Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht
|
|
- Moritz Schubert
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht Christian Krauße, LL.M. Eur.
2 Ziel des Strafverfahrens objektiver Ausspruch über Schuld und Strafe durch rechtlich geordnetes Verfahren Strafverfahren ist stark formalisiert
3 Ablauf des Strafverfahrens Vor- oder Ermittlungsverfahren Leitung: Staatsanwaltschaft Ermittlungen durch Polizei Ermittlung von belastenden und entlastenden Umständen
4 Ermittlungsmaßnahmen Schwere Ermittlungsmaßnahmen Anordnung durch Richter Gefahr im Verzug
5 Recht auf Verteidigung von Beginn des Verfahrens an besonders schwierige Fälle: Pflichtverteidiger 1 3 Verteidiger möglich
6 Abschluss der Ermittlungen hinreichender Tatverdacht Sonderfall: wenig einschneidende Delikte Anklage durch die Staatsanwaltschaft Privatklage
7 Abschluss der Ermittlungen hinreichender Tatverdacht Ausnahme: Opportunitätsprinzip Einstellung des Verfahrens Anklage durch die Staatsanwaltschaft
8 Erstinstanzlich zuständiges Gericht oder Strafrichter Schöffengericht Amtsgericht
9 Erstinstanzlich zuständiges Gericht oder Landgericht
10 Erstinstanzlich zuständiges Gericht oder Oberlandesgericht
11 Zwischenverfahren Verfahrensherrschaft: Gericht Beschuldigter Angeschuldigter hinreichender Tatverdacht? (-) Einstellung (+) Eröffnung Hauptverfahren
12 Strafbefehl Antrag der Staatsanwaltschaft beim Strafrichter hinreichender Tatverdacht (-): Ablehnung hinreichender Tatverdacht (+): Erlass Strafbefehl
13 Strafbefehl Strafbefehl Einspruch des Angeschuldigten? (-) Urteil (+) Hauptverhandlung
14 Hauptverfahren Angeschuldigter Angeklagter 2 Abschnitte: Vorbereitung der Hauptverhandlung Hauptverhandlung
15 Hauptverfahren Vorbereitung der Hauptverhandlung Terminanberaumung Ladung der Prozessbeteiligten
16 Hauptverfahren Verfahrensgrundsätze Öffentlichkeit des Verfahrens Mündlichkeit des Verfahrens Unmittelbarkeit des Verfahrens
17 Hauptverfahren Ablauf der Hauptverhandlung Aufruf zur Sache Feststellung der Anwesenheit persönliche Verhältnisse des Angeklagten Verlesung Anklagesatz Vernehmung des Angeklagten zur Sache Beweisaufnahme
18 Hauptverfahren Beweisaufnahme Beweismittel: Zeuge Sachverständiger Urkunde Augenschein Einlassungen des Angeklagten
19 Hauptverfahren Beweisaufnahme Zeuge Aussage über eigene Wahrnehmungen, wahrheitsgemäß und vollständig Zeugnisverweigerungsrechte Sachverständiger Vermittlung fehlender Sachkunde
20 Hauptverfahren Beweisaufnahme Urkunde Verlesung Ausnahme: Selbstleseverfahren Augenschein
21 Hauptverfahren Ablauf der Hauptverhandlung Beweisaufnahme Schlussvortrag und Antrag Staatsanwaltschaft Schlussvortrag und Antrag Verteidigung Letztes Wort des Angeklagten Urteilsberatung Verkündung des Urteils Eröffnung der Urteilsgründe Rechtsmittelbelehrung
22 Hauptverfahren Rechtsmittel (Sprung-) Revision OLG LG Berufung LG erste Instanz AG LG OLG
23 Revision Sachrüge Fehler bei Anwendung materiellen Rechts, bei Beweiswürdigung, bei Strafzumessung Verfahrensrüge prozessordnungswidriges Zustandekommen des Urteils Urteil muss auf Fehler beruhen
24 Vollstreckungsverfahren Voraussetzung: rechtskräftiges Urteil Verstreichenlassen der Frist für Rechtsmittel Verzicht auf ein Rechtsmittel Letztinstanzliches Urteil
25 Vollstreckungsverfahren Strafarten Nebenstrafen, z.b. Fahrverbot Hauptstrafen Freiheitsstrafe Lebenslange Freiheitsstrafe Zeitige Freiheitsstrafe Geldstrafe
26 Vollstreckungsverfahren Geldstrafe Geldstrafe Verhängung in Tagessätzen Tagessatz: abhängig von persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen Höhe der Geldstrafe: Tagessatzhöhe Tagessatzanzahl
27 Vollstreckungsverfahren Geldstrafe Geldstrafe Beispiel Urteil: 30 Tagessätze 20 p.d. 200 p.d d. = d. = 6.000
Überblick über das Strafprozessrecht
