Anlage 4.4b: Bachelor Degree Medienwirtschaft und Journalismus Anlage 4.5: Diploma Supplement Medienwirtschaft und Journalismus

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anlage 4.4b: Bachelor Degree Medienwirtschaft und Journalismus Anlage 4.5: Diploma Supplement Medienwirtschaft und Journalismus"

Transkript

1 Besonderer Teil (B) der Bachelor-Prüfungsordnung für die Studiengänge 1. Wirtschaftsingenieurwesen 2. Wirtschaftsinformatik 3. Wirtschaftsingenieurwesen Telekommunikation 4. des Fachbereichs Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven Aufgrund des 1 Absatz 2 des Allgemeinen Teils für alle Bachelor-Studiengänge an der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven (Teil A BPO) in der Fassung vom ( VkBl. FH OOW Nr. 37/2004) hat der Fachbereichsrat Wirtschaftsingenieurwesen am 8. November 2005 folgende Prüfungsordnung, zuletzt geändert vom Fachbereichsrat Management, Information, Technologie am 08. Juni 2010 (VkBl. Nr. 13/2011), beschlossen: Inhaltsverzeichnis 1 Hochschulgrad 2 Dauer und Gliederung des Studiums 3 Prüfungskommission 4 Arten der Prüfungen 5 Auslandsstudium 6 Hochschulöffentliche Bekanntmachungen der Prüfungskommission 7 Art und Umfang der Prüfungen 8 Bachelor-Arbeit 9 Gesamtergebnis der Bachelor-Prüfung 10 Übergangsvorschriften 11 In-Kraft-Treten Anlagen Anlage 1: Wirtschaftsingenieurwesen vom Anlage 1.1: Modulkatalog Wirtschaftsingenieurwesen Anlage 1.2: Prüfungsanforderungen Wirtschaftsingenieurwesen Anlage 2: Wirtschaftsinformatik vom Anlage 2.1: Modulkatalog Wirtschaftsinformatik Anlage 2.2: Prüfungsanforderungen Wirtschaftsinformatik Anlage 3: Wirtschaftsingenieurwesen-Telekommunikation Anlage 3.1: Modulkatalog Wirtschaftsingenieurwesen-Telekommunikation Anlage 3.2: Modulbeschreibungen Wirtschaftsingenieurwesen-Telekommunikation Anlage 3.3a: Zeugnis über die Bachelor-Prüfung Wirtschaftsingenieurwesen-Telekommunikation Anlage 3.3b: Final Examination Certificate Wirtschaftsingenieurwesen-Telekommunikation Anlage 3.4a: Bachelor-Urkunde Wirtschaftsingenieurwesen-Telekommunikation Anlage 3.4b: Bachelor Degree Wirtschaftsingenieurwesen-Telekommunikation Anlage 3.5: Diploma Supplement Wirtschaftsingenieurwesen-Telekommunikation Anlage 4: Anlage 4.1: Modulkatalog Anlage 4.2: Modulbeschreibungen Anlage 4.3a: Zeugnis über die Bachelor-Prüfung Anlage 4.3b: Final Examination Certificate Anlage 4.4a: Bachelor-Urkunde

