2. DAV-Leitfaden Temperaturabgesenkte Asphalte veröffentlicht. 4. Konjunkturpaket II Auswahl der Bieter für beschränkte Ausschreibungen
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1 Landesfachgruppe Straßen- u. Tiefbau An die Mitgliedsbetriebe sowie an alle Mitgliedsbetriebe der Landesfachgruppe Straßen- und Tiefbau Kts.: an die Geschäftsführungen der Innungen (KHS) Str. 07/ Wo-la 1. Ausbau der Bundesfernstraßen in Niedersachsen 2. DAV-Leitfaden Temperaturabgesenkte Asphalte veröffentlicht 3. Ausbau der Lkw-Stellplätze in Niedersachsen 4. Konjunkturpaket II Auswahl der Bieter für beschränkte Ausschreibungen 5. Entscheidung der VOB-Stelle: Vorrang Zusätzlicher Technischer Vertragsbedingungen vor der VOB/C 6. Betonstraßentagung Ausbau der Bundesfernstraßen in Niedersachsen In diesem Jahr werden über 40 % mehr Zuweisungen für den Bundesfernstraßenbau nach Niedersachsen fließen als 2008, ein Anstieg um über 200 Mio. Euro auf 700 Mio. Euro. Das sind etwa 100 Mio. Euro mehr als im Spitzenjahr 1998 zur Vorbereitung der Expo und ca. 200 Mio. Euro mehr als im normalen Jahresdurchschnitt. 70 % von diesem Gesamtbudget waren Anfang Juni 2009 bereits gebunden. Gegenüber dem Vorjahr wurden zu diesem Zeitpunkt bereits mehr Bauleistungen beauftragt, als im gesamten Jahr Das ist die Zwischenbilanz zum Bundesfernstraßenbau 2009 in Niedersachsen. Der Mittelzuwachs geht vor allem auf die Konjunkturprogramme zurück: das Arbeitsplatzprogramm Bauen und Verkehr (Konjunkturpaket I: 2009/10 für Niedersachsen 93 Mio. Euro), die Mehreinnahmen aus der Mauterhöhung ( für Niedersachsen 78 Mio. Euro) und den Pakt für Beschäftigung und Stabilität (Konjunkturpaket II: 2009/10; für Niedersachsen 78 Mio. Euro). Diese Gelder sollen unmittelbar der Bauwirtschaft zu Gute kommen.
2 2 Dabei sind für Niedersachsen zehn Neubauprojekte mit einem Bauvolumen von 225 Mio. Euro enthalten: die B 3, Ortsumgehung Wulmstorf (14 Mio. Euro Baukosten) und der Südteil der Ortsumgehung Celle (17 Mio. Euro), die B 27, Ortsumgehung Waake (12 Mio. Euro), die B 188, Ortsumgehung Danndorf/Velpke (10 Mio. Euro), die B 210, Ortsumgehung Schortens (35 Mio. Euro), die B 442, Ortsumgehung Eimbeckhausen (13 Mio. Euro), der Ausbau der A 7 zwischen Nörten-Hardenberg und Göttingen-Nord (39 Mio. Euro), die Ortsumgehung Aerzen an der B 1 (10 Mio. Euro), die Verlegung der B 241 zwischen Volpriehausen und Ellierode (29 Mio. Euro) und Ortsumgehung Berne an der B 212 (28 Mio. Euro). Von den 10 Maßnahmen sind bereits 6 in Bau, die restlichen sollen bis August 2009 in Bau gehen. Niedersachsen hat das Ziel, die vom Bund zugewiesenen Mittel komplett in die Bundesfernstraßeninfrastruktur zu investieren. Dazu soll die Straßenbauverwaltung bis Ende Juli 2009 nahezu das gesamte Bauprogramm beauftragt haben. 2. DAV-Leitfaden Temperaturabgesenkte Asphalte veröffentlicht Der Deutsche Asphaltverband hat den neu erstellten DAV-Leitfaden "Temperaturabgesenkte Asphalte" veröffentlicht. Der Leitfaden schildert die Vorteile des Einsatzes temperaturabgesenkter Asphalte wie die Verringerung der Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung und die Reduzierung des Energieeinsatzes sowie der CO 2 -Emissionen. Weiter behandelt der Leitfaden die zur Herstellung temperaturabgesenkter Asphalte eingesetzten Bindemittel und Zusätze und gibt praxisnahe Tipps bei der Asphaltmischgutherstellung und für den Einbau. Der DAV-Leitfaden wird vom Deutschen Asphaltverband kostenlos zur Verfügung gestellt. Er kann auf der DAV-Website als gedruckte Broschüre angefordert werden und steht dort auch direkt zum herunterladen als PDF-Datei zur Verfügung. 3. Ausbau der Lkw-Stellplätze in Niedersachsen Niedersachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Philipp Rösler und Achim Großmann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, haben Anfang Juni diesen Jahres eine gemeinsame Erklärung zwischen Bund und Land zum Ausbau der Lkw-Parkstände an Niedersachsens Autobahnen unterzeichnet. Bis Ende 2010 sollen rund 500 zusätzliche Lkw- Stellplätze in Niedersachsen geschaffen werden. Hierbei handelt es sich um eine erste Tranche von insgesamt über 3000 Lkw-Stellplätzen, deren Fertigstellung bis 2015 geplant ist. Rösler betonte die Notwendigkeit des Ausbaus der Parkplätze: "Die starke Zunahme des Straßengüterverkehrs in den vergangenen Jahren und die veränderten Lenk- und Ruhezeiten haben zu einer Überlastung der Parkflächen
