Otto-Hahn-Gymnasium Marktredwitz. (im Anschluss relevante Zusatzdokumente)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Otto-Hahn-Gymnasium Marktredwitz. (im Anschluss relevante Zusatzdokumente)"

Transkript

1 Otto-Hahn-Gymnasium Marktredwitz KWM Bl N r. 13/ Hilfsmittel II. Bekanntmachungen in der Abiturprüfung der 2018 Bayerischen Staatsministerien für Kommentierte Unterricht Fassung und der Kultus amtlichen und Bekanntmachung Wissenschaft, Forschung vom 7. Juni 2011 und Kunst (im Anschluss relevante Zusatzdokumente) (von Seite 130) UK 5. Hilfsmittel H ilfsmittel bei der bei Leistungsnachweisen Abiturprüfung Die an für bayerischen die Jahrgangsstufen Gym nasien 11, Abendgymnasien und 12 unter Nr. 1 genannten Hilfsmittel u nd dürfen Kollegs - mit Ausnahme von Nr auch in der schriftlichen und mündlichen Bekan ntmachung des Bayerischen Staatsministeriu ms Abiturprüfung (einschließlich etwaiger für Unterricht und Ku ltus Vorbereitungszeit) verwendet werden. Ein Computeralgebrasystem vom 7. Jun i 2011 Az.: VI.9-5 gemäß S b.41 Nr. 1.2 darf 619 nur in der CAS-Abiturprüfung in Mathematik verwendet Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und werden. Ku ltus leg t fü r die Verwendung von H ilfsmitteln bei schriftlichen 6. Hervorhebungen u nd mü ndlichen Leistu und Verweisungen ngsnachweisen an Gymnasien, Die Hilfsmittel Abendg ymnasien dürfen u nd Hervorhebungen Kollegs Folgendes und fest: Verweisungen, jedoch keine Kommentierungen 1. enthalten. H ilfsmittel bei schriftlichen Leistungsnachweisen (ohne Abiturprü fun g) Bei sch riftlichen Leistu ngsn achweisen (oh ne Abiturprüfung) dürfen folgende H ilfsmittel verwendet werden: 1.1 in allen Fächern ab Jahrgangsstufe 8 (im Fach Natur und Technik Schwerpunkt Physik bereits ab Jahrgangsstufe 7) ein Taschen rech ner; genauere Regelungen hinsichtlich der Fu nktionalität des Taschenrechners werden du rch KM S getroffen; 1.2 in M athematik, Physik u nd In formatik in CAS-Klassen bzw. CAS-Ku rsen (Lerngruppen m it Schü lerinnen und Schü lern, die im Besitz eines Computeralgebrasystems sind oder denen eines zur Verfügung gestellt wurde) ab Jahrgangsstufe 10 zusätzlich zu einem Taschen rechner gemäß Nr. 1.1 ein Computeralgebrasystem; genauere Regelungen werden durch KMS getroffen; 1.3 in Deutsch ab Ja hrgangsstufe 9 ein Rechtschreibwörterbuch, das nach Erkläru ng des Verlags die N euregelung der deutschen Rechtschreibung vollständig umsetzt; 1.4 in den modernen Fremdsprachen ab Jahrgangsstufe 10 jeweils ein- und zweisprachige vom Staatsmin isteriu m geneh migte Wörterbücher; elektron i- sche Wörterbücher dürfen n icht verwendet werden; 1.5 in Latein bzw. Griech isch ab Jah rgangsstufe 10 ein vom Staatsm in isterium genehmigtes zweisprachiges Wörterbuch; elektron ische Wörterbücher dürfen nicht verwendet werden; 1.6 in Geschichte ab Jahrgangsstufe 11 u nd in Geograph ie ab Jahrgangsstufe 5 ein vom Staatsmin isteriu m genehmigter Atlas; 1.7 in Sozia lkunde ab Jah rga ngsstufe 11 eine Textausgabe des Gru ndgesetzes u nd der Bayerischen Verfassung (ohne Kommentar); 1.8 in Wirtschaft u nd Recht ab Jahrgangsstufe 11 jeweils eine Textausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Strafgesetzbuchs, des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung (jeweils ohne Kommentar); 1.9 in Religionslehre die Bibel; 1.10 in M athematik ab Jahrgangsstu fe 10 die vom Staatsmin isterium genehmigte Merkh ilfe M athematik, eine der vom Staatsm inisterium zugelassenen stochastischen Tabellen und eine der vom Staatsministerium für Leistungserhebungen zugelassenen naturwissenschaftlichen Formelsamm lungen; 1.11 in Physik und Informatik ab Jahrgangsstufe 10 die vom Staatsministerium genehmigte Merkhilfe M a- thematik und eine der vom Staatsm in isterium für Leistu ngserhebu ngen zugelassenen n atu rwissenschaftlichen Formelsammlungen; 1.12 in Chemie ab Jahrgangsstufe 8 das Periodensystem der Elemente und eine der vom Staatsmin isterium für Leistungserhebungen zugelassenen naturwissenschaftlichen Formelsammlungen. 2. angehängt: Ausschluss von H ilfsmitteln bei schriftlichen Leistu ngsnachweisen zu Hervorhebungen (ohne Abitur pr und üfuverweisungen ng) Erläuterung in Hilfsmitteln Wenn die Lehrkraft in der Abiturprüfung es zu einer sachgemäßen - OHG, Prüfung des Lehrstoffs fü r erforderlich hält, kann sie die Verwendu ng von H ilfsmitteln bei sch riftlichen Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfu ng) in folgenden Fä llen ganz oder teilweise ausschließen: 2.1 angehängt: in allen Fächern bei kleinen Leistungsnachweisen, Hilfsmittel die keine der SchuAbiturprüfung laufgaben ersetzen; 2018 (Stand 2.2 Oktober in M2017) athematik, - Anlage Physik, 3 zum Informatik, KMS V.8 Chemie, BS 5500 Geographie, Wirtschaft vom 20. Oktober und Recht 2017 sowie Religionslehre bei 6b großen und a llen kleinen Leistungsnachweisen; 2.3 bei großen Leistu ngsnachweisen in modernen Fremdsprachen in Jahrgangsstufe 10, in spät beginnenden Fremdsprachen zu sätzlich auch in den Jah rgangsstufen 11 und 12. angehängt: Bei angekü ndigten schriftlichen Leistu ngsnachweisen ist der zur Ausschluss Verwendung von Hvon ilfsmitteln Taschenrechnern den Schüle- Regelungen rinnen und Schülern bei der An kündigung des betreffenden zum KMS Leistungsnachweises VI.7-5 S mitzuteilen. 6b vom - Anlage 11. November H ilfsmittel bei mü ndlichen Leistungsnachweisen (ohne Abitu rprüfung) Bei mündlichen Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung) entscheidet die Lehrkraft darüber, welche der in Nr. 1 genannten H ilfsm ittel verwendet werden dürfen. 4. angehängt: Ver wendung von H ilfsmitteln bei unangekündigten KMS Leistungsn V.2-BS achweisen vom zu Änderungen im BGB Auch bei unangekündigten Leistungsnachweisen hat die Lehrkraft soweit die Verwendu ng von H ilfsm itteln nicht ausgeschlossen wurde auf den Grundsatz der Chancengleichheit zu achten. Dies bedeutet insbesondere, dass die Schü lerinnen und Schüler wissen müssen, dass mit den besagten H ilfsmitteln gearbeitet wird.