Überblick über das Strafprozessrecht Für die Ausbildung zum Justizwachtmeister Silvia Eger Stand: Mai 2012 Unterscheidung materielles und formelles Recht Materielles Strafrecht Formelles Strafrecht Wann
Mehr1. Ordnen Sie bitte die Rechtsbegriffe den entsprechenden Paragraphen zu:
Arbeitsblatt 1 1. Ordnen Sie bitte die Rechtsbegriffe den entsprechenden Paragraphen zu: a. fahrlässige Tötung b. Mord c. Körperverletzung d. Schwangerschaftsabbruch e. Totschlag f. fahrlässige Körperverletzung
MehrA n k l a g e s c h r i f t
Staatsanwaltschaft Gera Aktenzeichen: Gera, den 17.09.2014 A n k l a g e s c h r i f t in der Strafsache gegen Fritz A geboren am 04.05.1986 in St. Gangloff, Beruf: unbekannt, ledig, (US-amerikanischer
MehrDas Arbeitsgebiet des Staatsanwalts
AschendorfFs Juristische Handbücher Band 95 Herausgegeben von Dr. jur. Wolfgang- Harms, emer, Professor, Berlin Dr. jur. Dirk Ehlers, o. Professor, Münster Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts Von Dr. Michael
MehrMustertexte zum Strafprozess
Mustertexte zum Strafprozess begründet von Dr. Dietrich Rahnf Leitender Oberstaatsanwalt neubearbeitet von Dr. Hans Christoph Schaefer Generalstaatsanwalt a. D. und Jochen Schroers Vizepräsident des Oberlandesgerichts
MehrDas Arbeitsgebiet des Staatsanwalts, 4. Auflage. 4. erweiterte Auflage, 2010, 432 S., Lexikonformat, broschiert,
Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de Leseprobe zu Heghmanns Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts, 4. Auflage 4. erweiterte Auflage, 2010, 432 S., Lexikonformat, broschiert, ISBN 978-3-504-06134-0
MehrGliederung und Programm der Vorlesung und Tutorien
Prof. Dr. Holger Matt Honorarprofessor an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Rechtsanwaltskanzlei Mainluststraße 12, 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069/ 90 555 20 Telefax: 069/90 555 222 E-Mail:
MehrKeine Verpflichtung, auf Vorladungen der Polizei zu reagieren! Keine Verpflichtung zu erscheinen!
Strafrecht I. Einführung 1. Wie kommt es zu einem Strafverfahren? Strafanzeige, 160 I StPO: Staatsanwaltschaft (StA) hat Sachverhalt zu erforschen, sobald sie durch Strafanzeige oder auf anderem Weg Kenntnis
MehrFrank K. Peter I Ralph Kramer. Steuerstrafrecht. Grundlagen - Anwendungsfelder Musterfälle GABLER
Frank K. Peter I Ralph Kramer Steuerstrafrecht Grundlagen - Anwendungsfelder Musterfälle GABLER Vorwort Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1 Materielles Steuerstrafrecht 1
MehrVL Strafverfahrensrecht SS 2009
VL Strafverfahrensrecht SS 2009 Hubert Hinterhofer Anklageerhebung ( 210 Abs 1) Wenn Verurteilung des Beschuldigten nahe liegt Keine Einstellung bzw Diversion möglich Bei dem für das Hauptverfahren zuständigen
MehrStrafrecht im Assessorexamen
Strafrecht im Assessorexamen Eine Darstellung der wesentlichen Anforderungen an das materiell- und formellrechtliche Gutachten, die Abschlußverfügung der Staatsanwaltschaft, die Anklageschrift und das
MehrEckpunkte einer Reform des Strafverfahrens. Hintergründe und Ziele
Stand: 6. April 2001 Eckpunkte einer Reform des Strafverfahrens Hintergründe und Ziele Strafverfahren sollen künftig zügiger abgeschlossen werden können. Sie sollen zugleich die Bedürfnisse der Kriminalitätsopfer
MehrMustertexte zum Strafprozess
Schriftenreihe der Juristischen Schulung/ Referendarpraxis Band 25 Mustertexte zum Strafprozess von Dr. Dietrich Rahn, Dr. Hans Christoph Schaefer, Jochen Schroers, Dr. Jürgen Peter Graf 8. Auflage Mustertexte
MehrLeseprobe zu. Bestellfax 0221 / 9 37 38-943. Ja, ich bestelle das o.g. Buch mit 14-tägigem Rückgaberecht
Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de Leseprobe zu Deckers Anwaltsstation Strafrecht Klausur Vortrag Kanzleipraxis 2011, 189 S., Lexikonformat, broschiert, ISBN 978-3-504-62902-1 29.80 (inkl.
