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1 istockphoto.com/bdoty Wege nach vorn Österreich richtig reformieren. Strukturelle Lösungen für die budgetären Herausforderungen Österreichs

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3 Inhalt Einleitung 4 Das Konsolidierungspaket Handlungsfeld Pensionen Handlungsfeld Gesundheit Handlungsfeld Bildung Handlungsfeld Verwaltung Handlungsfeld Förderungen Handlungsfeld Wissenschaft Handlungsfeld Forschung Handlungsfeld Familie & Beruf Handlungsfeld Arbeitsmarkt Handlungsfeld Infrastruktur & Energie 50 Inhalt 3

4 Einleitung

5 Österreich steht trotz zweier, binnen zwei Jahren beschlossener Konsolidierungspakete (Loipersdorf-Paket 2010, Konsolidierungspaket 2012) weiterhin vor erheblichen budgetären und strukturellen Herausforderungen. Die Konsequenzen der jahrzehntelang betriebenen Schuldenpolitik sind eine schwere Hypothek für die Zukunft des Landes. Das Pensions- und Gesundheitssystem ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung mittelfristig unfinanzierbar. Gleichzeitig mangelt es Österreich wie auch ganz Europa an jenem Wirtschaftswachstum, das bisher ungelöste strukturelle Herausforderungen für gewisse Zeiträume verkraftbar machte. Heute ist die Politik in Österreich wie in ganz Europa mit der Tatsache konfrontiert, dass es auch in absehbarer Zeit keine großen Wachstumsgewinne mehr zu verteilen gibt. Die konjunkturelle Entwicklung der vergangenen Jahre ist durch größer werdende Schwankungen und kürzer verlaufende Zyklen gekennzeichnet. Dies erschwert die Planbarkeit für Staaten wie für Unternehmen und erhöht die Notwendigkeit für deutlich rascheres Handeln. Während die Unternehmen auf diese Entwicklung rasch reagiert und ihre Strukturen angepasst haben, befindet sich der notwendige Veränderungs- und Reformprozess im öffentlichen Sektor erst am Anfang. Um politische Gestaltungsspielräume für die Zukunft des österreichischen Wirtschaftsund Arbeitsstandortes wiedergewinnen und sichern zu können, hat die Senkung der Staatsschulden absoluten Vorrang. Das Maastricht-Ziel einer maximalen Staatsschuldenquote von 60 Prozent des BIP kann dabei nur ein Etappenziel sein. Der Staatsschuldenausschuss hat 40 Prozent als Zielwert für nachhaltige Handlungsfähigkeit formuliert. Um einen entsprechend nachhaltigen Budgetpfad zu gewährleisten, bedarf es daher deutlich größerer Anstrengungen bei Strukturreformen. Dies gilt vor allem in den Bereichen Pensionen, Gesundheit sowie in der Verwaltung und im Förderwesen. Gleichzeitig sind Investitionen in die Zukunft des rohstoffarmen Industrielandes Österreich dringend erforderlich, das zu beinahe zwei Dritteln von Exporten und damit von der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standortes abhängig ist. Insbesondere strukturelle Reformen in den Bereichen Bildung und Wissenschaft, der Ausbau der Innovationskraft und zukunftsorientierte Investitionen in die Infrastruktur sind unverzichtbar, um das Hochlohnland Österreich weltweit wettbewerbsfähig zu halten. Für eine sichere wirtschaftliche Zukunft braucht es aber auch gesellschaftliches Umdenken, etwa mit Blick auf die bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Arbeit. Vor diesem Hintergrund will die vorliegende Publikation für Österreich richtige Wege nach vorn aufzeigen. Dabei gilt: Die hier vorgeschlagenen Reformen stellen weder Errungenschaften der sozialen Sicherheit in Frage, noch gefährden sie Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand in Österreich. Generell ist für die finanzielle Nachhaltigkeit und Zukunft der sozialen Systeme aber eine größere Effizienz und Treffsicherheit notwendig ohne dabei die Leistungen für jene, die sie brauchen, zu schmälern. Kluges Reformieren jetzt ist der Schlüssel zum Wohlstand und zur sozialen Sicherheit von morgen. Einleitung 5

6 Das Konsolidierungspaket 2012

7 Die zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Vorgaben der EU zur Durchsetzung der Haushaltsdisziplin in den Mitgliedstaaten und im Euro-Raum ( Six-Pack ) sowie der eindringliche Appell der internationalen Finanzmärkte haben zur Einführung der - von der IV bereits seit Langem geforderten - Schuldenbremse geführt. In der Nationalratssitzung vom 7. Dezember 2011 wurde nach deutschem Vorbild eine einfachgesetzliche Regelung für die Schuldenbremse beschlossen. Sie sieht vor, dass die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden ab dem Jahr 2017 ein maximales strukturelles Defizit von 0,45 Prozent des BIP zulassen dürfen. Daher muss das strukturelle Defizit von derzeit knapp über 3 Prozent des BIP (2011) innerhalb von 5 Jahren um 2,6 Prozent des BIP also um knapp 10 Mrd. Euro bezogen auf das Jahr 2016 gesenkt werden. Bei diesem Szenario soll die Staatsschuldenquote auf 70,8 Prozent des BIP im Jahr 2016 sinken Entwicklung der Staatsschuldenquote in % des BIP (inkl. Österreich-Beitrag zum europäischen Schutzschirm ab 2012) 72,2 Ohne Konsolidierungspaket 74,8 74,7 76,6 75,1 Mit Konsolidierungspaket 2012 (Pfad BMF) ,5 74,5 77,8 72,8 78,0 70,8 Quelle: BMF, IV-Berechnungen Das Konsolidierungspaket im historischen Vergleich Das Konsolidierungspaket 2012 ist keineswegs einzigartig. Sowohl das Sparpaket von 1980 ( Mallorca-Paket ) als auch das Sparpaket von 1996 (zur Erlangung der Maastricht-Kriterien) wiesen im Vergleich zur Schuldenquote des Staates ein höheres Volumen auf. Innerhalb von zwei Jahren wurde das strukturelle Defizit um 1,6 Prozent des BIP ( ) bzw. um 4,1 Prozent des BIP ( ) verringert. Das Konsolidierungspaket 2012 soll eine Reduktion um 2,5 Prozent des BIP innerhalb von 5 Jahren erreichen. Gemessen am Schuldenstand - je höher der Schuldenstand, desto höher der Reformbedarf - wurde das strukturelle Defizit 1980 innerhalb von zwei Jahren um über 5 Prozent reduziert, 1996 um 6 Prozent. Beim Ende März 2012 beschlossenen Konsolidierungspaket ist eine Reduktion von 3,5 Prozent innerhalb von fünf Jahren vorgesehen. Das Konsolidierungspaket

