Studien- und Prüfungsordnung (Satzung) der AKAD Hochschule Stuttgart staatlich anerkannt für den Studiengang IT-Management mit dem Abschluss Master

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1 Studien- und rüfungsordnung (Satzung) der AKAD Hochschule Stuttgart staatlich anerkannt für den Studiengang IT-Management mit dem Abschluss Master of Science

2 Studien- und rüfungsordnung Aufgrund von 70 Abs. 6 Satz 2, 29, 30 in Verbindung mit 19 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 7, 8 und 10 sowie 8 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz LHG) in der Fassung vom 5. Januar 2005 (GBl. S. 1 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Februar 2011 (GBl. S. 47), wird vom Senat der AKAD Hochschule Stuttgart staatlich anerkannt nach Beschlussfassung die folgende Studien- und rüfungsordnung für den Studiengang IT-Management mit dem Abschluss Master of Science als Satzung erlassen. Der Studiengang wurde am 14. Dezember 2007 von ACQUIN akkreditiert. Inhalt Vorbemerkung zum Sprachgebrauch 1 Geltungsbereich 3 2 Ziel des Studiums, Zweck der Master rüfung, akademischer Grad 3 3 Besondere Zugangsvoraussetzungen und empfehlenswerte Vorkenntnisse 4 4 Studienaufbau 4 5 Studienabschluss 5 6 Regelungen 5 7 rüfungsaufbau und rüfungsspezifika 5 8 Inkrafttreten 6 Anlage 1: Studien- und rüfungsplan (Sprintvariante) 6 Anlage 2: Studien- und rüfungsplan (Standardvariante) 6 2

3 Studien- und rüfungsordnung Vorbemerkung zum Sprachgebrauch (1) Nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt; alle Amtsund Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. (2) Die AKAD Hochschule Stuttgart staatlich anerkannt (nachfolgend Hochschule) hat die folgende Satzung erlassen: 1 Geltungsbereich Die Hochschule gibt sich auf der Basis ihrer Grundordnung diese Studien- und rüfungsordnung. Sie gilt für den Studiengang IT-Management mit dem Abschluss Master of Science, der im Methodenverbund aus Fernstudium, räsenzveranstaltungen und Onlinestudium an der Hochschule durchgeführt wird. In Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Studien- und rüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der AKAD Hochschule und den Anlage 1 und 2 dieser Studienund rüfungsordnung für den Studiengang IT-Management mit dem Abschluss Master of Science regelt sie Ziele, Inhalt und Gliederung des Studiums sowie Grundsätze für Durchführung von rüfungen in diesem Studiengang. 2 Ziel des Studiums, Zweck der Master rüfung, akademischer Grad (1) Der Master-Studiengang IT-Management mit dem Abschluss Master of Science führt zu einem weiteren berufsqualifizierenden Studienabschluss für Akademiker, die zuvor ein Hochschulstudium der Wirtschaftsinformatik, der Informatik, der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik oder ein vergleichbares Studium abgeschlossen haben. Der Studiengang ist grundsätzlich auf die wissenschaftliche Weiterqualifizierung von bereits Berufstätigen ausgerichtet. Die Kombination von Fern-, räsenz- und Online-Studieneinheiten ermöglicht es, das Studium neben einer Berufstätigkeit in der vorgesehenen Regelstudienzeit zu absolvieren. (2) Der Studiengang soll Akademikern mit einem ersten Hochschulabschluss nach Abs. 1 das notwendige Wissen sowie die notwendigen Kompetenzen vermitteln, die sie als IT-rofessionals in anspruchsvoller Fach- oder gehobener Führungsebene benötigen, um eigenständige, komplexe, vielfach strategisch ausgerichtete Aufgabenbereiche übernehmen zu können. Die Studierenden des Masterstudiengangs sollen a) aus integrierter Sicht, die Kenntnisse der Informatik, der Wirtschaftsinformatik sowie der Betriebswirtschaftslehre berücksichtigt, Kenntnisse auf Master-Niveau und Fähigkeiten erwerben, um Anforderungen aus Fachbereichen, Systementwicklung und Management zu bündeln und IT-Landschaften zu gestalten b) zur eigenständigen Entwicklung von Strategien für das IT-Management und die Marktpositionierung im E-Commerce befähigt werden, c) besondere Qualitäten in der Mitarbeiterführung sowie berufsbefähigende instrumentale, kommunikative und systemische Qualifikationen erwerben, d) zum Transfer der wissenschaftlich-theoretischen Kenntnisse in die raxis unter Nutzung des eigenen beruflichen Umfeldes befähigt werden, e) vertiefte Methodenkenntnisse der Informatik, der Wirtschaftsinformatik und der Betriebswirtschaftslehre zur Bewertung, Optimierung und Neukonzeption von IT-Systemen sowie zum Management komplexer IT-rojekte mit dem Ziel einer systematischen Softwareentwicklung und Systemimplementierung erwerben und anwenden können, f) branchenunabhängig auf komplexe, strategische und international ausgerichtete Handlungsfelder vorbereitet werden. 3