MehrD e r V e r t e i d i g e r i m S t r a f v e r f a h r e n
D e r V e r t e i d i g e r i m S t r a f v e r f a h r e n (verfaßt von Rechtsanwalt Joachim Müller) Der folgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über den Ablauf eines Strafverfahrens und die Einwirkungsmöglichkeiten
MehrZur praktischen Anwendung des Beschleunigten Strafverfahrens Benjamin Ehlers, Rechtsanwalt, Potsdam
Zur praktischen Anwendung des Beschleunigten Strafverfahrens Benjamin Ehlers, Rechtsanwalt, Potsdam In seinem NJ 2000, 399 ff., veröffentlichte Beitrag hat sich J. Herzler für eine Erweiterung der Möglichkeiten
MehrSeite Vorwort... V Paragraphenverzeichnis... XIII Abkürzungsverzeichnis...XVIII Literaturverzeichnis... XXI
Inhalt Seite Vorwort... V Paragraphenverzeichnis...... XIII Abkürzungsverzeichnis......XVIII Literaturverzeichnis..... XXI Übersicht 1 zum Einstieg: Strafprozessuale Verfahrensstadien... 1 1. Kapitel:
MehrPflichtvertiefungsveranstaltung Strafprozessrecht II im Sommersemester 2013. Zeit: Dienstag 15:15-16:15 und 16:30-17:30 Uhr Ort: Lehrturm V U107
Pflichtvertiefungsveranstaltung Strafprozessrecht II im Sommersemester 2013 Zeit: Dienstag 15:15-16:15 und 16:30-17:30 Uhr Ort: Lehrturm V U107 16.04.2013: Einführung I. Terminplan und Konzeption Terminplan
MehrLeitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom 08. Dezember 2010, Az. 2 Ws 347/10
Leitsatz: 313 Abs. 1 Satz 2 StPO findet auch dann Anwendung, wenn die Staatsanwaltschaft zwar Freispruch beantragt hatte, aufgrund eines vorausgegangenen Strafbefehlsverfahrens jedoch bereits ein konkreter
MehrDie Assessorklausur im Strafprozess
Die Assessorklausur im Strafprozess von Walter Vollmer Leitender Oberstaatsanwalt und Andreas Heidrich Vorsitzender Richter am Landgericht 10., überarbeitete und aktualisierte Auflage K Verlag C. H. Beck
MehrFachochschule der Polizei des Landes Brandenburg Ausbildungsgang mittlerer Polizeivollzugsdienst. Skriptum. - Verdachtslehre -
Kriminalistik/Kriminaltechnik Skriptum 3 - Verdachtslehre - Montag, 15. März 2010 Einstellungsjahrgang 2010 1/16 KHK Ulf Steinert 1. Begriffsbestimmung 1.1 Der Verdacht (im weiteren Sinne) Ein Verdacht
MehrDer ärztliche Abrechnungsbetrug
Uwe Hellmann Harro Herffs Der ärztliche Abrechnungsbetrug 4ü Springer Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XIII XVII A. Gesetzliche Krankenversicherung 1 I. Die Rechtsverhältnisse
Mehr1. Abschnitt: Die Aufgaben in der staatsanwaltlichen Assessorklausur
INHALTSVERZEICHNIS 1. Teil: Einleitung 1. Abschnitt: Die Aufgaben in der staatsanwaltlichen Assessorklausur 2. Abschnitt: Ermittlung der Aufgabe A. Aktenvollständigkeit B. Bearbeitervermerk C. Lückenlose
MehrKleines Lexikon für Betroffene von Strafverfahren
Kleines Lexikon für Betroffene von Strafverfahren Dieses Lexikon soll den Betroffenen von Strafverfahren einige Orientierungspunkte geben. Es ist keineswegs vollständig, sondern greift nur die wichtigsten
MehrDas Zwischenverfahren. 199 211 StPO. Wiss. Mit. Ines Klein 1
Das Zwischenverfahren 199 211 StPO Wiss. Mit. Ines Klein 1 Sinn und Zweck Bevor eine öffentliche Hauptverhandlung stattfindet, soll von einer unabhängigen Instanz in einem nichtöffentlichen Verfahren geprüft
MehrVorwort Hinweise zur Benutzung des Handbuchs. Literaturhinweise Abkürzungsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort Hinweise zur Benutzung des Handbuchs Inhaltsverzeichnis Literaturhinweise Abkürzungsverzeichnis V XI XVII XXVII XXXI A Ablehnung/Auswechslung eines Dolmetschers 1 Ablehnung
MehrStrafprozessrecht SoS 2006
Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl Gliederung 21. Stunde 8. ordentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe a) Überblick über die Rechtsmittel und Rechtsbehelfe b) Berufung c) Revision
MehrRechtschutz im Ermittlungsverfahren
Rechtschutz im Ermittlungsverfahren Übersicht 1. Der Einspruch wegen Rechtsverletzung ( 106 StPO) 2. Der Antrag auf Einstellung des Verfahrens ( 108 StPO) 3. Die Beschwerde ( 87 StPO) Einspruch Jede Person,
MehrVergleichen Sie die beiden Rechtsordnungen, indem Sie die Gemeinsamkeiten herausfinden.
