Gemeinde Grenzach-Wyhlen. Bürgermeisterwahl am 26. Oktober Gültige/ungültige Stimmzettel

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1 Gemeinde Grenzach-Wyhlen Bürgermeisterwahl am 6. Oktober 04 Gültige/ungültige Stimmzettel

2 Beispiele für gültige und ungültige Stimmabgaben Allgemeine Regelungen

3 Ungültige Stimmzettel bei den Bürgermeisterwahlen () Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn er nicht amtlich hergestellt ist Beispiele: fotokopiert, Muster aus Zeitung oder Wahlprospekt ausgeschnitten für eine andere Wahl gültig ist Beispiel: der Wähler verwendet für die Neuwahl einen Stimmzettel der Bürgermeisterwahl

4 Ungültige Stimmzettel bei den Bürgermeisterwahlen () Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn er keine gültigen Stimmen enthält, ganz durchgestrichen, durchgerissen oder durchgeschnitten ist, einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers hinweisenden Zusatz oder Vorbehalt enthält, mehr gültige Stimmen enthält, als der Wähler hat.

5 Stimmzettel für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters den Grenzach-Wyhlen

6 Kennzeichnung eines Bewerbers Sie haben Stimme Stimmzettel gültig

7 Formen der Kennzeichnung Der Wählerwille ist eindeutig erkennbar. Sie haben Stimme Stimmzettel gültig

8 Formen der Kennzeichnung Der Wählerwille ist eindeutig erkennbar. Sie haben Stimme ja Stimmzettel gültig

9 Formen der Kennzeichnung Der Wählerwille ist eindeutig erkennbar. Sie haben Stimme Stimmzettel gültig

10 Kennzeichnung eines Bewerbers durch Einkreisen Der Wählerwille ist eindeutig erkennbar. Sie haben Stimme Stimmzettel gültig

11 Ungekennzeichneter Stimmzettel Der Stimmzettel enthält keine gültige Stimme. Sie haben Stimme Stimmzettel ungültig

12 Ein Bewerber gekennzeichnet und gleichzeitig die übrigen Bewerber gestrichen Sie haben Stimme Der Stimmzettel enthält gültige Stimme für den dritten Bewerber. Stimmzettel gültig

13 Kennzeichnung außerhalb des vorgesehenen Kreises Der Wählerwille ist in diesen zwei Beispielen eindeutig erkennbar. Sie haben Stimme Stimmzettel gültig

14 Stimmzettel mit Kennzeichnungen Der Wähler hat mehr als Stimme an unterschiedliche Bewerber vergeben. Sie haben Stimme Stimmzettel ungültig

15 Kennzeichnung außerhalb des Stimmzettels Eine Kennzeichnung im Ganzen ist bei dieser Wahl nicht zulässig. Sie haben Stimme Stimmzettel ungültig

16 Unzulässige Stimmenhäufung Da eine Stimmenhäufung nicht möglich ist, ist die über Stimme hinausgehende Stimme ungültig. Sie haben Stimme Stimmzettel gültig

17 Bis auf einen alle Bewerber gestrichen Auf diesem Stimmzettel wurde kein Bewerber positiv gekennzeichnet. Sie haben Stimme Stimmzettel ungültig

18 Stimmabgabe enthält Kommentar Neutrale oder positive Kommentare führen nicht zur Ungültigkeit. Sie haben Stimme Stimmzettel gültig

19 Stimmzettel enthält Beleidigung Der Wähler hat zwar dem zweiten Bewerber eine gültige Stimme gegeben, aber den ersten Bewerber beleidigt. Sie haben Stimme Stimmzettel ungültig

20 Stimmzettel enthält Vorbehalt Der Wähler hat dem ersten Bewerber eine Stimme unter Vorbehalt gegeben. Sie haben Stimme Stimmzettel ungültig

21 Stimmzettel enthält Vorbehalt Der Wähler hat dem zweiten Bewerber eine gültige Stimme gegeben. Der Vorbehalt richtet sich nur gegen den ersten Bewerber. Sie haben Stimme Der nicht! Stimmzettel gültig

22 Stimmzettel enthält Vorbehalt Der Wähler hat einen allgemeinen Vorbehalt angebracht. Sie haben Stimme Stimmzettel ungültig

23 Stimmabgabe für nicht vorgedruckte Person Der Wähler hat dem Beigeordneten der Gemeinde durch Eintragung in die freie Zeile eine gültige Stimme gegeben. Unschädlich ist das zusätzliche Anbringen eines Kreuzes. Sie haben Stimme Franz Eisele, Beigeordneter Stimmzettel gültig

24 Stimmabgabe für nicht vorgedruckte Person Der Wähler hat eine Person der Zeitgeschichte in die freie Zeile eingetragen. Ob die Person die Wählbarkeitsvoraussetzungen dieser Wahl erfüllt, ist unerheblich. Sie haben Stimme Erwin Teufel Stimmzettel gültig

25 Stimmabgabe für nicht vorgedruckte Person Der Wähler hat eine andere Person in die freie Zeile eingetragen. Wenn die Angaben ausreichen die Identität des Gewählten zweifelsfrei zu erkennen, ist die Stimmabgabe gültig. Sie haben Stimme Mayer, Hans Stimmzettel gültig

26 Stimmabgabe nicht lesbar Der Wähler hat eine andere Person in die freie Zeile eingetragen, der Name der Person ist aber nicht lesbar. Sie haben Stimme Stimmzettel ungültig

27

28

29 Stimmzettel ist ganz durchgestrichen, gleichzeitig eine Stimme vergeben Der Wähler hat den Stimmzettel ganz durchgestrichen, damit ist er ungültig. Die Stimme für den ersten Bewerber kann nicht gewertet werden. Sie haben Stimme Stimmzettel ungültig

30 Stimmzettel wurde durchgerissen Obwohl der Stimmzettel eine ordnungsgemäße Stimmabgabe enthält, ist er ungültig, weil er ganz durchgerissen wurde. Beschädigungen oder kleinere Risse auf dem Stimmzettel wären aber unbeachtlich. Sie haben Stimme Stimmzettel ungültig

31 Zusammenfassung Dies waren nur einige wenige Beispiele. Grundsätzlich entscheidet der Wahlvorstand über die Ungültigkeit von Stimmen in eigener Zuständigkeit ( 6 Absatz Kommunalwahlordnung (KomWO)). Bei der Prüfung der Gültigkeit der Stimmen kommt es entscheidend darauf an, ob der Wille des Wählers eindeutig zu erkennen und ob das Wahlgeheimnis gewahrt ist. Dabei soll nicht kleinlich vorgegangen werden. In der Regel ist davon auszugehen, dass der Wähler eine gültige Stimme abgeben wollte.

32 Schluss Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir wünschen Ihnen jederzeit nur eindeutig gekennzeichnete Stimmzettel sowie eine gute Hand bei den anfallenden Entscheidungen. Das Wahl-Team: Herr Edinger / Frau Scarpinato Herr Käuflin / Frau Mutter

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