2 Anlage 4.4b: Bachelor Degree Anlage 4.5: Diploma Supplement

3 1 Hochschulgrad Nach bestandener Bachelor-Prüfung verleiht die Hochschule die folgenden Hochschulgrade: 1. Im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen- Telekommunikation: Bachelor of Engineering (B. Eng.), 2. in dem Studiengang Wirtschaftsinformatik: Bachelor of Science (B. Sc.). 3. in dem Studiengang : Bachelor of Arts (B. A.). Über den erteilten Hochschulgrad stellt die Hochschule eine Urkunde (A n l a g e n. 4 ) mit dem Datum des Zeugnisses (A n l a g e n. 3 ) und ein Diploma Supplement (A n l a g e n. 5 ) aus 2 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Die Studienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann (Regelstudienzeit), beträgt einschließlich der Bachelor-Prüfung: 1. In den Studiengängen Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen- Telekommunikation sowie dreieinhalb Jahre, 2. in dem Studiengang Wirtschaftsinformatik drei Jahre. (2) Das Studium umfasst Lehrveranstaltungen des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs, Lehrveranstaltungen nach freier Wahl der Studierenden (Wahlbereich), sowie eine Praxisphase. Das Studium kann in Teilen an einer ausländischen Hochschule erfolgen (Auslandsstudium). Der zeitliche Gesamtumfang des Pflichtbereichs und die einzelnen Prüfungsfächer sind in der A n l a g e 1 aufgeführt. (3) Die Studierenden können durch Antrag bestimmen, dass Wahlmodule in einer Bescheinigung aufgeführt werden ( 6, Absatz 1c, Teil A BPO). (4) Zur Zählung der Leistungspunkte gemäß 10, Absatz 5, Teil A BPO können Leistungspunkte des Moduls Praxisphase nicht berücksichtigt werden. 3 Prüfungskommission Sofern eine Prüfungskommission nach 14, Absatz 1, Teil A gebildet wird, gehören dieser fünf Mitglieder an, und zwar drei Mitglieder, welche die Hochschullehrergruppe vertreten, sowie zwei Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden. 4 Prüfungen (1) Die Prüfenden können mit Zustimmung der Prüfungskommission andere als die in der A n l a g e 1 vorgesehenen Arten von Prüfungen wählen, sofern sie in 8, Absatz 2 bis 13, Teil A BPO aufgeführt sind. Die Prüfungskommission versagt die Zustimmung, wenn Gleichwertigkeit nicht gewährleistet ist. (2) Wiederholungsprüfungen für Module, die nur jährlich angeboten werden, müssen in Abweichung von 12, Absatz 3, Teil A BPO spätestens nach einem Jahr wiederholt werden. (3) Auf Beschluss der Prüfungskommission kann Englisch als Unterrichts- und Prüfungssprache für einzelne Module im Umfang von bis zu 30 Kreditpunkten eines Studiengangs eingesetzt werden. Wenn die Lehrveranstaltungen eines Moduls überwiegend oder vollständig in englischer Sprache durchgeführt wurden, können Prüfungen und Präsentationen in englischer Sprache abgehalten werden. Ist eine schriftliche Ausarbeitung Teil der Prüfungsleistung einer englischsprachigen Lehrveranstaltung, so legt der oder die prüfungsberechtigt Lehrende fest, ob die Ausarbeitung in englischer Sprache vorzulegen ist. 5 Auslandsstudium (1) Für die Zulassung zum Auslandsstudium ist ein Antrag schriftlich bei der

