Recht und Praxis des Abstammungsrechts. Aufbau des Workshops 1. Was bedeutet Abstammung? 2. Feststellung der Abstammung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Recht und Praxis des Abstammungsrechts. Aufbau des Workshops 1. Was bedeutet Abstammung? 2. Feststellung der Abstammung"

Transkript

1 Abstammung Recht und Praxis des Abstammungsrechts Aufbau des Workshops 1. Was bedeutet Abstammung? a) Biologisch b)rechtlich 2. Feststellung der Abstammung a) Mutterschaft b)vaterschaft 3. Anerkennung der Vaterschaft 4. Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft 5. Anfechtung der Vaterschaft 6. Abstammung im IPR Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 2 1

2 1. Was bedeutet Abstammung? In der Biologie: Kind hat Mutter und Vater Rechtlich: Mutterschaft ( 1591 BGB) Vaterschaft ( 1592 BGB) Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 3 2. Feststellung der Abstammung a) Mutterschaft vom deutschen Recht ausgehend: Mutter steht immer fest (mater semper certa est) 1591 BGB lässt keine Zweifel Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat (sog. Bauchmutter) keine Leihmutterschaft (Art. 6 EGBGB ordre public!) keine Anfechtung der Mutterschaft möglich! beachte 27 Abs. 2 PStG (Eintragung der Mutterschaftsanerkennung im Geburtenregister) Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 4 2

3 2. Feststellung der Abstammung b) Vaterschaft 1592 BGB drei Wege zur Vaterschaft: 1. Ehe mit der Mutter 2. Anerkennung der Vaterschaft 3. gerichtliche Festgestellung Reihenfolge = Rangfolge! Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 5 Fall 1 Frau Chantall Müller hat am Herrn Peter Meier geheiratet. Am kommt ihr erstes gemeinsames Kind Sophie zur Welt. Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 6 3

4 Fall 2 Am kommt Sophie, die Tochter von Chantall Müller zur Welt. Frau Müller gibt an, dass ihr Ehemann, Herr Meier nicht der Vater des Kindes ist, da sie vor der Ehe noch in einer Beziehung mit Herrn Rüdiger Schulze war. Sie und Herr Schulze haben gemeinsam beim Notar eine entsprechende Erklärung abgegeben, kurz danach ist die Beziehung aber auseinander gegangen und Frau Müller hat sich in Herrn Meier verliebt, den sie wenig später auch heiratete. Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 7 Fall 3 Frau Chantall Meier lebt seit dem in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Im Standesamt erscheint sie zusammen mit Frau Müller-Meier, ihrer Lebenspartnerin, die gern in das Geburtenregister eingetragen werden möchte. Was sagen sie diesen beiden? Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 8 4

5 2. Feststellung der Abstammung erste Prüfung: Besteht eine wirksame Ehe? (+) andere potenzielle Väter interessieren nicht ( - ) war die Mutter verheiratet? 1. Möglichkeit: verwitwet seit wann? (300 Tage-Regel beachten; 1593 BGB) 2. Möglichkeit: geschieden rechtskräftig? wichtig ist das Datum der Rechtskraft des Scheidungsurteils Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 9 Fall 4 Frau Chantall Müller hat am ihren Mann, Peter Müller, geb. Meier, bei einem Verkehrsunfall verloren und ist seither Witwe. Über ihrer Trauer hilft ihr jedoch ein wenig die Tatsache, dass sie demnächst ein Kind erwartet. Am bringt sie die kleine Felicitas zur Welt. Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 10 5

6 Fall 5 Frau Müller ist seit dem von ihrem Mann, Herrn Peter Müller geschieden. Aus dem Scheidungsurteil geht hervor, dass dieser Beschluss am rechtskräftig wird. Am bekommt Frau Müller spontan Wehen und bringt am den etwas zerknirscht aussehenden Max-Léon zur Welt. Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 11 Fall 6 Frau Ndjenga Owusu Mbeki, ghanaische Staatsangehörige, ist seit dem vom Bezirksgericht in Accra von ihrem Mann, Herrn Charles Henry Kwame, geschieden. Sie ist im Besitz des Originals, sowie einer Übersetzung ihrer Heiratsurkunde und des Scheidungsurteils. Außerdem hat Herr Peter Meier die Vaterschaft anerkannt. Auch die Zustimmung zur VA der Mutter liegt vor. Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 12 6

7 kurzer Exkurs zum Thema Scheidung Anerkennung einer Scheidung: 1. EU-Scheidung Vorlage der Bescheinigung nach EGV 2201/2003 Oder Scheidungsurteil mit Übersetzung und Rechtskraftvermerk 2. Dreiklang Prüfung anhand des Formulars 3. Anerkennung durch LJV (ggf. Zurückstellung der Beurkundung) 4. Privatscheidung (Vorlage bei A25 empfohlen) Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie Feststellung der Abstammung Sonderfall: 1599 II BGB drei Voraussetzungen: 1. Scheidung vor Geburt anhängig 2. Anerkennung durch einen Dritten innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung 3. Geburt vor Rechtskraft der Scheidung wirksam mit Rechtskraft der Scheidung Zurückstellung der Beurkundung möglich! Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 14 7

8 Fall 7 Am kommen Frau Chantall Müller, Herr Peter Müller und Herr Charles Henry Kwame zu Ihnen. Frau Müller und Herr Müller sind miteinander verheiratet. Leider läuft es mit der Beziehung seit Längerem nicht mehr so toll, so dass sie am beschlossen haben, sich scheiden zu lassen. Dies haben sie auch dem Gericht noch am selben Tag gemeinsam mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben. Ihnen gegenüber erklärt Herr Kwame, dass er der Vater des Kindes ist. Die noch miteinander verheirateten Herr und Frau Müller stimmen dieser Erklärung zu. Am kommt der etwas zerknirscht aussehende Max-Léon zur Welt. Die Scheidung wird, weil sich alle Beteiligten einig sind und der Richter die Dringlichkeit der Lage erkennt, am rechtskräftig. Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie Anerkennung der Vaterschaft richtet sich nach BGB Willenserklärung von (i.d.r.) zwei Personen Normalfall: Vater erklärt Mutter stimmt zu kann getrennt beurkundet werden schon vor Geburt zulässig Erklärender muss nicht leiblicher Vater sein wirksame VA ist unwiderruflich Möglichkeit der Anfechtung einseitiges Rechtsgeschäft kein Vertrag! Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 16 8