8 Konsolidierungspakete in Österreich im Vergleich Reduktion des strukturellen Defizits in Prozent der Schuldenquote ,5-5,1-6, Quelle: EUROSTAT, IV-Berechnungen Ausgaben weiter senken In Österreich besteht ein strukturelles Ausgabenproblem. Wenn man die Staatsausgabenquote der Euroländer vor der Krise vergleicht und somit vor den weltweiten Konjunkturpaketen seit 2008, so liegen die Staatsausgaben in Österreich rund 2,5 Prozentpunkte des BIP über dem Durchschnittswert des Euroraums. Laut Nachhaltigkeitsbericht der Europäischen Kommission und vergleichbaren Berechnungen von IWF, BIZ-Bank und Standard&Poor s muss Österreich seine Ausgaben um mindestens 5 Prozentpunkte des BIP dauerhaft senken oder die Einnahmen um mindestens 5 Prozentpunkte dauerhaft erhöhen, um nachhaltige öffentliche Finanzen vorzuweisen. Diese Nachhaltigkeitslücke besteht zu einem Drittel aus der Budgetlast der vergangenen 30 Jahre und zu zwei Drittel aus dem Anstieg altersabhängiger Ausgaben also aus der Budgetlast von morgen. Da Österreich bereits die dritthöchste Steuer- und Abgabenquote des Euroraums (und die zweihöchste strukturelle Staatsausgabenquote vor der Krise) aufweist, kann diese Lücke nur ausgabenseitig geschlossen werden, damit das Potenzialwachstum von real nur mehr 1,5 Prozentpunkten pro Jahr nicht noch weiter gesenkt wird. Durch das Konsolidierungspaket 2012 und das Loipersdorf-Paket von Ende 2010 werden die Staatsausgaben dauerhaft und realistisch um knapp über einen Prozentpunkt des BIP gesenkt. Für nachhaltig sanierte Staatsfinanzen sind damit weitere Ausgabensenkungen von rund 4 Prozent des BIP notwendig. Dabei sind die ausgegliederten Einheiten des Staates (sie erhöhen die Staatsschuldenquote um zusätzliche 15 Prozentpunkte des BIP) und eine etwaige Verschlechterung der derzeitig künstlich niedrigen Zinsenstruktur noch nicht berücksichtigt. 8 Das Konsolidierungspaket 2012

9 Ausgabensenkungen ohne leistungseinbussen In Österreich kann ohne Leistungseinbußen (und damit langfristige Wohlstandseinbußen) gespart werden: Österreich leistet sich OECD-weit das viertteuerste öffentliche Gesundheitswesen und weist dennoch eine unterdurchschnittliche Gesundheitserwartung auf (Österreich 58,8 Jahre; EU-Schnitt: 61,5 Jahre). Mit den EU-weit zweithöchsten Bildungsausgaben pro Schülerin bzw. pro Schüler wird ein nur unterdurchschnittliches PISA-Ergebnis erreicht. OECD-weit verteilt Österreich eine der höchsten monetären staatlichen Familienleistungen und weist trotzdem eine der geringsten Fertilitätsraten auf. Das staatliche Transfer- und Ausgabensystem ist somit nicht effizient Weitere mögliche Ausgabensenkungspotenziale des Staates nach dem Konsolidierungspaket 2012 in % des BIP -1,5 Pensionen -1,0 Gesundheit -0,5-0,5-0,5 Bildung Verwaltung Transfers ,0 notwendig (laut EU, IWF, S&P) Quelle: IV-Berechnungen In den folgenden Bereichen können mit der Hebung sämtlicher Effizienzpotenziale die Staatsausgaben um weitere 4 Prozent des BIP gesenkt werden: 1. Eine Angleichung des faktischen Pensionsantrittsalters an den OECD-Schnitt (Erhöhung um vier Jahre) würde nach Vollumsetzung und unter Berücksichtigung der Maßnahmen des Konsolidierungspakets 2012 ein rechnerisches Einsparungspotenzial von etwa 1,5 Prozent des BIP bedeuten. 2. Laut OECD sind in Österreich Effizienzsteigerungen im Gesundheitsbereich im Ausmaß von zwei Prozentpunkten des BIP ohne Leistungseinbußen möglich. Nachden derzeitigen Sparvorhaben wäre somit mindestens 1 Prozent des BIP zusätzlich realisierbar. Das Konsolidierungspaket

10 3. Im Bildungsbereich könnten laut OECD in Österreich weitere 0,5 Prozent des BIP eingespart werden, ohne Bildungsleistungen zu kürzen. 4. Im Verhältnis zu vergleichbaren Ländern liegen die Staatsausgaben Österreichs für die allgemeine Verwaltung mit 3,7 Prozent des BIP im oberen Bereich. Aus Sicht der Industriellenvereinigung könnten in den Bereichen Föderalismus und Verwaltungsstruktur mindestens weitere 0,5 Prozent des BIP eingespart werden. 5. Im Bereich der Förderungen tätigt Österreich mit Abstand die höchsten Ausgaben der EU. Bei den Subventionen (exklusive Vermögenstransfers) beträgt die österreichische Quote von 3,5 Prozent des BIP das Dreifache des EU-Schnitts von 1,3 Prozent des BIP. Zusätzlich zum Konsolidierungspaket 2012 könnten somit noch ca. 0,5 Prozent des BIP eingespart werden. Diese durchaus zumutbare ausgabenseitige Konsolidierung würde in Kombination mit dem Konsolidierungspaket 2012 die Schuldenquote schrittweise bis 2016 auf 60,8 Prozent des BIP senken (statt der bisher angestrebten Reduktion auf 70,8 Prozent des BIP) Schuldenquote nach zumutbaren Ausgabensenkungen in % des BIP mit allen Effifzienzpotenzialen mit Konsolidierungspaket , , Quelle: BMF, IV-Berechnungen Vorbild Schweden Schweden hat bereits eine entsprechende Rückführung der Staatsausgabenquote umgesetzt. Durch die jüngsten Konsolidierungsmaßnahmen, die in Schweden rein ausgabenseitig vollzogen werden, sinkt die Staatsausgabenquote bis 2015 sogar um 5 Prozentpunkte unter das Vorkrisenniveau. Die Schuldenquote geht damit bei gleich bleibender Steuer- und Abgabenquote bis 2015 sogar auf 19 Prozent (!) des BIP zurück. In Österreich hingegen bleibt die Ausgabenquote auch 10 Das Konsolidierungspaket 2012