Vergleichen Sie die beiden Rechtsordnungen, indem Sie die Gemeinsamkeiten herausfinden. Unterschiede bzw. Deutsches Recht: 12 StGB Verbrechen und Vergehen (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im
MehrDas gerichtliche Verfahren erster Instanz
Kapitel 3 Das gerichtliche Verfahren erster Instanz 360 361 3. Der Eröffnungsbeschluss Gelangt das Gericht was den Regelfall bildet nach Prüfung zu dem Ergebnis, ein hinreichender Tatverdacht liege vor
MehrKapitel 8. Vorträge aus anwaltlicher Sicht. A. Aufgabenstellungen
beck-shop.de Kapitel 8. Vorträge aus anwaltlicher Sicht 131 132 A. Aufgabenstellungen Anwaltliche Aufgabenstellungen nehmen kontinuierlich zu. Durch Aktenvorträge aus der Sicht eines Rechtsanwalts wird
MehrDie Revision im Strafrecht
NomosReferendariat Weidemann Scherf Die Revision im Strafrecht 2. Auflage Nomos NomosReferendariat Dr. Matthias Weidemann, Richter am Landgericht Fabian Scherf, Richter am Oberlandesgericht Die Revision
MehrEntschädigung nach Art. 41 EMRK: 1.000,- für immateriellen Schaden, 3.500, für Kosten und Auslagen (einstimmig).
Bsw 30804/07 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kammer 5, Beschwerdesache Neziraj gg. Deutschland, Urteil vom 8.11.2012, Bsw. 30804/07. Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 6 Abs. 3 EMRK - Verwerfung der
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX
Seite Inhaltsübersicht........................................... VII Abkürzungsverzeichnis..................................... XV Literaturverzeichnis........................................ XIX A. Materielles
MehrSexuelle Gewalterfahrung in Kindheit und Jugend. Wichtige juristische Aspekte und Hintergrundinformationen für Psychotherapeutinnen und Beraterinnen
Sexuelle Gewalterfahrung in Kindheit und Jugend Wichtige juristische Aspekte und Hintergrundinformationen für Psychotherapeutinnen und Beraterinnen Gliederung Straftatbestände Strafrechtliche Verjährung
MehrFall: "Lamm" 1. Aktenauszug
1 Fall: "Lamm" 1. Aktenauszug Auszug aus dem Protokoll über die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht Münster vom 1.10.2003 in der Strafsache gegen Benno Lamm Öffentliche Sitzung Münster, den 1.10.2003
MehrInhalt. 1. Teil: Einführung 7. I. Allgemeine Hinweise 7. 1. Einführung 7 2. Vortragsstil 9. II. Vorbereitung des Aktenvortrages 10
Inhalt 1. Teil: Einführung 7 I. Allgemeine Hinweise 7 1. Einführung 7 2. Vortragsstil 9 II. Vorbereitung des Aktenvortrages 10 III. Der Aufbau des Aktenvortrages 11 1. Die Einleitung 12 2. Der Sachbericht
MehrVielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern.