4 Studien- und rüfungsordnung 3 Besondere Zugangsvoraussetzungen und empfehlenswerte Vorkenntnisse (1) Voraussetzungen für die Einschreibung in den konsekutiven Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik sind a) ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Wirtschaftsinformatik, der Informatik oder der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik oder ein gleichwertiger Abschluss (insb. ein Abschluss einer staatlich anerkannten Fernhochschule oder einer Berufsakademie der Länder Baden- Württemberg, Berlin, Sachsen und Thüringen), b) sichere Sprachkenntnisse in Englisch auf der Niveaustufe ALTE 4 (Niveaustufe 4 der Association of Language Testers in Europe) bzw. GER-C1 (Niveaustufe C1 des vom Europarat erarbeiteten Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen), (2) In den Modulbeschreibungen werden modulspezifisch weitere Vorkenntnisse empfohlen. Alle Modulbeschreibungen stehen in der jeweils aktueller Fassung zur Verfügung. (3) Empfehlenswert sind auch die folgenden Vorkenntnisse: a) sichere Mathematikkenntnisse auf dem Niveau der Hochschulzugangsberechtigung, b) fundierte Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens, insbesondere in Bezug auf das selbstständige Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten - sichere Kenntnisse der Wirtschaftsinformatik sowie von C- und Internet-Anwendungen (4) Im Rahmen des ropädeutikums gemäß Anlagen 1 und des Studien- und rüfungsplans können fehlende der in den Absätzen 1 und 2 genannten empfohlenen Vorkenntnisse studienbegleitend erworben werden. 4 Studienaufbau (1) Das Studium ist modular aufgebaut. bestehen in der Regel aus mehreren Teilmodulen, die durch Kompetenzziele definiert werden und durch Kompetenznachweise abgeschlossen werden. Die einzelnen Kompetenznachweise sind gemäß den Bestimmungen der rüfungsordnung als rüfungsleistungen oder rüfungsvorleistungen einzustufen. Beschreibungen zu den n stehen hochschulöffentlich zur Verfügung. Der dort angegebene, zur Absolvierung eines Moduls notwendige zeitliche Arbeitsaufwand der Studierenden bezieht sich auf Fern-, Online- und räsenzstudium sowie auf die rüfungszeiten und weitere Selbststudiumszeiten zur rüfungsvorbereitung. (2) Die Regelstudienzeit für diesen Studiengang beträgt 4 Semester in der Sprint- und 5 Semester in der Standardvariante. (3) Neben den zu absolvierenden flichtmodulen inkl. des Abschlussmoduls ist aus dem in Anlage 1 und 2 ( Studien- und rüfungsplan) ersichtlichen Angebot eine Vertiefungsrichtung zu wählen, deren komplett durch Nachweis der vorgeschriebenen Studien- und rüfungsleistungen abzuschließen sind. Die Vertiefungsrichtung muss spätestens bis zum Beginn des zweiten Leistungssemesters gewählt und dem Studienservice der AKAD Hochschule benannt werden. (4) Vor Antritt der ersten rüfungsleistung in der gewählten Vertiefungsrichtung kann grundsätzlich eine neue Vertiefungsrichtung gewählt werden. Wenn in der gewählten Vertiefungsrichtung bereits die erste rüfungsleistung angetreten und diese mit nicht ausreichend bewertet wurde, kann spätestens nach Bekanntwerden dieser Tatsache vor Antritt der zweiten rüfungsleistung einmal eine neue Vertiefungsrichtung gewählt werden. (5) Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Studien- und rüfungsleistungen in den flichtmodulen und in den n der gemäß Absatz 2 zu wählenden Vertiefungsrichtung werden in den Anlagen 1 und 2 (Studien- und rüfungsplan) 4