11 nach dem Konsolidierungspaket 2012 im Vergleich zum Vorkrisenniveau nahezu unverändert bei 48,7 Prozentpunkten. Die Steuer- und Abgabenquote steigt mit dem Konsolidierungspaket von 42,2 Prozent auf 43 Prozent bis Staatsausgaben in % des BIP 50,9 48,5 Schweden Österreich 54,8 52, ,7 45,9 Quelle: Schwedisches Finanzministerium, Eurostat, IV-Berechnung Die Finanzmärkte haben auf diese glaubwürdige und ernsthafte Budgetsanierung bereits reagiert: Beim Zinsabstand ( Spread ) 10-jähriger Staatsanleihen wird sichtbar, dass Österreich gegenüber Schweden deutlich verloren hat. Die Ausgangssituation gegenüber Schweden hat sich sogar verkehrt: Aus einem Zinsvorsprung von bis zu -1,06 Prozent (im langjährigen Durchschnitt 0,11 Prozent) wurde mittlerweile ein Zinsnachteil von +0,69 Prozent (Stand Ende 2011). 0,8 0,6 0,4 0,2-0,0-0,2-0,4-0,6-0,8-1,0-1,2 Spreads der 10-jährigen Staatsanleihen im Vergleich Österreich-Schweden in Prozent österreichische Zinsen geringer schwedische Zinsen geringer Quelle: OeNB Das Konsolidierungspaket

12 HANDLUNGSFELD Pensionen 12 Aufgaben.

13 Im Jahr 2011 erfolgten von insgesamt etwa Pensionszuerkennungen nur rund (21,4 Prozent) unter dem Titel der regulären Alterspension. Alle anderen Pensionsantritte gingen vor allem auf Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen (22,7 Prozent) sowie auf vorzeitige Alterspensionen (30,1 Prozent) insbesondere auf die sogenannte Hacklerregelung (Langzeitversichertenregelung) zurück. Pensionszuerkennungen nach Pensionsarten in der gesetzlichen Pensionsversicherung im Jahr 2011 insgesamt geminderte Arbeitsfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit ,7 % 21,4 % normale Alterspension vorzeitige Alterspensionen ,1 % 25,8 % Witwen/Witwer und Waisen Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Die Hacklerregelung ist stark im Vormarsch: Gab es im Jahr 2007 insgesamt rund Pensionistinnen und Pensionisten aufgrund der Hacklerregelung, stieg diese Zahl im Jahr 2008 auf und 2009 auf an. Sie betrug im Jahr 2010 sogar Diese Form des Pensionszuganges hätte im Jahr 2013 auslaufen sollen. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurden die Regelungen für die Inanspruchnahme zwar verschärft, gänzlich abgeschafft wurde sie allerdings nicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten betragen bis 2021 rund 650 Millionen Euro. Der Trend zum frühzeitigen Pensionsantritt ist auch am Verhältnis zwischen Arbeitsjahren und Nichtarbeitsjahren deutlich erkennbar: Während im Jahr 1970, über ein durchschnittliches Leben verteilt, 43 Arbeitsjahren 34 Nichtarbeitsjahre gegenüberstanden, hat sich das Verhältnis bis zum Jahr 2010 umgedreht: 35 Arbeitsjahren stehen nunmehr 48 Nichtarbeitsjahre gegenüber. 1 Arbeitsjahre versus Nichtarbeitsjahre 1970 und Quelle: Managementclub/Bernd Marin, Die Flexipension, Juni 2010 Arbeitsjahre Nichtarbeitsjahre Pensionen 13

14 Durchschnittsalter der Pensionsneuzuerkennungen Pensionsversicherung insgesamt Männer Frauen Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Das Langfristszenario für die Entwicklung der Pensionen verdeutlicht ebenfalls die erhebliche Kostensteigerung. Bis 2025 werden die Gesamteinnahmen in der Pensionsversicherung von derzeit 9 Prozent auf nur 9,1 Prozent des BIP ansteigen, während die Gesamtaufwendungen von derzeit rund 11,5 Prozent auf 12,8 Prozent des BIP anwachsen. Damit wird die Ausfallshaftung des Bundes, also die vom Bund zu zahlende Differenz zwischen Gesamtausgaben und Gesamteinnahmen, von derzeit 2,6 Prozent des BIP (7,3 Mrd. Euro) auf 3,7 Prozent des BIP (13,2 Mrd. Euro) steigen. 2 Sie wird bis ins Jahr 2025 um insgesamt knapp 6 Mrd. Euro anwachsen. Im gleichen Zeitraum wird sich der Bundesbeitrag (Bundesmittel gesamt = Ausfallshaftung plus alle weiteren Zahlungen des Bundes 3 ) von derzeit rund 8,7 Mrd. Euro (3,1 Prozent des BIP) auf ca. 15 Mrd. Euro (4,2 Prozent des BIP) erhöhen. Darin sind allerdings die Ausgleichszahlungen noch nicht enthalten, die ebenfalls vom Bund getragen werden. Im Jahr 2012 werden diese ca. 1 Mrd. Euro betragen Gesamtaufwand Pensionen bis 2025 (in Millionen Euro) Quelle: Kommission zur langfristigen Pensionssicherung Gesamteinnahmen in der PV ohne Bundesmittel (in Millionen Euro) Bundesmittel (in Millionen Euro) 14 Pensionen

15 Die Pensionsbelastungsquote 5 wird von 637 Pensionen im Jahre 2010, die auf 1000 Versicherungsverhältnisse entfallen, auf 711 Pensionen im Jahr 2025 steigen. Im Jahr 2060 werden 1000 Versichertenverhältnissen sogar 956 Pensionen gegenüber stehen. Derzeit liegt das Verhältnis zwischen Personen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre) und Personen im nichterwerbsfähigen Alter (über 65 Jahre) bei 4 zu 1. Im Jahr 2060 wird die Relation nur noch 2 zu 1 betragen. 6 Der Anteil der Beitragseinnahmen (Pflichtbeiträge) in der Pensionsversicherung an den Gesamtausgaben lag 2010 bei rund 69 Prozent. Er wird bis zum Jahr 2025 auf etwa 64 Prozent sinken. Gleichzeitig steigt der Anteil der Bundesmittel an den Gesamtausgaben von 26 Prozent im Jahr 2010 auf 34 Prozent im Jahr PV-Mittel des Bundes, FLAF, AMS in Mio. Euro Ausfallhaftung (i.e.s.) Partnerleistung plus Ersatzzeitenfinanzierung Bund Ausgleichszulagen Ersatzzeitenfinanzierung extern (Transferzahlungen AMS und FLAF) Quelle: Gutachten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung für das Jahr 2010 Pensionen 15