Leseprobe Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie einen Auszug Ihres gewünschten JVP-Exemplars als Leseprobe. Sie können die komplette
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 312-2 Strafprozessordnung (StPO) 3. Aktualisierung 2015 (25. Juli 2015) Die Strafprozessordnung wurde durch Art. 1 Nr. 1 bis 12 des Gesetzes zur Stärkung des Rechts des
MehrA n k l a g e s c h r i f t
Aufbau Anklageschrift --------------------------------------------------------------- Staatsanwaltschaft Saarbrücken Aktenzeichen ( z.b. 33 Js 1223/05 ) Saarbrücken, den H a f t bzw. Unterbringung (falls
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
1 Ss 4/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5301 Ss 1/08 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 22 Ns 79/07, 22 Ns 32/07 Landgericht Potsdam 3.2 Ls 41/06 Amtsgericht Königs Wusterhausen 4152
Mehr21. Teil: Zu den Rechtsbehelfen (Grundzüge)
1. Abschnitt: Allgemeines zu den Rechtsbehelfen Ordentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe ordentliche Rechtsbehelfe gegen nicht rechtskräftige Entscheidungen R e c h t s m i t t e l außerordentliche
MehrÜBERBLICK ÜBER DAS GERICHTLICHE STRAFVERFAHREN (Univ.-Prof. Dr. Andreas Scheil) Literatur: Bertel/Venier, Strafprozessrecht, 4. Auflage, Manz 2010
ÜBERBLICK ÜBER DAS GERICHTLICHE STRAFVERFAHREN (Univ.-Prof. Dr. Andreas Scheil) Literatur: Bertel/Venier, Strafprozessrecht, 4. Auflage, Manz 2010 Das gerichtliche Strafverfahren ist geregelt in der StPO
MehrStrafprozessrechtliche Aspekte des Lawinenunfalls. Maria Auckenthaler, Staatsanwaltschaft Innsbruck
Strafprozessrechtliche Aspekte des Lawinenunfalls Maria Auckenthaler, Staatsanwaltschaft Innsbruck Allgemeines 9 Alpine Einsatzgruppen in Tirol (Bezirke) Polizeibeamte mit Alpinausbildung Alpinreferat
MehrDr. Jochen Zenthöfer STRAFPROZESSRECHT
Dr. Jochen Zenthöfer STRAFPROZESSRECHT StPO-Wissen kompakt und aktuell...... ist das Ziel dieses Grundkurses, der sich an alle richtet, die konzentriert die Vorlesungen Strafprozessrecht (in manchen Unis
MehrInhalt. A) Einleitung 7. I) Vorbereitung der Sitzung 7 II) Vor der Hauptverhandlung 8. B) Die Hauptverhandlung 9
Inhalt 1. Teil 7 A) Einleitung 7 I) Vorbereitung der Sitzung 7 II) Vor der Hauptverhandlung 8 B) Die Hauptverhandlung 9 I) Verhalten gegenüber dem Gericht 9 II) Gang der Hauptverhandlung 10 1. Aufruf der
Mehrvon Bedeutung sind, in Frage gestellt, noch ist die Wechselwirkung zwischen Höhe der zuerkannten Strafe und der Maßregel betroffen.
Leitsatz: Die Berufung kann innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs allein auf die Frage der Maßregel nach 69 StGB beschränkt werden, wenn der Rechtsmittelführer die die Entscheidung nach 69 StGB tragenden
MehrKLAUSUR NR. 887 FÜR GPA (STRAFRECHT)
SV 887 GPA / Seite 1 KLAUSUR NR. 887 FÜR GPA (STRAFRECHT) (Bearbeitungszeit 5 Std.) Amtsgericht Hamburg Altona - Strafrichter - Az.: 1 Ds 13 Js 134/10 Im Namen des Volkes In der Strafsache gegen den Schlosser
MehrRECHTSANWALTSKANZLEI MAAS
Informationen zum Strafrecht Das Strafrecht ist für das menschliche Zusammenleben von grundlegender Bedeutung. Die Gesellschaft sieht die Einhaltung bestimmter Regeln für absolut notwendig an. Bei Verletzungen
MehrStrafprozessrecht. Grundzüge des Strafverfahrens. von. Prof. Dr. jur. Arthur Hartmann. Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen.
Strafprozessrecht Grundzüge des Strafverfahrens von Prof. Dr. jur. Arthur Hartmann Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen und Prof. Dr. jur. Rolf Schmidt Hochschule für Angewandte Wissenschaften
MehrSchiedsamtsZeitung 73. Jahrgang 2002, Heft 6 Online-Archiv Seite 121 128 Organ des BDS
Das Privatklageverfahren Verhandlungsstrategien in der Sühneverhandlung von Rechtsreferendarin Cristina Tinkl, Münster Hinlänglich bekannt ist, dass in bestimmten Fällen aus dem Bereich der Privatklagedelikte
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 9. November 2005 in der Strafsache gegen
BUNDESGERICHTSHOF 1 StR 447/05 BESCHLUSS vom 9. November 2005 in der Strafsache gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StPO 136 Abs. 1 Satz 2, 163a Abs. 4 Satz 2; Art. 20 Abs. 3 i.v.m.
