Leistungen der Eingliederungshilfe. Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII
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- Albert Tiedeman
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1 Leistungen der Eingliederungshilfe Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII Stichtag: Basis sind Daten der amtlichen Sozialhilfestatistik bis 2012
2 Aufgabe und Rechtsgrundlage der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern und Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Sie soll behinderte Menschen zu einem weitgehend selbstständigen Leben befähigen. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind (mit Ausnahme von seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen, die Leistungen nach dem SGB VIII erhalten). Weitere Voraussetzung ist, dass die entsprechende Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger (z. B. gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflegeoder Arbeitslosenversicherung) erbracht wird. Bis Ende 2004 bildete das 1962 in Kraft getretene Bundessozialhilfegesetz (BSHG) die rechtliche Grundlage für diese Leistung. Dieses wurde am durch das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII Sozialhilfe ) abgelöst. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird seither nach dem 6. Kapitel SGB XII gewährt. Hintergrundinformationen über die Statistik der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII Statistische Angaben über die im 6. Kapitel des SGB XII geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen werden durch die amtliche Sozialhilfestatistik mit dem Ziel erhoben, Daten zur Zahl und Struktur der Empfänger/-innen von Sozialhilfeleistungen sowie über die mit den verschiedenen Hilfearten verbundenen Ausgaben zu gewinnen. Rechtsgrundlage ist das 15. Kapitel SGB XII. Die genannten Statistiken werden als Vollerhebungen von den Statistischen Ämtern der Länder und dem Statistischen Bundesamt jährlich als Bundesstatistiken durchgeführt. Das Statistische Bundesamt übernimmt die technische und methodische Vorbereitung der Erhebungen, die Statistischen Ämter der Länder führen die Befragungen durch und bereiten die erhobenen Daten zu statistischen Ergebnissen auf. Es handelt sich um Sekundärstatistiken, bei denen vorliegende Verwaltungsdaten statistisch ausgewertet werden. Für die Erhebungen besteht eine Auskunftspflicht durch die örtlichen Träger oder die überörtlichen Träger der Sozialhilfe.
3 2 Empfängerzahlen In der Empfängerstatistik nach dem 6. Kapitel SGB XII werden zwei unterschiedliche Erfassungsverfahren durchgeführt: Zahl der Empfänger im Laufe des Jahres (kumulierte Zahl aller Empfänger, die während des Berichtsjahres mindestens einmal eine der Hilfe erhielten). Dies Erfassungsverfahren wird durchgängig seit 1963, der erstmaligen Erhebung der Sozialhilfestatistik durchgeführt. Zahl der Empfänger zum Stichtag des Jahres. Dies Erfassungsverfahren wurde erst spät für den Einrichtungsbereich ab 1988 und für den ambulanten Bereich ab 1994 durchgeführt. Diese beiden Erfassungsverfahren sorgen bei der Interpretation von Statistiken häufig für Verwirrung. Da Leistungen, die im Laufe des Jahres bezogen werden, nicht notwendigerweise auch zum Stichtag am Jahresende bezogen werden, ist die Zahl der Empfänger im Laufe des Jahres deutlich höher als zum Jahresende. Entwicklung der Empfängerzahlen Jahr Empfänger im Laufe des Jahres Empfänger am Jahresende Die Zahl der Hilfeempfänger wächst kontinuierlich seit der Einführung der Sozialhilfestatistik. Im früheren Bundesgebiet wuchs die Zahl der Leistungsempfänger im