16 Faktisches an gesetzliches Pensionsantrittsalter heranführen: Angesichts des überwältigen den Anteils an Pensionsneuzugängen vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter ist die Heranführung des faktischen an das gesetzliche Antrittsalter das wichtigste Ziel im Handlungsfeld Pensionen. Durchschnittliches tatsächliches und gesetzliches Pensionsantrittsalter ( ) gesetzlich Männer tatsächlich Mexiko Korea Island Japan Neuseeland Portugal Schweden Schweiz USA Australien Norwegen Dänemark UK OECD Kanada Irland Türkei Niederlande Tschechien Griechenland Finnland Deutschland Spanien Polen Italien Ungarn Slowakei Belgien Frankreich Österreich Luxemburg Frauen Quelle: OECD, Pensions at a Glance 2011, März 2011 Das tatsächliche Pensionsantrittsalter beträgt in Österreich bei Männern durchschnittlich 59,1 und bei Frauen 57,1 Jahre (2010). Trotz stetig steigender Lebenserwartung ist das Pensionsantrittsalter seit den 1970er-Jahren gesunken, bei Männern um 2,8 und bei Frauen um 3,3 Jahre. 7 Alleine eine Erhöhung des tatsächlichen Antrittsalters um ein Jahr würde laut BMASK bereits Einsparungen von jährlich 1,2 Mrd. Euro bewirken. Jeder weitere Monat würde das Budget um jeweils weitere 100 Mio. Euro entlasten. Der internationale Vergleich zeigt, dass Österreich bei der Anhebung des tatsächlichen Antrittsalters gemeinsam mit Luxemburg das Schlusslicht bildet, enormen Bedarf und großes Potenzial hat. Im Zeitraum von 2004 bis 2009 lag der OECD-Schnitt bei Männern bei 63,6 Jahren, bei Frauen bei 62,4 Jahren. Österreich lag mit 58,9 bzw. 57,5 Jahren weit darunter. Das Konsolidierungspaket 2012 sieht eine Erhöhung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters um ein Jahr vor. Es bedarf somit einer Anhebung von drei weiteren Jahren, um den OECD-Schnitt zu erreichen. Laut EcoAustria würde die Erhöhung des tatsächlichen Antrittsalters um ein Jahr eine Kostensenkung von jährlich 1,8 Mrd. Euro bewirken. Wird das errechnete Einsparungspotenzial des BMASK in Höhe von 1,2 Mrd. Euro und von EcoAustria in der Höhe von 1,8 Mrd. Euro bei einer Anhebung des Pensionsantrittsalters um 16 Pensionen

17 ein Jahr berücksichtigt, ist ein jährliches Einsparungspotenzial von 1,5 Mrd. Euro realistisch. Unter Einbeziehung des aktuellen Konsolidierungspakets 2012 würde dies ein rechnerisches Einsparungspotenzial von etwa 1,5 Prozent des BIP (2011) ergeben. Eine Anhebung auf den OECD-Schnitt (um ca. vier Jahre) würde nach Vollumsetzung ein rechnerisches Einsparungspotenzial von etwa 5 Mrd. Euro bedeuten. Auch der ECOFIN hat empfohlen, das effektive Pensionsantrittsalter zu heben, um die Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verringern. 8 Die EU-Kommission kommt zu einem ähnlichen Befund: In ihrem Grünbuch über die Zukunft der Europäischen Pensionssysteme 9 sieht sie es als unerlässlich an, Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um die Pensionssysteme nachhaltig sichern zu können. Konkrete Reformmaßnahmen für Österreich sind vor diesem Hintergrund: Rehabilitation vor Rente: Zur Verringerung der Invaliditätspensionen sollen die Menschen länger gesund und arbeitsfähig erhalten werden. Das Prinzip Rehabilitation vor Rente muss daher konsequent zur Anwendung kommen. Ein Problem stellt hierbei der sogenannte Berufsschutz dar. Aufgrund der im internationalen Vergleich überdurchschnittlichen Anzahl von Invaliditätspensionen in Österreich muss sichergestellt werden, dass diese Pensionsform auch tatsächlich nur jenen Personen offen steht, die aufgrund ihrer körperlichen Verfassung nicht mehr arbeiten können. Anreize für längeres Arbeiten: Zu- und Abschläge für den längeren bzw. kürzeren Verbleib im Erwerbsleben müssen als tatsächlich wirksame Anreize ausgestaltet werden. Laut OECD müssten sich die Zu- und Abschläge in der Höhe von 7,5 Prozent bewegen. 10 Eindämmung der vorzeitigen Alterspension: Um eine Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters zu erreichen, muss der Zugang zu den vorzeitigen Alterspensionen, insbesondere durch die Anhebung des Zugangsalters, eingedämmt werden. Antrittsalter der Frauen früher angleichen: Das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Frauen liegt derzeit bei 60 Jahren. Ab dem Jahr 2019 wird es schrittweise an das gesetzliche Antrittsalter der Männer von 65 Jahren herangeführt, wird dieses aber erst im Jahr 2033 endgültig erreichen. Wenngleich diese Übergangsbestimmung verfassungsmäßig verankert ist, wäre eine vorzeitige Anpassung des Pensionsantrittsalters von Frauen und Männern zielführend. In vielen EU-Ländern gibt es bereits jetzt ein einheitliches Antrittsalter von Frauen und Männern. Die meisten EU-Länder ohne einheitliches Pensionsalter haben bereits Regelungen getroffen, die zu einer Angleichung noch vor Österreich führen werden. Österreich befindet sich damit unter den letzten Staaten in der EU, die eine Angleichung des Pensionsalters von Frauen und Männern umsetzen. Mit der schrittweisen Anhebung sollte in Österreich daher deutlich früher begonnen werden, als dies derzeit vorgesehen ist. Das unterschiedliche Pensionsalter stellt vielfach ein Erwerbshindernis für Frauen dar. Zudem haben Frauen dadurch auch eine geringere Pension, weil diese gerade in den letzten Berufsjahren hohe Einkommen erzielen könnten. Eine raschere Angleichung wäre daher im Interesse der Frauen und würde auch einen wichtigen Beitrag zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters leisten. Pensionen 17

18 Handlungsfeld Gesundheit. 18 Aufgaben

19 Die Gesamtausgaben des Gesundheitssystems beliefen sich 2009 auf ca. 30 Mrd. Euro bzw. 11 Prozent des BIP, während der OECD-Schnitt nur 9,5 Prozent beträgt. Demografischer Wandel und medizinischer Fortschritt machen die Gesundheitsversorgung teurer. Zudem führen Strukturen, Verantwortlichkeiten und Finanzierungsströme im Gesundheitssystem dazu, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht optimal und zu wenig fokussiert eingesetzt werden. Dadurch entstehen dem System gesamtwirtschaftlich unnötige Mehrkosten. Dies wird auch an den sehr hohen Pro-Kopf-Gesundheitsausgaben deutlich: Mit USD (in Kaufkraftparitäten) liegt Österreich im OECD-Vergleich an achter Stelle. Im EU-Vergleich liegt Österreich bei den Gesamtausgaben hinter den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark an dritter Stelle. 12 Österreichs Spitalssystem ist sogar das teuerste in Europa. 13 Das Gesundheitswesen in Österreich leidet an Effizienzmängeln. Laut OECD sind in Österreich Effizienzsteigerungen im Gesundheitsbereich im Ausmaß von zwei Prozentpunkten des BIP ohne Leistungseinbußen möglich Spitalskosten Top 8 in Europa pro Kopf, in USD PPP, real Österreich Norwegen Schweiz Dänemark Frankreich Schweden Luxemburg Deutschland Quelle: OECD Health Data, Berechnungen IHS HealthEcon 2010, in: IHS, Perspektiven 2021, Wirtschaftspolitische Handlungsfelder in Österreich Wie sich die Spitalskosten entwickeln werden, wenn keine Reformmaßnahmen ergriffen werden, lässt sich an folgender Grafik ablesen. Ihr liegen die Wachstumsraten der Jahre 2000 bis 2009 zugrunde: Gesundheit 19