9 3. Anerkennung der Vaterschaft Anerkennung möglich bei: Jugendamt Standesamt Notar Gericht im Ausland bei deutscher Auslandsvertretung unterschiedliche Grundlagen für Beurkundung stellt eheliche und nicht-ehelich geborene Kinder gleich Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 17 Fall 8 Frau Müller hat am einen Sohn mit Namen Jonas geboren. Weil sich Frau Müller wegen des Vaters nicht so recht sicher war, war sie mit allen in Frage kommenden Vätern zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung. Ihnen liegen eine VA des Notars Voscherau vom vor. Darin hat Boris Becker erklärt, dass er der Vater des Kindes von Frau Müller ist und diese hat auch zugestimmt. Außerdem liegt eine VA vom Jugendamt Hamburg-Mitte vom vor. Erschienen sind Herr Franz Beckenbauer und Frau Müller. Er erkennt an und sie stimmt zu. In Ihren Unterlagen befindet sich jedoch noch eine beurkundete VA vom aus der hervorgeht, dass Herr Horst Seehofer seine Vaterschaft anerkennt. Auch hier hat Frau Müller der VA zugestimmt. Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 18 9

10 3. Anerkennung der Vaterschaft Voraussetzungen für wirksame VA: 1. Geschäftsfähigkeit der Erklärenden 2. übereinstimmende Willenserklärungen (Vater, Mutter, ggf. weitere Personen, z.b. Vormund) 3. ausreichende Sprachkenntnisse 4. richtige Form (schriftlich, persönlich, keine Bedingungen oder Zeitbestimmungen) Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie Anerkennung der Vaterschaft ob die VA wirksam werden kann, ist nicht Voraussetzung für Beurkundung der VA! Pass oder offizieller Ausweis muss für die Beurkundung nicht vorgelegt werden (ggf. muss erläuternder Zusatz aufgenommen werden z.b. Identität nicht nachgewiesen ) Standesbeamte sollen Beurkundung bei offensichtlicher Aufenthaltserschleichung ablehnen ( 44 I S. 3 PStG) Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 20 10

11 Fall 9 Frau Ndjega zeigt die Geburt ihres am geborenen Kindes an. Sie legt eine Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung, abgegeben beim Jugendamt Hamburg-Mitte, vor. Aus der Urkunde geht hervor, dass Herr Abidal Osei Mandeng, dessen Identität nicht nachgewiesen ist, seine Vaterschaft zum Kind der Frau Ndjega anerkennt. Frau Ndjega erklärt, dass Herr Mandeng jetzt in Besitz seines ghanaischen Passes ist und tatsächlich den Namen Charles Henry Kwame führt, was auch aus seinem Pass und seiner GU hervorgeht. Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie Anerkennung der Vaterschaft Rechtsfolgen der Vaterschaftsanerkennung: Klärung der Abstammung verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind gegenseitige unterhalts- und erbrechtliche Ansprüche Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht zu erklären Umgangsrecht und -Pflicht des Vaters Anspruch auf volles Elterngeld evtl. Einfluss auf die Staatsangehörigkeit evtl. Auswirkungen auf Namensführung des Kindes!!! kein Widerruf möglich (ggf. Anfechtung) Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 22 11

12 3. Anerkennung der Vaterschaft über die Rechtsfolgen der VA müssen Erklärende ausdrücklich belehrt werden Unterschrift auf Merkblatt genügt nicht! Widerruf der Erklärung ist möglich, wenn Mutter nicht innerhalb eines Jahres zustimmt VA trotz Formmangel wirksam, wenn seit Eintragung im Personenstandsregister fünf Jahre vergangen sind Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie gerichtliche Feststellung der Abstammung 1592 Nr. 3 i.v.m. 1600d BGB, 169 ff FamFG nur wenn noch keine Vaterschaft besteht antragsberechtigt sind Mutter, Vater, volljähriges Kind, Beistand des minderjährigen Kindes Es gilt die Vaterschaftsvermutung durch Verkehr des Vaters mit der Mutter, außer bei schwerwiegenden Zweifeln die gesetzliche Empfängniszeit beachten ( Tage) Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 24 12

13 Auszug aus einer Tabelle über die gesetzliche Empfängniszeit Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie gerichtliche Feststellung der Abstammung festgestellt wird Vaterschaft durch Beschluss Grundlage: EidVers oder genetisches Gutachten zuständig ist FamG des Wohnsitzes des Kindes rechtskräftige Entscheidung ist unanfechtbar Rechtswirkung erst ab Feststellungsbeschluss keine Vaterschaftsklage Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 26 13

14 4. gerichtliche Feststellung der Abstammung Ablauf des Verfahrens: Antrag durch: Kind (vertreten durch die Eltern oder den Beistand) Mutter oder potenziellen Vater kein Antragsrecht eines Dritten (z.b. von Großeltern) grundsätzlich erfolgt Anhörung der Beteiligten VA kann vor Gericht beurkundet werden sonst wird genetisches Gutachten in Auftrag gegeben Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie gerichtliche Feststellung der Abstammung Fortsetzung des Verfahrens auch nach dem Tod eines Beteiligten möglich muss von Beteiligtem verlangt werden bei Abwesenheit des Vaters kann Vermutungswirkung wegen Beweisvereitelung zur Feststellung der Vaterschaft führen Gericht entscheidet auch über Kosten des Verfahrens Verfahrenswert beträgt Beteiligte können Verfahrenskostenhilfe beantragen Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 28 14

15 5. Anfechtung der Vaterschaft nur in einem Fall ohne gerichtliches Verfahren ( 1599 II BGB) nicht möglich bei gerichtlich festgestellter Vaterschaft bei Anfechtung immer genetisches Gutachten Anfechtung nur persönlich möglich bei Geschäftsunfähigen mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie Anfechtung der Vaterschaft Anfechtungsberechtigt sind gem I Nr. 1. rechtlicher Vater 2. potenzieller Vater 3. Mutter 4. Kind 5. zuständige Behörde (in Hamburg Behörde für Inneres und Sport) Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 30 15

