Mein Weg zum DLRG Ausbilder Schwimmen/ Rettungsschwimmen im Bezirk Wandsbek
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- Viktoria Adenauer
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1 Mein Weg zum DLRG Ausbilder Schwimmen/ Rettungsschwimmen im Bezirk Wandsbek Name: Mitgliedschaft in der DLRG Wandsbek e.v. Datum DRSA Bronze (151) (Trainee) ab 12 J. DRSA Silber (152) mit EH (312) zum Rettungsschwimmer ab 15 J. Gemeinsame Assistentenausbildung ab 15 J. Ausbildungsassistent Schwimmen ab 16 J. auch mgl. Ausbildungsassistent Rettunsschwimmen ab 16 J. Gemeinsamer Grundausbildungsblock ab 16 J. Ausbilder Schwimmen ab 18 J. auch mgl. Ausbilder Rettungsschwimmen ab 18 J. Ziel DLRG Hallen Ausbilder erreicht!
2 Der Weg zum Ausbilder Schwimmen Du möchtest Ausbilder werden, aber weisst nicht genau, wie!? Als Ausbilder musst Du die folgenden Lehrgänge besuchen: 1. Gemeinsame Assistentenausbildung 2. Ausbildungsassistent Schwimmen 3. Gemeinsamer Grundausbildungsblock 4. Ausbilder Schwimmen Begleitet werden die Lehrgänge durch eine Vertiefungs- und Erprobungsphase in Deinem Bezirk. Die Lehrgänge müssen in der oben beschriebenen Reihenfolge besucht werden. Assistentenausbildung im DLRG Landesverband Hamburg e.v. Die Assistentenausbildung stellt eine besondere Herausforderung für Nachwuchsausbilder dar. Die Lehrgänge im Landesverband werden durch eine Erprobungs- und Vertiefungsphase in den Bezirken begleitet. Wir empfehlen daher ausdrücklich, die Teilnehmer gut auf die Lehrgänge vorzubereiten und sie entsprechend der bereits erworbenen Fertigkeiten einzusetzen. 1. Gemeinsame Assistentenausbildung - Mindestalter 15 Jahre - DRSA Silber, nicht älter als 2 Jahre - sicheres Beherrschen der Schwimmstile Brust und Kraul - sicheres Beherrschen der Kombinierten Übung aus dem DRSA Silber incl.befreiungsgriff, Schleppen, An Land bringen und HLW - erste Erfahrungen als Ausbildungshelfer im Schwimmen Darüber hinaus besteht der Lehrgang aus den folgenden Inhalten: - Einweisung in die Prüfungsordnung - Bewegungslehre incl. Primärschwimmart Brustschwimmen - Methodische Übungsreihen - Grundlagen der Fehlerkorrektur - Starts und Wenden - Recht / Aufsichtspflicht / Versicherungsschutz - Umgang mit dem Thema Angst Im Rahmen des Lehrganges steht nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung. Wir empfehlen daher ausdrücklich, die Teilnehmer insbesondere auf die Schwimmtechniken vorzubereiten.
3 2. Ausbildungsassistent Schwimmen - Mindestalter 16 Jahre - DRSA Silber, nicht älter als 2 Jahre - Abgeschlossene gemeinsame Assistentenausbildung - Erfahrung in der Kinderschwimmausbildung - Interesse an Schwimmstilen - Interesse an organisatorischen Fragen Näheres zu den Inhalten regeln die PO und die Rahmen-Richtlinien der DLRG Darüber hinaus besteht der Lehrgang aus den folgenden Inhalten: - Wassergewöhnung / Wasserbewältigung - Kinderschwimmen im Tiefwasser - Erwachsenenschwimmen - Vertiefung der Brustschwimmart - Kraulschwimmen - Rückenkraulschwimmen - Trainingslehre Im Rahmen des Lehrganges steht nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung. Wir empfehlen daher ausdrücklich, die Teilnehmer insbesondere auf die Schwimmtechniken vorzubereiten. Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen - Mindestalter 16 Jahre - DRSA Silber, nicht älter als 2 Jahre - Abgeschlossene gemeinsame Assistentenausbildung - Kenntnisse in der Ausführung der Rettungsschwimmdisziplinen (incl.befreiungsgriffe, Transportieren, Schleppen und Anlandbringen) - Erfahrungen in der Rettungsschwimmausbildung - Erfahrungen in der Durchführung von Rettungsschwimmkursen Darüber hinaus besteht der Lehrgang aus den folgenden Inhalten: - Grundfertigkeiten im Rettungsschwimmen - Ablauf einer Rettung - Tauchen - Rettungsgeräte - Erste Hilfe Im Rahmen des Lehrganges steht nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung. Wir empfehlen daher ausdrücklich, die Teilnehmer insbesondere auf die Rettungstechniken vorzubereiten.
