Kauffrau/Kaufmann M-Profil (Stand August 2011) Änderungen vorbehalten!

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1 Kauffrau/Kaufmann M-Profil (Stand August 2011) Änderungen vorbehalten!

2 Kauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung mit Berufsmatura Das Wichtigste in Kürze Allgemeine Ausbildungsziele Bei der Kaufmännischen Lehre im dualen System geht es um den Erwerb von grundlegendem Können und Wissen, um im gesamten kaufmännischen Berufsfeld produktiv tätig zu sein. Die Anleitung zu lebenslangem Lernen und die Mitgestaltung von Arbeitstätigkeiten im kaufmännischen Berufsfeld sind Bestandteil der Ausbildung. Beim Abschluss des Lehrvertrags entscheiden sich die Vertragsparteien auf Grund einer Vorabklärung der zu bildenden Person für das B-, E- oder M-Profil. Die Kaufmännische Berufsmatura stellt eine Erweiterung der dreijährigen Ausbildung zur Kauffrau/Kaufmann E-Profil dar. Sie vermittelt eine breitere Allgemeinbildung, fördert vernetztes Denken und pflegt Lern- sowie Problemlösungstechniken. Kurz: Sie schult verschiedene Kernkompetenzen. Sie kann lehrbegleitend nur im Zusammenhang mit dem Profil der erweiterten Grundbildung (E) absolviert werden (Art. 1.5 des Regl ). Grundlage für die Ausbildung ist der Rahmenlehrplan (RLP-KBM) für die Berufsmaturität, erlassen vom BBT am ( Das Fähigkeitszeugnis Profil E zusammen mit dem Berufsmaturitätszeugnis ist dem Diplom der Handelsmittelschule gleichwertig. Spezifische Bildungsziele im M-Profil Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, wie sie in der beruflichen Ausbildung erworben werden, stellen eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Unterrichts- und Lerntätigkeit dar. Die folgenden Kompetenzen sind übergeordnete Ziele jedes einzelnen Faches: Selbstkompetenz Sozialkompetenz Denk- und Lernkompetenz Kulturelle Kompetenz Fachkompetenz Hochschulreife/Studienkompetenz Als Kompetenz bezeichnet man die Fähigkeit, - Kenntnisse (= deklaratives Wissen, des savoirs ), - Fertigkeiten (= prozedurales Wissen, savoir-faire ) - und Haltungen (= Einstellungen, Verhaltensformen im intellektuellen, persönlichen und sozialen Bereich, frz.: savoir-être ) kreativ und funktional miteinander zu kombinieren, um konkrete Problemsituationen adäquat und erfolgreich zu meistern.

3 Interdisziplinärer Unterricht Interdisziplinarität ermöglicht den Zugang zu reellen Problemen und Situationen, die sich mit zunehmendem Wissen als immer komplexer und faszinierender zeigen. Traditionelle Fächergrenzen werden überschritten. Eine neue, auf Vernetzung ausgerichtete Perspektive wird eröffnet dementsprechend ist interdisziplinärer Unterricht nicht fach-, sondern themen- und problemorientiert. In der Interdisziplinären Projektarbeit (IPA) werden die Kompetenzen vernetzt. Die Projektarbeit ist mit mindestens 40 Lektionen dotiert. Zwei oder mehr Fächer müssen daran beteiligt sein. Diese Arbeit hat einen Bezug zur Arbeitswelt, darf aber die gesellschaftliche und kulturelle Perspektive nicht ausser Acht lassen. Ziel dieser Arbeit: Aufbau der Kompetenzen, Analyse von Problemsituationen, Auswahl, Planung und Anwendung von Lösungsstrategien, Präsentation der Resultate. Dabei soll auf Selbständigkeit und Zusammenarbeit (Teamwork) besonders geachtet werden. Ausbildungsverlauf Die Lehre dauert drei Jahre. Die kantonale Behörde stellt die Eignung eines Lehrbetriebes fest. Unter Umständen können sich zwei Lehrbetriebe die Ausbildung der Lernenden aufteilen. Der Lehrbetrieb erstellt ein betriebliches Ausbildungsprogramm. Er hält den Ausbildungsstand der lernenden Person halbjährlich im Bericht der Arbeits- und Lernsituationen (ALS) fest. Im Betrieb werden Prozesseinheiten (PE) zu betrieblichen Abläufen durchgeführt. In überbetrieblichen Kursen (ük) werden branchenspezifische Kompetenzen vermittelt. Diese Kurse dauern pro Lehrjahr zwei bis vier Tage. Während der ÜK-Fenster haben die Branchenverbände Priorität bei der Durchführung ihrer überbetrieblichen Kurse. In der übrigen Zeit haben die Schulen Priorität. Das Fenster für den ÜK 1 ist schulfreie Zeit. Falls die Schulen während der übrigen Zeit Schule anbieten, darf den Lernenden aus der Absenz für die ÜK s kein Nachteil erwachsen. Die Berufsfachschule erteilt den Pflichtunterricht. Grundlage sind die Ausbildungs- und Leistungsziele für den schulischen Teil der Lehre. Die Berufsschule strebt mit den übrigen Lernorten (Lehrfirmen, überbetriebliche Kurse) eine enge Zusammenarbeit in fachlicher und organisatorischer Hinsicht an und schafft ein günstiges Lernklima. Unterrichtsprache ist die Standardsprache des Ausbildungsortes. Zu Beginn des ersten Lehrjahres findet der Basiskurs statt, der die Lernenden mit den elementaren Arbeits- und Kommunikationstechniken vertraut machen. In mindestens drei Ausbildungseinheiten (AE) werden grössere fächerübergreifende Themen behandelt. Sie fördern das selbstständige Arbeiten der Lernenden. Weitere Informationen unter:

4 Schulischer Teil Basiskurs Standortbestimmung Betrieblicher Teil Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Standortbestimmung Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Lehrabschlussprüfung Lehrabschlussprüfung Ausbildungsverlauf Lernbereiche 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Berufskunde ALS PE ALS ALS Branchenkunde ALS ALS PE PE ALS Information / Kommunikation / Administration (IKA) Wirtschaft und Gesellschaft (VBR/FRW) AE AE IDPA 1. Landessprache Fremdsprachen AE Hinweis zum M-Profil: Zusätzlich Mathematik, Geschichte und ein Ergänzungsfach

5 Kaufmännische Lehre M-Profil STUNDENTAFEL Fächer 1. Lehrjahr Anzahl Lektionen Basisblock*) 1. Sem. 2. Sem. Total 3. Sem. 4. Sem. Total (1 Tag 10 Lekt.) (2 Tage) (2 Tage) 38 (2 Tage) (2 Tage) 38 7 Tage total Wochen Wochen 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Total 5. Sem. (2 Tage) 6. Sem. (2 Tage) Total 35 Wochen Lektionen insgesamt 18 Wochen 20 Wochen 38 Wochen 19 Wochen 19 Wochen 38 Wochen 19 Wochen 16 Wochen 35 Wochen 1. Deutsch Französisch Englisch Geschichte und Staatslehre Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht Mathematik Finanz- und Rechnungswesen Ergänzungsfach IKA Sport Arbeitstechnik Total Wochen-Lektionen ' Ausbildungseinheiten, Interdis. Projektarbeit Total Lektionen 2'244 Bemerkungen: * 7 x 1 Zusatztag von August bis Beginn Herbstferien