16 5. Anfechtung der Vaterschaft Bedingung für die Anfechtung: a. für potenziellen Vater: 1. keine sozial-familiäre Beziehung zwischen Vater und Kind 2. er muss leiblicher Vater sein b. für Behörde: 1. keine sozial-familiäre Beziehung zwischen Vater und Kind 2. keine Scheinvaterschaft durch Ehe 3. ausländerrechtlicher Vorteil für Kind oder Elternteil Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie Anfechtung der Vaterschaft Anfechtung durch Behörde ist verfassungsrechtlich umstritten alle Verfahren ruhen derzeit bis BVerfG entschieden hat schwierig ist gegenteiliger Nachweis der sozial-familiären Beziehung Gegenbeweis muss von der Behörde erbracht werden Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 32 16

17 5. Anfechtung der Vaterschaft Was bedeutet sozial-familiäre Beziehung: Elternrechte und -Pflichten werden wahrgenommen Kind lebt mit Vater in häuslicher Gemeinschaft Vater zahlt Unterhalt Es finden Besuchskontakte statt Vater hat dauerhaft Verantwortung übernommen zurückzuführen auf Art. 6 I GG Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie Anfechtung der Vaterschaft vor Prüfung der Abstammung muss sozial-familiäre Beziehung abgelehnt werden (in Nr. 2 und 5) leibliche Vaterschaft des anfechtenden potenziellen Vaters muss zuerst bejaht werden nach einer Entscheidung des BVerfG (1 BvR 421/05 vom ) sind heimliche Vaterschaftstest unzulässig heimliche Vaterschaftstest vor Gericht nicht verwertbar Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 34 17

18 5. Anfechtung der Vaterschaft Fristen für die Anfechtung: ( 1600b BGB) i.d.r. zwei Jahre (Nummern 1-4) ab Kenntnis von Umständen die gegen Vaterschaft sprechen ein Jahr für Behörde Frist beginnt frühestens mit Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung bzw. Geburt (bei Ehe) zweite Frist für volljähriges Kind wenn Vaterschaft unzumutbar Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie Abstammung nach dem IPR Abstammung bei ausländischer Beteiligung Art. 19 EGBGB: Recht des gewöhnlichen Aufenthalts Recht der Staatsangehörigkeit eines Elternteils Recht des Ehewirkungsstatuts (Art. 14 I EGBGB) bei unterschiedlichen Ergebnissen: Günstigkeitsprinzip (zum Wohl des Kindes) Wahrscheinlichkeitsprinzip (nach höchster Wahrscheinlichkeit des leiblichen Vaters) Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 36 18

19 6. Abstammung nach dem IPR kann dazu führen, dass sich Abstammung nach dem Heimatrecht der Eltern richtet immer prüfen, ob die Verweisung im jeweiligen Land angenommen wird kann auch zu verschiedenen Vätern führen bei Zweifeln besser VA beurkunden i.d.r. führt Günstigkeitsprinzip zum deutschen Recht Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 37 Fall 10 Frau Rahel Ndjega und Herr Charles Henry Kwame, beide ghanaische Staatsangehörige, haben eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Die Zwillinge Prince Henry und King Charles kommen zur Welt. Die beiden Eltern sind nicht miteinander verheiratet und es liegt auch keine pränatale VA vor. Sie zeigen die Geburt gemeinsam an. Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 38 19

20 Fall 11 Herr und Frau Pawliczek, beide polnisch, haben die Scheidung eingereicht. Vor Rechtskraft der Scheidung kommt Paweł bei einem Besuch der Mutter in Deutschland zur Welt. Vater des Kindes ist der polnische Staatsbürger, Herr Lech Kaczinski. Er hat die Vaterschaft anerkannt. Herr und Frau Pawliczek stimmen nach 1599 II BGB der Vaterschaftsanerkennung zu. Nun ist die Scheidung rechtskräftig. Wer wird als Vater in das Geburtenregister eingetragen? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 39 Stammt der Mensch vom Affen ab? Workshop Abstammung, Martin Reichelt, 2012 Folie 40 20

HOCHSAUERLANDKREIS. Informationen für Eltern die nicht miteinander verheiratet sind

HOCHSAUERLANDKREIS. Informationen für Eltern die nicht miteinander verheiratet sind HOCHSAUERLANDKREIS Informationen für Eltern die nicht miteinander verheiratet sind Vorbemerkung Für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, ergeben sich oftmals besondere Fragen und rechtliche

Mehr

Anerkennung der Vaterschaft

Anerkennung der Vaterschaft Anerkennung der Vaterschaft und Standesbeamten Schleswig-Holsteins e. V. 1592 BGB Vater eines Kindes ist: Ehemann der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt Der Mann, dessen Vaterschaft (VA) anerkannt (das muss

Mehr

Informationen zum deutschen Namensrecht

Informationen zum deutschen Namensrecht Rechts- und Konsularabteilung Deutsche Botschaft Brüssel Rue Jacques de Lalaingstraat 8-14 1040 Brüssel Tel.: 02-787.18.00 Fax: 02-787.28.00 Informationen zum deutschen Namensrecht Mit der Verabschiedung

Mehr

Abstammungsrecht. I. Allgemeines

Abstammungsrecht. I. Allgemeines Abstammungsrecht I. Allgemeines Welche Personen sind in rechtlicher Hinsicht Vater und Mutter eines Kindes? Letzte große Novellierung des Abstammungsrechts durch das FamErbRÄG 2004 Die Rechte von Rechtsnachfolgern

Mehr

Anmeldung der Eheschließung!

Anmeldung der Eheschließung! Anmeldung der Eheschließung! Was sollten Sie wissen, wenn Sie heiraten wollen? Stand: 04.06.2013 Erstellt vom Standesamt Stockstadt a. Main Bevor Sie heiraten und Sie sich trauen lassen können,, müssen

Mehr

I. Feststellung der Abstammung

I. Feststellung der Abstammung 223 Recht. Unterschiedliche Anknüpfungen gab es schließlich auch im internationalen Namensrecht für eheliche und nichteheliche Kinder (Art. 10 Abs. 3, Abs. 4 EGBGB a. F.). Seit dem 1. 7. 1998 ist im EGBGB

Mehr

Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises Antrag auf Ausstellung eines sausweises Main-Taunus-Kreis Der Kreisausschuss srecht (Amt 33) Am Kreishaus 1-5 65719 Hofheim Ich beantrage zur Vorlage bei die Ausstellung eines sausweises. Personalien der

Mehr

Hinweise zur Namensführung

Hinweise zur Namensführung Stand: September 2011 Hinweise zur Namensführung Im Laufe des Lebens gibt es Ereignisse, die eine Namenserteilung oder Namensänderung mit sich bringen, wie z. B. Geburt, Eheschließung, Scheidung, etc.

