Anforderung eines Gruppenversicherungsvertrages
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- Joachim Beutel
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Anforderung eines Gruppenversicherungsvertrages Vermittler Angaben zum Versicherungsnehmer Firma (Arbeitgeber) Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Postfach Telefon (Vorwahl/Anschluss)* Telefax (Vorwahl/Anschluss)* * diese Angaben sind freiwillig Ansprechpartner: 1. Umschreibung des zu versichernden Personenkreises a) Direktversicherung arbeitgeberfinanziert (obligatorische Versorgung): b) Direktversicherung aus Entgeltumwandlung (fakultative Versorgung): c) Direktversicherung teilweise arbeitgeberfinanziert und Entgeltumwandlung (obligatorische Versorgung): arbeitgeberfinanzierter Anteil oder fester Beitrag d) Rückdeckungsversicherung: 2. Umschreibung der Versicherungsleistung Gruppen zu 1 Tarif/ Tariflinie Versicherungssumme/ Erlebensfallsumme/ garantierte srente Beitrag Seite 1 von 5
2 3. Eintrittsalter Aufschubzeit Rentenbeginnalter Höchsteintrittsalter Neuzugang/Anfangsbestand Mindesteintrittsalter Rentengarantiezeit verbleibendes Kapital bei Tod Rentenzahlweise monatlich (C29, C72 obligatorisch) vierteljährlich halbjährlich jährlich Rentenbeginnalter/ natürliches Rentenbeginnalter Der Ablauf der Aufschubzeit endet zum nächsten Monatsersten, der auf die Vollendung des gewählten Rentenbeginnalters folgt. Fällt der Geburtstag auf einen Monatsersten, dann ist dies der Ablauf der Aufschubzeit. festes rechnungsmäßiges gesetzliches Renteneintrittsalter 4.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung BUZ-Beitragbefreiung für alle Arbeitnehmer nur BUZ-Beitragbefreiung Berufsunfähigkeitsrente für alle Arbeitnehmer nur Höhe der Berufsunfähigkeits- srente Berufsunfähigkeitsrente in (Beitrag muss durch 12 teilbar sein) Berufsunfähigkeitsrente in der Kapitalabfindung Berufsunfähigkeitsrente in der srente aus der Hauptversicherung/Todesfallsumme / / Versicherungsdauer 4) Leistungsdauer 4) Beitragszahlungsdauer 4) / 4) sofern von Hauptversicherung abweichend 4.2 Hinterbliebenenabsicherung Tarif C27H vor Rentenbeginn nach Rentenbeginn monatliche Rente in der Altersrente monatliche Hinterbliebenenrente Hinterbliebenenrente mit Mindestrentenleistung C22/C23 Witwen-/Witwerrente Begünstigungsmodell: C24/C25 Vollwaisenrente Ehegatten/Lebenspartner (LPartG) Halbwaisenrente Ehegatten/Lebenspartner (LPartG) oder Lebensgefährten 4.3 Leistungen bei Tod vor Rentenbeginn Tarif C72 Policenwert Policenwert, aber mindestens eingezahlte Beiträge Seite 2 von 5
3 5. Beitragszahlung Beitragszahlungsweise jährlich (C29 obligatorisch) vierteljährlich halbjährlich monatlich einmalig Zahlungsterminverschiebung zum eines s Überweisung in einer Summe (Wir erstellen eine Beitragsrechnung). vertragsbezogene Überweisung (Wir erstellen eine Beitragsrechnung). vertragsbezogene Überweisung (Es wird keine Beitragsrechnung gewünscht). Beiträge sollen mittels Lastschrift eingezogen werden. 6. Personenanzahl Die Anzahl aller Betriebsangehörigen am Tag der Antragstellung Personen Der unter Ziffer 1 umschriebene Personenkreis umfasst Personen Hiervon werden Personen versichert. 