Krippenreglement. Die Kinder werden entsprechend der Auslastung und den Richtlinien des schweizerischen Krippenverbandes KitaS betreut.
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- Sylvia Kranz
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1 Krippenreglement 1. Leitung Die Krippenleiterin und Inhaberin ist für die pädagogische Führung und die Organisation der Krippe verantwortlich. Sie ist deshalb erster Ansprechpartner für alle Eltern. 2. Personal Die Kinder werden entsprechend der Auslastung und den Richtlinien des schweizerischen Krippenverbandes KitaS betreut. 3. Aufnahmebedingungen Es werden Kinder im Alter von zwei Monaten bis zum Schuleintritt aufgenommen. Bei der Reihenfolge der Aufnahme werden folgende Aspekte berücksichtigt: Geschwister in derselben Kinderkrippe Eingliederung in die bestehende Gruppe (Geschlecht und Alter des Kindes) Verfügbare Wochentage Soziale Dringlichkeit (Berufstätigkeit beider Eltern, Alleinerziehend, Notfallplazierungen) Die Aufnahme eines Kindes erfolgt nach einer schriftlichen Betreuungsvereinbarung mit der Kinderkrippe. Es gibt keine Mindestbelegung pro Woche, das Wohl des Kindes steht jedoch im Vordergrund. Um Plätze zu reservieren wird eine Reservationsgebühr verrechnet: Pro Ganztag CHF 200. Pro Halbtag CHF 100. Die Gebühren müssen nach dem Unterzeichnen des Anmeldeformulars innert zehn Tagen beglichen werden.
2 4. Eintritt Der Eintritt erfolgt nach Unterzeichnung des Anmeldeformulars. Diese Vereinbarung ist verbindlich und berechtigt die Eltern, die Betreuungsleistung der Kinderkippe in Anspruch zu nehmen. Erfolgt kein Eintritt, erhebt die albis kinderkrippe nano eine Aufwandentschädigung: Absage erfolgt mindestens 30 Arbeitstage vor dem definitiven Eintrittsdatum Absage erfolgt innerhalb von Arbeitstagen vor dem definitiven Eintrittsdatum Absage erfolgt innerhalb von 0 10 Arbeitstagen vor dem definitiven Eintrittsdatum CHF 200. Betreuungstaxe für einen Monat Betreuungstaxe für zwei Monate 5. Eingewöhnung Um mit der neuen Umgebung und dem Personal vertraut zu werden und den Kindern somit einen optimalen Einstieg in die Krippe zu ermöglichen, wird mit den Eltern im Voraus eine Eingewöhnungszeit von mindestens 2 Wochen vereinbart. Dabei kommt das Kind zusammen mit den Eltern oder einer Person seines Vertrauens stundenweise in die Krippe. Der Aufbau der Eingewöhnung findet je nach Situation des Kindes unterschiedlich lange statt. Das heisst, die Eingewöhnungszeiten werden nach dem Rhythmus des Kindes sowie den Rahmenbedingungen der Krippe gestaltet. Die Eingewöhnungszeit wird abgestuft und entsprechend der gültigen Betreuungstaxe pro Tag in Rechnung gestellt. Bis 2 ½ Std. ein Viertel (CHF 30. ), bis 4 ½ Std. die Hälfte (CHF 60. mit Essen CHF 70. ), bis 6 ½ Std. Dreiviertel (CHF 85. ) und ab 7 Std. die volle Betreuungstaxe (CHF 110. ) pro Tag. 6. Abrechnung Basis für die Ausrechnung der Monatspauschale bildet das Anmeldeformular, worin die Betreuungstage des Kindes pro Woche festgelegt sind. Diese werden auf 4 Wochen im Monat aufgerechnet und ergeben eine fixe Monatspauschale. Die Monatsabrechnung erfolgt jeweils Ende des Monates und der Betrag ist innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Absenzen und Ferien des Kindes und der Krippe werden ebenfalls verrechnet. (Da der Monat über das ganze Jahr immer mit 4 Wochen gerechnet wird, bezahlen Sie schliesslich nur 48 der 52 Wochen im Jahr). Zusatztage werden separat in Rechnung gestellt. 7. Betriebszeiten/Betriebsferien Die albis kinderkrippe nano ist von Montag bis Freitag, 07:00 18:00 Uhr geöffnet. An allgemeinen Feiertagen, sowie am Freitag nach Auffahrt, bleibt die Kinderkrippe geschlossen.
