Informationen für das Bewerbungsverfahren

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informationen für das Bewerbungsverfahren"

Transkript

1 Informationen für das Bewerbungsverfahren Wintersemester 2015/2016 und Sommersemester 2016 Studienbüro / Zulassungsangelegenheiten Friedrich-Streib-Straße Coburg Postadresse: Postfach 1652, Coburg Bewerbungsfristen Terminplan Bachelorstudiengänge (Studienbeginn: nur im Winter) - mit Eignungstest: 02. Mai Juni - mit Zulassungsbeschränkung (NC): 02. Mai Juli - ohne Zulassungsbeschränkung: 02. Mai - 15.Juli - Versicherungswirtschaft: 31. August. Masterstudiengänge Die Bewerbung ist für das Wintersemester und/oder das Sommersemester möglich und richtet sich vorrangig nach den Erfordernissen des jeweiligen Studienganges - mit Eignungstest: 15. Juni und /15. Januar - mit Zulassungsbeschränkung (NC): 15. Juli/15. Januar - Auswahl nach Note/ECTS: siehe Studiengang Berufsbegleitende Studiengänge (Bachelor/Master): Bewerbungszeitraum siehe Studiengang Wechsel Studiengang/Studienort (höhere Semester): Wintersemester: 02. Mai Juli Sommersemester: 15. Nov Januar Ablauf der Bewerbung: Bewerbungsantrag (Antrag auf Zulassung) Der Antrag steht für Bachelor- und Masterstudiengänge online zur Verfügung und muss online ausgefüllt werden. Nach Ausfüllen den Antrag speichern, online versenden, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass der ausgedruckte Antrag in der o. g. Form fristgerecht an der Hochschule Coburg eingegangen sein muss. Das Datum des Poststempels gilt nicht als Eingangsdatum. Änderungen und Ergänzungen können nur schriftlich unter Angabe des Studiengangs und ebenfalls termingebunden vorgenommen werden. Bewerber, die die Frist versäumen, nehmen in Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung und Eignungstest nicht am Zulassungsverfahren teil, die Fristen sind Ausschlussfristen. Es ist möglich, sich für mehrere Studiengänge zu bewerben. Jede Bewerbung ist einzeln auszufüllen. Unterlagen, die dem Antrag beizulegen sind: Ein MUSS: Hochschulzugangsberechtigung, s. Seite 2 Weitere Unterlagen können zweckgebunden notwendig oder sinnvoll sein (s. Seite 2). Bitte aber nur dann beilegen, wenn diese auch Berücksichtigung finden! Zustelladresse für Bewerbungsanträge: Inhaltsverzeichnis in Form von FAQs Sortierung des Blattes vorrangig nach Ablauf des Verfahrens für alle, dann nach und individuellen Informationen Annahme des Studienplatzes Seite 3 Ausländischer Hochschulzugang Seite 4 u.6 Beruflich Qualifizierte Bewerber Seite 4 Bewerbungsfrist Seite 1 Duales Studium Seite 2 Erstsemestertage Seite 3 Freiwilligendienst Seite 7 Hochschulzugangsberechtigung Seite 2 Nachrückverfahren Seite 3 Quoten Seite 6 Sonderanträge Seite 8 Spitzensportler Seite 2 Studentenausweis Seite 3 Übersicht Studiengänge Seite 5 Vorpraktikum Seite 2 Vorwegzulasser Seite 6 Wartezeit Seite 6 u. 9 Zulassung Seite 3 Zweitstudium Seite 7 Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg Studienbüro Postfach Coburg Der Antrag kann auch persönlich im Studienbüro abgegeben werden. Außerhalb der Öffnungszeiten nutzen Sie bitte den Briefkasten links neben dem Studienbüro oder den Hausbriefkasten in der Friedrich-Streib-Straße 2. Informationsservice Bewerberstatus Das Anmelden ist nur möglich, wenn der Login mit der Angabe der Daten in der Bewerbung identisch ist. Schon die Angabe verschiedener oder mehrerer Vornamen kann den Login verhindern! Wir informieren zeitnah über Eingang und Stand der Bewerbung. Zeitnah kann vor allem gegen Ende des Verfahrens bis zu 14 Tage sein. Es ist auch nicht möglich, nachgereichte Unterlagen sofort nach Eingang im Status richtig zu stellen. Deshalb: frühzeitiges Bewerben ist von Vorteil. Unser Service des Bewerberstatus entbindet nicht von Eigenverantwortung. Fehler in der Antragstellung und das fehlende Beiliegen notwendiger Unterlagen gehen zu Lasten des Bewerbers. 1

2 Unterlagen, die dem Antrag beizulegen sind: allen Anträgen Hochschulzugangsberechtigung Die Hochschulzugangsberechtigung kann für die Bewerbung in einfacher Kopie beigelegt werden. Erst mit den Einschreibeunterlagen muss eine beglaubigte Kopie eingereicht werden. Die Hochschulzugangsberechtigung für grundständige Studiengänge (Bachelor) ist u. a. das Abiturzeugnis, Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife, Fachhochschulreife, der Meisterbrief, Facharbeiter-/Gesellenbrief, bei kaufmännischen Aus- und Weiterbildungen z. B. Zeugnisse der IHK. In einigen Bundesländern wird der Hochschulzugang für Bayern erst durch weitere Ergänzungen erreicht. In diesen Fällen ist auch die Vorlage ergänzender Nachweise, Bestätigungen und Zusatzbescheinigungen erforderlich. Nur wer seinen Hochschulzugang erst im Juli 2015 erwirbt, diesen also nicht bis 15. Juni, bzw. Juli (Bachelorstudiengänge), in Händen hat, kann das Zeugnis bis zum 27. Juli nachreichen. Es gilt das Eingangsdatum an der Hochschule! Nur in Ausnahmefällen kann auf Antrag und in Absprache eine weitere Nachfrist gewährt werden, die sich am Stand des laufenden Verfahrens orientiert. Die Hochschulzugangsberechtigung für weiterführende Studiengänge (Master) ist das Zeugnis über den ersten Hochschulabschluss (i.d.r. Bachelor/ Diplom). Bewerber für Masterstudiengänge mit örtlichem Auswahlverfahren (NC) müssen für das Zulassungsverfahren die endgültig ausgewiesene Abschlussnote mindestens in Form einer offiziell bestätigten Notenbescheinigung nachweisen. Nachreichtermine sind der 27. Juli für das Wintersemester, der 20. Februar für das Sommersemester. Bewerber für Masterstudiengänge ohne NC können im Fall des (noch) Nichtvorliegens zuerst einen offiziellen Leistungsnachweis/Notenblatt mit vorläufig ausgewiesener Durchschnittsnote beilegen. Die endgültig ausgewiesene Abschlussnote ist bis spätestens 6 Wochen nach Semesterbeginn (Mitte November/Ende April) in Form einer offiziellen Bestätigung nachzuweisen. Da davon auszugehen ist, dass das Erstellen von Zeugnis und Urkunde über diese Termine hinaus Zeit in Anspruch nimmt, kann beides nachgereicht werden. Alle hier aufgeführten Fristen sind Ausschlussfristen, wobei das Nichteinhalten der Termine den Ausschluss aus dem Verfahren nach sich zieht. Fristen, die für das Nachreichen von Zeugnissen gewährt werden, setzen nicht gleichzeitig den Bewerbungszeitraum außer Kraft! Lebenslauf Dem Bewerbungsantrag muss ein Lebenslauf beigelegt werden (der Bewerbungsantrag beinhaltet ein Formblatt). Der Lebenslauf sollte mit dem schulischen Teil der Ausbildung beginnen und muss lückenlos den persönlichen Werdegang bis zum Tag der Bewerbung darstellen. Es kann stattdessen auch ein eigener tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf beigelegt werden. zweckgebunden n u r relevant für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (NC) Zu allen ab hier aufgeführten Unterlagen stehen nähere Informationen auf den Folgeseiten ab Seite 7 (bitte unbedingt ergänzend lesen). Den Anforderungen entsprechende Nachweise können unter bestimmten Umständen die Chancen erhöhen, müssen aber nicht. Ergänzende Unterlagen oder Nachweise könnten sein: Freiwilligendienst (oder anerkannt Vergleichbares) Härtefallantrag mit Begründung/Attest Antrag auf Nachteilsausgleich mit Begründung Nachweis Erststudium bei einem Zweitstudium Freiwillige Praktika, erworbene Zusatzqualifikationen und Empfehlungsschreiben, finden keine Berücksichtigung. Diese bitte nicht beilegen! Duales Studium Es gibt zwei verschiedene Formen des Dualen Studiums, das Verbundstudium mit in das Studium integrierter Berufsausbildung und das Studium mit vertiefter Praxis, das vertraglich während des Studiums an eine Firma bindet und bereits während des Studiums auf diesem Weg intensive Praxiserfahrung ermöglicht. Beides ist über den Ausbildungsvertrag, bzw. einen Werkvertrag nachzuweisen. Die Bewerbung für ein Verbundstudium muss in zwei aufeinander folgenden Bewerbungsverfahren erfolgen, da in fast allen Fällen die Berufsausbildung im Jahr vor dem Studium aufgenommen wird. Die Zulassung erfolgt somit bereits vor dem eigentlichen Studienbeginn mit dem ersten Bewerbungsverfahren. Der zweiten Bewerbung im darauf folgenden Jahr ist ein Nachweis über das bereits abgeleistete erste Ausbildungsjahr beizulegen. Diese Bewerbung erfolgt pro forma und wird mit einem Zulassungsbescheid für das Jahr der Studienaufnahme an der Hochschule bestätigt. höhere Semester (Wechsel des Studiengang/-ort) Zusätzlich zu den genannten Unterlagen müssen Leistungsnachweise über das Vorstudium und der jeweilige Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung oder dem Modulhandbuch beigelegt werden, der/dem Inhalt und Semesterwochenstunden zu entnehmen ist. Der Antrag ist einen formlosen Antrag auf Anrechnung von Leistungen aus dem Vorstudium zu ergänzen. Angerechnet werden können nur vergleichbare Leistungen. Spitzensportler (Sonderquote an der HS Coburg) Bewerber, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbunds angehören müssen die Voraussetzungen nach Vorgabe des Bayerischen Staatsministeriums erfüllen und diese nachweisen Informationen zum Sonderantrag Nachteilsausgleich für Spitzensportler bei einer Hochschulzulassung Ein Vorpraktikum ist in keinem Studiengang gefordert! I 2