4 Prüfungskommission innerhalb des von dieser festzusetzenden Zeitraumes zu stellen. Dem Antrag ist eine Beschreibung der Hochschule im Ausland, des für das Auslandsstudium beabsichtigten Studienablaufs sowie eine Darstellung des durch das Auslandsstudium angestrebten Bildungszweckes beizufügen. Für Studierende, die einen solchen Antrag gestellt haben, bestellt die Prüfungskommission eine Mentorin oder einen Mentor zur Begutachtung des von dem oder der Studierenden aufzustellenden Studienplanes. Der Studienplan enthält sämtliche für das beantragte Auslandsstudium maßgeblichen Angaben, insbesondere 1. den beabsichtigten Beginn, die Dauer und den Umfang des Auslandsstudiums unter Angabe der hierfür vorgesehenen Hochschulen, 2. für sämtliche Prüfungen, die im Rahmen des Auslandsstudiums abgelegt werden, die Darstellung der inhaltlichen Anforderungen, die Art und den zeitlichen Umfang der zugehörigen Lehrveranstaltung, die Kreditpunkte (ECTS) sowie die Art und den zeitlichen Umfang der hierfür vorgesehenen Prüfungen, 3. den Umfang der beantragten Anrechnung, 4. die an der Auslandshochschule vorgesehenen Bewertungsstufen sowie ein möglicher Anrechnungsvorschlag nach 17, Absatz 6, Teil A BPO. Der Studienplan wird als weiterer Teil des Antrages auf Zulassung über die von der Prüfungskommission bestellte Mentorin oder den bestellten Mentor bei der Prüfungskommission eingereicht. Die Prüfungskommission nimmt eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung der Fächer des Studienplanes im Hinblick auf die Bedeutung der Leistungen für den Zweck der Prüfungen vor und entscheidet über die Zulassung. (2) Zum Auslandsstudium werden Studierende zugelassen, die über die Mentorin oder den Mentor einen Studienplan einreichen, der die Erreichung des Prüfungszweckes und der Ziele des Studiums erwarten lässt. (3) Die Zulassung zum Auslandsstudium wird versagt, wenn 1. der Studienplan unvollständig ist, 2. das Auslandsstudium nach der von der Prüfungskommission vorgenommenen Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung nicht den vergleichbaren Anforderungen des Studienganges gleichwertig ist. (4) Das Zulassungsverfahren für das Auslandsstudium muss vor dessen Antritt abgeschlossen sein. Im Einzelfall kann die Änderung bereits genehmigter Studienpläne beantragt werden. Ein Antrag auf Änderung des Studienplanes ist erforderlich, wenn der genehmigte Studienplan nicht eingehalten werden kann, z.b. bei Nichtbestehen einzelner Prüfungen im Ausland. In diesen Fällen ist eine Fortsetzung des Studiums nur nach Änderung des Studienplanes möglich. (5) Nach Abschluss des Auslandsstudiums legt die oder der Studierende der Prüfungskommission über die Mentorin oder den Mentor eine Liste der anzuerkennenden Prüfungen mit den dazugehörigen Noten gem. den mit der Zulassung zum Auslandsstudium verbundenen Bedingungen vor. (6) Für die Bewertung von Prüfungen, die im Rahmen eines von der Prüfungskommission zugelassenen Auslandsstudiums erbracht wurden, werden nach Maßgabe der im Studienplan beschlossenen Umrechnung die Noten oder bestanden nach Absatz 1 Nr. 4 erteilt. 6 Hochschulöffentliche Bekanntmachung der Prüfungskommission Hochschulöffentliche Bekanntmachungen gemäß Teil A BPO werden per Aushang durch die Prüfungskommission des Fachbereiches bekannt gegeben.

5 7 Art und Umfang der Prüfungen (1) Die Module, deren Status sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten Prüfungen und die Prüfungsanforderungen sind in A n l a g e 1 festgelegt. (2) Die Prüfungen nach Absatz 1 werden in nachstehender Zeitfolge abgelegt: 1. die Module, 2. die Bachelor-Arbeit, 3. das Kolloquium. 8 Bachelor-Arbeit (1) Zur Abschlussarbeit wird zugelassen, wer Module im Umfang von mindestens 140 Kreditpunkten im Studiengang Wirtschaftsinformatik oder 170 Kreditpunkten im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen - Telekommunikation und Medienwirtschaft und Journalismus aus den in A n l a g e 1 beschriebenen Modulen studiert und die Prüfung erfolgreich bestanden hat. (2) Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Ablieferung der Abschlussarbeit beträgt maximal neun Wochen. Im Einzelfall kann die Prüfungskommission auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit bis zur Gesamtdauer von drei Monaten verlängern. (3) Die Abschlussarbeit ist fristgerecht bei der von der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission beauftragten Stelle in drei Exemplaren abzuliefern; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. (4) Die Bachelor-Arbeit kann mit Zustimmung der Prüferinnen und Prüfer in englischer Sprache abgefasst werden. Das Kolloquium zur Bachelor-Arbeit kann mit Zustimmung der Prüferinnen und Prüfer in englischer Sprache abgehalten werden. 9 Gesamtergebnis der Bachelor-Prüfung Die Gesamtnote der Bachelor-Prüfung errechnet sich aus den nach A n l a g e 1 gebildeten und gemäß Kreditpunkten gewichteten Modulnoten. 10 Übergangsvorschriften (1) Die bisher geltende Bachelor-Prüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsinformatik vom (Verkündungsblatt 40/2005) tritt außer Kraft. (2) Die Studierenden, deren Studium sich nach der Bachelor-Prüfungsordnung vom (Verkündungsblatt 04/2000) richtet, studieren weiterhin in der Prüfungsordnung. Diese tritt jedoch mit Ablauf des Sommersemesters 2008 außer Kraft. Sollten sich zu dem Zeitpunkt noch Studierende in diesem Studiengang befinden, kann der Fachbereichsrat Bestimmungen zum Übergang in diese Prüfungsordnung beschließen. Der Vertrauensschutz der Mitglieder der Hochschule muss gewährleistet sein. Für die Bekanntmachung der Beschlüsse des Fachbereichs gilt 6 entsprechend. 11 In-Kraft-Treten Diese Prüfungsordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch das Präsidium am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Hochschule in Kraft. Anlagen 1 bis Anlage 4 Modulkatalog und Prüfungsanforderungen

