Recht und Praxis des Abstammungsrechts. Aufbau des Workshops 1. Was bedeutet Abstammung? 2. Feststellung der Abstammung
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- Bertold Baumhauer
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1 Abstammung Recht und Praxis des Abstammungsrechts Aufbau des Workshops 1. Was bedeutet Abstammung? a) Biologisch b)rechtlich 2. Feststellung der Abstammung a) Mutterschaft b)vaterschaft 3. Anerkennung der Vaterschaft 4. Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft 5. Anfechtung der Vaterschaft 6. Abstammung im IPR Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 2 1
2 1. Was bedeutet Abstammung? In der Biologie: Kind hat Mutter und Vater Rechtlich: Mutterschaft ( 1591 BGB) Vaterschaft ( 1592 BGB) Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 3 2. Feststellung der Abstammung a) Mutterschaft vom deutschen Recht ausgehend: Mutter steht immer fest (mater semper certa est) 1591 BGB lässt keine Zweifel Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat (sog. Bauchmutter) keine Leihmutterschaft (Art. 6 EGBGB ordre public!) keine Anfechtung der Mutterschaft möglich! beachte 27 Abs. 2 PStG (Eintragung der Mutterschaftsanerkennung im Geburtenregister) Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 4 2
3 2. Feststellung der Abstammung b) Vaterschaft 1592 BGB drei Wege zur Vaterschaft: 1. Ehe mit der Mutter 2. Anerkennung der Vaterschaft 3. gerichtliche Festgestellung Reihenfolge = Rangfolge! Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 5 Fall 1 Frau Chantall Müller hat am Herrn Peter Meier geheiratet. Am kommt ihr erstes gemeinsames Kind Sophie zur Welt. Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 6 3
4 Fall 2 Am kommt Sophie, die Tochter von Chantall Müller zur Welt. Frau Müller gibt an, dass ihr Ehemann, Herr Meier nicht der Vater des Kindes ist, da sie vor der Ehe noch in einer Beziehung mit Herrn Rüdiger Schulze war. Sie und Herr Schulze haben gemeinsam beim Notar eine entsprechende Erklärung abgegeben, kurz danach ist die Beziehung aber auseinander gegangen und Frau Müller hat sich in Herrn Meier verliebt, den sie wenig später auch heiratete. Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 7 Fall 3 Frau Chantall Meier lebt seit dem in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Im Standesamt erscheint sie zusammen mit Frau Müller-Meier, ihrer Lebenspartnerin, die gern in das Geburtenregister eingetragen werden möchte. Was sagen sie diesen beiden? Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 8 4
5 2. Feststellung der Abstammung erste Prüfung: Besteht eine wirksame Ehe? (+) andere potenzielle Väter interessieren nicht ( - ) war die Mutter verheiratet? 1. Möglichkeit: verwitwet seit wann? (300 Tage-Regel beachten; 1593 BGB) 2. Möglichkeit: geschieden rechtskräftig? wichtig ist das Datum der Rechtskraft des Scheidungsurteils Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 9 Fall 4 Frau Chantall Müller hat am ihren Mann, Peter Müller, geb. Meier, bei einem Verkehrsunfall verloren und ist seither Witwe. Über ihrer Trauer hilft ihr jedoch ein wenig die Tatsache, dass sie demnächst ein Kind erwartet. Am bringt sie die kleine Felicitas zur Welt. Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 10 5
6 Fall 5 Frau Müller ist seit dem von ihrem Mann, Herrn Peter Müller geschieden. Aus dem Scheidungsurteil geht hervor, dass dieser Beschluss am rechtskräftig wird. Am bekommt Frau Müller spontan Wehen und bringt am den etwas zerknirscht aussehenden Max-Léon zur Welt. Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 11 Fall 6 Frau Ndjenga Owusu Mbeki, ghanaische Staatsangehörige, ist seit dem vom Bezirksgericht in Accra von ihrem Mann, Herrn Charles Henry Kwame, geschieden. Sie ist im Besitz des Originals, sowie einer Übersetzung ihrer Heiratsurkunde und des Scheidungsurteils. Außerdem hat Herr Peter Meier die Vaterschaft anerkannt. Auch die Zustimmung zur VA der Mutter liegt vor. Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 12 6
