Kauffrau/Kaufmann M-Profil (Stand August 2011) Änderungen vorbehalten!
|
|
- Stanislaus Koch
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kauffrau/Kaufmann M-Profil (Stand August 2011) Änderungen vorbehalten!
2 Kauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung mit Berufsmatura Das Wichtigste in Kürze Allgemeine Ausbildungsziele Bei der Kaufmännischen Lehre im dualen System geht es um den Erwerb von grundlegendem Können und Wissen, um im gesamten kaufmännischen Berufsfeld produktiv tätig zu sein. Die Anleitung zu lebenslangem Lernen und die Mitgestaltung von Arbeitstätigkeiten im kaufmännischen Berufsfeld sind Bestandteil der Ausbildung. Beim Abschluss des Lehrvertrags entscheiden sich die Vertragsparteien auf Grund einer Vorabklärung der zu bildenden Person für das B-, E- oder M-Profil. Die Kaufmännische Berufsmatura stellt eine Erweiterung der dreijährigen Ausbildung zur Kauffrau/Kaufmann E-Profil dar. Sie vermittelt eine breitere Allgemeinbildung, fördert vernetztes Denken und pflegt Lern- sowie Problemlösungstechniken. Kurz: Sie schult verschiedene Kernkompetenzen. Sie kann lehrbegleitend nur im Zusammenhang mit dem Profil der erweiterten Grundbildung (E) absolviert werden (Art. 1.5 des Regl ). Grundlage für die Ausbildung ist der Rahmenlehrplan (RLP-KBM) für die Berufsmaturität, erlassen vom BBT am ( Das Fähigkeitszeugnis Profil E zusammen mit dem Berufsmaturitätszeugnis ist dem Diplom der Handelsmittelschule gleichwertig. Spezifische Bildungsziele im M-Profil Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, wie sie in der beruflichen Ausbildung erworben werden, stellen eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Unterrichts- und Lerntätigkeit dar. Die folgenden Kompetenzen sind übergeordnete Ziele jedes einzelnen Faches: Selbstkompetenz Sozialkompetenz Denk- und Lernkompetenz Kulturelle Kompetenz Fachkompetenz Hochschulreife/Studienkompetenz Als Kompetenz bezeichnet man die Fähigkeit, - Kenntnisse (= deklaratives Wissen, des savoirs ), - Fertigkeiten (= prozedurales Wissen, savoir-faire ) - und Haltungen (= Einstellungen, Verhaltensformen im intellektuellen, persönlichen und sozialen Bereich, frz.: savoir-être ) kreativ und funktional miteinander zu kombinieren, um konkrete Problemsituationen adäquat und erfolgreich zu meistern.
3 Interdisziplinärer Unterricht Interdisziplinarität ermöglicht den Zugang zu reellen Problemen und Situationen, die sich mit zunehmendem Wissen als immer komplexer und faszinierender zeigen. Traditionelle Fächergrenzen werden überschritten. Eine neue, auf Vernetzung ausgerichtete Perspektive wird eröffnet dementsprechend ist interdisziplinärer Unterricht nicht fach-, sondern themen- und problemorientiert. In der Interdisziplinären Projektarbeit (IPA) werden die Kompetenzen vernetzt. Die Projektarbeit ist mit mindestens 40 Lektionen dotiert. Zwei oder mehr Fächer müssen daran beteiligt sein. Diese Arbeit hat einen Bezug zur Arbeitswelt, darf aber die gesellschaftliche und kulturelle Perspektive nicht ausser Acht lassen. Ziel dieser Arbeit: Aufbau der Kompetenzen, Analyse von Problemsituationen, Auswahl, Planung und Anwendung von Lösungsstrategien, Präsentation der Resultate. Dabei soll auf Selbständigkeit und Zusammenarbeit (Teamwork) besonders geachtet werden. Ausbildungsverlauf Die Lehre dauert drei Jahre. Die kantonale Behörde stellt die Eignung eines Lehrbetriebes fest. Unter Umständen können sich zwei Lehrbetriebe die Ausbildung der Lernenden aufteilen. Der Lehrbetrieb erstellt ein betriebliches Ausbildungsprogramm. Er hält den Ausbildungsstand der lernenden Person halbjährlich im Bericht der Arbeits- und Lernsituationen (ALS) fest. Im Betrieb werden Prozesseinheiten (PE) zu betrieblichen Abläufen durchgeführt. In überbetrieblichen Kursen (ük) werden branchenspezifische Kompetenzen vermittelt. Diese Kurse dauern pro Lehrjahr zwei bis vier Tage. Während der ÜK-Fenster haben die Branchenverbände Priorität bei der Durchführung ihrer überbetrieblichen Kurse. In der übrigen Zeit haben die Schulen Priorität. Das Fenster für den ÜK 1 ist schulfreie Zeit. Falls die Schulen während der übrigen Zeit Schule anbieten, darf den Lernenden aus der Absenz für die ÜK s kein Nachteil erwachsen. Die Berufsfachschule erteilt den Pflichtunterricht. Grundlage sind die Ausbildungs- und Leistungsziele für den schulischen Teil der Lehre. Die Berufsschule strebt mit den übrigen Lernorten (Lehrfirmen, überbetriebliche Kurse) eine enge Zusammenarbeit in fachlicher und organisatorischer Hinsicht an und schafft ein günstiges Lernklima. Unterrichtsprache ist die Standardsprache des Ausbildungsortes. Zu Beginn des ersten Lehrjahres findet der Basiskurs statt, der die Lernenden mit den elementaren Arbeits- und Kommunikationstechniken vertraut machen. In mindestens drei Ausbildungseinheiten (AE) werden grössere fächerübergreifende Themen behandelt. Sie fördern das selbstständige Arbeiten der Lernenden. Weitere Informationen unter:
4 Schulischer Teil Basiskurs Standortbestimmung Betrieblicher Teil Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Standortbestimmung Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Lehrabschlussprüfung Lehrabschlussprüfung Ausbildungsverlauf Lernbereiche 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Berufskunde ALS PE ALS ALS Branchenkunde ALS ALS PE PE ALS Information / Kommunikation / Administration (IKA) Wirtschaft und Gesellschaft (VBR/FRW) AE AE IDPA 1. Landessprache Fremdsprachen AE Hinweis zum M-Profil: Zusätzlich Mathematik, Geschichte und ein Ergänzungsfach
5 Kaufmännische Lehre M-Profil STUNDENTAFEL Fächer 1. Lehrjahr Anzahl Lektionen Basisblock*) 1. Sem. 2. Sem. Total 3. Sem. 4. Sem. Total (1 Tag 10 Lekt.) (2 Tage) (2 Tage) 38 (2 Tage) (2 Tage) 38 7 Tage total Wochen Wochen 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Total 5. Sem. (2 Tage) 6. Sem. (2 Tage) Total 35 Wochen Lektionen insgesamt 18 Wochen 20 Wochen 38 Wochen 19 Wochen 19 Wochen 38 Wochen 19 Wochen 16 Wochen 35 Wochen 1. Deutsch Französisch Englisch Geschichte und Staatslehre Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht Mathematik Finanz- und Rechnungswesen Ergänzungsfach IKA Sport Arbeitstechnik Total Wochen-Lektionen ' Ausbildungseinheiten, Interdis. Projektarbeit Total Lektionen 2'244 Bemerkungen: * 7 x 1 Zusatztag von August bis Beginn Herbstferien
6 Promotion und Abschlussprüfungen KBMS (M-Profil) 1. Grundlagen Die lehrbegleitende BMS ist eine kaufmännische Grundbildung E-Profil mit kaufmännischer Berufsmaturität. Rechtsgrundlagen sind also: Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) vom Verordnung über die Berufsbildung (BBV) vom Verordnung über die Berufsmaturität (BMV) vom 30. November 1998 Neuer Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität (nrlp), kaufmännische Richtung vom Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung Kauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung (E-Profil) vom Aides mémoires IV und VII der Eidg. Berufsmaturitätskommission 2. Organisatorisches Die Aufsicht über die Kaufmännischen Berufsmaturitätsprüfungen obliegt der Prüfungsleitung. Sie ist ebenso für deren Organisation und Durchführung zuständig und gibt den Kandidatinnen und Kandidaten das Prüfungsergebnis bekannt. Die Abschlussprüfung in der Mathematik findet am Ende des 4. Semesters statt. Der Zeitpunkt wird durch die Prüfungsleitung bestimmt. Die Abschlussprüfungen für die übrigen Fächer, ausgenommen externe Sprachdiplome und IKA, finden gegen Ende des 6. Semesters statt. Die Prüfungsleitung bestimmt den Zeitpunkt. Die mündlichen Berufsmatura-Abschlussprüfungen werden von den die Klassen unterrichtenden Lehrpersonen sowie von Expertinnen und Experten abgenommen. Es werden nach Möglichkeit Expertinnen und Experten der FHS, von anderen Berufsmittelschulen sowie von Gymnasien beigezogen. Die Expertin oder der Experte protokolliert den Verlauf der Prüfung und legt gemeinsam mit der Lehrperson die Prüfungsnote fest. Über die Prüfung wird ein Protokoll erstellt. Die schriftlichen Berufsmatura-Abschlussprüfungen werden von den kantonalen Fachgruppen (SG und Appenzell) und ganz oder teilweise von der unterrichtenden Lehrkraft erstellt. Diese Lehrperson bewertet als Erstkorrigierende die Arbeit und trägt die Verantwortung für die Note. Die zweitkorrigierende Lehrkraft überprüft die Korrektur auf formale Mängel und die Notengebung. Gemäss Artikel 19 des Reglementes Kauffrau/Kaufmann sind am Ende der Ausbildung zwei Notenausweise zu erstellen: ein Notenausweis zur absolvierten Berufsmaturität (umfassend die Fachnoten gemäss nrlp) und ein Notenausweis zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ). Das EFZ umfasst auch die schulischen Leistungen ausserhalb der Berufsmaturität (IKA, AE und IDPA) sowie den betrieblichen Teil. Dies kann zu unterschiedlichen Fachnoten (auf eine Dezimale gerundet) im BM-Notenausweis und im EFZ führen.