Inhaltsverzeichnis. Anlagen

Inhaltsverzeichnis. Anlagen Besonderer Teil (B) der Bachelor-Prüfungsordnung für die Studiengänge 1. Wirtschaftsingenieurwesen 2. Wirtschaftsinformatik 3. Medienwirtschaft und Journalismus der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth

Mehr

Besonderer Teil (Teil B) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth

Besonderer Teil (Teil B) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Besonderer Teil (Teil B) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Genehmigt vom Präsidium der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT Neufassung beschlossen in der 233. Sitzung des Fachbereichsrats

Mehr

Prüfungsordnung Informationsmanagement und Informationstechnologie (Bachelor of Science)

Prüfungsordnung Informationsmanagement und Informationstechnologie (Bachelor of Science) Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 96 - Nr. 16 / 2014 (26.09.2014) - Seite 3 - Prüfungsordnung Informationsmanagement und Informationstechnologie (Bachelor of Science) Auf der Grundlage

Mehr

I. Allgemeine Prüfungsbestimmungen

I. Allgemeine Prüfungsbestimmungen Ausführungsbestimmungen des Bachelor of Science Studiengangs Maschinenbau - Mechanical and Process Engineering vom 07. Juni 2005 zu den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen der Technischen Universität Darmstadt

Mehr

Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science)

Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 96 - Nr. 16 / 2014 (26.09.2014) - Seite 32 - Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) Auf der Grundlage des 7 Absatz

Mehr

Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mediziningenieurwesen (Besonderer Teil)

Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mediziningenieurwesen (Besonderer Teil) Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mediziningenieurwesen (Besonderer Teil) Fakultät Naturwissenschaften und Technik Der Fakultätsrat der Fakultät Naturwissenschaften und Technik der HAWK Hochschule

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG MATHEMATIK FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG MATHEMATIK FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG MATHEMATIK Neufassung beschlossen in der 234. Sitzung des Fachbereichsrates des Fachbereichs Mathematik/Informatik

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Universität Bremen vom 8. Dezember Artikel 1

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Universität Bremen vom 8. Dezember Artikel 1 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Universität Bremen vom 8. Dezember 2009 Der Fachbereichsrat 8 (Sozialwissenschaften) hat am 8. Dezember 2009 gemäß 87 Nummer

Mehr

Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science)

Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) Lesefassung Fassung vom 26.09.2014 inkl. Änderungen vom 27.06.2018 Stiftung Universität Hildesheim Universitätsplatz 1 31141 Hildesheim

Mehr

Bachelor of Science Studiengang Sportwissenschaft und Informatik

Bachelor of Science Studiengang Sportwissenschaft und Informatik Bachelor of Science Studiengang Sportwissenschaft und Informatik Ausführungsbestimmungen zu den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) vom 24. Mai 2006 Zu 2 Akademische

Mehr

Prüfungsordnung Informationsmanagement und Informationstechnologie (IMIT) (Bachelor of Science)