4 3 Laufe des Jahres von knapp im Jahr 1963 auf knapp im Jahr Auch nach der deutschen Vereinigung hat sich diese Entwicklung fortgesetzt: Die Zahl der Empfänger in Deutschland hat sich von gut Personen im Laufe des Jahres 1991 auf knapp Personen im Jahr 2012 erhöht. Diese Entwicklung der Empfängerzahlen spiegelt sich auch in einer höheren Empfängerquote wider: Während 1963 nur etwa 1 von Einwohnern in Deutschland Eingliederungshilfe für behinderte Menschen bezog, waren es 2012 rund 9 von Einwohnern. Die häufigsten Hilfearten der Eingliederungshilfe sind: Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen Hilfe zum Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten Heilpädagogische Leistungen für Kinder Hilfen zur angemessenen Schulbildung (z.b. Integrationshelfer) Sonstige Eingliederungsleistungen. Zahl der Empfänger der einzelnen Leistungen am Jahresende 2012 Hilfeart Empfänger Jahresende insgesamt Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Hilfen zum Leben in einer betreuten Wohneinrichtung Hilfen zum Leben in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft Heilpädagogische Leistungen für Kinder Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe
5 4 Hier ist zu berücksichtigen, dass eine Person auch zwei oder mehr verschiedene Leistungen beziehen kann. Beispielsweise erhält etwa die Hälfte der Personen in Werkstätten gleichzeitig auch Hilfen zum betreuten Wohnen. Ausgaben und Einnahmen Seit Einführung der Sozialhilfe sind auch die Ausgaben für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen kontinuierlich gestiegen: Während die entsprechenden Bruttoausgaben im Jahr 1963 rund 46 Millionen Euro betrugen, lagen sie im Jahr 2012 bei rund 15,1 Milliarden Euro. Am höchsten war der Zuwachs mit mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahr zwischen den Jahren 1963 und 1982 sowie Anfang der 1990er Jahre. Seit der deutschen Wiedervereinigung haben sich die Bruttoausgaben für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen von rund 4,1 Milliarden Euro im Jahr 1991 auf rund 15,1 Milliarden Euro im Jahr 2012 mit einem Zuwachs um 270 % fast vervierfacht. Entwicklung der Ausgaben der Eingliederungshilfe Ausgaben für das Jahr Brutto in Mrd. Netto in Mrd ,3 5, ,7 6, ,1 6, ,5 6, ,9 7, ,5 7, ,1 8, ,8 8, ,2 9, ,9 9, ,5 9, ,3 10,1
6 5 Ausgaben für das Jahr Brutto in Mrd. Netto in Mrd ,8 10, ,9 10, ,5 11, ,3 12, ,8 12, ,4 13, ,1 13,7 Die Nettoausgaben ergeben sich, wenn von den Bruttoausgaben die Einnahmen der Eingliederungshilfe abgezogen werden: Zu den Einnahmen gehören insbesondere Rückzahlungen an die Träger der Eingliederungshilfe, die von anderen Sozialleistungsträgern (z. B. gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung) oder von den Leistungsempfängern bzw. Unterhaltsverpflichteten geleistet werden. Bei den Einnahmen ist eine Erfassung nur für die Gesamtsumme der Hilfe, jedoch nicht differenziert nach einzelnen Hilfearten möglich. Auch der Anteil der Eingliederungshilfe an den gesamten Ausgaben der Öffentlichen Hand ist kontinuierlich angestiegen, nämlich von 0,64 % im Jahr 1994 auf 1,17 % im Jahr Anteil der Eingliederungshilfe an den Ausgaben der Öffentlichen Hand Jahr Nettoausgaben der Eingliederungshilfe Anteil der Eingliederungshilfe an den Gesamtausgaben der öffentlichen Hand ,8 0,64% ,2 0,65% ,4 0,67% ,9 0,72% ,2 0,77%
7 6 Jahr Nettoausgaben der Eingliederungshilfe Anteil der Eingliederungshilfe an den Gesamtausgaben der öffentlichen Hand ,8 0,82% ,3 0,87% ,8 0,90% ,1 0,92% ,6 0,96% ,9 1,00% ,1 1,00% ,5 1,05% ,6 1,05% ,2 1,06% ,0 1,08% ,5 1,13% ,0 1,17% ,7 1,17% Quelle: chefinanzen/ausgabeneinnahmen/tabellen_/ausgabeneinnahmensaldo.htm,eigene Berechnungen Ort der Leistungserbringung Die Statistik der Eingliederungshilfe differenziert nach dem Ort der Leistungserbringung: in bzw. außerhalb von Einrichtungen. Unter Einrichtungen werden sowohl vollstationäre Einrichtungen (in denen die Menschen mit Behinderungen Tag und Nacht verbringen können) als auch teilstationäre Einrichtungen (wie Tagesheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Übernachtungsstätten) verstanden. Manche Menschen mit Behinderungen erhalten gleichzeitig sowohl Leistungen in Einrichtungen als auch außerhalb von Einrichtungen. Deshalb ist auch die Summe der Personen in und außerhalb von Einrichtungen nicht gleich mit der Gesamtzahl der Personen mit Leistungen. Die wichtigsten Ausgabenblöcke der Eingliederungshilfe differenziert nach dem Ort der Leistungserbringung sind im folgenden Diagramm dargestellt.
