arolsen STT Mengeringhausen"

Transkript

1 Stadt Bad Arolsen STT Mengeringhausen 19. Änderung zum Flächennutzungsplan ABWÄGUNG DER IM VERFAHREN GEM. 4 (2) BAUGB VORGEBRACHTEN STELLUNGNAHMEN Gemarkung Mengeringhausen Stadtwald

2 BLP Stadt Bad Arolsen, Stadtteil Mengeringhausen 19. Änderung zum Flächennutzungsplan Beteiligung gem. 4(2) BauGB Frist: bis zum Kz. Behörde / Name Eingang Anregung Seite ja nein Aufsichtsbehörden A01 Regierungspräsidium Kassel X 1 Naturschutz X 6 A02 Landrat des Landkreises Waldeck- Frankenberg - A03 Kreisausschuss Waldeck-Frankenberg 15 Bauen - Landwirtschaft X 15 Natur und Landschaftsschutz X 16 Wasser- und Bodenschutz - Fachbehörden B01 Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement X 19 B03 Landesamt für Denkmalpflege Hessen Bau- und Kunstdenkmalpflege X 21 B04 Landesamt für Denkmalpflege Hessen Archäologische Denkmalpflege - B06 Amt für Bodenmanagement Korbach - Grüne Behörden C01 Hessen-Forst Forstamt Diemelstadt X 23 C02 Fürstlich Waldecksches Forstamt - C03 Waldeckische Domanialverwaltung X 24 C04 Amt für Bodenmanagement Korbach Abt. 2 - Flurneuordnung - C05 Amt für Bodenmanagement Korbach Außenstelle Hofgeismar X 25 Versorgungs-Betriebe D01 Energie Waldeck-Frankenberg GmbH X 26 D02 E.ON Netz GmbH X 28 D03 Regionalverkehr Kurhessen GmbH - D04 Deutsche Post Bauen GmbH - D05 Deutsche Bahn AG Geschäftsstelle Netz - D06 NVV Nordhessischer Verkehrsverbund - D07 Energie Waldeck-Frankenberg GmbH Bereich Verkehr - D08 Deutsche Telekom Technik GmbH X 29 Sonstige Stellen E08 Wehrbereichsverwaltung IV - E09 Flugplatz Mengeringhausen X 32 E13 DFS - Deutsche Flugsicherung GmbH X 33 E14 BFS - Bundesamt für Flugsicherung X 35

3 BLP Stadt Bad Arolsen, Stadtteil Mengeringhausen 19. Änderung zum Flächennutzungsplan Beteiligung gem. 4(2) BauGB Frist: bis zum Kz. Behörde / Name Eingang Anregung Seite ja nein 29er Verbände F01 Hess. Gesellschaft f. Ornithologie und Naturschutz e.v.* X 36 F02 Schutzgemeinschaft Dt. Wald Landesverband Hessen e.v. - F03 Naturschutzbund Deutschland Landesverband Hessen e.v.* X 36 F04 BUND Kreisverband Waldeck-Frankenberg* X 36 F05 Hessisch-Waldeckischer Gebirgs- und Heimatverein e. V. - F06 Verband Hess. Sportfischer e.v X 95 F07 Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen - F08 Landesjagdverband Hessen - F09 Naturschutzbund Deutschland Ortsgruppe Bad Arolsen* X 36 F10 Hess. Gesell. für Ornithologie Ortsgruppe Bad Arolsen* X 36 F11 Bund für Umwelt und Naturschutz Landesverband Hessen e.v.* X 36 F14 NABU Naturschutzbund Waldeck- Frankenberg* X 36 F15 HGON Hess. Gesellschaft für Ornithologie u. Naturschutz e.v. AK Waldeck-Frankenberg* X 36 Gemeinden G01 Gemeindeverwaltung Diemelsee - G02 Stadtverwaltung Diemelstadt - G03 Stadtverwaltung Marsberg X 96 G04 Gemeindeverwaltung Twistetal X 98 G05 Stadtverwaltung Volkmarsen - G06 Stadtverwaltung Waldeck X 99 G07 Stadtverwaltung Wolfhagen - Ortsvorsteher OV06 Friedhelm Rudolph - OV07 Michael Nelle - Sonstige SO01 Bürgerliste Bad Arolsen e.v. - Gesamt: 47 Eingegangene Stellungnahmen: 27 Stellungnahmen mit Hinweisen: 21 Fristverlängerung: 2 *) Gemeinsame Stellungnahme

4 A01 Bauleitplanung der Stadt Bad Arolsen, Mengeringhausen A01) Regierungspräsidium Kassel (Eingang am ) Beschlussempfehlungen: 1 zu 1) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 1 von 99

5 A01) Regierungspräsidium Kassel Dezernat 21 /2, Regionalplanung (Eingang am ) Beschlussempfehlungen: zu 1) zu 2) zu 3) zu 4) Der Empfehlung wird nicht gefolgt. Bereits im Juli 2009 fassten die Stadtverordneten der Stadt Bad Arolsen den Beschluss zur FNP-Änderung. Dem vorausgegangen war eine Sondierung der Potenziale für Windenergieanlagen auf kommunalem Grund. Als Standort mit guten Ausgangsbedingungen hat sich dabei der Stadtwald Mengeringhausen gezeigt. Es handelt sich um einen siedlungsfernen, windhöffigen Standort, dessen Erschließung gesichert ist. Zudem stehen weder die regionalplanerische Ausweisung als Vorranggebiet für Forstwirtschaft noch andere öffentliche Belange einer Windenergienutzung an dieser Stelle entgegen. Die vorliegende Flächennutzungsplanung befindet sich seit 2009 in der Entwicklung und ist nun bereits im fortgeschrittenen Stadium. Im Rahmen der Anhörung zum regionalplanerischen Windenergiekonzept wurde von Seiten der Stadt Bad Arolsen deshalb auch darum gebeten, die Flächenabgrenzung entsprechend der FNP-Änderung zu übernehmen. Dies entspricht dem sog. Gegenstromprinzip (gegründet auf 1 Abs. 3 ROG), wonach auch die Belange der untergeordneten Ebenen bei der Aufstellung der übergeordneten Pläne und Programme zu berücksichtigen sind. Zumal die Aussagetiefe der Flächennutzungsplanung konkreter ist als die übergeordnete Regionalplanung. Der Hinweis ist nicht nachvollziehbar, da im Zuge der Planung das Teilgebiet im Nordosten bereits aus dem Geltungsbereich herausgenommen wurde. Zudem sollen im Zuge der konkreten Standortwahl bevorzugt Standorte auf Flächen mit Nadelgehölzen oder auf ehemaligen Windwurfflächen mit aktuell relativ jungen Aufforstungen ausgewählt werden, so dass die wertvollen Altbuchenbestände auch mit der aktuellen Flächenabgrenzung freigehalten werden. Die Empfehlung wird zur Kenntnis genommen und diese Thematik im Rahmen der konkreten Standortwahl vertiefend betrachtet. Der nächstgelegenen Aussiedlerhof Odenthal liegt ca. 460 m von der Grenze des Geltungsbereichs entfernt. Laut Vermerk des Regierungspräsidiums Kassel vom 20. November 2012 sollen die Abstände von Windenergieanlagen zu Einzelhöfen mindestens 600 m betragen. Dieser Abstand wird bei der konkreten Anlagenplanung berücksichtigt und eingehalten. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 2 von 99

6 A01) Regierungspräsidium Kassel Dezernat 31.1 bis 31.3 (Eingang am ) Beschlussempfehlungen: 1 zu 1) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 2 zu 2) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 3 von 99

7 A01) Regierungspräsidium Kassel Dezernat 31.5 und 32 (Eingang am ) Beschlussempfehlungen: 1 zu 1) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 2 zu 2) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 4 von 99

8 A01) Regierungspräsidium Kassel Dezernat 26, Obere Forstbehörde (Eingang am ) Beschlussempfehlungen: 1 2 zu 1) zu 2) Der Empfehlung wird gefolgt und in den Textteil ein Hinweis darauf aufgenommen, dass waldbezogene Kompensationsmaßnahmen den Kriterien der Hinweise für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen im Wald vom oder nachfolgenden Vorgaben des HMUELV genügen müssen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, jedoch in diesem Verfahren nicht weiter verfolgt. Eine auf das Waldökosystem ausgerichtete Ausgleichsmaßnahme erscheint unter dem Aspekt des räumlich-funktionalen Ausgleichs für einen Eingriff in Waldbestände zunächst sinnvoll. Die angedachten Kompensationsmöglichkeiten werden jedoch im Rahmen des nachgelagerten Genehmigungsverfahrens auf ihre Eignung hin überprüft und erst dann werden die konkreten Kompensationsmaßnahmen festgelegt. Seite 5 von 99

9 A01 A01) Regierungspräsidium Kassel Dezernat 27.1, Obere Naturschutzbehörde (Eingang per am ) Beschlussempfehlungen: 1 zu 1) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 2 zu 2) Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, jedoch nicht weiter verfolgt. Die in Abbildung 5 dargestellten Zugrouten geben ausschließlich das gesondert erfasste Zuggeschehen des Kranichs wieder. Die in Abbildung 3 dargestellten Zugrouten stellen dagegen die Ergebnisse der Erfassung des allgemeinen Zuggeschehens dar. Die vereinfacht dargestellten Zugrouten stellen die für den Herbst 2011 ermittelten vorwiegend genutzten Routen dar. Ein kleiner Teil der Zugvögel überquerte jedoch auch den Stadtwald, wie im Gutachten beschrieben. Den Ergebnissen der Rastvogelkartierung zufolge wurden im Herbst 2011 die Offenlandbereiche südlich von Massenhausen (Massenhauser Höhe, Petersberg sowie insbesondere zwischen Massenhausen und Gut Höhe) als schwerpunktmäßig genutzte Aufenthaltsbereiche festgestellt. Diese befinden sich innerhalb des 3 km- Umkreis. In den genannten Bereichen Weißer Stein und Glockenbrunnen konnten jedoch im Rahmen der avifaunistischen Untersuchungen im Herbst 2011 keine größeren Rastvogeltrupps festgestellt werden. Grundsätzlich kann weiterhin festgestellt werden, dass sich im gesamten Untersuchungsraum keine Rastgebiete mit besonderer Bedeutung befinden (vgl. Rastgebietsdatenbank VSW 2002). Seite 6 von 99

10 zu 3) zu 4) zu 5) zu 6) Dem Hinweis wird dahingehend gefolgt, dass die Darstellung des Konfliktpotenzials der beiden aktuell besetzten Rotmilanhorste im Umweltbericht nochmals geprüft und ggf. konkretisiert wird. Von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko kann dann ausgegangen werden, wenn im Rahmen einer Raumnutzungsbeobachtung regelmäßige Überflüge über bestimmten Bereichen des Geltungsbereichs der FNP- Änderung festgestellt werden. Da hierfür ein Standortbezug notwendig ist, kann diese Detailbetrachtung nicht im Rahmen der FNP-Änderung erfolgen. Eine derartige standortspezifische Prüfung ist im Zuge des BImSchG-Verfahrens vorgesehen, wenn mögliche artenschutzrechtliche Konflikte absehbar sind. In diesem Zusammenhang wird auch auf den aktuellen Hessischen Leitfaden zur Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Hessen (HMUELV / HMWVL 2012) verwiesen. Demnach ist ein Brutvorkommen des Rotmilan im Bereich des empfohlenen Mindestabstandes kein Ausschlusskriterium, sondern bedarf einer Einzelfallprüfung, ob und in welchem Umfang die Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt sind. Wenn eine Raumnutzung innerhalb des Radius begründet unwahrscheinlich ist, können die empfohlenen Mindestabstände auch unterschritten werden. Da die Ergebnisse der vorgenommenen Raumnutzungsanalyse bisher noch nicht vorliegen, kann das Konfliktpotenzial für den Rotmilan zu gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden. Die artenschutzrechtliche Thematik wird im Genehmigungsverfahren vertiefend betrachtet. Der Hinweis ist nicht nachvollziehbar. Im Umweltbericht wird dargestellt, dass der einmalig beobachtete Schwarzstorch das Untersuchungsgebiet im Osten teilweise zwar überflog, aber eindeutig nicht auf Nahrungssuche war. Nach derzeitigem Kenntnisstand befinden sich keine regelmäßig genutzten Nahrungsbereiche dieser Art im Geltungsbereich der FNP-Änderung. Von einer hohen Bedeutung des Gebietes für den Schwarzstorch kann insgesamt nicht ausgegangen werden. Weder im Geltungsbereich noch innerhalb eines 3km-Radius sind Brutvorkommen dieser Art zu verzeichnen. Der Stellungnahme wird dahingehend gefolgt, dass nach der Festlegung der WEA- Standorte in der Artenschutzprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG entsprechend betrachtet wird, inwiefern artenschutzrelevante Beeinträchtigungen von Waldkauz und Waldohreule zu verzeichnen sind. Die beiden Eulenarten Waldkauz und Waldohreule sind jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand im Allgemeinen nicht als windkraftempfindlich einzustufen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Gegenüber einer landesweiten Betrachtung sind jedoch die durchgeführten vertiefenden Erhebungen bezüglich der Avifauna genauer und werden deshalb der Bewertung zugrunde gelegt. In dem Gutachten Abgrenzung relevanter Räume für windkraftempfindliche Vogelarten in Hessen zum LEP wurden alle Bereiche mit Rotmilanvorkommen mit einem potenziell hohen Konfliktpotenzial eingestuft; bekannte Fundpunkte wurden gepuffert und Seite 7 von 99

11 mit einer potenziell sehr hohen Gefährdung windkraftrelevanter Vogelarten bewertet. Das Vorkommen des Rotmilans wurde in der durchgeführten avifaunistischen Untersuchung (PNL 2012) bestätigt. Eine abschließende Bewertung des Konfliktpotenzials hinsichtlich der aktuell besetzten Rotmilanhorste kann allerdings erst nach einer standortspezifischen Betrachtung erfolgen. Dazu wird, wenn mögliche artenschutzrechtliche Konflikte absehbar sind, eine standortspezifische Raumnutzungsanalyse vorgenommen, deren Ergebnisse im Rahmen des BImSchG- Verfahrens berücksichtigt werden. zu 7) zu 8) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Gutachten ist in neun Kapitel gegliedert. Nach der Darstellung der Ergebnisse (Kapitel 4) der fledermauskundlichen Untersuchungen im Stadtwald Mengeringhausen schließt sich das Kapitel 5: Eingriffsbewertung an, welches die allgemeinen Wirkfaktoren des Vorhabens analysiert und darstellt (S ). Allgemeine Wirkfaktoren sind die Faktoren, die theoretisch beim Bau und Betrieb einer Windenergieanlage auf Fledermäuse wirken können. Inwieweit diese in Kapitel 5 genannten Wirkfaktoren auf die im Stadtwald Mengeringhausen vorkommenden Fledermäuse zutreffen und welche Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung dieser durchzuführen sind bzw. durchgeführt werden, wird in folgenden Kapiteln 6: Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigungen sowie zum Ausgleich (S.55-57) und Kapitel 7: Abschließende Beurteilung (S 57) erläutert. Die Stellungnahme wird zurückgewiesen. Laut Kapitel und des Fledermauskundlichen Gutachtens können theoretisch baubedingte und anlagenbedingte Auswirkungen zu einem Verlust von Fledermausquartieren sowie essentiellen Nahrungsräumen führen. Laut Kapitel ist solch eine erhebliche Störung der lokalen Fledermauspopulation im Stadtwald Mengeringhausen nicht anzunehmen, da aufgrund der Standortwahl der geplanten Windenergieanlagen keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie essentielle Nahrungsräume gefährdet sind. Laut Kapitel können theoretisch betriebsbedingte Auswirkungen nachteilig auf Fledermäuse wirken und zum Kollisionstod durch die Rotorbewegung führen. Laut Kapitel trifft der betriebsbedingte Wirkfaktor im Stadtwald Mengeringhausen auf den zur Migrationszeit vorkommenden Großen und Kleinen Abendsegler sowie auf die Rauhhautfledermaus zu. Als Maßnahme zur Vermeidung dieses Wirkfaktors werden eine Betriebszeitenkorrektur und eine Optimierung dieser durch ein zweijähriges Gondelmonitoring vorgeschlagen. Fazit: Sofern die Empfehlungen zur Vermeidung und Verminderung gemäß Kapitel 6 des Gutachtens ITN umgesetzt werden, sind die artenschutzrechtlichen Verbote des 44 Abs. 1 BNatSchG im Vorhabensgebiet nicht einschlägig. Seite 8 von 99