MehrBericht zur Belastung der bremischen Justiz. Fortschreibung 2013
Bericht zur Belastung der bremischen Justiz I. Ordentliche Gerichtsbarkeit Fortschreibung 2013 a) Richterdienst Amtsgerichte Zivilsachen Eingänge je Richter 728,4 677,8 687,7 719,3 670,9 Eingänge je Richter
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF 1 StR 421/12 BESCHLUSS vom 25. Oktober 2012 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung u.a. - 2 - Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Oktober 2012
MehrWahre Geschichte Eigentlich kein Witz, aber witzig: Anwaltsgeschichte des Jahres 2003
Wahre Geschichte Eigentlich kein Witz, aber witzig: Anwaltsgeschichte des Jahres 2003 Das ist die beste Anwaltsgeschichte des Jahres und wohl auch des Jahrzehnts. Sie ist wahr und hat den 1. Platz im amerikanischen
MehrPflichtvertiefungsveranstaltung Strafprozessrecht II im Sommersemester 2013
Pflichtvertiefungsveranstaltung Strafprozessrecht II im Sommersemester 2013 Zeit: Dienstag 15:15-16:15 und 16:30-17:30 Uhr Ort: Raum B 106 Hauptgebäude Rechtsmittel Beschwerde Berufung Revision Wiederaufnahme
MehrStrafprozessrecht für Linguisten
Wintersemester 2013/14 Strafprozessrecht für Linguisten 1 Wintersemester 2013/14 Überblick I. Rechtsquellen II. III. IV. Instanzenzug/Aufbau der Gerichte Beteiligte Verfahrensgrundsätze V. Der Dolmetscher
MehrDie Prüfung der Rechtsanwaltsund Notarfachangestellten
www.kiehl.de Breit Brüggen Neuhausen Solveen Die Prüfung der Rechtsanwaltsund Notarfachangestellten 9. Auflage Vorwort Das Prüfungsbuch möchte alle angehenden Rechtsanwaltsfachangestellten bzw. Rechtsanwalts-
MehrVertiefung Strafverfahrensrecht Grundsätze des Beweisrechts Sommersemester 2010
Vertiefung Strafverfahrensrecht Grundsätze des Beweisrechts Sommersemester 2010 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Björn Gercke (Köln) A. Beweisgrundsätze I. Amtsermittlungsgrundsatz / Instruktionsmaxime
MehrEin Schulbesuch bei Gericht
Ein Schulbesuch bei Gericht Ein Schulbesuch bei Gericht Verteilerhinweis Diese Informationsschrift wird von der Landesregierung in Baden-Württemberg im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur
MehrD i e R e c h t e d e s B e s c h u l d i g t e n i m S t r a f v e r f a h r e n - V e r f a h r e n s g r u n d s ä t z e -
D i e R e c h t e d e s B e s c h u l d i g t e n i m S t r a f v e r f a h r e n - V e r f a h r e n s g r u n d s ä t z e - (verfaßt von Rechtsanwalt Joachim Müller) Das Strafverfahren wird von einigen
MehrBerufsschule. Justizfachangestellte / Justizfachangestellter. Vorläufiger Rahmenplan (unter dem Vorbehalt der Genehmigung) Verfahrensrecht
Berufsschule Justizfachangestellte / Justizfachangestellter Vorläufiger Rahmenplan (unter dem Vorbehalt der Genehmigung) Verfahrensrecht () 1. Ausbildungsjahr Lfd. Lernziele Nr.: 1 Einführung in die Rechtspflege
MehrStrafprozessordnung: StPO
Beck`sche Kurz-Kommentare 6 Strafprozessordnung: StPO Gerichtsverfassungsgesetz, Nebengesetze und ergänzende Bestimmungen von Prof. Dr. Lutz Meyer-Goßner, Prof. Dr. Bertram Schmitt 56. Auflage Strafprozessordnung:
MehrEin Schulbesuch bei Gericht JUSTIZMINISTERIUM
Ein Schulbesuch bei Gericht JUSTIZMINISTERIUM Verteilerhinweis Diese Informationsschrift wird von der Landesregierung in Baden-Württemberg im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Unterrichtung
MehrDas Reformpaket zur Strafprozessordnung Schnellere Verfahren - Besserer Rechtsschutz
REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ Presseinformation vom 07. Mai 2014 Das Reformpaket zur Strafprozessordnung Schnellere Verfahren - Besserer Rechtsschutz Österreichs Justiz arbeitet effizient
MehrAmtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen: 34 Cs 8 Js 10081 311 2 Amtsgericht Stuttgart Im Namen des Volkes Urteil In dem Strafverfahren gegen 7) Katharine lngeborg Ertl (geb. Ulrich), geboren am 12.07.1962 in Stuttgart, verheiratet,
