Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung

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1 Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung

2 Die Pensionszusage. Stufe 1: Pensionszusage Stufe 2: Rückdeckungsversicherung Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 2

3 Definition. Eine Pensionsverpflichtung ist die Verpflichtung eines Unternehmens, seinen Arbeitnehmern und ihren Hinterbliebenen für das Alter und für den Fall des Todes oder der Invalidität aus betrieblichen Mitteln eine Versorgung zu zahlen. Entscheidendes Merkmal der Pensionsverpflichtung ist, dass das Unternehmen selbst Träger der Versorgung ist. Deshalb bezeichnet man die Pensionsverpflichtung auch als Direktzusage oder als unmittelbare Versorgungszusage. Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 3

4 Pensionszusage durch Entgeltumwandlung. Der Arbeitnehmer verzichtet auf Barlohn und erhält stattdessen Versorgungslohn. Das Unternehmen schließt eine entsprechende Rückdeckungsversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Der Entgeltverzicht entspricht dem Beitrag zur Rückdeckungsversicherung. Die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung bestimmen Inhalt und Höhe der Zusage. Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 4

5 Vertriebschancen. Wie auch die anderen Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung bietet die Pensionszusage in Verbindung mit einer korrespondierenden Rückdeckungsversicherung hervorragende Vertriebschancen: Langfristige Kundenbindung in stornosicherem Geschäftsfeld Hohe Versicherungssummen, v. a. im Bereich der GGF-Versorgung Individuelle Absicherung aller Versorgungsrisiken durch umfangreiche und flexible Produktpalette der NLV Gute Möglichkeiten für Anschlussgeschäft, z. B. bei Erhöhung der bestehenden Versorgung oder bei einer Ablösung der Pensionszusage durch Unterstützungskasse oder Pensionsfonds Kompetente Unterstützung durch die NBB Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 5

6 Verbreitung der Durchführungswege. Alterssicherungsbericht 2012: Entwicklung der Zahl der aktiven bav-anwartschaften nach Durchführungswegen von 2001 bis 2015 (einschl. Mehrfachanwartschaften) In Mio. Direktzusagen und Unterstützungskassen Direktversicherungen 3,9 4,0 4,7 4,5 4,5 4,6 4,8 4,7 4,2 4,2 4,1 4,2 4,3 4,7 4,9 5,1 Pensionsfonds 0,1 0,1 0,3 0,3 0,4 0,4 0,4 Pensionskassen 1,4 3,2 4,1 4,5 4,5 4,6 4,8 4,8 Öffentliche Zusatzversorgungsträger 5,1 5,4 5,3 5,2 5,1 5,2 5,3 5,4 Insgesamt 14,6 16,9 18,3 18,6 18,7 19,5 20,2 20,4 Quelle: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V; Stand Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 6

7 Prozentuale Aufteilung der Deckungsmittel in der bav. Prozentuale Aufteilung der Deckungsmittel in der betrieblichen Altersversorgung im Jahr nach Durchführungswegen 10,8% 5,5% Deckungsmittel 2014: 557,0 Mrd. EUR 25,7% 51,2% Direktzusagen Unterstützungskassen Pensionskassen Direktversicherungen Pensionsfonds 6,8% Quelle: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V.; Stand: Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 7

8 Zustandekommen der Pensionszusage. Regelung durch Tarifvertrag Vereinbarung muss schriftlich zwischen den tariffähigen Parteien getroffen werden und gilt unmittelbar und zwingend für die betroffenen Mitglieder der Parteien. Regelung durch Betriebsvereinbarung Vereinbarung nur möglich, wenn für den Betrieb keine einschlägige tarifliche Regelung besteht. Sie gilt unmittelbar und zwingend für alle von der Betriebsvereinbarung betroffenen Mitarbeiter. Regelung durch Gesamtzusage Einseitig vom Arbeitgeber erlassene Versorgungsordnung. Sie bindet den Arbeitgeber, sofern sie von ihm in geeigneter Weise bekannt gegeben wurde (z. B. Aushändigung im Rahmen einer Betriebsversammlung oder Aushang am Schwarzen Brett ). Regelung durch betriebliche Übung Ruhegeldverpflichtung entsteht, wenn ein Arbeitgeber gleichbleibend Ruhegelder gewährt und hieraus der Arbeitnehmer nach Treu und Glauben schließen darf, der Arbeitgeber werde auch in Zukunft entsprechend verfahren. Regelung durch Individualzusage Ruhegeldverpflichtung entsteht, indem einzelnen oder mehreren Arbeitnehmern eine individuelle Versorgungszusage erteilt wird. Hierbei ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 8