3 Weiterer Ablauf des Zulassungsverfahrens Versand der Zulassungs-/Ablehnungsbescheide in Haupt- und Nachrückverfahren Bachelor und Master Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (NC) Leider können Fragen hinsichtlich der Zulassungschancen nicht vorher beantwortet werden. Das Ergebnis ist auch der Hochschule erst nach dem Verfahren bekannt. Ein postalischer Versand der Bescheide im Hauptverfahren erfolgt bis Mitte August. Im Anschluss daran werden in einem oder auch mehreren Nachrückverfahren freie Plätze an Bewerber vergeben, die im Hauptverfahren einen Ablehnungsbescheid erhalten haben. Einen weiteren Bescheid erhalten im Fall des Nachrückens nur die im Nachrückverfahren zugelassenen Bewerber. Die Nachrückverfahren sind beendet, wenn keine freien Plätze mehr zur Verfügung stehen, spätestens jedoch 4 Wochen nach Semesterbeginn. Studiengänge mit Eignungstest Versand der Bescheide nach Bewertung der Testergebnisse für die Design-Studiengänge Ende Juli/Anfang August. In einigen Fällen kann eine längere Bewertungsdauer notwendig sein. Es ist möglich, dass nicht alle Bescheide zeitgleich versandt werden. Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung Versand der Bescheide laufend, je nach notwendiger Bearbeitungsdauer. berufsbegleitende Studiengänge, höhere Semester Versand der Bescheide nach Stand der Bewerbung. Bescheide können nur zugestellt werden, wenn eine gültige, aktuelle Adresse angegeben ist. Bei Wohnungswechsel und während Abwesenheit bitte an eine zuverlässige Lösung für das Nachsenden der Post oder Leeren des Briefkastens denken! Losverfahren Es werden keine Losverfahren durchgeführt. Annahme des Studienplatzes Die Annahme des Studienplatzes erfolgt online. Nicht fristgerecht in Anspruch genommene Plätze in Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung (NC) werden an einen anderen Bewerber weitergegeben. Die Zulassung wird unwirksam! Nicht annehmen muss nicht erklärt werden! Einschreibung/Immatrikulation (Details online) Die Einschreibung erfolgt auf postalischem Weg. Innerhalb der im (persönlichen) Zulassungsbescheid genannten Frist müssen folgende Unterlagen an das Studienbüro der Hochschule Coburg gesandt werden: Antrag auf Immatrikulation, gestaltet als Checkliste, (zum Ausdruck im Netz) Amtlich beglaubigte Hochschulzugangsberechtigung (alle Seiten, ggf. auch mit Ergänzungen) Nachweis der Krankenversicherung (Infoblatt) Nachweis über die ausgeführte Zahlung des Semesterbeitrags oder der Studiengebühr (Master/berufsbegleitende Studiengänge, Module) ggf. weitere, im Bescheid vermerkte oder ggf. gesondert angeforderte, Unterlagen Minderjährige müssen eine Einverständniserklärung/Bestätigung der Erziehungsberechtigten beilegen (Vordruck im Netz) Die Einschreibung wird mit der Aushändigung des Studierendenausweises abgeschlossen. Die Ausgabe erfolgt unter Vorlage von Personalausweis oder Reisepass und Zahlung eines Eigenanteils/Kostenbeteiligung in Höhe von 5 Euro in bar. Zeugnisbeglaubigung: Eine amtliche Beglaubigung trägt einen Vermerk, der bescheinigt, dass Kopie oder Abschrift mit dem Original übereinstimmen (Beglaubigungsvermerk). Die beglaubigende Stelle muss ein Dienstsiegel führen, das auf der Beglaubigung angebracht werden muss. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem, meist auch eine Nummer ein einfacher Stempel ist kein Siegel! Beglaubigen dürfen nur Stellen, die ein Siegel führen. Auch eine Beglaubigung bei Notaren ist möglich. Die Beglaubigung muss durch Unterschrift des Beglaubigenden bestätigt werden. Ein beglaubigtes Dokument ist nicht mehr beglaubigt, wenn es kopiert wird! Es ist möglich, Dritte mit der Annahme des Studienplatzes zu beauftragen. Ihre Verantwortung wird übertragen! Bindend sind für die Zulassung, Annahme und Einschreibung immer die Angaben im Zulassungsbescheid, die ggf. individuell nur für den einzelnen Bewerber gelten! Studentenausweis (Passbild) / Erstsemestertage Möglichst bereits mit der Annahme des Studienplatzes soll ein Passbild für den Studentenausweis im Netz hochgeladen werden. In einigen Studiengängen finden Erstsemestertage statt. Die Anmeldung, insbesondere zur besseren Planung, erfolgt für den Coburger Weg über die Annahmemaske, für ProjektING ist eine Mailadresse angegeben. 3

4 Besonderheiten für Bewerber mit beruflicher Qualifikation zusätzlich steht ein Merkblatt online Der Hochschulzugang über die berufliche Qualifikation setzt voraus, dass ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert wurde, an der das Studium aufgenommen werden soll. Der Nachweis darüber ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen, ggf. bis spätestens im Studienbüro nachzureichen. Die Bestätigung ist Teil der Hochschulzugangsberechtigung. Das von einer anderen bayerischen Hochschule bescheinigte Beratungsgespräch wird anerkannt, soweit es sich um denselben oder einen eng verwandten Studiengang handelt. Allgemeiner Hochschulzugang (direkter Zugang) Der allgemeine Zugang zur Hochschule wird nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes Zeugnis über die bestandene, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegten Meisterprüfung o- der Zeugnis über die bestandene, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellte, nach den oben genannten Bestimmungen abgelegte berufliche Fortbildungsprüfung oder Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie. Absolvierung eines Beratungsgesprächs Fachgebundener Hochschulzugang (Probestudium) Der fachgebundene Hochschulzugang zur Hochschule wird nachgewiesen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: erfolgreicher Abschluss einer nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich, anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich, Absolvierung eines Beratungsgesprächs. Ein fachlich verwandter Bereich ist gegeben, wenn die Berufsausbildung und die Berufspraxis jeweils hinreichende Zusammenhänge mit dem angestrebten Studiengang aufweisen. Die Feststellung der fachlichen Verwandtschaft obliegt der Hochschule. Eine Zulassung erfolgt zuerst für ein Probestudium und nur für Semester, in denen im jeweiligen Studiengang Studienanfänger/Innen aufgenommen werden. Es wird nach den Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung (RaPO), der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Coburg (APO) und der jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnung absolviert. Ein Probestudium umfasst zwei Semester und gilt als bestanden, wenn am Ende des zweiten Semesters mindestens 30 Leistungspunkte (ECTS) erreicht wurden. Im Fall des Nichtbestehens erfolgt die Exmatrikulation Eine Wiederholung des Probestudiums im gleichen oder einem inhaltlich eng verwandten Studiengang ist unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn das Probestudium an einer anderen Hochschule im Freistaat Bayern nicht bestanden wurde. ausländischen Vorbildungsnachweisen, im Ausland erworbenem Hochschulzugang zusätzlich stehen Informationen online Bewerber, die ihren Abschluss nicht in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, müssen diesen über die von der Hochschule Coburg beauftragte Servicestelle uni-assist bewerten lassen. Ausgestellt wird eine Vorprüfungsdokumentation, die zusammen mit einer Kopie des ausländischen Zeugnisses der Bewerbung beigelegt werden muss. Für die Bewerbung an der HS Coburg gelten die üblichen Fristen, bitte deshalb für die Bewertung über uni-assist Vorlaufzeit einplanen! Was für das Erstellen der Vorprüfungsdokumentation vorgelegt werden muss richtet sich nach den Anforderungen von uni-assist und ist unter nachzulesen. Vorprüfungsdokumentation: Direkter Hochschulzugang Bewerber, deren Vorbildungsnachweise einen direkten Hochschulzugang ermöglichen, müssen spätestens bei der Einschreibung eine Deutschprüfung nachweisen. Anerkannt sind folgende Deutschprüfungen: 1. Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - zweite Stufe - 2. Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH), Stufe 2 3. Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF), in allen vier Teilprüfungen mit TestDaF-Niveaustufe 4 4. Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung) 5. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK o- der HRK getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden 6. Das Große und das Kleine Deutsche Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts 7. Die Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München. Vorprüfungsdokumentation Hochschulzugang über Feststellungsprüfung (Studienkolleg) Vor Aufnahme eines Studiums muss die Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland abgelegt und bestanden werden. Die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung wird am Studienkolleg bei den Fachhochschulen des Freistaates Bayern Friedrich-Streib-Straße Coburg, Tel.: 09561/ durchgeführt, Studienbewerber aus der VR China müssen das Original-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle Beijing mit ihren Dokumenten beim Studienkolleg oder der Zeugnisanerkennungsstelle einreichen. Beglaubigte Kopien davon werden nicht akzeptiert. 4