7 3. Promotionsbestimmungen Die Promotion richtet sich (wie bisher) nach dem Art. 14 der Verordnung über die Berufsmaturität vom (BMVO). In der lehrbegleitenden BMS1 zählen inskünftig ausschliesslich die im nrlp definierten BM-Fächer; die Fächer IKA (Information, Kommunikation und Administration) sowie die Ausbildungseinheiten zählen nicht für die Promotion. Artikel 14 der BMVO 1 Die Promotion in das nächste Semester erfolgt, wenn: a. der Durchschnitt der Fachnoten mindestens 4,0 beträgt; b. höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind; c. die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigt. 2 Wer die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt, wird provisorisch promoviert, jedoch nur ein Mal während der ganzen Ausbildung. 3 Für Berufsmaturitätsabteilungen von Vollzeit- und Teilzeitschulen sowie Lehrwerkstätten erlässt die kantonale Behörde ein Promotionsreglement. 4. Eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis 4.1. Prüfungsfächer Berufsmatura (KBMS) M-Profil Ausser in Geschichte und im Ergänzungsfach finden in allen Berufsmaturitätsfächern schriftliche und/oder mündliche Schlussprüfungen statt. Fächer schriftlich mündlich Bemerkungen Deutsch X X Französisch X X DELF B1 / B2 Englisch X X First Certificate FCE Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht (VBR) X Mathematik X Ende 2. Lehrjahr Finanz- und Rechnungswesen (FRW) X
8 4.2. Notenbegriffe und Rundungsregeln Die Erfahrungsnote entspricht dem arithmetischen Mittel der letzten beiden Semesternoten und wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Prüfungsnote: Prüfungsergebnisse sind ausschliesslich mit ganzen oder halben Noten zu bewerten. Wenn die Prüfung in einem Fach aus mehreren separat bewerteten Teilen besteht (z.b. mündliche und schriftliche Prüfung), so sind diese Teile mit ganzen oder halben Noten zu bewerten. Das Mittel aus mehreren Prüfungsteilen ist auf halbe Noten zu runden. Die Fachnote entspricht dem arithmetischen Mittel aus der Erfahrungsnote und der Prüfungsnote, respektive nur der Erfahrungsnote bei Fächern ohne Abschlussprüfung, und wird auf eine Dezimalstelle gerundet Gesamtnote: Für den Berufsmatura-Abschluss zählen alle Fächer gemäss Rahmenlehrplan. Jedes Fach liefert eine Fachnote; das arithmetische Mittel aller Fachnoten gilt als Gesamtnote. Die Gesamtnote wird auf eine Dezimale gerundet Abschlussprüfung Das Berufsmaturitätszeugnis setzt sich grundsätzlich aus denselben Noten zusammen wie das Fähigkeitszeugnis. Es werden jedoch nicht alle Noten übernommen und weitere Fächer kommen hinzu. Konkret umfasst es folgende acht Fächer: a) Deutsch: schriftliche und mündliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. b) Erste Fremdsprache (Französisch): Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungs- und Erfahrungsnote zusammen. Die Prüfungsnote besteht aus den internationalen Fremdsprachendiplomen DELF (B1 und B2). c) Zweite Fremdsprache (Englisch): Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungs- und Erfahrungsnote zusammen. Die Prüfungsnote besteht aus dem internationalen Fremdsprachendiplom First Certificate FCE. d) Geschichte und Staatslehre: Erfahrungsnote e) Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht (VBR): Schulspezifische schriftliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. f) Finanz- und Rechnungswesen (FRW): Schulspezifische schriftliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. g) Mathematik: Schulspezifische schriftliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. h) Ergänzungsfach: Erfahrungsnote Hinweis: Die Erfahrungsnoten für die Berufsmatura entsprechen dem Durchschnitt der letzten zwei Zeugnisnoten.
9 Promotion Promotion Standortbestimmung Promotion Promotion Promotion 4.4. M-Profil Prüfungsfächer Berufsmatura (BM) Form der LAP Fachbereich 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr s m LAP Gewicht Deutsch X X 50% 50% 1/8 Französisch X X 50% 50% Englisch X X 50% 50% Die Note der interdisziplinären Projektarbeit fliesst in die Semesternoten derjenigen Fächer ein, die die Verantwortung dafür tragen. Die Gewichtung bleibt der Schule überlassen. ER- FAe- FA DELF RDelfeFA First DELF FCE 1/8 1/8 Geschichte und Staatslehre 100% 1/8 Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht X 50% 50% 1/8 Mathematik X 50% 50% 1/8 Finanz- und Rechnungswesen X 50% 50% 1/8 Ergänzungsfach 100% 1/8 Anmerkung: s = schriftlich, m = mündlich
10 4.5. Bestehensnorm Für das Bestehen der Berufmatura gelten die Regeln der Promotion (vgl. Pt. 3) Hinweis: Die Berufsmatura kann nur erworben werden, wenn die Bedingungen für das Fähigkeitszeugnis ebenfalls erfüllt sind (vgl. Pt. 6) 4.6. Prüfungswiederholung BM Wer den Berufsmaturitätsabschluss nicht bestanden hat, kann diesen ein Mal wiederholen. Dabei werden nur jene Fächer geprüft, in denen beim ersten Versuch eine ungenügende Fachnote erreicht wurde. Die Wiederholung findet nach einem Jahr bei der nächsten ordentlichen Prüfung statt. Die Noten der bei der erstmaligen Prüfung bestandenen Fächer werden übernommen. Neue Erfahrungsnoten können übernommen werden, sofern die Berufsfachschule besucht wird Wiederholung vorgezogener Schulprüfungen Vorgezogene schulische Prüfungen (Mathematik und IKA werden im 4. Semester abgeschlossen) können während der Lehrzeit und vor Eröffnung des Gesamtergebnisses der Lehrabschlussprüfung nicht wiederholt werden. Sie sind im Rahmen einer ordentlichen Prüfungswiederholung zu absolvieren Rekursmöglichkeiten Ein Rekurs gegen Zeugnisnoten ist innert 14 Tagen nach Erhalt des Schulzeugnisses schriftlich bei der Berufsschulkommission einzureichen. Deren Entscheid ist endgültig. Die Verfahrenskosten betragen SFr Gegen Prüfungsnoten kann nach Prüfungsabschluss gemäss kantonalem Recht beim Erziehungsdepartement Rekurs eingereicht werden. Die Rechtsmittelbelehrung erfolgt mit der Eröffnung des Ergebnisses durch die Schule. Das Rekursverfahren gegen das Resultat an externen Sprachprüfungen richtet sich nach den entsprechenden Prüfungsreglementen. Ein Rekurs gegen das Resultat auf dem kantonalen Instanzenweg ist ausgeschlossen.
