Vom Post-Nizza Prozess zur Europäischen Verfassung. Westfälische Wilhems-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 1

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1 Vom Post-Nizza Prozess zur Europäischen Verfassung Prof. Dr. W. Woyke 1

2 Gliederung! Die Zukunftsdebatte und der Post-Nizza Prozess! Kontext! Die Europareden (Fischer, Chirac, Blair, Verhofstadt)! Die Erklärung von Laeken und der Konvent! Die Erklärung von Laeken: Ziele und Inhalt! Der Konvent: Mandat, Zusammensetzung, Ergebnis! Von der RK zur europäischen Verfassung! Verlauf der RK! Verfassung: wichtigste Bestimmungen Prof. Dr. W. Woyke 2

3 Der Post-Nizza Prozess im Überblick Finalitätsdebatte Konvent RK Europäische Verfassung Dokumente Zukunftserklärung Von Nizza Erklärung von Laeken Prof. Dr. W. Woyke 3

4 Die europäische Zukunftsdebatte! Ausgelöst im Kontext der anstehenden Osterweiterung, welche die Frage nach der Finalität des Integrationsprozesses aufwirft.! Finalitätsfrage = Gretchenfrage der europäischen Integration, weil die Beziehung zwischen Europa und dem Nationalstaat geklärt werden muss und dadurch die verschiedenen Traditionen und Auffassungen von Souveränität in den Vordergrund treten.! Führt zur Frage nach einer europäischen Verfassung. Prof. Dr. W. Woyke 4

5 Der Post-Nizza Prozess! Die Zukunftsdebatte wird in Nizza offiziell auf die EU-Agenda gesetzt:...the Conference calls for a deeper and wider debate about the future development of the Union (Zukunftserklärung von Nizza)! Kernpunkte der Diskussion! Rolle der nationalen Parlamente! Kompetenzabgrenzung EU Mitgliedstaaten! Status der Charta der Grundrechte! Vereinfachung der Verträge Prof. Dr. W. Woyke 5

6 Die Erklärung von Laeken ( ) = Startschuss für die nächste RK. Diese soll von einem Konvent, in umfassender und transparenter Weise vorbereitet werden.! 62 Reformfragen, die von Konvent zu beantworten sind. Die Fragen fassen sowohl intergouvernementale als auch föderalistische Reformperspektiven zusammen großer Spielraum für den Konvent! Reformentwurf des Konvents kann als! geschlossener Entwurf oder! mehrere Optionen den Repräsentanten der Mitgliedstaaten als Vorlage für die RK vorgelegt werden. Prof. Dr. W. Woyke 6

7 Die Erklärung von Laeken ( ) Zielprobleme, vom Konvent zu lösen Demokratie Legitimation Effizienz Transparenz Prof. Dr. W. Woyke 7

8 Der Konvent! Aufgabe: die wesentlichen Fragen zu prüfen, welche die künftige Entwicklung der Union aufwirft, und sich um verschiedene mögliche Antworten zu bemühen. (Erklärung von Laeken)! Vorsitz: Präsident Valerie Giscard D Estaing! Stellv.: Giuliano Amato & J. L. Dehaene! Eröffnung: / Abschluss: ! Vorlage des Entwurfes eines Vertrages über eine europäische Verfassung dem Europäischen Rat in Thessaloniki Prof. Dr. W. Woyke 8

9 Von der RK zur Verfassung! Eröffnung der RK am in Rom! Streitpunkte: 1) Zusammensetzung der Kommission 2) Doppelte Mehrheit 3) Ratspräsidentschaft/ Ratsformationen 4) Gottesbezug! Trotz intensiver Verhandlungen und Treffen auf höchster Ebene (Brüssel16/17.12, Neapel 28/29.11) und verschiedener italienischer Entwürfe bleiben die Fronten verhärtet Abschließendes Treffen in Brüssel am 12./13.12 endet ohne eine Einigung Prof. Dr. W. Woyke 9