12 zu 9) zu 10) zu 11) zu 12) zu 13) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Da die konkrete Standortwahl und damit der tatsächliche Eingriff derzeit noch nicht feststehen, ist eine dezidierte artenschutzrechtliche Prüfung in diesem Stadium der Planung nicht möglich. Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, in dem die Verbotstatbestände geprüft werden, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gem. BImSchG erstellt. Im Umweltbericht ist jedoch bereits eine zusammenfassende Abschätzung zum Artenschutz enthalten. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine nicht ausräumbaren Hindernisse durch den Besonderen Artenschutz bekannt. Der Anregung wird gefolgt. Es werden dem Umweltbericht die Nachweiskarten der Brutvogelkartierung, der Zugrouten und der Fledermauserfassungen als Anlage hinzugefügt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die im Verfahren gem. 4(1) vorgebrachte Stellungnahme wurde beachtet und abgewogen. Der Stellungnahme wurde bereits dahingehend gefolgt, dass die vorgelegten Erfassungen des Brutvogelbestandes und des Durchzugs- und Rastbestandes fachlich geprüft wurden. Diese Prüfung ergab, dass die Erhebungen nicht nach den anzuwendenden Standards und mit einer hinreichenden Untersuchungstiefe durchgeführt wurden (siehe Stellungnahme der PNL im Anhang). In den Landschaftspflegerischen Begleitplan sowie in die Artenschutzprüfung gem. 44 BNatSchG, welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gem. BImSchG erstellt werden, werden alle in verwertbarer Form vorliegenden Daten eingearbeitet. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 9 von 99

13 A01) Regierungspräsidium Kassel Dezernat 22, Luftverkehr (Eingang am ) 1 zu 1) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 2 zu 2) Siehe dazu zweite Stellungnahme vom Seite 10 von 99

14 3 4 zu 3) zu 4) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Thematik zur Verlegung der Platzrunde wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG abschließend behandelt. Wie dem nachfolgend als Anlage beigefügtem Schriftverkehr zu entnehmen ist, kann eine Zustimmung zu dem Planungsvorhaben erwartet werden. Dazu ist beabsichtigt, die Regelung des Flugplatzverkehrs (insbesondere den Platzrundenverlauf) zu ändern. Dies entspricht den Ergebnissen der Aeronautical Study der Firma Airsight GmbH, wonach bei Einführung entsprechender Maßnahmen keine relevanten Auswirkungen auf die flugbetriebliche Sicherheit durch die geplanten Anlagen bestehen. Wie der in diesem Verfahren von der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) abgegebenen Stellungnahme zu entnehmen ist, bestehen bei Einhaltung der vorgegebenen Mindestabstände zu der veröffentlichten Platzrunde aus zivilen Hindernisgründen von Seiten der DFS auch keine Bedenken gegen die Inhalte der FNP-Änderung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf die Abwägung zu Punkt 3 verwiesen. Seite 11 von 99

15 Anhang zur Information Seite 12 von 99

16 Seite 13 von 99

17 Anhang zur Information Seite 14 von 99

18 A03 Bauleitplanung der Stadt Bad Arolsen, Mengeringhausen A03) Landkreis Waldeck-Frankenberg der Kreisausschuss FD 8.1 Landwirtschaft (Eingang am ) Beschlussempfehlungen: 1 zu 1) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 2 zu 2) Der Anregung wird gefolgt und der Fachdienst Landwirtschaft des Kreisausschusses Waldeck-Frankenberg im weiterführenden Genehmigungsverfahren gem. BImSchG frühzeitig eingebunden und bei der Suche nach geeigneten Ausgleichsflächen beteiligt. Seite 15 von 99

19 A03 Bauleitplanung der Stadt Bad Arolsen, Mengeringhausen A03) Landkreis Waldeck-Frankenberg der Kreisausschuss FD Natur- und Landschaftsschutz (Eingang per am ) Beschlussempfehlungen: 1 2 zu 1) zu 2) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung der Stadt Bad Arolsen hat die Potenziale für Windenergieanlagen auf kommunalem Grund sondiert. Dabei wurde der Stadtwald Mengeringhausen als geeignete Fläche für Windenergieanlagen ermittelt. Durch eine Abstimmung der Rodungsarbeiten mit der zuständigen Revierleitung wird gewährleistet, dass der Standardjahresholzeinschlag im Stadtwald Mengeringhausen auch im Jahr der Errichtung der Windenergieanlagen nicht überschritten wird. Dabei wurde der derzeit gültige Hiebssatz in der Forsteinrichtung unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsprinzips festgelegt, d.h. es wird nie mehr Holz geerntet als nachwächst. Die Entnahme von 6 ha Wald entspricht dabei etwa der halben Jahresholzernte im Stadtwald Mengeringhausen. Ferner wird der Eingriff in den Wald über Ersatzaufforstung ausgeglichen. Hinsichtlich des angestrebten Ziels einer Reduzierung der CO 2-Belastung wird darauf hingewiesen, dass durch den Betrieb einer Windenergieanlage ca t CO 2-Emissionen pro Jahr eingespart werden können (bei einer Anlage mit 2,4 MW Leistung und einer Volllast von Stunden). Dem steht die Entnahme von ca. 0,5 ha Wald pro Windenergieanlage gegenüber, wobei ein Hektar Wald pro Jahr über alle Altersklassen hinweg ca. 13 t CO 2 speichert. Dem Hinweis wird dahingehend gefolgt, dass die Darstellung der betroffenen Waldbereiche im Umweltbericht nochmals geprüft und ggf. konkretisiert wird. Wie im Umweltbericht erläutert, soll der Eingriff in alte Laubwaldbestände weitestgehend vermieden werden, was durch eine erste Bestandserhebung auf potenziellen Standorten bestätigt wurde. Daraus ergibt sich die Einschätzung der betroffenen Biotoptypen im Umweltbericht. Da die Standorte der einzelnen Windenergieanlagen erst im nachgeordneten Genehmigungsverfahren präzisiert sind, erfolgt in diesem Rahmen dann eine konkrete Bewertung der Biotoptypen. Seite 16 von 99

20 zu 3) zu 4) zu 5) zu 6) Bauleitplanung der Stadt Bad Arolsen, Mengeringhausen Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sowohl das Fledermaus- als auch die ornithologischen Gutachten belegen, dass insbesondere die Bestände alter Laubbäume für die wertgebenden Waldarten von Bedeutung sind. Da die Standorte der Windenergieanlagen fast ausschließlich in Fichtenbeständen bzw. auf Waldlichtungen oder in jüngerer Zeit aufgeforsteten Windwurfflächen geplant werden, sind die wertvollen Altwaldbestände durch die geplanten Windenergiestandorte nicht gefährdet. Dies konnte durch eine erste Bestandserhebung auf potenziellen Standorten bestätigt werden. Da die Standorte der einzelnen Windenergieanlagen erst im nachgeordneten Genehmigungsverfahren präzisiert sind, erfolgt in diesem Rahmen dann eine konkrete Bewertung der betroffenen Waldbestände. Dem Hinweis wurde bereits dahingehend gefolgt, dass bei der Standortbeschreibung im Umweltbericht der gesamte Geltungsbereich berücksichtigt wurde. Ggf. erfolgt dort nochmals eine Konkretisierung (siehe Punkt 2). Für eine hinreichend genaue Prognose über die Auswirkungen der Planung sind jedoch die vorgesehenen Anlagenstandorte bzw. die Kriterien der späteren Standortwahl von wesentlicher Bedeutung. Der anlagenbedingte Flächenentzug betrifft dabei eben die jeweiligen Stell- und Betriebsflächen. Darüber hinaus wurden auch mögliche Beeinträchtigungen angrenzender Biotoptypen betrachtet. Ferner wurden die wesentlichen Auswirkungen auf Arten der Avi- und Fledermausfauna im gesamten Geltungsbereich und darüber hinaus in Ergänzungsgutachten untersucht. Vertiefend wird die Eingriffsthematik im Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Genehmigungsverfahren gem. BImSchG behandelt. Der Empfehlung wurde bereits dahingehend gefolgt, dass zusätzlich zu den eigenständig erhobenen Daten Kontakt zum Naturschutzbund Bad Arolsen aufgenommen wurde und im Rahmen eines Treffens ein Austausch von Daten (insbesondere bzgl. des Rotmilans) mit zwei Vertretern des NABU stattfand. Bezüglich der Diskrepanz der ermittelten Ergebnisse liegen die Unterschiede vor allem in der jeweiligen methodischen Vorgehensweise begründet. Die von ortsansässigen Naturkundlern vorgelegten Erfassungen des Brutvogelbestandes (WIMBAUER 2012) sowie des Durchzugs- und Rastbestandes (WIMBAUER & SOMMERHAGE 2011) wurden fachlich geprüft. Diese Prüfung ergab, dass die Erhebungen erhebliche Mängel aufweisen (siehe dazu Stellungnahme der PNL im Anhang). Aufgrund tiefgreifender methodischer Unzulänglichkeiten sind erhebliche Zweifel an der Aussagekraft der vorliegenden Gutachten von WIMBAUER und WIMBAUER & SOMMERHAGE geboten. Grundlegende methodische Vorgaben sowie eine hinreichende Untersuchungstiefe werden sowohl bei der Brutvogel- als auch Zugvogeluntersuchung nicht eingehalten. Im Verlauf der Brutperiode 2012 wurde seitens der PNL eine Abstimmung zu den konkreten Brutvorkommen angeboten. Dies wurde jedoch von den ortsansässigen Ornithologen nicht angenommen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Da die konkrete Standortwahl nicht Teil der vorbereitenden Bauleitplanung ist, ist eine dezidierte artenschutzrechtliche Prüfung in diesem Stadium der Planung nicht möglich. Im Umweltbericht ist jedoch bereits eine zusammenfassende Abschätzung zum Artenschutz enthalten. Nach derzeitigem Kenntnisstand stehen keine nicht ausräumbaren Hindernisse durch den Besonderen Artenschutz einer Verwirklichung entgegen. Seite 17 von 99

21 Auch bezüglich der Fledermausfauna kommt das Fachgutachten (ITN 2011) zu dem Ergebnis, dass durch eine zeitweise Abschaltung der Anlagen die Beeinträchtigung soweit gemindert werden kann, dass kein Verbotstatbestand nach 44 (1) Nr. 1 BNatSchG mehr gegeben ist. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gem. BImSchG wird ein dezidierter artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. zu 7) Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Da auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung weder der Anlagentyp noch die -konfiguration oder der konkrete Anlagenstandort bekannt sind, sind auch noch keine aktuellen Schall- und Schattenwurfgutachten vorhanden. Der Nachweis der Einhaltung der Immissionsrichtwerte bleibt deshalb dem nachgeschalteten Genehmigungsverfahren nach BImSchG vorbehalten. Auch eine genaue Landschaftsbildanalyse ist erst auf Grundlage der dann vorliegenden technischen Planung sinnvoll. Im Umweltbericht sind die jeweiligen Belange in einer für den Detaillierungsgrad des vorbereitenden Bauleitplans angemessenen Weise für die Abwägung dargelegt. Seite 18 von 99

22 B01 Bauleitplanung der Stadt Bad Arolsen, Mengeringhausen B01) Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Bad Arolsen (Eingang am ) Beschlussempfehlungen: 1 zu 1) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wird die Zustimmungsbedürftigkeit der Straßenbaubehörde beachtet. Seite 19 von 99

23 2 zu 2) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 3 zu 3) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 4 zu 4) Der Bitte wird gefolgt Der Beschluss der Stadtverordneten wird Ihnen zugesandt. Nach Eintritt der Rechtskraft wird Ihnen eine Kopie der Veröffentlichung sowie des gültigen Flächennutzungsplan-Ausschnittes zur Verfügung gestellt. Seite 20 von 99

24 B03 Bauleitplanung der Stadt Bad Arolsen, Mengeringhausen B03) Landesamt für Denkmalpflege Hessen Bau- und Kunstdenkmalpflege (Eingang am ) Beschlussempfehlungen: zu 1) zu 2) zu 3) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Da der historische Ortskern in einer Tallage liegt, liegen die geplanten Anlagenstandorte geographisch über dem historischen Gebäudebestand. Lediglich der Kirchturm sticht von außen betrachtet optisch heraus und ist bei der Visualisierung neben den Windenergieanlagen sichtbar. Darüber hinaus treten bei einer Annäherung von Osten her nur wenige Fachwerkhäuser zeitweilig mit in eine direkte Sichtbeziehung. Das historische Gesamtensemble ist vom Rand der Ortslage nur eingeschränkt sichtbar. Daher ist nicht ersichtlich, dass dessen Schutzbedürfnis einen weitreichenden Umgebungsschutz erfordert. Vielmehr ist es so, dass die Windenergieanlagen, wenn man sich weiter an die Altstadt annähert, von den Häusern des Ortes verdeckt werden, so dass sich bei einer Besichtigung der historischen Ortslage selbst keine beeinträchtigenden Wirkungen ergeben. Topographiebedingt liegen die Windenergieanlagen optisch über der Ortslage von Twiste. Zudem sind die Anlagen zumindest im Mastbereich teilweise durch den Burghardsberg, der sich am nördlichen Ortsrand erhebt, verschattet. Je weiter man sich südlich aus dem Ort heraus entfernt, desto eher werden einzelne Windkraftanlagenteile am Horizont sichtbar, jedoch verbinden sie sich nie optisch mit dem historischen Ortskern von Twiste. Dieser ist zudem bis auf die Kirche von Süden her durch Gebäude jüngeren Baujahrs oder Bäume verdeckt, so dass hier keine erhebliche Beeinträchtigung erkennbar ist. Seite 21 von 99

25 4 zu 4) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Nach 16 (3) des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (Änderung aufgrund des Hessischen Energiezukunftsgesetzes, beschlossen vom Hessischen Landtag am ) hat die Denkmalschutzbehörde bei ihrer Entscheidung neben der Schutzwürdigkeit der Denkmäler auch Interessen des Klima- und Ressourcenschutzes zu berücksichtigen. Hinzu kommt, dass die Regelung in 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB nicht auf das Denkmalschutzrecht des Landes verweist, sondern eine bundesrechtlich eigenständige Regelung enthält, die (nur) ein Mindestmaß an Denkmalschutz gewährleisten soll. Zudem sind auch die bereits vorhandenen Anlagen der umliegenden Windparks und die markanten Freileitungstrassen zu berücksichtigen, durch die bereits eine beeinträchtigende Wirkung besteht. Hier sind insbesondere die Windkraftanlagen in Twistetal zu nennen. Da konkrete Standorte nicht Teil der vorbereitenden Bauleitplanung sind, kann ggf. eine detaillierte weitere Abstimmung erst im Zuge des Genehmigungsverfahrens gem. BImSchG durchgeführt werden. Seite 22 von 99

26 C01 Bauleitplanung der Stadt Bad Arolsen, Mengeringhausen C01) Hessen-Forst Forstamt Diemelstadt (Eingang am ) Beschlussempfehlungen: 1 zu 1) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 2 zu 2) Siehe hierzu die Stellungnahme unter A01. Seite 23 von 99

27 C03 Bauleitplanung der Stadt Bad Arolsen, Mengeringhausen C03) Waldeckische Domanialverwaltung (Eingang am ) Beschlussempfehlungen: 1 zu 1) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 2 zu 2) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Zuwegung wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens gem. BImSchG geregelt werden. Seite 24 von 99

28 C05 Bauleitplanung der Stadt Bad Arolsen, Mengeringhausen C05) Amt für Bodenmanagement Korbach Außenstelle Hofgeismar (Eingang am ) Beschlussempfehlungen: 1 zu 1) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 25 von 99

29 D01 D01) Energie Waldeck-Frankenberg GmbH (Eingang am ) Beschlussempfehlungen: 1 2 zu 1) zu 2) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Den Anregungen aus der Stellungnahme vom wurde bereits dahingehend gefolgt, dass nachrichtliche Hinweise bezüglich einer freizuhaltenden Sperrfläche und der Möglichkeit einer Verkabelung der Freileitung im Textteil ergänzt wurde. Der Stellungnahme wird gefolgt und der aktuelle Verlauf der elektrischen Freileitung im Kartenteil ergänzt. Seite 26 von 99

30 Seite 27 von 99

31 D02 Bauleitplanung der Stadt Bad Arolsen, Mengeringhausen D02) E.ON Netz GmbH (Eingang am ) Beschlussempfehlungen: 1 2 zu 1) zu 2) Der Stellungnahme wurde bereits entsprochen. Die 110-kV-Hochspannungsfreileitungen sind im Flächennutzungsplan dargestellt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 3 zu 3) Der Bitte wird gefolgt und die E.ON Netz GmbH am weiteren Verfahren beteiligt. Seite 28 von 99

32 D08 Bauleitplanung der Stadt Bad Arolsen, Mengeringhausen D08) Deutsche Telekom Technik GmbH (Eingang am ) Beschlussempfehlungen: zu 1) zu 2) zu 3) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Gemäß telefonischer Rücksprache vom wurde dem Hinweis bereits dahingehend gefolgt, dass die Deutsche Telekom Technik GmbH die Ericsson Services GmbH am Planverfahren beteiligt hat. Von dort sind keine Hinweise auf Richtfunkstrecken, die von der Planung betroffen sind, eingegangen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 29 von 99