6 Promotion und Abschlussprüfungen KBMS (M-Profil) 1. Grundlagen Die lehrbegleitende BMS ist eine kaufmännische Grundbildung E-Profil mit kaufmännischer Berufsmaturität. Rechtsgrundlagen sind also: Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) vom Verordnung über die Berufsbildung (BBV) vom Verordnung über die Berufsmaturität (BMV) vom 30. November 1998 Neuer Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität (nrlp), kaufmännische Richtung vom Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung Kauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung (E-Profil) vom Aides mémoires IV und VII der Eidg. Berufsmaturitätskommission 2. Organisatorisches Die Aufsicht über die Kaufmännischen Berufsmaturitätsprüfungen obliegt der Prüfungsleitung. Sie ist ebenso für deren Organisation und Durchführung zuständig und gibt den Kandidatinnen und Kandidaten das Prüfungsergebnis bekannt. Die Abschlussprüfung in der Mathematik findet am Ende des 4. Semesters statt. Der Zeitpunkt wird durch die Prüfungsleitung bestimmt. Die Abschlussprüfungen für die übrigen Fächer, ausgenommen externe Sprachdiplome und IKA, finden gegen Ende des 6. Semesters statt. Die Prüfungsleitung bestimmt den Zeitpunkt. Die mündlichen Berufsmatura-Abschlussprüfungen werden von den die Klassen unterrichtenden Lehrpersonen sowie von Expertinnen und Experten abgenommen. Es werden nach Möglichkeit Expertinnen und Experten der FHS, von anderen Berufsmittelschulen sowie von Gymnasien beigezogen. Die Expertin oder der Experte protokolliert den Verlauf der Prüfung und legt gemeinsam mit der Lehrperson die Prüfungsnote fest. Über die Prüfung wird ein Protokoll erstellt. Die schriftlichen Berufsmatura-Abschlussprüfungen werden von den kantonalen Fachgruppen (SG und Appenzell) und ganz oder teilweise von der unterrichtenden Lehrkraft erstellt. Diese Lehrperson bewertet als Erstkorrigierende die Arbeit und trägt die Verantwortung für die Note. Die zweitkorrigierende Lehrkraft überprüft die Korrektur auf formale Mängel und die Notengebung. Gemäss Artikel 19 des Reglementes Kauffrau/Kaufmann sind am Ende der Ausbildung zwei Notenausweise zu erstellen: ein Notenausweis zur absolvierten Berufsmaturität (umfassend die Fachnoten gemäss nrlp) und ein Notenausweis zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ). Das EFZ umfasst auch die schulischen Leistungen ausserhalb der Berufsmaturität (IKA, AE und IDPA) sowie den betrieblichen Teil. Dies kann zu unterschiedlichen Fachnoten (auf eine Dezimale gerundet) im BM-Notenausweis und im EFZ führen.

7 3. Promotionsbestimmungen Die Promotion richtet sich (wie bisher) nach dem Art. 14 der Verordnung über die Berufsmaturität vom (BMVO). In der lehrbegleitenden BMS1 zählen inskünftig ausschliesslich die im nrlp definierten BM-Fächer; die Fächer IKA (Information, Kommunikation und Administration) sowie die Ausbildungseinheiten zählen nicht für die Promotion. Artikel 14 der BMVO 1 Die Promotion in das nächste Semester erfolgt, wenn: a. der Durchschnitt der Fachnoten mindestens 4,0 beträgt; b. höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind; c. die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigt. 2 Wer die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt, wird provisorisch promoviert, jedoch nur ein Mal während der ganzen Ausbildung. 3 Für Berufsmaturitätsabteilungen von Vollzeit- und Teilzeitschulen sowie Lehrwerkstätten erlässt die kantonale Behörde ein Promotionsreglement. 4. Eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis 4.1. Prüfungsfächer Berufsmatura (KBMS) M-Profil Ausser in Geschichte und im Ergänzungsfach finden in allen Berufsmaturitätsfächern schriftliche und/oder mündliche Schlussprüfungen statt. Fächer schriftlich mündlich Bemerkungen Deutsch X X Französisch X X DELF B1 / B2 Englisch X X First Certificate FCE Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht (VBR) X Mathematik X Ende 2. Lehrjahr Finanz- und Rechnungswesen (FRW) X