11 5. Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) Kauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung 5.1. Betriebliche Lehrabschlussprüfungen Der betriebliche Teil der Lehrabschlussprüfungen wird von den Branchenverbänden gestaltet. Dieser umfasst 4 Bereiche a) Erfahrungsnote aus den Arbeits- und Lernsituationen (ALS) b) Erfahrungsnote aus den Prozesseinheiten (PE) c) Berufspraktische Situationen und Fälle: teilweise zentrale, teilweise branchenspezifische schriftliche Prüfung d) Berufliche Situationen, die kommunikative Fähigkeiten erfordern: branchenspezifische mündliche Prüfung Prüfungsfächer schriftlich mündlich Erfahrungsnoten 6 Arbeits- und Lernsituationen (ALS) X 3 Prozesseinheiten (PE) X Berufspraktische Situationen und Fälle X Berufliche Situationen, die kommunikative Fähigkeiten verlangen X 5.2. Schulische Lehrabschlussprüfung EFZ Das Fähigkeitszeugnis umfasst acht Fächer a) IKA: Schulspezifische schriftliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungs- und Erfahrungsnote zusammen. b) Wirtschaft und Gesellschaft (W&G) 1: Schulspezifische schriftliche Prüfung FRW c) Wirtschaft und Gesellschaft (W&G) 2: Schulspezifische schriftliche Prüfung VBR d) Wirtschaft und Gesellschaft (W&G): Erfahrungsnoten VBR/FRW e) Deutsch: schriftliche und mündliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. f) Erste Fremdsprache (Französisch): Die Fachnote entspricht dem Mittelwert aus Prüfungsnote und dem Durchschnitt aus den vier letzten Zeugnisnoten. g) Zweite Fremdsprache (Englisch): Die Fachnote entspricht dem Mittelwert aus Prüfungsnote und dem Durchschnitt aus den vier letzten Zeugnisnoten. h) Ausbildungseinheiten und Interdisziplinäre Projektarbeit: Der Mittelwert der drei Noten der Ausbildungseinheiten bildet die Positionsnote Ausbildungseinheiten. Interdisziplinäre Projektarbeit: Im letzten Lehrjahr bearbeitet die lernende Person selbstständig eine Aufgabe, die mehrere Kernkompetenzen umfasst. Beim Thema besteht eine Wahlmöglichkeit. Gruppenarbeiten sind möglich. Zusätzlich kann eine mündliche Prüfung über die selbstständige Arbeit durchgeführt werden. Die Bewertungen der selbstständigen Arbeit bilden die Positionsnote. Bei der Berechnung der Fachnote zählt die Positionsnote Ausbildungseinheiten doppelt.
12 5.3. Bestehensnorm Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl in der betrieblichen als auch in der schulischen Lehrabschlussprüfung die Bestehensnormen erfüllt sind. a) Die betriebliche Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und wenn höchstens eine Fachnote ungenügend ist und nicht unter 3.0 liegt. b) Die schulische Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und wenn nicht mehr als zwei Fachnoten ungenügend sind und die Summe der negativen Notenabweichungen zur Note 4.0 nicht mehr als 2.0 Notenpunkte beträgt. Wer die Bestehensnorm erfüllt hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis sowie einen Notenausweis und ist berechtigt, die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung gelernte Kauffrau/gelernter Kaufmann Erweiterte Grundbildung zu tragen Prüfungswiederholung EFZ Wer die Lehrabschlussprüfung nicht bestanden hat, kann die Prüfung höchstens zwei Mal wiederholen. Es müssen alle ungenügenden Prüfungsfächer wiederholt werden. Die Prüfung kann frühestens nach einem Jahr wiederholt werden. Betriebliche Lehrabschlussprüfung: Bei Verlängerung der Lehrzeit werden ungenügende Fachnoten in den Fächern ALS und PE durch die neuen Noten ersetzt. Für den Abschluss zählen nur die neu erworbenen Noten (2x ALS, 1x PE). Ohne Verlängerung der Lehrzeit ist die gesamtschweizerische Ersatzprüfung abzulegen. Schulische Lehrabschlussprüfung: Ohne Schulbesuch bleiben die ungenügenden Erfahrungsnoten bestehen. Mit Schulbesuch können neue Erfahrungsnoten erworben werden; in diesem Fall werden neu die 2 Erfahrungsnoten des Wiederholungsjahres dazu gerechnet. Ist die Fachnote AE und IDPA ungenügend, so muss die ungenügende Position an der Schule wiederholt werden.
13 Standortbestimmung 5.5. M-Profil Notenübernahme aus Berufsmatura für EFZ Kaufmann/Kauffrau (Schulischer Teil) Fachbereich 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr LAP Gewicht IKA 50% 50% 1/8 Wirtschaft & Gesellschaft 1 FRW FRW 100% 1/8 Wirtschaft & Gesellschaft 2 VBR VBR 100% 1/8 Wirtschaft & Gesellschaft -Noten (VBR/FRW) 100% 1/8 Deutsch 50% 50% 1/8 Französisch 50% 50% (DELF) 1/8 Englisch 50% 50% (FCE) 1/8 Ausbildungseinheiten, Interdisziplinäre Projektarbeit AE 67%, IP 33% 1/8
14 6. Zusammenfassung: Abschluss von Erweiterter Grundbildung mit Berufsmatura Grundsatz Damit die Erweiterte Kaufmännische Grundbildung mit kaufmännischer Berufsmatura bestanden ist, müssen die Anforderungen der BM und des Fähigkeitszeugnisses erfüllt sein: - erfüllen der Bestehensnorm Berufsmatura - erfüllen der Bestehensnorm Lehrabschluss (betrieblich und schulisch) Erfahrungsnoten Für die Berufsmatura zählen die zwei letzten Semesterzeugnisnoten als Erfahrungsnoten. Ab dem 3. Semester zählen also die Zeugnisnoten in Geschichte und Mathematik, ab dem 5. Semester alle anderen Zeugnisnoten als Erfahrungsnoten, ausser IKA, Sport und AE/IDPA. Für den Lehrabschluss (EFZ) der Fächer, die nicht für den BM-Abschluss berücksichtigt werden, zählen der die vier letzten Semesterzeugnisnoten als Erfahrungsnoten. Ab dem 1. Semester zählen also die Zeugnisnoten in IKA sowie der AE s. Dabei können folgende Situationen entstehen: Berufsmatura Betrieblicher Lehrabschluss Schulischer Lehrabschluss Endergebnis 1 bestanden bestanden bestanden BM + EFZ bestanden 2 nicht bestanden bestanden bestanden EFZ bestanden 3 bestanden bestanden nicht bestanden BM + EFZ nicht bestanden 4 bestanden nicht bestanden bestanden BM + EFZ nicht bestanden 5 nicht bestanden bestanden nicht bestanden BM + EFZ nicht bestanden Zeugnisse Ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis erhält, wer den Berufsmaturitätsabschluss bestanden hat und ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis besitzt. Wer den Berufsmaturitätsabschluss nicht bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis, sofern die Bedingungen für dessen Erwerb erfüllt sind. Wer weder die Bedingungen für den Erwerb des EFZ noch die Bedingungen für den BM-Abschluss erfüllt, kann die Lehrabschlussprüfung und den BM-Abschluss (vgl. Pt. 4.6.) oder nur die Lehrabschlussprüfung (vgl. Pt. 5.4.) wiederholen.