33 Seite 30 von 99

34 Seite 31 von 99

35 E09 Bauleitplanung der Stadt Bad Arolsen, Mengeringhausen E09) Flugplatz Mengeringhausen (Christiane Ritter) (Eingang am ) Beschlussempfehlungen: zu 1) zu 2) zu 3) Die Stellungnahme wird zurückgewiesen. Die abgegebene Stellungnahme vom wurde geprüft und sachgerecht abgewogen Den Belangen der Betreiberin wurde dahingehend Rechnung getragen, dass das geplante Windvorrang- Teilgebiet im Nordosten des Stadtwaldes Mengeringhausen nicht weiter verfolgt wird. Zudem wurde zwischenzeitlich von der Fa. Airsight ein luftfahrttechnisches Gutachten vorgelegt, indem die Auswirkungen der WEA auf die flugbetriebliche Sicherheit untersucht wurden. Hiermit wurde zusätzlich den Wünschen der Betreiberin entsprochen. Dem Hinweis wird nicht entsprochen. Da die Anlagenkonfiguration auf Ebene der Flächennutzungsplan-Änderung noch nicht abschließend feststeht, wurde hierfür auch keine konkrete Anlagenhöhe zugrunde gelegt. In dem o. g. Sachverständigengutachten der Fa. Airsight wurde als Parameter eine Gesamthöhe der WEA von 199,5 m über Grund angenommen. Die Auswirkungen auf die flugbetriebliche Sicherheit wurden somit bereits umfassend untersucht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die zuständige Luftfahrtbehörde (Regierungspräsidium Kassel) ist an diesem Verfahren ebenfalls beteiligt. Siehe hierzu die Stellungnahme unter A01. Seite 32 von 99

36 E13 E13) DFS Deutsche Flugsicherung (Eingang am ) Beschlussempfehlungen: 1 2 zu 1) zu 2) Der Stellungnahme wurde bereits dahingehend gefolgt, dass das geplante Windvorrang-Teilgebiet im Nordosten aus dem Geltungsbereich herausgenommen und die Sonderbaufläche Windenergie an die Flugplatzrunde angepasst wurde. Um zu prüfen, ob durch die vorgesehene Errichtung der Windenergieanlagen die sichere Durchführung des Flugbetriebes gefährdet werden könnte, wurde zudem von der Fa. Airsight GmbH eine Untersuchung durchgeführt, die auf den entsprechenden Regelwerken basiert. In dem Sachverständigengutachten der Fa. Airsight wird u.a. eine Anpassung der Platzrunde empfohlen, um die Sicherheit des Flugbetriebs zu erhöhen. Die Empfehlungen werden im Zuge der weiteren Planung beachtet. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 33 von 99

37 3 zu 3) Dem Hinweis wurde bereits gefolgt und die zuständige Wehrbereichsverwaltung am Verfahren beteiligt. Von dort ging im Zuge des Verfahrens gem. 4(2) BauGB keine Stellungnahme ein. Seite 34 von 99

38 E14 Bauleitplanung der Stadt Bad Arolsen, Mengeringhausen E14) BAF Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (Eingang am ) Beschlussempfehlungen: 1 zu 1) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 2 zu 2) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 35 von 99

39 F01, F04, F09 Bauleitplanung der Stadt Bad Arolsen, Mengeringhausen F01, F04, F09) Gemeinsame Stellungnahme HGON, BUND, NABU (Eingang am ) Beschlussempfehlungen: 1 zu 1) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und die einzelnen Punkte werden nachfolgend behandelt. Seite 36 von 99

40 Seite 37 von 99

41 2 zu 2) Die Stellungnahme wird beachtet. Das genannte Brutvogelgutachten von WIM- BAUER (2012) sowie das genannte Zugvogelgutachten von WIMBAUER & SOMMERHA- GE (2012) werden in die Abwägung einbezogen. 3 zu 3) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 38 von 99

42 4 zu 4) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der besonderen Rolle der Regionalplanung entspricht die Aufstellung eines Teilregionalplanes Nordhessen. Im Entwurf ist eine Vorrangfläche Windenergie dargestellt zu 5) zu 6) zu 7) zu 8) Der Anregung wurde bereits gefolgt. Zur Erfassung des Vogelaufkommens erfolgten Zug- und Rastvogelkartierungen sowie eine Erhebung der relevanten Brutvögel nach den methodischen Empfehlungen der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Die dem Fledermauskundlichen Gutachten zugrunde liegende Erfassung der Fledermäuse wurde vollständig nach den Untersuchungsempfehlungen der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und des Saarlandes sowie der NABU-Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz in Hessen (AGFH) umgesetzt (vgl. S.6-7). Es wurden darüber hinaus bei den automatischen akustischen Erfassungen und der Zahl der Netzfänge noch weitergehende Untersuchungen vorgenommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die entsprechenden Fachgutachten wurden bereits erstellt. Diese dienen der fachlichen Einschätzung, inwieweit u.a. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigt werden. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die aktuellen Vorgaben werden der Planung zugrunde gelegt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 9 zu 9) Dem Hinweis wurde dahingehend entsprochen, dass eine vertiefende Erhebung des Vogelzugs durchgeführt wurde. Die Ergebnisse wurden im Umweltbericht dargestellt. Eine Barrierewirkung für Zugvögel ist nur für solche Bereiche anzunehmen, die sich innerhalb von Verdichtungszonen des Vogelzugs befinden. Im Rahmen der Zugvogelkartierung wurde keine räumlich abgrenzbare Verdichtung des Vogelzuges über dem Stadtwald festgestellt für die mit erhöhtem Konfliktpotenzial zu rechnen ist. Auch relevante Beeinträchtigungen des Kranichs infolge von Barrierewirkungen oder eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos konnten anhand der vorliegenden Ergebnisse (Flughöhe der Kraniche bei etwa m über EOK) ausgeschlossen werden. Seite 39 von 99

43 zu 10) zu 11) zu 12) zu 13) Die Schlussfolgerung, dass die genannten Gutachten die Situation darstellen, wird zurückgewiesen. Aufgrund tiefgreifender methodischer Unzulänglichkeiten sind erhebliche Zweifel an der Aussagekraft der vorliegenden Gutachten geboten. Grundlegende methodische Standards sowohl bei Brutvogel- als auch Zugvogeluntersuchung werden nicht eingehalten. Die Brutvogeluntersuchung erfolgte mit einem unzulässig geringen Kartierungsaufwand. Damit ist nicht möglich, die Avifauna des Untersuchungsraumes von ca. 577 ha Nahbereich (Revierkartierung aller Vogelarten) und von ca ha für Großvögel seriös zu erfassen. Die Vorgaben der VSW werden bei weitem nicht eingehalten. Die dargestellten Ergebnisse des Gutachtens genügen nicht den erforderlichen wissenschaftlichen Mindeststandards und sind daher auch nicht geeignet, die avifaunistische Qualität des Untersuchungsraumes zu bewerten. Auch die Zugvogeluntersuchung erfolgte mit einem zu geringen Kartierungsaufwand. Die Methodenvorgabe der VSW wurde nicht eingehalten. Zeitpunkte und Intervalldauer sind nicht methodenkonform. Die Erfassung von WIMBAUER & SOMMER- HAGE wurde mit zu kurzen Beobachtungszeiten sowie zu falschen Zeitpunkten durchgeführt, der geforderte wöchentliche Zählungsabstand wird nicht eingehalten. Die Ergebnisse dieser Erfassung sind nicht repräsentativ, die Bewertung der Qualität des Raumes für den Vogelzug kann aus diesen Daten nicht seriös abgeleitet werden. Somit ist der Schlussfolgerung zu widersprechen, dass die Darstellung der Gutachten die Situation vor Ort widerspiegelt. Eine Stellungnahme, die die fachliche Prüfung der Gutachten zum Inhalt hat, ist als Anlage beigefügt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, jedoch in der weiteren Planung nur teilweise berücksichtigt. Die hier aufgeführten Arten decken sich nur zum Teil mit den festgestellten Arten der avifaunistischen Kartierung, bei der 73 Brutvogelarten innerhalb des gesamten Untersuchungsgebiets registriert wurden. Nach Bundesnaturschutzgesetz sind alle Europäischen Vogelarten besonders geschützt. Als planungsrelevant gelten jedoch zunächst alle Arten mit einem ungünstigen bzw. schlechten Erhaltungszustand, Arten der Roten Liste sowie nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Arten. Von den hier aufgeführten Arten besitzen Mäusebussard, Turmfalke, Sperber, Waldkauz, Schwarzspecht, Grünspecht und Buntspecht einen günstigen Erhaltungszustand in Hessen und müssen daher nicht zwangsläufig vertiefend betrachtet werden. Die hier genannten Singvögel gelten allesamt nicht als störungsempfindlich oder kollisionsgefährdet. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Bei der o.g. avifaunistischen Kartierung wurden auch die im Untersuchungsgebiet auftretenden Nahrungsgäste erhoben. Dabei wurden Arten, die während der Kartierarbeiten nahrungssuchend im m-untersuchungsraum beobachtet, aber nicht als Brutvogel nachgewiesen wurden als Nahrungsgäste klassifiziert. Dies betrifft die Arten Graureiher und Schwarzmilan. Der Schwarzstorch wird im Ornithologischen Fachgutachten ebenfalls unter den Nahrungsgästen genannt, obwohl lediglich eine Beobachtung eines einzelnen Individuums im Herbst 2011 gemacht wurde. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Seite 40 von 99

44 14 zu 14) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, jedoch in der weiteren Planung nur teilweise berücksichtigt. Die hier aufgeführten Arten konnten bei der avifaunistischen Kartierung nur zum Teil verifiziert werden. Die vorgelegte Erfassung des Brutvogelbestandes wurde fachlich geprüft. Diese Prüfung ergab, dass die Erhebung nicht nach den anzuwendenden Standards und mit einer hinreichenden Untersuchungstiefe durchgeführt wurde (siehe dazu Stellungnahme der PNL im Anhang). Nicht nachvollziehbar, und auch nicht durch Daten des Gutachtens von Wimbauer (2012) belegbar, ist beispielsweise die Anzahl von acht Brutvorkommen des Rotmilans im 3-km-Radius. Das Gutachten von Wimbauer erwähnt lediglich sechs Brutpaare, von denen allerdings nur vier räumlich lokalisiert werden. Auch im weiteren Fortgang der Stellungnahme des NABU schwankt die Anzahl der Brutpaare zwischen 4 und 6. Aufgrund der unter Ziffer 11 genannten erheblichen methodischen Zweifel sind die Vorkommen nur eingeschränkt im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsplanung nach BImSchG verwertbar. Seite 41 von 99

45 15 zu 15) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Von den hier aufgeführten Arten ist nach derzeitigem Kenntnisstand nur für die Stockente von einer besonderen Kollisionsgefährdung bzw. Empfindlichkeit gegenüber WEA auszugehen. Ein Brutpaar der Stockente wurde bei der Brutvogelkartierung (PNL 2012) bei den Fischteichen Am Freudenbrunnen ermittelt und unter den Brutvogelarten erfasst. Im ornithologischen Fachgutachten sind als Nahrungsgäste lediglich Arten aufgeführt, die im Untersuchungsgebiet nicht als Brutvogel nachgewiesen wurden. 16 zu 16) Die Angaben werden zur Kenntnis genommen. Von den hier aufgeführten Arten ist nach derzeitigem Kenntnisstand nur für den Schwarzstorch und den Graureiher von einer hohen Empfindlichkeit gegenüber WEA aufgrund eines hohen Kollisionsrisikos bzw. ausgeprägter Meidung auszugehen. Für diese Arten konnte im Rahmen der Brutvogelkartierung 2012 (PNL) keine regelmäßige, intensive Nutzung des Untersuchungsgebiets festgestellt werden. Demnach befinden sich keine essentiellen Nahrungshabitate dieser Arten in den von der VSW (2010) genannten Ausschlussbereichen um den geplanten Standort der WEA. Für den Wespenbussard ist ein mögliches erhöhtes Kollisionsrisiko gegenwärtig fachlich umstritten, jedoch wenn überhaupt, nur im engeren Horstumfeld anzunehmen (Balzflüge). Für ein Brutvorkommen außerhalb des 3 km-radius lässt sich demnach kein erhöhtes Risiko ableiten. Zu der Tabelle 3 ist zudem anzumerken, dass sich aus einer dreimaligen Registrierung bei insgesamt 29 Begehungen keine regelmäßige oder intensive Nutzung ableiten lässt. Seite 42 von 99

46 zu 17) zu 18) zu 19) Die Herleitung wird zurückgewiesen. Die Brutvorkommen des Rotmilans konnten bei der avifaunistischen Kartierung (PNL 2012) nur zum Teil bestätigt werden. Dort wurden in der Brutsaison 2012 zwei besetzte Horste sowie drei weitere Reviere im Untersuchungsgebiet (3.000 m-radius) ermittelt. Auch Wimbauer (2012) lokalisiert lediglich vier der sechs Horste des Rotmilans im m Radius und bezeichnet diese als nächstgelegene. Da zwei der Horste sich in m bzw m Entfernung randständig bzw. schon außerhalb des Untersuchungsgebietes befinden, erscheint es zweifelhaft, dass sich dort noch weitere Horste befinden. Bezüglich der genannten Siedlungsdichte ist anzumerken, dass eine Hochrechnung der Siedlungsdichte mit nicht standardisierten Abgrenzungen sowie aufgrund kleinräumiger Erhebungen methodisch nicht zulässig ist. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Da angesichts der geringen Entfernung der beiden ermittelten Horststandorte zur Grenze des Geltungsbereichs der FNP-Änderung bei Realisierung des Baus von Teilen des Windparks zunächst generell von einem erhöhten Konfliktpotenzial auszugehen ist, wird eine separate Raumnutzungsanalyse der Rotmilane durchgeführt. Hierbei handelt es sich allerdings um eine standortspezifische Prüfung, die erst im Rahmen des BImSchG-Antrages erfolgen kann, wenn mögliche artenschutzrechtliche Konflikte absehbar sind. Bei festgestellter Notwendigkeit können ggf. entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung eine potenzielle Gefährdung dieser Art verhindern. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen zu 20) zu 21) Die Einstufung wird zurückgewiesen. Da die Hochrechnung der Siedlungsdichte mit nicht standardisierten Abgrenzungen sowie aufgrund kleinräumiger Erhebungen methodisch nicht zulässig ist, erscheint die Bewertung im Hinblick auf die Bedeutung des Raumes fachlich nicht haltbar. Landesweite einheitliche Untersuchungen zur Brutdichte des Rotmilans ergaben für den Raum Nordost-Waldeck keine außergewöhnlich hohen Dichten des Rotmilans (vgl. St.VSW, Artenhilfskonzept Rotmilan, 2012). Entscheidend ist für die Beurteilung des Vorhabens zudem nicht die Siedlungsdichte oder die Bedeutung eines Raumes, sondern die konkrete Raumnutzung der einzelnen Individuen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 43 von 99

47 22 zu 22) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Auf die möglichen Gefahren für den Rotmilan durch Windenergieanlagen wird im Rahmen der Artenschutzprüfung im Verfahren nach BImSchG dezidiert eingegangen. 23 zu 23) Die Informationen werden zur Kenntnis genommen. Auf die von der LAG-VSW empfohlenen Ausschlussbereiche zwischen Windenergieanlagen und Brutplätzen des Rotmilans wurde im Rahmen der avifaunistischen Untersuchungen bereits eingegangen. Seite 44 von 99

48 24 25 zu 24) zu 25) Der Stellungnahme wird dahingehend gefolgt, dass, wenn mögliche artenschutzrechtliche Konflikte absehbar sind, im Rahmen eines standortspezifischen Ergänzungsgutachtens (Raumnutzungsanalyse) geprüft wird, ob für die Rotmilane bei Realisierung des Vorhabens von einem signifikant erhöhten Kollisionsrisikos und damit vom Eintreten des Verbotstatbestandes gemäß 44 (1) Nr. 1 BNatSchG auszugehen ist. Zudem wird in der Artenschutzprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG dargelegt, inwiefern artenschutzrelevante Beeinträchtigungen zu verzeichnen sind. Bei festgestellter Notwendigkeit können ggf. entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung eine potenzielle Gefährdung dieser Art verhindern. Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen. Seite 45 von 99

49 Seite 46 von 99

50 Seite 47 von 99

51 Seite 48 von 99

52 Seite 49 von 99

53 26 zu 26) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass hier seitens des NABU lediglich von vier im m Radius brütenden Rotmilanpaaren ausgegangen wird zu 27) zu 28) zu 29) zu 30) Der Stellungnahme wurde bereits teilweise entsprochen. Der besetzte Horst Am Freudenbrunnen wurde im ornithologischen Fachgutachten (PNL 2012) beschrieben. Es ist in dem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass sich der Horst, abweichend von Abb.2, tatsächlich etwa 250 m weiter nördlich in einem Altbuchenbestand befindet. Für diesen Horst wird eine Raumnutzungsanalyse durchgeführt, dessen Ergebnisse in einem standortspezifischen Ergänzungsgutachten dargestellt und im Zuge des BImSchG-Verfahrens berücksichtigt werden, wenn mögliche artenschutzrechtliche Konflikte absehbar sind. Die Angaben werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der avifaunistischen Untersuchungen (PNL 2012) konnte in diesem Bereich kein durch Rotmilane besetzter Horst festgestellt werden, die dort kartierten Horste wurden ausschließlich durch Mäusebussarde genutzt oder waren unbesetzt. Ein Revier wurde dagegen nördlich von Massenhausen lokalisiert, jedoch liegt das Revierzentrum außerhalb des m-radius um die geplanten Windenergieanlagen. Zudem belegt die Abbildung 3 selbst, dass es bei dem genannten Revier gar nicht zur Nutzung der Fläche des Plangebietes kommt. Weiterhin kann darauf hingewiesen werden, dass sich der dargestellte Horststandort bereits in einem Abstand von m zum Geltungsbereich der FNP-Änderung und somit außerhalb des 3 km-radius befindet. Die angesprochenen WEA-Standorte nördlich von Massenhausen sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Der Stellungnahme wurde bereits entsprochen. Der besetzte Horst nördlich Twiste wurde im ornithologischen Fachgutachten (PNL 2012) beschrieben. Für diesen Horst wird ebenfalls eine Raumnutzungsanalyse durchgeführt, dessen Ergebnisse in einem standortspezifischen Ergänzungsgutachten dargestellt und im Zuge des BImSchG-Verfahrens berücksichtigt werden, wenn mögliche artenschutzrechtliche Konflikte absehbar sind. Die Angaben werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der avifaunistischen Untersuchungen (PNL 2012) konnte in diesem Bereich kein von Rotmilanen besetzter Horst in der Brutsaison 2012 ermittelt werden. Die bei der Horstsuche in diesem Bereich ermittelten Horste wurden während der Brutperiode auf Besatz kontrolliert. Die Besatzkontrolle ergab, dass die Horste entweder unbesetzt oder vom Mäusebussard besetzt waren. Seite 50 von 99