Mehr

Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren:

Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren: Vorwort zur Namensführung in der Ehe Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren: Vor dem 1.7.1958 erhielt die

Mehr

Zur Geburt werden folgende Unterlagen benötigt

Zur Geburt werden folgende Unterlagen benötigt Zur Geburt werden folgende Unterlagen benötigt Ledige Mütter Verheiratete Mutter Geschiedene Mutter Geburtsurkunde der Kindesmutter und des Kindesvaters oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

Mehr

Christina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein Ihre Rechte als Vater interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Die Sorgeerklärung... 7 3. Das gemeinschaftliche Sorgerecht... 9 4. Das alleinige Sorgerecht... 11 5.

Mehr

34 ff. neues PStG. Verlagerung der Aufgaben des Standesamts I in Berlin auf die Wohnsitzstandesämter bei

34 ff. neues PStG. Verlagerung der Aufgaben des Standesamts I in Berlin auf die Wohnsitzstandesämter bei 34 ff. neues PStG Verlagerung der Aufgaben des Standesamts I in Berlin auf die Wohnsitzstandesämter bei * Anmeldung der Eheschließung Zuständigkeit * Nachbeurkundung * Geburt im Ausland * Eheschließung

Mehr

Was ist eine Beistandschaft?

Was ist eine Beistandschaft? Seite 1 von 4 Fragen und Antworten zum neuen Recht: Was ist eine Beistandschaft? Wer kann einen Beistand erhalten? Wie erhalte ich einen Beistand für mein Kind? Wozu brauche ich einen Beistand? Wann kann

Mehr

Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Der Magistrat Magistrat der Stadt Rüsselsheim Unterhaltsvorschussstelle Mainstraße 7 65428 Rüsselsheim Telefon: 06142 83-0 Durchwahl: 06142 83-2145 Frau Krug Durchwahl: 06142 83-2146 Frau Steiner Durchwahl:

Mehr

Das Kindesnamensrecht nach 1616 ff BGB Im Hinblick auf die Frage, welchen Namen ein Kind erhält, kommt es grundlegend auf die Frage an, ob die Eltern im Zeitpunkt der Geburt des Kindes einen gemeinsamen

Mehr

Bürgerliches Gesetzbuch -Wichtige Normen aus dem Kindschaftsrecht

Bürgerliches Gesetzbuch -Wichtige Normen aus dem Kindschaftsrecht Bürgerliches Gesetzbuch -Wichtige Normen aus dem Kindschaftsrecht 1591 Mutterschaft Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. 1592 Vaterschaft Vater eines Kindes ist der Mann, 1. der zum Zeitpunkt

Mehr

Checkliste für junge Eltern. alle wichtigen Anträge rund um die Geburt

Checkliste für junge Eltern. alle wichtigen Anträge rund um die Geburt Checkliste für junge Eltern alle wichtigen Anträge rund um die Geburt Checkliste vor der Geburt Rund um die Geburt eines Kindes gibt es Vieles zu beachten und es stellen sich viele Fragen. Einige Behördengänge

Mehr

Familienrecht Vorlesung 12. Familienrecht. Hauptabschnitt II Verwandtschaft

Familienrecht Vorlesung 12. Familienrecht. Hauptabschnitt II Verwandtschaft Familienrecht Hauptabschnitt II Verwandtschaft 30. Januar 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Bedeutung der rechtlichen Abstammung Grundlage der Verwandtschaft gem. 1589 BGB. Namensrecht ( 1616 1618

Mehr

Einbürgerungsantrag. nachgewiesen durch (Pass, Staatsbürgerschaftsnachweis)

Einbürgerungsantrag. nachgewiesen durch (Pass, Staatsbürgerschaftsnachweis) Einbürgerungsantrag Minderjährige über 16 Jahre müssen einen eigenen Antrag stellen. Bitte beantworten Sie die Fragen, indem Sie das Zutreffende ankreuzen und/oder ausfüllen. Nichtzutreffendes mit entfällt

Mehr

Ein Baby! Was nun? STADT ESSEN. Ein gemeinsamer Behördenleitfaden von Standesamt und Jugendamt Essen. Impressum. der Stadt Essen Gildehof Hollestr.

Ein Baby! Was nun? STADT ESSEN. Ein gemeinsamer Behördenleitfaden von Standesamt und Jugendamt Essen. Impressum. der Stadt Essen Gildehof Hollestr. Ein Baby! Was nun? Ein gemeinsamer Behördenleitfaden von Standesamt und Jugendamt Essen Impressum Herausgeber Zusammenstellung Standesamt der Stadt Essen Gildehof Thomas Padberg STADT ESSEN Titelfoto Satz

Mehr

Zentrales Personenstandsregister (ZPR)

Zentrales Personenstandsregister (ZPR) Zentrales Personenstandsregister (ZPR) Fragen und Antworten Stand 10. Oktober 2014 1 Allgemeines zum ZPR... 2 2 Geburt... 3 2.1 Vaterschaftsanerkenntnis... 4 3 Eheschließung... 5 4 Eingetragene Partnerschaft...

Mehr

Erster Abschnitt Die Beurkundung von Geburten 1

Erster Abschnitt Die Beurkundung von Geburten 1 V Vorwort III Verzeichnis der Abkürzungen XIII Gaaz/Meireis, 8. Auflage, 1. Lieferung Verlag für Standesamtswesen GmbH Frankfurt am Main Berlin 2009 ISBN 978-3-8019-2620-5 Teil 1 Das Geburtenregister Erster

Mehr

Antrag auf Einbürgerung (Stand April 2014)

Antrag auf Einbürgerung (Stand April 2014) Antrag auf Einbürgerung (Stand April 2014) Eingangsdatum Bitte ankreuzen oder ausfüllen. Nichtzutreffendes mit entfällt oder nicht zutreffend kennzeichnen. Sollte der Platz bei einem Angabefeld nicht ausreichen,

Mehr

Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Ihre Ansprechpartner: Buchst. A M: Frau Enhuber Tel.: 08421/70-304 Buchst. N Z: Herr Weigl Tel: 08421/70-376 Fax: 08421/70-314 Hinweise: Bitte dazugehöriges Merkblatt genau durchlesen. Falls eine der erforderlichen

Mehr

Informationen für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind. Der Kreis Paderborn informiert

Informationen für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind. Der Kreis Paderborn informiert Informationen für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind Der Kreis Paderborn informiert Vorbemerkung Durch die Reform des Kindschaftsrechts sind mit Inkrafttreten der neuen Regelungen am 1. April

Mehr

Chemnitzer Ratgeber für Eltern

Chemnitzer Ratgeber für Eltern STADT CHEMNITZ hinweise für unverheiratete eltern Chemnitzer Ratgeber für Eltern Inhalt Elterliche Sorge... 4 Alleinsorge der Mutter... 4 Gemeinsame elterliche Sorge... 5 Umgangsrecht... 5 Namensrecht...