15 Berechnungsgrundlagen für die Berufsmaturität Deutsch Position 1 schriftliche Sprachprüfung 60 Minuten Aufsatz mündliche Prüfung (inkl. Vorbereitung) 90 Minuten 30 Minuten Position 2 Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester Französisch 1 Position 1a Position 1b Position 2 Externe Prüfung DELF B1 DELF B2 Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester Englisch 2 Position 1 Externe Prüfung: First Certificate of English, Advanced oder Proficiency Position 2 Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester Geschichte und Staatslehre Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester Position 1 schriftliche Prüfung 180 Minuten Position 2 Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester Mathematik Position 1 schriftliche Prüfung 120 Minuten Position 2 Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester Finanz- und Rechnungswesen Position 1 schriftliche Prüfung 180 Minuten Position 2 Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester Ergänzungsfach Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester 1 Die Prüfungsleitung entscheidet darüber, ob externe Diplome abgelegt werden. 2 Die Prüfungsleitung entscheidet darüber, ob externe Diplome abgelegt werden.
16 Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Schriftliche Lehrabschlussprüfung, Betrieb Grundlagen - Allgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung - Art. 15, Abs. 2 Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für Kauffrau/Kaufmann vom 01. Januar 2003 Betriebliche Lehrabschlussprüfung: Berufspraktisch - Basisbildung und Erweiterte Grundbildung: Berufspraktische Situationen und Fälle: Die schriftliche Prüfung gilt berufspraktischen und -kundlichen Leistungszielen sowie beruflichen Situationen (Fallstudien). Sie besteht aus einem zentralen und aus einem branchenspezifischen Teil. - Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für Kauffrau/Kaufmann vom 01. Januar 2003, Teil C Systematik der Prüfungselemente Ausführungsbestimmungen 1. Inhalt und Aufgabenstellung der Prüfung Die Prüfung im betrieblichen Teil behandelt Situationen, wie sie in Betrieben vorkommen. Sie umfasst berufspraktische Inhalte, die unter dem Aspekt von Wissen und Handlungsorientierung geprüft werden. Die Kandidaten erhalten zu Beginn der Prüfung schriftlich abgefasste Aufgaben. Die Prüfung deckt mindestens vier Leitideen ab. Die Leitideen decken in jedem Fall die Lernbereiche Branche und Firma, Information-Kommunikation-Administration und Wirtschaft und Gesellschaft ab. Grundlage für die Prüfungsaufgaben sind die Leistungsziele der gültigen Modelllehrgänge. Die Inhalte der Prüfungsaufgaben sind wie folgt festgelegt: a) Allbranchenteil Die IGKG bestimmt im Auftrag der Prüfungskommission 2 bis 4 Leitideen aus dem tronc commun. Mit der Bekanntgabe der Leitideen gibt die Prüfungskommission ebenfalls die Leistungszielnummern der gewählten Leitideen heraus. Aus diesen gewählten Leitideen kann jede zugelassene Ausbildungs- und Prüfungs-branche im Rahmen von 40 % (= 40 Punkte) Prüfungsaufgaben erstellen. Die Prüfungsaufgaben erfüllen folgende Bestimmungen: - Die Prüfungsaufgaben beziehen sich inhaltlich auf die innerhalb dieser Leitideen von der Ausbildungs- und Prüfungsbranche gewählten Leistungsziele. - Die gewählten Leistungsziele stammen aus dem Leistungszielkatalog des tronc commun (wie von der Prüfungskommission vorgegeben). Sofern Ausbildungs- und Prüfungsbranchen branchenspezifische Leistungsziele innerhalb der vorgegebenen Leitideen ergänzt haben, können diese nicht berücksichtigt werden. - Die einzelnen Prüfungsaufgaben übersteigen die Taxonomie der betroffenen Leistungsziele nicht. Die Verfügungsformen der Prüfungsaufgaben spiegeln sich mit den Verfügungsformen der Leistungsziele innerhalb der vorgegebenen Leitidee wider. Diese zwei bis vier Leitideen sind für alle Ausbildungs- und Prüfungsbranchen obligatorisch. Damit wird gewährleistet, dass der Bereich Berufskunde von allen Prüfungsbranchen im gleichen Ausmass geprüft wird. b) Branchenteil
17 Die Prüfungsbranche kann 60 % der Prüfungsaufgaben (= 60 Punkte) aus dem gesamten Branchenmodelllehrgang entnehmen. Damit prüft sie die Branchenkenntnisse. Bei der Formulierung der Prüfungsaufgaben berücksichtigt sie die Verfügungsformen der Leistungsziele. Die prozentuale Verteilung sämtlicher Leistungsziele auf die K-Stufen (Verfügungsformen) spiegeln sich in den Prüfungsaufgaben wider (= Verfügungsformen des tronc commun). 2. Erlaubte Hilfsmittel Die für die Prüfung erlaubten Hilfsmittel sind durch die Ausbildungs- und Prüfungsbranchen individuell zu erlassen. Die Ausbildungs- und Prüfungsbranchen machen den Kandidaten spätestens mit der Ankündigung der Prüfung die Hilfsmittelliste zugänglich. 3. Dauer der Prüfung Die Prüfung dauert 120 Minuten. 4. Organisation Die Prüfungskommission bestimmt eine Prüfungsorganisation, die für die Durchführung der Abläufe zuständig ist. Ebenso vergibt die Prüfungskommission das Mandat für die Qualitätssicherung der Prüfungen. Die IGKG gibt im Auftrag der Prüfungskommission die 2 bis 4 obligatorischen Leitideen für den Allbranchenteil ein Jahr vor der Durchführung der Prüfung bekannt. 5. Einreichung der Prüfungsaufgaben Die Prüfungsaufgaben mit möglichen Lösungsansätzen und Bewertungsgesichtspunkten sind der Prüfungsorganisation vorzulegen. Sie müssen bis mindestens 3 Monate vor Prüfungsbeginn bei der Prüfungsorganisation eintreffen. Die Prüfungsorganisation hat das Recht, Prüfungen oder Teile davon abzulehnen, soweit sie den Anforderungen der Leistungsziele und der Rahmenbedingungen nicht entsprechen. (wird über das Organisationsreglement geregelt). Wird ihr innert zumutbarer Frist kein voller Ersatz gestellt, kann die Prüfungsorganisation die Prüfungsaufgaben der Expertengruppe der IGKG für die Berufskunde oder Teile davon als Ersatz bestimmen. Die Prüfungsorganisation bestimmt eine externe Stelle, die für den 60 % -Teil der Branche valide Ersatzaufgaben formuliert. Die Kosten werden verursachergerecht verrechnet. 6. Form der Aufgabenstellung Die Kandidaten wissen vor Arbeitsbeginn, was sie leisten müssen und was beurteilt wird. Die Kandidaten erhalten eine vorstrukturierte umfassende Aufgabe und/oder eine Fallstudie und/oder mehrere kleinere Aufgaben. Alle Beurteilungsgesichtspunkte sind in der Prüfungsaufgabe ausgewiesen, ebenso die Bewertung der einzelnen Prüfungsaufgabe. Näheres regelt das Organisationsreglement.