2 130 KWM Bl N r. 13/ H ilfsmittel bei der Abiturprüfung Die fü r die Jahrgangsstufen 11 und 12 unter Nr. 1 genannten H ilfsmittel dürfen mit Ausnahme von Nr. 1.2 auch in der schriftlichen und mündlichen Abitu rprü fu ng (ein sch ließlich etwa iger Vorbereitungszeit) verwendet werden. Ein Computeralgebrasystem gemäß Nr. 1.2 darf nu r in der CAS-Abiturprüfu ng in M athematik verwendet werden. 6. H er vorhebungen und Ver weisungen Die H ilfsmittel dürfen H ervorhebungen und Verweisu ngen, jedoch keine Kommentieru ngen entha lten. 7. In krafttreten Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2011 in Kraft. M it Ablauf des 31. Juli 2011 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Ku ltus über H ilfsmittel bei der Anfertigung von schriftlichen Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien vom 10. Jun i 2008 (KWM Bl S. 194), geändert durch Bekanntmachung vom 9. Juni 2010 (KWM Bl S. 185), außer Kraft. Dr. M ü l l e r M in isteria ldirigent

3 OHG Marktredwitz Erläuterung zu Hervorhebungen und Verweisungen in Hilfsmitteln in der Abiturprüfung Bezug: KWMBl Nr Seite 130 Punkt 6 und relevante Zusatzdokumente In allen Fächern ist es grundsätzlich nicht gestattet, zugelassene Hilfsmittel um textliche Erweiterungen, Kommentierungen, Formeln u. Ä. zu ergänzen. Erlaubt sind Hervorhebungen und Verweisungen, die im Folgenden erläutert werden. Im Fach Wirtschaft/Recht Erlaubt ist in Gesetzestexten die Hervorhebung von Paragraphennummern oder einzelnen Worten, z.b. durch einen Textmarker oder durch Unterstreichen, aber nur in einer einzigen Farbe. Verweise auf weitere Normen sind am Rand des Textes durch Angabe der Paragraphennummer zulässig. Paragraphenketten sind unzulässig. Das Einkleben von Post-its ist nicht zulässig. In allen anderen Fächern Erlaubt ist die Hervorhebung von Textstellen, z.b. durch Textmarker oder durch Unterstreichen, auch in mehreren Farben. Im Periodensystem dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Erlaubt ist der schriftliche Verweis auf andere Textstellen; dieser kann am Rand des Hilfsmittels stehen oder auf einem eingeklebten Post-it. Unter einem Verweis versteht man hier die Angabe einer Überschrift, einer Textstelle oder einer Seitenzahl, keinesfalls aber die Hinzufügung von Inhalten. Das Einkleben von Post-its zum schnelleren Auffinden von Seiten ist zulässig. Die Post-its dürfen eine auf der Seite enthaltene Überschrift enthalten, aber keine weiteren Inhalte. Ein rein alphabetisches Register ist zulässig. Stark, Weyer (OSK) Seite 1/

4 Liste Hilfsmittel (Stand Oktober 2017) Anlage 3 Hilfsmittel in der Abiturprüfung 2018 Auf die Bekanntmachung des Staatsministeriums Hilfsmittel bei der Anfertigung von schriftlichen Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien vom 7. Juni 2011 (KWMBl S. 129) wird verwiesen. Die nachfolgende Liste enthält, in Ergänzung der KMBek vom 7. Juni 2011 (KWMBl S. 129), nach Fächern sortiert die derzeit vom Staatsministerium genehmigten Hilfsmittel (Stand Oktober 2017). Die Liste hat nur für die Abiturprüfung 2018 Gültigkeit und wird für das jeweils folgende Jahr aktualisiert. Sollten Hilfsmittel noch neu zugelassen werden, so können diese selbstverständlich ebenfalls verwendet werden. Alte Sprachen (Gr, L): Griechisch-deutsches Schul- und Handwörterbuch von W. Gemoll, Neuauflage München/Wien 1988 (auch: 10. Aufl. 2006) Benselers Griechisch-Deutsches Wörterbuch Heinichen, Lateinisch-Deutsches Schulwörterbuch, 10. Auflage / Unveränderter Neudruck (zuletzt Stuttgart 1993) Langenscheidts Großes Schulwörterbuch Lateinisch-Deutsch, bearbeitet v. E. Pertsch auf der Grundlage des Menge-Güthling, erweiterte Neuauflage (zuletzt Berlin/München/Wien/Zürich 1983); auch: Neubearbeitung 2001 Langenscheidt Großes Schulwörterbuch Lateinisch Deutsch Klausurausgabe, 1. Auflage 2009 / 1. Auflage 2017 Langenscheidt Abitur-Wörterbuch, Latein-Deutsch, 1. Auflage 2014 / 1. Auflage 2017 Stowasser, Lateinisch-Deutsches Wörterbuch (zuletzt Wien/München 1994) Der kleine Stowasser, Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch (zuletzt München 1994) Stowasser, Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch, 1. Auflage 2016 Pons Globalwörterbuch lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage 1986; korrigierter Nachdruck 1987 [vergriffen] Pons Wörterbuch für Schule und Studium, lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage 1986 / Nachdruck 1999 / 3. neu bearbeitete Auflage 2003 (Nachdrucke ) Pons Wörterbuch für Schule und Studium, Latein-Deutsch, 1. Auflage 2007 / 1. Auflage 2012 / 1. Auflage 2016 Elektronische Wörterbücher dürfen nicht verwendet werden.

5 Moderne Fremdsprachen: Die für Prüfungszwecke genehmigten Wörterbücher im Bereich der modernen Fremdsprachen sind der Liste zu entnehmen, die in der jeweils aktuellen Fassung auf den Internetseiten des Staatsministeriums unter einsehbar ist. Elektronische Wörterbücher dürfen nicht verwendet werden. Geschichte: PUTZGER Historischer Weltatlas, Ausgabe Bayern, ISBN , 104. Aufl Hinweis: Zugelassen ist ausschließlich die Ausgabe Bayern der 104. Auflage. Ältere Ausgaben dürfen zwar im Unterricht noch genutzt, aber nicht in der Abiturprüfung verwendet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Abituraufgabenstellungen in Geschichte sowie in Geschichte + Sozialkunde und in Geschichte auf Französisch im Rahmen des AbiBac auf konkrete Karten dieser 104. Auflage des PUTZGER Historischer Weltatlas Bezug nehmen können. Die Schulen werden deshalb gebeten sicherzustellen, dass jedem Prüfling in diesen schriftlichen Abiturprüfungen ein Exemplar der 104. Auflage des PUTZGER Historischer Weltatlas, Ausgabe Bayern vorliegt. Grundsätzlich sind die Drucke 1 mit 3 der 104. Auflage jeweils möglich. Soweit Gymnasien Exemplare des Drucks 1 verwenden ist dort zudem sicherzustellen, dass den Schülerinnen und Schülern auch der beim Verlag für diesen Druck bestellbare Einleger, der das in den Drucken 2 und 3 gegenüber Druck 1 zusätzliche Kartenmaterial enthält, in den Prüfungen zur Verfügung steht. Der Einleger kann in gewünschter Stückzahl kostenlos wie folgt bestellt werden: per Telefon im Cornelsen Service Center unter oder per Fax ( ) unter Angabe des Stichworts Putzger Weltatlas Bayern Korrekturbeileger. Die Bestellnummer lautet Geographie: Ernst Klett Verlag, Stuttgart: Haack Weltatlas, Bayern, ISBN , 1. Aufl. 08/1. Druck 08, 2. Druck 09, 8. Druck 14, 21,95, ZN 125/08-G ( ) Haack Weltatlas, ISBN , 1. Aufl. 07/Druck 07 und 10 und Druck 14, 21,95, ZN 135/07-G ( ) Haack Weltatlas, Bayern, ISBN , 1. Aufl. 15, 24,95, ZN 119/15-G ( ) Westermann Schulbuchverlag, Braunschweig: DIERCKE Weltatlas, ISBN , 1. Aufl. 10/Drucke A 1 10, A 2 11, A 3 12, A 4 13, A 5 14 und A 6 14, 29,95, ZN 122/10-G/R ( ) DIERCKE Weltatlas, ISBN , 1. Aufl. 08/Drucke A 1 08, A 2 08, A 3 08 u. A 4 09, 31,95, ZN 16/08-G/R ( )