10 Zusammensetzung des Konvents Präsident + Stellvertreter 15 Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten 30 Mitglieder der nationalen Parlamente 16 EP-Mitglieder 2 Vertreter der Europäischen Kommission 13 Regierungsvertreter der Beitrittsländer* 26 Mitglieder der nationalen Parlamente der Beitrittsländer* * beratend 13 Beobachter (WSA, AdR, Europäischer Bürgerbeauftragter, europäische Sozialpartner)

11 Der Konvent! Arbeitsmethode: 1. Anhörungsphase 2. Arbeitsgruppenphase (6 Gr.) 3. Plenumarbeit darauf ausgerichtet, Konflikte/Konfliktaustragungen im Konvent zu vermeiden.! Kontroversen zwischen Regierungen/EU Institutionen, Kleine Staaten/ große Staaten wurden außerhalb des Konvents ausgetragen.! Institutionelle Fragen erst gegen Ende der Konventsarbeit besprochen! Zeitdruck erhöhte Einigungsbereitschaft! Entstandener Corpsgeist sollte die Einigung fördern Prof. Dr. W. Woyke 11

12 Der Konvent - Vorschläge! Der Europäische Rat von einem hauptamtlichen Präsidenten geleitet! Alle Ratsformationen (außer dem Rat Auswärtige Angelegenheiten-RAA) von den Vertretern der Mitgliedstaaten nach einem Rotationsverfahren für mind. 1 Jahr geleitet! Der RAA von dem Außenminister der Union geführt, der auch Vizepräsident der Kommission sein soll! Die Entscheidungen im Rat sollen ab 2009 mit einer Doppelten Mehrheit (50% der Mitgliedstaaten, 60% der EU-Bevölkerung) fallen Prof. Dr. W. Woyke 12

13 ! Die Kommission Der Konvent Vorschläge...! ab 2009 aus 15 Kommissaren + 10 Kommissare ohne Stimmrecht, nach einem Rotationsverfahren bestimmt, zusammengesetzt.! Das EP! 736 Sitze (mind.4 Sitze pro Mitgliedstaat)! QMV und Passerelle -Klausel! QMV ausgeweitet, besonders im Bereich Justiz und Inneres! Die Passerelle-Klausel ermöglicht dem EURat, einstimmig zu beschließen, ob ein Politikfeld aus dem Einstimmigkeitsbereich in das QMV und/ oder Mitentscheidungsverfahren überführt wird Prof. Dr. W. Woyke 13

14 ! Verteidigungspolitik Der Konvent Vorschläge...! Verstärkte Zusammenarbeit bei Umsetzung von gemeinsamen Aktionen! Strukturierte Zusammenarbeit soll willigen Mitgliedstaaten ermöglichen, anspruchsvollere Verpflichtungen einzugehen! Enge Kooperation im Bereich der gegenseitigen Verteidigung! Gottesbezug in Präambel! Hinweis auf das kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas! Änderung der Verfassung durch Konvent, anschließende RK und Ratifizierung durch die EU- Mitgliedstaaten Prof. Dr. W. Woyke 14

15 Von der RK zur Verfassung...! Unter der irischen Ratspräsidentschaft neuer Ansatz: informelle Treffen (bilaterale Kontakte auf höchster Ebene zwischen der Präsidentschaft und den Delegationen der Mitgliedstaaten) Annäherung und Wiederaufnahme der Verhandlungen ab März 2004! Verbleibende Probleme: die Größe und Zusammensetzung der Kommission, die Doppelte Mehrheit und ihr Anwendungsbereich! Beim Europäischen Rat am 17./18.06 in Brüssel wird die endgültige Einigung über den Verfassungstext erreicht. Prof. Dr. W. Woyke 15

16 Prof. Dr. W. Woyke 16

17 Die Europäische Verfassung! Unterschrieben am in Rom! Neue Bestimmungen:! EU erhält Völkerrechtspersönlichkeit! Säulenstruktur wird aufgehoben! EZB und Europäischer Rat werden EU-Organe! Europäischer Rat wird von einem hauptamtlichen Präsidenten geleitet. Prof. Dr. W. Woyke 17