Mehr

Antrag auf Einbürgerung

Antrag auf Einbürgerung gem. 8 StAG 9 StAG 10 StAG Freie und Hansestadt Hburg Behörde für Inneres und Sport Einwohner-Zentralt Antrag auf Einbürgerung Bitte alle Fragen beantworten. Zutreffendes ankreuzen X oder ausfüllen. Nichtzutreffendes

Mehr

Die Beistandschaft. Hilfen des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts

Die Beistandschaft. Hilfen des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts Die Beistandschaft. Hilfen des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts 3 Vorwort Die Geburt eines Kindes bringt für die Eltern große Veränderungen

Mehr

Die ersten Wege nach der Geburt

Die ersten Wege nach der Geburt Die ersten Wege nach der Geburt GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Die Arbeiterkammer Kärnten berät und informiert ihre Mitglieder in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechtes, des Konsumentenschutzes, der Aus-

Mehr

Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Aktenzeichen Eingangsstempel der Behörde Kassenzeichen Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Die Leistungen werden beantragt ab dem 1. Die Leistungen werden beantragt für das Kind

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 4 Namensrecht

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 4 Namensrecht Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 4 Namensrecht Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht 5.

Mehr

Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Voraussetzungen und Rechtsfolgen Ihre Notare informieren: Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Voraussetzungen und Rechtsfolgen Sie haben sich entschieden, mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin eine eingetragene Lebenspartnerschaft

Mehr

ERKLÄRUNG VON GENT. Kinder und Eltern in Europa Abstammung, Name und Beurkundung

ERKLÄRUNG VON GENT. Kinder und Eltern in Europa Abstammung, Name und Beurkundung ERKLÄRUNG VON GENT Am 15. und 16. Mai 2007 hat in Gent, Belgien, der 7. Kongress des Europäischen Verbandes der Standesbeamtinnen und Standesbeamten ( EVS ) stattgefunden, dessen Generalthema lautete:

Mehr

VORLAGE für Vaterschaftsaberkennungsverfahren K L A G E

VORLAGE für Vaterschaftsaberkennungsverfahren K L A G E VORLAGE für Vaterschaftsaberkennungsverfahren Absender: (Vorname + Name) (Adresse) (PLZ + Ort) Kantonsgericht Nidwalden Zivilabteilung/Grosse Kammer Rathausplatz 1 6371 Stans (Ort), (Datum) K L A G E In

Mehr

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/635 5. Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/635 5. Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/635 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 158 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 5/428 Vaterschaftstests

Mehr

Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages

Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) (bitte vollständig aufführen) Bei mehreren Staatsangehörigkeiten: Welche war für den Verstorbenen wichtiger? Familienstand

Mehr

Deutsche heiraten in Spanien

Deutsche heiraten in Spanien Deutsche heiraten in Spanien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Spanien Stand: Januar 2016 Diese Informationsschrift soll Sie bei den

Mehr

Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit

Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit Reinhard Joachim Wabnitz Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit Mit 8 Tabellen, 67 Übersichten, 14 Fallbeispielen und Musterlösungen Ernst Reinhardt Verlag München Basel Inhalt Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Wer kümmert sich um mein Kind? Rechtliche Vorsorge für Minderjährige

Wer kümmert sich um mein Kind? Rechtliche Vorsorge für Minderjährige Wer kümmert sich um mein Kind? Rechtliche Vorsorge für Minderjährige Wer kümmert sich um mein Kind, wenn mir etwas passiert? Diese Frage stellen sich viele Eltern, nicht nur zur Hauptreisezeit. Das Gesetz

Mehr

Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander

Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander 196 FamRB 6/2013 FamRBinformativ. Synopse zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter

Mehr

Antrag auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Antrag auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit Kreis Stormarn - Der Landrat -Fachdienst Öffentliche Sicherheit - 41/507 23843 Bad Oldesloe Antrag auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit Ich beabsichtige, die Staatsangehörigkeit

Mehr

Familienrecht im Wandel und der Umgang mit Vielfalt im Familienkonflikt aus Sicht eines Familienrichters

Familienrecht im Wandel und der Umgang mit Vielfalt im Familienkonflikt aus Sicht eines Familienrichters Familienrecht im Wandel und der Umgang mit Vielfalt im Familienkonflikt aus Sicht eines Familienrichters - Kindzentrierte Rechtsentscheidungen und Gestaltungsmöglichkeiten - Tobias Stützer Richter am Amtsgericht

Mehr

Standesamt Morsbach Bahnhofstraße 2 51597 Morsbach. e-mail: standesamt@gemeinde.morsbach.de. Öffnungszeiten:

Standesamt Morsbach Bahnhofstraße 2 51597 Morsbach. e-mail: standesamt@gemeinde.morsbach.de. Öffnungszeiten: Standesamt Morsbach Bahnhofstraße 2 51597 Morsbach 02294 699340 e-mail: standesamt@gemeinde.morsbach.de Öffnungszeiten: Montag Freitag: Montag und Dienstag: Donnerstag: 08.00 12.00 Uhr 14.00 16.00 Uhr

Mehr

Merkblatt über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf dem Zivilstandsamt in der Schweiz Nr. 152.3

Merkblatt über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf dem Zivilstandsamt in der Schweiz Nr. 152.3 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Stand: Juli 2014 Merkblatt über die Erklärung

Mehr

Fragen und Antworten zur Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt

Fragen und Antworten zur Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt Fragen und Antworten zur Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt 1. Wie unterstützt mich das Jugendamt? Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet

Mehr

Teil I Das Verhältnis zwischen Personenstandsverfahren und materiellem Recht 21

Teil I Das Verhältnis zwischen Personenstandsverfahren und materiellem Recht 21 6 Inhaltsverzeichnis* Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 18 Teil I Das Verhältnis zwischen Personenstandsverfahren und materiellem Recht 21 A. Die Grundlagen des Personenstandsrechts

Mehr

Scheidungsfragebogen

Scheidungsfragebogen 1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag

Mehr

Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail.

Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und senden dieses mit Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen per Post, per E-Mail im PDF-Format oder per Fax an 0221-64 00 994-1. Vollmacht im Original

Mehr

Deutsche heiraten in Polen

Deutsche heiraten in Polen Deutsche heiraten in Polen Herausgeber: Bundesverwaltungsamt Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige; Auskunftserteilung über ausländisches Recht 50728 Köln Telefon: 022899 358-4998 Telefax:

Mehr

A4sfertigung. lryna, geb. geboren am 12.1977, Staatsangehörigkeit: ukrainisch, - unbekannten

A4sfertigung. lryna, geb. geboren am 12.1977, Staatsangehörigkeit: ukrainisch, - unbekannten A4sfertigung Amtsgericht München Abteilung für Familiensachen 5 Az.: :\ er Familiensache Anatol. geboren am - Antragsteller - ;/ gegen.05.1966, Staatsangehörigkeit deutsch. lryna, geb. geboren am 12.1977,

Mehr

Mal mit, mal ohne Kinder in eingetragenen Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

Mal mit, mal ohne Kinder in eingetragenen Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften Mal mit, mal ohne Kinder in eingetragenen Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften Workshop im Rahmen des Seminars für lesbische und schwule Eltern und Paare mit Kinderwunsch

Mehr

Rechtliche Probleme des Fortpflanzungstourismus

Rechtliche Probleme des Fortpflanzungstourismus Rechtliche Probleme des Fortpflanzungstourismus Jahrestagung des Dt. Ethikrates Fortpflanzungsmedizin in Deutschland 22. Mai 2014 Forum B: Biologische und andere Eltern: Eizellspende und Leihmutterschaft

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 23.04.2015 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Rechtsanwaltsgebührenrecht 90 Minuten

Mehr

Deutsche heiraten in der Slowakischen Republik

Deutsche heiraten in der Slowakischen Republik Deutsche heiraten in der Slowakischen Republik Herausgeber: Bundesverwaltungsamt Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige; Auskunftserteilung über ausländisches Recht 50728 Köln Telefon: 022899

Mehr

Teil 1. Familienrecht

Teil 1. Familienrecht Teil 1 Familienrecht Einleitung Einleitung Teil 1 dieses Lehrbuchs behandelt das Vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das Familienrecht. Beachte: Das Bürgerliche Gesetzbuch ist in fünf Teile in der

Mehr

Deutsche heiraten in der Volksrepublik China

Deutsche heiraten in der Volksrepublik China Deutsche heiraten in der Volksrepublik China Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Volksrepublik China Stand: Januar 2015 Diese Informationsschrift

Mehr

Eheschließungsverfahren nach PStG neu. Maika Kühn Standesamt Sonneberg, Landesfachberaterin Thüringen

Eheschließungsverfahren nach PStG neu. Maika Kühn Standesamt Sonneberg, Landesfachberaterin Thüringen Eheschließungsverfahren nach PStG neu Maika Kühn Standesamt Sonneberg, Landesfachberaterin Thüringen MM & EE Michael Mutig und Edith Eilig, beide Deutsche, sprechen bei Ihnen vor und wollen in Eisenach

Mehr

Ein Leitfaden für Frauen. 3. vollständig überarbeitete Auflage

Ein Leitfaden für Frauen. 3. vollständig überarbeitete Auflage Alleinerziehende in Ulm Ein Leitfaden für Frauen. vollständig überarbeitete Auflage Alleinerziehende in Ulm Ein Leitfaden für Frauen. vollständig überarbeitete Auflage . Rechtsfragen Im Rahmen dieser Broschüre

Mehr

Beurkundung von Unterhalt, Vaterschaft und gemeinsamen Sorgerecht

Beurkundung von Unterhalt, Vaterschaft und gemeinsamen Sorgerecht Beurkundung von Unterhalt, Vaterschaft und gemeinsamen Sorgerecht Möchten Sie eine Beurkundung vornehmen, z.b. über eine Unterhaltsverpflichtung, die Anerkennung der Vaterschaft, eine dazu notwendigen

Mehr

ANTRAG AUF NAMENSÄNDERUNG

ANTRAG AUF NAMENSÄNDERUNG Die Angaben zur Person bitte in Blockschrift oder mit Schreibmaschine/Computer ausfüllen! Zutreffendes bitte ankreuzen! Zu den Klammerziffern ( ) bitte die Ausfüllanweisungen auf Seite 3 lesen! ANTRAG

Mehr

DAS NEUE KINDSCHAFTS- RECHT

DAS NEUE KINDSCHAFTS- RECHT ANWALTSPRAXIS DeutscherAnwaltVerein DAS NEUE KINDSCHAFTS- RECHT IN DER ANWALTLICHEN PRAXIS Von Rechtsanwältin Dr. Ulrike Haibach, Fachanwältin für Familienrecht, und Rechtsanwalt und Notar Rudolf Haibach,

Mehr

Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Ihre Ansprechpartner: Buchst. A Q: Frau Hammer Tel.: 08421/70-304 Fax 08421/7010304 Hinweise: Bitte dazugehöriges Merkblatt genau durchlesen. Falls eine der erforderlichen Angaben nicht gemacht werden

Mehr

Die ersten Wege nach der Geburt

Die ersten Wege nach der Geburt Beruf und Familie Die ersten Wege nach der Geburt Die wichtigsten Behördengänge Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at Die ersten Wege nach der Geburt SEITE 2 Stark für Sie. AK Vorarlberg SEITE 3 Vorwort

Mehr

Deutsche heiraten in Ungarn

Deutsche heiraten in Ungarn Deutsche heiraten in Ungarn Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Ungarn Stand: Dezember 2012 Diese Informationsschrift soll Sie bei den

Mehr

Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit

Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit Reinhard Joachim Wabnitz Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit Mit 7 Tabellen, 67 Übersichten, 14 Fallbeispielen und Musterlösungen 4., überarbeitete Auflage Ernst Reinhardt Verlag München Basel

