Hinweise zum Transport von Biomasse und Gärprodukten
|
|
- Kirsten Biermann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Hinweise zum Transport von Biomasse und Gärprodukten Stand: Oktober 2010 Hinweis: Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernimmt der Fachverband Biogas e.v. keine Haftung. Der Transport von Biomasse und Gärprodukten stellt ein wichtiges Handlungsfeld von Biogasanlagen (BGA) dar. Dabei gibt es eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften zu beachten. Häufige Frage in diesem Zusammenhang sind u. a. die Frage nach der richtigen Fahrerlaubnisklasse/Führerscheinklasse oder die Kriterien für die Einordnung als gewerbliche Biomasse und die Folgen daraus. Was sind gewerblich eingestufte lof Erzeugnisse und lof Bedarfsgüter? Transporte von gewerblich eingestuften lof (land- oder forstwirtschaftlichen) Erzeugnissen oder lof Bedarfsgütern können u. a. der Transport von Silomais zur Biogasanlage, von Kartoffeln zur Stärkefabrik, von Rüben zur Zuckerfabrik, von Getreide zum Landhändler, von Baumstämmen zum Sägewerk, von Gärprodukten zum Acker des Landwirts oder entsprechend gelagerte Beförderungen sein. Um einen gewerblichen Transport von lof Biomasse und Gärprodukten handelt es sich dann, wenn der Auftrag und die Rechnung zur Beförderung von der gewerblichen Biogasanlage erteilt wurden bzw. das Transportgut sich im Eigentum der gewerblichen Biogasanlage befindet. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die gewerbliche Biogasanlage Silomais ab Feld kauft oder die Gärprodukte wieder abgibt und dabei noch den Auftrag für den Transport erteilt hat. Kauft die gewerbliche Biogasanlage den Mais erst ab Silo oder erst ab Fermentereintrag, dann handelt es sich beim Transport um eine landwirtschaftliche Handlung, wenn der landwirtschaftliche Betreib (lof Betrieb) die Biomasse ab Feld kauft und den Auftrag zum Transport erteilt hat. Dasselbe gilt auch dann, wenn der landwirtschaftliche Betrieb das Gärprodukt nach Verlassen des Endlagers wieder übernimmt (Verkauf frei Biogasanlage). Sonderfall: Das Häckseln wird durch die gewerbliche Biogasanlage beauftragt, der Transport erfolgt auf Rechnung des lof Betriebes. In diesem Fall ist auch der Transport gewerblich, da sich das Transportgut bereits im Besitz der gewerblichen Biogasanlage befindet/befunden hat, weil das Häckseln durch die gewerbliche Biogasanlage beauftragt wurde. Ob die Ernte und der Transport von Biomasse oder der Transport von Gärprodukten gewerblich ist, hängt in der Regel vor allem davon ab, ob nur die Stromerzeugung oder auch die Gaserzeugung der Biogasanlage gewerblich ist. Ist die Gaserzeugung dem lof Betrieb zugeordnet, so wird im Normalfall auch der Transport vom landwirtschaftlichen Betrieb in Auftrag gegeben, wodurch es sich um eine landwirtschaftliche Tätigkeit handelt. Gehört die Gaserzeugung zur gewerblichen Biogasanlage, ist es entscheidend, wo der gewerbliche Teil die Biomasse übernimmt bzw. ob der gewerbliche Teil den Auftrag zur Ernte und/oder Transport erteilt. Seite 1 von 5
2 Zur Verdeutlichung des Sachverhaltes hierzu folgende vier Fallbeispiele: Fall 1: Gewerbliche Biogasanlage beauftragt und zahlt die Ernte und den Transport: Biogasanlage führt Ernte und Transport selbst durch Lof Betrieb wird für gewerbliche Biogasanlage (Nicht-Landwirt) tätig gleiches bei Beauftragung eines Lohnunternehmers, Nachbarschaftshilfe Ergebnis: Transport gewerblicher Biomasse Fall 2: Lof Betrieb führt Ernte und Transport selbst durch, Übereignung der Silage frei BGA: Lof erntet und befördert eigene lof-produkte. keine Tätigkeit für gewerbliche Biogasanlage Ergebnis: Transport nicht gewerblicher Biomasse Fall 3: Lof Betrieb beauftragt andere lof Betriebe (auch über Maschinenring und Lohnunternehmer möglich) mit Ernte, Transport und Silierung, Verkauf frei BGA: Lof beauftragt andere lof Betriebe und zahlt Silierkette selbst keine Tätigkeit für gewerbliche Biogasanlage Ergebnis: Transport nicht gewerblicher Biomasse Fall 4: Lof Betrieb beauftragt andere lof Betriebe (auch über Maschinenring und Lohnunternehmer möglich) mit Transport und Ausbringung der Gärprodukte der gewerblichen Biogasanlage: Lof kauft Gärrest frei Biogasanlage Lof beauftragt anderen Landwirt mit dem Transport Ergebnis: Transport nicht gewerblicher Gärprodukte Mit Klasse T gewerblich eingestufte lof Erzeugnisse & Bedarfsgüter