5 Übersicht über das Studienangebot für Bachelor- und Master- Studiengänge an der Hochschule Coburg Stand April 2015 grundständige Studiengänge (Bachelor) in Vollzeit beginnen nur im Wintersemester Masterstudiengänge in Vollzeit beginnen im Winter- und/oder Sommersemester lt. Veröffentlichung des Studienganges berufsbegleitende Studiengänge beginnen im Winter- und/oder Sommersemester lt. Veröffentlichung des Studienganges Studiengänge Zulassungsbeschränkung Auswahl Bachelor Betriebswirtschaft Bioanalytik Industriewirtschaft Internationale Soziale Arbeit Soziale Arbeit Integrative Gesundheitsförderung Master Bioanalytik Gesundheitsförderung Bachelor Architektur Innenarchitektur Integriertes Produktdesign Master Design Bachelor Automatisierung und Robotik Automobiltechnik und Management mit den Studienrichtungen: Automobilmechatronik Wirtschaftsingenieurwesen Bauingenieurwesen mit den Studienrichtungen: Allgemeines Bauingenieurwesen Energieeffizientes Gebäudedesign Betriebswirtschaft (berufsbegleitend) Maschinenbau Elektro- und Informationstechnik Erneuerbare Energien Informatik Technische Physik mit den Studienrichtungen: Physikalische Technologien Laser- und Lichttechnologie Versicherungswirtschaft Versicherungswirtschaft (berufsbegleitend) Master Analytical Instruments, Measurement and Sensor Technology Bauingenieurwesen Betriebswirtschaft (berufsbegleitend) Elektro- und Informationstechnik Entwicklung und Management im Maschinen- und Automobilbau Financial Management Informations- und Unternehmens Technologie Klinische Sozialarbeit Simulation und Test Versicherungswirtschaft (berufsbegleitend) ja ja nein Verteilung gemäß festgesetzter Quotierung - örtliches Auswahlverfahren (NC)- (Durchschnittsnote im Hochschulzugang) örtliches Auswahlverfahren in Masterstudiengängen unter zusätzlicher Beachtung der einschränkenden Studienvoraussetzung lt. Studien- und Prüfungsordnung Eignungsprüfung in Masterstudiengängen unter zusätzlicher Beachtung der einschränkenden Studienvoraussetzung lt. Studien- und Prüfungsordnung jedoch in Masterstudiengängen unter zusätzlicher Beachtung der einschränkenden Studienvoraussetzung lt. Studien- und Prüfungsordnung NC-Werte aus dem Zulassungsverfahren des Vorjahres (Wintersemester 2014/2015): Bauingenieurwesen: alle Bewerber konnten zugelassen werden Betriebswirtschaft: Abi 3,1 FOS 3,4 Wartehalbjahre 4 Bioanalytik: alle Bewerber konnten zugelassen werden Industriewirtschaft: alle Bewerber konnten zugelassen werden Integrative Gesundheitsförderung: Abi 2,6 FOS 3,0 Wartehalbjahre 6 Internationale Soziale Arbeit: Abi 2,0 FOS 2,5 Wartehalbjahre 8 Soziale Arbeit: Abi 2,6 FOS 2,8 Wartehalbjahre 8 5

6 Örtliches Zulassungsverfahren Quoten für die Vergabe der Plätze In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden mehr Bewerber erwartet als Studienplätze zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wird eine Zulassungszahl festgesetzt (Kapazität) bis zu der aufgenommen wird. Die Vergabe erfolgt nach folgenden Regelungen (BayHZG): Zunächst erhalten die Bewerber einen Studienplatz, die bereits in einem früheren Vergabeverfahren zugelassen waren und das Studium in Coburg wegen Erfüllung eines Dienstes nicht aufnehmen konnten ( Vorwegzulasser ). Von den verbleibenden Studienplätzen werden folgende Quoten abgezogen: 2% für Fälle außergewöhnlicher, insbesondere sozialer Härte 4% für Bewerber, die bereits ein Studium abgeschlossen haben (Zweitstudienquote) 5% für die Zulassung von Ausländern und Staatenlosen, die nicht den Deutschen gleichgestellt sind (Ausländerquote) 5% für qualifizierte Berufstätige/Meister 4% für Bewerber, die mit dem Studium zeitgleicheine Berufsausbildung absolvieren (dual) 1% für Bewerber, die in einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kaders eines Bundesfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbunds angehören wird gem. Art 5 Abs. 3 S. 2 BayHZG eine Vorabquote von 1 v.h. festgesetzt. Die verbleibende Zahl der Studienplätze, deren Zahl sich ggf. durch nicht in Anspruch genommene Plätze aus den genannten Quoten erhöht, wird wie folgt vergeben: 90 % nach Qualifikation Auswahl nach Durchschnittsnote in der Hochschulzugangsberechtigung 10 % nach Wartezeit Zeit nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) sind zulassungsrechtlich Deutschen gleichgestellt. Ausländer und Staatenlose, die nicht EU-Staatsangehörige sind, aber eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sind im Vergabeverfahren Deutschen gleichgestellt. Sonstige Ausländer und Staatenlose (EU-Staatsangehörige ausgenommen) werden nur nach der Qualifikation ausgewählt. Soweit Studienplätze nach der Durchschnittsnote vergeben werden, wird eine Sonderquote für Bewerber gebildet, die die Hochschulzugangsberechtigung an einer Fachoberschule/Berufsoberschule erworben haben. Der Anteil der Sonderquote an den Studienplätzen entspricht dem Anteil der Bewerber mit einer an einer Fachoberschule erworbenen Hochschulzugangsberechtigung an der Gesamtzahl der deutschen oder deutschen gleichgestellten Bewerber in dem betreffenden Studiengang. Vergaberegeln Auswahl nach Wartezeit Die Rangfolge wird durch die Zahl der vollen Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind, bestimmt. Studienzeiten an einer deutschen Hochschule sind wartezeitschädlich und werden von der Gesamtzahl abgezogen. Angerechnet werden maximal 16 Wartehalbjahre. Sonderregelung für Vorwegzulasser Bewerber, die einen unter Ableistung eines Dienstes genannten Dienst geleistet haben, werden bevorzugt zugelassen, wenn für diesen Studiengang in Bayern zu Beginn oder während des Dienstes - eine Zulassungsbeschränkungen bestanden hat, der Bewerber zugelassen war, wegen des Dienstes den Studienplatz aber nicht antreten konnte. - keine Zulassungsbeschränkung bestanden hat Die bevorzugte Zulassung schützt vor einer evtl. Verschärfung der Auswahlgrenzen und verhindert, dass aus einem Dienst Nachteile hinsichtlich der Ausbildungschancen entstehen. Voraussetzung für die Berücksichtigung ist die erfolgte Bewerbung zu Beginn oder während des Dienstes und die erfolgte Zulassung an der Hochschule Coburg. Eine erneute form- und fristgerechte Bewerbung mit allen Unterlagen ist erforderlich. Der Bewerbung ist eine Kopie der vorherigen Zulassung beizulegen, der Dienst ist mit einer vom Träger des Dienstes ausgestellten (ggf. vorläufigen) Dienstzeitbescheinigung über die tatsächliche Ableistung nachzuweisen. Berücksichtigung der Vorwegzulassung ist nur möglich, wenn die Zulassung spätestens zum zweiten, auf die Beendigung des Dienstes folgenden Vergabeverfahren beantragt wird. Besonderheiten für Ausländer, Ausländerquote In der Ausländerquote werden nur ausländische oder staatenlose Bewerber berücksichtigt, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind und die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben. EU-Staatsangehörige werden zulassungsrechtlich den Deutschen gleichgestellt. Für die Zulassung innerhalb der Ausländerquote sind 5% der Studienplätze vorbehalten. Haben sich an einer Hochschule mehr Ausländer beworben, als innerhalb der Quote von 5% Studienplätze zur Verfügung stehen, werden die Bewerber nur nach dem Grad der Qualifikation ausgewählt. Wartezeiten werden nicht angerechnet, Anträge auf Anerkennung eines Härtefalls können nicht gestellt werden. Ableistung eines Dienstes, Freiwilligendienst Alle Bescheinigungen müssen vom offiziellen Träger des Dienstes, nicht von der Einsatzstelle, ausgestellt werden. Die Vorlage eines Vertrages, eines Zeugnisses oder einer sonstiger Bestätigung wird nicht akzeptiert! Die Bestimmungen des Gesetzes müssen bei der Durchführung des Dienstes beachtet werden, es muss sich um einen anerkannten Dienst (s.u.) handeln. Ein entsprechender Vermerk ist in die Bescheinigung aufzunehmen. 6

