Verfahrensanweisung zur Ladungssicherung im Straßenverkehr

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1 : 1 von 10 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Geltungsbereich 3. Rechtsvorschriften 4. Richtlinien und Normen: 4.1 Mitgeltende Unterlagen 5. Anforderung Transportaufbauten 6. Verladung und Sicherung 6.1. Verlegemuster des Rutschhemmenden Materials (RhM) Paletten mit Kufen Paletten mit Füßen 6.2. Verladung Gitterboxen Fahrzeug CODE XL mit Palettenanschlagleisten Fahrzeug CODE L mit Palettenanschlagleisten Fahrzeug CODE L ohne Palettenanschlagleisten 6.3. Verladung von diversen Ladeeinheiten Verladung von Europaletten Verladung von Achspaletten Verladung von Holmpaletten Verladung von Kartonpaletten 7. Checkliste Ladungssicherheit 8. Fazit

2 : 2 von Vorwort Die Verfahrensanweisung dient der rechtssicheren Umsetzung der geltenden Vorschriften zur Ladungssicherung für den Bereich Versand / Lager der Firma ALOIS KOBER GMBH Kötz. Die Ladeeinheiten müssen nach einschlägigen Richtlinien und Normen verladen und gesichert werden. Ziel dieser Anweisung ist, Gefahren und Beschädigungen im auszuschließen und damit auch die Transportqualität zu steigern. 2. Geltungsbereich Die Anweisung richtet sich an alle Beteiligte im Bereich Versand / Lager am Standort Kötz, welche in den Verladeprozess involviert sind aber auch an beteiligte Spediteure, Frachtführer und Unternehmen, welche für die ALOIS KOBER GMBH Kötz tätig sind. Von Selbstabholern bzw. von unseren Kunden beauftragte Spediteure wird die Anwendung dieser Verfahrensanweisung ebenfalls erwartet.. 3. Rechtsvorschriften 22 StVO ( Straßen-Verkehrs-Ordnung): Ladegut ist zu sichern Ladung ist gegen herabfallen und Lärmen besonders zu sichern. 23 StVO ( Straßen-Verkehrs-Ordnung): Pflichten des Fahrzeugführers Die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs darf durch die Ladung nicht beeinträchtigt werden. Verantwortung des Fahrzeugführers. 30 StVZO ( Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung): Fahrzeugbeschaffenheit Verkehrsüblicher Betrieb von Fahrzeugen darf niemand schädigen oder gefährden. 31 StVZO ( Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung): Betriebsverantwortung Verantwortung des Fahrzeughalters für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs und der Ladung. 412 HGB Betriebssichere Verladung Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.

3 : 3 von Richtlinien und Normen VDI 2700: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen VDI 2700 Blatt 2: Berechnung der Zurr- und Sicherungskräfte VDI 2700 Blatt 3: Ladungssicherungsmittel VDI 2700 Blatt 4: Lastverteilungsplan VDI 2700 Blatt 5: Ladungssicherung Qualitätsmanagementsystem VDI 2700 Blatt 14: Reibwerte und ihre Ermittlung VDI 2700 Blatt 15: Rutschhemmende Materialien (RhM) DIN EN : Berechnung der Zurr- und Sicherungskräfte DIN EN : Zurrgurte aus Chemiefasern DIN EN 12640: Zurr- und Anschlagpunkte auf Nutzfahrzeugen DIN EN 12642: Nutzfahrzeugaufbauten XL Anhang A und B 22 BGV D 29: UVV Vorschriften für Nutzfahrzeugaufbauten 4.1. Mitgeltende Unterlagen Anforderungsprofil für Transporte im Straßengüterverkehr und kombinierten Verkehr (Stand März 11) der ALOIS KOBER GMBH. 5. Anforderung Transportfahrzeugaufbauten Fahrzeugaufbauten der Norm DIN EN müssen mindestens CODE L oder CODE XL (Anforderungen an Aufbauten für Nutzfahrzeuge), DIN EN 283 (Prüfanforderungen für Wechselbehälter) und der DIN EN (Anforderungen und Prüfung von Zurrpunkten an LKW/Anhänger) entsprechen. Die Transportfläche selbst muss besenrein, trocken, frei von Öl und Nässe sein. LKW Kofferaufbauten dürfen nicht eingesetzt werden. 6. Verladung- und Sicherung Die Ladeeinheiten mit Holmpaletten, Achspaletten, Gitterboxpaletten und Europaletten sind mit den Füßen oder Kufen auf RhM (ca. 0x0x8 mm) zu stellen. Die Ladeeinheiten sollen, wenn möglich, formschlüssig von der Stirnwand nach hinten und nach links und rechts verladen werden. Zurrmittel mit Langhebelratsche mit einer Vorspannkraft von 1000 dan sind einzusetzen. Grundsätzlich muss jedes eingesetzte Fahrzeug über mindestens 18 Stück einsatzfähige Zurrgurte verfügen. Die Zurrgurte müssen der DIN-EN entsprechen.