7. Versicherungsbeginn Versicherungsbeginn für den Anfangsbestand Versicherungsbeginn für Neuzugänge / Anpassungen / Erhöhungen eines s 8. Dynamik Anpassung Alle (1-3) des Vorjahres (5-10) Im selben Verhältnis wie die BBG (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung (bis max. 8 der BBG) Beitragsteile, die 8 der BBG übersteigen, werden nicht erhöht 9. Bezugsrecht Direktversicherung unwiderruflich bezugsberechtigt ab sofort unwiderruflich bezugsberechtigt ab der gesetzlichen Unverfallbarkeit widerruflich bezugsberechtigt bei Entgeltumwandlung gesetzlich vorgeschrieben Bei widerruflichem Bezugsrecht ist die versicherte Person für Leistungen im Erlebensfall bezugsberechtigt. Bei unwiderruflichem Bezugsrecht ist die versicherte Person für Leistungen im Todes- und Erlebensfall bezugsberechtigt. Ist das Todesfallbezugsrecht unwiderruflich, kann das widerrufliche nachrangige Bezugsrecht für den Todesfall im steuerrechtlich zulässigen Rahmen von der unwiderruflich bezugsberechtigten Person bestimmt und geändert werden. Bezugsberechtigt für Leistungen im Todesfall sind in folgender Rangfolge: a) der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner b) waisenrentenberechtigte Kinder der versicherten Person im Sinne des 32 Absätze 1 bis 4 Satz 1 Nr. 1-3 EstG c) der namentlich benannte Lebensgefährte, mit dem die versicherte Person bei Tod einen gemeinsamen Haushalt führte, sofern kein Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner vorhanden ist d) Sind keine der genannten Hinterbliebenen vorhanden, sind die Erben für das Sterbegeld bezugsberechtigt, wenn keine Person namentlich benannt wird Für die Benennung des Lebensgefährten oder eines Bezugsberechtigten für das Sterbegeld, fordern Sie bitte ein Formular bei uns an. Rückdeckungsversicherung Der Versicherungsnehmer ist für Leistungen im Todes- und Erlebensfall bezugsberechtigt. Seite 3 von 5
4 10. Verwendung der Überschussanteile Hauptversicherung Tarif vor Rentenbeginn nach Rentenbeginn C27, C27H Bonus dynamische Überschussrente C28, C02 Bonus dynamische Überschussrente C26 dynamische Überschussrente C29 Bonus dynamische Überschussrente C72 Erhöhung des Policenwertes dynamische Überschussrente C38 Bonus dynamische Überschussrente C22/C23 nur C24/C25 dynamische Überschussrente C24/C25 Bonus C09, C17 Todesfallbonus C80 vor Leistungsbeginn im Leistungsbezug BU-Bonus dynamische Überschussrente Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung vor Leistungsbeginn im Leistungsbezug Beitragsbefreiung mit dynamische Überschussrente und Rente BU-Bonus Beitragsbefreiung mit mit Seite 4 von 5
5 11. Entgeltumwandlung Bitte für jeden Arbeitnehmer zusätzlich das Formular Vereinbarung zur Entgeltumwandlung beifügen. 12. Fondsanlage Tarif C72 Das aktuelle Fondsangebot finden sie auf unserer Internetseite unter (Druckstück-Nr ). Bitte nehmen Sie hier eine Auswahl vor und reichen uns das Formular ein. Entgeltumwandlung: Bitte für jeden Arbeitnehmer ein gesondertes Formular einreichen. arbeitgeberfinanziert: Einheitliche Festlegung für alle Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber möglich. 13. Besondere Vereinbarungen 14. Angefordert von Ort, Datum Unterschrift Vermittler / Versicherungsnehmer Condor Lebensversicherungs-AG Admiralitätstraße Hamburg Postanschrift: Hamburg Telefon: (040) Telefax: (040) Seite 5 von 5 Sitz der Gesellschaft: Hamburg, Bundesrepublik Deutschland Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 7763 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Generaldirektor Dr. Norbert Rollinger Vorstand: Rüdiger Bach, Tillmann Lukosch, Claus Scharfenberg
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