Prüfungsordnung Informationsmanagement und Informationstechnologie (IMIT) (Bachelor of Science) Prüfungsordnung Informationsmanagement und Informationstechnologie (IMIT) (Bachelor of Science) ENTWURFSFASSUNG Keine rechtsgültige Fassung. Aktualisiert am 27.03.2017. Stiftung Universität Hildesheim

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ANGEWANDTE SYSTEMWISSENSCHAFT FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ANGEWANDTE SYSTEMWISSENSCHAFT FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG ANGEWANDTE SYSTEMWISSENSCHAFT Neufassung beschlossen in Ersatzvornahme des Dekanats des Fachbereichs

Mehr

Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern

Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 20.02.2013 Auf Grund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 8 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (HochSchG)

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Informatik (Komplementärfach) im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen. Vom 13.

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Informatik (Komplementärfach) im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen. Vom 13. Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Informatik (Komplementärfach) im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen Vom 13. April 2011 Der Fachbereichsrat 3 hat auf seiner Sitzung am 13. April

Mehr

V E R K Ü N D U N G S B L A T T

V E R K Ü N D U N G S B L A T T V E R K Ü N D U N G S B L A T T AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER FACHHOCHSCHULE SCHMALKALDEN Nr. 3/2011 2. August 2011 Inhalt Inhaltsverzeichnis (Deckblatt)... 9 Vierte Änderung der Studienordnung für den

Mehr

150 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2012 Nr. 29

150 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2012 Nr. 29 150 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2012 Nr. 29 Die Teilnahme kann nachgewiesen werden durch ein von der aufnehmenden Hochschule ausgestelltes Zertifikat oder eine von der aufnehmenden

Mehr

Die Änderung der Prüfungsordnung wurde durch das Präsidium am gemäß 37 Abs. 5 HHG genehmigt.

Die Änderung der Prüfungsordnung wurde durch das Präsidium am gemäß 37 Abs. 5 HHG genehmigt. Prüfungsordnung des Fachbereichs 3: Wirtschaft und Recht Business and Law der Fachhochschule Frankfurt am Main University of Applied Sciences für den Bachelor-Studiengang Public Management vom 10. Oktober

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2010 bis 31.03.2015 aufgeh. durch 8 Abs. 2 der Verordnung

Mehr

Technische Universität Ilmenau

Technische Universität Ilmenau Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Studiengang Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs.

Mehr

Die Änderung der Prüfungsordnung wurde durch das Präsidium am 18. November 2013 gemäß 37 Abs. 5 HHG genehmigt.

Die Änderung der Prüfungsordnung wurde durch das Präsidium am 18. November 2013 gemäß 37 Abs. 5 HHG genehmigt. Prüfungsordnung des Fachbereichs 3: Wirtschaft und Recht Business and Law der Fachhochschule Frankfurt am Main University of Applied Sciences für den Bachelor-Studiengang International Finance vom 13.

Mehr

HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT

HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT 13 HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT BESONDERER TEIL DER PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN

Mehr

1.2 In Paragraph 6 Praxismodul wird in Absatz 4 Satz 2 nach den Worten Regelungen des die Ziffer

1.2 In Paragraph 6 Praxismodul wird in Absatz 4 Satz 2 nach den Worten Regelungen des die Ziffer Prüfungsordnung des Fachbereichs 3: Wirtschaft und Recht Business and Law der Fachhochschule Frankfurt am Main University of Applied Sciences für den Bachelor-Studiengang International Business Administration

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG LEHRAMT AN HAUPT- UND REALSCHULEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG LEHRAMT AN HAUPT- UND REALSCHULEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN HAUPT- UND REALSCHULEN gemäß 41 Absatz 1 NHG befürwortet in der 111. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Ergänzung zu 5 Dauer, Umfang und Gliederung des Studiums, Teilzeitstudium

Ergänzung zu 5 Dauer, Umfang und Gliederung des Studiums, Teilzeitstudium Anlage 6 Studiengangsspezifische Anlage Engineering Physics In der Fassung vom 23.09.2015 - Lesefassung Ergänzung zu 1 Geltungsbereich Diese Master-Prüfungsordnung gilt für den Fach-Master-Studiengang