18 Die Europäische Verfassung...! Rat: Rat Allgemeine Angelegenheiten + Rat Auswärtige Angelegenheiten festgeschrieben! weitere Ratsformationen vom EURat festgelegt. Der Vorsitz wird durch eine Gruppe von 3 Mitgliedstaaten für 18 Monate wahrgenommen.! Der EU-Außenminister leitet den Rat Auswärtige Angelegenheiten und ist Vizepräsident der Kommission. Im Falle eines Misstrauensvotums gegen die K. bleibt er in Erwartung einer neuen Kommission Mitglied des Rates. Prof. Dr. W. Woyke 18

19 Europäischer Präsident und Europäischer Außenminister Präsident des EU- Rates gewählt für 2,5 Jahre, einmalige Wiederwahl möglich Vorsitz u. Vorbereitung des Rates Außenvertretung in Außen- u. Sicherheitspolitik Vorsitz, Vorbereitung Wahl Europäischer Außenminister Leitung der GASP Vorsitz im Rat Auswärtige Angelegenheiten, Vorschlagsrecht für GASP Wahl Europäischer Rat Teilnahme Europäisches Parlament Vizepräsident Kommission Zustimmung des Präsidenten zur Wahl

20 Die Europäische Verfassung...! Entscheidungen mit Doppelter Mehrheit (55% der Mitgliedstaaten, mind. 65% der Bevölkerung)! Sperrminorität von mind. 4 Staaten! Ioannina-Formel! Kommission:! 1 Kommissar pro Land bis 2014, danach werden 2/3 der Mitgliedstaaten vertreten.! Europäisches Parlament:! als Gesetzgeber dem Rat gleichgestellt, d.h. dass das Mitentscheidungsverfahren zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren wird! 750 Mitglieder ab 2009 (mind. 6/ max. 96) Prof. Dr. W. Woyke 20

21 Die Europäische Verfassung! Passerelle Klausel und QMV! gilt unter Vorbehalt der nationalen Parlamente.! Die Einstimmigkeit bleibt weiterhin für die GASP, Steuerpolitik und Sozialpolitik sowie für die finanziellen Vorausschauen der EU.! Verteidigungspolitik! Eine ständige strukturierte Zusammenarbeit sowie die militärischen Fähigkeiten, die zur Teilnahme berechtigen, werden eingeführt! Die gegenseitige Verteidigung gilt als grundsätzliche Forderung an alle EU-Mitglieder Prof. Dr. W. Woyke 21

22 Die Europäische Verfassung! Die Präambel bleibt ohne einen ausdrücklichen Gottesbezug! Änderungen einer Bestimmung über interne Politikbereiche und Maßnahmen werden auf Vorschlag eines Mitgliedstaates, der Kommission oder des EP einstimmig vom Europäischen Rat beschlossen Prof. Dr. W. Woyke 22

23 Verfassung Ratifikationsstand Parlamentsverfahren (PV) und /oder Referendum Belgien Dänemark Deutschland Estland Frankreich Finnland Griechenland Großbritannien Irland Italien Lettland Litauen Luxemburg PV in beiden Kammern ratifiziert im Juli/August 2005 Obligatorisches Referendum PV in beiden Kammern ratifiziert im Mai PV Fakultatives Referendum am gescheitert PV Ratifiziert PV am PV + konsult. Referendum PV + Referendum PV in beiden Kammern ratifiziert am Ratifiziert PV am PV, angenommen am 11.Nov PV + konsult. Referendum, 10 Juli

24 Verfassung Ratifikationsstand Parlamentsverfahren (PV) und /oder Referendum Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Zypern PV angenommen am PV + konsult. Referendum, am : NEIN PV in beiden Kammern ratifiziert am Referendum Referendum PV PV angenommen am PV angenommen am PV + konsult. Referendum am angenommen Fak.Referendum PV, angenommen am 20.Dez PV, angenommen am

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