7 Zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits abgeleistete Dienste müssen mit einer Dienstzeitbescheinigung über Beginn und Ende des Dienstes nachgewiesen werden. Ist der Dienst noch nicht fertig abgeleistet, muss eine vorläufige Dienstzeitbescheinigung über Beginn und voraussichtliches Ende des Dienstes vorgelegt werden. Anerkannte Dienste: eine Dienstpflicht nach Art. 12a des Grundgesetzes erfüllt oder entsprechende Dienstleistungen auf Zeit übernommen haben bis zur Dauer von 3 Jahren ein freiwilliger Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I S. 1730) in der jeweils geltenden Fassung geleistet haben einen Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz vom (BGBl I S. 687) in der jeweils geltenden Fassung geleistet haben mindestens 2 Jahre Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz vom (BGBl I S. 549) in der jeweils geltenden Fassung geleistet haben einen Jugendfreiwilligendienst im Sinn des Gesetzes für Förderung von Jugendfreiwilligendiensten vom (BGBl I S. 842) in der jeweils geltenden Fassung oder im Rahmen eines von der Bundesregierung geförderten Modellprojekts geleistet haben; 15 Abs. 2 JFDG gilt entsprechend ein Kind unter 18 Jahren oder eine pflegebedürftige Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren betreut oder gepflegt haben. Bei Deutschen, die gleichzeitig eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder besessen haben, wird ein im Ausland geleisteter Dienst berücksichtigt, sofern er mit einem deutschen Dienst vergleichbar ist. Die Betreuung/Pflege eines Kindes oder sonstigen Angehörigen wird nur als Dienst anerkannt, wenn Umfang und Intensität einem Dienst vergleichbar ist. Die Betreuung/Pflege muss mit eigenhändig verfasster, schriftlicher Erklärung nachgewiesen werden, aus der hervorgeht, dass diese Vollzeit beanspruchende Tätigkeit selbst ausgeübt wurde und keine andere Person zur Verfügung stand. Zusätzlich sind im Fall der Betreuung/Pflege eines Kindes unter 18 Jahren alle Belege beizufügen, die Aufschluss über die Betreuungstätigkeit geben (z. B. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ärztliches Attest). Im Fall der Betreuung/Pflege eines sonstigen Angehörigen ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen, die über Grund und Umfang der Pflegebedürftigkeit Aufschluss gibt, sowie eine Meldebescheinigung der pflegebedürftigen Person. Aus den Unterlagen muss sich nachvollziehbar und glaubhaft ergeben, dass die Betreuung/Pflege in dem angegebenen Umfang ausgeübt wurde. Zweitstudienbewerber Bewerber, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben oder bis Ende Juli abschließen, können nur im Rahmen der Sonderquote von 4% der Studienplätze zugelassen werden. Wer das Erststudium nicht spätestens Ende Juli durch das Abschlusszeugnis des Erststudiums nachweist, wird nicht in der Quote für Zweitstudienbewerber berücksichtigt. Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen muss das Erststudium nachgewiesen werden durch: beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums (vollständig) mit ausgewiesener Durchschnittsnote. Ohne Durchschnittsnote oder entsprechende Zusatzbescheinigung wird der schlechteste Leistungsgrad zu Grunde gelegt formlose, ausführliche, schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie das angestrebte Berufsziel. Die Begründung sollte abschließend alle Gesichtspunkte enthalten, die für Ihr Zweitstudium maßgebend sind; die geltend gemachten Gründe (siehe nachstehende Hinweise) sollten ausdrücklich genannt werden. Die Rangfolge wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird. Für das Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums gibt es folgende Punkte: Noten ausgezeichnet und sehr gut Noten gut und voll befriedigend Note befriedigend Note ausreichend Note nicht nachgewiesen 4 Punkte 3 Punkte 2 Punkte 1 Punkt 1 Punkt. Entsprechend der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium erhält der Bewerber folgende Punkte: Zwingende berufliche Gründe 9 Punkte Zwingende berufliche Gründe liegen vor, wenn der Bewerber einen Beruf anstrebt, der nur auf Grund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann. Wissenschaftliche Gründe 7 bis 11 Punkte Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung, auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit, eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird. Die Gründe werden gewichtet, die bisher erbrachte Leistung einbezogen und das Maß der Gründe von allgemeinem Interesse berücksichtigt. Besondere berufliche Gründe 7 Punkte Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt; dies ist der Fall, wenn die durch das Zweitstudium in Verbindung mit dem Erststudium angestrebte Tätigkeit als Kombination zweier studiengangspezifischer Tätigkeitsfelder anzusehen ist, die im Regelfall nicht bereits von Absolventen einer der beiden Studiengänge wahrgenommen werden kann, und der Betroffene nachweisbar diese Tätigkeit anstrebt Sonstige berufliche Gründe 4 Punkte Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium auf Grund der beruflichen Situation des Bewerbers aus sonstigen Gründen zu befürworten ist. Keiner der vorgenannten Gründe 1 Punkt Wird das Zweitstudienvorhaben nach einer Familienphase zum Zweck der Wiedereingliederung oder des Neueinstiegs in das Berufsleben angestrebt, kann dieser Umstand unabhängig von der Bewertung des Vorhabens und seiner Zuordnung zu einer der vorgenannten Fallgruppen durch Gewährung eines Zuschlages von bis zu 2 Punkten bei der Messzahlbildung berücksichtigt werden. Härtefallantrag Im Rahmen der Quote für Härtefälle können nur Bewerber zugelassen werden, für die die Nichtzulassung in 7