54 zu 31) zu 32) zu 33) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der avifaunistischen Untersuchungen (PNL 2012) konnte während der Brutsaison 2012 eine regelmäßige und intensive Nutzung des Geltungsbereichs der FNP-Änderung durch den Schwarzstorch nicht beobachtet werden. Während der Erfassungsarbeiten mit einer Gesamtgeländezeit von 702 Std. wurde nur einmalig ein einzelnes Individuum im Untersuchungsgebiet beobachtet. Dieser überflog das Untersuchungsgebiet im Osten zwar teilweise, war jedoch eindeutig nicht auf Nahrungssuche, so dass es sich bei diesem Schwarzstorch nicht um einen Nahrungsgast im eigentlichen Sinne handelte. Zudem wurde im 3 km-radius kein Brutvorkommen des Schwarzstorchs erfasst. Dass Wimbauer bei seinen Untersuchungen 2012 mit einer Gesamtgeländezeit von 79,5 Std. insgesamt 12 Sichtungen des extrem scheuen Schwarzstorches gelungen sein soll, ist zweifelhaft. Der Untersuchungsraum hat nach der vorliegenden Sachlage keine besondere Bedeutung als Nahrungsraum für den Schwarzstorch. Der Anregung wird nicht gefolgt. Eine Brutvogelerfassung fand bereits während der Brutsaison 2012 statt. Dabei wurde für alle Großvogelarten (unter besonderer Berücksichtigung der windkraftempfindlichen Arten wie z.b. Schwarzstorch) zur Ermittlung funktionaler Zusammenhänge das Untersuchungsgebiet auf einen Radius von m erweitert und die Reviere erfasst. Demzufolge befand sich kein Brutplatz des Schwarzstorchs im Untersuchungsgebiet. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Inwiefern artenschutzrelevante Beeinträchtigungen von Waldkauz und Waldohreule zu verzeichnen sind, wird in der Artenschutzprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG dargelegt, wenn die WEA-Standorte festgelegt sind. Die beiden Eulenarten gelten jedoch nicht als windkraftsensibel (Quellen: HMUELV 2012, VSW 2010, PNL 2012). Seite 51 von 99

55 Seite 52 von 99

56 34 zu 34) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Bewertungsverfahren kann bestätigt werden, dass zu Rastvögeln in Hessen kein publiziertes und standardisiertes Bewertungsverfahren vorliegt. Im ornithologischen Fachgutachten erfolgte die Bewertung deshalb verbal-argumentativ gutachterlich. 35 zu 35) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die hier beschriebenen Landschaftsstrukturen sind jedoch im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. Auch wurde im Rahmen der Zugvogelerfassung im Herbst 2011 keine räumlich abgrenzbare Verdichtung des Vogelzuges über dem Stadtwald festgestellt. 36 zu 36) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Anteil der niedrig ziehenden Vögel hängt stark von den konkreten Witterungsbedingungen während des Zuges ab und ist deshalb im Regelfall keine gebietsspezifische Größe. Seite 53 von 99

57 37 zu 37) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wurde die Standardmethodik angewandt zu 38) zu 39) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Zugvogelerfassung im Herbst 2011 konnte ein mittleres Zugaufkommen von 468 Ind./Std. festgestellt werden. Als Stundenmittel eines Tages mit guten Witterungsbedingungen und hoher Zugvogelaktivität wurden 621 Ind./Std. erfasst. Dies deckt sich mit den Ergebnissen von KORN & STÜBING, die im Rahmen der Abgrenzung relevanter Räume für windkraftempfindliche Vogelarten in Hessen u.a. an den Standorten Massenhausen und Mengeringhausen das Zuggeschehen erfasst haben. Die ansonsten unterschiedlichen Ergebnisse verschiedener Autoren hinsichtlich des Zugaufkommens sind einerseits durch Unterschiede bezgl. der methodischen Vorgehensweise begründet. Ein weiterer Faktor mit erheblicher Bedeutung für die Ergebnisse der Erhebungen stellt die Witterung dar. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 54 von 99

58 zu 40) zu 41) zu 42) Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Den im Rahmen der vertiefenden Untersuchung des herbstlichen Zugvogelaufkommens im Jahr 2011 ermittelten Ergebnissen zufolge weist das Untersuchungsgebiet eine durchschnittliche Bedeutung auf. Bei dieser Zugvogelzählung wurden Individuen von insgesamt 45 Arten registriert. Es konnte insgesamt ein Gesamtzugaufkommen von 468 Ind./Std. festgestellt werden. Bei den beobachteten Arten handelt es sich vorwiegend um typische und häufige Arten der Kulturlandschaft, die regelmäßig in größeren Trupps auftreten. Die genannten Zugvogelerfassungen (WIMBAUER & SOMMERHAGE 2011) wurden fachlich geprüft. Diese Prüfung ergab, dass die Erhebungen nicht nach den anzuwendenden Standards durchgeführt wurden. Die Zugvogeluntersuchung erfolgte mit einem zu geringen Kartierungsaufwand. Die Methodenvorgabe der VSW wurde nicht eingehalten. Zeitpunkte und Intervalldauer sind nicht methodenkonform. Die Erfassung von WIMBAUER & SOMMERHAGE wurde mit zu kurzen Beobachtungszeiten sowie zu falschen Zeitpunkten durchgeführt, der geforderte wöchentliche Zählungsabstand wird nicht eingehalten. Zudem sind die für die Erfassung gewählten weiter entfernten Zählpunkte planungsirrelevant und führen zu Verzerrungen. Die Ergebnisse dieser Erfassung sind nicht repräsentativ, die Bewertung der Qualität des Raumes für den Vogelzug kann aus diesen Daten nicht seriös abgeleitet werden. (siehe dazu Stellungnahme der PNL im Anhang). Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 43 zu 43) Die Stellungnahme wird zurückwiesen. Die Darstellungen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Verfahrensstand. Zur Erfassung des Vogelaufkommens wurden im Jahr 2012 avifaunistische Erhebungen (PNL 2012) nach den methodischen Empfehlungen der Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland durchgeführt, die Erfassung der Großvögel erfolgte im 3-km-Radius. Eine Erfassung der Nahrungsgäste fand in diesem Rahmen ebenfalls statt. Die Ergebnisse sind im Entwurf des Umweltberichts dargestellt. Eine dezidierte Raumnutzungsanalyse zu den Vorkommen der windkraftrelevanten Großvögel (Rotmilan) wurde 2012 begonnen. Die Ergebnisse werden bei der konkreten Standortplanung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG berücksichtigt, wenn mögliche artenschutzrechtliche Konflikte absehbar sind. Seite 55 von 99

59 44 zu 44) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 45 zu 45) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 46 zu 46) Dem Hinweis wurde dahingehend entsprochen, dass eine vertiefende Erhebung des Vogelzugs durchgeführt wurde. Die Ergebnisse wurden im ornithologischen Fachgutachten und im Umweltbericht dargestellt. Demnach überflog nur ein kleiner Teil der Zugvögel Mengeringhausen in südwestlicher Richtung und überquerte westlich der Stadt den Wald. Eine räumlich abgrenzbare Verdichtung des Vogelzuges über dem Stadtwald war nicht nachzuweisen. Die Flughöhe der windkraftempfindlichen Vogelarten lag zum weitaus größten Teil bei über 200 m. Auch die Hauptflugroute der im Herbst 2011 bei Mengeringhausen beobachteten Kraniche führte am nordwestlichen Rand des Stadtwaldes vorbei. Zudem erfolge der Kranichzug deutlich (in etwa m Höhe) über EOK, ohne dass Topografie und Landschaftsstruktur diesen beeinflusste. Anhand der vorliegenden Ergebnisse kann davon ausgegangen werden, dass durch das geplante Vorhaben keine erhebliche Barrierewirkung für den Vogelzug hervorgerufen wird. Seite 56 von 99

60 47 zu 47) Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Gemäß dem ornithologischen Fachgutachten erfolgte der überwiegende Teil des Vogelzuges im Bereich zwischen Hülloh und Gut Höhe in westlicher Richtung. Im Bereich der Massenhauser Höhe orientierte sich der größte Teil der aus Norden/Nordosten kommenden Zugvögel weiter Richtung Südwesten. Eine Verdichtung des Vogelzuges über dem Stadtwald konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Als Aufenthaltsbereiche für windkraftempfindliche Vogelarten wurden die Offenlandbereiche südlich von Massenhausen schwerpunktmäßig genutzt (insbesondere zwischen Massenhausen und Gut Höhe, Hülloh). Um konkrete Aussagen zu möglichen kleinräumigen Verdichtungen darstellen und erkennen zu können, ist die Scan-Zugrouten-Methode nach KORN, STÜBING & GRUN- WALD zu benutzen (vgl. auch methodische Vorgaben der VSW). Dazu sind die Zugrouten so eng wie möglich abzugrenzen und jeder der einzelnen Routen konkrete Werte zuzuordnen. Eine zusammenfassende Darstellung der Werte für breitere Bereiche ist methodisch unzulässig und lässt diesbezüglich keine fundierten Aussagen zu. Seite 57 von 99

61 48 zu 48) Der Stellungnahme wird nicht entsprochen. In der Karte werden konkret angegebene Zugrouten (vgl. Abbildung 13) methodisch unzulässig zentral verdichtet und mit einem dicken Pfeil gekennzeichnet, obwohl es hier gar keine Verdichtungen gibt. Den deutlich dünneren Pfeilen sind nur unwesentlich geringere Zahlen zugeordnet. Die dargestellten Zugvogelerfassungen (WIMBAUER & SOMMERHAGE 2011) wurden fachlich geprüft. Diese Prüfung ergab, dass die Erhebungen nicht nach den anzuwendenden Standards durchgeführt wurden. Die Zugvogeluntersuchung erfolgte mit einem zu geringen Kartierungsaufwand Die Methodenvorgabe der VSW wurde nicht eingehalten. Zeitpunkte und Intervalldauer sind nicht methodenkonform. Die Erfassung von WIMBAUER & SOMMERHAGE wurde mit zu kurzen Beobachtungszeiten sowie zu falschen Zeitpunkten durchgeführt, der geforderte wöchentliche Zählungsabstand wird nicht eingehalten. Weiterhin fanden einige Zählintervalle bei Dunkelheit statt, bei der Sichtbeobachtung als Methodik ohnehin nicht zur Anwendung kommen sollte. Die Ergebnisse dieser Erfassung sind nicht repräsentativ, die Bewertung der Qualität des Raumes für den Vogelzug kann aus diesen Daten nicht seriös abgeleitet werden. (siehe dazu Stellungnahme der PNL im Anhang). Seite 58 von 99

62 49 zu 49) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es ist anzumerken, dass die Aussage von Abb. 15 in keiner Weise durch Untersuchungsergebnisse belegt wird. Dies ist technisch nur über sehr aufwändige Messmethoden möglich, da die Sichtbeobachtung bei Nebel oder Nacht als Methodik nicht anwendbar ist. Die dargestellten Verdichtungsräume sind somit zweifelhaft. Seite 59 von 99

63 50 zu 50) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die bereits durchgeführte vertiefende Erhebung des Vogelzugs ergab, dass der Vogelzug im Herbst 2011 überwiegend in westlicher (im Bereich zwischen Hülloh und Gut Höhe) und südwestlicher Richtung (im Bereich der Massenhauser Höhe) erfolgte. Den Stadtwald Mengeringhausen, bei dem es sich um einen erhöhten Waldstandort handelt, überflog dagegen nur ein kleiner Teil der Zugvögel. Seite 60 von 99

64 51 zu 51) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Den Ergebnissen des Ornithologischen Fachgutachtens (PNL 2012) zufolge, ist der Kranichzug im Bereich des geplanten Windparks als vergleichsweise gering einzustufen. Für den Zeitraum von Anfang August bis Ende Dezember 2011 wurden für ganz Hessen knapp ziehende Kraniche gemeldet (Quelle: Ornitho.de, Abfrage am ). Für den Landkreis Waldeck-Frankenberg beträgt die Zahl der gemeldeten Kraniche während des Herbstzuges 2011 insgesamt Individuen. Die Erfassung des Kranichzuges durch PNL im Herbst 2011 ergab ziehende Individuen. Dies entspricht 5,6 % der über Hessen beobachteten Individuen. Die von PNL ermittelten Zugrichtungen liegen zum weitaus größten Teil nicht auf Höhe, sondern nordwestlich des geplanten Standortes. Zudem erfolgte der Kranichzug im Bereich des Untersuchungsgebiets deutlich (in etwa m Höhe) über EOK. Anhand der vorliegenden Ergebnisse können relevante Beeinträchtigungen des Kranichs infolge Barrierewirkungen oder eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos ausgeschlossen werden. 52 zu 52) Die Stellungnahme wird nicht weiter verfolgt. Die hier angesprochenen WEA- Standorte liegen außerhalb des Geltungsbereichs und sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Seite 61 von 99

65 53 zu 53) Der Stellungnahme wurde bereits gefolgt und ein Fledermauskundliches Gutachten zum geplanten Windpark Mengeringhausen erstellt. Ergebnis dieses Gutachtens ist, dass sich die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß 44 BNatSchG auf den potenziellen Verlust von Quartieren und die Annahme von Schlagopfern beschränken. Ergebnisse der umfangreichen Untersuchungen zur Ermittlung und Bewertung der Fledermausfauna im Gebiet konnten zeigen, dass für die geplanten WEA (Lage auf Lichtungen, Windwurfflächen oder in jungen Fichtenbeständen) eine erhebliche Störung lokaler Populationen bzw. der relevante Verlust von Quartieren nicht anzunehmen ist. Für die eingriffsrelevanten Beeinträchtigungen von Lebensräumen sind in der Landschaftspflegerischen Begleitplanung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gem. BImSchG fledermausspezifische Ausgleichsmaßnahmen darzustellen und festzusetzen. Durch zeitweise Abschaltung der Anlagen (durch automatisiertes Monitoring in Gondelhöhe regulierbar), können nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand die Beeinträchtigung durch Kollisionsrisiko/Schlaggefährdung bzw. sog. tödliches Barotrauma für die Fledermausfauna so weit gemindert werden, dass kein Verbotstatbestand nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG mehr gegeben ist. Seite 62 von 99

66 54 zu 54) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 55 zu 55) Der Stellungnahme wurde bereits gefolgt. Das Fledermauskundliche Gutachten sieht verschiedene artspezifische Vermeidungsmaßnahmen vor, um die Auswirkungen durch das Vorhaben zu minimieren. Hierzu gehört neben der Betriebszeitenkorrektur und einem fledermauskundlichen Monitoring u. a. auch ein automatisiertes akustisches Monitoring im Gondelbereich. Die Standortwahl für die geplanten WEA fand ferner unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse statt, so dass insgesamt beim geplanten Vorhaben eine Gefährdung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie essentiellen Nahrungsräumen nicht gegeben ist. Zur Verhinderung von baubedingten Tötungen von Tieren ist die Waldrodung, sofern sie unvermeidbar ist, außerhalb der Aktivitätsphasen von Fledermäusen im Schwerpunkt der vegetationsfreien Zeit von November bis Mitte Februar (Stichtag ) vorgesehen. Seite 63 von 99

67 56 zu 56) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 57 zu 57) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 58 zu 58) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 59 zu 59) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 60 zu 60) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 64 von 99

68 61 zu 61) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Zur Biotop- und Artenausstattung finden umfassende, standortspezifische Erhebungen statt, so dass in der Landschaftspflegerischen Begleitplanung sowie in der Artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gem. BImSchG eine dezidierte Bewertung erfolgen kann. 62 zu 62) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 63 zu 63) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es findet eine umfangreiche Begutachtung mit entsprechender wissenschaftlicher Sorgfalt statt. Die Ergebnisse werden detailliert in der Landschaftspflegerischen Begleitplanung im Genehmigungsverfahren nach BImSchG behandelt. Seite 65 von 99