8 4.2. Notenbegriffe und Rundungsregeln Die Erfahrungsnote entspricht dem arithmetischen Mittel der letzten beiden Semesternoten und wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Prüfungsnote: Prüfungsergebnisse sind ausschliesslich mit ganzen oder halben Noten zu bewerten. Wenn die Prüfung in einem Fach aus mehreren separat bewerteten Teilen besteht (z.b. mündliche und schriftliche Prüfung), so sind diese Teile mit ganzen oder halben Noten zu bewerten. Das Mittel aus mehreren Prüfungsteilen ist auf halbe Noten zu runden. Die Fachnote entspricht dem arithmetischen Mittel aus der Erfahrungsnote und der Prüfungsnote, respektive nur der Erfahrungsnote bei Fächern ohne Abschlussprüfung, und wird auf eine Dezimalstelle gerundet Gesamtnote: Für den Berufsmatura-Abschluss zählen alle Fächer gemäss Rahmenlehrplan. Jedes Fach liefert eine Fachnote; das arithmetische Mittel aller Fachnoten gilt als Gesamtnote. Die Gesamtnote wird auf eine Dezimale gerundet Abschlussprüfung Das Berufsmaturitätszeugnis setzt sich grundsätzlich aus denselben Noten zusammen wie das Fähigkeitszeugnis. Es werden jedoch nicht alle Noten übernommen und weitere Fächer kommen hinzu. Konkret umfasst es folgende acht Fächer: a) Deutsch: schriftliche und mündliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. b) Erste Fremdsprache (Französisch): Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungs- und Erfahrungsnote zusammen. Die Prüfungsnote besteht aus den internationalen Fremdsprachendiplomen DELF (B1 und B2). c) Zweite Fremdsprache (Englisch): Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungs- und Erfahrungsnote zusammen. Die Prüfungsnote besteht aus dem internationalen Fremdsprachendiplom First Certificate FCE. d) Geschichte und Staatslehre: Erfahrungsnote e) Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht (VBR): Schulspezifische schriftliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. f) Finanz- und Rechnungswesen (FRW): Schulspezifische schriftliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. g) Mathematik: Schulspezifische schriftliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. h) Ergänzungsfach: Erfahrungsnote Hinweis: Die Erfahrungsnoten für die Berufsmatura entsprechen dem Durchschnitt der letzten zwei Zeugnisnoten.

9 Promotion Promotion Standortbestimmung Promotion Promotion Promotion 4.4. M-Profil Prüfungsfächer Berufsmatura (BM) Form der LAP Fachbereich 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr s m LAP Gewicht Deutsch X X 50% 50% 1/8 Französisch X X 50% 50% Englisch X X 50% 50% Die Note der interdisziplinären Projektarbeit fliesst in die Semesternoten derjenigen Fächer ein, die die Verantwortung dafür tragen. Die Gewichtung bleibt der Schule überlassen. ER- FAe- FA DELF RDelfeFA First DELF FCE 1/8 1/8 Geschichte und Staatslehre 100% 1/8 Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht X 50% 50% 1/8 Mathematik X 50% 50% 1/8 Finanz- und Rechnungswesen X 50% 50% 1/8 Ergänzungsfach 100% 1/8 Anmerkung: s = schriftlich, m = mündlich

10 4.5. Bestehensnorm Für das Bestehen der Berufmatura gelten die Regeln der Promotion (vgl. Pt. 3) Hinweis: Die Berufsmatura kann nur erworben werden, wenn die Bedingungen für das Fähigkeitszeugnis ebenfalls erfüllt sind (vgl. Pt. 6) 4.6. Prüfungswiederholung BM Wer den Berufsmaturitätsabschluss nicht bestanden hat, kann diesen ein Mal wiederholen. Dabei werden nur jene Fächer geprüft, in denen beim ersten Versuch eine ungenügende Fachnote erreicht wurde. Die Wiederholung findet nach einem Jahr bei der nächsten ordentlichen Prüfung statt. Die Noten der bei der erstmaligen Prüfung bestandenen Fächer werden übernommen. Neue Erfahrungsnoten können übernommen werden, sofern die Berufsfachschule besucht wird Wiederholung vorgezogener Schulprüfungen Vorgezogene schulische Prüfungen (Mathematik und IKA werden im 4. Semester abgeschlossen) können während der Lehrzeit und vor Eröffnung des Gesamtergebnisses der Lehrabschlussprüfung nicht wiederholt werden. Sie sind im Rahmen einer ordentlichen Prüfungswiederholung zu absolvieren Rekursmöglichkeiten Ein Rekurs gegen Zeugnisnoten ist innert 14 Tagen nach Erhalt des Schulzeugnisses schriftlich bei der Berufsschulkommission einzureichen. Deren Entscheid ist endgültig. Die Verfahrenskosten betragen SFr Gegen Prüfungsnoten kann nach Prüfungsabschluss gemäss kantonalem Recht beim Erziehungsdepartement Rekurs eingereicht werden. Die Rechtsmittelbelehrung erfolgt mit der Eröffnung des Ergebnisses durch die Schule. Das Rekursverfahren gegen das Resultat an externen Sprachprüfungen richtet sich nach den entsprechenden Prüfungsreglementen. Ein Rekurs gegen das Resultat auf dem kantonalen Instanzenweg ist ausgeschlossen.