5 Studien- und rüfungsordnung aufgeführt. Es wird empfohlen, die in der in diesen Anlagen festgelegten Reihenfolge zu absolvieren, da dies den Abschluss des Studiums in der Regelstudienzeit erlaubt. (6) Studierende können weitere Studien- und rüfungsleistungen in Zusatzmodulen erbringen. Als Zusatzmodule können die aus dem in Absatz 2 erwähnten Vertiefungsangebot belegt und durch die entsprechenden Modulprüfungen abgeschlossen werden, die nicht zu der im Rahmen des Studiengangs gemäß Absatz 2 zu wählenden Vertiefungsrichtung gehören. Auch einzelne rüfungsleistungen der wählbaren Zusatzmodule können im Rahmen dieses Studiengangs freiwillig abgelegt werden. Weiterhin können als Zusatzmodule dem Fremdsprachenerwerb oder der fremdsprachlichen Vertiefung in den Sprachen Französisch und Spanisch dienende Studienmodule aus dem an den AKAD Hochschulen angebotenen Studienangebot belegt und abgeschlossen werden. (7) Modulbeschreibungen regeln die Lern- und Arbeitssprache für jedes Teilmodul. 5 Studienabschluss (1) Die erforderlichen Studien- und rüfungsleistungen und die Art ihres Erbringens sind in den Anlagen 1 und 2 (Studien- und rüfungsplan) aufgeführt. Außerdem gelten 6 und 7 der Studien- und rüfungsordnung. (2) Voraussetzung für den Studienabschluss ist das erfolgreiche Absolvieren der studienbegleitenden rüfungsleistungen in den flicht- und Wahlpflichtmodulen sowie der rüfung im Abschlussmodul, das sich aus der selbständigen Anfertigung einer Master-Arbeit und deren Verteidigung in einer studienabschließenden mündlichen rüfung (Kolloquium) zusammensetzt. Der Studierende erwirbt auf diese Weise insgesamt 120. (3) Auf Grund der bestandenen Masterprüfung wird der akademische Grad Master of Science verliehen. 6 Regelungen (1) Die Hochschule hat den Allgemeinen Teil der Studien- und rüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge, beschlossen, in welcher allgemeine Regelungen zu den rüfungen und der rüfungsorganisation in den Bachelor- und Masterstudiengängen getroffen werden. Diese studiengangsübergreifenden Regelungen gelten auch für diesen Studiengang. (2) Studiengangspezifische rüfungsregelungen befinden sich in dieser Ordnung in 7. 7 rüfungsaufbau und rüfungsspezifika (1) Die Masterprüfung besteht aus dem Erwerb von insgesamt mindestens 120. Im Einzelnen sind im Rahmen der Masterprüfung zu erwerben: a) 22,0 durch das Bestehen des Abschlussmoduls, das heißt des Forschungs- und Thesis-Seminars sowie der Masterarbeit und deren Verteidigung in einer studienabschließenden mündlichen rüfung (Kolloquium). Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer die Modulprüfungen der ersten drei Leistungssemester bestanden hat. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt vier Monate; sie kann gemäß 13 Abs. 4 der Studien- und rüfungsordnung auf sechs Monate verlängert werden. Die Dauer des Kolloquiums richtet sich nach dem Studien und rüfungsplan. (2) Modulprüfungen bestehen aus einer oder mehreren rüfungsleistungen. 5