9 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage. Vorteile für den Arbeitnehmer Individuelle Versorgungsmöglichkeiten (Alter, Tod, Invalidität) Wahl zwischen Renten- und Kapitalleistungen Sofortige finanzielle Absicherung Besteuerung erst bei Rentenbezug hohe Freibeträge Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 9

10 Pensionszusage durch Entgeltumwandlung. Vorteile für den Arbeitnehmer Individuelle Versorgungsmöglichkeiten (Alter, Tod, Invalidität) Wahl zwischen Renten- und Kapitalleistungen Sofortige finanzielle Absicherung Sofortige Steuerersparnis Sofortige Sozialversicherungsersparnis Besteuerung erst bei Rentenbezug hohe Freibeträge Sofortiger gesetzlicher Insolvenzschutz Tantiemeumwandlung/Umwandlung von Sonderzahlungen aufgrund der Möglichkeit von Einmalbeiträgen realisierbar Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 10

11 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage. Vorteile für den Arbeitgeber Langfristige Steuerstundung durch Rückstellungen Zusätzliche Liquidität in der Anwartschaftsphase Steuerbegünstigter Aufbau einer Versorgung Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 11

12 Pensionszusage durch Entgeltumwandlung. Vorteile für das Unternehmen Langfristige Steuerstundung durch Rückstellungen Zusätzliche Liquidität in der Anwartschaftsphase Steuerbegünstigter Aufbau einer Versorgung Sofortige Sozialversicherungsersparnis, sofern die jährliche Umwandlung nicht höher als 4 % der BBG (West) ist und die umgewandelten Gehaltsteile aus Einkommen innerhalb der BBG stammen Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 12

13 Pensionszusage. Einschränkungen für das Unternehmen: Bilanzielle Auswirkungen PSV-pflichtig Verwaltungsaufwendig auch in der Rentenphase Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 13

14 Pensionszusage durch Entgeltumwandlung: Wie wirkt sich das auf das Nettogehalt aus? Steuerklasse 1*, kein Kind, Brutto-Monatseinkommen 2.250,00 EUR Ist-Zustand Monatseinkommen (Brutto) Vermögenswirksame Leistungen Anteil steuerfrei im Monat (bav) Steuerbrutto Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer Sozialversicherungsbrutto Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung Auszahlung 2.250,00 EUR 40,00 EUR 0,00 EUR 2.290,00 EUR 252,50 EUR 13,88 EUR 0,00 EUR 2.290,00 EUR 184,50 EUR 210,38 EUR 33,75 EUR 34,31 EUR 1.480,68 EUR *RV: 18,7 %, AV: 3,0 %, KV: 15,5 %, PV: 2,8 % + 0,25 % Zuschlag (AN-Teil) Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 14

15 Pensionszusage durch Entgeltumwandlung: Wie wirkt sich das auf das Nettogehalt aus? Steuerklasse 1*, kein Kind, Brutto-Monatseinkommen 2.250,00 EUR, Entgeltumwandlung 100 EUR Ist-Zustand Nach Umwandlung Monatseinkommen (Brutto) 2.250,00 EUR 2.250,00 EUR Vermögenswirksame Leistungen 40,00 EUR 40,00 EUR Anteil steuerfrei im Monat (bav) 0,00 EUR 100,00 EUR Steuerbrutto Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer Sozialversicherungsbrutto Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung 2.290,00 EUR 252,50 EUR 13,88 EUR 0,00 EUR 2.290,00 EUR 184,50 EUR 210,38 EUR 33,75 EUR 34,31 EUR 2.190,00 EUR 229,41 EUR 12,61 EUR 0,00 EUR 2.190,00 EUR 176,30 EUR 201,03 EUR 32,25 EUR 32,79 EUR Auszahlung 1.480,68 EUR 1.425,61 EUR *RV: 18,7 %, AV: 3,0 %, KV: 15,5 %, PV: 2,8 % + 0,25 % Zuschlag (AN-Teil) Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 15