11 5. Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) Kauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung 5.1. Betriebliche Lehrabschlussprüfungen Der betriebliche Teil der Lehrabschlussprüfungen wird von den Branchenverbänden gestaltet. Dieser umfasst 4 Bereiche a) Erfahrungsnote aus den Arbeits- und Lernsituationen (ALS) b) Erfahrungsnote aus den Prozesseinheiten (PE) c) Berufspraktische Situationen und Fälle: teilweise zentrale, teilweise branchenspezifische schriftliche Prüfung d) Berufliche Situationen, die kommunikative Fähigkeiten erfordern: branchenspezifische mündliche Prüfung Prüfungsfächer schriftlich mündlich Erfahrungsnoten 6 Arbeits- und Lernsituationen (ALS) X 3 Prozesseinheiten (PE) X Berufspraktische Situationen und Fälle X Berufliche Situationen, die kommunikative Fähigkeiten verlangen X 5.2. Schulische Lehrabschlussprüfung EFZ Das Fähigkeitszeugnis umfasst acht Fächer a) IKA: Schulspezifische schriftliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungs- und Erfahrungsnote zusammen. b) Wirtschaft und Gesellschaft (W&G) 1: Schulspezifische schriftliche Prüfung FRW c) Wirtschaft und Gesellschaft (W&G) 2: Schulspezifische schriftliche Prüfung VBR d) Wirtschaft und Gesellschaft (W&G): Erfahrungsnoten VBR/FRW e) Deutsch: schriftliche und mündliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. f) Erste Fremdsprache (Französisch): Die Fachnote entspricht dem Mittelwert aus Prüfungsnote und dem Durchschnitt aus den vier letzten Zeugnisnoten. g) Zweite Fremdsprache (Englisch): Die Fachnote entspricht dem Mittelwert aus Prüfungsnote und dem Durchschnitt aus den vier letzten Zeugnisnoten. h) Ausbildungseinheiten und Interdisziplinäre Projektarbeit: Der Mittelwert der drei Noten der Ausbildungseinheiten bildet die Positionsnote Ausbildungseinheiten. Interdisziplinäre Projektarbeit: Im letzten Lehrjahr bearbeitet die lernende Person selbstständig eine Aufgabe, die mehrere Kernkompetenzen umfasst. Beim Thema besteht eine Wahlmöglichkeit. Gruppenarbeiten sind möglich. Zusätzlich kann eine mündliche Prüfung über die selbstständige Arbeit durchgeführt werden. Die Bewertungen der selbstständigen Arbeit bilden die Positionsnote. Bei der Berechnung der Fachnote zählt die Positionsnote Ausbildungseinheiten doppelt.

12 5.3. Bestehensnorm Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl in der betrieblichen als auch in der schulischen Lehrabschlussprüfung die Bestehensnormen erfüllt sind. a) Die betriebliche Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und wenn höchstens eine Fachnote ungenügend ist und nicht unter 3.0 liegt. b) Die schulische Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und wenn nicht mehr als zwei Fachnoten ungenügend sind und die Summe der negativen Notenabweichungen zur Note 4.0 nicht mehr als 2.0 Notenpunkte beträgt. Wer die Bestehensnorm erfüllt hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis sowie einen Notenausweis und ist berechtigt, die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung gelernte Kauffrau/gelernter Kaufmann Erweiterte Grundbildung zu tragen Prüfungswiederholung EFZ Wer die Lehrabschlussprüfung nicht bestanden hat, kann die Prüfung höchstens zwei Mal wiederholen. Es müssen alle ungenügenden Prüfungsfächer wiederholt werden. Die Prüfung kann frühestens nach einem Jahr wiederholt werden. Betriebliche Lehrabschlussprüfung: Bei Verlängerung der Lehrzeit werden ungenügende Fachnoten in den Fächern ALS und PE durch die neuen Noten ersetzt. Für den Abschluss zählen nur die neu erworbenen Noten (2x ALS, 1x PE). Ohne Verlängerung der Lehrzeit ist die gesamtschweizerische Ersatzprüfung abzulegen. Schulische Lehrabschlussprüfung: Ohne Schulbesuch bleiben die ungenügenden Erfahrungsnoten bestehen. Mit Schulbesuch können neue Erfahrungsnoten erworben werden; in diesem Fall werden neu die 2 Erfahrungsnoten des Wiederholungsjahres dazu gerechnet. Ist die Fachnote AE und IDPA ungenügend, so muss die ungenügende Position an der Schule wiederholt werden.