6 Studien- und rüfungsordnung (3) In den Anlagen 1 und 2 (Studien- und rüfungsplan) werden für jedes flichtmodul und für jedes Modul der zu wählenden Vertiefungsrichtung die rüfungsvorleistungen und rüfungsleistungen festgelegt, aus denen sich die jeweilige Modulprüfung zusammensetzt. (4) Wenn in der gewählten Vertiefungsrichtung bereits die erste rüfungsleistung angetreten und diese mit nicht ausreichend bewertet wurde, kann spätestens nach Bekanntwerden dieser Tatsache vor Antritt der zweiten rüfungsleistung einmal eine neue Vertiefungsrichtung gewählt werden. 8 Inkrafttreten Die Studien- und rüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2014 in Kraft. Sie gilt für alle Studierende des Studiengangs IT-Management mit dem Abschluss Master of Science an der AKAD Hochschule Stuttgart. Diese Satzung wird an der AKAD Hochschule Stuttgart bekannt gemacht. Stuttgart, den Der Rektor rof. Dr. aul Nikodemus Anlage 1: Studien- und rüfungsplan (Sprintvariante) Anlage 2: Studien- und rüfungsplan (Standardvariante) 6

7 Anlage 1 zur Studien- und rüfungsordnung des konsekutiven Studiengangs IT-Management (Master of Science): Studien- und rüfungplan Studien- und rüfungsplan des konsekutiven Studiengangs IT-Management (Master of Science) (Anlage 1 zur Studien- und rüfungsordnung) Legende: Spalte 2: : flichtmodul W: Wahlpflichtmodul Spalte 5: : Quantitatives Maß für den gesamten Arbeitsaufwand der Studierenden nach ECTS; 1 Credit entspricht etwa 25 Arbeitsstunden, die durchschnittlich Studierende für räsenzphasen, prüfungsvorbereitendes Selbststudium und rüfungszeiten aufwenden müssen. ro Semester sind im Durchschnitt ca. 30 zu erwerben. Die für ein Modul werden nur bei Bestehen der Modulprüfung vergeben. a) ropädeutikum Im konsekutiven Studiengang IT-Management (Master of Science) werden Kompetenzen vorausgesetzt oder Vorkenntnisse empfohlen, die in den folgenden n des ropädeutikums erworben werden können. rüfungsergebnisse in n des ropädeutikums werden bei der Berechnung der Gesamtnote und der Gesamtcredits des Studiengangs nicht berücksichtigt. s/ W Modulnote in Endnote BWL20 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre C01 rogrammieren in C/C++ DBA20 Datenbanksysteme Assignment 0% 6,0 EIT20 Fachenglisch Wirtschaft und IT FMI20 Formale Methoden der Informatik Klausur 0% 6,0 INT02 Einführung in die Internet-rogrammierung _ Assignment 0% 2,0 JAV40 rogrammieren in Java Assignment 0% 6,0 KLR22 Betriebswirtschaftliche Rechnungslegung kompakt MAT21 Mathematik für Wirtschaftsinformatiker SQF23 Schlüsselqualifikationen für Studium und Beruf Testat 0% 4,0 SWE20 Softwareentwicklung Assignment 0% 7,0 WEB01 Ökonomie des Web-Business Klausur 0% 3,0 WEB03 Anwendungen des Web-Business Klausur 0% 4,0 WEB04 Fallstudie Online-Shop Assignment 0% 2,5 Stand Seite 1 von 3