20 Spitalskostenprojektion 2021 Index 2009 = 100 Ambulante Endkosten Stationäre Endkosten BIP Quelle: Berechnungen IHS HealthEcon 2011, BMG (2010/2011), IHS Mittelfristige Prognose, IHS ALMM, in: IHS, Perspektiven 2021, Wirtschaftspolitische Handlungsfelder in Österreich Anteil der Gesundheitsausgaben am BIP, OECD Länder, 2009 in Prozent des BIP 17,4 (Gesamtausgaben) 12,0 11,8 11,6 11,5 11,4 11,4 11,0 10,9 10,3 10,1 10,0 9,8 9,7 9,6 9,6 9,6 9,5 9,5 9,5 9,3 9,2 9,1 8,7 8,5 8,4 8,2 7,9 7,8 7,4 7,4 7,0 6,9 6,4 6,1 Quelle: OECD Health Data 2011; WHO Global health expenditure database. USA Niederlande 1 Frankreich Deutschland Dänemark Kanada Schweiz Österreich Belgien 2 Neuseeland Portugal (2008) Schweden Vereinigtes Königreich Island Griechenland (2007) Norwegen OECD Irland Italien Spanien Slowenien Finnland Slowakei Australien (2008) Japan (2008) Chile Tschechien Israel 1) Niederlande: In den Niederlanden können der öffentliche und der private Anteil der Gesundheitsausgaben für Investitionen nicht unterschieden werden. 2) Belgien: Gesamtausgaben außer Investitionen 3) Luxemburg: Die Gesamtausgaben beziehen sich auf die versicherten Personen Öffentliche Gesundheitsausgaben Private Gesundheitsausgaben Zuteilung nicht möglich Luxemburg 3 Ungarn Polen Estland Korea Mexiko Türkei (2008) Grundproblem des Gesundheitssystems ist seine duale Finanzierung. Mit dem stationären und dem ambulanten Sektor existieren zwei Gesundheitssysteme nebeneinander, die durch mangelnde gemeinsame Planung und Steuerung sowie aufwändige Parallelstrukturen gekennzeichnet sind. Ergebnis sind unnötige Mehrkosten und Qualitätsmängel. Nachhaltige Reformen müssen daher beide Bereiche umfassen. 20 Gesundheit

21 Auch die Beurteilung der Kosteneffektivität von (innovativen) medizinischen Behandlungsmethoden ist in diesem dualen System oftmals unzureichend, da die Beurteilung in den Grenzen des jeweiligen Systems stattfindet. Nutzenpotenziale im jeweils anderen System werden zumeist nicht zur Gänze beachtet. Vor allem in der gemeinsamen Planung, Finanzierung und Steuerung der beiden Sektoren liegt enormes Potenzial für mehr Effizienz des Gesamtsystems. Die gemeinsame Planung, Steuerung und Finanzierung aus einem Topf ist daher die Antwort auf die Frage, wie ein solidarisches und medizinisch hochwertiges Gesundheitssystem nachhaltig sichergestellt werden kann. So können das Gesundheitssystem effizienter gesteuert und Kostendämpfungspotenziale realisiert werden. Ambulant vor stationär: Gesundheitsleistungen sollten auf der adäquaten Versorgungsebene erbracht werden: Stationäre Behandlungen sollen demnach nur dann erfolgen, wenn dies medizinisch angezeigt ist. In zahlreichen Fällen sind ambulante Behandlungen ebenso erfolgreich und ökonomischer. Sowohl die stationären als auch die ambulanten Kapazitäten sind an den geänderten Bedarf anzupassen. Hier liegt enormes Potenzial, das durch eine Verbesserung der Systemsteuerung zu heben ist: Zum einen müssen durch eine gesamthafte, objektive Leistungs- und Qualitätsplanung die entsprechenden Strukturen im stationären und niedergelassenen Bereich an den Bedarf angepasst werden. Dabei muss der Grundsatz Geld folgt Leistung eingehalten werden, wenn es zu Leistungsverschiebungen zwischen stationärem und ambulantem Bereich kommt. Zum anderen müssen die derzeit mangelhaften Möglichkeiten der Zugangssteuerung verbessert werden, etwa durch ein Gate-Keeper-Modell, bei dem der Hausarzt die Patientinnen und Patienten durch das System lotst. Krankenhausaufnahmerate je 100 Einwohner (2008) in Prozent Österreich Rumänien Finnland Litauen Bulgarien Deutschland (2007) Lettland Ungarn Tschechien Estland Slowakei Frankreich (2007) Griechenland (2005) Slowenien Polen (2007) EU (2007) Belgien (2007) Schweden (2007) Dänemark Italien (2006) Irland (2007) Spanien (2007) Portugal (2007) Niederlande (2006) Zypern (2007) 28,08 24,99 24,55 24,21 24,12 23,12 22,91 20,79 20,71 19,01 18,65 18,52 18,79 18,03 17,97 17,6 16,17 15,63 14,64 14,46 14,39 12,02 11,35 10,55 7, Quelle: WHO/Europa, Europäische Datenbank GFA, August Gesundheit 21