69 zu 64) zu 65) zu 66) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anlagen unterliegen der Genehmigung gem. BImSchG und dort enthalten ist die entsprechende naturschutzrechtliche Genehmigung. Die Anlagen sind nur bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben genehmigungsfähig. Die Stellungnahme wird nicht weiter verfolgt. Waldgebiete sind nicht grundsätzlich Tabuzonen für Windenergienutzung. Entsprechend der Ergebnisse des Hessischen Energiegipfels (veröffentlicht im November 2011) soll in Hessen speziell die Nutzung der Windkraft in Waldgebieten eine entscheidende Rolle spielen. Nach diesen Vorgaben erstellt die Obere Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium derzeit einen neuen Entwurf für das Windenergiekonzept in Nordhessen. Die Ausweisung als Vorranggebiet für Forstwirtschaft steht einer Windenergienutzung nicht entgegen. Die fachliche Ausführung ist zutreffend. 67 zu 67) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 68 zu 68) Der Hinweis wird zurückgewiesen. Die avifaunisitischen Fachgutachten berücksichtigen bzw. erfassen alle aktuell vorkommenden Reviere und keine potenziellen Reviere. Zusätzlich fand eine Horstsuche statt. Die einschlägigen artenschutzrechtlichen Belange werden berücksichtigt. Planungsrechtlich ist nur der aktuell ermittelte Zustand relevant. 69 zu 69) Der Anregung wurde bereits gefolgt. In den Unterlagen wird die aktuelle Gesetzeslage zugrunde gelegt. Seite 66 von 99

70 70 zu 70) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Thematik ist im Umweltbericht entsprechend dem Detaillierungsgrad bereits behandelt. Die genaue Inanspruchnahme ist jedoch auf Ebene der Flächennutzungsplan-Änderung noch nicht bekannt. Eine detaillierte Beschreibung der Eingriffsfolgen erfolgt demnach im Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Genehmigungsverfahren gem. BImSchG. 71 zu 71) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Wie auch der Stellungnahme des Forstamtes Diemelstadt (im Verfahren gem. 4(1) BauGB) zu entnehmen ist, benötigen vergleichbare Windparks im Wald ca. 0,5 ha je Anlage. Durch das geplante Vorhaben ergibt sich damit eine geschätzte Holzentnahmemenge von ca. 50% des Jahresholzeinschlages gemäß der derzeit gültigen Forsteinrichtung (FE). Im Jahr, in dem der Eingriff erfolgt, werden dann nur 50% der FE-Mengen eingeschlagen, so dass der Standardjahresholzeinschlag nicht überschritten wird. Durch das Vorhaben werden zudem weniger als 1% des gesamten Stadtwaldes in Anspruch genommen. 72 zu 72) Der Hinweis wird zurückgewiesen. Der Regionalplan Nordhessen positioniert sich deutlich zur Nutzung erneuerbarer Energien. Ein ausgewiesenes Vorranggebiet für Forstwirtschaft gehört demnach nicht zu den windkraftrelevanten Ausschlusskriterien des RPN. Wie auch der Landesplanerischen Stellungnahme zum Projekt Windenergienutzung Stadtwald vom (im Rahmen des zunächst angestrebten Zielabweichungsverfahrens) zu entnehmen ist, steht die regionalplanerische Zielausweisung Vorranggebiet für Forstwirtschaft einer Windenergienutzung nicht entgegen. Die Windenergienutzung ist demnach mit diesem Ziel vereinbar. 73 zu 73) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 67 von 99

71 74 zu 74) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen zu 75) zu 76) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Verbotstatbestände werden im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag im Zuge des Genehmigungsverfahrens gem. BImSchG geprüft. Der Hinweis wird nicht weiter verfolgt. Die Festlegung von Kompensationsmaßnahmen ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens, sondern erfolgt im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung im Genehmigungsverfahren gem. BImSchG. Seite 68 von 99

72 77 zu 77) Die Stellungnahme wird zurückgewiesen. In Kapitel 4.3 werden die im Stadtwald Mengeringhausen nachgewiesenen Fledermausarten einzeln beschrieben. Abschließend wird auf eine potentielle Gefährdung der Art durch das Planungsvorhaben des Windenergieparks hingewiesen. Die möglichen theoretischen Gefährdungen von Fledermäusen durch Windenergieanlagen (Wirkfaktoren) werden in Kapitel 5 näher erläutert. In Kapitel 6 und 7 erfolgt anhand der Ergebnisse eine abschließende Analyse der Gefährdung der im Stadtwald Mengeringhausen vorkommenden Fledermausarten durch das Planungsvorhaben unter der Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der in den Artkapiteln (Kapitel 4.3) dargestellten potentiellen Gefährdungen sowie der in Kapitel 5 erläuterten theoretischen Wirkfaktoren. Durch die Umsetzung der in Kapitel 6 beschriebenen Maßnahmen können die in Kapitel 4.3 dargestellten potentiellen Gefährdungen sowie die in Kapitel 5 erläuterten theoretischen Wirkfaktoren vermieden bzw. vermindert werden. Somit ist keine erhebliche Störung lokaler Populationen bzw. der relevante Verlust von Quartieren durch die geplanten Windenergieanlagen anzunehmen. 78 zu 78) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 79 zu 79) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 69 von 99

73 80 zu 80) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bei der genannten Schlussfolgerung handelt es sich um ein Zitat aus der abschließenden Beurteilung des Fledermauskundlichen Gutachtens. Darin wird als Vermeidungsmaßnahme die Festlegung eines anlagenspezifischen Betriebslogarithmus dargestellt. Dieser basiert auf den fledermauskundlichen Untersuchungen und berücksichtigt die standortspezifischen Gegebenheiten. Eine Abschaltungsmethodik über Sensoren ist nicht geplant zu 81) zu 82) zu 83) Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zurückgewiesen. Es ist nicht richtig, dass die Flugaktivität über dem Wald gemessen wurde, sondern innerhalb der Waldflächen. Das Ergebnis macht deutlich, dass die Waldfläche während des gesamten Aktivitätszeitraums außerhalb der Winterschlafperiode von Fledermäusen beflogen wird. Daraus alleine leitet sich jedoch keine grundsätzliche Schlaggefährdung ab, sondern es müssen Fledermausart, Flug- und Migrationsverhalten, Jahreszeit und klimatische Bedingungen berücksichtigt werden. In den Untersuchungen von Behr et al. (2011) sank in Gondelhöhe bei Windgeschwindigkeiten von über 6 m/s die Flugaktivität signifikant ab, so dass z.b. für die Zwergfledermaus nur noch 6 % der Gesamtaktivität gemessen wurde. Die windhärteste Art ist die Rauhhautfledermaus, die noch bei Windgeschwindigkeiten von 11,5 m/s erfasst wurde, wobei Aktivität hier gleichzusetzen ist mit einzelnen Rufen. Die erfasste Aktivität der Rauhhautfledermaus bei Windgeschwindigkeiten über 6 m/s erfolgte relativ spät im Jahr und wird auf die Zugbewegungen zurückgeführt (Behr et al 2011). Zu dieser Zeit (August/September) wird im Gutachten vorsorglich eine Abschaltung der Windenergieanlagen empfohlen (Kapitel 7, S. 57), so dass eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos nach 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG vermieden wird. Verbunden mit einem über zwei Jahre durchgeführten Monitoring können die Abschaltzeiten verifiziert werden, d.h. es ist auch eine Korrektur hin zu höheren Windgeschwindigkeiten oder längeren jahreszeitlichen Abschaltungen möglich. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Bislang deuten die Monitoringergebnisse an bestehenden Windenergieanlagen nicht darauf hin, dass die Freiflächen eine hohe Attraktionswirkung auf Fledermäuse ausüben. Selbst wenn man eine erhöhte Jagdaktivität auf den Freiflächen unterstellen würde, so leitet sich daraus nicht direkt eine erhöhte Schlaggefährdung ab (anders etwa als beim Rotmilan), da Fledermäuse nach allen bekannten Erkenntnissen vor allem aufgrund der Migrationsflüge sowie aufgrund von Erkundungsflügen (v.a. Zwergfledermaus) in großer Höhe und damit in den Bereich der WEA fliegen. Typische Jagdflughöhen auf Freiflächen im Wald liegen deutlich unter den Rotorspitzen. Seite 70 von 99

74 84 zu 84) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In Kapitel 4.3 des Fledermauskundlichen Gutachtens wird abschließend für jede Art eine potentielle Gefährdung anhand der vorliegenden Untersuchung sowie weiterer Untersuchungen zu den jeweiligen Arten dargestellt. Diese Gefährdungen und die in Kapitel 5 erläuterten theoretischen Wirkfaktoren von Windenergieanlagen auf Fledermäuse werden in Kapitel 6 und 7 unter Berücksichtigung von dem im Planungsvorhaben umgesetzten sowie zukünftig umzusetzenden Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung bewertet. Demnach sind die in den Artkapiteln genannten potentiellen Gefährdungen (Kapitel 4.3) und die in Kapitel 5 genannten Wirkfaktoren nach Umsetzung der Vermeidungsund Minderungsmaßnahmen nicht gegeben bzw. führen nicht zu einer artenschutzrechtlichen Beeinträchtigung. Seite 71 von 99

75 zu 85) zu 86) zu 87) Bauleitplanung der Stadt Bad Arolsen, Mengeringhausen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, jedoch nicht weiter verfolgt. Ein Balloning bedarf einer Genehmigung gemäß 16 Abs.1 der Luftverkehrsordnung. Dabei muss die Eignung des Luftraums und des Geländes, wo das Balloning stattfindet, gegeben sein. Bei einer Aufsteighöhe von 50 m ist davon auszugehen, dass bei starkem Wind oder Windböen der Ballon in einem Radius von 50 m um den Aufstiegspunkt auf den Boden gedrückt werden kann. Dies kann trotz permanenter Beaufsichtigung des Ballons vorkommen. Der Aufstiegsort muss dementsprechend im Offenland oder in einer entsprechend großen Lichtung im Wald liegen. Da offene Flächen entsprechender Größenordnung im Stadtwald Mengeringhausen nicht vorhanden sind, war ein Balloning mit einer Aufstiegshöhe von über 50 m nicht durchzuführen. Es ist davon auszugehen, dass Rufe von Fledermäusen, die in 100 m Höhe fliegen, ebenso noch in 50 m darunter zu erfassen sind. Fledermäuse stoßen bei der Migration sogenannte Transferrufe aus, die in ihrer Frequenz niedriger sind als bei der Jagd ausgestoßenen Suchrufe (SKIBA 2003). Aufgrund des Luftabsorptionsgrads breiten sich niederfrequente Rufe weiter aus als hochfrequente Rufe, sodass eine Erfassung der Transferrufe, der sowieso in sehr niedriger Frequenz rufenden migrierenden Fledermausarten (v.a. Großer und Kleiner Abendsegler) in weiterer Entfernung möglich ist. Weiterhin wurde im Gutachten selber eine konservative Bewertung der schlaggefährdeten Arten vorgenommen, d.h. es wurde eine Dunkelziffer nicht erfasster Rufe berücksichtigt. Die Stellungnahme wird zurückgewiesen. Der Vorwurf der Bagatellisierung und der ungenügenden Differenzierung der Gefährdungsfaktoren kann nicht nachvollzogen werden. Vielmehr wird jede Art in einer Art-für-Art Darstellung besprochen und potentielle artspezifische Gefährdungsfaktoren aufgelistet. Das Gutachten belegt, dass der Stadtwald Mengeringhausen für verschiedene Fledermausarten Quartiermöglichkeiten sowie Nahrungsräume bietet. Fledermäuse bevorzugen allgemein alte, naturwaldähnliche Waldbestände, in denen die Zahl der Baumhöhlen hoch ist und aufgrund des Bestandsalters bei extensiver forstlicher Nutzung vielfältige Strukturen zur Jagd vorhanden sind (z.b. DIETZ 2007, 2010). Aufgrund der Standortwahl der geplanten Windenergieanlagen, welche alle entweder auf Lichtungen bzw. Windwurfflächen oder in für Fledermäuse unattraktiven jungen Waldflächen im Dickungsstadium und Fichtenforsten liegen, ist die Beeinträchtigung des Planungsvorhabens auf den Lebensraum der nachgewiesenen Fledermäuse auf ein geringes Maß gemindert. Die Abschaltung der Windenergieanlagen im Zuge einer Betriebszeitenkorrektur steht nicht im Zusammenhang mit der Funktion des Waldes für Fledermäuse, sondern vermeidet das Kollisionsrisiko über den Wald fliegender Fledermausarten während der spätsommerlichen Migrationsphase. Die Stellungnahme wird zurückgewiesen. Für die im Zuge des vorliegenden Gutachtens im Stadtwald Mengeringhausen nachgewiesenen Fledermausarten ist in den jeweiligen Artkapiteln (Kapitel 4.3) eine landesweite und nationale Verbreitung zusammengefasst. Da die Nymphenfledermaus erst 2001 von VON HELVERSEN ET AL beschrieben wurde, ist die Kenntnis über deren Verbreitung noch lückenhaft, weshalb keine vergleichenden Bewertungen vorgenommen werden können. Der Nachweis von zwölf Fledermausarten in einem Wald dieser Größenordnung über Seite 72 von 99

76 den Zeitraum einer gesamten Fledermaussaison ist zu erwarten gewesen und bestätigt Ergebnisse anderer untersuchter Waldflächen in Hessen. Berücksichtigt man als weiteres Bewertungskriterium die Zahl nachgewiesener Wochenstubenkolonien, so relativiert sich die Artenanzahl etwas, da aufgrund der Flächengröße mehr Kolonien Baum bewohnender Arten vorkommen könnten. Nach den Eindrücken der Untersuchung ist der Anteil alter (>120 Jahre) und forstlich extensiv genutzter Waldbestände mit hoher Attraktionswirkung für Fledermäuse geringer, als es die Waldfläche erlauben würde. Der seitens der Einwender NABU/BUND erwähnte häufige Nachweis der Zwergfledermaus ist nicht verwunderlich. Die Zwergfledermaus gilt als euryöke Art und ist bundesweit sowie in Hessen die häufigste vorkommende Art (AGFH 2002). Dies bestätigen alle Untersuchungen zu Windenergieanlagen, die mit einem vergleichbaren methodischen Aufwand wie in Mengeringhausen durchgeführt werden. Das Zwergfledermausvorkommen in Mengeringhausen ist daher nicht überdurchschnittlich höher als in anderen Untersuchungsgebieten mit vergleichbarer Landschaftsstruktur. zu 88) zu 89) Die Stellungnahme wird zurückgewiesen. Für die artenschutzrechtlich relevante Bewertung der bau- und anlagebedingten Wirkfaktoren ist zunächst die direkt betroffene Waldfläche entscheidend. Für eine artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigung von Fledermäusen in benachbarten Waldflächen durch indirekte Wirkfaktoren (z.b. Schattenwurf, Luftverwirbelungen) gibt es bislang keinerlei Hinweise. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In Kapitel 4.3 des Fledermauskundlichen Gutachtens wird abschließend für jede Art eine potentielle Gefährdung anhand der vorliegenden Untersuchung sowie weiterer Untersuchungen zu den jeweiligen Arten dargestellt. Diese Gefährdungen und die in Kapitel 5 erläuterten theoretischen Wirkfaktoren von Windenergieanlagen auf Fledermäuse werden in Kapitel 6 und 7 unter Berücksichtigung von dem im Planungsvorhaben umgesetzten sowie zukünftig umzusetzenden Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung bewertet. Demnach sind die in den Artkapiteln genannten potentiellen Gefährdungen (Kapitel 4.3) und die in Kapitel 5 genannten Wirkfaktoren nach Umsetzung der Vermeidungsund Minderungsmaßnahmen nicht gegeben bzw. führen nicht zu einer artenschutzrechtlichen Beeinträchtigung. Seite 73 von 99