befördern! Es gibt eine Klarstellung des Bundesministeriums für Verkehr bezüglich der Fahrerlaubnisklasse T bei Transporten von gewerblich eingestuften Erzeugnissen oder Bedarfsgütern der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen des 6 der Fahrerlaubnisverordnung. Demnach ist gemäß der Interpretation des Verkehrsministeriums die Fahrerlaubnis T nicht davon abhängig, ob eine Fahrt nach dem Güterkraftverkehrsgesetz gewerblich oder nicht gewerblich eingestuft ist. Vielmehr wird die Definition der -land- oder forstwirtschaftlichen Zwecke- und -als Betrieb von Landwirtschaft - zugrunde gelegt. D. h., die Fahrerlaubnis ist nicht davon abhängig, in welchem Zusammenhang die weitere Verwendung der Biomasse erfolgt oder in wessen Eigentum sich die Masse befindet. Seite 2 von 5
3 Beim Transport von Biomasse und Gärprodukten für gewerbliche Biogasanlagen mit lof Zugmaschinen und Anhängern ist bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit die Fahrerlaubnisklasse T ausreichend! Findet allerdings eine Beförderung von nicht lof Erzeugnissen und Bedarfsgütern im Auftrag und Rechnung eines Gewerbebetriebes statt (z. B. Kies für Bauunternehmen), dann ist dies nicht mehr mit der Fahrerlaubnisklasse T möglich. Was ist beim Transport von gewerblich eingestuften lof Erzeugnissen zu beachten? Der Transport von gewerblich eingestuften lof Erzeugnissen und Bedarfsgütern ist zwar mit der Führerscheinklasse T möglich, es müssen jedoch die Vorgaben für den gewerblichen Transport beachtet werden, d. h. die Transporte unterliegen dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Weiterhin wird dann die KfZ-Steuer fällig, solange die zweckfremde Benutzung andauert, mindestens jedoch einen Monat. Gewerblich eingestufte Transporte dürfen gemäß 2 GüKG nicht über den Maschinenring (MR) vermittelt bzw. nicht vom MR übernommen werden, da dieser nur für Mitglieder - Landwirte und Lohnunternehmer (LU) - und nur im Umkreis von 75 km für lof Zwecke tätig werden darf. LU können dagegen gewerbliche Transporte übernehmen. Folgende Auswirkungen sind beim gewerblichen Transport hierbei zu beachten: Bei Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h muss ein Kontrollgerät für Lenk- und Ruhezeiten (EU-VO Nr. 561/2006) eingesetzt werden. Für gewerbliche Zwecke genutzte Anhänger müssen dafür zugelassen sein (eigenes Kennzeichen und Zulassung, Hauptuntersuchung (HU), Versicherung...). Einholung einer Erlaubnis nach dem GüKG bei den zuständigen Einrichtungen (z. B. IHK, Landratsamt, etc.). Die Zugmaschine muss sowohl für landwirtschaftliche als auch für gewerbliche Transporte versichert werden. Die Kfz-Steuerpflicht dauert an, solange die zweckfremde Benutzung erfolgt, aber mindestens jedoch einen Monat. Es müssen Warenbegleitpapiere (Lieferscheine) mitgeführt werden (für eigene Zwecke nicht erforderlich, außer beim Transport mit dem LKW; eine Anlieferungsberechtigung kann bei nicht gewerblichen Transporten hilfreich sein und kann bei einem gewerblichen Biomassetransport ausreichend sein). Die Steuerbegünstigung für Dieselkraftstoff entfällt. Der Transport unterliegt der Umsatzsteuer mit 19 %, die auch vom ansonsten pauschalierenden Landwirt bei der Umsatzsteuer abzuführen ist. Die folgenden Abbildungen sollen die Unterschiede zwischen Beförderungen für lof Zwecke, gewerbliche Beförderungen (u. a. im Auftrag von Bauunternehmen) oder Beförderungen von gewerblich eingestuften lof Erzeugnissen und lof Bedarfsgütern durch Landwirte, im Rahmen eines Maschinenringes oder durch Lohnunternehmer darstellen. Seite 3 von 5
4 Abbildung 1: Lof oder gewerbliche Beförderung des Landwirtes (auch im Rahmen des Maschinenringes) mit Zugmaschine über 7,5 t und Anhänger über 10 t zulässige Gesamtmasse, <= 40 km/h Höchstgeschwindigkeit Vorschrift Im lof Betrieb Für Gewerbebetrieb (u. a. Bauunternehmer, nicht MR) Transport gewerblich eingestufter lof Erzeugnisse und Bedarfsgüter (nicht MR) Zulassung Zugmaschine ja ja ja Zulassung Anhänger ab 25 km/h ab 6 km/h ab 6 km/h KfZ-Steuerbefreiung ja (MR: Umkreis von 75 km) Haftpflichtversicherung ja, günstiger ja ja Überwachung Zugmaschine und Anhänger (nur wenn Zulassung erforderlich) alle 2 Jahre HU alle 2 Jahre HU alle 2 Jahre HU Fahrerlaubnis Klasse T, ab 16 Jahren Klasse CE, ab 21 Jahren Klasse T, ab 16 Jahren Befreiung 2 GüKG ja nein nein Kontrollgerät für Lenk- und Ruhezeiten