7 kurzer Exkurs zum Thema Scheidung Anerkennung einer Scheidung: 1. EU-Scheidung Vorlage der Bescheinigung nach EGV 2201/2003 Oder Scheidungsurteil mit Übersetzung und Rechtskraftvermerk 2. Dreiklang Prüfung anhand des Formulars 3. Anerkennung durch LJV (ggf. Zurückstellung der Beurkundung) 4. Privatscheidung (Vorlage bei A25 empfohlen) Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie Feststellung der Abstammung Sonderfall: 1599 II BGB drei Voraussetzungen: 1. Scheidung vor Geburt anhängig 2. Anerkennung durch einen Dritten innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung 3. Geburt vor Rechtskraft der Scheidung wirksam mit Rechtskraft der Scheidung Zurückstellung der Beurkundung möglich! Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 14 7
8 Fall 7 Am kommen Frau Chantall Müller, Herr Peter Müller und Herr Charles Henry Kwame zu Ihnen. Frau Müller und Herr Müller sind miteinander verheiratet. Leider läuft es mit der Beziehung seit Längerem nicht mehr so toll, so dass sie am beschlossen haben, sich scheiden zu lassen. Dies haben sie auch dem Gericht noch am selben Tag gemeinsam mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben. Ihnen gegenüber erklärt Herr Kwame, dass er der Vater des Kindes ist. Die noch miteinander verheirateten Herr und Frau Müller stimmen dieser Erklärung zu. Am kommt der etwas zerknirscht aussehende Max-Léon zur Welt. Die Scheidung wird, weil sich alle Beteiligten einig sind und der Richter die Dringlichkeit der Lage erkennt, am rechtskräftig. Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie Anerkennung der Vaterschaft richtet sich nach BGB Willenserklärung von (i.d.r.) zwei Personen Normalfall: Vater erklärt Mutter stimmt zu kann getrennt beurkundet werden schon vor Geburt zulässig Erklärender muss nicht leiblicher Vater sein wirksame VA ist unwiderruflich Möglichkeit der Anfechtung einseitiges Rechtsgeschäft kein Vertrag! Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 16 8
9 3. Anerkennung der Vaterschaft Anerkennung möglich bei: Jugendamt Standesamt Notar Gericht im Ausland bei deutscher Auslandsvertretung unterschiedliche Grundlagen für Beurkundung stellt eheliche und nicht-ehelich geborene Kinder gleich Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 17 Fall 8 Frau Müller hat am einen Sohn mit Namen Jonas geboren. Weil sich Frau Müller wegen des Vaters nicht so recht sicher war, war sie mit allen in Frage kommenden Vätern zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung. Ihnen liegen eine VA des Notars Voscherau vom vor. Darin hat Boris Becker erklärt, dass er der Vater des Kindes von Frau Müller ist und diese hat auch zugestimmt. Außerdem liegt eine VA vom Jugendamt Hamburg-Mitte vom vor. Erschienen sind Herr Franz Beckenbauer und Frau Müller. Er erkennt an und sie stimmt zu. In Ihren Unterlagen befindet sich jedoch noch eine beurkundete VA vom aus der hervorgeht, dass Herr Horst Seehofer seine Vaterschaft anerkennt. Auch hier hat Frau Müller der VA zugestimmt. Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 18 9
10 3. Anerkennung der Vaterschaft Voraussetzungen für wirksame VA: 1. Geschäftsfähigkeit der Erklärenden 2. übereinstimmende Willenserklärungen (Vater, Mutter, ggf. weitere Personen, z.b. Vormund) 3. ausreichende Sprachkenntnisse 4. richtige Form (schriftlich, persönlich, keine Bedingungen oder Zeitbestimmungen) Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie Anerkennung der Vaterschaft ob die VA wirksam werden kann, ist nicht Voraussetzung für Beurkundung der VA! Pass oder offizieller Ausweis muss für die Beurkundung nicht vorgelegt werden (ggf. muss erläuternder Zusatz aufgenommen werden z.b. Identität nicht nachgewiesen ) Standesbeamte sollen Beurkundung bei offensichtlicher Aufenthaltserschleichung ablehnen ( 44 I S. 3 PStG) Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 20 10