22 Effizienzsteigerung im Krankenhaus: Um die Effizienz der Behandlungsabläufe und den durchgehenden Informationsfluss sicherzustellen, müssen die verschiedenen Bereiche besser vernetzt werden. Darüber hinaus ist E-Health ein wichtiges Instrument dafür, um etwa Doppelbefundungen und Mehrfachmedikationen zu vermeiden. Im Jahr 2010 betrugen die Kosten in den Fondspitälern in Österreich 11 Mrd. Euro. 15 Legt man zugrunde, dass zumindest 10 Prozent an Effizienzsteigerungen realisiert würden, könnte bei gleich bleibendem Output eine Einsparung von über 1 Mrd. Euro erzielt werden. Laut IHS liegt allein im stationären Bereich ein Effizienzpotenzial von 20 Prozent. Bei gleichbleibendem Ressourceneinsatz und Behandlungsergebnissen könnten bei Steigerung der Effizienz 20 Prozent eingespart werden. Das wären im Jahr 2009 rund 2 Mrd. Euro an realisierbaren Effizienzreserven im stationären Bereich gewesen. Mangelnde Abstimmung und Spezialisierung zwischen den Spitälern führt ebenfalls zu Effizienz- und Qualitätsverlusten. Zu viele Spitäler bieten eine zu große Bandbreite an Behandlungen an, was sich sowohl in ökonomischer, vor allem aber in qualitativer Hinsicht nachteilig auswirkt. So werden in vielen Fällen die jährlich empfohlenen Mindestfallzahlen in verschiedenen Abteilungen nicht erreicht, weil das Angebot den Bedarf übersteigt. Im Sinne einer qualitativ hochwertigen Versorgung sollten die Mindestfallzahlen eingehalten werden. Sinnvoll wäre es, bestimmte Operationen an weniger, dafür darauf spezialisierten Standorten zu erbringen. Um die Kostensteigerungen im Spitalsbereich zu dämpfen, sollte ein Kostendämpfungspfad in Verbindung mit Finanzzielen implementiert werden. 22 Gesundheit

23 Handlungsfeld Bildung 3

24 Beste Bildung und Ausbildung gehören zu den entscheidenden Zukunftsthemen unserer Gesellschaft. Sie sind bedeutende Erfolgsfaktoren des Wirtschafts- und Arbeitsstandortes Österreich. Jegliches Einsparungspotenzial im Schulbereich sollte daher unbedingt genutzt werden, um verstärkt Investitionen in diesen Zukunftsbereichen zu tätigen. Die freiwerdenden Mittel sollten für die Bildungsqualität eingesetzt werden. Österreich braucht ein qualitativ hochwertiges Schulsystem, das die Talente aller jungen Menschen erkennt, fördert und fordert. Als eines der einkommensstärksten Länder Europas und der Welt hat Österreich über Jahre hinweg in den Bildungsstudien der OECD nur knapp durchschnittlich bis unterdurchschnittlich abgeschnitten und wendet dabei überdurchschnittlich viel Ressourcen auf. Laut der aktuellsten Studie der OECD Education at a Glance 2011 verzeichnet Österreich pro Schülerin und Schüler bzw. Studentin und Student USD an Ausgaben und nimmt damit nach der Schweiz, den USA und Norwegen den vierten Platz unter den OECD-Ländern ein (OECD-Schnitt USD). Vor allem die teure, föderal-strukturierte Verwaltung mit unterdurchschnittlicher Qualität und die geringe Autonomie am Schulstandort selbst werden oft als Grund für diese Ineffizienz genannt. Österreich investiert zwar viel, aber dort, wo Bildungsqualität entsteht in der Schule bzw. in der Klasse kommen diese Investitionen zu wenig an. So ist das Betreuungsverhältnis der Lehrerinnen und Lehrer Schülerinnen und Schüler im internationalen Vergleich zunächst überdurchschnittlich. Die Klassengrößen liegen im OECD-Durchschnitt. Die reine Unterrichtszeit der Volksschülerinnen und Volksschüler ist jedoch in Österreich kürzer bemessen, und die Nettolehrzeit der Lehrkräfte liegt in der Sekundarstufe I und II unter dem Durchschnitt der OECD-Länder. Die Gesamtkosten für den Schulbereich betragen ca. 10,5 Milliarden Euro 16 pro Jahr. Der Großteil davon fließt in den Verwaltungsapparat. Ein Hauptproblem liegt in der komplexen Kompetenzverteilung und der fehlenden Übereinstimmung von Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung. Ein Beispiel für hohen Reformbedarf ist der Pflichtschulbereich. Er ist weiterhin durch eine hohe Kostendynamik geprägt. Hierfür ist unter anderem die Systematik des Finanzausgleichs (die Kostentragung des Bundes für die Landeslehrer) verantwortlich. Der Bund ist für Lehrplan und Lehrinhalte zuständig. Er trägt den Aufwand für die Aktivbezüge sowie den Pensionsaufwand der Landeslehrerinnen und Lehrer an allgemeinen Pflichtschulen zur Gänze, an berufsbildenden Pflichtschulen und an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen zur Hälfte. Dienstgeber der Landeslehrerinnen und Landeslehrer sind jedoch die Länder, die auch wesentliche schulorganisatorische Zuständigkeiten haben. Die Kostenersätze des Bundes an die Länder werden zwischen 2002 und 2012 voraussichtlich um 20,4 Prozent auf Mio. Euro (BVA 2009) steigen, obwohl sich die Zahl der öffentlichen Pflichtschullehrerinnen und -lehrer in dieser Periode um 8,4 Prozent verringern wird. Auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler 17 öffentlicher Pflichtschulen war in der Periode 2007/2010 rückläufig. Sie sank von auf Das heißt, dass die Personalkosten, die vom Bund refundiert wurden, stiegen, während die Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sank. Die Kosten pro Schülerinnen und Schüler 18 stiegen im Jahr 2001 von 6.752,76 um 30,6 Prozent auf 8.817,73 im Jahr 2009, die Kosten pro Klasse um 29,5 Prozent. 24 Bildung

25 Der Rechnungshof kritisiert, dass der Bund die Lehrerinnen und Lehrer bezahlt, aber die Länder über den Einsatz entscheiden. Dies hat laut Rechnungshof zur Folge, dass jedes Jahr ca. 30 Mio. Euro für Lehrerinnen und Lehrer ausgegeben werden, die nicht vorgesehen sind. Die Differenzierung in Bundes- und Landeslehrerinnen bzw. Bundes- und Landeslehrer hat außerdem zur Folge, dass Bundeslehrerinnen und -lehrer im Schnitt mit 60,1 Jahren in Pension gehen, Landeslehrerinnen und -lehrer aber bereits mit 56,8 Jahren. Das entspricht einer Differenz von 3,3 Jahren. BIG Bundesimmobiliengesellschaft Präsident & Kollegium Zuteilung/Versetzung der Lehrer auf die konkrete Schule und Schulleiterbestellung (Dreier-Vorschlag an das Ministerium Gemeinde Bezirkschulrat Landesschulrat Allgemeinbild. Pflichtschulen (VS,HS) Landeslehrer/innen BUNDESMINISTERIUM SCHULE (minimierte Schulautonomie) Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrer/innen Schulabteilung des Amtes der Landesregierung Schulreferent/in im Bezirk (angesiedelt an d. BH) Bundesschulen (AHS & BMHS) Bundeslehrer/innen Bundesbeschaffungsgesellschaft Allokation der Mittel via Finanzausgleich 50 Prozent der Berufsschullehrergehälter müssen vom Land finanziert werden (keine Refundierung seitens des Bundes) Quelle : Schmid Kurt, Ascher Christoph, Mayr Thomas (2009): Reformpunkte zum österreichischen Schulgovernance-System., ibw-kurzexpertise, August Zuteilung/Versetzung der Lehrer/innen Personalverwaltung der Bundeslehrer/innen Personalverwaltung der Landeslehrer/innen Schulaufsicht Schulneubau Schulerhaltung Beschaffung von Betriebsmitteln Bildung 25