nein nein, weil KfZ <= 40 km/h nein, weil KfZ <= 40 km/h Berufskraftfahrer nein, gemäß 2 GüKG nein, weil KfZ <= 45 km/h nein, weil Klasse T Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachen 2009, Günter Heitmann; aid infodienst 2010 (Hrsg.): Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr Hinweis: Beträgt die Höchstgeschwindigkeit > 40 bis 60 km/h, dann ist eine jährliche HU und eine halbjährliche Sichtprüfung notwendig, eine Fahrerlaubnis mit Klasse T ist erst ab 18 Jahren gegeben, beim gewerblichen Transport (auch von lof Erzeugnissen) sind Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten und es ist ein Kontrollgerät einzubauen. Zusatzhinweis zum MR: Gewerblich eingestufte Transporte (auch von lof Erzeugnissen) dürfen gemäß 2 GüKG nicht über den Maschinering (MR) vermittelt bzw. nicht vom MR übernommen werden, da dieser nur für Mitglieder - Landwirte und Lohnunternehmer - im Umkreis von 75 km für lof Zwecke tätig werden darf. Seite 4 von 5
5 Abbildung 2: Lof oder gewerbliche Beförderung (Arbeit und Transport) des Lohnunternehmers mit Zugmaschine über 7,5 t und Anhänger über 10 t zulässige Gesamtmasse, <= 40 km/h Höchstgeschwindigkeit Vorschrift Im lof Betrieb Für Gewerbebetrieb (u. a. Bauunternehmer) Transport gewerblich eingestufter lof Erzeugnisse und Bedarfsgüter Zulassung Zugmaschine ja ja ja Zulassung Anhänger ab 6 km/h ab 6 km/h ab 6 km/h KfZ-Steuerbefreiung ja Haftpflichtversicherung ja, günstiger ja ja Überwachung Zugmaschine und Anhänger (nur wenn Zulassung erforderlich) alle 2 Jahre HU alle 2 Jahre HU alle 2 Jahre HU Fahrerlaubnis Klasse T, ab 16 Jahren Klasse CE, ab 21 Jahren Klasse T, ab 16 Jahren Befreiung 2 GüKG ja nein nein Kontrollgerät für Lenk- und Ruhezeiten nein nein, weil KfZ <= 40 km/h nein, weil KfZ <= 40 km/h Berufskraftfahrer nein, gemäß 2 GüKG nein, weil KfZ <= 45 km/h nein, weil Klasse T Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachen 2009, Günter Heitmann; aid infodienst 2010 (Hrsg.): Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr Hinweis: Beträgt die Höchstgeschwindigkeit > 40 bis 60 km/h, dann ist eine jährliche HU und eine halbjährliche Sichtprüfung notwendig, eine Fahrerlaubnis mit Klasse T ist erst ab 18 Jahren gegeben, beim gewerblichen Transport (auch von lof Erzeugnissen) sind Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten und es ist ein Kontrollgerät einzubauen. Seite 5 von 5
Straßenverkehrsrecht. Was ist beim Biomassetransport zu beachten. ALB Hessen - Baulehrschau 2012. Martin Vaupel
Straßenverkehrsrecht Was ist beim Biomassetransport zu beachten ALB Hessen - Baulehrschau 2012 Martin Vaupel Lof oder gewerbliche Beförderung Klärung bei Beförderungen von Biomasse, Gärrückständen, etc.
MehrDie Lizenz zum Fahren
Die Lizenz zum Fahren Nur mit dem passenden Führerschein können die in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzten Maschinen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Je nach Alter des Fahrzeugführers
MehrTrend: schneller, größer, schwerer
Trend: schneller, größer, schwerer Höchstgeschwindigkeit 30 80 km/h Hohe Gesamtmassen Öffentliche Straßen Fahrzeugpapiere Hersteller liefern häufig nur Gutachten für die Erteilung einer Betriebserlaubnis
MehrLandwirtschaftliche Transporte LLFG Bernburg 6. Dezember 2007
Landwirtschaftliche Transporte LLFG Bernburg 6. Dezember 2007 Rechtliche Rahmenbedingungen Günter Heitmann Schlagkräftige Erntefahrzeuge Schnelllaufende Zugmaschinen Bei mehr als 60 km/h Kfz Straße und
MehrGesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG)
Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG) Ab dem 09.Sept.2009 gilt das Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG). Alle Kfz und Kombinationen mit mehr als 3,5t Gesamtmasse, die man für
MehrSubstraternte und Gärrestausbringung - Teil 3: Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten
Substraternte und Gärrestausbringung - Teil 3: Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten Nr. II 29/2016 Zusammengestellt für die Arbeitsgruppe II (Substratbereitstellung)
MehrVon Bedeutung sind aber die Regelungen in der Zweiten Ausnahmeverordnung (siehe unten).
Fahrerlaubnisrecht 6 FeV (Klasseneinteilung): Die Klasse L berechtigt zum Führen von Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und geeignet
MehrDie Führerscheinklassen - Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren?