11 Fall 9 Frau Ndjega zeigt die Geburt ihres am geborenen Kindes an. Sie legt eine Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung, abgegeben beim Jugendamt Hamburg-Mitte, vor. Aus der Urkunde geht hervor, dass Herr Abidal Osei Mandeng, dessen Identität nicht nachgewiesen ist, seine Vaterschaft zum Kind der Frau Ndjega anerkennt. Frau Ndjega erklärt, dass Herr Mandeng jetzt in Besitz seines ghanaischen Passes ist und tatsächlich den Namen Charles Henry Kwame führt, was auch aus seinem Pass und seiner GU hervorgeht. Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie Anerkennung der Vaterschaft Rechtsfolgen der Vaterschaftsanerkennung: Klärung der Abstammung verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind gegenseitige unterhalts- und erbrechtliche Ansprüche Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht zu erklären Umgangsrecht und -Pflicht des Vaters Anspruch auf volles Elterngeld evtl. Einfluss auf die Staatsangehörigkeit evtl. Auswirkungen auf Namensführung des Kindes!!! kein Widerruf möglich (ggf. Anfechtung) Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 22 11
12 3. Anerkennung der Vaterschaft über die Rechtsfolgen der VA müssen Erklärende ausdrücklich belehrt werden Unterschrift auf Merkblatt genügt nicht! Widerruf der Erklärung ist möglich, wenn Mutter nicht innerhalb eines Jahres zustimmt VA trotz Formmangel wirksam, wenn seit Eintragung im Personenstandsregister fünf Jahre vergangen sind Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie gerichtliche Feststellung der Abstammung 1592 Nr. 3 i.v.m. 1600d BGB, 169 ff FamFG nur wenn noch keine Vaterschaft besteht antragsberechtigt sind Mutter, Vater, volljähriges Kind, Beistand des minderjährigen Kindes Es gilt die Vaterschaftsvermutung durch Verkehr des Vaters mit der Mutter, außer bei schwerwiegenden Zweifeln die gesetzliche Empfängniszeit beachten ( Tage) Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 24 12
13 Auszug aus einer Tabelle über die gesetzliche Empfängniszeit Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie gerichtliche Feststellung der Abstammung festgestellt wird Vaterschaft durch Beschluss Grundlage: EidVers oder genetisches Gutachten zuständig ist FamG des Wohnsitzes des Kindes rechtskräftige Entscheidung ist unanfechtbar Rechtswirkung erst ab Feststellungsbeschluss keine Vaterschaftsklage Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 26 13
14 4. gerichtliche Feststellung der Abstammung Ablauf des Verfahrens: Antrag durch: Kind (vertreten durch die Eltern oder den Beistand) Mutter oder potenziellen Vater kein Antragsrecht eines Dritten (z.b. von Großeltern) grundsätzlich erfolgt Anhörung der Beteiligten VA kann vor Gericht beurkundet werden sonst wird genetisches Gutachten in Auftrag gegeben Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie gerichtliche Feststellung der Abstammung Fortsetzung des Verfahrens auch nach dem Tod eines Beteiligten möglich muss von Beteiligtem verlangt werden bei Abwesenheit des Vaters kann Vermutungswirkung wegen Beweisvereitelung zur Feststellung der Vaterschaft führen Gericht entscheidet auch über Kosten des Verfahrens Verfahrenswert beträgt Beteiligte können Verfahrenskostenhilfe beantragen Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 28 14
15 5. Anfechtung der Vaterschaft nur in einem Fall ohne gerichtliches Verfahren ( 1599 II BGB) nicht möglich bei gerichtlich festgestellter Vaterschaft bei Anfechtung immer genetisches Gutachten Anfechtung nur persönlich möglich bei Geschäftsunfähigen mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie Anfechtung der Vaterschaft Anfechtungsberechtigt sind gem I Nr. 1. rechtlicher Vater 2. potenzieller Vater 3. Mutter 4. Kind 5. zuständige Behörde (in Hamburg Behörde für Inneres und Sport) Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 30 15