18 BMS-FREMDSPRACHENKONZEPT (Ausbildung ) Der Fremdsprachenunterricht an der BMS richtet sich auf den Erwerb der internationalen Fremdsprachendiplome DELF B1+B2 (Französisch) und First Certificate (Englisch) aus. Lektionen, Diplome, Fremdsprachenaufenthalte Französisch Englisch 1. Sem 2 Lektionen 2 Lektionen 2. Sem 2 Lektionen 2 Lektionen 3. Sem 2 Lektionen 3 Lektionen Sprachaufenthalt Frankreich DELF B1 junior (November) 4. Sem 2 Lektionen 3 Lektionen 5. Sem 3 Lektionen 3 Lektionen 6. Sem 3 Lektionen LAP : DELF B2 junior (Mai) 3 Lektionen bis März Sprachaufenthalt England LAP : FIRST Certificate (März) Kosten DELF B1 Fr DELF B2 Fr FIRST Fr Wochen Frankreich rund Fr Wochen England rund Fr Änderungen vorbehalten
19 Erfahrungsnoten Gemäss Rahmenlehrplan für die kaufmännische Berufsmaturität vom 4. Februar Englisch Französisch Mittel aus 4. und 5. Semester Mittel aus 5. und 6. Semester Lehrabschlussprüfung Für die Berechnung der Fachnote gilt: Englisch: Erfahrungsnote = 50% Umrechnung FIRST Certificate = 50% Französisch: Erfahrungsnote = 50% Prüfungsnote * = 50% *Prüfungsnote: 1/3 DELF B1 2/3 DELF B2 (umgerechnet) Erläuterungen: Externe Diplome müssen an den vorgegebenen Terminen abgelegt werden, damit sie für die LAP gelten. Die Umrechnung der externen Diplome in eine Prüfungsnote erfolgt gemäss Aide-mémoire IV der EBMK. Altstätten, 30. Juni 2011 BZR Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal K. Ziegler, Abteilungsleiter Änderungen vorbehalten
20 M - Profil IKA/Sport Wirtschaft und Recht Deutsch Frz Englisch GS Mth Berufsfachschule zwei Fremdsprachen Schwerpunkt in der Allgemeinbildung öffnet den Weg in die Fachhochschule Betrieb Abläufe und Sachverhalte ganzheitlich bearbeiten und beurteilen Voraussetzung sehr guter Sekundarschulabschluss bestandene Aufnahmeprüfung
Kauffrau/Kaufmann M-Profil
Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal Kauffrau/Kaufmann M-Profil Bildungsdepartement Kauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung mit Berufsmatura Das Wichtigste in Kürze Allgemeine
MehrKaufmännische Berufsmaturität (BM II)
Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2015 Kaufmännische Berufsmaturität (BM II) nach abgeschlossener Berufslehre 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Organisatorisches
MehrReglement Berufsmaturitätsprüfung 2015 Qualifikationsverfahren 2015
Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2015 Qualifikationsverfahren 2015 (2012 2015) Kaufmann/Kauffrau M-Profil 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Organisatorisches
MehrKanton St.Gallen Bildungsdepartement. Kaufmännisches Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen
Wegleitung für die Durchführung des Qualitätsverfahrens zum Erwerb der Kaufmännischen Berufsmaturität und des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses Kaufmann/Kauffrau am KBZ Gültig für den Jahrgang 2015-2018
MehrHANDELSMITTELSCHULE SCHAFFHAUSEN (HMS)
HANDELSMITTELSCHULE SCHAFFHAUSEN (HMS) Reglement über die Abschlussprüfungen zur Erlangung des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses und der kaufmännischen Berufsmaturität Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche
MehrKauffrau/Kaufmann B-Profil
Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal Kauffrau/Kaufmann B-Profil Bildungsdepartement Kauffrau/Kaufmann EFZ Basis-Grundbildung Das Wichtigste in Kürze Berufsbild Kaufleute
MehrKAUFMÄNNISCHE BERUFSMATURITÄT
KAUFMÄNNISCHE BERUFSMATURITÄT für Berufslernende KVM Reglement über die Zulassung und die Promotion Reglement über die Berufsmaturitätsprüfungen I Reglement über die Zulassung und die Promotion für die
MehrInformationen zum schulischen Bereich der Berufsmatura
BM Informationen zum schulischen Bereich der Berufsmatura BM-Absolventen 2014-2017 A) Allgemeine Informationen B) Prüfungen und Promotion C) Unterrichtsrhythmus (3 Jahre) /Schulfächer S. Forni, Leiter
MehrPrüfungsreglement. M-Profil Umrechnung BM ins EFZ. Grundlagen
Prüfungsreglement M-Profil Umrechnung BM ins EFZ Grundlagen - das Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 (BBG) - die Verordnung über die Berufsbildung vom 19. November 2003 (BBV) - das
MehrReglement Qualifikationsverfahren 2015. Kaufmann/Kauffrau E-Profil. 1. QV schulischer Teil - Fächer - Noten - Art der Prüfung und Dauer - Übersicht
Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Qualifikationsverfahren 2015 (2012 2015) Kaufmann/Kauffrau E-Profil 1. QV schulischer Teil - Fächer - Noten - Art der Prüfung und
MehrLeitfaden. Kauffrau und Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität WD-W. Gültig für Lehrbeginn 2015. Kanton St.Gallen
Kanton St.Gallen Kaufmännisches Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen Leitfaden Kauffrau und Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität WD-W Gültig für Lehrbeginn 2015 Bildungsdepartement 1 1. Ausbildungsziele
MehrKaufmännische Berufsmaturität für gelernte Berufsleute (BMS II) Einjähriger Lehrgang
Kaufmännische Berufsmaturität für gelernte Berufsleute (BMS II) Einjähriger Lehrgang INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines... 2 1.1 Ziel des Lehrgangs 1.2 An wen richtet sich der Lehrgang? 1.3 Lehrgangsmodelle
Mehr68300 Kauffrau/Kaufmann - Basisbildung Employé de commerce/employée de commerce - Formation de base
6800 Kauffrau/Kaufmann - Basisbildung Employé de commerce/employée de commerce - Formation de base Impiegato di commercio/impiegata di commercio - Formazione di base 6800 Kauffrau/Kaufmann - Erweiterte
MehrAbschluss Erweiterte Kaufmännische Grundbildung (E-Profil) mit Berufsmaturität (M-Profil) ab 2006
Berufsbildunszentrum Olten Berufsmaturität Abschluss Erweiterte Kaufmännische Grundbildun (E-Profil) mit Berufsmaturität (M-Profil) ab 2006 Grundsatz Der Abschluss muss den Voraben der Berufsmaturität
MehrMai 2014. Detailhandelsfachfrau Detailhandelsfachmann mit kaufmännischer Berufsmaturität Typ Dienstleistung
Mai 2014 Detailhandelsfachfrau Detailhandelsfachmann mit kaufmännischer Berufsmaturität Typ Dienstleistung Beratung Bewirtschaftung Freikurse/Stützkurse Freikurse/Stützkurse Detailhandelsfachfrau / Detailhandelsfachmann
MehrWegleitung für die Lehrabschlussprüfung
Wegleitung für die Lehrabschlussprüfung insbesondere im Fach Allgemeinbildung vom 1. August 2006 1. Begriff Lehrabschlussprüfung Eine Lehrabschlussprüfung besteht in der Regel aus den drei Teilen: a) Berufliche
MehrBerufsmaturität Technische Berufsmaturität für gelernte Berufsleute
Kanton St. Gallen Bildungsdepartement Berufsmaturität Technische Berufsmaturität für gelernte Berufsleute Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil-Jona 2 Die Technische Berufsmaturität nach der abgeschlossenen
MehrBerufsmaturität Wirtschaft für Erwachsene (BM2)
Berufsmaturität Wirtschaft für Erwachsene (BM2) Berufsleute mit EFZ Kauffrau / Kaufmann E- und B-Profil Berufsbegleitender Studiengang: August 2016 Juni 2018 Vollzeitstudiengang: August 2016 Juni 2017
MehrReglement über die Aufnahme an die Berufsmittelschulen und den Berufsmaturitätsabschluss (Berufsmaturitätsreglement)
Berufsmaturitätsreglement 413.326 Reglement über die Aufnahme an die Berufsmittelschulen und den Berufsmaturitätsabschluss (Berufsmaturitätsreglement) (vom 1. Oktober 2002) 1 Der Bildungsrat beschliesst:
MehrDetailhandelsfachfrau/-fachmann
Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Qualifikationsverfahren 2016 (2013 2016) Detailhandelsfachfrau/-fachmann 1. QV schulischer Teil - Fächer - Noten - Art der Prüfung
MehrKanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal. Studienordnung. KBM II - Kaufmännische Berufsmaturität.
Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal Studienordnung KBM II - Kaufmännische Berufsmaturität nach der Berufslehre (Vollzeit) 1. Zielsetzung Der Lehrgang vermittelt eine breite
MehrWegleitung zu den Berufsmaturitätsprüfungen ab 2011 an den Kaufmännischen Berufsmaturitätsschulen des Kantons Zürich
Wegleitung zu den Berufsmaturitätsprüfungen ab 2011 an den Kaufmännischen Berufsmaturitätsschulen des Kantons Zürich Fassung vom September 2010 Diese Wegleitung ersetzt alle vorangehenden Fassungen Wegleitung
MehrInformationen zur Berufsmaturität technischer Richtung Emmen Schuljahr 2014/15
Version 7.8.14 Informationen zur Berufsmaturität technischer Richtung Emmen Schuljahr 2014/15 RECHTLICHE GRUNDLAGEN DER BMS TECHNISCHER RICHTUNG 2 ORGANISATION, AUFNAHMEVERFAHREN 2 ORGANE, ZUSTÄNDIGKEIT
MehrPRÜFUNGSREGLEMENT B PROFIL AB BILDUNGSVORDNUNG 2012
PRÜFUNGSREGLEMENT B PROFIL AB BILDUNGSVORDNUNG 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlagen... 3 2 Profilwechsel... 3 3 Allgemeine Richtlinien des Qualifikationsverfahrens... 3 3.1 Verantwortung und
MehrKaufleute EFZ mit Berufsmatura am BWZ Rapperswil-Jona
Kanton St. Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil-Jona Kaufleute EFZ mit Berufsmatura am BWZ Rapperswil-Jona Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil-Jona gültig ab Schuljahr 2015/16 Inhaltsverzeichnis
MehrKaufmännische Grundbildung E-Profil
BERUFSBILDUNGSZENTRUM FRICKTAL Kaufmännische Grundbildung E-Profil 1. Ziele / Kompetenzen / Schlüsselqualifikationen Die kaufmännische Grundbildung verfolgt im Wesentlichen folgende Hauptziele: Neben guter
MehrPrüfungsinformation für die Kandidatinnen und Kandidaten
Qualifikationsverfahren Detailhandelsfachfrau / Detailhandelsfachmann Prüfungsinformation für die Kandidatinnen und Kandidaten Erarbeitet durch: SSK, Sprachregionale Prüfungskommission im Detailhandel
MehrHäufigste Fehler bei den PE
3. ÜK Programm Begrüssung / Einleitung 2. PE Rückblick Feedback LAP allgemein und mündlich / Praxisbericht Gruppenarbeit LAP schriftlich 3. PE Was ist zu tun bis zum 4. ÜK? Schluss 2. PE Rückblick Häufigste
MehrKauffrau/Kaufmann Berufsmaturität (BM1)
Profil M: Kauffrau/Kaufmann Berufsmaturität (BM1) Der Text auf den folgenden Seiten behandelt die Themenbereiche: 1. Ausbildungsziele 2. Schulische Voraussetzungen 3. Persönliche Voraussetzungen 4. Unterricht
MehrVerordnung über die Handelsmittelschule (HMSVO)
45.0 Verordnung über die Handelsmittelschule (HMSVO) Gestützt auf Art. 45 Abs. der Kantonsverfassung ) und Art. 9 des Gesetzes über die Mittelschulen im Kanton Graubünden ) von der Regierung erlassen am
MehrKauffrau/ Kaufmann EFZ
Kanton St.Gallen Kaufmännisches Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen Kauffrau/ Kaufmann EFZ nach Art. 32 BBV Bildungsdepartement Einleitung Wenn Sie über Leistungs willen und Einsatz freude verfügen,
MehrAusführungsbestimmungen Vertiefen und Vernetzen (V&V)/ Selbstständige Arbeit (SA) für
Ausführungsbestimmungen Vertiefen und Vernetzen (V&V)/ Selbstständige Arbeit (SA) für Kauffrau/Kaufmann EFZ Employée de commerce CFC/Employé de commerce CFC Impiegata di commercio AFC/Impiegato di commercio
MehrBerufsmaturität Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen. Typ Wirtschaft. 1-jährige Vollzeitausbildung Nach abgeschlossener Berufslehre BM2
Berufsmaturität Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft 1-jährige Vollzeitausbildung Nach abgeschlossener Berufslehre BM2 1. Ziel Die Berufsmatura vermittelt eine breite Allgemeinbildung,
MehrB Kauffrau/Kaufmann EFZ Basis-Grundbildung
Überblick Berufslehren EFZ Hier finden Sie Informationen zu den folgenden Themenbereichen: 1. Wer ist für welches kaufmännische Ausbildungsprofil geeignet? 2. Ausbildung im Lehrbetrieb 3. Ausbildung an
MehrEinjähriges Praktikum. Schulischer Kompetenznachweis. 3. Ausbildungsjahr. Englandsprachaufenthalt. 2. Ausbildungsjahr.
Inhalt Ziele... 2 Ausbildungsstruktur... 3 Lerninhalte... 4 Fächerverteilung... 5 Stundentafel... 6 Sprachaufenthalte... 7 Praxis... 7 Schulische Prüfungen... 8 Betriebliche Prüfungen... 8 Anforderungsprofil...
MehrKauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung (E-Profil) mit Berufsmatura
Dokumentation zur Ausbildung Schuljahr 014/15 Kauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung (E-Profil) mit Berufsmatura Die kaufmännischen Ausbildungstypen im Vergleich Schulische Ausbildung Projektarbeiten
MehrTechnische Berufsmaturität für Lernende TBM I
Technische Berufsmaturität für Lernende TBM I Ein Angebot des Berufsbildungszentrums Olten Gewerblich-Industrielle Berufsfachschule Olten Was ist die Berufsmaturität? Die Berufsmaturität vermittelt eine
MehrKaufmännische Berufsmaturität für Erwachsene (BM2)
Kaufmännische Berufsmaturität für Erwachsene (BM2) Berufsbegleitender Studiengang: August 2014 Juni 2016 Vollzeitstudiengang: August 2014 Juni 2015 Vorkurse: Dezember 2013 bis Mai 2014 Informationsabende:
MehrBerufsmaturität Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen. Typ Wirtschaft. 1-jährige Vollzeitausbildung BM2
Berufsmaturität Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft 1-jährige Vollzeitausbildung BM2 Lektionen je Fach 1. Ausbildungsziele Die Berufsmaturität Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen,
MehrBerufsmaturität Gesundheit &
Informationen zur Berufsmaturität Gesundheit & Soziales an der BFGS Welche Wege führen an der BFGS zur Berufsmaturität? Die Berufsmaturität Gesundheit & Soziales kann an der BFGS auf verschiedenen Wegen
MehrÜberblick Berufslehren Kauffrau/Kaufmann
Überblick Berufslehren Kauffrau/Kaufmann Der Text auf den folgenden Seiten behandelt die Themenbereiche: 1. Wer ist für welche kaufmännische Lehre geeignet? 2. Lehrabschluss für Erwachsene nach Art. 32
MehrKaufmännische Grundbildung B-Profil
BERUFSBILDUNGSZENTRUM FRICKTAL Kaufmännische Grundbildung B-Profil 1. Ziele / Kompetenzen / Schlüsselqualifikationen Die kaufmännische Grundbildung verfolgt im Wesentlichen folgende Hauptziele: Neben guter
MehrInformationsabend kaufmännische Berufsmatura
Informationsabend kaufmännische Berufsmatura Stefan Köpfer lic.iur. Leiter Abteilung Wirtschaft 1 Begrüssung Guido Missio lic.rer.pol. Rektor Elternabend E- und B-Profil 2 Die Berufsschule Bülach Zwei
MehrEinjähriges Praktikum. Schulischer Kompetenznachweis. 3. Ausbildungsjahr mit 3 wöchigem Englandsprachaufenthalt
Seite 1 Inhalt Ziele... 3 Ausbildungsstruktur... 4 Lerninhalte... 5 Fächerverteilung... 6 Stundentafel... 7 Sprachaufenthalte... 8 Praxis... 8 Schulische Prüfungen... 9 Betriebliche Prüfungen... 9 Anforderungsprofil...10
MehrGrundbildung für Erwachsene Kauffrau/Kaufmann Profil B/E
Grundbildung für Erwachsene Kauffrau/Kaufmann Profil B/E Lehrgang 2015-2018 Ziel Die Wirtschaftsschule KV Chur vermittelt Erwachsenen die schulischen Lerninhalte und bereitet Kandidatinnen und Kandidaten
MehrDie Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl in der betrieblichen als auch in der schulischen Abschlussprüfung folgende Bestehensnormen erfüllt sind:
Merkblatt Repetenten Abschlussprüfung Kauffrau / Kaufmann (Stand: 14.06.2012; letzter Stand 30.03.2011) Sie haben die Abschlussprüfung nicht bestanden. Wenn Sie das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ)
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) vom 31. Mai 2010 28503 Dekorationsnäherin EBA/Dekorationsnäher EBA couturière d intérieur AFP/couturier d intérieur AFP
MehrH e r z l i c h w i l l k o m m e n!