3 Über Weihnachten und Neujahr bleibt die Krippe für 2 Wochen geschlossen, ebenso während den zwei Wochen Betriebsferien im Sommer. Vor allgemeinen Feiertagen schliesst die Krippe um 17:00 Uhr. Die Feriendaten werden Mitte des Jahres für das kommende Jahr veröffentlicht 8. Abholen und Bringen des Kindes Bringzeiten Morgen 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr Bring und Holzeiten Mittags 11:30 Uhr / 12:45 oder 14:00 Abholzeiten Abend 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Nach gegenseitiger Absprache kann das Kind auch ausserhalb der Bring und Holzeiten abgeholt oder gebracht werden. Die Bring und Holzeiten sind nach Möglichkeit einzuhalten um einen optimalen Tagesablauf für die Gruppe planen zu können. Sollte Ihr Kind von jemand anderem als von Mutter oder Vater abgeholt werden, so bitten wir sie, dies der Krippenleitung mitzuteilen, anderenfalls wird das Kind, vor ihrer Zustimmung, nicht mitgegeben. Sind die Eltern nicht über die üblichen Telefonnummern erreichbar, muss eine Notfallnummer angegeben werden. 9. Unfall/Krankheit/Versicherung Die Unfall und Krankenversicherung ist Sache der Eltern. Bei Erkrankung des Kindes in der Krippe werden die Eltern benachrichtigt. Kranke Kinder dürfen nur nach Absprache in die Krippe gebracht werden! Im Notfall ist die Krippenleitung berechtigt, das Kind sofort in ärztliche Behandlung zu geben. Abwesenheiten wegen Krankheit oder Ferien können nicht kompensiert werden. 10. Absenzen Bleibt das Kind der Krippe fern, muss es bis Uhr abgemeldet werden. Bei Absenzen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Ferien Abwesenheiten sollten zur besseren Betriebsplanung so früh wie möglich gemeldet werden. 11. Kleidung und persönliche Gegenstände Die Kinder sollen sich in der albis kinderkrippe nano frei bewegen können. Sie sollen drinnen und draussen in bequemer Kleidung spielen, malen, basteln und herum toben können. Daher soll die Bekleidung für diese Aktivitäten angepasst sein und auch einmal schmutzig werden dürfen.
4 Für draussen braucht es: Im Winter: Kappe, Handschuhe, Skianzug Im Sommer: Sonnenhut, Badehose, Sonnencreme Bei Regen: Gummistiefel, Regenkleider Für drinnen braucht es: Finken oder Antirutsch Socken Ersatzkleider Windeln müssen von den Eltern mitgebracht werden. Kuscheltiere und Nuggi darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Für verlorene persönliche Gegenstände und persönliches Spielzeug haftet die Krippe nicht. 12. Mahlzeiten Die Kinder werden in der Krippe wie folgt verpflegt: Frühstück ab 7:30 Uhr Znüni ca 10:00 Uhr Mittagessen ca. 11:45 Uhr Zvieri ca. 15:45 Uhr Die albis kinderkrippe nano legt grossen Wert auf ausgewogene und frische Mahlzeiten und bietet den Kindern eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung an. Die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern wird mit den Eltern abgesprochen. Die Mahlzeiten werden fachgerecht und unter Einhaltung der Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes in der Krippe zubereitet. Für die Jüngsten wird in der Krippe Brei gekocht, bei speziellen Wünschen, müssen die Eltern das Essen mitbringen. Die Eltern werden gebeten, dem Kind keine Lebensmittel und Süssigkeiten mitzugeben. Ausnahmen sind: Spezialkost infolge Allergien oder Krankheit Spezielle Babynahrung. Geburtstage und Abschiede. 13. Zusammenarbeit mit den Eltern Die Eltern verpflichten sich, ihr Kind regelmässig und pünktlich in die Kinderkrippe zu bringen. Zudem informieren sie die Krippenleiterin über Besonderheiten, die für die Erziehung und Betreuung des Kindes wichtig sind. Auf Wunsch werden Eltern und Entwicklungsgespräche angeboten. Um den Kontakt untereinander zu fördern, finden jährlich Elternanlässe statt. Für Fragen und Anliegen der Eltern hat die Krippenleitung jederzeit ein offenes Ohr. Änderungen der Telefonverbindungen und Adressen sind der Krippenleitung umgehend zu melden.
5 14. Kündigung des Krippenplatzes Der Austritt aus der Kinderkrippe (Kündigung) sowie eine Kürzung der Präsenzzeit können jederzeit schriftlich, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, auf das Ende eines Monats erklärt werden. Bei nicht fristgerechtem Austritt ist die volle Monatspauschale bis zum ordentlichen Austrittsdatum zu bezahlen. Bei kürzerer Austrittszeit werden bis zum Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist die vollen Kosten verrechnet. 15. Ausschluss Der Ausschluss eines Kindes von der Kinderkrippe, ist aus triftigen Gründen möglich (z.b. Nichtbeachten der Finanzpflichten, Nichtbefolgen der Vereinbarungen zwischen den Eltern und der Krippe, oder wenn die erzieherischen Bedürfnisse des Kindes die Möglichkeiten der Kinderkrippe übersteigen). Der Ausschluss muss begründet werden und erfolgt nach einer schriftlichen Vorwarnung. Bei Nichtbeachtung des Krippenreglements kommt dieselbe Vorgehensweise zur Anwendung.
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