6 DIERCKE Weltatlas, Ausgabe Bayern, ISBN , 1. Aufl. 15/Druck A 1 15, 29,95, ZN 34/15-G/R ( ) Schroedel Verlag, Braunschweig: SEYDLITZ Weltatlas, Bayern, ISBN , 1. Aufl. 14/Druck A 2 15, 17,95, ZN 6/14-G ( ) Hinweis: Neben den genannten Atlanten dürfen auch deren zugelassene Folgeauflagen bzw. Neudrucke als Hilfsmittel verwendet werden. Mathematik: die vom Staatsministerium genehmigte Merkhilfe Mathematik (nur neue Fassung) eine der vom Staatsministerium zugelassenen stochastischen Tabellen ein Taschenrechner, der hinsichtlich seiner Funktionalität den vom Staatsministerium getroffenen Regelungen entspricht (vgl. Anlage zum KMS VI.7 5 S b vom 11. November 2011) eine der vom Staatsministerium zugelassenen naturwissenschaftlichen Formelsammlungen Derzeit sind zugelassen: Oldenbourg-(Ehrenwirth-) Verlag: Barth/Bergold/Haller, Stochastik Tabellen Barth/Bergold/Haller, Tabellen zur Stochastik, ab 1. Auflage 1996 Bayerischer Schulbuch-Verlag: Wörle/Mühlbauer, Tafelwerk zur Stochastik Cornelsen Verlag, Berlin/München: Formelsammlung Naturwissenschaften mit Merkhilfe Mathematik, Zweite Fassung, Gymnasium Bayern, ISBN , 1. Aufl. 13 DUDEN Schulbuchverlag, Berlin: Naturwissenschaftliche Formelsammlung für die bayerischen Gymnasien, 2. Fassung, ISBN , 1. Aufl. 13 C.C. Buchner Verlag, Bamberg: Naturwissenschaftliche Formelsammlung für die bayerischen Gymnasien, zweite Fassung, ISBN , 1. Aufl. 13 J. Lindauer Verlag, München: Formeln und Tabellen aus Physik, Chemie, Mathematik, v. Hammer/ Hammer, 2. Fassung, ISBN , 1. Aufl. 13 Eigenverlag Johannes Almer, Prien: Formelsammlung Naturwissenschaften, Gymnasium Bayern, 2. Fassung, v. Almer, ISBN , 1. Aufl. 13

7 Des Weiteren sind für die Abiturprüfung Mathematik_CAS folgende CAS-Rechner zugelassen: ClassPad 330 von Casio TI-nspire CAS von Texas Instruments TI-nspire cx CAS von Texas Instruments ClassPad II fx-cp400 von CASIO Prime Graphing Calculator von HP Physik, Chemie und Informatik: eine der vom Staatsministerium für die Verwendung in der Abiturprüfung zugelassenen naturwissenschaftlichen Formelsammlungen die vom Staatsministerium genehmigte Merkhilfe Mathematik (nur neue Fassung) ein Taschenrechner, der hinsichtlich seiner Funktionalität den vom Staatsministerium getroffenen Regelungen entspricht (vgl. Anlage zum KMS VI.7 5 S b vom 11. November 2011) das Periodensystem der Elemente Derzeit sind zugelassen: Cornelsen Verlag, Berlin/München: Formelsammlung Naturwissenschaften mit Merkhilfe Mathematik, Zweite Fassung, Gymnasium Bayern, ISBN , 1. Aufl. 13 DUDEN Schulbuchverlag, Berlin: Naturwissenschaftliche Formelsammlung für die bayerischen Gymnasien, 2. Fassung, ISBN , 1. Aufl. 13 C.C. Buchner Verlag, Bamberg: Naturwissenschaftliche Formelsammlung für die bayerischen Gymnasien, zweite Fassung, ISBN , 1. Aufl. 13 J. Lindauer Verlag, München: Formeln und Tabellen aus Physik, Chemie, Mathematik, v. Hammer/ Hammer, 2. Fassung, ISBN , 1. Aufl. 13 Eigenverlag Johannes Almer, Prien: Formelsammlung Naturwissenschaften, Gymnasium Bayern, 2. Fassung, v. Almer, ISBN , 1. Aufl. 13

8 Anlage zum KMS Az.: VI.7 5 S b vom 11. November 2011 Regelungen zur Verwendung von Taschenrechnern als Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs Gemäß Nr. 1.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. Juni 2011 (KWMBI S. 129) darf bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs soweit im Einzelfall nicht anders geregelt ab Jahrgangsstufe 8 (im Fach Natur und Technik Schwerpunkt Physik ab Jahrgangsstufe 7) in allen Fächern ein Taschenrechner als Hilfsmittel verwendet werden. Nicht zugelassen im Sinne von Nr. 1.1 sind graphikfähige Taschenrechner (GTR), Taschenrechner mit typischen Funktionen eines Computeralgebrasystems (CAS), Taschenrechner mit der Fähigkeit zur Datenübertragung sowie programmierbare Taschenrechner (ein Taschenrechner gilt als programmierbar, wenn zusätzliche, zum ursprünglichen Funktionsumfang nicht gehörige Routinen gespeichert werden können). Keine Einwände bestehen, wenn der Taschenrechner physikalische Konstanten (z. B. Zahlenwert der Lichtgeschwindigkeit) bereitstellt. Im Folgenden sind geordnet nach Teilgebieten der Mathematik Beispiele für Funktionen aufgelistet, die der Zulassung eines Taschenrechners im Sinne von Nr. 1.1 entgegenstehen. Algebra/Analysis Nicht zugelassen sind Taschenrechner, die Funktionen eigens zum Darstellen von Graphen, Umformen von Termen mit Variablen, Differenzieren oder Integrieren, Lösen von Gleichungen oder Gleichungssystemen, näherungsweisen Berechnen der Nullstellen einer Funktion bereitstellen. Keine Einwände bestehen, wenn der Taschenrechner in der Lage ist, eine Wertetabelle zu einer Funktion oder äquivalente Darstellungen zu Termen ohne Variablen (z. B. durch Kürzen oder teilweises Radizieren) auszugeben. Stochastik Nicht zugelassen sind Taschenrechner, die Funktionen eigens zum Ermitteln von Differenzwerten im Zusammenhang mit Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Ermitteln der Länge einer Bernoulli-Kette, Ermitteln oder Überprüfen der Entscheidungsregel eines statistischen Testverfahrens bereitstellen. Keine Einwände bestehen, wenn der Taschenrechner grundlegende statistische Funktionen bereitstellt (z. B. zum Ermitteln des Mittelwerts oder der Standardabweichung einer Grundgesamtheit, zum Berechnen von n!, von Binomialkoeffizienten oder von Werten von Wahrscheinlichkeitsverteilungen). Geometrie Nicht zugelassen sind Taschenrechner, die Funktionen eigens zum Rechnen mit Vektoren, Erstellen graphischer oder symbolischer Darstellungen geometrischer Objekte (z. B. Geraden, Ebenen), Untersuchen der Lagebeziehungen geometrischer Objekte bereitstellen.