8 dem gewünschten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende, besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Die Ablehnung des Antrages müsste für den Bewerber mit Nachteilen verbunden sein, die bei Anlegung eines strengen Maßstabes über das Maß der mit der Ablehnung üblicherweise verbundenen Nachteile erheblich hinausgehen. Die Hochschulen in Bayern halten für sog. Härtefälle 2 % der Studienplätze frei. Der Antrag kommt nur für wenige Personen in Betracht. Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Es müssen in der Person des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass selbst bei Anlegen besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein (1) Jahr auf die Zulassung zu warten. Es muss eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Die weitreichende Bedeutung einer positiven Härtefallentscheidung für andere Bewerber, die wegen der Besetzung der Studienplätze durch Härtefälle nicht mehr nach den allgemeinen Auswahlkriterien zugelassen werden können, setzt eine besonders kritische Prüfung der vorgetragenen Begründung und der vorgelegten Nachweise voraus. Der Härtefall ist durch Belege (z. B. ärztliches Attest, Geburts-, Sterbeurkunde, Schulpädagogisches Gutachten u.ä.) nachzuweisen. Antrag und Nachweise müssen zum Bewerbungsschluss am für das Wintersemester, am für das Sommersemester vollständig vorliegen. Begründete Anträge In den folgenden, beispielhaft genannten Fällen kann einem Härtefallantrag in der Regel stattgegeben werden. Besondere gesundheitliche Umstände des Bewerbers, die die sofortige Zulassung erfordern: Bewerber leidet an einer Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft dazu führen wird, dass die Belastungen des Studiums nicht durchgestanden werden können (fachärztliches Gutachten). Bewerber muss aus gesundheitlichen Gründen sein bisheriges Studium oder den bisherigen Beruf aufgeben; eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist aus diesen Gründen für ihn nicht möglich (fachärztliches Gutachten). Bewerber ist körperbehindert; er ist aufgrund seiner Behinderung entweder zu jeder anderen zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes außerstande oder gegenüber den nicht behinderten Studienbewerbern bei einer weiteren Verweisung auf die Wartezeit in unzumutbarer Weise benachteiligt (fachärztliches Gutachten). Ein fachärztliches Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten und sollte auch für medizinische Laien nachvollziehbar sein. Zusätzliche Nachweise können z. B. der Schwerbehindertenausweis oder der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes sein. Besondere wirtschaftliche Notlage des Bewerbers, jedoch nur bei Zusammentreffen mit gesundheitlichen Umständen: Besondere familiäre oder soziale Umstände Bewerber hat in einem früheren Semester eine Zulassung für den genannten Studiengang erhalten, konnte diesen aber aus von ihm nicht zu vertretenden zwingenden Gründen, insbesondere Krankheit, nicht in Anspruch nehmen (keine Vorwegzulasser ). Nachweis des zwingenden Grundes und früherer Zulassungsbescheid sind beizulegen. Unbegründete Anträge Insbesondere in den folgenden Fällen hat der Antrag grundsätzlich keinen Erfolg: Ortsbindung wegen notwendiger häuslicher Pflege und Betreuung bei bestehender Erkrankung bisheriges Studium oder Beruf musste aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben werden; eine Überbrückung der Wartezeit ist jedoch möglich und zumutbar Studium kann nicht aus privaten Mitteln finanziert werden künftiger Wegfall einer privaten Finanzierung des Studiums bei weiterer Verzögerung des Studienbeginns die Finanzierung des Studiums ist begrenzt (z. B. Erbvertrag, Testament, Zahlung von Waisengeld o- der Versorgungsbezügen der Bundeswehr); sie ist für den angestrebten Studiengang nicht mehr gesichert, wenn die Zulassung sich verzögert. Bewerber ist verheiratet oder hat ein Kind Vater, Mutter oder beide Elternteile sind krank oder schwerbehindert Herkunft aus einer kinderreichen Familie; Geschwister befinden sich noch in Ausbildung Bewerber ist Waise oder Halbwaise. Nachteilsausgleich Bei der Vergabe der Studienplätze ist die Durchschnittsnote ein wesentliches Auswahlkriterium. Daher sollen Leistungsbeeinträchtigungen, die einen Bewerber gehindert haben, beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, ausgeglichen werden. Werden derartige Umstände und ihre Auswirkungen nachgewiesen, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Zulassungsantrag mit einer verbesserten Durchschnittsnote am Vergabeverfahren beteiligt werden. Begründete Anträge In den folgenden, beispielhaft genannten Fällen kann einem Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote in der Regel stattgegeben werden: Besondere soziale oder gesundheitliche Umstände des Bewerbers: Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (fachärztliches Gutachten) Schwerbehinderung von 50 oder mehr Prozent (Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes) Längere schwere Krankheit des Bewerbers oder vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände (fachärztliches Gutachten) Schwangerschaft der Bewerberin während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (fachärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes) Besondere wirtschaftliche Umstände des Bewerbers (zum Nachweis geeignete Unterlagen) Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland Besondere familiäre Umstände Versorgung eigener minderjähriger Kinder, Geschwister oder pflegebedürftiger Angehöriger (in aufsteigender Linie) in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, falls 8

9 andere Personen zur Betreuung nicht vorhanden waren (Geburtsurkunde/n des/r Kindes/der in Verbindung mit geeigneten Nachweisen, dass andere Personen zur Betreuung nicht vorhanden waren z. B. Bescheinigung des Sozialamtes bzw. Nachweis der Pflegebedürftigkeit) Verlust eines Elternteils in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung o- der Verlust beider Eltern vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, sofern der Bewerber zu diesem Zeitpunkt ledig war und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (Sterbeurkunde der Eltern und Erklärung über den damaligen Familienstand). Mehrmaliger Schulwechsel in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung wegen Umzug (Abgangszeugnisse des Bewerbers/Meldebescheinigung der Erziehungsberechtigten) Zugehörigkeit zum A-, B- oder C-Kader der Bundessportfachverbände von mindestens einjähriger ununterbrochener Dauer während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Bescheinigung des zuständigen Bundessportfachverbandes). Unbegründete Anträge In den folgenden Fällen hat der Antrag grundsätzlich keinen Erfolg: Mitarbeit während der Schulzeit im elterlichen Haushalt, Geschäft oder Betrieb Krankheit der Eltern Verlust eines Elternteils oder eines anderen nahen Verwandten vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, sofern nicht o. g. Grund gegeben Zerwürfnis oder Scheidung der Eltern Umzug der Eltern vor den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung. Grundsätze für die Erstellung von Schulgutachten Damit die Schulen, von denen Gutachten zu Anträgen auf Nachteilsausgleich bei der Auswahl nach dem Grad der Qualifikation erbeten werden, nach vergleichbaren Maßstäben vorgehen, sollen folgende Grundsätze bei der Erstellung solcher Gutachten beachtet werden: 1. Die Entscheidung dafür, ob sich die Schule, an der die Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde, gutachtlich zu einem Antrag auf Nachteilsausgleich bei der Auswahl nach dem Grad der Qualifikation äußert, trifft die Leitung der Schule nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Schule kann die 2. insbesondere dann verweigern, wenn die für das Gutachten notwendigen Feststellungen wegen fehlender Kenntnisse über die zu begutachtende Person (z. B. zu kurze Dauer der Zugehörigkeit zur Schule) nicht erfolgen können. 3. Das von der Schulleitung zu unterzeichnende Schulgutachten muss enthalten: Eine kurze Beschreibung der Schullaufbahn der Schülerin oder des Schülers; Die Aufgabe der für eine etwaige Leistungsbeeinträchtigung maßgeblichen, nicht selbst zu vertretenden Umstände nach Art und Dauer; dabei muss sich die Schule auf nachgewiesene Tatsachen beschränken; Die Aufgabe zu erkennbaren und glaubhaft gemachten Auswirkungen jener Umstände auf die Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern nach dem Urteil der jeweiligen Fachlehrerkräfte; Eine Klausel, wonach das Gutachten nur für die Vorlage bei der Hochschule bestimmt ist und nur für diesen Zweck verwendet werden darf. 4. Wenn die Schule davon überzeugt ist, dass die geltend gemachten (nicht selbst zu vertretenden) besonderen Umstände zu einer Beeinträchtigung der schulischen Leistungen geführt haben, so muss unter der Berücksichtigung der langjährigen Gesamtentwicklung der Leistungen für jedes in Betracht kommende Unterrichtsfach glaubhaft festgestellt werden, innerhalb welcher Bandbreite eine bessere Note bzw. eine höhere Punktzahl ohne jene Beeinträchtigung zu erwarten gewesen wäre. Die sich hieraus für die Hochschulzugangsberechtigung ergebende Bandbreite, innerhalb derer die bessere Gesamtdurchschnittsnote bzw. höhere Gesamtpunktzahl dann läge, ist anzugeben. 5. Auf allgemeine Erfahrungstatsachen kann ein Gutachten nur bei der Bescheinigung von geringfügigen Leistungsdifferenzen gestützt werden. Die Anforderungen an die schlüssige Darstellung der Wirkungszusammenhänge müssen mit den bescheinigten Noten bzw. Punktzahlbandbreite steigen. 6. Soweit im Einzelfall notwendig und möglich, kann eine an der Schule tätige oder für die Schule zuständige Schulpsychologin oder ein entsprechender Schulpsychologe bei der Erstellung des Gutachtens zugezogen werden. Verbesserung der Wartezeit In Studiengängen mit örtlichem Auswahlverfahren orientiert sich die Wartezeit an der Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind. Bei einem Studienbewerber können jedoch Umstände vorliegen, die er nicht zu vertreten hat, die aber den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben. Der Bewerber wird dann weniger Wartezeit vorweisen. In diesem Fall kann bei der Auswahl nach Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung zugrunde gelegt werden, wenn der Bewerber dies beantragt und entsprechend belegt. Der Bewerber nimmt an der Auswahl mit einer Wartezeit teil, die er voraussichtlich ohne die Verzögerung erreicht hätte. Sinngemäß können die gleichen Gründe berücksichtigt und anerkannt werden, die auch zu einer Verbesserung der Durchschnittsnote führen können. Es ist nicht ausreichend, den Grund nachzuweisen. Zusätzlich muss belegt werden, dass sich durch diesen belastenden Umstand der Erwerb der Studienberechtigung verzögert hat (Bescheinigung der Schule über Grund und Dauer). Der Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung wird nur in Einzelfällen für eine Verbesserung der Wartezeit berücksichtigt und ist durch eine Bescheinigung der für die Berufsabschlussprüfung zuständigen Stelle durch z. B. Gehilfen-, Gesellen-oder Facharbeiterbrief nachzuweisen. Wer die Studienberechtigung nach dem erworben hat, erhält für die Absolvierung einer Berufsausbildung vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung keine Wartezeitverbesserung. Rechtsgrundlagen Für die Zulassung sind insbesondere folgende Rechtsgrundlagen in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend*): a) Bayer. Hochschulgesetz BayHschG (Bay.RS WFK) b) Qualifikationsverordnung (QualV) (BayRS UK/WFK c) Hochschulzulassungsgesetz BayHZG (BayRS WFK) d) Hochschulzulassungsverordnung HZV (BayRS WFK) *) Fundstelle: Bayerische Rechtssammlung (BayRS) 9