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN gemäß 41 Absatz 1 NHG befürwortet in der 111. Sitzung der zentralen Kommission für Studium

Mehr

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2016

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2016 Prüfungsordnung für Studierende in den Bachelor-Studiengängen Informatik, Informatik - Digitale Medien und Spiele, Informatik - Sichere und mobile Systeme sowie Medizininformatik des Fachbereichs Informatik

Mehr

HAWK HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT IN GÖTTINGEN

HAWK HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT IN GÖTTINGEN HAWK HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT IN GÖTTINGEN 16 BESONDERER TEIL DER PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN bezieht sich im Allgemeinen

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung

Nichtamtliche Lesefassung Nichtamtliche Lesefassung Fachprüfungsordnung für die Masterstudiengänge Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Kaiserslautern vom 8. November 2011 (Staatsanzeiger Nr. 5 vom 13. Februar 2012)

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Digitale Transformation (MDT) mit dem Abschluss Master of Science in der Fakultät IV Wirtschaft und Informatik, Abteilung Wirtschaftsinformatik,

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN REKTOR AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr. 756 I Datum: 12.05.2011 Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Hohenheim für die Masterstudiengänge Biologie, Enzym-Biotechnologie, Erdsystemwissenschaft,

Mehr

906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120

906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120 906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120 1. Nach 4 Absatz 7 wird folgender neuer Absatz 8 eingefügt: (8) In Modulen, die regelhaft mit einer Klausur bzw. mit einer e-klausur

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 607 2013 Verkündet am 9. Juli 2013 Nr. 155 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre der Universität Bremen Vom 17. April

Mehr

Nr. 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni

Nr. 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni Nr. 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni 2011 637 2 Durchführung von Prüfungen als e-klausur (1) Eine e-klausur ist eine Prüfung, deren Erstellung, Durchführung und Auswertung (mit Ausnahme

Mehr

p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier

p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier 2010 Veröffentlicht am 07.09.2010 Nr. 11/S. 96 Tag Inhalt Seite 07.09.2010 Prüfungsordnung für Studierende im Master- Studiengang

Mehr

72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Januar 2006 Nr. 13

72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Januar 2006 Nr. 13 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Januar 2006 Nr. 13 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur mit Haupt- und Nebenfach der

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 3.

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 3. Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft in der vom 1. Oktober 2007 an geltenden Fassung bekannt gemacht, wie er sich aus ergibt. - der Fassung der

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN befürwortet in der 83. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Linguistik/ Language Sciences mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Linguistik/ Language Sciences mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Linguistik/ Language Sciences mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 31. Oktober 2008 Der Fachbereichsrat 10 (Literatur- und Sprachwissenschaften)

Mehr

Seite 2: Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen

Seite 2: Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen Ausgabe 10 30.01.2017 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge des Fachbereichs

Mehr

STUDIENGANGSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ISLAMISCHE THEOLOGIE FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ISLAMISCHE THEOLOGIE FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN STUDIENGANGSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG ISLAMISCHE THEOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrates

Mehr

Studienumfang und Regelstudienzeit

Studienumfang und Regelstudienzeit Fachspezifische Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarschule/Gesamtschule der Universität Bremen

Mehr

Studienumfang und Regelstudienzeit

Studienumfang und Regelstudienzeit Fachspezifische Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 11. November 2008 Der Rektor hat am 11. November 2008 nach

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG SOZIOLOGIE: DYNAMIKEN GESELLSCHAFTLICHEN WANDELS FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG SOZIOLOGIE: DYNAMIKEN GESELLSCHAFTLICHEN WANDELS FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG SOZIOLOGIE: DYNAMIKEN GESELLSCHAFTLICHEN WANDELS Neufassung beschlossen durch den Fachbereichsrat des

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ISLAMISCHE THEOLOGIE FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ISLAMISCHE THEOLOGIE FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG ISLAMISCHE THEOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrates

Mehr

Studiengangsprüfungsordnung

Studiengangsprüfungsordnung HOCHSCHULE BOCHUM 05.12.2016 - Der Präsident - Az.: Dez.4-Ho Studiengangsprüfungsordnung für die Masterstudiengänge Nachhaltige Entwicklung und Angewandte Nachhaltigkeit der Hochschule Bochum vom 05. Dezember

Mehr

1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) für den Studiengang Informatik an der Fachhochschule Gelsenkirchen am Standort Gelsenkirchen

1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) für den Studiengang Informatik an der Fachhochschule Gelsenkirchen am Standort Gelsenkirchen 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) für den Studiengang Informatik an der Fachhochschule Gelsenkirchen am Standort Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ISLAMISCHE RELIGIONSPÄDAGOGIK ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUND- UND HAUPTSCHULEN

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ISLAMISCHE RELIGIONSPÄDAGOGIK ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUND- UND HAUPTSCHULEN FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ISLAMISCHE RELIGIONSPÄDAGOGIK ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUND- UND HAUPTSCHULEN

Mehr

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG für den Studiengang Regionalmanagement (Bachelor of Arts) am Fachbereich Wirtschaft, gültig ab WS 2004/05. Die folgenden fachspezifischen

Mehr

Ordnung des Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen Mathematik in Kombination mit. Master of Education (M.Ed.)

Ordnung des Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen Mathematik in Kombination mit. Master of Education (M.Ed.) Satzungsbeilage 2014-II, Seite 145 von 268 Ordnung des Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen Mathematik in Kombination mit Bautechnik, Chemietechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik und

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG GESCHICHTE FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG GESCHICHTE FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG GESCHICHTE Neufassung beschlossen in der 236. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Kultur-

Mehr

Technische Universität Ilmenau

Technische Universität Ilmenau Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - für den Studiengang Ingenieurinformatik mit dem Abschluss Master of Science Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 34 Abs. 3 des Thüringer

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG EUROPÄISCHES REGIEREN: MARKT-MACHT-GEMEINSCHAFT FACHBEREICH KULTUR- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG EUROPÄISCHES REGIEREN: MARKT-MACHT-GEMEINSCHAFT FACHBEREICH KULTUR- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN FACHBEREICH KULTUR- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG EUROPÄISCHES REGIEREN: MARKT-MACHT-GEMEINSCHAFT Neufassung beschlossen durch den Fachbereichsrat

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Sensor- und Automatisierungstechnik (ESA) mit dem Abschluss Master of Engineering in der Fakultät I - Elektro- und Informationstechnik der

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement. an der Hochschule Ingolstadt. vom

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement. an der Hochschule Ingolstadt. vom Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Hochschule Ingolstadt vom 16.11.2010 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz 1, Art. 61

Mehr

Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Diplomstudiengang Softwaretechnik

Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Diplomstudiengang Softwaretechnik Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 7 (Stand: 04.02.2002) Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Diplomstudiengang Softwaretechnik Vom 15.11. 2001

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN gemäß 41 Absatz 1 NHG befürwortet in der 77. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG EUROPÄISCHES REGIEREN: MARKT-MACHT-GEMEINSCHAFT FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG EUROPÄISCHES REGIEREN: MARKT-MACHT-GEMEINSCHAFT FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG EUROPÄISCHES REGIEREN: MARKT-MACHT-GEMEINSCHAFT Neufassung beschlossen durch den Fachbereichsrat des Fachbereichs

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - für den Studiengang Medienwirtschaft -in der Fassung der Ersten Änderung- Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 34 Abs. 3 des Thüringer

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Systems

Mehr

vom Grundsatz, Akademischer Grad

vom Grundsatz, Akademischer Grad Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Management im Sozial- und Gesundheitswesen an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences vom 30.06.2015 Auf der Grundlage der Rahmenprüfungsordnung

Mehr

Zu 5 Abs. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaben im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) schriftlich und/oder mündlich durchgeführt.