Mehr

Informationen zum Familienrecht

Informationen zum Familienrecht Informationen zum Familienrecht Informationen zum Familienrecht... 1 1. Überblick... 3 2. Die nichteheliche Lebenspartnerschaft... 3 3. Das Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft... 3 4. Die Eingetragene

Mehr

Bis dass der Richter euch scheidet

Bis dass der Richter euch scheidet SCHEULEN RECHTSANWÄLTE Bis dass der Richter euch scheidet Ein kurzer Überblick über den Ablauf des Scheidungsverfahrens Ehepaare geben sich regelmäßig bei der Eheschließung das Versprechen, miteinander

Mehr

Antrag auf Einbürgerung nach 10 StAG 8 StAG 9 StAG

Antrag auf Einbürgerung nach 10 StAG 8 StAG 9 StAG Antrag auf Einbürgerung nach 10 StAG 8 StAG 9 StAG Ort, Datum Bitte den Antrag mit Schreibmaschine oder in Druckschrift ausfüllen. Beantworten Sie bitte a l le Fragen. Zutreffendes bitte ankreuzen oder

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Scheidung

Fachanwältin für Familienrecht. Scheidung Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht bei einer Scheidung Scheidungsantrag Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Voraussetzung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Prinzipien des Abstammungsrechts... 25. B. Moderne Befruchtungstechniken und Leihmutterschaft... 29

Inhaltsverzeichnis. A. Prinzipien des Abstammungsrechts... 25. B. Moderne Befruchtungstechniken und Leihmutterschaft... 29 11 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 18 Einleitung... 21 A. Prinzipien des Abstammungsrechts... 25 B. Moderne Befruchtungstechniken und Leihmutterschaft... 29 I. Techniken medizinisch assistierter

Mehr

(Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin) Bundesministerin der Justiz. (Dr. Christine Bergmann) Bundesministerin für Familie, Senioren,Frauen und Jugend

(Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin) Bundesministerin der Justiz. (Dr. Christine Bergmann) Bundesministerin für Familie, Senioren,Frauen und Jugend Vorwort Am 1. Juli 1998 ist gleichzeitig mit der Kindschaftsrechtsreform auch das neue Beistandschaftsgesetz in Kraft getreten. Die Beistandschaft ist ein Hilfsangebot des Jugendamtes, von dem alle Mütter

Mehr

I. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958

I. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958 I. Allgemeines. 4. 953 bis 30. 6. 958 ab. 7. 958 Gesetzlicher Güterstand Gütertrennung, 426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 363 ff. BGB Vertraglicher Güterstand allg. Gütergemeinschaft, 437 ff. BGB

Mehr

Auszug aus dem BGB. Annahme als Kind I. Annahme Minderjähriger

Auszug aus dem BGB. Annahme als Kind I. Annahme Minderjähriger Auszug aus dem BGB Annahme als Kind I. Annahme Minderjähriger 1741 (Zulässigkeit der Annahme) (1) Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen

Mehr

Die Beistandschaft. Hilfen des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts

Die Beistandschaft. Hilfen des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts Die Beistandschaft Hilfen des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts Seite sverzeichnis Fragen und Antworten zur Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung

Mehr

Gemeinsame elterliche Sorge Merkblatt (Stand 1.7.2014)

Gemeinsame elterliche Sorge Merkblatt (Stand 1.7.2014) Gemeinsame elterliche Sorge Merkblatt (Stand 1.7.2014) 1. Allgemeine Voraussetzungen Verheiratete Eltern üben die elterliche Sorge für ihre unmündigen Kinder gemeinsam aus. Sind die Eltern nicht miteinander

Mehr

Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach dem UVG (Unterhaltsvorschussgesetz)

Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach dem UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) Kreis Nordfriesland Jugend, Familie und Bildung Fachdienst Unterhalt Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach dem UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) 25813 Husum Eingangsstempel der Behörde Füllen Sie den Vordruck

Mehr

Beratung und Unterstützung, Beratung Beistandschaften und

Beratung und Unterstützung, Beratung Beistandschaften und Stadt Hagen Stadt Hagen Beratung Unterstützung, Beratung Beistandschaften Beratung Unterstützung, Unterstützung, Beistandschaften Beurkungen Beistandschaften Beurkungen Beurkungen für Eltern, die bei der

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Schweizerisches Zivilgesetzbuch Ablauf der Referendumsfrist: 10. Oktober 2013 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Elterliche Sorge) Änderung vom 21. Juni 2013 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in

Mehr

Privatauftrag Vaterschaftstest

Privatauftrag Vaterschaftstest Privatauftrag Vaterschaftstest Wir beauftragen das Forensische Genetische Labor der Rechtsmedizin,, mit der Abklärung der Abstammung für: MUTTER: Strasse: Tel.: Vorname: PLZ / Ort: Geburtsdatum: KIND:

Mehr

Namensrecht: Wegweiser bei Geburt, Heirat und Scheidung

Namensrecht: Wegweiser bei Geburt, Heirat und Scheidung Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag Namensrecht: Wegweiser bei Geburt, Heirat und Scheidung Inhalt I. Der Ehename nicht unbedingt für die Ewigkeit 2 1. Bei der Heirat 2 a) Wenn jeder Ehegatte seinen

Mehr

Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung

Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung Ich beantrage die Ausstellung einer Bescheinigung über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit. 1. Über meine persönlichen Verhältnisse mache

Mehr

Die Fortführung des Geburtenregisters

Die Fortführung des Geburtenregisters Die Fortführung des Geburtenregisters 27 Personenstandesgesetz, 36 Personenstandsverordnung Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung Das Geburtenregister ist fortzuschreiben,

Mehr

Deutsche heiraten in Belarus (Weißrussland)

Deutsche heiraten in Belarus (Weißrussland) Deutsche heiraten in Belarus (Weißrussland) Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Belarus (Weißrussland) Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift

Mehr

Antrag auf Einbürgerung

Antrag auf Einbürgerung Abgabedatum: (wird Amt für Migration und Integration Abteilung für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht Basler Straße 2 D-79098 Freiburg Servicezeiten: Mo.,Di.,Do.,Fr. 08:00-12:00 Uhr Mi. 13:30-17:00