Merkblatt zum Nachteilsausgleich bei der Bewerbung und Zulassung zum Studium

Merkblatt zum Nachteilsausgleich bei der Bewerbung und Zulassung zum Studium Die HTWK Leipzig bekennt sich zur Inklusion und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Dies gilt auch im Verfahren um die Bewerbung und Zulassung zu den Studienplätzen

Mehr

Informationen zum Nachteilsausgleich

Informationen zum Nachteilsausgleich Informationen zum Nachteilsausgleich I. Verbesserung der Durchschnittsnote Bei der Vergabe der Studienplätze im Auswahlverfahren der Universität Osnabrück ist die errechnete Eignungsnote, die sich aus

Mehr

Checkliste Bachelor Bewerbung

Checkliste Bachelor Bewerbung Checkliste Bachelor Bewerbung Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung für einen Studiengang bei der Hochschule Aalen einreichen? (Checkliste für zulassungsbeschränkte Studiengänge) Wichtig: Bewerbungsschluss

Mehr

Diese Zulassungsordnung regelt die Zulassung zum Studium im Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung.

Diese Zulassungsordnung regelt die Zulassung zum Studium im Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung. Zulassungsordnung des Fernstudiums Öffentliche Verwaltung (ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft Berlin (HWR Berlin) (ZulO/ÖV-FS) vom XX.XX.2011 Aufgrund des 8 Abs.

Mehr

Begründete Anträge In den folgenden, beispielhaft genannten Fällen kann einem Härtefallantrag in der Regel stattgegeben werden.

Begründete Anträge In den folgenden, beispielhaft genannten Fällen kann einem Härtefallantrag in der Regel stattgegeben werden. REFERAT ZULASSUNG UND ORGANISATION 12. Kann ich Sonderanträge stellen? a) Härtefallantrag Im Rahmen der Quote für Härtefälle können nur Bewerber zugelassen werden, für die die Nichtzulassung in dem gewünschten

Mehr

Bitte Lichtbild einkleben! Antrag auf Zulassung zum Studium

Bitte Lichtbild einkleben! Antrag auf Zulassung zum Studium Studiengang Steuern und Recht Antrag auf Zulassung zum Studium An die Hochschule für Öffentliche Verwaltung Immatrikulationsamt Doventorscontrescarpe 172C 28195 Bremen Antragseingang DSH/TestDaF erforderlich

Mehr

Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich (Bachelor/Staatsexamen)

Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich (Bachelor/Staatsexamen) Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich (Bachelor/Staatsexamen) Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist begründet, wenn die Bewerberin oder der Bewerber durch in der eigenen Person liegende, nicht

Mehr

Abgabetermin (Ausschlussfrist): für das Wintersemester (WS): 15. Juli für das Sommersemester (SS): 15. Januar

Abgabetermin (Ausschlussfrist): für das Wintersemester (WS): 15. Juli für das Sommersemester (SS): 15. Januar Postanschrift: Fachhochschule Lübeck Mönkhofer Weg 239 23562 Lübeck Abgabetermin (Ausschlussfrist): für das Wintersemester (WS): 15. Juli für das Sommersemester (SS): 15. Januar Eingangsstempel der FH

Mehr

Vorläufige Info-Version. Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik

Vorläufige Info-Version. Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich um den Master-Studiengang Komparatistik bewerben zu können?

Mehr

Masterstudiengang für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen Bewerbungsunterlagen Leitfaden für die Zusammenstellung

Masterstudiengang für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen Bewerbungsunterlagen Leitfaden für die Zusammenstellung für die Zusammenstellung Antrag auf Zulassung bzw. auf Immatrikulation im Studiengang Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen Hinweis: Antrag bitte unterzeichnen! Aktuelles Passbild beifügen. TUM Ingenieurfakultät

Mehr

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.

Mehr

SONDERANTRÄGE zum Zulassungsantrag nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge, 1. Fachsemester!

SONDERANTRÄGE zum Zulassungsantrag nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge, 1. Fachsemester! Zulassungsmanagement, Immatrikulation für Fachbereiche 3-5 Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin SONDERANTRÄGE zum Zulassungsantrag nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge, 1. Fachsemester! I. Härtefälle

Mehr

Lesefassung vom 30. Juni 2011

Lesefassung vom 30. Juni 2011 Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im (Bachelor) vom 30. Juni 2011 Lesefassung vom 30. Juni 2011 Auf Grund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes

Mehr

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerber/innen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedsstaats mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Mehr

Lesefassung vom 15. Juli 2013

Lesefassung vom 15. Juli 2013 Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im (I) vom 15. Juli 2013 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes

Mehr

Merkblatt Sonderanträge für das erste Fachsemester

Merkblatt Sonderanträge für das erste Fachsemester Merkblatt Sonderanträge für das erste Fachsemester Sie haben unter Umständen die Möglichkeit Ihre Zulassungschancen zu verbessern, indem Sie einen Sonderantrag stellen. Folgende Sonderanträge werden unterschieden:

Mehr

Abgabetermin (Ausschlussfrist): für das Wintersemester (WS): 15. Juli für das Sommersemester (SS): 15. Januar

Abgabetermin (Ausschlussfrist): für das Wintersemester (WS): 15. Juli für das Sommersemester (SS): 15. Januar Postanschrift: Fachhochschule Lübeck Mönkhofer Weg 239 23562 Lübeck Abgabetermin (Ausschlussfrist): für das Wintersemester (WS): 15. Juli für das Sommersemester (SS): 15. Januar Eingangsstempel der FH

Mehr

Allgemeine Zulassungsbestimmungen

Allgemeine Zulassungsbestimmungen Allgemeine Zulassungsbestimmungen für die Studiengänge an der staatlich anerkannten, privaten für den Fachbereich: Wirtschaft Medien in der Fassung vom 30.07.04 Inhaltsverzeichnis Zulassungsvoraussetzungen...

Mehr

Universität Würzburg Referat 2.2 - Studienangelegenheiten Sanderring 2 97070 Würzburg

Universität Würzburg Referat 2.2 - Studienangelegenheiten Sanderring 2 97070 Würzburg Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Nr. e-mail PLZ, Ort Telefon-Nr. Universität Würzburg Referat 2.2 - Studienangelegenheiten Sanderring 2 97070 Würzburg Eingangsstempel: Nicht ausfüllen! Dieser Antrag

Mehr

ZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Soziale Arbeit (Bachelor of Arts)

ZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Soziale Arbeit (Bachelor of Arts) SRH Hochschule Heidelberg Staatlich anerkannte Fachhochschule Fakultät Sozial- und Verhaltenswissenschaften Postfach 10 14 09 D-69004 Heidelberg Tel.: 0 62 21 88-29 13 Fax: 0 62 21 88-34 82 E-mail: info.fbsozial@fh-heidelberg.de

Mehr

ZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Wirtschaftspsychologie (Bachelor of Arts)

ZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Wirtschaftspsychologie (Bachelor of Arts) SRH Hochschule Heidelberg Staatlich anerkannte Fachhochschule Fakultät Sozial- und Verhaltenswissenschaften Postfach 10 14 09 D-69004 Heidelberg Tel.: 0 62 21 88-26 65 Fax: 0 62 21 88-34 82 E-mail: info.fbsozial@fh-heidelberg.de

Mehr

Vom 27. Oktober 2004. Präambel

Vom 27. Oktober 2004. Präambel Satzungen der Hochschule Furtwangen Technik, Informatik, Wirtschaft, Medien für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang International Business Management Vom 27. Oktober 2004 Aufgrund

Mehr

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober

Mehr

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013 Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen an der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Juni 2013 Hinweis zum Sprachgebrauch: Im Text erfolgt die Bezeichnung weiblicher und männlicher

Mehr

Bewerbung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg (FH)

Bewerbung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg (FH) syso.ma - systemische sozialarbeit.masterstudiengang Hochschule Merseburg (FH) Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.Kultur Prof. Dr. Johannes Herwig-Lempp Geusaer Straße 06217 Merseburg Bewerbung für den

Mehr

Accounting, Auditing and Taxation, M.Sc.