4 Gemeinsame Grundausbildung aller Ausbilder im DLRG Landesverband Hamburg e.v. Nach den Vorstufenqualifikationen bietet die DLRG ein einheitliches "Sportübergreifendes Basiswissen", den "Gemeinsame Grundausbildungsblock" an. Dieser Grundblock ist das Basiswissen aller Ausbilderqualifikationen der DLRG. Der Lehrgang soll dem zukünftige Ausbilder begleitend zur Erprobungs- und Vertiefungsphase helfen, Lehrgänge zielgerichtet zu planen und durchzuführen. So kann sich der zukünftige Ausbilder noch besser auf die Ausbilderlehrgänge und seine Arbeit als Ausbilder vorbereiten. 3. Gemeinsamer Grundausbildungsblock Voraussetzungen - Mindestalter 16 Jahre - Befürwortung des Bezirkes - Erste Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Lehrgängen in Theorie und Praxis - Motivation zum Lernen und Lehren - Interesse an der Ausbildung innerhalb einer ehrenamtlichen Organisation Der Lehrgang besteht aus den folgenden Inhalten: - Motivation - Grundlagen des Lernens - Unterrichtsplanung - Rhetorik/Kommunikation - Satzung/Verwaltung - Rechtliche Grundlagen - Prüfungsordnung - Humanität und Sport - Versicherung - Führung
5 Ausbilder-Ausbildung im DLRG Landesverband Hamburg e.v. Personen, die neben der entsprechenden Vorstufenqualifikation den gemeinsamen Grundausbildungsblock erworben haben, sind hervorragend dazu geeignet, eine Ausbilderqualifikation der DLRG zu erwerben. Die Bezirke können schon in der Erprobungs- und Vertiefungsphase erkennen, für welche Personen sie den Erwerb dieser Qualifikation befürworten wollen. Ausbilder können Kurse im Schwimmen oder Rettungsschwimmen im Bereich und im Auftrag ihres Bezirkes durchführen. Sie sind daher auch bestens für den Einsatz als Hallenleiter geeignet. 4. Ausbilder Schwimmen, Stand Herbst Mindestalter 18 Jahre - Mitgliedschaft in der DLRG - Befürwortung durch die zuständige Gliederung oder die zuständige Stelle des öffentlichen Dienstes - Besitz des DRSA Silber; letzte Prüfung bei Ausbildungsbeginn nicht älter als zwei Jahre - Abgeschlossene Erste Hilfe-Ausbildung oder Erste Hilfe Training nach den gemeinsamen Grundsätzen der BAGEH; die bei Ausbildungsbeginn nicht länger als 2 Jahre zurückliegen darf - erfolgreiche Teilnahme an einem Ausbildungsassistentenlehrgang Schwimmen - abgeschlossene Teilnahme am Lehrgang Gemeinsamer Grundausbildungsblock - Personalbogen mit Beurteilung durch die örtliche Gliederung oder die zuständige Stelle des öffentlichen Dienstes - Selbsterklärung zum Gesundheitszustand, bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 4 Wochen - sicheres Beherrschen der Ausbildung aller Schwimmtechniken nebst methodischer Reihen und Fehlerkorrekturen - sicheres Beherrschen des Lehrweges der Wassergewöhnung / Wasserbewältigung - umfangreiche Kenntnisse der Prüfungsordnung Schwimmen / Rettungsschwimmen Auf dem Lehrgang werden die vorhandenen Fertigkeiten vertieft und es wird Hintergrundwissen angeboten. Die Fachausbildung beinhaltet die Vermittlung folgender Schwerpunkte: - didaktisch-methodische Fachkenntnisse - personen- und vereinsbezogene Fachkenntnisse - Kenntnisse aus dem bewegungs- und sportartbezogenen Bereich Schwimmen Näheres zu den Inhalten regeln - Kenntnisse aus dem Lebensalter bezogenen Bereichen Die Prüfung wird begleitend zum Lehrgang durchgeführt und besteht aus den folgenden Teilen: - Theoretische Prüfung o Fragebogentest Die theoretische Prüfung umfasst: -Kenntnisse der Anatomie und Physiologie Nachweis von Kenntnissen über: Methodik des Schwimmens Einsatz gebräuchlicher Hilfsmittel in der Schwimmausbildung