8 7 Die wichtigsten Ausgabenblöcke der Eingliederungshilfe 2012 in Mrd. Hilfen zum Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen 3,9 6,1 1,4 Ausgaben in Einrichtungen Heilpädagogische Leistungen für Kinder Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe 0,9 0,3 0,8 0,3 0,4 0,1 0,0 5,0 10,0 Mrd. Ausgaben außerhalb von Einrichtungen zeigt sich, dass die Ausgaben zu rund 85 % in Einrichtungen und zu rund 15 % außerhalb von Einrichtungen anfielen. Die Ausgaben je Fall im Berichtsjahr 2012 stellen sich wie folgt dar (Fallzahlen = Empfänger der jeweiligen Leistung im Laufe des Jahres): Ausgaben je Fall 2012 Hilfen zum Leben in einer betreuten Wohneinrichtung Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten Hilfen zum Leben in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft Heilpädagogische Leistungen für Kinder
9 8 Wie man sieht, ist die Hilfe zum Leben in einer betreuten Wohneinrichtung mit Abstand die teuerste der großen Leistungen der Eingliederungshilfe. Auch hinsichtlich der Dynamik der Ausgabenentwicklung im Zeitverlauf liefert die Statistik interessante Erkenntnisse. Betrachtet man die jahresdurchschnittlichen Veränderungen bei den Empfängerzahlen und den Kosten pro Fall bei den wichtigsten Hilfearten der Eingliederungshilfe, zeigt sich, dass in den letzten Jahren die Empfängerzahlen zum Teil deutlich stärker gestiegen sind als die Kosten pro Fall. Entwicklung der Empfängerzahlen und Fallkosten - Jahresdurchschnitt Durchschnittliche Wachstumsrate je Jahr Ausgewählte Hilfearten der Eingliederungshilfe Zahl der EmpfängerKosten pro Fall Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen 2,8 % 1,1 % Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten - in Einrichtungen 3,6 % 1,5 % - außerhalb von Einrichtungen 13,2 % 0,8 % Heilpädagogische Leistungen für Kinder 5,0 % 1,2 % Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung 4,1 % 0,6 % Wer erhält Eingliederungshilfe? Bezogen auf die Gesamtbevölkerung sind die Anteile der Empfänger von Eingliederungshilfe in den Altersgruppen bis 65 Jahre ähnlich hoch. Dagegen gibt es derzeit vergleichsweise wenig Leistungsempfänger über 65 Jahre. Es wird damit gerechnet, dass es in den nächsten Jahren immer mehr Leistungsempfänger im Alter über 65 Jahre geben wird. Etwa 60 % der Leistungsempfänger sind männlich, 40 % sind weiblich.