9 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst München Per An alle Gymnasien und Kollegs in Bayern (per OWA) Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, V.2-BS /5/1 Telefon: Name: Herr Bürle Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB); Auswirkungen auf den Unterricht und die Abiturprüfung in Wirtschaft und Recht Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, durch Beschluss des Bundestags vom sind zum verschiedene Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Kraft getreten. Einige wenige Änderungen im Bereich des Schuldrechts (Ergänzung des 439 BGB, Einfügen von 445a BGB, neue Überschrift und neue Absätze für 474 BGB, neue Nummerierung von 475, 476, 477 BGB (alte Fassung)) haben auch Auswirkungen auf die Fachinhalte, die Erhebung von Leistungsnachweisen und die Abiturprüfung im Fach Wirtschaft und Recht. Mit diesem Schreiben und der Zusammenstellung der wichtigsten Gesetzesänderungen in den Anlagen werden die Fachschaften Wirtschaft und Recht über diese Änderungen informiert. Ich bitte Sie, die Neufassung des BGB und die Auswirkungen auf den Unterricht in Wirtschaft und Recht über die zuständige Fachbetreuerin/ den Telefon: poststelle@stmbw.bayern.de Salvatorstraße München Telefax: Internet: U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

10 - 2 - zuständigen Fachbetreuer in der Fachschaft Wirtschaft und Recht zu kommunizieren. Für die schriftliche und mündliche Abiturprüfung des aktuellen Prüfungsjahrganges 2016/2018 werden in Anbetracht dieser Fortentwicklung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einmalig folgende Regelungen getroffen: 1. Die neu eingeführten Paragraphen bzw. Absätze von Paragraphen im BGB sind kein Gegenstand der Abiturprüfung. 2. Falls sich durch die BGB-Änderung lediglich die Nummerierung eines Paragraphen bzw. Absatzes geändert hat, wird der betreffende Paragraph bzw. der Absatz den Prüflingen als Material zur Verfügung gestellt. Bitte veranlassen Sie, dass die betroffenen Abiturientinnen und Abiturienten über diese Regelungen in geeigneter Weise informiert werden. Ab der Abiturprüfung 2019 erfolgt die Aufgabenstellung ausschließlich auf der Basis der Neufassung des BGB. Als aktualitätsbezogenes Fach kann Wirtschaft und Recht rechtliche Neuerungen im Unterricht nicht ausklammern. Aus diesem Grund soll im Unterricht möglichst ab sofort auf der Basis der geänderten Rechtsgrundlage im BGB gearbeitet werden. Für den Unterricht in den Kursen und Klassen, in denen Gesetzestexte in nunmehr veralteten Fassungen des BGB erworben worden sind, bietet es sich an, den Schülerinnen und Schülern die vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) erstellte Zusammenstellung der für den Unterricht relevanten Paragraphen, die von der Änderung betroffen sind, zur Verfügung zu stellen (siehe Anlage 1). Damit können dann die bereits angeschafften Fassungen des BGB weiter verwendet werden.

11 - 3 - Bei schriftlichen und mündlichen Leistungserhebungen sollen möglichst ab sofort keine Aufgabenstellungen mehr erfolgen, die sich auf die alte Fassung des BGB vor dem beziehen. Bei Aufgabenstellungen auf der Basis des neuen Rechtsstands muss ein ausreichender unterrichtlicher Vorlauf gewährleistet sein. Bitte leiten Sie der Fachbetreuerin bzw. dem Fachbetreuer und allen übrigen Mitgliedern der Fachschaft Wirtschaft und Recht Ihrer Schule Kopien dieses Schreibens und der Anlagen zu und stellen Sie sicher, dass auch die betroffenen Schülerinnen und Schüler in geeigneter Weise informiert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Wolfgang Mutter Ministerialrat

Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst

Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst Nummer 13 München, den 12. Juli 2011 Jahrgang 2011 Inhaltsübersicht Datum Seite I. Rechtsvorschriften

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK II. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München Sammelanschrift Adressen

Mehr

- 2 - 978-3-507-01531-9 Aufl. 11/Dr. A 1 16,95 15/11-M 04.08.2011

- 2 - 978-3-507-01531-9 Aufl. 11/Dr. A 1 16,95 15/11-M 04.08.2011 Atlanten und Formelsammlungen Stand: 17.09.2015 Es dürfen nur die nachstehend genannten Auflagen bzw. Drucke verwendet werden! Die Zulassungen erstrecken sich weder auf etwaige den Druckwerken beigefügte

Mehr

Abiturprüfung ab dem Jahr 2014

Abiturprüfung ab dem Jahr 2014 STAATSINSTITUT FÜR SCHULQUALITÄT UND BILDUNGSFORSCHUNG MÜNCHEN Abteilung Gymnasium Referat Mathematik Mathematik am Gymnasium Abiturprüfung ab dem Jahr 2014 Wesentliche Rahmenbedingungen Die Länder Bayern,

Mehr

Merkblatt zur Abiturprüfung 2013

Merkblatt zur Abiturprüfung 2013 Gymnasium Miesbach Miesbach, Januar 2013 Merkblatt zur Abiturprüfung 2013 Diese Zusammenstellung enthält die wichtigsten Bestimmungen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 1. Zulassung: 1.1 Mit

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staätsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München Prüfungskanzlei der Universität Eichstätt

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung VI\Referat VI_6\FS moderne Fremdsprachen\KMS\KMS Abitur mod FS 2013_rAbd.doc Bayerisches

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staaisministerium für Untericht und Kultus, 80327 München Sammelanschrift Adressen entsprechend beiliegender Liste Ihr Zeichen / lhre

Mehr

Fach Jahrgangsstufe 11 Vermerk

Fach Jahrgangsstufe 11 Vermerk Fach Jahrgangsstufe 11 Vermerk Biologie Chemie Erdkunde Informatik Italienisch Italienisch Kunst Biologie heute entdecken, Bayern, hrsg. v. Jungbauer: R11: ISBN 978-3-507-10512-6, Aufl. 09/Druck A1, ZN

Mehr

Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Dr. Ludwig Spaenle, MdL

Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Dr. Ludwig Spaenle, MdL Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Dr. Ludwig Spaenle, MdL C:\Temp\120223 Gemeinsames Anschreiben M_r (2).doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München

Mehr

Bücherliste für das Schuljahr 2015/2016

Bücherliste für das Schuljahr 2015/2016 Stand: 23.06.2015 7. Jahrgang und 1. Fremdsprache (ab Kl. 3) 1. Fremdsprache (ab Kl. 3) Grundausgabe Orientierungswissen 11,25 Cornelsen ISBN 978-3-06-060838-6 Diercke 3 Atlas ISBN 978-3-14-100770-1 20,95

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_2\Ceglarek\2007\September\94424_AP2008_KMS_sept_r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und

Mehr

HINWEISE FÜR DIE PRÜFUNGSTEILNEHMER

HINWEISE FÜR DIE PRÜFUNGSTEILNEHMER Willibald Gymnasium Eichstätt Abiturprüfung 2011(G8) An die Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 12 (gegen Nachweis) HINWEISE FÜR DIE PRÜFUNGSTEILNEHMER Termine Dienstag, 03.05.2011 ab 13.40 Uhr

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München Per E-Mail Die Präsidentin des Landtags

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München Per E-Mail An alle Gymnasien (per OWA) Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_2\Huber\Abschlussprüfung\AP0607\88225_AP2007_KMS_sept_r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht

Mehr

Hinweise zur Abitur- und Fachabiturprüfung 2015

Hinweise zur Abitur- und Fachabiturprüfung 2015 Staatliche Berufliche Oberschule Friedberg Hinweise zur Abitur- und Fachabiturprüfung 2015 Friedberg, im April 2015 Liebe Schülerinnen und Schüler, bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise zur und