16 5. Anfechtung der Vaterschaft Bedingung für die Anfechtung: a. für potenziellen Vater: 1. keine sozial-familiäre Beziehung zwischen Vater und Kind 2. er muss leiblicher Vater sein b. für Behörde: 1. keine sozial-familiäre Beziehung zwischen Vater und Kind 2. keine Scheinvaterschaft durch Ehe 3. ausländerrechtlicher Vorteil für Kind oder Elternteil Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie Anfechtung der Vaterschaft Anfechtung durch Behörde ist verfassungsrechtlich umstritten alle Verfahren ruhen derzeit bis BVerfG entschieden hat schwierig ist gegenteiliger Nachweis der sozial-familiären Beziehung Gegenbeweis muss von der Behörde erbracht werden Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 32 16
17 5. Anfechtung der Vaterschaft Was bedeutet sozial-familiäre Beziehung: Elternrechte und -Pflichten werden wahrgenommen Kind lebt mit Vater in häuslicher Gemeinschaft Vater zahlt Unterhalt Es finden Besuchskontakte statt Vater hat dauerhaft Verantwortung übernommen zurückzuführen auf Art. 6 I GG Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie Anfechtung der Vaterschaft vor Prüfung der Abstammung muss sozial-familiäre Beziehung abgelehnt werden (in Nr. 2 und 5) leibliche Vaterschaft des anfechtenden potenziellen Vaters muss zuerst bejaht werden nach einer Entscheidung des BVerfG (1 BvR 421/05 vom ) sind heimliche Vaterschaftstest unzulässig heimliche Vaterschaftstest vor Gericht nicht verwertbar Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 34 17
18 5. Anfechtung der Vaterschaft Fristen für die Anfechtung: ( 1600b BGB) i.d.r. zwei Jahre (Nummern 1-4) ab Kenntnis von Umständen die gegen Vaterschaft sprechen ein Jahr für Behörde Frist beginnt frühestens mit Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung bzw. Geburt (bei Ehe) zweite Frist für volljähriges Kind wenn Vaterschaft unzumutbar Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie Abstammung nach dem IPR Abstammung bei ausländischer Beteiligung Art. 19 EGBGB: Recht des gewöhnlichen Aufenthalts Recht der Staatsangehörigkeit eines Elternteils Recht des Ehewirkungsstatuts (Art. 14 I EGBGB) bei unterschiedlichen Ergebnissen: Günstigkeitsprinzip (zum Wohl des Kindes) Wahrscheinlichkeitsprinzip (nach höchster Wahrscheinlichkeit des leiblichen Vaters) Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 36 18
19 6. Abstammung nach dem IPR kann dazu führen, dass sich Abstammung nach dem Heimatrecht der Eltern richtet immer prüfen, ob die Verweisung im jeweiligen Land angenommen wird kann auch zu verschiedenen Vätern führen bei Zweifeln besser VA beurkunden i.d.r. führt Günstigkeitsprinzip zum deutschen Recht Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 37 Fall 10 Frau Rahel Ndjega und Herr Charles Henry Kwame, beide ghanaische Staatsangehörige, haben eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Die Zwillinge Prince Henry und King Charles kommen zur Welt. Die beiden Eltern sind nicht miteinander verheiratet und es liegt auch keine pränatale VA vor. Sie zeigen die Geburt gemeinsam an. Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 38 19
20 Fall 11 Herr und Frau Pawliczek, beide polnisch, haben die Scheidung eingereicht. Vor Rechtskraft der Scheidung kommt Paweł bei einem Besuch der Mutter in Deutschland zur Welt. Vater des Kindes ist der polnische Staatsbürger, Herr Lech Kaczinski. Er hat die Vaterschaft anerkannt. Herr und Frau Pawliczek stimmen nach 1599 II BGB der Vaterschaftsanerkennung zu. Nun ist die Scheidung rechtskräftig. Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 39 Stammt der Mensch vom Affen ab? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 40 20
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