Die Führerscheinklassen - Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren? Welche Schlepper darf ich mit meinem Führerschein eigentlich fahren, wie viele Anhänger darf ich mitführen und welches zulässige
MehrFührerschein 2013 Die wichtigsten Änderungen
Führerschein 2013 Die wichtigsten Änderungen Landkreis Barnim Dez. I, Ordnungsamt Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Am Markt 1 16225 Eberswalde Aus welchem Grund sind diese Änderungen erforderlich?
MehrWeitere Kernpunkte der neuen EU-Führerscheinregelung:
Der neue EU-Führerschein Durch die Einführung des neuen Führerscheines sollen in den einzelnen EU-Ländern die Vorschriften einschließlich der Ausbildung und Prüfung vereinheitlicht werden. Weitere Kernpunkte
MehrDer neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht
Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Grundsätzliches: Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments
MehrInformation zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrfQG)
Information zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrfQG) Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ist bereits seit dem 14.08.2006 in Kraft. Allerdings haben die Regelungen dieses Gesetzes aufgrund
MehrFahrerlaubnisklasse T nachträgliche Zuteilung
KBM e.v. Postfach 1228 86617 Neuburg a. d. Donau An alle Bayerischen Maschinen- Betriebshilfsringe e.v. Ihnen schreibt: Martin Gehring Projektmanagement Tel.: 004 (0) 84 31 / 53 88-2 37 Fax: 004 (0) 84
MehrDurch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung
Anlage zum ZDH-Rundschreiben vom 07.08.2009 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung: Auswirkungen auf das Handwerk (ZDH; Juli 2009) Durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Mehr1.2 Gehören Mischungen, wie abgetragene Pilzsubstrate auch zu dem Begriff Wirtschaftsdünger?
VO über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger 1. Allgemeine Fragen 1.1 Sind alle Beförderer von der Verordnung betroffen? Für Beförderer gelten die Aufzeichnungspflichten gem. 3. Beförderer,
MehrInformationen zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG, BKrFQV)
Das Landratsamt Straubing-Bogen informiert: Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG, BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung Europäischer Richtlinien in deutsches Recht. Das Gesetz soll
MehrEingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M. Eingeschlossene Klassen: A1, M. Mindestalter: 18 Jahre. Eingeschlossene Klasse: M
A unbeschränkt Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kw (34 PS) oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kw. Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M A beschränkt
MehrAvD Wissen. Der EU-Führerschein. Wissenswertes rund um den neuen Führerschein VERTRAUENS- RECHTSANWÄLTE
AvD Wissen Der EU-Führerschein Wissenswertes rund um den neuen Führerschein VERTRAUENS- Der EU-Führerschein Änderungen, die ab dem Jahr 2013 für Führerscheine in Deutschland gelten, hat der AvD für Sie
MehrRegula'onen in Deutschland. h2p://www.ewheels.org
Regula'onen in Deutschland h2p://www.ewheels.org DE Auf europäischer Ebene konnte bisher keine Einigung bezüglich einer EU Typengenehmigung und einer Fahrzeugkategorie für selbstbalancierte Fahrzeuge mit
MehrLand- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge
SICHERES FAHREN UND TRANSPORTIEREN Vorwort Bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit Land- oder forstwirtschaftliche (lof) Fahrzeuge sind ein fester Bestandteil unseres Straßenverkehrs. Dies wird besonders in
MehrADAC Autorecht aktuell. Der EU-Führerschein.
ADAC Autorecht aktuell Der EU-Führerschein. Fahrerlaubnisklassen, Befristungen und Zwangsumtausch: Die EU-weite Harmonisierung hat weitreichende Auswirkungen auf alle Alt- und Neu-Inhaber von Führerscheinen.
MehrAnlage 9 (zu 25 Abs. 3) In Kraft getreten am 19.01.2013. Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein
Anlage 9 (zu 25 Abs. 3) In Kraft getreten am 19.01.2013 Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein A. Vorbemerkungen Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von
MehrDer Traktor im Straßenverkehr
Der Traktor im Straßenverkehr Aktuelle Änderungen Juli 2011 Führerschein: Nach 14 Abs. 2 war es bisher möglich, Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen in einem Umkreis von zehn Kilometern um den
MehrIst das zulässig brauche ich
Selbstständige Kraftfahrer ohne eigene Fahrzeuge: Ist das zulässig brauche ich eine Genehmigung? Verkehr Stand: 05/2010 Inhaltsverzeichnis SELBSTSTÄNDIGE KRAFTFAHRER OHNE EIGENE FAHRZEUGE... 3 ABHÄNGIGE
MehrHäufig gestellte Fragen zur Berufskraftfahrerqualifikation
Page 1 of 9 Startseite Fragen & Antworten Häufig gestellte Fragen zur Berufskraftfahrerqualifikation Ab welchem Zeitpunkt sind Vorschriften des BKrFQG anzuwenden? Das BKrFQG schreibt für Berufskraftfahrer
MehrFührerscheine. Wer braucht was und was darf ich damit fahren? vorgetragen von. Frank Reimers
Führerscheine Wer braucht was und was darf ich damit fahren? vorgetragen von Frank Reimers Das Führen von land- und forstwirtschaftlichen wirtschaftlichen Fahrzeugen Klasse L Klasse T Klasse L Zugmaschinen
MehrBerufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz in Industrie, Handel, Verwaltung, Dipl.Ing.(FH) Bernhard Resch Regierung d. Oberpfalz Gerbeaufsichtsamt-
sgesetz in Industrie, Handel, Verwaltung, Dipl.Ing.(FH) Bernhard Resch Regierung d. Oberpfalz Gerbeaufsichtsamt- Übersicht Übersicht Rechtsgrundlagen Zuständigkeiten Geltungsbereich Ausnahmen Führerscheinrecht
MehrInformationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr
Informationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr
MehrGanz grundsätzlich: Auch in der EU ist die Fahrzeugzulassung nationales Recht.