Mehr

Fach Titel Bestell-Nr. Verlag. kath. Religion Religion - vernetzt 50702 Kösel ev. Religion

Fach Titel Bestell-Nr. Verlag. kath. Religion Religion - vernetzt 50702 Kösel ev. Religion Außerdem möchten wir Sie gerne bereits heute zu der am Freitag, 18. September 2015, um 16.00 Uhr in der Schule stattfindenden Willkommensparty für die Schülerinnen und Schüler der neuen 5. Klassen und

Mehr

5. KLASSE. Summe 98,45. Europäisches Gymnasium Bertha-von-Suttner. Bücherliste Schuljahr 2015/16

5. KLASSE. Summe 98,45. Europäisches Gymnasium Bertha-von-Suttner. Bücherliste Schuljahr 2015/16 5. KLASSE Erdkunde TERRA Geographie für Berlin/Brandenburg, Ausgabe für die Grundschule, Schülerbuch 5./6. Schuljahr Klett 978-3-12-104033-9 Englisch English G Access 1 Cornelsen 978-3-06-032543-6 Latein

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung VI\Referat VI_9\Strothmann\Nachteilsausgleich\KMS_ergänzende Hinweise_Nachteilsausgleich_Version zur Abstimmung_Kommentare_a.doc

Mehr

Cusanus-Gymnasium Wittlich Schulbuchliste Klassenstufe 5 Schuljahr 2013-2014

Cusanus-Gymnasium Wittlich Schulbuchliste Klassenstufe 5 Schuljahr 2013-2014 Cusanus-Gymnasium Wittlich Schulbuchliste Klassenstufe 5 Kath. Religion Die Bibel Herder 978-3-451-28000-9 Zeit der Freude 5/6 (neue BSV-Nr.) BSV 978-3-7627-0419-5 alte Patmos-Nr. Patmos 978-3-491-75700-4

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_3\Allgemeines\Word\Schreiben\Schreiben allgemein\2014\sondermaßnahme FOS- BOS\Anschreiben

Mehr

Fach Buchtitel Verlag Bestellnummer Verkaufspreis

Fach Buchtitel Verlag Bestellnummer Verkaufspreis 5. Schuljahr Deutsch Deutschbuch 5 - Cornelsen 978-3060624133 24,95 Green Line 1 Klett 978-3-12-547120-7 22,75 Religion Das Kursbuch Religion 1 Calwer 978-3-7668-3892-6 23,50 WuN*** Wege.Werte.Wirklichkeiten

Mehr

Bücherliste Geschwister Scholl Gymnasium Lebach Schuljahr: 2014 / 15

Bücherliste Geschwister Scholl Gymnasium Lebach Schuljahr: 2014 / 15 Bücherliste Geschwister Scholl Gymnasium Lebach Schuljahr: 2014 / 15 Klasse/ Kurs: 5 Folgende Bücher werden für das kommende Schuljahr benötigt: Religion rk+ev Die Bibel Herder 451-28000-9 9,90 Religion

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München Per OWA an - alle Haupt-/Mittelschulen - Staatlichen Schulämter - Regierungen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung VI\Referat VI_3\Pantke\Hochbegabte\Hochbegabtenklassen\KMS AUssschreibung 2012.doc Bayerisches Staatsministerium für

Mehr

Hinweise zur Abitur- und Fachabiturprüfung 2014

Hinweise zur Abitur- und Fachabiturprüfung 2014 Staatliche Berufliche Oberschule Friedberg Hinweise zur Abitur- und Fachabiturprüfung 2014 Friedberg, im April 2014 Liebe Schülerinnen und Schüler, bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise zur Abiturprüfung

Mehr

GYMNASIUM OTTWEILER - Schule des Landkreises Neunkirchen - Fach Buchtitel Verlag

GYMNASIUM OTTWEILER - Schule des Landkreises Neunkirchen - Fach Buchtitel Verlag Klassenstufe: 5 Schuljahr: 2015/16 Die angekreuzten Bücher werden für das kommende Schuljahr benötigt: buch 5 Sprach-u. Cornelsen 464-68055-1 26,95 Lesebuch, Allgemeine Ausgabe X Englisch English G Access,

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung II\Referat II_1\RR Richter\Schüler, SMV,\Schülerfahrten\Trendsportarten\OWA_Trendsportarten_Stand März 2013 - a.doc

Mehr

P r ü f u n g e n im Sommersemester 2015

P r ü f u n g e n im Sommersemester 2015 01.06.2015 Pt. P r ü f u n g e n im Sommersemester 2015 1. Die Prüfungen finden in der Fakultät Sozialwissenschaften, Bahnhofstraße 87 statt. 2. Ziehung der Platznummern: jeweils 30 Minuten vor Prüfungsbeginn

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung VI\Referat VI_8\Ludwig\Abitur\Abitur G8\Infos an Schulen\Abitur_Neuerungen allg Nov 2008 Bayerisches Staatsministerium

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung VI\Referat VI_5\Kammler\Oberstufe 2009\Schreiben\Info Schulen_Febr_0802-14_Ka.doc Bayerisches Staatsministerium für

Mehr

Einführungsklassen an bayerischen Gymnasien

Einführungsklassen an bayerischen Gymnasien Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Einführungsklassen an bayerischen Gymnasien Was ist eine Einführungsklasse? Einführungsklassen sind ein wichtiger Beitrag zur Aufstiegsdurchlässigkeit

Mehr

mittlerer Schulabschluss Fachhochschulreife (Fachabitur) Hochschulreife (Abitur)

mittlerer Schulabschluss Fachhochschulreife (Fachabitur) Hochschulreife (Abitur) Bildung und Sport Information der Bildungsberatung Zweiter Bildungsweg Stand: Oktober 2013 Personen mit erfüllter Vollzeitschulpflicht und abgeschlossener Berufsausbildung oder mindestens zwei Jahren Berufstätigkeit

Mehr

Information Klassenstufe 12

Information Klassenstufe 12 Information Klassenstufe 12 Bekanntgabe der Entscheidung der Abiturprüfungskommission durch den Vorsitzenden Freitag, 20. März 2015 Hörverstehen Termine Hörverstehen Kurs(e) Raum Anzahl Termin Englisch

Mehr

Schulbuchliste 2014/2015

Schulbuchliste 2014/2015 Schulbuchliste 2014/2015 Klassenstufe 5 L = 1. Fremdsprache Latein plus Englisch F + L = diese Bücher erhalten alle Schüler dieser Klassenstufe unabhängig von der Fremsprache 5 F Erdkunde Diercke Weltatlas

Mehr

Fach Buch Verlag. Religion rk Religion vernetzt 5 Kösel ev Ortswechsel 5 Claudius eth Forum Ethik 5 Auer. Deutsch Deutschbuch 5 Cornelsen

Fach Buch Verlag. Religion rk Religion vernetzt 5 Kösel ev Ortswechsel 5 Claudius eth Forum Ethik 5 Auer. Deutsch Deutschbuch 5 Cornelsen Jahrgangsstufe 5 Religion rk Religion vernetzt 5 Kösel ev Ortswechsel 5 Claudius eth Forum Ethik 5 Auer Deutsch Deutschbuch 5 Cornelsen Englisch E1 Green Line New 1 Klett Latein L1 Latein mit Felix 1 Buchner

Mehr

Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst

Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst Seite 193 Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst Teil I B 1234 A Nummer 12 Ausgegeben in München am 29. Juni 2007 Jahrgang 2007 I n

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung VI\Referat VI_6\FS moderne Fremdsprachen\KMS\KMS Profilbildung moderne Fremdsprachen- 211_r.doc Bayerisches Staatsministerium