H e r z l i c h w i l l k o m m e n! Informationsveranstaltung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner vom 15. Mai 2012 2012 Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ Begrüssung / Grundlagen Betrieblicher
MehrFallstudie Kaufmann EFZ / Kauffrau EFZ
Fallstudie Kaufmann EFZ / Kauffrau EFZ Dauer In der Regel 3 Jahre Evtl. Lehrzeitverkürzung bei EBA oder gymn. Maturität Berufsfachschule: 1. und 2. Lehrjahr 2 Tage pro Woche, 3. Lehrjahr 1 Tag (mit BM
MehrKaufmännische Berufsmatura. Nach abgeschlossener Berufslehre. 1-jährige Vollzeitausbildung BM II
Kaufmännische Berufsmatura Nach abgeschlossener Berufslehre 1-jährige Vollzeitausbildung BM II 1. Ziele Die Berufsmatura vermittelt eine breite Allgemeinbildung, fördert folgerichtiges und ganzheitliches
MehrDELF bis September 2007 DELF ab November 2007
BERUFSSCHULE BÜLACH Merkblatt Sprachzertifikate Inhalt Inhalt... 1 1. Empfohlene Sprachzertifikate... 1 2. Weitere Sprachzertifikate im M-Profil... 2 3. Sprachzertifikate als Ersatz für die QV-Prüfung/die
MehrBM 2 Berufsmaturität für gelernte Berufsleute
Kanton St. Gallen Bildungsdepartement BM 2 Berufsmaturität für gelernte Berufsleute Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil-Jona Lust auf mehr? Mehr Befriedigung bei der Arbeit? Mehr Möglichkeiten
MehrInformation Berufsbildner/innen Kaufmännische Berufe
Information Berufsbildner/innen Kaufmännische Berufe KV Luzern 12. November 2012 www.kvlu.ch 13.11.2012 www.kvlu.ch Themen Neue ük-regelung Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen Qualifikationsverfahren
MehrKaufmännische Grundbildung. Kauffrau / Kaufmann Basisbildung. B-Profil
Kaufmännische Grundbildung Kauffrau / Kaufmann Basisbildung B-Profil 1. Ziele / Kompetenzen / Schlüsselqualifikationen Die Neue kaufmännische Grundbildung verfolgt im Wesentlichen drei Hauptziele: Neben
MehrBerufsmaturität 2 Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen
Berufsmaturität 2 Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen Zugangswege für B-Profil-Lernende Vorstand Beat Augstburger Schulleitung Sprechstunden nach Vereinbarung Daniel Gobeli Jürg Dellenbach Marc
MehrMerkblatt 06.1. Qualifikationsverfahren für Erwachsene Kaufleute Basisbildung und Kaufleute erweiterte Grundbildung
Merkblatt 06.1 Qualifikationsverfahren für Erwachsene Kaufleute Basisbildung und Kaufleute erweiterte Grundbildung Wer kann ohne berufliche Grundbildung ein eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidg.
MehrKAUFMÄNNISCHE BERUFSMATURA BM 2, Vollzeitlehrgang (1 Jahr)
KAUFMÄNNISCHE BERUFSMATURA BM 2, Vollzeitlehrgang (1 Jahr) Aus Platzgründen und um die Lesbarkeit zu erleichtern, wird im nachstehenden Text für Personenbezeichnungen abwechslungsweise die weibliche und
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Diätköchin/Diätkoch (EFZ) vom 9. Oktober 2006 79004 Diätköchin EFZ/Diätkoch EFZ Cuisinière en diététique CFC/Cuisinier en diététique CFC Cuoca in dietetica AFC/Cuoco
MehrBerufsmatura m-profil Kaufmann / Kauffrau
Berufsmatura m-profil Kaufmann / Kauffrau KV ZÜRICH BUSINESS SCHOOL LImmATSTRASSE 310 8037 ZÜRICH bm1@kvz-schule.ch www.kvz-schule.ch Mein Ziel: Die Kaufmännische Berufsmatura mit der kaufmännischen Berufsmatura
MehrKauffrau/Kaufmann E-Profil
Kauffrau/Kaufmann E-Profil Ausbildung Kauffrau/Kaufmann E-Profil Eine Lehre - drei Profile Wechsel ins M-Profil Voraussetzungen 1. Durchschnitt im Zwischenbericht: Mind. 5.2 2. Mind. Note 5 in den Fächern
MehrMediamatikerin Mediamatiker mit Berufsmaturität. Provisorische Fassung Juni 2011
Mediamatikerin Mediamatiker mit Berufsmaturität Provisorische Fassung Juni 2011 1. Berufsbild Mediamatikerinnen und Mediamatiker sind Fachleute im Umgang und in der Anwendung von Kommunikationstechnologien.
MehrKAUFMÄNNISCHE BERUFSMATURITÄT NACH DER LEHRE (BM 2) LEHRGANG B BERUFSBEGLEITENDE AUSBILDUNG
KAUFMÄNNISCHE BERUFSMATURITÄT NACH DER LEHRE (BM 2) LEHRGANG B BERUFSBEGLEITENDE AUSBILDUNG Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016 Anspruchsvolle Zusatzqualifikation mit vielen Chancen Der Besuch der Kaufmännischen
MehrKauffrau/Kaufmann. B-Profil. Basisbildung
Kauffrau/Kaufmann B-Profil Basisbildung Schülerinfo Profil B-2014 Seite 1 von 6 1. Ziele Die kaufmännische Grundbildung verfolgt im Wesentlichen zwei Hauptziele. Neben guter Fachkompetenz wird in modernen
MehrVerordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 26. September 2011 68500 68600 Kauffrau EFZ/Kaufmann EFZ Employée de commerce CFC/Employé
MehrElternabend. Forum Berufsverantwortliche
Elternabend Forum Berufsverantwortliche Herzlich 3. März Willkommen 2015 Themen 1. Neue Berufsmaturitätsverordnung, das Wichtigste 2. 1. QV nach BiVo 2012 3. Optimierung der Klassengrössen 4. Sprachaufenthalte,
MehrKauffrau/Kaufmann Basisbildung Erweiterte Grundbildung. C Systematik der Prüfungselemente vom 24. Januar 2003
68300 Kauffrau/Kaufmann - Basisbildung Employé de commerce/employée de commerce - Formation de base Impiegato di commercio/impiegata di commercio - Formazione di base 68200 Kauffrau/Kaufmann - Erweiterte
MehrKauffrau/Kaufmann EFZ Employée de commerce CFC/Employé de commerce CFC Impiegata di commercio AFC/Impiegato di commercio AFC
Ausführungsbestimmungen Information / Kommunikation / Administration für Kauffrau/Kaufmann EFZ Employée de commerce CFC/Employé de commerce CFC Impiegata di commercio AFC/Impiegato di commercio AFC Basis-Grundbildung
MehrBerufsmaturität Typ Wirtschaft
Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal Berufsmaturität Typ Wirtschaft BM2 Typ Wirtschaft Das kompakte Weiterbildungspaket mit dem Schlüssel zur Fachhochschule 1-jähriger
MehrBerufsmaturitätsschule Langenthal. Allgemeine Informationen über die Berufsmaturität nach der beruflichen Grundbildung BM2. Schuljahr 2016-2017/18
Berufsmaturitätsschule Langenthal Allgemeine Informationen über die Berufsmaturität nach der beruflichen Grundbildung BM2 Schuljahr 2016-2017/18 1 Inhaltsverzeichnis 1. Kurzportrait BM Langenthal 3 2.