26 Mehr Schulautonomie: Um die Qualität der Ausbildung nachhaltig zu verbessern ist eine Erhöhung der Autonomie der Schulen notwendig. Verantwortung und finanzieller Mitteleinsatz sollen dort konzentriert werden, wo Bildungsqualität entsteht. Wie die bisherigen Pisa-Studien gezeigt haben, besteht ein direkt proportionales Verhältnis zwischen dem Grad der Autonomie der Schulen in einem Land und dessen Bildungserfolg. Österreich liegt im Fach Lesen mit 470 Punkten unter dem OECD-Schnitt von 493 Punkten. Gegenüber den PISA-Topperformern beträgt der Abstand bis zu 86 Punkte (Shanghai). Finanzierung aus einer Hand: Im Idealfall sollte die Finanzierung und der Hoheitsbereich der Landeslehrerinnen und Landeslehrer aus einer Hand erfolgen. Derzeit besteht ein Anreiz bei den Ländern, zu viele Planstellen nachzufragen, deren Kosten derzeit vom Bund ersetzt werden müssen. Umfassendes Benchmarking: Die mangelnde Verfügbarkeit von bzw. Zugänglichkeit zu Daten der Bundesländer und die generell fehlende Transparenz z.b. über die Kosten der Landeslehrerinnen und Landeslehrer, deren Verwendung, die Höhe, die Bezieher von Zulagen und Kriterien der Zulagengestaltung machen Vergleiche mit den Bundeslehrerinnen und Bundeslehrern sowie Stärken-Schwächenanalysen des Gesamtsystems praktisch unmöglich. Umfassendes Benchmarking ist ein wichtiger erster Schritt, um einen wirksamen Mitteleinsatz gewährleisten zu können. Land- und forstwirtschaftliches Schulwesen reformieren: Das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen ist für die öffentlichen Haushalte (Bund, Länder) bezogen auf die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler mehr als doppelt so teuer wie das übrige berufsbildende Schulwesen. Die Gründe dafür sind im Detail nicht nachvollziehbar, konstatierte der Rechnungshof in seinem Bericht Land- und forstwirtschaftliches Schulwesen Bei einer Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung sowie interner Kontrolle der Schulgebarung aus einer Hand bestünde erhebliches Einsparungs- und Effizienzpotenzial. Jedenfalls muss das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen in eine umfassende Reform des österreichischen Schulwesens einbezogen werden. 26 Bildung

27 Jegliches Einsparungs- und Effizienzpotenzial sollte unbedingt zur Verbesserung der Qualität des Bildungsstandortes Österreich genutzt werden. Bei Gesamtkosten für den Schulbereich von insgesamt 10,4 Mrd. Euro sind durch die unterschiedliche zeitliche Wirksamkeit von Maßnahmen (kurzfristige Maßnahmen, Pensionierungswelle der Lehrerinnen und Lehrer, und leistungsorientiertes Lehrerdienstrecht, Gesamtstruktur des Systems sowie ein zu erwartender Lernkurveneffekt) Einsparungen von rund 1 Mrd. Euro ein realistisches Ziel. Auch die OECD prognostiziert im Bericht Economic Policy Reforms 2011, Going for Growth ein Einsparungspotenzial im gesamten Bildungsbereich von 0,542 Prozent des BIP, gemessen an den effizientesten Vergleichsländern. Beispiele möglicher Einsparungsposten Realistisches Potenzial in Mio. EUR Optimale Gestaltung der Klassenschülerinnen- und Klassenschüler-Höchstzahl sowie optimale Effizienz des Supplierens 200 Anpassung der Beschäftigung in der Schulverwaltung 116 Einsparung durch richtige Schultypenwahl (auch Senkung der Drop-Out Quote) und Reduktion der Klassenwiederholungen 67 Reduktion der Klassenwiederholung auf Grund optimaler Förderung und Forderung 50 Lehrerinnenfortbildung und Lehrerfortbildung in der unterrichtsfreien Zeit 120 Einsparung durch strategische Steuerung der Planstellen 50 Gesamt 613 Quelle: BMUKK, Statistisches Zentralamt, RH, AG Schulverwaltung Neu, eigene Hochrechnungen, ibw, WIFO, IHS, BMF Stärken- und Schwächenanalyse: Die Bundesregierung sollte den Rechnungshof beauftragen, einen detaillierten Vergleich der Kriterien für den Lehrstellenplan, der Entlohnungsstrukturen und der Kosten für Lehrerinnen und Lehrer (Normalgehalt, unterschiedliche Formen der Zulagen und der Vergabekriterien, Vergleich zwischen Beamten und Vertragsbediensteten) in allen Bundesländern zu erheben und im Vergleich mit den Regelungen auf Bundesebene eine Stärken-Schwächenanalyse durchführen. Schulgovernance Neu: Dies bedeutet die Abschaffung der Bezirksschulrätinnen und Bezirksschulräte sowie die Abschaffung bzw. Neugestaltung der Landesschulrätinnen und Landesschulräte im Sinne der Einrichtung von Schoolboards 20. Das sind regionale Verwaltungseinheiten, die das gesamte Bildungsmanagement auf regionaler Ebene (NUTS-3) organisieren. Bildung 27

28 Erhöhung der Schulautonomie sowie Personal- und Ressourcenverantwortung für die Schulleitung: Dies bedeutet, dass Direktorinnen und Direktoren als Schulmanagerinnen und Schulmanager Personal- und Ergebnisverantwortung tragen, was im Rahmen eines leistungsorientierten Entlohnungssystems zu Effizienzsteigerungen und Qualitätsverbesserungen des Unterrichts führen wird. Doppelgleisigkeiten abschaffen: Notwendig ist die Abschaffung der Doppelgleisigkeiten in der Lehrer Aus- und Weiterbildung, im Speziellen zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten. Einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht: Künftig soll es ein einheitliches, leistungsorientiertes Dienst- und Besoldungsrecht der Bundes- und Landeslehrerinnen bzw. Bundes- und Landeslehrer geben. 28 Bildung