Mehr

Englisch English G 21 - Ausgabe A5 9, 10 978-3-06-031308-2 21,95 BG1E Ja Ja 3,66

Englisch English G 21 - Ausgabe A5 9, 10 978-3-06-031308-2 21,95 BG1E Ja Ja 3,66 Schulbuchliste Schuljahr: 2014/2015 Schule: Albert-Einstein-Gymnasium Frankenthal Jahrgangsstufe: 10 ISBN Preis ( ) Lern-gruppe Ent-geltliche Ausleihe Fach Titel Jahrgangsstufen Unentgeltliche Ausleihe

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst II. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München An alle staatlichen Realschulen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung II\Referat II_5\Weigl\Elternzeit\Broschüren-EZ-UrlAN-UrlV-KMS-05-2007-r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht

Mehr

Abiturprüfung für andere Bewerber_innen (Externenabitur)

Abiturprüfung für andere Bewerber_innen (Externenabitur) Bildung und Sport Information der Bildungsberatung Abiturprüfung für andere Bewerber_innen (Externenabitur) (Stand: März 2015) Rechtsgrundlage: Vorbemerkung Zulassung Art. 54 und 89 BayEUG und die Schulordnung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_3\Mayerl\Rupprecht\februar\7249.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus \\zeus\gruppen\stmuk\abteilungen\abteilung II\Referat II_1\RRin Neburg\Vergaberecht\Versicherung Schülerfirma\Zuschlag und weiteres Vorgehen\Zu versendende

Mehr

Für alle 4 Bildungsstandard-Fächer (Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch)

Für alle 4 Bildungsstandard-Fächer (Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch) Informationen (10.03.2015) 1 Für alle 4 Bildungsstandard-Fächer (Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch) Für Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch findet 2017 an allen Schulen die schriftliche

Mehr

! = Schüler der Bläserklasse benötigen kein Musikbuch und kein Arbeitsheft! * = verpflichtend anzuschaffen!

! = Schüler der Bläserklasse benötigen kein Musikbuch und kein Arbeitsheft! * = verpflichtend anzuschaffen! IGS Kandel Schulbuchliste Klasse 5 Fach Hinweis Buchtitel Klasse Verlag ISBN Nr. Preis in (o.gewähr) Deutsch wortstark PLUS-Differenzierte Ausgabe 5 5 Schroedel 978-3-507-48225-8 21,95 wortstark PLUS-Differenzierte

Mehr

Abitur (Abendschule)

Abitur (Abendschule) Abitur (Abendschule) Mit dem Abitur erreicht man den höchsten deutschen Schulabschluss. Wer das Abi abgelegt hat, erreichte damit die uneingeschränkte Studienbefähigung und kann an einer europäischen Universität

Mehr

Analytische Geometrie / Lineare Algebra (Wahlaufgaben 2.1 und 2.2) - Keine Einschränkungen der pflichtgemäß zu behandelnden Themen oder Inhalte

Analytische Geometrie / Lineare Algebra (Wahlaufgaben 2.1 und 2.2) - Keine Einschränkungen der pflichtgemäß zu behandelnden Themen oder Inhalte Grundkurs Die angegebenen Schwerpunkte basieren auf dem Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe Mathematik in den Ausgaben für Berlin bzw. Brandenburg, insbesondere dem Kerncurriculum für die Qualifikationsphase,

Mehr

Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife in Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch Informationen (20.11.2015) 1

Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife in Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch Informationen (20.11.2015) 1 Informationen (20.11.2015) 1 Für alle 4 Bildungsstandard-Fächer (Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch) Informationsschreiben vom 22.07.2015 Das Informationsschreiben vom 22.07.2015 wurde den Schulen

Mehr

Vom 14. März 2012. 3. In 12 Abs. 4 Satz 2 werden die Halbsätze 2 und 3 gestrichen.

Vom 14. März 2012. 3. In 12 Abs. 4 Satz 2 werden die Halbsätze 2 und 3 gestrichen. Vierte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für die Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung an der Universität Erlangen-Nürnberg Vom 14. März 2012 Aufgrund von Art. 13 Abs.

Mehr

Informationsveranstaltung über den Qualifizierenden Mittelschulabschluss an der

Informationsveranstaltung über den Qualifizierenden Mittelschulabschluss an der Informationsveranstaltung über den Qualifizierenden Mittelschulabschluss an der Informa(onen zum Quali 2015 Termine: Sport, Religion, Kunst, Ethik: 23.6.15??? Informa@onspflicht Projektprüfung (Wi/Te/So):

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München Per OWA an - die staatlichen Mittelschulen - die Staatlichen Schulämter -

Mehr

Abiturverordnung. 1. Allgemeines 2.Einführungsphase 3.Qualifikationsphase 4.Abitur

Abiturverordnung. 1. Allgemeines 2.Einführungsphase 3.Qualifikationsphase 4.Abitur Abiturverordnung 1. Allgemeines 2.Einführungsphase 3.Qualifikationsphase 4.Abitur 1. Gliederung und Dauer - Einführungsphase ( 10.Klasse ) - Qualifikationsphase ( Klassen 11 und 12 ) - Verweildauer: 3

Mehr

Ergebnisbericht zu den Abiturprüfungen mit CAS in den Jahren 2012 und 2013

Ergebnisbericht zu den Abiturprüfungen mit CAS in den Jahren 2012 und 2013 Prof. Dr. H.- G. Weigand Didaktik der Mathematik Universität Würzburg Am Hubland 97074 Würzburg Telefon: 0931 / 31-85092 Telefax: 0931 / 31-85089 weigand@dmuw.de www.dmuw.de Würzburg, November 2013 Ergebnisbericht

Mehr

Informationsblatt über die Abiturprüfung für Schulfremde an den allgemein bildenden Gymnasien des Landes Baden-Württemberg

Informationsblatt über die Abiturprüfung für Schulfremde an den allgemein bildenden Gymnasien des Landes Baden-Württemberg Informationsblatt über die an den allgemein bildenden Gymnasien des Landes Baden-Württemberg Die folgenden Bestimmungen sind in der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform (NGVO) des Kultusministeriums

Mehr

Informationen zur Abschlussprüfung 2016

Informationen zur Abschlussprüfung 2016 Probst-Sigl-Str. 3 83607 Holzkirchen Tel. (08024)47731-0 Fax (08024)47731-20 E-Mail: sekretariat@rshk.de Informationen zur Abschlussprüfung 2016 Holzkirchen, im September 2015 Liebe Schülerinnen und Schüler,

Mehr

17.01.2014 Gymnasien für Erwachsene - Haller 1

17.01.2014 Gymnasien für Erwachsene - Haller 1 17.01.2014 Gymnasien für Erwachsene - Haller 1 -lich Willkommen 17.01.2014 Gymnasien für Erwachsene - Haller 2 Informationen Was erwartet Sie heute? 1. Allgemeine Informationen über die beiden Gymnasien

Mehr

Anna-Freud-Schule (OSZ Sozialwesen)

Anna-Freud-Schule (OSZ Sozialwesen) Anna-Freud-Schule (OSZ Sozialwesen) Halemweg 22 13627 Berlin Tel.: 3641 7810 Fax: 3641 7820 Bücherliste 2014/15 Lernmittelverordnung Juni 2003 (teilweise Abschaffung der Lernmittelfreiheit) Sehr geehrte

Mehr

Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10 (z. B. Ersatz von Latein/Französisch durch Spanisch (spät))

Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10 (z. B. Ersatz von Latein/Französisch durch Spanisch (spät)) Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10 (z. B. Ersatz von Latein/Französisch durch Spanisch (spät)) Auswirkungen auf das individuelle Kursprogramm in der Oberstufe

Mehr

Datenschutzbeauftragte an Staatlichen Schulämtern für die staatlichen Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen

Datenschutzbeauftragte an Staatlichen Schulämtern für die staatlichen Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus flayv^hi*» sidäl6nin i»iniin lex umflichtund Kölns. 6032/ Mfothtn Herrn Rolf Habermann Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim Staatsministerium

Mehr

Informationsblatt über die Abiturprüfung für Schulfremde an den allgemein bildenden Gymnasien des Landes Baden-Württemberg

Informationsblatt über die Abiturprüfung für Schulfremde an den allgemein bildenden Gymnasien des Landes Baden-Württemberg Informationsblatt über die Abiturprüfung für Schulfremde an den allgemein bildenden Gymnasien des Landes Baden-Württemberg Die folgenden Bestimmungen sind in der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform

Mehr

(1) In welchen Fachbereichen ist eine kumulative Dissertation möglich?