MehrWegleitung zur Berufsmaturitätsprüfung, Typ Wirtschaft (BM 2)
Wegleitung zur Berufsmaturitätsprüfung, Typ Wirtschaft (BM 2) Agenda März/April 2016 Mai/Juni 2016 Sie erhalten Ihr persönliches Prüfungsaufgebot. Sie können daraus ersehen an welchen Terminen eine Prüfung
MehrInformationsabend kaufmännische Berufsmatura
Informationsabend kaufmännische Berufsmatura Stefan Köpfer lic.iur. Leiter Abteilung Wirtschaft 1 Begrüssung Guido Missio lic.rer.pol. Rektor 2 Die Berufsschule Bülach Zwei Standorte Schulhaus Lindenhof
MehrGrundlagen der Informatikmittelschule Baden
Grundlagenpapier Grundlagen der Informatikmittelschule Baden ab Eintritt 2015/16 Kantonsschule Baden, Seminarstrasse 3, 5400 Baden Version August 2015 www.kanti-baden.ch Herausgeber Schulleitung Grundsätzliches
MehrBM2. Berufsmaturität Ausrichtung Technik, Architektur, Life Sciences. Typ Technik
Berufsmaturität Ausrichtung Technik, Architektur, Life Sciences Typ Technik 2-jährige berufsbegleitende Ausbildung Nach abgeschlossener Berufslehre 1. Ziel Die Berufsmatura vermittelt eine breite Allgemeinbildung,
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Industriepolsterin/Industriepolsterer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 2. November 2010 28404 Industriepolsterin EFZ / Industriepolsterer EFZ
MehrBERUFSMATURITÄT FÜR ERWACHSENE ( BM2 ) TYP WIRTSCHAFT
Un st Ih i s a dw el?.. h ste s Zi r n a c BERUFSMATURITÄT FÜR ERWACHSENE ( BM ) TYP WIRTSCHAFT berufsbegleitender viersemestriger Lehrgang April 015 BERUFSMATURITÄT FÜR ERWACHSENE (BM ) Die Berufsmaturität
MehrHäufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen Inhaltsverzeichnis A Biografische Voraussetzungen... 3 1. Welche beruflichen Voraussetzungen muss ich erfüllen?... 3 2. Was wird als kaufmännische Berufstätigkeit angerechnet?...
MehrVerordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Forstwartin/Forstwart mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 1. Dezember 2006 (Stand am 1. November 2009) 19102 Forstwartin EFZ/Forstwart EFZ
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 31. Mai 2010 28502 Wohntextilgestalterin EFZ/Wohntextilgestalter EFZ Courtepointière CFC/Courtepointier CFC Decoratrice
MehrDetailhandelsfachmann / Detailhandelsfachfrau
Detailhandelsfachmann / Detailhandelsfachfrau Der neue Weg in eine berufliche Zukunft im Detailhandel Detailhandelsassistenten mit Eidg. Attest Detailhandelsfachleute mit Eidg. Detailhandelsfachleute mit
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Gewebegestalterin/Gewebegestalter mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 26. Mai 2010 25805 Gewebegestalterin EFZ/Gewebegestalter EFZ Créatrice de tissu
MehrReglement über das Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (Prüfungsreglement Allgemeinbildung)
Reglement über das Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (Prüfungsreglement Allgemeinbildung) vom 9. Juli 008 Die Bildungsdirektion, gestützt auf Art. 66 des
MehrDIE KAUFMÄNNISCHE BERUFSMATURITÄT ÖFFNET VIELE WEGE
DIE KAUFMÄNNISCHE BERUFSMATURITÄT ÖFFNET VIELE WEGE Das Studium an einer Fachhochschule kann ohne Eintrittsprüfung begonnen werden. Der prüfungsfreie Eintritt gilt nicht nur für Fachhochschulen im wirtschaftlichen
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 21. April 2009 31604 Vergolderin-Einrahmerin EFZ/Vergolder-Einrahmer EFZ Doreuse-Encadreuse CFC/Doreur-Encadreur
MehrAllgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung (betrieblicher und schulischer Teil)
Allgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung (betrieblicher und schulischer Teil) Grundlagen Bundesgesetz über die Berufsbildung (abbg) vom 9. April 978; Verordnung über die Berufsbildung
MehrDie Maturität. an der Kantonsschule Wiedikon Zürich. Eine Wegleitung zum MAR
Kantonsschule Wiedikon Zürich Die Maturität an der Kantonsschule Wiedikon Zürich Eine Wegleitung zum MAR Grundlagen: Verordnung des Bundesrates/Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Detailhandelsfachfrau/Detailhandelsfachmann mit eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) 1 vom 8. Dezember 2004 (Stand am 26. Februar 2010) Detailhandelsfachfrau
MehrKauffrau/Kaufmann E-Profil
Neue kaufmännische Grundbildung (NKG) KV Lenzburg-Reinach BUSINESS SCHOOL Aavorstadt 2 5600 Lenzburg E-Mail: info@kvnet.ch Kauffrau/Kaufmann E-Profil Erweiterte Grundbildung Betriebliche Fachkompetenz
MehrBerufsmaturität BMS 1 lehrbegleitend
Berufsmaturität BMS 1 lehrbegleitend Gestalterische, Naturwissenschaftliche und Technische Richtung SJ 2015/16 Tellistrasse 58 Postfach CH-5004 Aarau T +41 62 832 36 36 F +41 62 832 36 37 info@bs-aarau.ch
MehrREGLEMENT ÜBER DIE EIDGENÖSSISCHEN BERUFSMATURITÄTS- PRÜFUNGEN
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT Berufsbildung REGLEMENT ÜBER DIE EIDGENÖSSISCHEN BERUFSMATURITÄTS- PRÜFUNGEN vom 22. September 2009 Das Bundesamt
MehrGlossar Abschlussprüfung Arbeits- und Lernsituationen (ALS) Ausbildungsplanung Ausbildungsprofil Ausbildungsprogramm
Glossar Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung ist Teil des gesamten Qualifikationsverfahrens. Die betriebliche Abschlussprüfung besteht aus einer mündlichen und einer schriftliche Prüfung. Die schulische
MehrMerkblatt Profilwechsel. Kaufmännische Grundbildung. M-Profil E-Profil B-Profil Berufsattest
Merkblatt Profilwechsel Kaufmännische Grundbildung M-Profil E-Profil B-Profil Berufsattest Bildungszentrum Zürichsee Horgen und Stäfa August 2005 Schulleiterkonferenz des Kantons Zürich Teilkonferenz der
MehrKaufmännische Berufsmaturität für gelernte Berufsleute (BM2)
Kaufmännische Berufsmaturität für gelernte Berufsleute (BM) Der Text auf den folgenden Seiten behandelt die Themenbereiche: 1. Die BM: Verbessern Sie Ihre Zukunftschancen!. Voraussetzungen. Zwei verschiedene
MehrVerordnung. über die berufliche Grundbildung. Buchhändlerin/Buchhändler mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) 1. Abschnitt: Gegenstand und Dauer
Verordnung über die berufliche Grundbildung Buchhändlerin/Buchhändler mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom BiVo, aktuelle Version, keine Hervorhebungen.doc 70512 Buchhändlerin EFZ / Buchhändler
MehrWegleitung Kauffrau / Kaufmann E-Profil. gemäss BiVo 2012
Wegleitung Kauffrau / Kaufmann E-Profil gemäss BiVo 0 Inhaltsverzeichnis. Promotion und Profilwechsel im E-Profil.. Promotionsbedingungen.. Provisorische Promotion.3. Profilwechsel 3.4. Ausserordentliche
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) vom 28. September 2010 51104 Plattenlegerpraktikerin EBA/Plattenlegerpraktiker EBA Aide-carreleuse AFP/Aide-carreleur
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Gebäudereinigerin/Gebäudereiniger mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 15. September 2010 80102 Gebäudereinigerin EFZ/Gebäudereiniger EFZ Agente de
MehrKaufmännisches Praktikum Informationen für Praktikumsbetriebe
2014 Kaufmännisches Praktikum Informationen für Praktikumsbetriebe Inhalt Seite 1. Didac Bern 1 2. Übersicht Ausbildung 1 3. Ausbildung in der Berufsfachschule 1 4. Ausbildung im Praktikumsbetrieb 2 5.
Mehr