3 3 für Lkw an den Autobahnen geführt. Der zügige Ausbau der Stellplätze nützt den Lkw-Fahrern und erhöht gleichzeitig die Verkehrssicherheit auf den Autobahnen. Nach der Anfang Juni 2009 geschlossenen Vereinbarung wird das Land die notwendigen Kapazitäten für Planung und Bau bereit stellen und die erforderlichen Baurechtsverfahren zügig abschließen. Der Bund wird dem Land die zum Ausbau erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stellen 4. Konjunkturpaket II Auswahl der Bieter für beschränkte Ausschreibungen Aufgrund einer Anfrage des BVN hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Auswahlpraxis bei beschränkten Ausschreibungen in den regionalen Geschäftsbereichen abgefragt. Dabei stellte sich heraus, dass das Instrument der beschränkten Ausschreibung nur in wenigen regionalen Geschäftsbereichen verstärkt eingesetzt wird, weil der seitens der Straßenbauverwaltung dabei zu betreibende Aufwand gegenüber der öffentlichen Ausschreibung kaum geringer sei und auch zeitliche Vorteile kaum zu verzeichnen wären. Die Geschäftsbereiche, in denen die beschränkte Ausschreibung aufgrund des Konjunkturpakets II vermehrt vorgenommen werde, so die Präsidentin der Landesbehörde, Frau Dipl.-Ing. Almuth Witthaus, haben zunächst eine Auflistung der in Frage kommenden geeigneten Unternehmen erstellt. Zum Teil wurden in diese Aufstellung Firmen aufgenommen, die sich im Jahr 2008 am häufigsten an öffentlichen Ausschreibungen beteiligt hatten. Ein Geschäftsbereich hat 15 Betriebe gelistet. Andere Geschäftsbereiche haben eine größere Anzahl von geeigneten Unternehmen ausgesucht. Aus dem Kreis der in Frage kommenden Unternehmen werden dann 5 bis 6 geeignete Firmen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Es werde besonders darauf geachtet, dass zwischen den Bewerbern oft gewechselt werde, um auf diese Weise eine möglichst gerechte Beteiligung an den beschränkten Ausschreibungen zu erzielen. Die Landesfachgruppe empfiehlt allen interessierten Mitgliedern, sich vorsorglich an den regionalen Geschäftsbereich der Straßenbauverwaltung zu wenden, um die Berücksichtigung bei beschränkten Ausschreibungen sicher zu stellen. 5. Entscheidung der VOB-Stelle: Vorrang Zusätzlicher Technischer Vertragsbedingungen vor der VOB/C Die strengeren Anforderungen der ZTV Asphalt an die Ebenheit haben Vorrang vor der DIN Zu dieser Entscheidung gelangte die VOB-Stelle im Fall 1557.
4 4 Folgender Sachverhalt lag zu Grunde: Ein öffentlicher Auftraggeber hat auf der Grundlage der VOB, Ausgabe 2006, Arbeiten zur Deckschichterneuerung an einem Brückenbauwerk ausgeschrieben und vergeben. Die Parteien streiten über die Anforderung an die Ebenheit der Deckschicht. Einige Positionen des Leistungsverzeichnisses lauten: Brückenbauwerk über... Menge AE / TA 876,00 m 2 Asphalt fräsen Asphalt fräsen und Material aufnehmen. Asphaltdeckschicht. Asphaltdeckschicht = Gussasphalt. Frästiefe 5,00 cm Auf Bauwerk mit Erschwernissen infolge Arbeiten bis an Kappen oder Fugen. Fläche = Fahrbahn. Breite der Fläche über 200 cm. Material der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Unebenheiten der gefrästen Fläche höchstens 6 mm innerhalb einer 4 m langen Messstrecke in Längs- und Querrichtung / ,20 m 2 Gussasphalt 0/S11 herstellen Asphaltdeckschicht aus Gussasphalt 0/11 S herstellen. Auf Bauwerken mit Verkehrsflächen der Bauklasse II. Baudicke 3,5 cm einschließlich eingedrücktem Abstreumaterial. Bindemittel = 30/45 und 2 M.-v.H. Naturasphalt / TA 832,20 m 2 Gussasphaltoberfläche bearbeiten Oberfläche der Gussasphaltschicht bearbeiten. Abstreumaterial, leicht bituminiert, auf die noch heiße Oberfläche maschinell aufbringen.
