Die neue VAUwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Entwurf Stand )

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1 Die neue VAUwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Entwurf Stand ) Manfred Pfann 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 1

2 Allgemeiner Teil Zielsetzung und Notwendigkeit durch Grundgesetzänderung zum wurde auch der Bereich Wasserhaushaltsgesetz Teil der konkurrierenden Gesetzgebung. Der Bund kann deshalb auf diesem Gebiet Vollregelungen treffen das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts (WHG) vom füllt diese Kompetenz aus. Eine bedeutende Regelung auf dieser neuen Grundlage ist das Recht zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die VAUwS konkretisiert die entsprechenden Vorgaben des neuen WHG ( 62 und 63) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 2

3 Allgemeiner Teil Zielsetzung und Notwendigkeit die VAUwS enthält stoff- und anlagenbezogene Regelungen, von denen durch Landesrecht nicht abgewichen werden darf die neue VAUwS schafft eine Vereinheitlichung des Anlagenrechts zum Schutz der Gewässer, das sich im Laufe der Zeit in den Bundesländern z.t. unterschiedlich entwickelt hat eingeführte erfolgreiche Regelungen aus Bundesländern werden übernommen, für einzelne Länder wird es deshalb zwangsläufig zu neuen bzw. veränderten Vorgaben kommen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 3

4 Allgemeiner Teil Zielsetzung und Notwendigkeit die VAUwS normiert darüberhinaus das Verfahren zur Einstufung wassergefährdender Stoffe, einschließlich der damit verbundenen Selbsteinstufungspflicht des Anlagenbetreibers sie löst somit die entsprechenden Regelungen der bisherigen Verwaltungsvorschrift (VwVwS) ab und entwickelt sie fort die Verordnung dient auch zur Umsetzung der in der Richtlinie 2000/60/EG enthaltenen Bestimmungen zum Schutz der Gewässer vor der Freisetzung von Schadstoffen aus technischen Anlagen und den Folgen unerwarteter Verschmutzungen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 4

5 Allgemeiner Teil Wesentliche Bestimmungen die VAUwS enthält stoff- und anlagenbezogene Regelungen sowie Regelungen zu Sachverständigenorganisationen, Güte- und Überwachungsgemeinschaften und Fachbetrieben die Verordnung gilt nur für Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird ausgenommen sind Anlagen die nicht ortsfest und nicht ortsfest benutzt werden sowie oberirdische Anlagen außerhalb von Schutz- und Überschwemmungsgebieten mit Volumen bis 220 Liter oder 200 kg weiterhin Anlagen mit Speicherungen im Untergrund (Bergbau) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 5

6 Einstufungen von Stoffen und Gemischen in WGK vergleichbar zur VwVwS hat der Betreiber einer Anlage grundsätzlich alle Stoffe und Gemische in eine der drei Wassergefährdungsklassen (WGK) oder als nicht wassergefährdend einzustufen WGK 1: WGK 2: WGK 3: schwach wassergefährdend deutlich wassergefährdend stark wassergefährdend Ergänzend wird der Begriff allgemein wassergefährdende Stoffe eingeführt, z.b. Dünger, Jauche, Silagesickersäfte, Gärsubstrate, aufschwimmende flüssige Stoffe, feste Gemische TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 6

7 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 62 Abs. 2 WHG dürfen Anlagen nur entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein sowie errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere: 1. Technische Regeln für Bauprodukte Technische Regeln für nationale Bauprodukte sind in der Bauregelliste A Teil 1 des DIBt, Gliederungsnummer 15 (Bauprodukte für ortsfest verwendete Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe) als sog. geregelte Bauprodukte aufgeführt TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 7

8 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere: Prüfverfahren, nach denen Bauprodukte beurteilt werden (Bauregelliste A Teil 2). Technische Regeln für Bauprodukte infolge der Umsetzung der europäischen RL 89/106/EWG Bauregelliste B Teil Technische Regeln für bestimmte Anlagen veröffentlichte Technische Regeln wassergefährdender Stoffe TRwS der DWA weiterhin z. Zt. auch noch als Erkenntnisquellen die TRbF, TRD, TRR genannt. Diese Regeln werden schrittweise durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) abgelöst TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 8

9 Abschnitt 2 (Allgemeine Anforderungen an Anlagen) Abschnitt 2 regelt die techn. Anforderungen an Anlagen, die grundsätzlich von allen Anlagen zu erfüllen sind ( 15-20) Pflichten beim Befüllen und Entleeren ( 21) Pflichten bei Betriebsstörungen ( 22) Möglichkeiten der zuständigen Behörde abweichende Anforderungen zu stellen ( 23) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 9

10 Abschnitt 2 (Allgemeine Anforderungen an Anlagen) 15 (Grundsatzanforderungen) alle Anlagen müssen so geplant und errichtet werden, beschaffen sein und betrieben werden, dass wassergefährdende Stoffe während ihrer Betriebsdauer nicht austreten können, Undichtheiten schnell und zuverlässig erkannt und im Schadensfall anfallende Stoffe zurückgehalten und schadlos verwertet oder beseitigt werden können diese Grundsatzanforderungen stellen das zentrale Element der technischen anlagenbezogenen Regelungen dar neu ist, dass eine Anlage künftig auch schon so geplant werden muss, dass diese Anforderungen eingehalten werden TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 10