77 zu 90) zu 91) zu 92) zu 93) zu 94) Die Stellungnahme wird zurückgewiesen. Die stetigen Jagdflüge annähernd aller Fledermausarten liegen deutlich unter den Rotorspitzen. Es ist lediglich für die beiden Abendseglerarten beschrieben, dass schwärmende Insekten bis in mehrere hundert Meter Höhe bejagt werden können. Dies ist jedoch ein temporäres Phänomen, was vor allem in der Nähe von großen Stillgewässern (in Hessen: Stauseen) und Flußläufen relevant ist. Die Schlagopferstatistik des Landes Brandenburg sowie systematische Todfunduntersuchungen zeigen bislang eindeutig, dass sich eine erhöhte Schlaggefährdung erst mit Beginn der Migrationsperioden feststellen lässt. Der Hinweis wird zurückgewiesen. Die möglichen Wirkungen wurden artspezifisch berücksichtigt und bewertet. Die direkt betroffenen Waldformationen weisen eine geringe funktionale Lebensraumeignung für Fledermäuse im artenschutzrechtlichen Sinne auf. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Gondelmonitoring dient dem Zweck der Optimierung der Betriebszeitenkorrektur, um die betriebsbedingte Tötung von Fledermäusen zu vermeiden (vgl. Kapitel Gutachten ITN). Anhand der an der WEA-Gondel gemessenen akustischen Aktivität können Parameter ermittelt werden (meteorologische Faktoren, Jahreszeit bzw. Monat und Nachtzeit), die eine Vorhersage von Zeiten mit erhöhter Fledermausaktivität und damit erhöhtem Kollisionsrisiko ermöglichen (Zitat aus BEHR ET AL. 2011). Die Stellungnahme wird zurückgewiesen. Alle ermittelten Horste wurden während der Brutperiode auf Besatz kontrolliert, wobei nur zwei von Rotmilanen besetzte Horste im 3-km-Radius und drei weitere Reviere dieser Art in den Randbereichen des Untersuchungsgebiets ermittelt wurden, wobei die Horststandorte außerhalb des 3-km-Raumes lagen. Zwei der vier von Wimbauer (2012) dargestellten Brutstandorte waren 2012 nicht durch Rotmilane genutzt, die in diesen Bereichen vorhandenen Horste waren entweder unbesetzt oder wurden von Mäusebussarden genutzt. Die Kontrolle der Horste auf Besatz ist dabei erst nach Legebeginn und damit in der Regel erst ab Mitte April sinnvoll. Eine standortspezifische Prüfung der Raumnutzung kann erst im Rahmen des BImSchG-Antrages erfolgen, wenn mögliche artenschutzrechtliche Konflikte absehbar sind. Erst dann stehen die konkreten Anlagenstandorte fest. Die Stellungnahme wird zurückgewiesen. Wesentlich für die Horstsuche ist ausschließlich, dass diese im unbelaubten Zustand stattfindet. Dies war der Fall. Daher entspricht die durchgeführte Horstsuche den Untersuchungsempfehlungen der Staatlichen Vogelschutzwarte (VSW). Die in Kapitel 3.1 des Brutvogelgutachtens der PNL (2012) genannten Kartierungszeiten umfassen lediglich die Revierkartierung des Nahbereiches von 500 m, welche mit bis zu zwei Kartierern und mit einer Gesamtgeländezeit von 245 Std. durchgeführt wurde. Die Erfassung der Großvögel erfolgte gesondert mit bis zu vier Kartierern parallel und einer Gesamtgeländezeit von 457 Std. Hierbei wurden alle Tageszeiten abgedeckt, so dass der Ökologie sämtlicher Arten der Vögel Rechnung getragen wurde. Mit insgesamt 702 Geländestunden über- Seite 74 von 99

78 steigt die Erfassungstiefe der PNL-Untersuchungen die von Wimbauer (2012) um das Neunfache. zu 95) Die Stellungnahme wird zurückgewiesen. Es wurden sowohl die geforderten 10 Kartierungsgänge im Abstand von mindestens einer Woche als auch die geforderte Kartierungstiefe von 3 Std. pro Gang und 100 ha eingehalten. Zwei Nachtgänge von 10 entsprechen absolut den genannten Methodenstandards. Es ist anzumerken, dass mit Ausnahme des Uhus, der im Bereich des gesamten Stadtwaldes nicht vorkommt, keine Eulenart als kollisionsgefährdet oder besonders störungsempfindlich gilt. Daher erscheint die Erhöhung der Untersuchungstiefe bei Eulen auf das Vorhaben bezogen nicht erforderlich. Seite 75 von 99

79 zu 96) zu 97) zu 98) zu 99) Der Stellungnahme wird dahingehend gefolgt, dass für Hessen kein publiziertes und standardisiertes Bewertungsverfahren vorliegt. Im ornithologischen Fachgutachten erfolgt die Bewertung deshalb verbal-argumentativ gutachterlich. Die besondere Relevanz des Rotmilan wurde dabei berücksichtigt. Für die Artenschutzbetrachtung ist nicht die allgemeine Bewertung des Gebietes entscheidend, sondern die Raumnutzung der einzelnen Individuen als Grundlage zur Beurteilung des Kollisionsrisikos. Deshalb wird nachfolgend für die im Waldgebiet vorkommenden Rotmilane eine Raumnutzungsanalyse durchgeführt, wenn mögliche artenschutzrechtliche Konflikte absehbar sind. Die Stellungnahme wird zurückgewiesen. Die getroffene Angabe ist ein Literaturzitat zu einer hinreichend großflächigen Untersuchung. Eine Hochrechnung der Siedlungsdichte aufgrund kleinräumiger Erhebungen ist methodisch unzulässig, weshalb keine Angaben zur Siedlungsdichte im Vorhabengebiet getroffen wurden. Für die Artenschutzbetrachtung ist letztendlich auch nicht entscheidend welche Dichten auftreten. Siehe dazu auch Abwägung zu Punkt 96. Der Hinweis wird zurückgewiesen. Die Ergebnisse der Raumnutzungsanalyse sowie deren Bewertung sind Gegenstand eines standortspezifischen Ergänzungsgutachtens, das bisher noch nicht abgeschlossen ist. Auf der Ebene der Flächennutzungsplan-Änderung ist ein derartiges Gutachten nicht erforderlich. Umfassend werden die Ergebnisse im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG betrachtet, wenn mögliche artenschutzrechtliche Konflikte absehbar sind, da dort eine standortspezifische Prüfung erfolgen kann. Zugleich erfolgt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG eine dezidierte Artenschutzrechtliche Prüfung. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind jedoch keine nicht ausräumbaren Hindernisse durch den Besonderen Artenschutz erkennbar, die einer Ausweisung als Sonderbaufläche Windenergie entgegenstehen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Zugvogelgutachten 2011 stellt lediglich die Ergebnisse des Jahres 2011 dar. Die Untersuchung des Frühjahrszuges des Kranichs ist nicht Gegenstand des Gutachtens. zu 100) Die Stellungnahme wird zurückgewiesen. Die Erfassung erfolgte bei einer Ausnahme stets von Sonnenaufgang bis ca. 4 Std. danach. Abweichungen im Minutenbereich lassen sich damit begründen, dass abweichend vom rechnerischen Sonnenaufgangszeitpunkt witterungsbedingt ein schwankender Zeitraum vorkommt, bis für die Sichtbeobachtung optimale Beleuchtungsverhältnisse vorliegen. Die Ausnahme vom , an dem ab Mittag gezählt wurde, ist in dem Vorkommen von dichtem Nebel am Vormittag begründet. Da mit abklingendem Nebel der Vogelzug einsetzte und eine hohe Zugaktivität zu verzeichnen war, wurde das Ergebnis mit einbezogen. Das Streichen des Tages würde zu keinem signifikant anderen Ergebnis führen. zu 101) Die Stellungnahme wird zurückgewiesen. Die Erfassung des Zuggeschehens erfolgte gemäß den methodischen Empfehlungen des VSW (2010). Die gewählten zwei Beobachtungspunkte boten insgesamt einen vollständigen Überblick über den Herkunftshorizont der Zugvögel. Dieser wurde während der Zugvogelerfassung in drei gleiche Abschnitte eingeteilt und jeweils fünf Minuten mit dem Fernglas auf ziehende Vögel abgesucht. Dies entspricht den methodischen Empfehlungen der VSW. Seite 76 von 99

80 zu 102) Der Hinweis wird zurückgewiesen. Gemäß dem ornithologischen Fachgutachten erfolgte der überwiegende Teil des Vogelzuges im Herbst 2011 im Bereich zwischen Hülloh und Gut Höhe in westlicher Richtung. Im Bereich der Massenhauser Höhe orientierte sich der größte Teil der aus Norden/Nordosten kommenden Zugvögel weiter Richtung Südwesten. Die gewählten Beobachtungsstandorte boten insgesamt einen vollständigen Überblick über den Herkunftshorizont der Zugvögel. zu 103) Der Stellungnahme wird nicht entsprochen. Die in Abbildung 5 dargestellten Zugrouten geben das im Herbst 2011 von den Gutachtern erfasste Zuggeschehen des Kranichs wieder. Zudem liegt nach Aussage von Frau Schmidtmann (per vom ) bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Waldeck- Frankenberg keine spezielle Datensammlung zum Kranichzug vor. Seite 77 von 99

81 zu 104) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens erfolgt eine dezidierte Artenschutzprüfung. Dabei werden die einschlägigen Artenschutzbestimmungen berücksichtigt sowie die Einschlägigkeit von Verbotstatbeständen nach 44 BNatSchG geprüft. zu 105) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Zu den einzelnen aufgeführten Argumenten wurde bereits Stellung genommen. Zusammenfassend ist eine regionale Bedeutung der Stadtwaldes Mengeringhausen aus den vorliegenden Daten nicht herleitbar. Zudem sind die Daten des Gutachtens von Wimbauer (2012) aufgrund erheblicher methodischer Unzulänglichkeiten und einer viel zu geringen Erfassungstiefe in einem Maße zweifelhaft, dass sie nicht zur avifaunistischen Bewertung des Untersuchungsraumes geeignet sind. Beispielsweise ist bei einem derart geringen Untersuchungsaufwand nicht mit hinreichender Sicherheit möglich, Reviere der Arten abzugrenzen und den Status der Arten zu ermitteln. Die Interpretation zur naturschutzfachlichen Bedeutung von Siedlungsdichten ist nicht seriös. 106 zu 106) Dem Hinweis wurde bereits dahingehend gefolgt, dass aktuelle avifaunistische Untersuchungen durchgeführt wurden. Die Ergebnisse wurden im Umweltbericht dargestellt. Alle in verwertbarer Form vorliegenden Erhebungsdaten fließen in die Landschaftspflegerische Begleitplanung sowie in die Artenschutzprüfung gem. 44 BNatSchG, welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gem. BImSchG erstellt werden, ein. Seite 78 von 99

82 zu 107) Der Hinweis wurde bereits dahingehend beachtet, dass zum Vogelzug im Herbst 2011 avifaunistische Untersuchungen stattfanden. Die Ergebnisse sind in einem Ornithologischen Fachgutachten dargestellt und wurden in den Umweltbericht aufgenommen. Sie werden zudem in die weitere Planung eingearbeitet. Bei der Zugvogelerhebung von Wimbauer & Sommerhage (2011) wurde die Methodenvorgabe der VSW nicht eingehalten. Zeitpunkte und Intervalldauer sind nicht repäsentativ. Es wurden vielfach zu kurze Beobachtungszeiten zu falschen Zeitpunkten kartiert, der geforderte wöchentliche Zählabstand wurde nicht eingehalten. Offensichtlich sind hierdurch die überhöhten Zählwerte begründet. zu 108) Der Stellungnahme wurde bereits gefolgt und ein entsprechendes Fledermausgutachten erstellt, das den aktuellen fachlichen Empfehlungen sowie den für Hessen gültigen Vorgaben entspricht. Die Ergebnisse wurden in den Umweltbericht aufgenommen und werden in die weitere Planung eingearbeitet. 109 zu 109) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die einschlägigen artenschutzrechtlichen Belange werden berücksichtigt. Eine dezidierte Artenschutzprüfung erfolgt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gem. BImSchG, nachdem der konkrete Eingriff feststeht. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist kein Sachverhalt erkennbar, weshalb das Plangebiet verkleinert werden muss. 110 zu 110) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 79 von 99

83 111 zu 111) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Da auf Ebene des Flächennutzungsplanes u.a. die konkrete Anlagenkonfiguration noch nicht abschließend feststeht, werden aufgrund der fehlenden Konkretisierung die gegebenenfalls notwendigen Überwachungsmaßnahmen erst im Zuge des Genehmigungsverfahrens gem. BImSchG festgelegt. 112 zu 112) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Festlegung von Maßnahmen zum Ausgleich wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens gem. BImSchG erfolgen. Die aktuell gültigen Gesetze werden eingehalten. Seite 80 von 99

84 113 zu 113) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 114 zu 114) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 81 von 99

85 115 zu 115) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 116 zu 116) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 82 von 99

86 117 zu 117) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 118 zu 118) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 83 von 99

87 Seite 84 von 99

88 Seite 85 von 99

89 Seite 86 von 99

90 Seite 87 von 99

91 Seite 88 von 99

92 Seite 89 von 99

93 Seite 90 von 99

94 Seite 91 von 99

95 Seite 92 von 99

96 Seite 93 von 99

97 Seite 94 von 99

98 F06 F06) Verband Hessischer Fischer e.v. (Eingang am ) Beschlussempfehlungen: 1 zu 1) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 95 von 99

99 G03 Bauleitplanung der Stadt Bad Arolsen, Mengeringhausen G03) Stadt Marsberg Der Bürgermeister (Eingang am ) Beschlussempfehlungen: 1 zu 1) Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 2 3 zu 2) zu 3) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bei WEA besteht die größte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im unmittelbaren Nahbereich, bedingt durch den Maßstabsverlust. Unter diesem Aspekt wurden die Bezugspunkte für die Visualisierung gewählt. Mit zunehmender Entfernung nimmt der Beeinträchtigungsgrad durch die atmosphärische Auflösung ab, so dass aufgrund der Fernwirkung keine erheblichen Beeinträchtigungen zu vermuten sind. Zudem bestehen für den Betrachter bereits Vorbelastungen durch umliegende Windparks, durch die der Einfluss der geplanten Anlagen auf das Landschaftsbild relativiert wird. Der Bitte wird dahingehend gefolgt, dass im nachgeordneten Verfahren eine detaillierte Ermittlung der Eingriffserheblichkeit mit geeigneter Methodik erfolgt. Erst dann stehen die Anlagenkonfiguration als auch die konkreten Standorte der WEA abschließend fest. Seite 96 von 99

des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7150 09. 07. 2015 Antrag der Abg. Paul Nemeth u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Fachliche

Mehr

- Kurzfassung der Ergebnisse - Im Stadtwald Mengeringhausen bei Bad Arolsen sind aktuell 14 Windenergieanlagen geplant.

- Kurzfassung der Ergebnisse - Im Stadtwald Mengeringhausen bei Bad Arolsen sind aktuell 14 Windenergieanlagen geplant. Die Bürgerliste Bad Arolsen e.v. NABU Bad Arolsen im Naturschutzbund Deutschland e. V. Ornithologische Erfassung des Durchzugs- und Rastbestandes im Bereich des geplanten Windparks Bad Arolsen Mengeringhausen

Mehr

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Regionalforstamt Hochstift Stiftsstr. 15, 33014 Bad Driburg Stadt Büren - Der Bürgermeister Abteilung Planen/Bauen/Umwelt Königsstraße 16 33142 Büren 05.09.2014

Mehr

Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal

Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Ergebnisse der Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) 12.02.2014 Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 BNatschG

Mehr

Biodiversität und Windkraft in Nordhessen

Biodiversität und Windkraft in Nordhessen Biodiversität und Windkraft in Nordhessen Biologische Vielfalt und Energiewende Aufgaben für die Zukunft Fachveranstaltung der HVNL und der Naturschutz - Akademie Hessen am 20.Februar 2015 in Wetzlar Dietrich

Mehr

Grundsätzlich begrüßen wir die Errichtung von WEA zur Erzeugung umweltfreundlicher Energie.