Dies ist ein Anhalt und aus verschiedenen Foren und Gesetzestexten im Internet entnommen und hat keinen Anspruch auf Rechtssicherheit. Der Einzelfall muss jeweils selbst entschieden werden. Muss ein Ausländischer
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrTraktor Lkw AgroTruck Was ist wann die beste Lösung? DeLuTa Mi. 3. Dez. 2014, 12-13 Uhr
Traktor Lkw AgroTruck Was ist wann die beste Lösung? DeLuTa Mi. 3. Dez. 2014, 12-13 Uhr Stapel AgroTruck DeLuTa 2012 Prof. Dr. Ludwig Volk, 0170 58 14 58 7, ludwigvolk@t-online.de DeLuTa- Praktiker berichten
MehrAllgemeine Informationen zum Berufskraftfahrer
Allgemeine Informationen zum Berufskraftfahrer "" - was bedeutet das? Alle Fahrer im Güter- und, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der
MehrDie Neuerungen für alle Berufskraftfahrer/innen. 35 Stunden. Weiterbildung. sind gesetzlich Pflicht. (gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)
Weiterbildung für Berufskraftfahrer Die Neuerungen für alle Berufskraftfahrer/innen 35 Stunden Weiterbildung sind gesetzlich Pflicht (gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) Wir sind Ausbildungsakademie
MehrAnlage 3. (zu 6 Absatz 6 und 7) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach. bisherigen Mustern
Anlage 3 (zu 6 Absatz 6 und 7) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen
MehrDie Regelungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) in Bezug auf Karosserie- und Nutzfahrzeugbauer
Die Regelungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) in Bezug auf Karosserie- und Nutzfahrzeugbauer Jörg Biedinger Fachreferent Fahrerlaubnis Arge NKF BKrFQG 7.11.2013 Grundsätzliche Regelungen
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrErtragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen - Änderungen durch einen Erlass des Bundesfinanzministeriums
Ertragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen - Änderungen durch einen Erlass des Bundesfinanzministeriums - Der Betrieb von Biogasanlagen und die Erzeugung von Energie aus Biogas stellt für Land- und
MehrÜbersicht über die Fahrerlaubnisklassen
Seite 1 von 8 Übersicht über die n Es gibt in der Besrepublik Deutschland folgende n: ab 2013 Fahrzeugdefinition bis 2013 AM Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h einer
MehrFührerschein - Klassen Übersicht
Führerschein - Klassen Übersicht Klasse Fahrzeug Alter Vorbesitz emerkung A1 Leichtkraftrad Hubraum max. 125 ccm Leistung max. 11 kw bbh bis 18 J. max. 80km/h 16 - Fahrerlaubnis Klasse 3, erworben vor
MehrLandwirtschaft im Straßenverkehr
Landwirtschaft im Straßenverkehr Dirk Anders Sachbearbeiter Verkehr Polizeiinspektion Ebersberg Dr.-Wintrich Wintrich- Str. 9 85560 Ebersberg 08092 / 8268-150 Landwirtschaft im Straßenverkehr Zulassung
Mehrhinausgehende Grundqualifikation und Weiterbildung
Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrerinnen und Fahrer im Personen- oder Güterverkehr die gewerblich tätig sind und Fahrzeuge - mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr oder - Fahrzeuge
MehrVerkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Pflichtversicherung. Bernd Huppertz 1
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Pflichtversicherung 1 Pflichtversicherung 1 PflVG o Der Halter eines Kfz oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung
MehrFahrerlaubnisklassen im Überblick
Fahrerlaubnisklassen im Überblick Klasse S: Quad Berechtigung zum Fahren von dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h,
MehrAusbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.
Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.2009 1. Grundsätze Alle Fahrer im Güterkraftverkehr, sofern
Mehr(L1) wird mit seinem Lastzug im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der B 55 angehalten und überprüft. Dabei wird folgendes festgestellt:
Übungsklausur 7.1 zum Fahrerlaubnisrecht Lkw mit Anhänger (L1) wird mit seinem Lastzug im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der B 55 angehalten und überprüft. Dabei wird folgendes festgestellt:
MehrIndustrie- und Handelskammer Magdeburg
Merkblatt zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrerinnen und Fahrer im Personen- oder Güterverkehr nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Allgemeines Das BKrFQG spricht die
MehrLandesverkehrsabteilung KRUMPENDORF. Tel. 059 133 20 4444 Fax. 059 133 20 4009
Landesverkehrsabteilung KRUMPENDORF Tel. 059 133 20 4444 Fax. 059 133 20 4009 Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Anhänger INFORMATION Definition ZUGMASCHINE Kraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausrüstung
MehrNeue Fahrerlaubnisklassen und Führerscheine ab 2013
Für den Direkteinstieg von der Klasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung erforderlich. Für den Direkteinstieg
MehrRichtlinien für die Durchführung von Umzügen im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen
Richtlinien für die Durchführung von Umzügen im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen Inhaltsübersicht 1. Allgemeiner Hinweis 2. Gestaltung der Festwagen 3. Personenbeförderung 4. An- und Abfahrt der am
MehrNeuregelung der Berufskraftfahrer-Qualifikation
Neuregelung der Berufskraftfahrer-Qualifikation Vorwort Der Straßenverkehr wird ständig anspruchsvoller, fahrerisches Können wird immer wichtiger. Die EU-Richtlinie 2003/59/EG gibt deshalb nun europaweit
MehrWichtige Vorschriften, die bei Faschingszügen als Brauchtumsveranstaltungen eigenverantwortlich zu beachten sind
Straßenverkehrsamt Wichtige Vorschriften, die bei Faschingszügen als Brauchtumsveranstaltungen eigenverantwortlich zu beachten sind I. Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Anhänger (Abschnitt B II.
MehrÄnderungen im Fahrerlaubnisrecht 2013 Stand August 2012
Änderungen im Fahrerlaubnisrecht 2013 Stand August 2012 Die im Dezember 2006 veröffentlichte 3. EU-Führerscheinrichtlinie ist zum 19.01.2013 auch in Deutschland umzusetzen. Mit der Richtlinie und den nachfolgend
MehrFragen und Antworten zum Berufskraftfahrer-Qualifikations
Fragen und Antworten zum Berufskraftfahrer-Qualifikations Qualifikations-Gesetz 1. Ab welchem Zeitpunkt sind die Vorschriften des BKrFQG anzuwenden? Das BKrFQG gilt bereits es ist bereits im Jahr 2006
MehrObligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr
Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen,
MehrBerufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz in Industrie, Handel, Verwaltung, Dipl.Ing.(FH) Bernhard Resch Regierung d. Opf. - Gewerbeaufsichtsamt -
sgesetz in Industrie, Handel, Verwaltung, Dipl.Ing.(FH) Bernhard Resch Regierung d. Opf. - Gewerbeaufsichtsamt - Übersicht Übersicht Rechtsgrundlagen Zuständigkeiten Geltungsbereich Ausnahmen Führerscheinrecht
MehrDas EU-Führerscheinrecht
Das EU-Führerscheinrecht Die Fahrerlaubnis zum Führen von Zugkombinationen Dipl.-Ing. Jörg Biedinger Produktmanager Fahrerlaubnis TÜV Nord Mobilität Fahrerlaubnis zum Führen von Zugkombinationen Aufgrund
MehrQualifizierung des Fahrpersonals im Güterkraft-, Werk- und Personenverkehr nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Qualifizierung des Fahrpersonals im Güterkraft-, Werk- und Personenverkehr nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz 1. Einführung 2. Betroffener Personenkreis 3. Verpflichtung zur Grundqualifikation
MehrZulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der
MehrEU-Kontrollgerät, Fahrtenbuch: Anwendung und Fahrerkarte
EU-Kontrollgerät, Fahrtenbuch: Anwendung und Fahrerkarte Seit 1994 müssen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug mit Anhänger) zur Güterbeförderung mit einem EU-Kontrollgerät ausgerüstet sein,
MehrEU-Kontrollgerät, Fahrtenbuch: Anwendung und Fahrerkarte
EU-Kontrollgerät, Fahrtenbuch: Anwendung und Fahrerkarte Seit 1994 müssen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug mit Anhänger) zur Güterbeförderung mit einem EU-Kontrollgerät ausgerüstet sein,
MehrInfo zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr
Info zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken
MehrFührerscheine und ihre Klassen Ein Wegweiser durch den Fahrerlaubnis-Dschungel. TÜV SÜD Auto Service GmbH
TÜV SÜD ist in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen über 300 mal für Sie da. Wo TÜV SÜD in Ihrer Nähe ist, entnehmen Sie bitte dem örtlichen Telefonbuch. Region Baden-Württemberg Nord 74076 Heilbronn
MehrStandortpolitik. Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr
Standortpolitik Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Stand: August 2008 Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr
MehrTIPP VON TÜV SÜD. Führerscheine und ihre Klassen Alles Wichtige zu Berechtigungen und Auflagen. TÜV SÜD Auto Service GmbH. (gültig ab 19.1.