5 5 Mit profilierter Walze andrücken. Materialmenge 5 bis 8 kg/m 2. Lieferkörnung 2/5. Gesteinskörnung aus Gestein wie grobe Gesteinskörnung in Gussasphaltdeckschicht. Erkaltete Gussasphaltdeckschicht abkehren und nicht gebundenes und gelöstes Material der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Ferner gibt die Vergabestelle im Leistungsverzeichnis unter der lfd. Nr. 5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) vor, die für den Vertrag gelten sollen. Der Auftragnehmer meint, die von ihm hergestellte Deckschicht dürfe Toleranzen in der Ebenheit von 1 cm Höhenunterschied auf 4 m Länge aufweisen. Er verweist auf die DIN Außerdem habe der Auftraggeber als Teil der Baubeschreibung alle zurzeit für den Bundesfernstraßenbau geltenden Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Technischen Lieferbedingungen zum Vertragsbestandteil gemacht, ohne die für den Bauvertrag geltenden Bestimmungen eindeutig festzulegen. Demgegenüber meint der Auftraggeber, dass lediglich 4 mm Differenz in der Ebenheit akzeptabel sei und verlangt vom Auftragnehmer deshalb die Vereinbarung einer Minderung der Vergütung oder aber die Nachbesserung. Der Auftraggeber begründet seine Auffassung wie folgt: Gem. ZTV-ING gilt bei Deckschichten die ZTV-Asphalt. 2. Gem. ZTV-Asphalt, Tab. 1.7, gilt die zulässige Unebenheit von 4 mm bei maschinellem Einbau auf Asphaltunterlage mit zulässiger Unebenheit von 6 mm. 3. Nach ZTV-Asphalt ist Asphalt maschinell einzubauen. Somit gilt die lfd. Nr der DIN hier nicht. Das ergibt sich aus der Anmerkung unter Tabelle 1.7 der ZTV-Asphalt 01. ( In anderen Fällen siehe DIN 18317, Abschn und also beispielsweise bei Handeinbau) 4. Dass es sich bei der Unterlage um eine Schutzschicht (statt Binderschicht) handelt, ist unerheblich, was auch in VOB-Fällen bestätigt wird. 5. Die Ebenheit der Schutzschicht wurde im Bauvertrag nicht geregelt. Bei Schutzschichten aus Asphaltmischgut gilt gem. ZTV-ING (Zif. 4.9) ebenfalls die ZTV-Asphalt. Und da gilt bei Binderschichten auf gebundener Unterlage eine Toleranz bis 6 mm. Im LV OZ wurde für das Fräsen eine zulässige Unebenheit von 6 mm verlangt.... Frage: Hat der AG einen Anspruch auf Nachbesserung oder Minderung?
6 6 Stellungnahme: Die vom Auftraggeber in der Baubeschreibung unter Punkt 5 aufgeführten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) sind Vertragsbestandteil des VOB-Bauvertrages geworden. Nach 1 Nr. 1 VOB/B gelten als Bestandteil des Vertrages auch die Allgemein Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Die DIN und die ZTV Asphalt enthalten unterschiedliche Regelungen über Ebenheitstoleranzen. Widersprüche im Vertrag werden durch die Rangfolge in 1 Nr. 2 VOB/B aufgelöst. Danach haben die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen unter d) Vorrang vor der VOB/C unter e). Dem Auftraggeber steht daher wegen der Nichteinhaltung der vereinbarten Toleranzen das Recht zu, die Nachbesserung gemäß 13 Nr. 5 VOB/B oder die Minderung der Vergütung gemäß 13 Nr. 6 VOB/B zu verlangen. 6. Betonstraßentagung 2009 Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) veranstaltet vom 17. bis 18. September 2009 in Würzburg die Betonstraßentagung 2009 Tagungsgebühren pro Person FGSV-Mitglieder: 190,- - Nichtmitglieder: 230,- - Studenten: 45,- Anmeldeschluss ist Mittwoch, der 2. September 2009 Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung bitten wir bei Interesse der Homepage des FGSV unter zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen Baugewerbe-Verband Niedersachsen Landesfachgruppe Straßen- und Tiefbau gez. Diethard Heidemann Landesfachgruppenleiter gez. Carsten Woll Geschäftsführer
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