6 Rechts- und Versicherungsgrundlagen DLRG: Aufgaben, Satzung, Ordnungen Schriftliche Darlegung eines Ausbildungskonzeptes - Praktische Prüfung: Lehrproben im Schwimmen, In der Wassergewöhnung / Wasserbewältigung, In den Schwimmtechniken Im Hörsaal Ausbilder Rettungsschwimmen - Mindestalter 18 Jahre - Mitgliedschaft in der DLRG - Befürwortung durch die zuständige Gliederung oder die zuständige Stelle des öffentlichen Dienstes - Besitz des DRSA Silber; letzte Prüfung bei Ausbildungsbeginn nicht älter als zwei Jahre - Abgeschlossene Erste Hilfe-Ausbildung oder Erste Hilfe Training nach den gemeinsamen Grundsätzen der BAGEH; die bei Ausbildungsbeginn nicht länger als 2 Jahre zurückliegen darf - erfolgreiche Teilnahme an einem Ausbildungsassistentenlehrgang Rettungsschwimmen - abgeschlossene Teilnahme am Lehrgang Gemeinsamer Grundausbildungsblock - Personalbogen mit Beurteilung durch die örtliche Gliederung oder die zuständige Stelle des öffentlichen Dienstes - Selbsterklärung zum Gesundheitszustand, bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 4 Wochen - sicheres Beherrschen der Disziplinen der Rettungsschwimmausbildung nebst methodischer Reihen und Fehlerkorrekturen - sicheres Beherrschen der Rettungsschwimmtheorie sowie der innerhalb der Rettungsschwimmausbildung zu vermittelnden Erste Hilfe - umfangreiche Kenntnisse der Prüfungsordnung Schwimmen / Rettungsschwimmen Näheres zu den Inhalten regeln die PO und die Rahmen-Richtlinien der DLRG Seite 3 von 3 Auf dem Lehrgang werden die vorhandenen Fertigkeiten vertieft und es wird Hintergrundwissen angeboten. Die Fachausbildung beinhaltet die Vermittlung folgender Schwerpunkte: - didaktisch-methodische Fachkenntnisse - personen- und vereinsbezogene Fachkenntnisse - Kenntnisse aus dem bewegungs- und sportartbezogenen Bereich Rettungsschwimmen - Kenntnisse aus dem lebensalterbezogenen Bereich Die Prüfung wird begleitend zum Lehrgang durchgeführt und besteht aus den folgenden Teilen: - Theoretische Prüfung: Fragebogentest Die theoretische Prüfung umfasst: - Kenntnisse der Anatomie und Physiologie - Erklären wichtiger Rettungsgeräte sowie gebräuchlicher Mittel zur Wiederbelebung und deren praktische Anwendung -Nachweis von Kenntnissen über: Methodik des Schwimmens (soweit erforderlich) und Rettens Physikalische und physiologische Grundlagen des Tauchens Organisation und Durchführung des Wasserrettungsdienstes Rechts- und Versicherungsgrundlagen
7 DLRG: Aufgaben, Satzung, Ordnungen Schriftliche Darlegung eines Ausbildungskonzeptes - Praktische Prüfung: Lehrproben im Schwimmen, Im Rettungsschwimmen, In der Ersten Hilfe (im Hörsaal) -Kurzvortrag
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