29 Handlungsfeld Verwaltung 4

30 In Österreich gibt es derzeit 9 Bundesländer, 99 Bezirksverwaltungsbehörden (davon 15 Statutarstädte) und Gemeinden für 8,4 Mio. Einwohner. Die bestehenden Strukturen sind veraltet und teilweise überdimensioniert. Die Abschaffung, Redimensionierung oder Zusammenlegung diverser Behörden kann und muss einen Beitrag zu einer nachhaltigen Reform leisten. Wahlrecht reformieren: Angesichts der Debatte über die Zukunft der österreichischen Demokratie steht auch das Thema Wahlrecht zur Diskussion. Dabei sind u.a. die Vor- und Nachteile von Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht, die Verankerung von Persönlichkeitselementen in das bestehende Wahlrecht sowie eine Verstärkung direktdemokratischer Elemente zu erörtern. Für mehr politische Reformdynamik ist etwa die Einführung eines Superwahltages zu überlegen, an welchem alle Wahlen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene gleichzeitig stattfinden sollen. Diese Idee findet bereits über die Parteiengrenzen hinweg Unterstützung. 21 Mindestforderung wäre die Zusammenlegung aller Landtagswahlen auf einen gemeinsamen Tag (wozu auch die Legislaturperioden vereinheitlicht werden müssten). Laut einer Studie der Jungen Industrie OÖ 22 wären geringfügige Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie in Folge die Anpassung des Landesrechtes an die neuen bundesverfassungsgesetzlichen Bestimmungen notwendig (Landesverfassung, Landtags- und Gemeindewahlgesetz). Organisatorisch könnte der erste gemeinsame Wahltag der 4. Oktober 2015 sein. Dieser Termin erlaubt es, die Gesetzgebungsperioden in drei Bundesländern (Oberösterreich, Steiermark, Wien) wie vorgesehen und im Burgenland nahezu zum vorgegebenen Termin zu beenden. Verkleinerung der neun Landtage: Wichtigste und ausschließliche Aufgabe der Landtage der Bundesländer ist die Landesgesetzgebung. Darüberhinaus besitzen die Landtage zahlreiche Mitwirkungs- und Kontrollrechte, wie z.b. die Überprüfung der Landesregierung, das Recht zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder die Überprüfung des Haushaltsrechtes. Die Organe und die Anzahl der Mitglieder des Landtages sind landesverfassungsrechtlich geregelt. In der Steiermark wurde die Verkleinerung des Landtagse ab der nächsten Legislaturperiode 2015 von 56 auf 48 Mandate bereits beschlossen. In Vorarlberg wird derzeit die Verkleinerung des Landtages von 36 auf 30 Mandate diskutiert. 30 Verwaltung

31 Unter Berücksichtigung dieser beiden Reformbestrebungen würde die Neubestellung der Landtage folgendermaßen aussehen: Bundesland Aktuell Modell Burgenland Vorarlberg Salzburg Kärnten Tirol Steiermark Oberösterreich Niederösterreich Wien Gesamtanzahl Einsparung pro Jahr - Einsparung pro Legislaturperiode - ca. 8,6 Mio. Euro ca. 43,93 Mio. Euro Bundesrat reformieren: Weiteres Einsparungspotenzial liegt beim Bundesrat, welcher 62 Mandatarinnen und Mandatare der Bundesländer umfasst. Im Rahmen des Konsolidierungspakets 2012 ist die Verkleinerung des Bundesrats um 6 Mandate diskutiert worden. Der Bundesrat verursacht pro Jahr Kosten in Höhe von 50 Mio. Euro. Bereits im Bericht des Österreich- Konvents wurde dringender Änderungsbedarf konstatiert. Mögliche Reformschritte sind: Verkleinerung der Anzahl der im Bundesrat vertretenen Mandatarinnen und Mandatare Beschickung des Bundesrats durch das Gremium der Landeshauptleutekonferenz (ein informelles Zusammentreffen aller Landesregierungschefinnen und Landesregierungschefs, das allerdings kein verfassungsmäßig vorgesehenes Organ ist) oder durch Landtagsabgeordnete. Auflösung des Bundesrats Gemeinden-Kooperation bzw. Zusammenlegung: Auch auf Ebene der Gemeinden gibt es Möglichkeiten der Effizienzsteigerung und Einsparung, die von verstärkter Kooperation bis hin zu Zusammenlegung reichen. Es geht dabei um klar strukturierte Aufgabensynergien mit hohem Einsparungspotenzial. Bestimmte kommunale Investitionen lohnen sich von ihrer technisch erforderlichen Mindestgröße erst, wenn sie durch mehrere Nachbarkommunen mitgetragen und mitgenutzt werden (z.b. Kläranlagen, Abfallbeseitigung). Ziel muss dabei eine Verbesserung der Leistungserbringung, der Kundenorientierung und der Wirtschaftlichkeit unter gleichzeitiger Kostenersparnis sein. Verwaltung 31

32 Das Zentrum für Verwaltungsforschung (KDZ) berechnete, dass bereits bei einer flächendeckenden Kooperation in der Verwaltung rund 450 Mio. Euro pro Jahr an Einsparungen lukrierbar wären. 23 Bei einer Fusion von kleinen Gemeinden unter Einwohnern sind Synergieeffekte von 5 Prozentpunkten realistisch. Unter der Annahme einer 5 prozentigen Kürzung der zurechenbaren Gesamtausgaben (gesamt 16 Mrd. Euro ohne Wien) wären Einsparungspotenziale von rund 523 Mio. Euro möglich. Eine Zusammenlegung von kleinen Gemeinden (< EW) könnte folgende Synergieeffekte bringen: Angenommenes Einsparungspotenzial in % Kostenreduktion in Mio. Euro 5 % 523,25 10 % 1.046,49 15 % 1.569,74 Zusammenlegung von Institutionen: Die Zusammenlegung von Institutionen mit ähnlichem Aufgabenbereich ermöglicht eine beträchtliche Reduktion der Verwaltungskosten. Ein Beispiel dafür ist die Fusion der österreichischen Wetterdienste der Zentralanstalt für Meteorologie (ZAMG), des militärischen Wetterdienstes und der Austro Control. Die vom Rechnungshof mehrfach empfohlene Zusammenlegung der drei nationalen Wetterdienste wurde nach wie vor nicht umgesetzt, dies trotz eines Einsparungspotenzials in Höhe von 9,4 Mio. Euro für den Zeitraum 2004 bis 2009 (bzw. 16,2 Mio. Euro bis 2011). Stattdessen gibt es seit 2006 einen vierten bundeseigenen Wetterdienst, den MeteoServe. 24 Wetterdienste in Österreich Wetterdienst Anzahl Orte ZAMG 5 Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Klagenfurt Austro Control GmbH 6 Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Klagenfurt, Linz Militärischer Wetterdienst 7 Wien, Allensteig, Langenlebarn, Wiener Neustadt, Aigen im Ennstal, Zeltweg, St. Johann im Pongau, MeteoServe GmbH 2 Wien, Innsbruck, Linz St. Pölten Wien Wien Eisenstadt Salzburg Bregenz Innsbruck Graz Lienz Klagenfurt 32 Verwaltung

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