TIPP VON TÜV SÜD Führerscheine und ihre Klassen Alles Wichtige zu Berechtigungen und Auflagen (gültig ab 19.1.2013) TÜV SÜD Auto Service GmbH Was ist ein Führerschein? Der Führerschein ist das amtliche
MehrVerantwortung von Führungskräften im Straßenverkehr
Verantwortung von Führungskräften im Straßenverkehr Halterverantwortung BGB StGB 31 StVZO Halterverantwortung Führerscheinüberprüfung regelmäßig (min. alle 6 Monate) Überprüfung der Fahrberechtigung Unterweisung
MehrBerufskraftfahrerqualifikation Fahrten ins Ausland ohne Schlüsselzahl 95? Verkehr
Berufskraftfahrerqualifikation Fahrten ins Ausland ohne Schlüsselzahl 95? Verkehr Stand: 09/2012 Industrie- und Handelskammer Aachen Theaterstr. 6/10 52062 Aachen Tel. 0241 4460-0 Fax: 0241 4460-259 E-Mail:
MehrRichtlinien für die Durchführung von Umzügen im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen
Richtlinien für die Durchführung von Umzügen im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1. Verlauf des Umzuges... 3 2. Allgemeiner Hinweis... 4 3. Gestaltung der
MehrDie Richtlinie 2006/126/EG. Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen
Die Richtlinie 2006/126/EG Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen Dipl.-Ing. Jörg Biedinger Fachreferent Fahrerlaubnis TÜV Nord Mobilität 24.9.2012 1 Besonderheiten der Klassen BE
MehrNUR NOCH QUALIFIZIERTE BERUFSKRAFTFAHRER FÜR DEN STRASSENGÜTERVERKEHR UND DEN PERSONENVERKEHR
MERKBLATT Standortpolitik NUR NOCH QUALIFIZIERTE BERUFSKRAFTFAHRER FÜR DEN STRASSENGÜTERVERKEHR UND DEN PERSONENVERKEHR Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf
MehrService To Go. Kombination Führerscheinausbildung Klasse D1 + D1E. (Busse» nicht mehr als 16 Fahrgastplätze mit Anhänger)
Service To Go Kombination Führerscheinausbildung Klasse D1 + D1E (Busse» nicht mehr als 16 Fahrgastplätze mit Anhänger) 1 Kombinierte Führerscheinausbildung Klasse D1 + D1E Welches Alter muss man haben?
MehrBiogasanlage Eggertshofen bei Pulling
Biogasanlage Eggertshofen bei Pulling Im Prinzip werden in einer Biogasanlage die Vorgänge im Kuhmagen nachgeahmt. Auch die Temperaturen sind fast gleich. Je besser die Nahrung ist, umso mehr Milch gibt
MehrProduktgebühr für Umweltschutz Stand: März 2016
Produktgebühr für Umweltschutz Stand: März 2016 Für die Einfuhr sowie für das In-Verkehr-Bringen bestimmter Güter nach Ungarn wird eine Gebühr für den Umweltschutz, die sog. Produktgebühr fällig. Dies
MehrEU-Kontrollgerät, Fahrtenbuch: Verwendung und Fahrerkarte
EU-Kontrollgerät, Fahrtenbuch: Verwendung und Fahrerkarte Seit 1994 müssen mit einem EU-Kontrollgerät ausgerüstet sein: Autobusse (ab 9 Sitzplätzen) sowie Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug
MehrInformationen zur Genehmigungspflicht im nationalen und internationalen Güterkraftverkehr
Informationen zur Genehmigungspflicht im nationalen und internationalen Güterkraftverkehr A. Innerdeutscher Güterkraftverkehr Der Güterkraftverkehr unterliegt den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes,
Mehr1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5 t
kai.orlob@mainzer-fahrschule.de 06131/6933980 Zahlentest für die Führerscheinklasse B (Pkw) 1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5
MehrDurch den Erlass der VO (EG) Nr. 1072/2009 wurde die sogenannte Lizenzverordnung
Der Anwendungsbereich des GüKG für Kabotagebeförderungen im Sinne des Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 Ziel der Road-Package-Verordnungen
MehrNeue Regelungen zur obligatorischen Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr
Handelskammer Bremen Postfach 105107 28051 Bremen Ihr Ansprechpartner Jörg Albertzard Telefon 0421 3637-275 Telefax 0421 3637-274 E-Mail albertzard @handelskammer-bremen.de Neue Regelungen zur obligatorischen
MehrM E R K B L A T T. Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr. Stand: August 2011
M E R K B L A T T Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Stand: August 2011 Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen
MehrBetrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen
Betrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen Inhalt 1. Was ist eine öffentliche Fläche? 2. Was sagt die FZV und das StVG? 3. Welche Möglichkeiten gibt es um Rechtssicherheit
MehrKfz-Versicherung. LVM-Gewerbeschutzbrief
Kfz-Versicherung LVM-Gewerbeschutzbrief In guten Händen. LVM Die Vorteile für Sie in Kürze Mit dem LVM-Gewerbeschutzbrief sorgen Sie vor, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen mobil bleiben wollen: \ Optimaler
MehrBerufskraftfahrerqualifikation nach dem neuen BKrFQG Umsetzung und erste Erfahrungen