13 Standortbestimmung 5.5. M-Profil Notenübernahme aus Berufsmatura für EFZ Kaufmann/Kauffrau (Schulischer Teil) Fachbereich 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr LAP Gewicht IKA 50% 50% 1/8 Wirtschaft & Gesellschaft 1 FRW FRW 100% 1/8 Wirtschaft & Gesellschaft 2 VBR VBR 100% 1/8 Wirtschaft & Gesellschaft -Noten (VBR/FRW) 100% 1/8 Deutsch 50% 50% 1/8 Französisch 50% 50% (DELF) 1/8 Englisch 50% 50% (FCE) 1/8 Ausbildungseinheiten, Interdisziplinäre Projektarbeit AE 67%, IP 33% 1/8

14 6. Zusammenfassung: Abschluss von Erweiterter Grundbildung mit Berufsmatura Grundsatz Damit die Erweiterte Kaufmännische Grundbildung mit kaufmännischer Berufsmatura bestanden ist, müssen die Anforderungen der BM und des Fähigkeitszeugnisses erfüllt sein: - erfüllen der Bestehensnorm Berufsmatura - erfüllen der Bestehensnorm Lehrabschluss (betrieblich und schulisch) Erfahrungsnoten Für die Berufsmatura zählen die zwei letzten Semesterzeugnisnoten als Erfahrungsnoten. Ab dem 3. Semester zählen also die Zeugnisnoten in Geschichte und Mathematik, ab dem 5. Semester alle anderen Zeugnisnoten als Erfahrungsnoten, ausser IKA, Sport und AE/IDPA. Für den Lehrabschluss (EFZ) der Fächer, die nicht für den BM-Abschluss berücksichtigt werden, zählen der die vier letzten Semesterzeugnisnoten als Erfahrungsnoten. Ab dem 1. Semester zählen also die Zeugnisnoten in IKA sowie der AE s. Dabei können folgende Situationen entstehen: Berufsmatura Betrieblicher Lehrabschluss Schulischer Lehrabschluss Endergebnis 1 bestanden bestanden bestanden BM + EFZ bestanden 2 nicht bestanden bestanden bestanden EFZ bestanden 3 bestanden bestanden nicht bestanden BM + EFZ nicht bestanden 4 bestanden nicht bestanden bestanden BM + EFZ nicht bestanden 5 nicht bestanden bestanden nicht bestanden BM + EFZ nicht bestanden Zeugnisse Ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis erhält, wer den Berufsmaturitätsabschluss bestanden hat und ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis besitzt. Wer den Berufsmaturitätsabschluss nicht bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis, sofern die Bedingungen für dessen Erwerb erfüllt sind. Wer weder die Bedingungen für den Erwerb des EFZ noch die Bedingungen für den BM-Abschluss erfüllt, kann die Lehrabschlussprüfung und den BM-Abschluss (vgl. Pt. 4.6.) oder nur die Lehrabschlussprüfung (vgl. Pt. 5.4.) wiederholen.

15 Berechnungsgrundlagen für die Berufsmaturität Deutsch Position 1 schriftliche Sprachprüfung 60 Minuten Aufsatz mündliche Prüfung (inkl. Vorbereitung) 90 Minuten 30 Minuten Position 2 Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester Französisch 1 Position 1a Position 1b Position 2 Externe Prüfung DELF B1 DELF B2 Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester Englisch 2 Position 1 Externe Prüfung: First Certificate of English, Advanced oder Proficiency Position 2 Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester Geschichte und Staatslehre Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester Position 1 schriftliche Prüfung 180 Minuten Position 2 Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester Mathematik Position 1 schriftliche Prüfung 120 Minuten Position 2 Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester Finanz- und Rechnungswesen Position 1 schriftliche Prüfung 180 Minuten Position 2 Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester Ergänzungsfach Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester 1 Die Prüfungsleitung entscheidet darüber, ob externe Diplome abgelegt werden. 2 Die Prüfungsleitung entscheidet darüber, ob externe Diplome abgelegt werden.