16 Lohnsteuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer. Vor Eintritt des Versorgungsfalls: Keine Auswirkungen, da dem Arbeitnehmer noch keine Leistungen zufließen Nach Eintritt des Versorgungsfalls: Die Versorgungsleistungen gehören beim Arbeitnehmer zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit ( 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Sie sind deshalb lohnsteuerpflichtig. Allerdings bleiben im Rahmen des Versorgungsfreibetrags 20,8 % der Versorgungsbezüge, max EUR (+ max. 468 EUR Zuschlag / Prozentsatz bis 2040 stetig auf 0 % sinkend), im Veranlagungszeitraum steuerfrei nach 19 Abs. 2, S. 1 EStG. Des Weiteren können der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 102 EUR sowie die Vorsorgeaufwendungen ( 10 EStG) angerechnet werden. Da es sich bei betrieblichen Pensionszahlungen i. d. R. um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit handelt, kann bei einer Kapitalisierung der Rente der Abfindungsbetrag nach 34 Abs. 1 EStG ermäßigt besteuert werden. Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 16

17 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung beim Arbeitnehmer. Vor Eintritt des Versorgungsfalls: Sofortige Sozialversicherungsersparnis, sofern die jährlichen Umwandlungen nicht höher als 4 % der BBG (West) sind und die umgewandelten Gehaltsteile aus Einkommen innerhalb der BBG stammen. Nach Eintritt des Versorgungsfalls: Versorgungsleistungen sind in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei. Ist der Rentner in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert, besteht Beitragspflicht, wenn die beitragspflichtigen Versorgungsbezüge (V) 1/20 der monatlichen Bezugsgröße übersteigen; z. B. 2017: (V) > 148,75 EUR (alte Bundesländer). Der Beitragssatz beträgt in diesem Fall 100 % des allgemeinen Beitragssatzes der zuständigen Krankenkasse. Dazu kommt der volle Beitrag zur Pflegeversicherung. Werden Rentenzusagen kapitalisiert oder werden Kapitalzusagen fällig, wird ein monatlicher Zahlbetrag in Höhe von 1/120 der Kapitalleistung angenommen. Dieser wird längstens für 120 Monate mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belegt. Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 17

18 Rückstellungen. Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 18

19 Rückstellungen. Was versteht man eigentlich unter Rückstellungen? Warum müssen Rückstellungen gebildet werden? Welche Voraussetzungen für die Bildung von Pensionsrückstellungen müssen laut 6a EStG erfüllt werden? Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 19

20 Rückstellungen. Definition Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die der Art nach bekannt sind, nicht aber der Höhe und Fälligkeit nach. Passivposten in der Bilanz Die Bildung von Rückstellungen führt zu einer Erhöhung der Passiva. Buchungstechnischer Posten Der buchhalterische Aufwand mindert den Gewinn des Unternehmens (Aufwand für Pensionsverpflichtungen an Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen). Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 20

21 Warum müssen Rückstellungen gebildet werden? Grundlage bildet 249 HGB Ausweis von Verbindlichkeiten Merkposten in Bilanz Grundsatz der Bilanzwahrheit Steuerrechtliche Gründe (Substanz würde dem Unternehmen entzogen) Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 21

22 Gliederung einer Bilanz. Aktiva A. Anlagevermögen: I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen III. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen: I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere IV. Schecks, Kassenbestand V. Bundesbank- und Postgiroguthaben bei Kreditinstituten Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag B. Sonderposten mit Rücklageanteil C. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2. Steuerrückstellungen 3. Sonstige Rückstellungen D. Verbindlichkeiten E. Rechnungsabgrenzungsposten Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 22

23 Rückstellungen allgemeine Anforderungen. Steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis Klarheit der Versorgungsvereinbarung (Schriftform) Keine Überversorgung Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 23

24 Rückstellungen Anforderungen des 6a EStG. Der Pensionsberechtigte muss einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen haben. Keine steuerschädlichen Vorbehalte z. B. Widerrufsvorbehalte Die Pensionszusage muss schriftlich erteilt sein; die Pensionszusage muss eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten. Bildung einer Rückstellung für Anwartschaften erstmals im Jahr der Zusageerteilung frühestens jedoch im Alter 27/28. Bildung der Erstrückstellung altersunabhängig bei arbeitnehmerfinanzierter Versorgung. Für Versorgungszusagen ab dem besteht eine Bilanzierungspflicht (Unterlassene Rückstellungen dürfen erst bei Eintritt eines Versorgungsfalls nachgeholt werden!). Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 24