Grundsätzlich begrüßen wir die Errichtung von WEA zur Erzeugung umweltfreundlicher Energie. NABU Weil der Stadt - Stuttgarter Str. 8-71263 Weil der Stadt Verband Region Stuttgart Kronenstraße 25 Naturschutzbund Deutschland e.v. Gruppe Weil der Stadt 70174 Stuttgart Alan Knight Weil der Stadt,

Mehr

An den Landkreis Göttingen Amt für Kreisentwicklung und Bauen Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Musterstadt, Datum

An den Landkreis Göttingen Amt für Kreisentwicklung und Bauen Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Musterstadt, Datum Musterstrasse 10 37083 Göttingen Musterstadt, Datum Stellungnahme zum Entwurf Regionales Raumordnungsprogramm 2014 für den als Bewohner des Landkreises Göttingen mache ich folgende Eingabe: Böden sollen

Mehr

Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Oberfranken unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes

Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Oberfranken unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Oberfranken unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Christiane Odewald Regionsbeauftragte Oberfranken-West Bad Blankenburg,

Mehr

Avifauna und Windenergieanlagen

Avifauna und Windenergieanlagen Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Avifauna und Windenergieanlagen Windenergieausbau und Umweltbelange in Einklang bringen Deutsch-französischer Erfahrungsaustausch, 26.09.2013

Mehr

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz - Wie passt das? - 23.05.2012 WINDSTROM BEI UNS 1 Warum diese Vorschriften und deren Entwicklung? Ziel: Erhaltung der biologischen Vielfalt Auswirkungen auf

Mehr

Windkraft im Visier Akzeptanz der Windenergie. Landesplanung und Windkraft. Dr. Natalie Scheck Referat: Landesentwicklungsplan, Landesplanung

Windkraft im Visier Akzeptanz der Windenergie. Landesplanung und Windkraft. Dr. Natalie Scheck Referat: Landesentwicklungsplan, Landesplanung Windkraft im Visier Akzeptanz der Windenergie Landesplanung und Windkraft N Dr. Natalie Scheck Referat: Landesentwicklungsplan, Landesplanung Landesplanung und Windkraft System der räumlichen Planung Raumordnungsgesetz

Mehr

Windenergie in Thüringen - Planerische Überlegungen

Windenergie in Thüringen - Planerische Überlegungen Windenergie in Thüringen - Planerische Überlegungen Rolf Knebel Ref. 56 Naturschutzrecht, Landschaftsplanung, Landschaftspflege des TMLFUN Fledermausschutz an Windkraftanlagen Informationsveranstaltung

Mehr

Ergänzung der Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes (FÖA 2012)

Ergänzung der Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes (FÖA 2012) Landschaftsplan VG Ruwer Anhang 5: Ergänzung Rahmenstudie Windenergie Artenschutz A5.1 Anhang 5 Ergänzung der Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes (FÖA 2012) A6.1

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt Aktuelle Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen vor dem Hintergrund des 35 BauGB

Regierungspräsidium Darmstadt Aktuelle Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen vor dem Hintergrund des 35 BauGB Aktuelle Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen vor dem Hintergrund des 35 BauGB Abt. IV/F Dez. 43.1 Sabine Vogel-Wiedler 1 Genehmigungserfordernis Windkraftanlagen sind ab einer Gesamthöhe von mehr

Mehr

1. Zielsetzung und fachlicher Hintergrund

1. Zielsetzung und fachlicher Hintergrund Bewertungshilfe Auerhuhn und Windenergie im Schwarzwald" Basis: Karten- und Planungsgrundlagen der FVA Stand: September 2013 1. Zielsetzung und fachlicher Hintergrund Diese Bewertungshilfe dient dazu,

Mehr

Regierungspräsidium Gießen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und erforderliche Antragsunterlagen

Regierungspräsidium Gießen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und erforderliche Antragsunterlagen Regierungspräsidium Gießen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und erforderliche Antragsunterlagen Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.1-Immissionsschutz I Gliederung 1.1 Genehmigungsbedürftigkeit

Mehr

Windkraft und Artenschutz

Windkraft und Artenschutz RAin U. Philipp-Gerlach Stuttgart 23.06.2012 Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de Artenschutz und Windkraft Sind die sog. Zugriffsverbote gem. 44 Abs. 1 BNatSchG durch die Errichtung einer

Mehr

Artenschutzrelevante Aspekte bei Planung und Bau von Anlagen zur Windenergienutzung

Artenschutzrelevante Aspekte bei Planung und Bau von Anlagen zur Windenergienutzung Akzeptanz der regenerativen Energien Artenschutzrelevante Aspekte bei Planung und Bau von Anlagen zur Windenergienutzung Folie 1 1. EINLEITUNG Welche Auswirkungen haben Windkraftanlagen auf artenschutzfachlich

Mehr

Fortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken

Fortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken Windkraft und Raumordnung Fortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Thomas Engel Regierung von Oberfranken Bad Alexandersbad, 09.04.2013 Inhalt 1. Steuerung der

Mehr

Flächennutzungsplan Odenwaldkreis Teilbereich Windkraft vorläufige Flächenplanung Einschätzung des Konfliktpotenzials Vögel Teil I Brutvögel

Flächennutzungsplan Odenwaldkreis Teilbereich Windkraft vorläufige Flächenplanung Einschätzung des Konfliktpotenzials Vögel Teil I Brutvögel Flächennutzungsplan Odenwaldkreis Teilbereich Windkraft vorläufige Flächenplanung Einschätzung des Konfliktpotenzials Vögel Teil I Brutvögel Linden, 14.08.2012 Auftraggeber: Kreisausschuss des Odenwaldkreises

Mehr

Gemeinde Friedland z. Hd. Herrn Schäfer Bönneker Straße 2 37133 Friedland

Gemeinde Friedland z. Hd. Herrn Schäfer Bönneker Straße 2 37133 Friedland Gemeinde Friedland z. Hd. Herrn Schäfer Bönneker Straße 2 37133 Friedland Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Niedersachsen e.v. Kreisgruppe Göttingen Geiststraße 2 37073 Göttingen

Mehr

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windernergie. Zwischenbericht Brutvögel/Fledermäuse

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windernergie. Zwischenbericht Brutvögel/Fledermäuse Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windernergie der VG Bopfingen Zwischenbericht Brutvögel/Fledermäuse Auftraggeber VG Bopfingen Marktplatz 1 73441 Bopfingen Auftragnehmer Planungsbüro für Landschaft,

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,

Mehr

Umweltverträglichkeitsstudie

Umweltverträglichkeitsstudie Landschaftsplanung Bauleitplanung Digitale Flächeninformation Peter C. Beck M.A. Geograph Hoffmannstraße 59 64285 Darmstadt Tel.: 06151-296959 Umweltverträglichkeitsstudie 19 Windenergieanlagen Harthäuser

Mehr

Flächennutzungsplan. der Verbandsgemeinde Trier-Land. Teilfortschreibung Windenergie. Verbandsgemeinde Trier-Land Landkreis Trier-Saarburg

Flächennutzungsplan. der Verbandsgemeinde Trier-Land. Teilfortschreibung Windenergie. Verbandsgemeinde Trier-Land Landkreis Trier-Saarburg Verbandsgemeinde Trier-Land Landkreis Trier-Saarburg Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Trier-Land Teilfortschreibung Windenergie Ziele und Zwecke der Planung Stand: 25.03.2013, frühzeitige Beteiligung

Mehr

Artenschutz bei der Planung von Windenergie

Artenschutz bei der Planung von Windenergie Artenschutz bei der Planung von Windenergie Grundlagen, Rechtsprechung, Konflikte mit besonderer Berücksichtigung windkraftsensibler Vogelarten wie Rotmilan und Schwarzstorch Dr Claus Albrecht Lütticher

Mehr

Windenergie und Artenschutz - am Beispiel des Rotmilans

Windenergie und Artenschutz - am Beispiel des Rotmilans Windenergie und Artenschutz - am Beispiel des Rotmilans Biologische Station Minden-Lübbecke 05. Mai 2014, Minden Heinz Kowalski, Stellv. NABU-Landesvorsitzender NRW und Sprecher des NABU-BFA Ornithologie

Mehr

Bundesländer Erlass / Empfehlung / Hinweispapier Vorrang Vorbehalt Eignung Anmerkungen. Nein Nein Ja

Bundesländer Erlass / Empfehlung / Hinweispapier Vorrang Vorbehalt Eignung Anmerkungen. Nein Nein Ja (BundLänder Initiative Windenergie, Stand Mai 2013) Informationsgrundlage (HINWEIS: Einige schreiben aktuell ihre Empfehlungen fort, sodass die Angaben zu überprüfen sind.) Gebietskategorien zur Ausweisung

Mehr

Erneuerbare Energien für sauberen Strom Windpark Amöneburg Mardorfer Kuppe

Erneuerbare Energien für sauberen Strom Windpark Amöneburg Mardorfer Kuppe Erneuerbare Energien für sauberen Strom Windpark Amöneburg Mardorfer Kuppe Projektentwicklung Dipl.-Geogr. Sven Kunze 24.05.2011 Die juwi auf einen Blick Projektentwicklung regenerativer Kraftwerke Planung

Mehr

P. Schütz. Der neue NRW-Leitfaden Windenergie Arten-/Habitatschutz - Vereinbarkeit von Energiewende und dem Erhalt der Biodiversität -

P. Schütz. Der neue NRW-Leitfaden Windenergie Arten-/Habitatschutz - Vereinbarkeit von Energiewende und dem Erhalt der Biodiversität - P. Schütz Der neue NRW-Leitfaden Windenergie Arten-/Habitatschutz - Vereinbarkeit von Energiewende und dem Erhalt der Biodiversität - 03.04.2014 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop-

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar. 29. Änderung des FNP Castell Steineck in Lohmar - Kreuznaaf

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar. 29. Änderung des FNP Castell Steineck in Lohmar - Kreuznaaf Flur 2 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar 29. Änderung des FNP Castell Steineck in Lohmar - Kreuznaaf Bekanntmachungstafel Rathaus X Aushangdatum: 29.01.2014 Abnahmedatum: 10.02.2014 Hinweistafel

Mehr

An den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses Herrn Christopher Vogt (MdL) Landeshaus 24105 Kiel. 07. März 2014. Sehr geehrter Herr Vogt,

An den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses Herrn Christopher Vogt (MdL) Landeshaus 24105 Kiel. 07. März 2014. Sehr geehrter Herr Vogt, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Postfach 71 51 24171 Kiel

Mehr

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen HASTEHAUSEN STOCKUM NORD SCHAPDETTEN STOCKUM SÜD BUXTRUP MARTINISTIFT Grundlagen Windkraftanlagen sind grundsätzlich überall im Gemeindegebiet

Mehr

Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht

Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht - Kurzvortrag - S k r i p t v e r s i o n Informationsveranstaltung Verein Bürgerwindrad Blauen Schliengen, 5. Mai 2011

Mehr

Windkraftanlagen im Wald trotz oder wegen neuer Artenschutz-Rechtsprechung zulässig?

Windkraftanlagen im Wald trotz oder wegen neuer Artenschutz-Rechtsprechung zulässig? 19. Windenergietage Forum 1 - Neue Flächen für die Windenergie / 04.11.2010 Windkraftanlagen im Wald trotz oder wegen neuer Artenschutz-Rechtsprechung zulässig? Dr. Michael Rolshoven Rechtsanwalt FA für

Mehr

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung)

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung) Umwelt- und Planungsamt Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg Ihre Ansprechpartnerin: Hildegard Röckener Zimmer: Telefon: 05482/70-0 Durchwahl: 05482/70-3317 Telefax: 05482/70-13317 E-Mail: hildegard.roeckener@kreis-steinfurt.de

Mehr

Windkraftanlagen. Sachlicher Teilflächennutzungsplan interkommunale Steuerung im östlichen Landkreis Tirschenreuth

Windkraftanlagen. Sachlicher Teilflächennutzungsplan interkommunale Steuerung im östlichen Landkreis Tirschenreuth Windkraftanlagen Sachlicher Teilflächennutzungsplan interkommunale Steuerung im östlichen Landkreis Tirschenreuth Informationsveranstaltung am 18.09.2014 in Falkenberg Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen

Mehr

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr. Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde

Mehr

Planungsausschuss am 24.09.2009

Planungsausschuss am 24.09.2009 DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss

Mehr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 8. PUNKTUELLE ÄNDERUNG - WINDKRAFT Bekanntmachung über die Entwurfsbilligung und die öffentliche Auslegung für folgende Fläche auf Gemarkung Lauterbach:

Mehr

Genehmigung von Windenergieanlagen - Eine kurze Einführung

Genehmigung von Windenergieanlagen - Eine kurze Einführung Genehmigung von Windenergieanlagen - Eine kurze Einführung Dr. Helmut Wendel Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Referat 42 Immissionsschutz, Lärm, Störfallvorsorge 4.

Mehr

Planungsausschuss am 25.02.2010

Planungsausschuss am 25.02.2010 DS PlA 03/10 Anlagen 01.02.2010 58515/0 Planungsausschuss am 25.02.2010 TOP 4 (öffentlich) Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (mit inzidentem Antrag auf Abweichung von einem

Mehr

P. Schütz. Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW

P. Schütz. Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW P. Schütz Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW 03.09.2013 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz,

Mehr

Die Feldlerche (Alauda arvensis) in der Planungspraxis

Die Feldlerche (Alauda arvensis) in der Planungspraxis Werkstattgespräch HVNL Die Feldlerche (Alauda arvensis) in der Planungspraxis Dr. Josef Kreuziger Büro für faunistische Fachfragen, Linden Gliederung 1. Biologie und Verhaltensökologie 2. Erfassung 3.

Mehr

Auslegungsexemplar 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bordelum Aufstellung der Arten umweltbezogener Informationen

Auslegungsexemplar 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bordelum Aufstellung der Arten umweltbezogener Informationen Auslegungsexemplar 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bordelum Aufstellung der Arten umweltbezogener Informationen Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten nach 3

Mehr

Regierungspräsidium Gießen Windkraftanlagen WKA

Regierungspräsidium Gießen Windkraftanlagen WKA Regierungspräsidium Gießen Windkraftanlagen WKA Genehmigungsverfahren nach dem Bundes- Immissinsschutzgesetz (BImSchG) Bürgerversammlung in Drnburg 9.08.2011 Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.1,

Mehr

Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze

Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze Referentin: Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Claudia Bredemann Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen Gliederung Problemstellung

Mehr

Kein Windrad im Hallertal!

Kein Windrad im Hallertal! Kein Windrad im Hallertal! Die Energiewende in Deutschland ist beschlossen. Atomkraftwerke werden in den nächsten 8 Jahren stillgelegt, die Erneuerbaren Energien sind auf dem Vormarsch und das ist gut

Mehr

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche: ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG NACH 6 ABS. 5 BAUGB Seite 1 von 5 1 ALLGEMEINES Im Vorgriff auf zukünftige Entwicklungen wurde bereits im 2011 genehmigten Flächennutzungsplan westlich des Ortsteils Buggingen

Mehr

Energiewende bei uns oder woanders?

Energiewende bei uns oder woanders? NaturFreunde Stuttgart Mit den Ortsgruppen Botnang, Feuerbach, Stuttgart Nord, Weilimdorf-Gerlingen Regionalverband Stuttgart Pro und Contra Windkraft im Tauschwald: Energiewende bei uns oder woanders?

Mehr

Teilfortschreibung Flächennutzungsplan Windkraft

Teilfortschreibung Flächennutzungsplan Windkraft K M B Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten Stadtplaner und beratende Ingenieure Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur, Vermessung, Landschaftsarchitektur, Tiefbauplanung, Straßenplanung Brenzstraße

Mehr

Anregungen Bürgerinformation Windenergie in Dortmund am 01.07.2014

Anregungen Bürgerinformation Windenergie in Dortmund am 01.07.2014 Anregungen Bürgerinformation Windenergie in Dortmund am 01.07.2014 Anregungen und Fragen Teilnehmer/-innen Bürgerveranstaltung 1 Es wird darum gebeten, das Gesundheitsamt am weiteren Planverfahren, insbesondere

Mehr

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Auswirkungen auf die Schutzgüter... 3 2.1 Einschlägige fachgesetzliche und fachplanerische Ziele... 3 2.2

Mehr

Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011

Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Christian Brietzke Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. Projekt Repowering-InfoBörse

Mehr

Flächennutzungsplanung Verbandsgemeinde Meisenheim - Sachlicher Teil-FNP Windkraft` (1. Änderung)

Flächennutzungsplanung Verbandsgemeinde Meisenheim - Sachlicher Teil-FNP Windkraft` (1. Änderung) Planungsrelevante Vorgaben / Vorrangflächen und Restriktionsbereiche für die Nutzung der Windenergie (gemäß Darstellung in Karte 1) Abwägungsgrundlage für den Vorentwurf I. Ausschlusskriterien a.) harte

Mehr

Gegenüberstellung von 2 Fledermaus- Gutachten für ZAKB Windradprojekt in Lampertheim-Hüttenfeld

Gegenüberstellung von 2 Fledermaus- Gutachten für ZAKB Windradprojekt in Lampertheim-Hüttenfeld Gegenüberstellung von 2 Fledermaus- Gutachten für ZAKB Windradprojekt in Lampertheim-Hüttenfeld S. Hodges 29.9.2014 Inhalt Ort Projektziel - Projektumfang 3 Geplanter Windrad-Standort (Karte) 4 Timeline

Mehr

Klima- und Energiekonferenz des Landkreises Traunstein Potenziale und Ziele des Landkreises Windkraft Regionalplanfortschreibung Südostoberbayern

Klima- und Energiekonferenz des Landkreises Traunstein Potenziale und Ziele des Landkreises Windkraft Regionalplanfortschreibung Südostoberbayern Klima- und Energiekonferenz des Landkreises Traunstein Potenziale und Ziele des Landkreises Windkraft Regionalplanfortschreibung Südostoberbayern Bayerischer Windenergieerlass + LfU Bayerischer Windenergieerlass

Mehr

Faunistisches Gutachten zur 41. Flächennutzungsplanänderung Sondergebiet Windenergie / Landwirtschaft Winsen (Luhe) Artenschutzuntersuchung

Faunistisches Gutachten zur 41. Flächennutzungsplanänderung Sondergebiet Windenergie / Landwirtschaft Winsen (Luhe) Artenschutzuntersuchung Dipl.-B i o l. Karsten Lutz Bestandserfassungen, Recherchen und Gutachten Biodiversity & Wildlife Consulting Bebelallee 55 d D - 22297 Hamburg Tel.: 040 / 540 76 11 karsten.lutz@t-online.de 31. August

Mehr

Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen

Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen Regierungspräsidium Gießen Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Rahmen einer Bürgerversammlung am 20. Oktober 2011 in Eschenburg Marion Ruppel, Regierungspräsidium

Mehr

Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW)

Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW) Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu avifaunistisch bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störempfindlicher oder durch Windenergieanlagen besonders gefährdeter Vogelarten Länder-Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Konzentrationsflächen für Windkraftnutzung Stadt Riedenburg Artenschutzrechtliche Bewertung der Flächen mit Umgriff aus vogelkundlicher Sicht

Konzentrationsflächen für Windkraftnutzung Stadt Riedenburg Artenschutzrechtliche Bewertung der Flächen mit Umgriff aus vogelkundlicher Sicht Konzentrationsflächen für Windkraftnutzung Stadt Riedenburg Artenschutzrechtliche Bewertung der Flächen mit Umgriff aus vogelkundlicher Sicht Nachtrag Auftraggeber: Stadtverwaltung Riedenburg St.-Anna-Platz