Accounting, Auditing and Taxation, M.Sc. Satzung über das Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation, M.Sc. der Fakultät III der Universität Siegen vom 12. Juni 2013 Aufgrund der Satzung der Universität Siegen

Mehr

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013 Zulassungsordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Recht für die öffentliche Verwaltung des Fachbereichs

Mehr

Ausgewählte Regelungen im Bereich Hochschulzulassung in Hamburg und an der Universität Hamburg

Ausgewählte Regelungen im Bereich Hochschulzulassung in Hamburg und an der Universität Hamburg Der Behindertenbeauftragte Ausgewählte Regelungen im Bereich Hochschulzulassung in Hamburg und an der Universität Hamburg 1. Auszug aus dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl.

Mehr

Härtefallantrag Antrag auf Berücksichtigung in der Quote für außergewöhnliche Härte

Härtefallantrag Antrag auf Berücksichtigung in der Quote für außergewöhnliche Härte Härtefallantrag Antrag auf Berücksichtigung in der Quote für außergewöhnliche Härte Begründung: - Anträge auf Berücksichtigung in der Quote für außergewöhnliche Härte sind begründet, wenn in der eigenen

Mehr

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang "Elektrotechnik und Informationstechnik" der Universität Bremen vom 19. Februar 2014

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik der Universität Bremen vom 19. Februar 2014 Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang "Elektrotechnik und Informationstechnik" der Universität Bremen vom 19. Februar 2014 Der Rektor der Universität Bremen hat am 19. Februar 2014 nach 110 Absatz

Mehr

Anlage zum Bewerbungsantrag. für zulassungsbeschränkte Studiengänge / -fächer. zum Wintersemester 2 / 2

Anlage zum Bewerbungsantrag. für zulassungsbeschränkte Studiengänge / -fächer. zum Wintersemester 2 / 2 Anlage zum Bewerbungsantrag eingegangen am: für zulassungsbeschränkte Studiengänge / -fächer zum Wintersemester 2 / 2 Dieser Antrag muss zusammen mit dem Bewerbungsantrag mit allen erforderlichen Anlagen

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:

Mehr

der Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009

der Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009 Satzung für das Auswahlverfahren Masterstudiengänge International Business & Intercultural Management (MIBIM) und International Tourism Management (MITM) der Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009 Aufgrund

Mehr

Bewerbung. für den berufsbegleitenden Master of Science Erneuerbare Energien. für das Sommersemester 2014

Bewerbung. für den berufsbegleitenden Master of Science Erneuerbare Energien. für das Sommersemester 2014 Eingangsdatum:... Bewerbernummer:... Bewerbung für den berufsbegleitenden Master of Science Erneuerbare Energien für das Sommersemester 2014 Bitte schicken Sie Ihre vollständige Bewerbung bis spätestens

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Molekulare Biologie am Göttinger Zentrum für Molekulare Biowissenschaften (GZMB) Erster Teil Allgemeine

Mehr

Nähere Informationen zu diesem Bewerbungsverfahren finden Sie unter: https://www.th-koeln.de/internationales/degree-seeking-students_6531.

Nähere Informationen zu diesem Bewerbungsverfahren finden Sie unter: https://www.th-koeln.de/internationales/degree-seeking-students_6531. An die Leiterin des Masterstudiengangs Fachübersetzen Frau Prof. Dr. Monika Krein-Kühle Institut für Translation und Mehrsprachige Kommunikation Ubierring 48 D-50678 Köln Bewerbung um die Teilnahme am

Mehr

Bewerbungsbogen Master Wirtschaftsingenieur an der Universität Augsburg

Bewerbungsbogen Master Wirtschaftsingenieur an der Universität Augsburg Bewerbungsbogen Master Wirtschaftsingenieur an der Universität Augsburg Bitte beachten Sie den Leitfaden zum Ausfüllen des Bewerbungsbogens. Persönliche Daten Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort,

Mehr

???? ???? ???? Das neue. Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen. bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen

???? ???? ???? Das neue. Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen. bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen Wie komme ich an einen Studienplatz? Das neue???????? Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen???? bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen Das neue Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen

Mehr

Vom 28. Februar 2005. a) 5 vom Hundert, mindestens ein Studienplatz für Fälle außergewöhnliche Härte,

Vom 28. Februar 2005. a) 5 vom Hundert, mindestens ein Studienplatz für Fälle außergewöhnliche Härte, Satzung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für das Auswahlverfahren für StudienanfängerInnen in dem Studiengang Wirtschaftsinformatik mit akademischer Abschlussprüfung (Bachelor of Science) Vom 28. Februar

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt 19/2014

Amtliches Mitteilungsblatt 19/2014 Amtliches Mitteilungsblatt 19/2014 Zulassungsordnung der Universität Vechta Zweite Änderung Neubekanntmachung Vechta, 24.07.2014 (Tag der Veröffentlichung) Herausgeberin: Die Präsidentin der Universität

Mehr

Berlin Berliner Hochschulgesetz 10 Absatz 3:

Berlin Berliner Hochschulgesetz 10 Absatz 3: Übersicht über die Rechtsgrundlagen in den deutschen Bundesländern zum Erwerb einer der allgemeinen Hochschulreife entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung mittels Hochschulabschluss Bundesland Rechtsgrundlage

Mehr

Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.

Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text. Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text. Satzung der Universität Passau über die Zulassung zum Studium in zulassungsbeschränkten

Mehr

Lesefassung vom 15 Juli 2013

Lesefassung vom 15 Juli 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im weiterbildenden, berufsbegleitenden Masterstudiengang Vision Science and Business (Optometry) (nicht konsekutiv) mit akademischer

Mehr

Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main

Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich Rechtsund Wirtschaftswissenschaften

Mehr

Zweitstudium. Allgemeine Hinweise zum Zweitstudium 04/14

Zweitstudium. Allgemeine Hinweise zum Zweitstudium 04/14 Zweitstudium Allgemeine Hinweise zum Zweitstudium Die Zulassung zum Zweitstudium ist eingeschränkt mit Rücksicht auf diejenigen, die noch keinen deutschen Studienabschluss besitzen. Für ein Zweitstudium

Mehr

Hinweise zum Anmeldeverfahren Studiengang Bachelor of Arts: Bildung & Erziehung (dual) an der Hochschule Koblenz

Hinweise zum Anmeldeverfahren Studiengang Bachelor of Arts: Bildung & Erziehung (dual) an der Hochschule Koblenz Hinweise zum Anmeldeverfahren Studiengang Bachelor of Arts: Bildung & Erziehung (dual) an der Hochschule Koblenz Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, hier finden Sie wichtige Angaben

Mehr

Merkblatt Bewerbung für ein Zweitstudium (Studienanfänger-/innen)

Merkblatt Bewerbung für ein Zweitstudium (Studienanfänger-/innen) Merkblatt Bewerbung für ein Zweitstudium (Studienanfänger-/innen) Wer schon ein Studium in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN/FAQ FÜR STUDIENINTERESSIERTE UND BEWERBER/INNEN

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN/FAQ FÜR STUDIENINTERESSIERTE UND BEWERBER/INNEN HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN/FAQ FÜR STUDIENINTERESSIERTE UND BEWERBER/INNEN Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden - Kann ich mir Prüfungsergebnisse anrechnen lassen?

Mehr

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 321. Sitzung des Senats am 12. Dezember 2012 verabschiedet.