25 Steuerbilanz das Teilwertverfahren. Ziel des Teilwertverfahrens ist die Verteilung des voraussichtlichen Aufwands der Pensionsleistung auf die Zeit der aktiven Tätigkeit des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers und die Verrechnung mit dem Ertrag der entsprechenden Arbeitsleistung. Für die Berechnung des Teilwerts schreibt 6a Abs. 3 Satz 3 EStG die Anwendung der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik und einen Rechnungszinsfuß (Abzinsungsfaktor) von 6 % p. a. vor. Der versicherungsmathematischen Methode liegen Erhebungen über die Sterbe- und Invaliditätshäufigkeit zugrunde, die nach mathematischen Regeln ausgewertet werden. Der Rückgriff auf statistische Hilfsmittel ist erforderlich, weil die Höhe der Pensionsverpflichtung nicht exakt bestimmbar ist. Die Finanzverwaltung wendet hierbei die RICHTTAFELN 2005 G der Heubeck- Richttafeln GmbH an. Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 25

26 Rückstellungsverlauf EUR Alters- und BU-Rente mtl. mit 60 % Witwenrente, Mann (Jahrgang 1977) Rückstellungen EUR Steuervorteil (30 %) Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 26

27 Rückstellungsverlauf EUR Alters- und BU-Rente mtl. mit 60 % Witwenrente, Mann (Jahrgang 1977) Rückstellungen Steuervorteil (30 %) EUR Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 27

28 Rückstellungsverlauf EUR Alters- und BU-Rente mtl. mit 60 % Witwenrente, Mann (Jahrgang 1977) Rückstellungen Steuervorteil (30 %) Tod EUR Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 28

29 Rückstellungsverlauf EUR Alters- und BU-Rente mtl. mit 60 % Witwenrente, Mann (Jahrgang 1977) Rückstellungen EUR Steuervorteil (30 %) BU Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 29

30 Auffüllungs- und Auflösungsrisiko EUR Alters- und BU-Rente mtl. mit 60 % Witwenrente, Mann (Jahrgang 1977) Teilwert WR-Barwert Auflösungsrisiko Auffüllungsrisiko Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 30

31 Maßgeblichkeitsprinzip und umgekehrte Maßgeblichkeit. Aktiva Handelsbilanz Passiva Aktiva Steuerbilanz Passiva A. Anlagevermögen 600 A. Eigenkapital 100 A. Anlagevermögen 600 A. Eigenkapital 300 B. Umlaufvermögen 400 B. Rückstellungen B. Umlaufvermögen 400 B. Rückstellungen Pensionsrückstellungen 600 Pensionsrückstellungen 400 C. Verbindlichkeiten 300 C. Verbindlichkeiten Handelsbilanz Steuerbilanz weitere Abkehr von der Einheitsbilanz! Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 31

32 Kerngedanke und Zielsetzung des BILANZRECHTSMODERNISIERUNGSGESETZES (BilMoG). Das Gesetz sorgt dafür, dass das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht auf Dauer beibehalten und für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt wird. Quelle: Homepage des BMJ am Kerngedanken des Gesetzesentwurfs: Erhöhung der Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses Annäherung des HGB an internationale Bilanzierungsvorschriften (IFRS) Deregulierung und Kostensenkung Wesentliches Ziel des BilMoG: realistischere Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 32

33 Bilanzielle Abbildung von Direktzusagen (Ansatz der Höhe nach). Bewertung der (Pensions-)Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags ( 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) Begriff Erfüllungsbetrag soll zum Ausdruck bringen, dass erwartete Preis- und Kostensteigerungen explizit bei der Rückstellungsbewertung zu berücksichtigen sind. Folge: deutliche Erhöhung der Pensionsrückstellungen Geschätzte Unterbewertung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von 80 Mrd. EUR Steuerliche Unbeachtlichkeit wegen Bewertungsvorbehalt in 6a EStG Fiskalpolitische Gründe Einbezug von Lohn- und Gehaltssteigerungen würde nach Schätzungen des BMF zu (diskontierten!) Steuerausfällen in Höhe von 15 Mrd. EUR führen. Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 33

34 Bilanzielle Abbildung von Direktzusagen: Diskontierungszinssatz. Einführung einer generellen Abzinsungspflicht für (Pensions-)Rückstellungen in 253 Abs. 2 Satz 1 HGB Diskontierung mit dem Marktzinssatz (von Deutscher Bundesbank veröffentlicht) Marktzinssatz ist als Durchschnittszinssatz der vergangenen 10 Jahre bzw. 120 Monate zu ermitteln. Besonderheit für Pensionsverpflichtungen und ähnlich langfristige Verpflichtungen: Zulässigkeit der Annahme einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 34

