Landratsamt Görlitz. Markterkundungsverfahren des Landkreis Görlitz. 21. Juni I. Ausschreibende Stelle und Ansprechpartner

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1 21. Juni 2016 Markterkundungsverfahren des Landkreis Görlitz I. Ausschreibende Stelle und Ansprechpartner Landratsamt Görlitz, Amt für Kreisentwicklung, Herr Bernd Böhlke Telefon: Telefax: II. Hintergrund dieser Markterkundung 1. Erschließung des Landkreis Görlitz Die Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeitsnetzen ist zu einem entscheidenden Standortfaktor für die Bevölkerung und die Wirtschaft im Landkreis Görlitz geworden. Unterversorgte Gebiete, welche nicht mit Next Generation Access (NGA)-Breitband angeschlossen sind, sollen daher erschlossen werden, um den technologischen Fortschritt beibehalten zu können. Hintergrund der vorliegenden Markterkundung des Landkreis Görlitz ist es, zu ermitteln ob Investoren, private TK-Netzerrichter und betreiber, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten. Die vorliegende Markterkundung erfolgt im Vorfeld der vom Landkreis Görlitz beabsichtigten Durchführung von Fördermaßnahmen im Rahmen des Aufbaus schneller Breitbandinfrastruktur.

2 2. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen dieser Markterkundung sind die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom ( NGA-RR ), die Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom , ferner die Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau, Mitteilung der Kommission vom , 2013 C 25/01, zuletzt geändert durch Mitteilung der Kommission vom , 2014 C 198/30 ( EU-Breitbandleitlinien ). Die oben genannten Regelwerke sehen jeweils ein vorgeschaltetes Markterkundungsverfahren vor (vgl. z. B. die Präambel bzw. 4 NGA-RR). 3. Abgrenzung zu anderen unterversorgten Gebieten Die vorliegende Markterkundung bezieht sich auf 44 Städte und Gemeinden im Landkreis Görlitz. Im Anhang werden die Gemeinden einzeln dargestellt. III. Gebiet dieser Markterkundung: Landkreis Görlitz 1. Lage des Landkreis Görlitz Der Landkreis Görlitz ist der östlichste Landkreis im Freistaat Sachsens und setzt sich aus 14 Städten und 39 Gemeinden zusammen. Im Norden grenzt der Landkreis Görlitz an Brandenburg, im Osten an die Grenze zu Polen und im Süden an Tschechien. Die Gemeinden können der Gebietsabgrenzung entnommen werden. 2. Bisherige NGA-Breitbandversorgung des Landkreis Görlitz Die weißen NGA-Flecken, d.h. die mit weniger als 30 Mbit/s versorgten Gebiete, wurden auf Basis des Breitbandatlasses ermittelt. Alle unterversorgten Gebiete wurden im Ergebnis als vorläufiges Ausbaugebiet definiert und sind in dem beigefügten Kartenmaterial blau eingefärbt. Nach aktuellem Kenntnisstand ist das Ausbaugebiet damit derzeit als unterversorgt im Sinne von 2 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-RR (sog. weißer NGA-Fleck ) einzuordnen.

3 IV. Ziele der Markterkundung und Verfahrensgegenstand Die Ziele dieser Markterkundung ergeben sich aus 4 NGA-RR. Anhand der Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung wird der Landkreis Görlitz eine politische Entscheidung zu einer etwaigen Förderung des Ausbaus einer schnellen Breitbandinfrastruktur treffen. V. Einzureichende Angaben Im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens sind durch die Telekommunikationsunternehmen folgende Angaben zu machen und fristgerecht schriftlich per Post oder per an die unter Ziff. I. genannte Stelle vorzulegen. Im Einzelnen: 1. Sofern schon entgegen der bisher vorliegenden Information NGA-Netze im Landkreis Görlitz vorhanden sein sollten: a) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit, Zahl der Anschlüsse und Möglichkeiten zur virtuellen/physischen Entbündelung des dortigen NGA- Netzes, b) technische Beschreibung, einschließlich detaillierter, georeferenzierter kartografischer Darstellungen des NGA-Netzes im GIS-Format sowie Mitteilung, ob Glasfaserleitungen bis zu den Räumlichkeiten der Endkunden reichen, c) ferner: Die aktuell beim Endkunden erreichbaren Up- und Downloadgeschwindigkeiten sowie Angaben zum Prozentsatz der mit NGA- Breitbandanschlüssen erreichbaren und bereits versorgten Endkunden. 2. Für den Fall eigener Ausbauplanungen im Landkreis Görlitz innerhalb der kommenden drei Jahre, wobei der Zeitpunkt der tatsächlichen Einsetzung des NGA- Netzes maßgeblich ist: a) Rechtsverbindliche und verpflichtende Ausbauerklärung inkl. Projektphasen, Meilensteinplanung und gesicherter Finanzierungsplanung für die Errichtung eines NGA-Netzes in den kommenden drei Jahren, b) Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärungen dazu, ob der Aufbau des NGA-Netzes in den kommenden drei Jahren durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen im Sinne von 77b TKG oder durch die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird (vgl. 4 Abs. 2 NGA-RR), c) Rechtsverbindliche und verpflichtende Ausbauerklärung inkl. Projektphasen, Meilensteinplanung und gesicherter Finanzierungsplanung für die Errichtung eines NGA-Breitbandnetzes in den kommenden drei Jahren (sofern vorgesehen),