Mehr

Anhang C. Prüfbögen der im Regionalplan Arnsberg, Sachlicher Teilplan Energie, nicht dargestellten Windenergiebereiche (Alternativen)

Anhang C. Prüfbögen der im Regionalplan Arnsberg, Sachlicher Teilplan Energie, nicht dargestellten Windenergiebereiche (Alternativen) Anhang C Prüfbögen der im Regionalplan Arnsberg, Sachlicher Teilplan Energie, nicht dargestellten Windenergiebereiche (Alternativen) 205 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01

Mehr

Ergebnisbericht zur Erfassung des Rotmilanbestandes im Kreis Paderborn 2010

Ergebnisbericht zur Erfassung des Rotmilanbestandes im Kreis Paderborn 2010 Ergebnisbericht zur Erfassung des Rotmilanbestandes im Kreis Paderborn 2010 Foto: W. Venne im Auftrag der WestfalenWIND GmbH September 2010 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG Die artenschutzrechtliche Prüfung

Mehr

Windpark Oldenburg. Mitgliederversammlung Stadtverband der Grünen am 23.01.2012

Windpark Oldenburg. Mitgliederversammlung Stadtverband der Grünen am 23.01.2012 Windpark Oldenburg Mitgliederversammlung Stadtverband der Grünen am 23.01.2012 Potenzialanalyse Planungsstand Aktueller Planungsstand Übersicht Planungsgebiet Kompensationsmaßnahmen Verbindlich abgestimmte

Mehr

Naturverträglicher Ausbau der Windenergie an Land

Naturverträglicher Ausbau der Windenergie an Land Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Naturverträglicher Ausbau der Windenergie an Land Kathrin Ammermann Leiterin des FG Naturschutz und erneuerbare Energien Bundesamt für Naturschutz, AS Leipzig Über

Mehr

Windenergieanlagen aus Anwohnersicht: Ergebnisse aus den Ortsteil-Veranstaltungen in Weende, Groß-Ellershausen und Geismar

Windenergieanlagen aus Anwohnersicht: Ergebnisse aus den Ortsteil-Veranstaltungen in Weende, Groß-Ellershausen und Geismar Windenergieanlagen aus Anwohnersicht: Ergebnisse aus den Ortsteil-Veranstaltungen in Weende, Groß-Ellershausen und Geismar Ergebnisse sind nach Thema zusammengefasst Fragen und Antworten Statements Nicht

Mehr

Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau des ICE-Werkes in Köln Nippes, Strecke 2615, km 2,4+45 bis km 5,9+18

Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau des ICE-Werkes in Köln Nippes, Strecke 2615, km 2,4+45 bis km 5,9+18 BUND-Kreisgruppe Köln, Melchiorstr. 3, 50670 Köln Bezirksregierung Köln Frau Fischer-Lohn Zeughausstr. 2-10 50667 Köln BUND-Kreisverband Köln Melchiorstraße 3 50670 Köln Telefon 0221-72 47 10 Telefax 0221-739

Mehr

STFNP Windkraft Haar

STFNP Windkraft Haar 1. Verfahrensstand: STFNP Windkraft Haar Gemeinderatssitzung am 03.02.2015 Tischvorlage - Sachstandsbericht Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Mehr

Informationsveranstaltung 25./27. 09.2012

Informationsveranstaltung 25./27. 09.2012 Windkraft in Iserlohn 79. Änderung des Flächennutzungsplans Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergienutzung Informationsveranstaltung 25./27. 09.2012 Olaf Pestl Leiter Ressort Planen, Bauen,

Mehr

Bewerbung U Ortsgruppe Niederselters e.v. zum Umweltpreis 2013

Bewerbung U Ortsgruppe Niederselters e.v. zum Umweltpreis 2013 -1- Bewerbung der NABU U Ortsgruppe Niederselters e.v. zum Umweltpreis 2013 Landschaft lieben, pflegen, schützen! Erholung, Pflege und Erhalt von Sekundärbiotopen im Landkreis Limburg-Weilburg Anlage von

Mehr

Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB gem. 4 (2) BauGB zur 4. Änderung F-Plan der Gemeinde Joldelund (09.02.2012-09.03.2012)

Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB gem. 4 (2) BauGB zur 4. Änderung F-Plan der Gemeinde Joldelund (09.02.2012-09.03.2012) Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB gem. 4 (2) BauGB zur 4. Änderung F-Plan der (09.02.2012-09.03.2012) Art Eingang der Beschlussvorschlag (der Vorschlag ist fett gedruckt) am: Bundesbehörden/-stellen

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme zur Naturschutzfachlichen Einschätzung zur Planung Windenergiegebiet Hassendorf Liensfeld

Gutachterliche Stellungnahme zur Naturschutzfachlichen Einschätzung zur Planung Windenergiegebiet Hassendorf Liensfeld Gutachterliche Stellungnahme zur Naturschutzfachlichen Einschätzung zur Planung Windenergiegebiet Hassendorf Liensfeld Auftraggeber: Bearbeiter: Bürgerinitiative Gegenwind Hassendorf Hans-Peter Barz Dorfstraße

Mehr

Stadt Porta Westfalica

Stadt Porta Westfalica Stadt Porta Westfalica Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Erörterungstermin im Rahmen der 103. FNP-Änderung 07.01.2013 Sachgebiet Stadtplanung Dipl.-Ing. Björn Sassenberg Vorgeschichte Bereits

Mehr

6044 - Teilflächennutzungsplan Windenergie Fichtenau. Stufe I: Ausschlusskriterien. A) Allgemeine Ausschlusskriterien. Siedlung Wohnbauflächen (WA)

6044 - Teilflächennutzungsplan Windenergie Fichtenau. Stufe I: Ausschlusskriterien. A) Allgemeine Ausschlusskriterien. Siedlung Wohnbauflächen (WA) 6044 - Teilflächennutzungsplan Windenergie Fichtenau Stufe I: Ausschlusskriterien A) Allgemeine Ausschlusskriterien Ausschlusskriterium Siedlung Wohnbauflächen (WR) Wohnbauflächen (WA) Gemischte Bauflächen

Mehr

Planungsverfahren für Windkraftanlagen mit guter Akzeptanz in Hersfeld - Rotenburg Bad Hersfeld, 14. Juni 2011

Planungsverfahren für Windkraftanlagen mit guter Akzeptanz in Hersfeld - Rotenburg Bad Hersfeld, 14. Juni 2011 Planungsverfahren für Windkraftanlagen mit guter Akzeptanz in Hersfeld - Rotenburg Bad Hersfeld, 14. Juni 2011 Dipl.-Ing. Lars Rotzsche Bundesverband Windenergie e.v., Landesverband Hessen 2020: EE sichern

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015

Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015 Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015-1 - Auftraggeber: Stadt Mittenwalde Bürgermeister Herr Pfeiffer Rathausstr. 8 15749 Mittenwalde Auftragnehmer:

Mehr

Genehmigungsrechtliche Grundlagen für die Errichtung von Kleinwindanlagen in NRW

Genehmigungsrechtliche Grundlagen für die Errichtung von Kleinwindanlagen in NRW Genehmigungsrechtliche Grundlagen für die Errichtung von Kleinwindanlagen in NRW _ Windkraft zur Eigenstromerzeugung in der Landwirtschaft Bildnachweis: Wolf Birke (2013) Vertikalachswindkraft, Fa. Eovent

Mehr

Bürgerversammlung Aichwald Ausweisung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie - Rolle der Regionalplanung - geplante Vorranggebiete

Bürgerversammlung Aichwald Ausweisung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie - Rolle der Regionalplanung - geplante Vorranggebiete Bürgerversammlung Aichwald Ausweisung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie - Rolle der Regionalplanung - geplante Vorranggebiete Thomas Kiwitt Leitender Technischer Direktor Windräder als

Mehr

Altes und Neues zum Genehmigungsverfahren: UVP und Rechtsschutz. Dr. Andreas Hinsch Dr. Mahand Vogt 8. Oktober 2014

Altes und Neues zum Genehmigungsverfahren: UVP und Rechtsschutz. Dr. Andreas Hinsch Dr. Mahand Vogt 8. Oktober 2014 Altes und Neues zum Genehmigungsverfahren: UVP und Rechtsschutz Dr. Andreas Hinsch Dr. Mahand Vgt 8. Oktber 2014 I. Altes und Grundsätzliches 1. Was ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)? Unselbstständiger

Mehr

Rahmenbedingungen zur Nutzung von Windenergie und Photovoltaik. Status Quo Möglichkeiten Hemmnisse

Rahmenbedingungen zur Nutzung von Windenergie und Photovoltaik. Status Quo Möglichkeiten Hemmnisse Rahmenbedingungen zur Nutzung von Windenergie und Photovoltaik Status Quo Möglichkeiten Hemmnisse .Windenergie .Bestehende Windparks in der Niedergrafschaft WP Emlichheim WP Laar WP Esche WP Gölenkamp/

Mehr

Gemeinde Schlangen 14. Änderung FNP Konzentrationszonendarstellung für Windenergie

Gemeinde Schlangen 14. Änderung FNP Konzentrationszonendarstellung für Windenergie Gemeinde Schlangen 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Darstellung Konzentrationszonen für Windenergie Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt 08.12.2015 Drees & Huesmann Planer Vennhofallee 97

Mehr

Teilflächennutzungsplan. Windenergie Gemeindeverwaltungsverband Gullen Bodnegg - Grünkraut - Schlier - Waldburg. Landkreis Ravensburg

Teilflächennutzungsplan. Windenergie Gemeindeverwaltungsverband Gullen Bodnegg - Grünkraut - Schlier - Waldburg. Landkreis Ravensburg Landkreis Ravensburg Teilflächennutzungsplan Windenergie Gemeindeverwaltungsverband Gullen Bodnegg - Grünkraut - Schlier - Waldburg Bürgerinformation in Vogt am 30. Januar 2013 Inhalt 1 Einführung 2 Planungskonzept

Mehr

Bürgerinformation Rheinstetten 09.07.2015

Bürgerinformation Rheinstetten 09.07.2015 Bürgerinformation Rheinstetten 09.07.2015 Planfeststellungsverfahren Polder Bellenkopf/Rappenwört Bürgereinwendungen im Verfahrensablauf Dr. Hansjörg Melchinger und hier: Gliederung Ausgangssituation Einwendungen/Stellungnahmen

Mehr

Anwaltskanzlei Armin Brauns

Anwaltskanzlei Armin Brauns Anwaltskanzlei Armin Brauns Kanzlei für öffentliches Baurecht/öffentliches Planungsrecht/Immissionsschutzrecht RA Armin Brauns, Fuggerstr. 20 A, 86911 Dießen am Ammersee Gemeindeverwaltung Kreuzau Bahnhofstraße

Mehr

V E R B A N D S G E M E I N D E K A T Z E N E L N B O G E N

V E R B A N D S G E M E I N D E K A T Z E N E L N B O G E N V E R B A N D S G E M E I N D E K A T Z E N E L N B O G E N R H E I N - L A H N - K R E I S B e g r ü n d u n g z u r 9. Ä n d e r u n g d e s F l ä c h e n n u t z u n g s p l a n s T e i l f o r t s

Mehr

N I E D E R S C H R I F T. über die Sitzung des Bau- Planungs-, Umwelt- und Energieausschusses vom 27. August 2012

N I E D E R S C H R I F T. über die Sitzung des Bau- Planungs-, Umwelt- und Energieausschusses vom 27. August 2012 11. Sitzung Leg.-Periode 2011/2016 N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Bau- Planungs-, Umwelt- und Energieausschusses vom 27. August 2012 Anwesend vom Ausschuss: Stadtverordneter Groß Stadtverordnete

Mehr

Ermittlung von Windenergie-Standorten. Die planerische Konzeption der Stadt Schmallenberg

Ermittlung von Windenergie-Standorten. Die planerische Konzeption der Stadt Schmallenberg Integrative Stadtteilarbeit Wettbergen Ermittlung von Windenergie-Standorten Die planerische Konzeption der Stadt Schmallenberg (Stand 3. September 2014) Integrative Stadtteilarbeit Wettbergen Warum sich

Mehr

Sächsische Ökokonto-Verordnung

Sächsische Ökokonto-Verordnung Sächsische Ökokonto-Verordnung Begründung Allgemeines Mit der vorliegenden Verordnung werden die Ermächtigungen der 9a Abs. 2 und 9b Abs. 2 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) in der am

Mehr

Öffentliche Informationsveranstaltung

Öffentliche Informationsveranstaltung Öffentliche Informationsveranstaltung Interkommunaler sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft der beteiligten Städte und Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck 02.10.2012 Gliederung 1. Derzeitige

Mehr

Chancen und Perspektiven der Windenergienutzung in Nordhessen. Dipl.-Ing. Lars Rotzsche. BWE Landesverband Hessen. 22. Juni 2012

Chancen und Perspektiven der Windenergienutzung in Nordhessen. Dipl.-Ing. Lars Rotzsche. BWE Landesverband Hessen. 22. Juni 2012 Chancen und Perspektiven der Windenergienutzung in Nordhessen 22. Juni 2012 Dipl.-Ing. Lars Rotzsche BWE Landesverband Hessen Themen Hessischer Energiegipfel und Energiewende Regionale Windenergie Perspektiven

Mehr

Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplan Donau-Iller 5. Teilfortschreibung. Plansätze mit Karten

Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplan Donau-Iller 5. Teilfortschreibung. Plansätze mit Karten Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplan Donau-Iller 5. Teilfortschreibung Plansätze mit Karten Tel. 0731/176080 Stand: November 2013 5. Teilfortschreibung des Regionalplans

Mehr

Visualisierung von Windkraftanlagen

Visualisierung von Windkraftanlagen Visualisierung von Windkraftanlagen Visualisierung der möglichen WKA im Gebiet der VG Bad Mergentheim auf der Basis amtlicher Geodaten Bürgerversammlung in Neunkirchen Verwaltungsgemeinschaft Bad Mergentheim

Mehr

Für das o. g. Vorhaben wird gemäß 3a UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Für das o. g. Vorhaben wird gemäß 3a UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart Eisenbahn-Bundesamt, Olgastraße 13, 70182 Stuttgart DB ProjektBau GmbH Regionalbereich Süd Richelstraße 3 80634 München Bearbeitung: Sb 1 Telefon: +49 (711) 22816-0 Telefax:

Mehr

Windpark Schurwald Information zum Planungstand. Bürgerversammlung Gemeinde Aichwald, 24. Oktober 2013. Energie braucht Impulse

Windpark Schurwald Information zum Planungstand. Bürgerversammlung Gemeinde Aichwald, 24. Oktober 2013. Energie braucht Impulse Windpark Schurwald Information zum Planungstand Bürgerversammlung Gemeinde Aichwald, 24. Oktober 2013 EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG Stadtwerke Esslingen GmbH & Co. KG Energie braucht

Mehr

Trotz Rotmilan, Seeadler, Uhu und Fledermaus zur WEA-Genehmigung

Trotz Rotmilan, Seeadler, Uhu und Fledermaus zur WEA-Genehmigung 24. Windenergietage 12. bis 13. November 2014 in Potsdam Artenschutzrecht und Praxisbeispiele: Trotz Rotmilan, Seeadler, Uhu und Fledermaus zur WEA-Genehmigung Dr. Michael Rolshoven, Rechtsanwalt und Fachanwalt

Mehr

Stufe 1 und 2. Anlage 1

Stufe 1 und 2. Anlage 1 Kreisausschuss desodenwaldkreises: für die Errichtung von Windenergieanlagen Stufe 1 und 2 Anlage 1 Ausschluss- und Abstandskriterienkatalog Stand: 01.12.2011 Auftraggeber: Kreisausschuss des Odenwaldkreises

Mehr

Windenergie in Raumordnung- und Bauleitplanung. Zentrale Forderungen der Natur- und Umweltschutzverbände

Windenergie in Raumordnung- und Bauleitplanung. Zentrale Forderungen der Natur- und Umweltschutzverbände Windenergie in Raumordnung- und Bauleitplanung Zentrale Forderungen der Natur- und Umweltschutzverbände Grundsätzliches Auch wenn die möglichen Konflikte durch Errichtung und vor allem den Betrieb von

Mehr

Windkraftanlagen und Höchststromtrasse in Gr. Ellershausen und Hetjershausen

Windkraftanlagen und Höchststromtrasse in Gr. Ellershausen und Hetjershausen Windkraftanlagen und Höchststromtrasse in Gr. Ellershausen und Hetjershausen Bürgerinitiative Gegenwind Gr. Ellershausen / Hetjershausen Bürgerinitiative Gegenwind Wer sind wir? Eine Gruppe von Menschen,

Mehr

Kurzbeschreibung des Vorhabens

Kurzbeschreibung des Vorhabens Kurzbeschreibung des Vorhabens Windpark Veldenz-Gornhausen-Monzelfeld Die juwi Energieprojekte GmbH beabsichtigt, die Errichtung von 19 Windenergieanlagen (WEA) auf Flächen der Gemeinden Veldenz (8 Anlagen),

Mehr