35 Bilanzielle Abbildung von Direktzusagen: weitere Parameter. Zusätzlich sind folgende Annahmen zu treffen: Gehaltstrend Rententrend Fluktuation Sonstige Parameter, die sich auf die Höhe der Pensionsansprüche auswirken Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 35

36 Übergangsregelung für zusätzliche Zuführungen. Zuführungen können auf 15 Jahre verteilt werden. Wahlrecht bei der Zuführungsbemessung Zuführung sofort in vollem Umfang Zuführung in gleichmäßig bemessenen Jahresraten Zuführung in unterschiedlich hohen Jahresraten, jährlich jedoch mindestens 1/15 des Unterschiedsbetrags bei Umstellung Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 36

37 NÜRNBERGER Rückdeckungsversicherung. Um sich von den betriebsfremden Risiken aus einer Pensionszusage zu befreien und im Versorgungsfall das notwendige Kapital zur Verfügung zu haben, empfehlen wir dem Arbeitgeber den Abschluss einer NÜRNBERGER Rückdeckungsversicherung. Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter der Versicherung ist der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist lediglich die versicherte Person. Er kann seine Ansprüche ausschließlich gegenüber seinem Arbeitgeber, nicht aber gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend machen. Pensionszusage und Rückdeckungsversicherung sind 2 getrennte Vorgänge, die auch getrennt zu bilanzieren sind (Saldierungsverbot)! Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 37

38 Startmaske Btnet. Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 38

39 Angaben zur versorgungsberechtigten Person. Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 39

40 Angaben zur Hinterbliebenenleistung. Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 40

41 Angaben zur Versorgungszusage. Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 41

42 Angaben zur Rückdeckung Tarifvorgabe. Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 42

43 Angaben zur Rückdeckung Zusatzversicherung BU. Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 43

44 Ergebnis. Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 44

45 NÜRNBERGER Rückdeckungsversicherung. Finanzierungsform* Zusageart* Arbeitgeberfinanziert Leistungszusage Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 45

46 NÜRNBERGER Rückdeckungsversicherung. Tarifoptimierung Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 46

47 NÜRNBERGER Rückdeckungsversicherung. Ausfinanzierung der Altersleistung Barwertorientiert (nach 6a EStG) Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 47

48 Beispiel ( 6a-barwertorientiert). 2017: 40-jähriger Arbeitnehmer (Jahrgang 1977), Endalter 67, Ehefrau Alter 37 Jahre (Jahrgang 1980), EUR Alters- und BU-Rente mtl. mit 60 % Witwenrente Die Verpflichtung Die Absicherung* Bei Berufsunfähigkeit jährliche Rente EUR EUR Bei Tod im 1. Versicherungsjahr (2017) EUR EUR** Bei Beginn der Altersrente EUR EUR *NÜRNBERGER Rückdeckungsversicherung **wegen primärem Ziel der Ausfinanzierung der Altersleistung Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 48

49 Die Steuer- und Liquiditätsrechnung (barwertorientiert). Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 49

50 Barwertorientiert (nach 253 HGB). Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 50

51 Beispiel (barwertorientiert (BilMoG) kapitalverzehrorientiert mit 4,01 %). 2017: 40-jähriger GGF (Jahrgang 1977), Endalter 67, Ehefrau Alter 37 Jahre (Jahrgang 1980), EUR Alters- und BU-Rente mtl. mit 60 % Witwenrente Die Verpflichtung des AG Die Absicherung* Bei Berufsunfähigkeit jährliche Rente EUR EUR Bei Tod im 1. Versicherungsjahr (2017) EUR EUR** Bei Beginn der Altersrente EUR EUR *NÜRNBERGER Rückdeckungsversicherung **wegen primärem Ziel der Ausfinanzierung der Altersleistung Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 51

52 Die Steuer- und Liquiditätsrechnung (kapitalverzehrorientiert). Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 52

53 Angebot Rückdeckungsversicherung (leistungshöhen-/rentenorientiert). Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 53