16 Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Schriftliche Lehrabschlussprüfung, Betrieb Grundlagen - Allgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung - Art. 15, Abs. 2 Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für Kauffrau/Kaufmann vom 01. Januar 2003 Betriebliche Lehrabschlussprüfung: Berufspraktisch - Basisbildung und Erweiterte Grundbildung: Berufspraktische Situationen und Fälle: Die schriftliche Prüfung gilt berufspraktischen und -kundlichen Leistungszielen sowie beruflichen Situationen (Fallstudien). Sie besteht aus einem zentralen und aus einem branchenspezifischen Teil. - Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für Kauffrau/Kaufmann vom 01. Januar 2003, Teil C Systematik der Prüfungselemente Ausführungsbestimmungen 1. Inhalt und Aufgabenstellung der Prüfung Die Prüfung im betrieblichen Teil behandelt Situationen, wie sie in Betrieben vorkommen. Sie umfasst berufspraktische Inhalte, die unter dem Aspekt von Wissen und Handlungsorientierung geprüft werden. Die Kandidaten erhalten zu Beginn der Prüfung schriftlich abgefasste Aufgaben. Die Prüfung deckt mindestens vier Leitideen ab. Die Leitideen decken in jedem Fall die Lernbereiche Branche und Firma, Information-Kommunikation-Administration und Wirtschaft und Gesellschaft ab. Grundlage für die Prüfungsaufgaben sind die Leistungsziele der gültigen Modelllehrgänge. Die Inhalte der Prüfungsaufgaben sind wie folgt festgelegt: a) Allbranchenteil Die IGKG bestimmt im Auftrag der Prüfungskommission 2 bis 4 Leitideen aus dem tronc commun. Mit der Bekanntgabe der Leitideen gibt die Prüfungskommission ebenfalls die Leistungszielnummern der gewählten Leitideen heraus. Aus diesen gewählten Leitideen kann jede zugelassene Ausbildungs- und Prüfungs-branche im Rahmen von 40 % (= 40 Punkte) Prüfungsaufgaben erstellen. Die Prüfungsaufgaben erfüllen folgende Bestimmungen: - Die Prüfungsaufgaben beziehen sich inhaltlich auf die innerhalb dieser Leitideen von der Ausbildungs- und Prüfungsbranche gewählten Leistungsziele. - Die gewählten Leistungsziele stammen aus dem Leistungszielkatalog des tronc commun (wie von der Prüfungskommission vorgegeben). Sofern Ausbildungs- und Prüfungsbranchen branchenspezifische Leistungsziele innerhalb der vorgegebenen Leitideen ergänzt haben, können diese nicht berücksichtigt werden. - Die einzelnen Prüfungsaufgaben übersteigen die Taxonomie der betroffenen Leistungsziele nicht. Die Verfügungsformen der Prüfungsaufgaben spiegeln sich mit den Verfügungsformen der Leistungsziele innerhalb der vorgegebenen Leitidee wider. Diese zwei bis vier Leitideen sind für alle Ausbildungs- und Prüfungsbranchen obligatorisch. Damit wird gewährleistet, dass der Bereich Berufskunde von allen Prüfungsbranchen im gleichen Ausmass geprüft wird. b) Branchenteil