11 Abschnitt 2 (Allgemeine Anforderungen an Anlagen) 15 (Grundsatzanforderungen) Anlagen müssen flüssigkeitsundurchlässig, standsicher und gegenüber den zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüssen hinreichend widerstandsfähig sein Einwandige unterirdische Behälter sind unzulässig bei der Stilllegung einer Anlage / Anlagenteile müssen alle vorhandenen wassergefährdenden Stoffe entfernt werden. Die Anlage ist gegen missbräuchliche Nutzung zu sichern TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 11

12 Abschnitt 3 (besondere Anforderungen an die Rückhaltung bei bestimmten Anlagen) 25 Anlagen zum Umgang mit festen wassergefährdenden Stoffen 26 Anlagen zum Lagern von Haushaltsabfällen und Bioabfällen im privaten Bereich und festen gewerblichen Abfällen in kleinen Mengen 27 Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen fester Stoffe, denen flüssige wassergefährdende Stoffe anhaften 28 Anforderungen an Umschlagsflächen sowie Anlagen zum Umschlagen fester wassergefährdender Stoffe 29 Anforderungen an Umschlagsanlagen im intermodalen Verkehr TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 12

13 Abschnitt 3 (besondere Anforderungen an die Rückhaltung bei bestimmten Anlagen) 30 Anforderungen an das Laden und Löschen von Schiffen sowie das Betanken von Wasserfahrzeugen 31 Anforderungen an Fass- und Gebindeläger 32 Anforderungen an Abfüllflächen, die zu Heizölverbraucheranlagen gehören 33 Anforderungen an Abfüllflächen von bestimmten Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe 34 Anforderungen an bestimmte Anlagen im Bereich der Energieversorgung und in Einrichtungen des Wasserbaus TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 13

14 Abschnitt 3 (besondere Anforderungen an die Rückhaltung bei bestimmten Anlagen) 35 Anforderungen an Erdwärmesonden und -kollektoren, Solarkollektoren und Kälteanlagen 36 Anforderungen an unterirdische Ölkabel- und Massekabelanlagen 37 Anforderungen für Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft 38 Anforderungen an gasförmige wassergefährdende Stoffe TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 14

15 Anforderungen an Anlagen in Abhängigkeit von ihren Gefährdungsstufen 39 Gefährdungsstufen von Anlagen Volumen in m³ bzw. Masse in t WGK 1 WGK 2 WGK 3 bis 0,22 (0,2t) Stufe A A A über 0,22 (0,2t) bis 1 A A B über 1 bis 10 A B C über 10 bis 100 B C D über 100 bis 1000 B D D über 1000 C D D TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 15

16 Anforderungen an Anlagen in Abhängigkeit von ihren Gefährdungsstufen 41 Ausnahmen von der Erfordernis der Eignungsfeststellung nach 63 Abs. 1 WHG bedürfen Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe einer Eignungsfeststellung durch die zuständige Behörde nach Abs. 2 Satz 1 bedürfen Anlagen der Gefährdungsstufe B und C sowie prüfpflichtige Anlagen mit allg. wassergefährdenden Stoffen, denen ja keine Gefährdungsstufe zugeordnet werden kann, keiner Eignungsfeststellung, wenn für alle Teile einer Anlage Zulassungen nach anderen Vorschriften, z.b. dem Baurecht vorliegen, die den Gewässerschutz berücksichtigen und TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 16

17 Anforderungen an Anlagen in Abhängigkeit von ihren Gefährdungsstufen 41 Ausnahmen von der Erfordernis der Eignungsfeststellung ein Sachverständigengutachten bestätigt, dass im Zusammenspiel aller dieser Anlagenteile eine Anlage betrieben werden kann, die allen Anforderungen genügt die zuständige Behörde hat nach Eingang dieser Unterlagen 6 Wochen Zeit, die beschriebene Errichtung zu untersagen oder Anforderungen festzulegen, mit denen ein ordnungsgemäßer Betrieb sichergestellt werden kann TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 17

18 Anforderungen an Anlagen in Abhängigkeit von ihren Gefährdungsstufen 45 Fachbetriebspflicht (1) Folgende Anlagen einschl. der zugehörigen Anlagenteile dürfen nur von Fachbetrieben nach 62 errichtet, von innen gereinigt, instandgesetzt und stillgelegt werden: a) unterirdische Anlagen b) oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufen C und D mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen c) Oberirdische Anlagen der Stufe B mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen in Wasserschutzgebieten d) Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B, C und D e) Biogasanlagen und Anlagen zum Umgang mit aufschwimmenden flüssigen Stoffen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 18