54 Beispiel (leistungshöhen-/rentenorientiert). 2017: 40-jähriger Arbeitnehmer (Jahrgang 1977), Endalter 67, Ehefrau Alter 37 Jahre (Jahrgang 1980), EUR Alters- und BU-Rente mtl. mit 60 % Witwenrente Die Verpflichtung Die Absicherung* Bei Berufsunfähigkeit jährliche Rente EUR EUR Bei Tod jährliche Witwenrente EUR EUR** Bei Beginn der Altersrente jährliche Rente EUR EUR *NÜRNBERGER Rückdeckungsversicherung **wegen primärem Ziel der Ausfinanzierung der Altersleistung Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 54

55 Die Steuer- und Liquiditätsrechnung (rentenorientiert). Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 55

56 Vergleich der Liquiditätsgewinne. Abfindungsorientiert Abfindungsorientiert: EUR Kapitalverzehrorientiert: EUR Leistungsorientiert: EUR Kapitalverzehrorientiert Leistungshöhenorientiert (in TEUR) Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 56

57 Bilanzielle Auswirkungen beim Arbeitgeber. Gewinnminderung Gewinnerhöhung Vor Eintritt des Versorgungsfalls - Rückstellungen - Beiträge zur Rückdeckungsversicherung - Zuwachs des Versicherungswerts Nach Eintritt des Versorgungsfalls - Bezahlte Renten - Auflösung der Rückstellungen Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 57

58 Argumente für den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung. Planmäßiger Vermögensaufbau Höhere Kreditwürdigkeit Erleichterter Firmenverkauf Erleichterte Übertragung der Pensionsverpflichtungen Keine betriebsfremden Risiken Kein Auffüllungsrisiko Kein Auflösungsrisiko Insolvenzschutz durch Verpfändung Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 58

59 Praxistipp: Abwicklung (PC-Angebotsprogramme der NÜRNBERGER Beratungstechnologie). Im Rahmen eines Rückdeckungsversicherungs-Abschlusses: LV-Antrag: VN + Bezugsrecht = Arbeitgeber VP = Arbeitnehmer Wichtig bei beherrschenden GGF: Verpfändungsvereinbarung NÜRNBERGER Service: Musterzusage Verpfändungsvereinbarung Muster-Gesellschafterbeschluss Versicherungsmathematisches Gutachten Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 59

60 Pensionszusage. Angebotssoftware Fachinformationen (BA520 PZ AG) (BA521 PZ EU) Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 60

61 WICHTIG: Keine Berufsunfähigkeitsrente bei Pensionszusagen durch Entgeltumwandlung! Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 61

62 Warum keine Berufsunfähigkeitsrente? Ausscheiden des Arbeitnehmers + Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften Anwartschaft auf Altersleistung Anwartschaft auf BU-Leistung + Beitragsfreistellung der Rückdeckungsversicherung Bei Eintritt des Versorgungsfalls: Arbeitgeber erhält keine BU-Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung. Nachfinanzierungsrisiko im BU-Fall liegt beim Arbeitgeber. Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 62

63 Wie kann dennoch ein BU-Risiko abgesichert werden? Der geeignete Weg: Direktversicherung Das geeignete Produkt: SBU2900 Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers: versicherungsvertragliches Verfahren Mitgabe der Police, wenn: Unwiderrufliches Bezugsrecht des Arbeitnehmers Keine Abtretung oder Beleihung Keine Beitragsrückstände Kein Beitragsabzug bei Überschussverwendung (keine BUZ-Bonusrente) Möglichkeit des Arbeitnehmers, zukünftig eigene Beiträge zu zahlen Entscheidung innerhalb von 3 Monaten Produkt- und Marktmanagement Leben; Stand Pensionszusage 63

64 Impressum. Haftungsbeschränkung Die Inhalte dieser Präsentation wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Dennoch übernimmt die NÜRNBERGER keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die NÜRNBERGER haftet nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass auf die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte dieser Präsentation vertraut wurde. Die NÜRNBERGER behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen, Ergänzungen oder Löschungen der Inhalte dieses Foliensatzes vorzunehmen. Urheberrecht Die in dieser Präsentation veröffentlichten Inhalte, Werke und bereitgestellten Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Art der Vervielfältigung, Bearbeitung, Verarbeitung, Einspeicherung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der NÜRNBERGER. Das unerlaubte Kopieren der bereitgestellten Informationen ist nicht gestattet. Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen stehen für beide Geschlechter gleichermaßen. Herausgeber: NÜRNBERGER Versicherung Ostendstraße 100, Nürnberg MM Produkt- Leben; und Stand Marktmanagement FirmenwagenRente Leben; Stand Pensionszusage 64

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