Berufskraftfahrerqualifikation nach dem neuen BKrFQG Umsetzung und erste Erfahrungen 2. CE-/DE-Symposium für Fahrlehrer LBF e.v. und FBF GmbH 04. Februar 2009, Gunzenhausen Sabine Lehmann, Rechtsanwältin
MehrWeiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz (BKrFQG) Berufskraftfahrer-Qualifizierungsverordnung (BKrFQV)
1 Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz (BKrFQG) Berufskraftfahrer-Qualifizierungsverordnung (BKrFQV) Ausbildungsstand: Juli 2014 In Kraft getreten am 01.10.2006 Umsetzung ab 10.09.2008
MehrForum 4 Nachqualifizierung Logistik und Verkehr
Forum 4 Nachqualifizierung Logistik und Verkehr Sven Kosleck, DB Training Köln MODULAR BETRIEBSORIENTIERT - ABSCHLUSSORIENTIERT Nachqualifizierung im Beruf Berufskraftfahrer/-in sowie im Beruf Eisenbahner/-in
MehrVerkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Zulassungsfreie Fahrzeuge. Bernd Huppertz 1
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge 1 Zulassungspflicht 1 FZV 3 I FZV 3 II Nr. 1 FZV 3 II Nr. 2 FZV Kennzeichen Namensschild Versicherungskennzeichen Geschwindigkeitsschild
MehrAusbildung zum Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Checkliste
Ausbildung zum Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Checkliste Sie wollen Berufskraftfahrer ausbilden? Keine Ausbildung möglich Ist der Betrieb als Ausbildungsstätte geeignet? Alle Fertigkeiten und Kenntnisse
MehrDas EU-Führerscheinrecht
Das EU-Führerscheinrecht Die Fahrerlaubnis zum Führen von Zugkombinationen Die Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ab 19.01.2013 (unter Berücksichtigung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie) Dipl.-Ing.
MehrLandwirtschaftlicher Buchführungsdienst
Abgrenzung Landwirtschaft / Gewerbe Einkommensteuer Was ist eigentlich Landwirtschaft? è Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte
Mehr2 Mindestalter, Qualifikation (1) Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken darf. (BGBl. I 2006, 1958)
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) (BGBl. I 2006, 1958)
MehrÜbrigens: Bester Versicherungsschutz für Ihr neues Kfz zum besonders günstigen Tarif: http://www.allsecur.de. Zusatzausstattung und Zubehör:
Kaufvertrag für ein gebrauchtes Für den Käufer Vorbemerkung Dieser Vertrag ist für den privaten Verkauf gebrauchter e gedacht. Ist ein Unternehmer Verkäufer, ist der vertraglich vorgesehene Gewährleistungsausschluss
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Innsbruck Senat 4 GZ. RV/0459-I/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes Landeck-Reutte
MehrProfiwissen für Unternehmer / Verkehrsleiter
Titelbild Fahrtenschreiber im Firmenfahrzeug Neuerungen 2012 Einsatz digitaler Tachografen im Güter- und Personentransport 1 Information versteht sich als eine Interessengemeinschaft fachkundiger Dozenten,
MehrHerzlich Willkommen zu
Herzlich Willkommen zu Brauchtumsveranstaltungen 1 Abnahme von Fahrzeugen zur Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen durch den amtlich anerkannten Sachverständigen 2 Grundlage für den Sachverständigen
MehrBeispiel LKW mit Starrdeichselanhänger
Führen von Zugkombinationen mit den Klassen C1E und 3 Die EU-Führerscheinrichtlinie betrachtet bei Zugkombinationen grundsätzlich Zugfahrzeug und Anhänger getrennt voneinander. Insofern finden bei der
Mehr3. Sollten der Verkäufer und der Halter nicht dieselbe Person sein, lassen Sie sich eine Verkaufsvollmacht geben.
info@ Tipps für den Verkäufer 1. Nach Möglichkeit sollten Sie eine Zahlung des vollen Kaufpreises bei der Übergabe arrangieren. Auf diese Weise ersparen Sie sich mögliche Probleme nach Übergabe des Fahrzeugs.
MehrUmweltzone in Frankfurt/Main
Umweltzone in Frankfurt/Main In Frankfurt/Main ist seit 1. Oktober 2008 eine Umweltzone in Kraft. Sie umfasst die Fläche innerhalb des Autobahnrings". Im Westen wird die Umweltzone begrenzt durch die A5,
MehrZahlen zu technischen Fragen
Zahlen zum Führerschein 1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? 3,5 t 2) Wie lange dauert die Probezeit? 2 Jahre 3) Auf wie viel Jahre verlängert
MehrBuß- und Verwarnungsgeldkatalog
Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für Zuwiderhandlungen gegen das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) - abgestimmt zwischen den für die Umsetzung des BKrFQG zuständigen obersten Behörden des
MehrZulassung Steuer Versicherung. Fahrerlaubnis
Zulassung Steuer Versicherung Fahrerlaubnis LiQuad.pdf A) Art der Fahrzeugklassen Rechtliche Grundlage: Richtlinie 2002/24 EG über die Typgenehmigung zweirädriger (Doppelrad = 1 Rad) oder dreirädriger
MehrBEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen -
BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen - Volker Tornau Telefon: 0179 2937783 volker@tornau.de Telefax: 0179 332937783 Begleitpapiere gleich
Mehr