8 Anlage 1 zur Studien- und rüfungsordnung des konsekutiven Studiengangs IT-Management (Master of Science): Studien- und rüfungplan b) Studiengang flichtmodulbereich In den Semestern 1 bis 3 sind folgende flichtmodule zu belegen. 1. Semester s / W Modulnote in Endnote SQF62 Schlüsselqualifikationen für Studium und Beruf Assignment 4% 6,0 GM40 IT-rozess-Management Assignment 7% 8,0 CRM40 IT-gestütztes Kundenmanagement Assignment 7% 8,0 ER43 Integration motivationaler Effekte von IT-Systemen zur Führung von Mitarbeitern Klausur 7% 8,0 Summe 1. Semester: 25% 30,0 2. Semester s/ W Modulnote in Endnote IMG41 IT-Strategie und Umsetzung Assignment 7% 8,0 IMG42 Kennzahlengestütztes IT-Management Assignment 7% 8,0 IMG43 IT-Architektur und IT-Sicherheits-Management Klausur 7% 8,0 IM61 Integriertes Master-rojekt 1 Assignment 4% 6,0 Summe 2. Semester: 25% 30,0 Stand Seite 2 von 3

9 Anlage 1 zur Studien- und rüfungsordnung des konsekutiven Studiengangs IT-Management (Master of Science): Studien- und rüfungplan In den Semestern 3 und 4 sind zusätzlich zu den flichtmodulen Wahlpflichtmodule zu belegen. Es besteht die Wahl zwischen der Spezialisierungsrichtung A Management komplexer IT-rojekte und der Spezialisierungsrichtung B Web-basierte Applikationen. Eine im 3. Semester gewählte Spezialisierungsrichtung muss im 4. Semester beibehalten werden. 3. Semester s/ W Modulnote in Endnote ITM60 Marktpositionierung von IT-Unternehmen Assignment 7% 8,0 IM62 Integriertes Master-rojekt 2 Assignment 4% 6,0 Spezialisierungsrichtung A: Management komplexer IT-rojekte MI61 Management komplexer IT-rojekte 1 W Klausur 7% 8,0 MI62 Management komplexer IT-rojekte 2 W Assignment 7% 8,0 Spezialisierungsrichtung B: Web-basierte Applikationen WEB61 Web-basierte Applikationen 1 W Assignment 7% 8,0 WEB62 Web-basierte Applikationen 2 W Assignment 7% 8,0 Summe 3. Sem.: 25% 30,0 4. Semester s/ W Modulnote in Endnote Spezialisierungsrichtung A: Management komplexer IT-rojekte MI63 Management komplexer IT-rojekte 3 W Assignment 7% 8,0 Spezialisierungsrichtung B: Web-basierte Applikationen WEB63 Web-basierte Applikationen 3 W Assignment 7% 8,0 flichtmodule IM63 Integriertes Master-rojekt 3 Assignment 3% 4,0 Abschlussprüfung Masterarbeit / mündl. rüfung 15% 18,0 Summe 4. Sem.: 25% 30,0 Gesamtsumme Studiengang: 100% 120,0 Stand Seite 3 von 3

10 Anlage 2 zur Studien- und rüfungsordnung des konsekutiven Studiengangs Wirtschaftsinformatik (Master of Science) Studien- und rüfungplan - Standardvariante Studien- und rüfungsplan des konsekutiven Studiengangs IT-Management (Master of Science) (Anlage 2 zur Studien- und rüfungsordnung) Legende: Spalte 2: : flichtmodul W: Wahlpflichtmodul Spalte 5: : Quantitatives Maß für den gesamten Arbeitsaufwand der Studierenden nach ECTS; 1 Credit entspricht etwa 25 Arbeitsstunden, die durchschnittlich Studierende für räsenzphasen, prüfungsvorbereitendes Selbststudium und rüfungszeiten aufwenden müssen. Die für ein Modul werden nur bei Bestehen der Modulprüfung vergeben. a) ropädeutikum Im konsekutiven Studiengang IT-Management (Master of Science) werden Kompetenzen vorausgesetzt oder Vorkenntnisse empfohlen, die in den folgenden n des ropädeutikums erworben werden können. rüfungsergebnisse in n des ropädeutikums werden bei der Berechnung der Gesamtnote und der Gesamtcredits des Studiengangs nicht berücksichtigt. s/ W Modulnote in Endnote BWL20 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre C01 rogrammieren in C/C++ DBA20 Datenbanksysteme Assignment 0% 6,0 EIT20 Fachenglisch Wirtschaft und IT FMI20 Formale Methoden der Informatik Klausur 0% 6,0 INT02 Einführung in die Internet-rogrammierung _ Assignment 0% 2,0 JAV40 rogrammieren in Java Assignment 0% 6,0 KLR22 Betriebswirtschaftliche Rechnungslegung kompakt MAT21 Mathematik für Wirtschaftsinformatiker SQF23 Schlüsselqualifikationen für Studium und Beruf Testat 0% 4,0 SWE20 Softwareentwicklung Assignment 0% 7,0 WEB01 Ökonomie des Web-Business Klausur 0% 3,0 WEB03 Anwendungen des Web-Business Klausur 0% 4,0 WEB04 Fallstudie Online-Shop Assignment 0% 2,5 Stand Seite 1 von 3