4 : 4 von Verlegemuster der RhM Paletten mit Kufen Fahrtrichtung RhM Verladung Paletten mit Füßen Fahrtrichtung RhM Verladung

5 : 5 von Verladung Gitterboxen: Fahrzeug CODE XL mit Palettenanschlagleisten Bei reiner Gitterboxverladung sind keine weiteren Sicherungsmaßnahmen bei formschlüssiger Verladung erforderlich. Bei einem Abstand von mehr als 15 cm nach hinten muss ein Heckabschluss angebracht werden. Die Klappe der Gitterbox muss bei der letzten Ladereihe nach vorne zeigen. Bei Längsverladung der Gitterbox müssen die Klappen der Gitterbox nach innen zeigen Fahrzeug CODE L mit Palettenanschlagleisten Es gilt die gleiche Regelung wie unter jedoch ist nur eine einlagige Verladung zulässig. Bei zweifach oder dreifach übereinander gestapelten Gitterboxen muss jeder Ladehub gezurrt werden. Leere Gitterboxen, zweifach übereinander geladen, benötigen keine weitere Sicherung. Auch hier ist ggf. ein Heckabschluss nach erforderlich.

6 : 6 von Fahrzeug CODE L ohne Palettenanschlagleisten Die Gitterboxen oder Europaletten mit Karton sind entsprechend dem Verlegemuster der RhM unter Punkt zu sichern. Jede Ladereihe ist durch eine Niederzurrung zu sichern Verladung von diversen Ladeeinheiten Die Verzurrung von Ladeeinheiten muss bei einer Höhe ab 1,25 m so erfolgen, dass aufgrund der Kippgefahr nach vorne, das hintere Zurrmittel schräg nach hinten verspannt wird. Das gilt jedoch nur bei freistehender Sendung, ohne Formschluss Verladung von Achsen auf Europaletten Gewicht max. bis 4 Tonnen je Reihe. Die Palettenfüße sind auf RhM entsprechend verlegt gemäß Muster unter Punkt zu sichern. Jede Reihe ist mit bis zu 3 Zurrmittel durch Niederzurren zu sichern.

7 : 7 von Verladung von Achspaletten Gewicht bis max. 3 Tonnen je Reihe. Die Palettenfüße sind auf RhM entsprechend verlegt gemäß Muster unter Punkt zu sichern. Jede Reihe ist mit bis zu 3 Zurrmittel durch Niederzurren zu sichern Verladung von Holmpaletten Gewicht bis max. 8 Tonnen je Reihe. Die Palettenfüße sind auf RhM entsprechend verlegt gemäß Muster unter Punkt zu sichern. Jede Reihe ist mit bis zu 5 Zurrmittel durch Niederzurren zu sichern.

8 : 8 von Verladung von Kartonpaletten Zur Sicherung von Ladungsteilen mit Kartonagen oder scharfkantigen Teilen ist entsprechendes Kantenschutzmaterial mitzuführen. Das Kantenschutzmaterial sollte bei Niederzurren von Ladungen so beschaffen sein, dass eine gleichmäßige Verteilung der Zurrkräfte auf beiden n möglich ist. 7. Checkliste Ladungssicherung: Um alle Punkte der Ladungssicherung konsequent überprüfen zu können, dient die angehängte Checkliste als Orientierungshilfe. 8. Fazit: Alle Beteiligten der Transportkette, wie Absender, Verlader, Halter und Fahrzeugführer tragen gemeinsam Verantwortung für die ordnungsgemäße Ladungssicherung. Die einzelnen Verantwortlichkeiten sind nur schwerlich exakt voneinander abzugrenzen. Besonders Absender / Verlader und Fahrzeugführer müssen zusammenarbeiten. Keiner darf sich ausschließlich auf den anderen Allein verlassen!

9 : 9 von 10 QM Ü Prozess: Versand BN.1 Kötz von 1 Prozessschritte / Beschreibung Checkliste Ladungssicherung Datum: Durchführender: Amtliches Kennzeichen: Spedition/ Frachtführer: Empfänger: Lieferung (AK-NR): Verlader AL-KO: Ladegut bestehend aus: Gitterboxen Holmpaletten Sonstiges Checkliste Ladungssicherung Standort: Nummer: Europaletten Achspaletten (Bund/ Kartonage/Einwegpalette) Fahrzeug optisch in gutem Zustand? Ja Nein Ladevolumen ausreichend gestellt? Ja Nein Ladefläche, frei von Schmutz und Unrat? Ja Nein Ladungssicherung Material: Gurte verwendet: Ja Nein Anti-Rutschmatten verwendet: Ja Nein Ladungssicherung ausreichend? Ja Nein

10 : 10 von 10 Beanstandung / Mängel / weitere Maßnahmen: erstellt: Abteilung: Ausgabe: vom: M. Rominger Versand

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