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 321. Sitzung des Senats am 12. Dezember 2012 verabschiedet. Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 321. Sitzung des Senats am 12. Dezember 2012 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium,

Mehr

Information der Bildungsberatung Studieren ohne Abitur

Information der Bildungsberatung Studieren ohne Abitur Information der Bildungsberatung Studieren ohne Abitur Stand: Dezember 2015 Seit dem Jahr 2009 besteht in Deutschland die Möglichkeit, auch ohne Hochschulreife oder Fachhochschulreife ein Studium an einer

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Steuerrecht (LL.M.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln ggmbh nachfolgend

Mehr

INFORMATIONSMERKBLATT für Bewerberinnen und Bewerber zum Master-Studiengang Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften

INFORMATIONSMERKBLATT für Bewerberinnen und Bewerber zum Master-Studiengang Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften Zulassungsamt INFORMATIONSMERKBLATT für Bewerberinnen und Bewerber zum Master-Studiengang Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften 1 Allgemeines 2 Zulassungsfristen 3 Bewerbungsunterlagen 4 Bewerbung

Mehr

Ordnung über die Feststellung der Eignung und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Sozial- und Organisationspädagogik (Master of Arts)

Ordnung über die Feststellung der Eignung und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Sozial- und Organisationspädagogik (Master of Arts) Ordnung über die Feststellung der Eignung und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Sozial- und Organisationspädagogik (Master of Arts) Der Fachbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften sowie

Mehr

Antrag auf Zulassung zum Master-Studiengang Sportökonomie

Antrag auf Zulassung zum Master-Studiengang Sportökonomie An das Institut für Sportwissenschaft Kulturwissenschaftliche Fakultät - Studiengang Sportökonomie - Universität Bayreuth 95440 Bayreuth Anmeldungen müssen bis 15. Januar 2016 eingegangen sein Das Zulassungsverfahren

Mehr

Lesefassung vom 25. Februar 2015

Lesefassung vom 25. Februar 2015 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Produktentwicklung und Fertigung (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Engineering)

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr.

Amtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr. Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode Herausgeber: Der Rektor Nr. 2/2015 Wernigerode, 27. Mai 2015 1 Hochschule Harz Hochschule für angewandte

Mehr

Ausschreibung für das Deutschlandstipendium an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. Bewilligungsjahr 2015/16. 1.

Ausschreibung für das Deutschlandstipendium an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. Bewilligungsjahr 2015/16. 1. Ausschreibung für das Deutschlandstipendium an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof Bewilligungsjahr 2015/16 Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Mehr

Antrag auf Zulassung. E-Learning und Medienbildung

Antrag auf Zulassung. E-Learning und Medienbildung Antrag auf Zulassung zum Studium im konsekutiven Masterstudiengang E-Learning und Medienbildung für das Sommersemester 20 / Vollzeitstudium Teilzeitstudium A. Persönliche Daten Akademischer Titel / Namenszusatz

Mehr

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.

Mehr

FAQ - Fragen zur Bewerbung Master und Bachelor

FAQ - Fragen zur Bewerbung Master und Bachelor FAQ - Fragen zur Bewerbung Master und Bachelor Stand: 04.05.2014 Inhalt 1 Wie kann ich mich bewerben?... 3 2 Ab wann ist die Online-Bewerbung möglich?... 3 3 Wann ist Bewerbungsschluss?... 3 4 Was sind

Mehr

Hochschulzulassungssatzung

Hochschulzulassungssatzung Hochschulzulassungssatzung der Universität Regensburg Vom 1. Februar 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) und Art 5 Abs. 7 des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes

Mehr

Information der Bildungsberatung Studieren ohne Abitur

Information der Bildungsberatung Studieren ohne Abitur Bildung und Sport Information der Bildungsberatung Studieren ohne Abitur Stand: Juli 2014 Seit dem Jahr 2009 besteht in Deutschland die Möglichkeit, auch ohne Hochschulreife oder Fachhochschulreife ein

Mehr

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN IN DEN BERUFLICHEN FACHRICHTUNGEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK

Mehr

Ordnung über das hochschuleigene Auswahlverfahren. (AuswahlO)

Ordnung über das hochschuleigene Auswahlverfahren. (AuswahlO) Ordnung über das hochschuleigene Auswahlverfahren an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences (AuswahlO) Vom 2009 Aufgrund von 13 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Informationen zu Sonderanträgen

Informationen zu Sonderanträgen Informationen zu Sonderanträgen In Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung (NC) werden Studienplätze nach Durchschnittsnote, Wartesemestern und hochschuleigenen Auswahlkriterien vergeben. Mit dem Zulassungsantrag

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat

Mehr

Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und für Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife

Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und für Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und für Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife

Mehr

Hohenheim Management School

Hohenheim Management School Hohenheim Management School Antrag auf Zulassung zum Executive MBA Jahrgang 2011 / 2012 Nur Druckbuchstaben verwenden. Namen und Anschrift in Groß- und Kleinschreibung angeben. Umlaute dürfen verwendet

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für die konsekutiven Masterstudiengänge der Fakultät IV der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für die konsekutiven Masterstudiengänge der Fakultät IV der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Ordnung über den Zugang und die Zulassung für die konsekutiven Masterstudiengänge der Fakultät IV der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hat gemäß 18

Mehr

vom 13. Januar 2012 Präambel

vom 13. Januar 2012 Präambel Satzung der Hochschule Furtwangen für das Zulassungsverfahren mit Eignungsfeststellungsverfahren im Masterstudiengang Smart Systems (Abschluss Master of Science) vom 13. Januar 2012 Präambel Der Studiengang

Mehr

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Transkulturelle Studien der Universität Bremen Vom 19. Februar 2014

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Transkulturelle Studien der Universität Bremen Vom 19. Februar 2014 Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Transkulturelle Studien der Universität Bremen Vom 19. Februar 2014 Der Rektor der Universität Bremen hat am 19. Februar 2014 nach 110 Absatz 3 des Bremischen

Mehr

Eingangsprüfungsordnung. der NBS Northern Business School Hochschule für Management und Sicherheit. vom 29.07.2015

Eingangsprüfungsordnung. der NBS Northern Business School Hochschule für Management und Sicherheit. vom 29.07.2015 Eingangsprüfungsordnung der NBS Northern Business School Hochschule für Management und Sicherheit vom 29.07.2015 Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014

Mehr

Zula MA IKU. Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration

Zula MA IKU. Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration Zula MA IKU Pädagogische Hochschule Jahrgang 2015 Nr. 08 Seite 1 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration vom 10. Juni 2015 Aufgrund von

Mehr

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2 Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität

Mehr

b. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft

b. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft 6 2. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife: Sofern Studieninteressierte die fachgebundene Hochschulreife erworben haben, gilt folgendes: Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt gemäß

Mehr

Christiane Westhauser / Bärbel Götz-Waniek Zentrale Studienberatung

Christiane Westhauser / Bärbel Götz-Waniek Zentrale Studienberatung Zentrale Vergabe von Studienplätzen tzen Auswahl der Hochschulen Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergibt - in den in das zentrale Verfahren einbezogenen Studiengängen - die Studienplätze

Mehr

Lesefassung 15. Juli 2013

Lesefassung 15. Juli 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Computer Controlled Systems (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Science) vom 21.

Mehr

1. Textarbeit. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

1. Textarbeit. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 1. Textarbeit Dieser Aufgabenteil wird mit 22 Punkten von 75 Punkten bewertet. Text 1 Studieren ohne Abitur xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Mehr

Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012

Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012 Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012 Gliederung 1 Bachelor of Science in Produk4on und Logis4k 2 Master of Science in Produk4on und Logis4k 3 Allgemeines 4

Mehr

Studierendensekretariat

Studierendensekretariat Studierendensekretariat An die Universität Bielefeld Studierendensekretariat Universitätsstr. 25 33615 Bielefeld Beruflich Qualifizierte Ansprechpartnerin Doris Mahlke Raum : C 0-138 Tel.: 0521.106-3407

Mehr

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung) Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik

Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik Universität Heidelberg Seite 347 Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik vom 9. Mai 2011 Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2, 29

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Business Administration (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln

Mehr

Informationsblatt Bewerbung um einen BEFAS- Studienplatz

Informationsblatt Bewerbung um einen BEFAS- Studienplatz Informationsblatt Bewerbung um einen BEFAS- Studienplatz Informationen zur katholischen sfachhochschule Die Katholische sfachhochschule München ist eine staatlich anerkannte in kirchlicher Trägerschaft.

Mehr

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50 25.09.2015 Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule Brandenburg Nummer 17 23. Jahrgang Datum Inhalt Seite 21.01.2015 Erste Satzung zur Änderung der Zulassungsordnung für den Master-Studiengang Technologie-

Mehr

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Ordnung über die Zulassung von Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben

Mehr

Antrag auf Nachteilsausgleich

Antrag auf Nachteilsausgleich Anlage zum Bewerbungsantrag eingegangen am: für zulassungsbeschränkte Studiengänge / -fächer zum Wintersemester 2 / 2 Dieser Antrag muss zusammen mit dem Bewerbungsantrag mit allen erforderlichen Anlagen

Mehr

Nr. 7/2010 vom 18.11.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 16 von 54

Nr. 7/2010 vom 18.11.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 16 von 54 Nr. 7/2010 vom 18.11.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 16 von 54 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven berufsbegleitenden Teilzeit-Master-Studiengang Bildungswissenschaften und

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen

Mehr

Lesefassung vom 5. Juni 2014

Lesefassung vom 5. Juni 2014 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im weiterbildenden, berufsbegleitenden Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik vom 5. Juni 2014 Lesefassung vom 5. Juni 2014

Mehr