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3659. des Bundesrates. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3659 16. Wahlperiode 30. 11. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens A. Problem und Ziel InErfüllungihrergesellschaftlichenAufgabehatdieJustizindenvergangenen
MehrRECHTSORDNUNG (RO) A 2
Teil A Allgemeine Grundsätze 1. Verhalten der Verbandsangehörigen Die Mitglieder der Vereine, die dem DMV über die Landesverbände angeschlossen sind (Verbandsangehörige), haben die Satzung und Ordnungen
MehrAusbildungsplan für die strafrechtlichen Arbeitsgemeinschaften nach dem JAG NRW vom 11. März 2003. Stand: 1. Dezember 2003
Ausbildungsplan für die strafrechtlichen Arbeitsgemeinschaften nach dem JAG NRW vom 11. März 2003 Stand: 1. Dezember 2003 Vorbemerkung A. Organisation I. Einführungslehrgang (Strafrecht I) II. Arbeitsgemeinschaft
MehrR i c h t l i n i e zur Rechtsschutzgewährung für Bedienstete des Magistrats der Stadt Bremerhaven
R i c h t l i n i e zur Rechtsschutzgewährung für Bedienstete des Magistrats der Stadt Bremerhaven Inkrafttreten: 1. Oktober 2012 Beschlossen vom Magistrat am 17.10.2012 Magistrat der Stadt Bremerhaven
MehrErgebnisse und Stand der sog. Blockadeprozesse wegen Platzbesetzungen im Zuge des Anti-Nazi-Protestes am 19.02.2011 in Dresden
Ergebnisse und Stand der sog. Blockadeprozesse wegen Platzbesetzungen im Zuge des Anti-Nazi-Protestes am 19.02.2011 in Dresden Die bisherigen Ergebnisse der Strafverfahren gegen friedlichen Demonstranten,
MehrEntscheidung. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Fünfte Sektion
Entscheidung Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Fünfte Sektion Anonymisierte nichtamtliche Übersetzung aus dem Englischen Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin 03/04/07 ENTSCHEIDUNG über
MehrENQUETE Das neue Bild der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 11. Dezember 2007, Justizpalast, Festsaal
ENQUETE Das neue Bild der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 11. Dezember 2007, Justizpalast, Festsaal Christian PILNACEK Das Ermittlungsverfahren (Textfassung idf BGBl. I Nr. 93/2007; Übergangsbestimmungen
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 1 StR 387/13 URTEIL vom 5. November 2013 in der Strafsache gegen wegen Betruges - 2 - Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 5. November 2013,
MehrVorwort... Hinweise zur Benutzung des Handbuchs... Musterverzeichnis... Allgemeines Literaturverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...
Vorwort.............................................. Hinweise zur Benutzung des Handbuchs......................... Musterverzeichnis........................................ Allgemeines Literaturverzeichnis..............................
MehrBeweisrecht der StPO
Beweisrecht der StPO Spezialkommentar von Prof. Dr. Ulrich Eisenberg 9. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 66885 2 Zu Leseprobe und Sachverzeichnis
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
9 Bs 181/149 REPUBLIK ÖSTERREICH OBERLANDESGERICHT GRAl EINGEGANGEN 24. JULI 2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Oberlandesgericht Graz hat durch den Senatspräsidenten DI Dr.Luger als Vorsitzenden, die Richterin
Mehr39. Brief: Passionara und das Rechtsmittelverfahren im Strafprozess
39. Brief: Passionara und das Rechtsmittelverfahren im Strafprozess Liebe Passionara! Urteile können durch das erkennende Gericht nach Abschluss ihrer Verkündung grundsätzlich nicht mehr berichtigt werden.
MehrUnter Beobachtung. SIGINT 2009 Udo Vetter Fachanwalt für Strafrecht
Unter Beobachtung SIGINT 2009 Udo Vetter Fachanwalt für Strafrecht Das Internet ein rechtsfreier Raum? Anlassunabhängige Internetrecherche BKA Landeskriminalämter Strafanzeigen durch Internetnutzer Behörden
MehrHäusliche Gewalt. Was versteht man unter häuslicher Gewalt?