11 Anlage 2 zur Studien- und rüfungsordnung des konsekutiven Studiengangs Wirtschaftsinformatik (Master of Science) Studien- und rüfungplan - Standardvariante b) Studiengang flichtmodulbereich In den Semestern 1 bis 3 sind folgende flichtmodule zu belegen. 1. Semester s / W Modulnote in Endnote SQF62 Schlüsselqualifikationen für Studium und Beruf Assignment 4% 6,0 GM40 IT-rozess-Management Assignment 7% 8,0 CRM40 IT-gestütztes Kundenmanagement Assignment 7% 8,0 Summe 1. Semester: 18% 22,0 2. Semester s/ ER43 Integration motivationaler Effekte von IT-Systemen zur Führung von Mitarbeitern W Modulnote in Endnote Klausur 7% 8,0 IMG41 IT-Strategie und Umsetzung Assignment 7% 8,0 IMG42 Kennzahlengestütztes IT-Management Assignment 7% 8,0 Summe 2. Semester: 21% 24,0 3. Semester s/ IMG43 IT-Architektur und IT-Sicherheits-Management IM61 Integriertes Master-rojekt 1 W Modulnote in Endnote Klausur 7% 8,0 Assignment 4% 6,0 ITM60 Marktpositionierung von IT-Unternehmen Assignment 7% 8,0 Summe 3. Semester: 18% 22,0 Stand Seite 2 von 3

12 Anlage 2 zur Studien- und rüfungsordnung des konsekutiven Studiengangs Wirtschaftsinformatik (Master of Science) Studien- und rüfungplan - Standardvariante In den Semestern 4 und 5 sind zusätzlich zu den flichtmodulen Wahlpflichtmodule zu belegen. Es besteht die Wahl zwischen der Spezialisierungsrichtung A Management komplexer IT-rojekte und der Spezialisierungsrichtung B Web-basierte Applikationen. Eine im 4. Semester gewählte Spezialisierungsrichtung muss im 5. Semester beibehalten werden. 4. Semester s/ W Modulnote in Endnote IM62 Integriertes Master-rojekt 2 Assignment 4% 6,0 Spezialisierungsrichtung A: Management komplexer IT-rojekte MI61 Management komplexer IT-rojekte 1 W Klausur 7% 8,0 MI62 Management komplexer IT-rojekte 2 W Assignment 7% 8,0 Spezialisierungsrichtung B: Web-basierte Applikationen WEB61 Web-basierte Applikationen 1 W Assignment 7% 8,0 WEB62 Web-basierte Applikationen 2 W Assignment 7% 8,0 Summe 4. Semester: 18% 22,0 5. Semester s/ W Modulnote in Endnote Spezialisierungsrichtung A: Management komplexer IT-rojekte MI63 Management komplexer IT-rojekte 3 W Assignment 7% 8,0 Spezialisierungsrichtung B: Web-basierte Applikationen WEB63 Web-basierte Applikationen 3 W Assignment 7% 8,0 flichtmodule IM63 Integriertes Master-rojekt 3 Assignment 3% 4,0 Abschlussprüfung Masterarbeit / mündl. rüfung 15% 18,0 Summe 5. Sem.: 25% 30,0 Gesamtsumme Studiengang: 100% 120,0 Stand Seite 3 von 3

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