(1) In welchen Fachbereichen ist eine kumulative Dissertation möglich? 26. Juni 2012 bearbeitet von: Heidi Griefingholt heidi.griefingholt@uni-osnabrueck.de 4655 Kumulative Dissertation Kumulative Dissertation bezeichnet eine Art der schriftlichen Promotionsleistung, bei

Mehr

Auswahlmodus Der Prüfling wählt aus drei Vorschlägen einen zur Bearbeitung aus. Die Vorschläge können auch alternative Arbeitsanweisungen enthalten.

Auswahlmodus Der Prüfling wählt aus drei Vorschlägen einen zur Bearbeitung aus. Die Vorschläge können auch alternative Arbeitsanweisungen enthalten. Hessen Alle Angaben ohne Gewähr. Deutsch Kursart Leistungskurs / Grundkurs Struktur der Prüfungsaufgaben Aufgabenarten gemäß EPA Deutsch in der Fassung vom 24.05.2002: Textinterpretation, Textanalyse,

Mehr

Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER

Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER 84 GSO (2007) Festsetzung der Gesamtqualifikation (achtjähriges Gymnasium) (1) 1 Aus den in den Ausbildungsabschnitten 11/1 bis 12/2 eingebrachten Leistungen

Mehr

Fächern aus Gründen der Unterrichtsversorgung auch zweistündig erteilt werden. Dem Unterricht liegen die entsprechenden Rahmenrichtlinien für das

Fächern aus Gründen der Unterrichtsversorgung auch zweistündig erteilt werden. Dem Unterricht liegen die entsprechenden Rahmenrichtlinien für das Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WANI) Vom 3. August 1998 (Nds.GVBl. S.599),

Mehr

- Seite 1 von 9 - Amtliche Abkürzung: FHSRGymVO Ausfertigungsdatum: 17.05.2009 Gültig ab: 01.07.2009 Dokumenttyp: Quelle: Verordnung

- Seite 1 von 9 - Amtliche Abkürzung: FHSRGymVO Ausfertigungsdatum: 17.05.2009 Gültig ab: 01.07.2009 Dokumenttyp: Quelle: Verordnung Amtliche Abkürzung: FHSRGymVO Ausfertigungsdatum: 17.05.2009 Gültig ab: 01.07.2009 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 2009, 238, K.u.U. 2009, S. 86 Gliederungs-Nr: 2208-3 Verordnung des Kultusministeriums

Mehr

Information der Bildungsberatung Übertritt an ein Gymnasium mit dem mittleren Schulabschluss von Real-, Wirtschafts- oder Mittelschule

Information der Bildungsberatung Übertritt an ein Gymnasium mit dem mittleren Schulabschluss von Real-, Wirtschafts- oder Mittelschule Bildung und Sport Information der Bildungsberatung Übertritt an ein Gymnasium mit dem mittleren Schulabschluss von Real-, Wirtschafts- oder Mittelschule Stand: März 2015 1. in eine Einführungsklasse 2.

Mehr

Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe. Vom 17. Mai 2009

Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe. Vom 17. Mai 2009 Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe Vom 17. Mai 2009 Auf Grund von 8 Abs. 5 Nr. 6, 35 Abs. 3 und 89 Abs. 1 und 2 Nr. 5 und 7 des Schulgesetzes

Mehr

2235.1.1.1-UK. Seminare in den Jahrgangsstufen 11 und 12 des Gymnasiums. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

2235.1.1.1-UK. Seminare in den Jahrgangsstufen 11 und 12 des Gymnasiums. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus 2235.1.1.1-UK Seminare in den Jahrgangsstufen 11 und 12 des Gymnasiums Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 30. Juni 2008 Az.: VI.9-5 S 5610-6.64 089 Die Schülerinnen

Mehr

Europäische Schulen. Beschluss

Europäische Schulen. Beschluss Europäische Schulen Büro des Generalsekretärs Abteilung für pädagogische Entwicklung Brüssel, den 30. Juni 2015 MEMORANDUM: A To An 2015-06-M-6-DE Direktoren der Europäischen Schulen De From Von Giancarlo

Mehr

Gesetz.. und VerordnUltgsblatt

Gesetz.. und VerordnUltgsblatt B 1612 Bayeriscltes 415 Gesetz.. und VerordnUltgsblatt Nr. 19 München, den 16. Oktober 1996 Datum Inhalt Seite 3. 9.1996 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit in richterrechtlichen

Mehr

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/tm4/page/bsbawueprod... Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Quelle:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/tm4/page/bsbawueprod... Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Quelle: 1 von 7 27.09.2009 08:43 Landesrecht BW Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: FHSchulGymOStV BW 2009 Ausfertigungsdatum: 17.05.2009 Gültig ab: 007.2009 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 2009,

Mehr

Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i.d.f. vom 06.05.2008)

Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i.d.f. vom 06.05.2008) SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND BESCHLUSSSAMMLUNG DER KMK; BESCHLUSS NR. 418 R:\B\KMK-BESCHLUSS\RVFOS08-05-06.DOC Rahmenvereinbarung

Mehr

Ausbildung Abschlüsse Anschlüsse

Ausbildung Abschlüsse Anschlüsse Das bayerische Gymnasium Ausbildung Abschlüsse Anschlüsse Änderungen wird keine Haftung übernommen. Das bayerische Gymnasium In Bayern ist das achtjährige Gymnasium (G8) die Regelschule. Es umfasst die

Mehr

Synopse der Prüfungsanforderungen für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums in den 16 Bundesländern

Synopse der Prüfungsanforderungen für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums in den 16 Bundesländern Synopse der Prüfungsanforderungen für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums in den 16 Bundesländern Bundesland Anschrift Ort Termin Zulassung Nachweise Anforderungen Baden- Württemberg Bayern Ministerium

Mehr

Niedersächsisches Kultusministerium Juli 2006

Niedersächsisches Kultusministerium Juli 2006 14. Mathematik A. Fachbezogene Hinweise Grundlage für die zentrale schriftliche Abiturprüfung 2009 im Fach Mathematik sind die durch Erlass des MK vom 13.10.2004 per E-Mail direkt an die Schulen verschickten

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus AUFGABENFORMATE IN DEN ABITURPRÜFUNGEN DES ACHTJÄHRIGEN GYMNASIUMS DEUTSCH Der Prüfling bearbeitet eine aus 5 Aufgaben. Zur Auswahl stehen: Aufgabe

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_8\Ganztagsschulen_Antragsverfahren und Übersichten\Offene Ganztagsschule 2015_2016\Neue

Mehr

Nach uns die Sintflut?