Häusliche Gewalt Was versteht man unter häuslicher Gewalt? Unter "häuslicher Gewalt" wird im Allgemeinen die Gewaltanwendung in Ehe- und Partnerbeziehungen verstanden. Ganz überwiegend handelt es sich
MehrThüringer Landtag 5. Wahlperiode
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 23.04.2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Meyer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Finanzministeriums Steuervollzug mit Hilfe der Steuerfahndung und Einleitung
MehrBayerisches Staatsministerium der Justiz. Besuch einer Gerichtsverhandlung. www.justiz.bayern.de
Bayerisches Staatsministerium der Justiz Besuch einer Gerichtsverhandlung www.justiz.bayern.de Besuch einer Gerichtsverhandlung Teil 1 Das Strafverfahren im Überblick Teil II Was hat ein Amtsgericht alles
MehrStaatsanwaltliche Verfügungen und Zusatzanträge in der Assessor-Klausur
Staatsanwaltliche Verfügungen und Zusatzanträge in der Assessor-Klausur Dr. Christian Lucas Neben der Prüfung materiell-rechtlicher Straftatbestände ist es in der Staatsanwaltsklausur regelmäßig geboten,
MehrALPMANN SCHMIDT ISBN: 978-3-86752-045-4. StPO. 10,90 Alpmann Schmidt. 6. Auflage 2008
ALPMANN SCHMIDT 6. Auflage 2008 9 783867 520430 520447 520454 10,90 ISBN: 978-3-86752-045-4 Sascha Lübbersmann Rechtsanwalt Dr. Rolf Krüger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht 6., überarbeitete
MehrRECHTSORDNUNG (RO) A 2
Teil A Allgemeine Grundsätze 1. Verhalten der Verbandsangehörigen Die Mitglieder der Vereine, die dem DMV über die Landesverbände angeschlossen sind (Verbandsangehörige), haben die Satzung und Ordnungen
MehrAusgefiltert: Mehrfachtaten bereits erfasster Tatverdächtiger. Ausgefiltert: Tatverdächtige unter 14 Jahre, die nicht strafmündig sind
Felicitas Klemm, Doris Witte Strukturen und Entwicklungen der sächsischen Strafrechtspflege Vorbemerkungen Die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken des Statistischen Landesamtes berichten über die
MehrAuf der Seite, die wir im Zivilprozess Klägerseite nennen, treten im Strafverfahren
Seite 64 3 Strafverfahren Da auch das Strafverfahren ein gerichtliches Verfahren ist, ähnelt die Terminologie des Strafverfahrens der des Zivilprozesses. Im Folgenden soll sie daher nur insoweit behandelt
MehrGesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015)
Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015) Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist verabschiedet
MehrALPMANN SCHMIDT. StPO. 7. Auflage 2011
ALPMANN SCHMIDT 7. Auflage 2011 Frank Müller Rechtsanwa lt 7., überarbeitete und erweiterte Auflage 2011 ISBN: 978-3-86752-162-8 Verlag: Alpmann und Schmidt Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbh
MehrNACHTRÄGE / IM STRAßENVERKEHR UMGANG. mit Mängeln. am Bau STRAFTATEN UND ORDNUNGSWIDRIGKEITEN STRAF- UND BUßGELDVERFAHREN, RECHTSFOLGEN
STRAFTATEN UND ORDNUNGSWIDRIGKEITEN NACHTRÄGE / IM STRAßENVERKEHR UMGANG STRAF- UND BUßGELDVERFAHREN, EINZELNE TATVORWÜRFE UND mit Mängeln RECHTSFOLGEN am Bau FAHRLEHRERFORTBILDUNG 2012 Kanzlei am I N
MehrFehlverhalten im Gesundheitswesen
Fehlverhalten im Gesundheitswesen Vortrag bei der AOK Baden-Württemberg Übersicht Relevante Straftatbestände Fehlverhalten in der Praxis: Erscheinungsformen Rechtliche Beurteilung Grundlagen der Strafbarkeit
MehrRechte und Pflichten des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren
Rechte und Pflichten des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren Rechtsanwalt Dirk Löber Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwälte Löber & Sonneborn Rathausplatz
MehrStrafprozessrecht im Überblick Juniorprofessor Dr. Isfen
C. Subjekte des Ermittlungsverfahrens 3. Der Verteidiger I. Stellung des Verteidigers a) Der Verteidiger als Beistand des Beschuldigten, 137 StPO, Art. 6 IIIc EMRK Waffengleichheit zwischen den Strafverfolgungsorganen
MehrHanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Aktenzeichen: Ws 183/12 5 Qs 306/12 zu 101 Ds 406 Js 1368/12 AG Bremen B e s c h l u s s in der Strafsache g e g e n [ ] geb. am: [ ]1995 in [ ] wohnhaft: [ ]
MehrRechtsmittel im Strafrecht Staatsanwalt Alain Lässer
Rechtsmittel im Strafrecht Staatsanwalt Alain Lässer lic. iur., RA, MAS ECI Kein Abschreiben der Folien nötig! Die Folien werden Ihnen nachträglich zur Verfügung stehen. Die Folien sind zwecks Notizen
MehrKurztitel Strafprozeßordnung 1975 Fundstelle BGBl.Nr. 631/1975 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2006. Außerkrafttretedatum BG.
Bl.Nr. 631/1975 zuletzt geändert durch Bl. I Nr. 102/2006 185 20070101 20071231 185. Der Untersuchungshäftling ist in dem Gefangenenhaus des für das Strafverfahren zuständigen Gerichtshofes anzuhalten.
MehrGeldstrafe und bedingte Freiheitsstrafe nach deutschem und polnischem Recht
Geldstrafe und bedingte Freiheitsstrafe nach deutschem und polnischem Recht Rechtshistorische Entwicklung und gegenwärtige Rechtslage im Vergleich Von Maciej Tvlafolepszy Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis
Mehr