Mehr

Was Sie über das Eherecht wissen sollten

Was Sie über das Eherecht wissen sollten Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Was Sie über das Eherecht wissen sollten www.justiz.nrw.de Auch wenn der Himmel voller Geigen hängt, sollte man wissen, welche Regelungen das Gesetz für

Mehr

BGB 1371, 1931; EGBGB Art. 4 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 2, 15 Abs. 1

BGB 1371, 1931; EGBGB Art. 4 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 2, 15 Abs. 1 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx053_10 letzte Aktualisierung: 3.12.2010 OLG München, 10.11.2010-31 Wx 053/10 BGB 1371, 1931; EGBGB Art. 4 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 2, 15 Abs. 1 Korea: Ehegattenerbrecht

Mehr

Rechtliche Hinweise. Standesamtliche Trauung

Rechtliche Hinweise. Standesamtliche Trauung Rechtliche Hinweise Standesamtliche Trauung In der Regel findet die standesamtliche Trauung im Standesamt des Wohnorts des Brautpaars statt. Wohnt das Brautpaar noch getrennt oder hat mehrere Wohnsitze,

Mehr

Inhalt. Einleitung 11. Das Getrenntleben 13. Die Scheidung 28. Streit um den Hausrat 40. Streit um die Wohnung 49

Inhalt. Einleitung 11. Das Getrenntleben 13. Die Scheidung 28. Streit um den Hausrat 40. Streit um die Wohnung 49 Inhalt Einleitung 11 Das Getrenntleben 13 Getrennt leben in der gemeinsamen Wohnung 14 Getrennt leben nach Auszug aus der Wohnung 20 Der Versöhnungsversuch 25 Die Scheidung 28 Welches Gericht ist zuständig?

Mehr

Die wichtigsten Reformbereiche

Die wichtigsten Reformbereiche Neuerungen im Kindschaftsrecht ab 1.7.2001 (KindRÄG 2001) Die wichtigsten Reformbereiche Herabsetzung der Volljährigkeit Rechtsstellung von Minderjährigen Einvernehmliche Scheidung, Vaterschaftsanerkenntnis

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 6 f. Partnerschaft

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 6 f. Partnerschaft Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 6 f. Partnerschaft Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht

Mehr

Merkblatt Das gemeinsame Sorgerecht

Merkblatt Das gemeinsame Sorgerecht Merkblatt Das gemeinsame Sorgerecht Inhalt 1 Was ist meine Ausgangssituation? 2 Haben wir nach Trennung/Scheidung automatisch gemeinsame Sorge für die Kinder? 3 Muss bei Scheidung ein Antrag gestellt werden?

Mehr

Fachbegriffe Familienrecht von A Z

Fachbegriffe Familienrecht von A Z Fachbegriffe Familienrecht von A Z Adoption: Eine Adoption (vom lateinischen adoptio) wird in Deutschland Annahme als Kind genannt, ist die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen

Mehr

ANTRAG AUF LEISTUNGEN NACH DEM UNTERHALTSVORSCHUSSGESETZ (UVG)

ANTRAG AUF LEISTUNGEN NACH DEM UNTERHALTSVORSCHUSSGESETZ (UVG) ANTRAG AUF LEISTUNGEN NACH DEM UNTERHALTSVORSCHUSSGESETZ (UVG) Antrag ausgefüllt zurück an: Kreisverwaltung Ahrweiler Jugendamt Wilhelmstraße 24 30 Wird vom Jugendamt ausgefüllt: Aktenzeichen des Jugendamtes:

Mehr

Online - Formular Scheidung

Online - Formular Scheidung Online - Formular Scheidung I. Mandant/Mandantin: Name: Geburtsname: sämtliche Vornamen: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Anschrift: Telefon privat: geschäftlich: mobil: E-Mail-Adresse: Berufsbezeichnung:

Mehr

Zuständigkeit. Die Begründung von Lebenspartnerschaften nach dem ThürAGLPartG. Zuständigkeitsprobleme. Zuständigkeitsprobleme. Zuständigkeitsprobleme

Zuständigkeit. Die Begründung von Lebenspartnerschaften nach dem ThürAGLPartG. Zuständigkeitsprobleme. Zuständigkeitsprobleme. Zuständigkeitsprobleme Die Begründung von Lebenspartnerschaften nach dem ThürAGLPartG Nadine Hegner Fachberaterin Fachtagung Gotha 2009 Zuständigkeit Standesbeamter ( ( 17 17 PStG PStG i.v.m. 11 11 PStG) Länderöffnungsklausel

Mehr

Übungen Familienrecht

Übungen Familienrecht Übungen Familienrecht Fall 1: Hommage à Astrid Lindgren 17./24. März 2014 1. Annika Strumpf und Tommy Lang sind mit Ihnen als praktizierender Rechtsanwalt/praktizierende Rechtsanwältin seit dem Studium

Mehr

BGH zur Eintragung Vatersnamen. Aktuelle Rechtsprechung. BGH zu Eintragung Vatersname. BGH zu Eintragung Vatersname. BGH zu Eintragung Vatersname

BGH zur Eintragung Vatersnamen. Aktuelle Rechtsprechung. BGH zu Eintragung Vatersname. BGH zu Eintragung Vatersname. BGH zu Eintragung Vatersname BGH zur Eintragung Vatersnamen Aktuelle Rechtsprechung Herbstschulung 2014 Maika Kühn BGH-Entscheid 19.02.2014 XII ZB 180/12 Eintragung des Vatersnamens bei auch deutscher Staatsangehörigkeit in das Eheregister,

Mehr

EGBGB Art. 20 f.; 18 Kroatien, Legitimation, Vaterschaftsanerkennung, Unterhalt. I. Zum Sachverhalt. II. Fragestellung

EGBGB Art. 20 f.; 18 Kroatien, Legitimation, Vaterschaftsanerkennung, Unterhalt. I. Zum Sachverhalt. II. Fragestellung DNotI Fax - Abfrage Deutsches Notarinstitut Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1428# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 EGBGB Art. 20 f.; 18 Kroatien, Legitimation, Vaterschaftsanerkennung,

Mehr

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Fragen und Antworten zur Rechtslage in den Niederlanden

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Fragen und Antworten zur Rechtslage in den Niederlanden Gleichgeschlechtliche Partnerschaften Fragen und Antworten zur Rechtslage in den Niederlanden 2011 1. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften 2. Andere Formen des Zusammenlebens 3. Umwandlung 4. Anerkennung

Mehr