17 Die Prüfungsbranche kann 60 % der Prüfungsaufgaben (= 60 Punkte) aus dem gesamten Branchenmodelllehrgang entnehmen. Damit prüft sie die Branchenkenntnisse. Bei der Formulierung der Prüfungsaufgaben berücksichtigt sie die Verfügungsformen der Leistungsziele. Die prozentuale Verteilung sämtlicher Leistungsziele auf die K-Stufen (Verfügungsformen) spiegeln sich in den Prüfungsaufgaben wider (= Verfügungsformen des tronc commun). 2. Erlaubte Hilfsmittel Die für die Prüfung erlaubten Hilfsmittel sind durch die Ausbildungs- und Prüfungsbranchen individuell zu erlassen. Die Ausbildungs- und Prüfungsbranchen machen den Kandidaten spätestens mit der Ankündigung der Prüfung die Hilfsmittelliste zugänglich. 3. Dauer der Prüfung Die Prüfung dauert 120 Minuten. 4. Organisation Die Prüfungskommission bestimmt eine Prüfungsorganisation, die für die Durchführung der Abläufe zuständig ist. Ebenso vergibt die Prüfungskommission das Mandat für die Qualitätssicherung der Prüfungen. Die IGKG gibt im Auftrag der Prüfungskommission die 2 bis 4 obligatorischen Leitideen für den Allbranchenteil ein Jahr vor der Durchführung der Prüfung bekannt. 5. Einreichung der Prüfungsaufgaben Die Prüfungsaufgaben mit möglichen Lösungsansätzen und Bewertungsgesichtspunkten sind der Prüfungsorganisation vorzulegen. Sie müssen bis mindestens 3 Monate vor Prüfungsbeginn bei der Prüfungsorganisation eintreffen. Die Prüfungsorganisation hat das Recht, Prüfungen oder Teile davon abzulehnen, soweit sie den Anforderungen der Leistungsziele und der Rahmenbedingungen nicht entsprechen. (wird über das Organisationsreglement geregelt). Wird ihr innert zumutbarer Frist kein voller Ersatz gestellt, kann die Prüfungsorganisation die Prüfungsaufgaben der Expertengruppe der IGKG für die Berufskunde oder Teile davon als Ersatz bestimmen. Die Prüfungsorganisation bestimmt eine externe Stelle, die für den 60 % -Teil der Branche valide Ersatzaufgaben formuliert. Die Kosten werden verursachergerecht verrechnet. 6. Form der Aufgabenstellung Die Kandidaten wissen vor Arbeitsbeginn, was sie leisten müssen und was beurteilt wird. Die Kandidaten erhalten eine vorstrukturierte umfassende Aufgabe und/oder eine Fallstudie und/oder mehrere kleinere Aufgaben. Alle Beurteilungsgesichtspunkte sind in der Prüfungsaufgabe ausgewiesen, ebenso die Bewertung der einzelnen Prüfungsaufgabe. Näheres regelt das Organisationsreglement.

18 BMS-FREMDSPRACHENKONZEPT (Ausbildung ) Der Fremdsprachenunterricht an der BMS richtet sich auf den Erwerb der internationalen Fremdsprachendiplome DELF B1+B2 (Französisch) und First Certificate (Englisch) aus. Lektionen, Diplome, Fremdsprachenaufenthalte Französisch Englisch 1. Sem 2 Lektionen 2 Lektionen 2. Sem 2 Lektionen 2 Lektionen 3. Sem 2 Lektionen 3 Lektionen Sprachaufenthalt Frankreich DELF B1 junior (November) 4. Sem 2 Lektionen 3 Lektionen 5. Sem 3 Lektionen 3 Lektionen 6. Sem 3 Lektionen LAP : DELF B2 junior (Mai) 3 Lektionen bis März Sprachaufenthalt England LAP : FIRST Certificate (März) Kosten DELF B1 Fr DELF B2 Fr FIRST Fr Wochen Frankreich rund Fr Wochen England rund Fr Änderungen vorbehalten

19 Erfahrungsnoten Gemäss Rahmenlehrplan für die kaufmännische Berufsmaturität vom 4. Februar Englisch Französisch Mittel aus 4. und 5. Semester Mittel aus 5. und 6. Semester Lehrabschlussprüfung Für die Berechnung der Fachnote gilt: Englisch: Erfahrungsnote = 50% Umrechnung FIRST Certificate = 50% Französisch: Erfahrungsnote = 50% Prüfungsnote * = 50% *Prüfungsnote: 1/3 DELF B1 2/3 DELF B2 (umgerechnet) Erläuterungen: Externe Diplome müssen an den vorgegebenen Terminen abgelegt werden, damit sie für die LAP gelten. Die Umrechnung der externen Diplome in eine Prüfungsnote erfolgt gemäss Aide-mémoire IV der EBMK. Altstätten, 30. Juni 2011 BZR Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal K. Ziegler, Abteilungsleiter Änderungen vorbehalten

20 M - Profil IKA/Sport Wirtschaft und Recht Deutsch Frz Englisch GS Mth Berufsfachschule zwei Fremdsprachen Schwerpunkt in der Allgemeinbildung öffnet den Weg in die Fachhochschule Betrieb Abläufe und Sachverhalte ganzheitlich bearbeiten und beurteilen Voraussetzung sehr guter Sekundarschulabschluss bestandene Aufnahmeprüfung

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