Nach uns die Sintflut? Nach uns die Sintflut? Interdisziplinäre Untersuchungen zum Thema Wasser Untersuchungen zur Verfügbarkeit der Ressource Wasser im Zuge des globalen Klimawandels Jahrgangsstufe 10 Autor: Untersuchungen

Mehr

H:\Abitur\Handout Abitur 2010.doc 1

H:\Abitur\Handout Abitur 2010.doc 1 ABITURPRÜFUNG 2010 Das vorliegende Informationsschreiben an die Kursleiterinnen und Kursleiter sowie an die Kollegiatinnen und Kollegiaten der 13. Jahrgangsstufe enthält alle zum jetzigen Zeitpunkt feststehenden

Mehr

FAQs und Antworten zum GTR (allgemeinbildende Schulen)

FAQs und Antworten zum GTR (allgemeinbildende Schulen) FAQs und Antworten zum GTR (allgemeinbildende Schulen) Stand: 16. 6. 2014 Rechtliche Grundlagen Was ist die rechtliche Grundlage für die verpflichtende Einführung von graphikfähigen Taschenrechnern? Die

Mehr

1 Ziel der Prüfung Mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung wird die Mittlere Reife erworben.

1 Ziel der Prüfung Mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung wird die Mittlere Reife erworben. Verordnung über die Durchführung von Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien und im gymnasialen Bildungsgang der Gesamtschulen (Mittlere-Reife-Prüfungsverordnung Gymnasien - MittReifGymVO

Mehr

Jeder Mensch hat bei uns Möglichkeit, die Schulbildung zu erreichen. Unser Schulsystem hat verschiedene Stufen und mehrere Schularten.

Jeder Mensch hat bei uns Möglichkeit, die Schulbildung zu erreichen. Unser Schulsystem hat verschiedene Stufen und mehrere Schularten. Jeder Mensch hat bei uns Möglichkeit, die Schulbildung zu erreichen. Unser Schulsystem hat verschiedene Stufen und mehrere Schularten. Die Kinderkrippe und der Kindergarten Die Kinder von 6. Monate können

Mehr

Informationsveranstaltung zur Kurswahl in der Oberstufe 2015-2017

Informationsveranstaltung zur Kurswahl in der Oberstufe 2015-2017 Informationsveranstaltung zur Kurswahl in der Oberstufe 2015-2017 Die Aufgabenfelder der Oberstufe PFLICHTBEREICH: sprachl.-künstlerisch gesellschaftswissenschaftl. math. naturw.- technisch AF I D E F

Mehr

Niedersächsisches Kultusministerium Referat 33

Niedersächsisches Kultusministerium Referat 33 Informationen zum Einsatz des Taschenrechners in Niedersachsen Der Einsatz des grafikfähigen Taschenrechners ist seit Beginn des Schuljahres 2003/2004 ab Klasse 7 und ab Klasse 9 des Gymnasiums in Niedersachsen

Mehr

Thüringer Kultusministerium

Thüringer Kultusministerium Thüringer Kultusministerium Erfurt, den 30. November 2005 Informationen zur Erweiterungsprüfung/Prüfung in einem weiteren Fach nach den Anforderungen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

Sie können eigene Schwerpunkte wählen. Die breite Allgemeinbildung soll aber erhalten bleiben.

Sie können eigene Schwerpunkte wählen. Die breite Allgemeinbildung soll aber erhalten bleiben. Was ändert sich in den letzten Änderungen beiden Jahren? Sie können eigene Schwerpunkte wählen. Die breite Allgemeinbildung soll aber erhalten bleiben. Die Klassenverbände werden zum Teil zu Gunsten von

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ABDRUCK \\Zeus\gruppen\StMUK\Abteilungen\Abteilung III\Referat III_6\Fischer\Lehrgänge Schulwandern 2007-2008\Einladung aller Referendare OWA Seminarschulen1007_a.doc

Mehr

Mathematikunterricht mit GTR und CAS

Mathematikunterricht mit GTR und CAS T 3 Regionaltagung Unna Neue Richtlinien und Lehrpläne in NRW ab 2014 Mathematikunterricht mit GTR und CAS Termin: 17. November 2012 Ort: Anfahrt: Abendschule Unna Morgenstraße 47 59423 Unna http://www.abendschuleunna.de/abendschule-unna/anfahrt/

Mehr

Vorgaben für die Abiturprüfung 2018

Vorgaben für die Abiturprüfung 2018 Vorgaben für die Abiturprüfung 2018 in den Bildungsgängen des Beruflichen Gymnasiums Anlagen D 1 D 28 Weiteres Leistungskursfach Mathematik Fachbereich Informatik Nur für den Dienstgebrauch! 1 Gültigkeitsbereich

Mehr

Schulcurriculum DSW Mathematik Klasse 9

Schulcurriculum DSW Mathematik Klasse 9 Schulcurriculum DSW Mathematik Klasse 9 Das Schulcurriculum orientiert sich an den Lehrplänen für Mathematik des Landes Thüringen. Hierbei sind die Anforderungen, die für den Realschulabschluss relevant

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_6\Personal V.6\StK\Stellenausschreibung Referentenstelle StK und StMWi_r.docx

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G DER MINISTER

M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G DER MINISTER M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G DER MINISTER Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de An die Schulleitungen

Mehr

LITERATUREMPFEHLUNGEN

LITERATUREMPFEHLUNGEN Vorbereitung auf die SFW-Prüfung 2013 LITERATUREMPFEHLUNGEN Gesetzestexte, Richtlinien, Erlasse, Lehrbücher, Spezielle Ausbildungsliteratur, Fallsammlungen (Stand: Mai 2013) I. GESETZESTEXTE, STEUERRICHTLINIEN

Mehr

Das Abitur. -Informationen-

Das Abitur. -Informationen- Das Abitur 2015 -Informationen- Allgemeine Bestimmungen Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasiale Oberstufe und über die Abiturprüfung (vom 21.August 2009 zuletzt geändert am 21.07.2015) http://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gostv_2015

Mehr

32 Wege zur Hochschulreife (Stand: 4. Dezember 2007)

32 Wege zur Hochschulreife (Stand: 4. Dezember 2007) STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR DIE OBERPFALZ WEINWEG 2, 93049 REGENSBURG TELEFON 0941/2 20 36 TELEFAX 0941/2 20 37 E-Mail: sbopf@schulberatung-oberpfalz.de I QualBy 9 http://www.schulberatung-oberpfalz.de

Mehr

Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 K1 K2 Bios 1 Diesterweg 978-3-425-05700-2 31,95

Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 K1 K2 Bios 1 Diesterweg 978-3-425-05700-2 31,95 Lehrwerke THG / Schuljahr 2014/15, Übersicht alle Fächer und Klassen / Stand Oktober 2014 Biologie Chemie Deutsch Bios 1 05700-2 Bios 1 05700-2 Bios 2 05702-6 22.50 --------- Bios 3 05704-0 26,95 Bios

Mehr

Der Weg zum Abitur 2015

Der Weg zum Abitur 2015 Der Weg zum Abitur 2015 Informationen zur Kursstufe (NGVO von 23.7.2001 + fortlaufende Neuerungen) Grimmelshausen-Gymnasium Offenburg Aufbau 1. Die Kursstufe Aufbau und Organisation 2. Belegungspflicht

Mehr

Die Einführungsklasse am Ludwigsgymnasium. über die Einführungsklasse und die Oberstufe des Gymnasiums zur Allgemeinen Hochschulreife

Die Einführungsklasse am Ludwigsgymnasium. über die Einführungsklasse und die Oberstufe des Gymnasiums zur Allgemeinen Hochschulreife Die Einführungsklasse am Ludwigsgymnasium über die Einführungsklasse und die Oberstufe des Gymnasiums zur Allgemeinen Hochschulreife Ziel: Allgemeine Hochschulreife am Gymnasium ( Abitur) Erwerb der allgemeinen

Mehr