10 9 Nur etwa 4 % der Leistungsempfänger sind keine deutschen Staatsbürger; dies ist ein deutlich geringerer Anteil als der entsprechende der Gesamtbevölkerung. Empfänger von Eingliederungshilfe am Jahresende, außerhalb von und in Einrichtungen, nach Alter und Geschlecht bis Altersklasse Frauen ,23% ,77% 18 bis ,17% ,83% ,93% ,07% 65 und älter ,94% ,06% 2006 Altersklasse Frauen ,05% ,95% 18 bis ,17% ,83% ,27% ,73% 65 und älter ,10% ,90% 2007 Altersklasse Frauen ,06% ,94% 18 bis ,24% ,76% ,31% ,69% 65 und älter ,41% ,59%
11 Altersklasse Frauen ,43% ,57% 18 bis ,31% ,69% ,43% ,57% 65 und älter ,84% ,16% 2009 Altersklasse Frauen ,50% ,50% 18 bis ,40% ,60% ,59% ,41% 65 und älter ,42% ,58% 2010 Altersklasse Frauen ,51% ,49% 18 bis ,45% ,55% ,84% ,16% 65 und älter ,59% ,41%
12 Altersklasse Frauen ,41% ,59% 18 bis ,68% ,32% ,97% ,03% 65 und älter ,62% ,38% 2012 Altersklasse Frauen ,39% ,61% 18 bis ,85% ,15% ,16% ,84% 65 und älter ,47% ,53% Dauer der Hilfegewährung Die nachstehende Tabelle zeigt, dass ein nicht unerheblicher Teil der Leistungsempfänger der Eingliederungshilfe über viele Jahre die gleiche Leistung erhält. Im Jahr 2012 waren rund zwei Fünftel (40,3 %) der Empfänger von am Jahresende andauernder Eingliederungshilfe Langzeitempfänger mit einer bisherigen Hilfedauer von mehr als fünf Jahren.
13 12 Stand der Dauer der Hilfegewährung 2012 Bisherige Dauer der Hilfe Am Jahresende andauernde Hilfen Im Laufe des Berichtsjahres beendete Hilfen Anzahl Anteil Anzahl Anteil unter 0,5 Jahre ,0% ,1% 0,5 - unter 1 Jahr ,9% ,7% 1 - unter 2 Jahren ,2% ,3% 2 - unter 3 Jahren ,0% ,5% 3 - unter 5 Jahren ,7% ,2% 5 - unter 7 Jahren ,8% ,4% 7 - unter 10 Jahren ,2% ,0% 10 - unter 15 Jahren ,6% ,4% 15 Jahre und mehr ,7% ,4% ,0% ,0% Auf der anderen Seite gibt es auch eine ganze Reihe Empfänger, die nur eine begrenzte Zeit eine Leistung beziehen. Aus der Tabelle kann man auch entnehmen, dass im Jahr 2012 mehr als zwei Fünftel der Hilfeempfänger (42,8 %), den Leistungsbezug beendet haben, bei denen die Leistung weniger als ein Jahr lang bezogen wurde.
14 13 Statistisch gilt die Hilfegewährung als abgeschlossen, wenn die Person seit mehr als acht Wochen keine entsprechenden Leistungen mehr erhalten hat. Demgemäß werden Personen mit einem mehrmaligen Hilfebezug innerhalb eines Berichtsjahrs und einer entsprechenden Unterbrechung des Leistungsbezugs in der Statistik mehrfach als Empfänger nachgewiesen.
15 14 Zusammenfassung: 85 % der Ausgaben fallen in Einrichtungen an 15 % der Ausgaben fallen außerhalb von Einrichtungen an 30 % der Empfänger erhalten Leistungen außerhalb von Einrichtungen 70 % der Empfänger erhalten Leistungen in Einrichtungen Noch sind wenige Empfänger über 65 Jahre 40 % der Empfänger sind weiblich 60 % der Empfänger sind männlich o 96 % der Empfänger sind Deutsche 40 % der Empfänger länger als 5 Jahre im Bezug
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