4 d) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit, Zahl der Anschlüsse, Möglichkeiten zur virtuellen/physischen Entbündelung des geplanten NGA- Breitbandnetzes bzw. des ultraschnellen Breitbandnetzes, einschließlich Beschreibung der geplanten technischen Lösung und Angaben zur gesicherten Finanzierung, e) Detaillierte, georeferenzierte kartografische Darstellung aller Ausbauplanungen im Landkreis Görlitz unter Angaben der Mindestbandbreiten bei den Endkunden. Wichtiger Hinweis an die Telekommunikationsunternehmen: Um zu vermeiden, dass ein Ausbauvorhaben zwar bekundet, dann tatsächlich jedoch nicht innerhalb der kommenden drei Jahre realisiert wird, behält sich die ausschreibende Stelle vor, von jedem Unternehmen, das Interesse an einem Eigenausbau eines NGA-Breitbandnetzes zeigt, zur Glaubhaftmachung des Ausbauvorhabens weitergehende Nachweise zu verlangen. Hierzu zählen ein glaubhafter Geschäftsplan, Bankdarlehensverträge, ein ausführlicher Zeitplan für den Netzausbau sowie ggf. weitere Unterlagen. Die mit dem geplanten Breitbandausbau verbundenen Verpflichtungen sind dann noch einmal vertraglich niederzulegen. Ist das Unternehmen hierzu nicht bereit oder werden einzelne, verpflichtende Meilensteine nicht erreicht, steht es der ausschreibenden Stelle frei, mit der Umsetzung der staatlichen Fördermaßnahmen zu beginnen bzw. diese fortzusetzen (vgl. Rn. 65 EU-Breitbandleitlinien sowie 4 Abs. 10 NGA-RR). VI. Aufnahme in den Breitbandatlas Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen müssen ihre eigenen Infrastrukturen zwingend der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu ( 4 Abs. 8 NGA-RR). VII. Kein Aufwendungsersatz im Markterkundungsverfahren Das Landratsamt Görlitz gewährt keinen Aufwendungsersatz in diesem Markterkundungsverfahren. VIII. Veröffentlichung der Markterkundung Veröffentlichung der Markterkundung: Fristende der Markterkundung:

5 Übersicht 39 Städte und Gemeinden des Landkreis Görlitz Nur die grün dargestellten Städte und Gemeinden werden in dieser Markterkundung abgefragt. Die ausgegrauten Städte sind nicht Bestandteil dieser Markterkundung.

6 Stadt Bad Muskau

7 Gemeinde Beiersdorf

8 Stadt Bernstadt a. d. Eigen

9 Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz

10 Gemeinde Boxberg /O.L.

11 Gemeinde Dürrhennersdorf

12 Gemeinde Gablenz

13 Gemeinde Großschönau

14 Gemeinde Großschweidnitz

15 Gemeinde Hähnichen

16 Gemeinde Hainewalde

17 Gemeinde Hohendubrau

18 Gemeinde Horka

19 Gemeinde Jonsdorf (Kurort)

20 Gemeinde Kodersdorf

21 Gemeinde Königshain

22 Gemeinde Krauschwitz

23 Gemeinde Kreba-Neudorf

24 Gemeinde Lawalde

25 Gemeinde Leutersdorf

26 Gr. Kreisstadt Löbau

27 Gemeinde Mittelherwigsdorf

28 Gemeinde Mücka

29 Gemeinde Neißeaue

30 Gr. Kreisstadt Niesky

31 Gemeinde Olbersdorf

32 Gemeinde Oybin

33 Gemeinde Quitzdorf am See

34 Stadt Reichenbach/O.L.

35 Gemeinde Rosenbach

36 Stadt Rothenburg/O.L.

37 Gemeinde Schönau-Berzdorf a. d. Eigen

38 Gemeinde Schönbach

39 Gemeinde Schöpstal

40 Gemeinde Vierkirchen

41 Gemeinde Waldhufen

42 Gemeinde Weißkeißel

43 Gr. Kreisstadt Weißwasser/O.L.

44 Gr. Kreisstadt Zittau

45 Macherstraße 55, Kamenz

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