19 Anforderungen an Anlagen in Abhängigkeit von ihren Gefährdungsstufen 46 Überwachungs- und Prüfpflichten des Betreibers der Betreiber hat die Dichtheit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu überwachen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall anordnen, dass der Betreiber einen Überwachungsvertrag mit einem Fachbetrieb nach 62 abschließt, wenn er nicht selbst die erforderliche Sachkunde besitzt und auch nicht über sachkundiges Personal verfügt Betreiber haben Anlagen entsprechend den Anhängen 4 oder 5 auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 19

20 Anhang 4 Anlagenprüfungen außerhalb von Schutz- und ÜS-gebieten Anlagen vor Inbetriebnahme wiederkehrend bei Stilllegung unterirdische Anlagen mit flüssigen und gasförmigen wgs A, B, C, und D A, B, C und D alle 5 Jahre A, B, C und D oberirdische Anlagen mit flüssigen und gasförmigen wgs B, C und D C und D alle 5 Jahre C und D Anlagen mit festen wgs über 1000 t ui Anlagen im Freien alle 5 Jahre ui Anlagen im Freien Umschlagsanlagen nach 29 über 100 t pro Arbeitstag über 100 t alle 5 Jahre über 100 t Anlagen mit aufschwimmenden fl. S über 100 m 3 über 1000 m 3 alle 5 Jahre Biogasanlagen über 100 m 3 über 1000 m 3 alle 5 Jahre über 1000 m 3 über 1000 m 3 Oberirdische HÖ-Anlagen, AU-Anlagen B, C und D B alle 10 Jahre, C und D alle 5 Jahre B, C und D TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 20

21 Anhang 5 Anlagenprüfungen innerhalb von Schutz- und ÜS-gebieten Anlagen vor Inbetriebnahme wiederkehrend bei Stilllegung unterirdische Anlagen mit flüssigen und gasförmigen wgs A, B, C, und D A, B, C und D alle 30 Monate A, B, C und D oberirdische Anlagen mit flüssigen und gasförmigen wgs B, C und D B, C und D alle 5 Jahre B, C und D Anlagen mit festen wgs über 1000 t ui Anlagen im Freien alle 5 Jahre ui Anlagen im Freien Umschlagsanlagen nach 29 über 100 t pro Arbeitstag über 100 t alle 5 Jahre über 100 t Anlagen mit aufschwimmenden fl. S über 100 m 3 über 1000 m 3 alle 5 Jahre Biogasanlagen über 100 m 3 über 1000 m 3 alle 5 Jahre über 1000 m 3 über 1000 m 3 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 21

22 62 Fachbetriebe; Zertifizierung von Fachbetrieben Betriebe, die die in 45 Abs. 1 genannten Tätigkeiten an Anlagen ausführen, bedürfen der Zertifizierung als Fachbetrieb durch eine Sachverständigenorganisation oder einer Güte- und Überwachungsgemeinschaft die Zertifizierung kann auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt werden. Sie ist auf einen Zeitraum von zwei Jahren zu befristen 63 Pflichten der Fachbetriebe der Fachbetrieb hat sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle 2 Jahre sowie das eingesetzte Personal regelmäßig an Schulungen der Sachverständigenorganisationen oder gleichwertigen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 22

23 67 (bestehende Anlagen) Anforderungen nach dieser Verordnung, die lediglich organisatorische und administrative Regelungen darstellen (z.b. Überwachen des Befüllens und Entleerens, Pflichten bei Betriebsstörungen, Anzeige- und Dokumentationspflichten, Erstellen von Betriebsanweisungen) gelten unmittelbar mit Inkrafttreten der Verordnung soweit bestehende Anlagen den übrigen Vorschriften dieser Verordnung nicht entsprechen, müssen die Anlagen spätestens nach 10 Jahren nachgerüstet sein. Verlängerungen der Nachrüstfrist sind in bestimmten Einzelfällen durch Sachverständigengutachten und Vereinbarung zwischen Betreiber und zuständiger Behörde möglich TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 23

24 68 (Einbau von Leichtflüssigkeitsabscheidern) dieser Paragraf sieht eine spezielle Regelung von Leichtflüssigkeitsabscheidern vor, die in Abfüllanlagen von Kraftstoffen, speziell an Tankstellen, eingebaut werden aufgrund europäischer Vorschriften wird den Kraftstoffen ein zunehmender Anteil aus Bio-Ethanol beigemischt. Aktuell ist nicht nachgewiesen, ob durch diese Beimischungen die Funktionsfähigkeit der Abscheider und die Materialverträglichkeit beeinträchtigt werden. Dieser Zustand ist nach ersten fachlichen Einschätzungen für einen begrenzten Zeitraum möglich. Um die erforderlichen Untersuchungen und die sich daraus evtl. ergebenden Umstellungen zu ermöglichen, ist ein Einbau noch bis zum zulässig TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 24

25 Danke für Ihre Aufmerksamkeit TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dampf- und Drucktechnik Edisonstraße Nürnberg Manfred Pfann Telefon +49 (0) Fax +49 (0) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue VAUwS / Manfred Pfann / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 25

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