Zu 5 Abs. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaben im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) schriftlich und/oder mündlich durchgeführt. Ausführungsbestimmungen zur APB Seite 1 Ausführungsbestimmungen des Fachbereiches Biologie zum Studiengang Bachelor of Science Biologie zu den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen der Technischen Universität

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Chemie der Universität Bremen vom 4. Juli 2012

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Chemie der Universität Bremen vom 4. Juli 2012 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Chemie der Universität Bremen vom 4. Juli 2012 Der Fachbereichsrat 2 (Biologie/Chemie) hat auf seiner Sitzung am 4. Juli 2012 gemäß 87 Absatz 1

Mehr

204 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 8. Februar 2007 Nr. 26

204 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 8. Februar 2007 Nr. 26 204 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 8. Februar 2007 Nr. 26 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Biologie der Universität Bremen Vom 6. Dezember 2006 Der Rektor hat am

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Language Sciences der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Language Sciences der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Language Sciences der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013 Der Fachbereichsrat 10 hat auf seiner Sitzung am 26. Juni 2013 gemäß 87 Absatz 1 Nummer

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2011 Ausgegeben Karlsruhe, den 21. April

Mehr

Informationen zur. Bachelorarbeit

Informationen zur. Bachelorarbeit Informationen zur Bachelorarbeit Stand SS 2016 Hinweise zu Formalen Regelungen Organisatorischen Abläufen Strukturellen Anforderungen Inhaltlichen Empfehlungen Zweck (Studienplan) Die Bachelorarbeit soll

Mehr

Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der

Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der Hochschule Kaiserslautern vom 09.05.2016 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den berufsintegrierenden Bachelor- Studiengang Heilpädagogik (HBI) - Inklusive Bildung und Begleitung mit dem Abschluss Bachelor of Arts an der Fakultät V Diakonie,

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Philosophie im Zwei-Fächer- Bachelorstudium der Universität Bremen. Vom 1.

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Philosophie im Zwei-Fächer- Bachelorstudium der Universität Bremen. Vom 1. Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach im Zwei-Fächer- Bachelorstudium der Universität Bremen Vom Dezember 2010 Der Fachbereichsrat 9 (Kulturwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am Dezember 2010

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG BERUFLICHE BILDUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG BERUFLICHE BILDUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG BERUFLICHE BILDUNG gemäß 41 Absatz 1 NHG befürwortet in der 77. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre (ZSK) am 10.06.2009

Mehr

STUDIENGANGSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGEOGRAPHIE FACHBEREICH KULTUR- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN

STUDIENGANGSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGEOGRAPHIE FACHBEREICH KULTUR- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN FACHBEREICH KULTUR- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN STUDIENGANGSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGEOGRAPHIE Neufassung beschlossen in der 259. Sitzung des

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fakultät

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG EUROPÄISCHES REGIEREN: MARKT-MACHT-GEMEINSCHAFT FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG EUROPÄISCHES REGIEREN: MARKT-MACHT-GEMEINSCHAFT FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG EUROPÄISCHES REGIEREN: MARKT-MACHT-GEMEINSCHAFT Neufassung beschlossen durch den Fachbereichsrat des Fachbereichs

Mehr

460 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2009 Nr. 51

460 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2009 Nr. 51 460 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2009 Nr. 51 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Informatik (Fachspezifischer Teil) Vom 20. Mai 2008 Die Rektorin

Mehr

Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Künste für den Studiengang Freie Kunst Fachspezifische Bestimmungen vom

Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Künste für den Studiengang Freie Kunst Fachspezifische Bestimmungen vom Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Künste für den Studiengang Freie Kunst Fachspezifische Bestimmungen vom 31.08.2008 Der Rektor der Hochschule für Künste hat am 31.08.2008 gemäß 110 Absatz 3 des

Mehr

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Virtual Design an der Hochschule Kaiserslautern Vom

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Virtual Design an der Hochschule Kaiserslautern Vom Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Virtual Design an der Hochschule Kaiserslautern Vom 12.07.2016 Auf Grund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (HochSchG) in

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Systems

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Ziel des Studiums, Akademischer Grad

1 Geltungsbereich. 2 Ziel des Studiums, Akademischer Grad Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang English and American Culture and Business Studies/Anglistik, Amerikanistik und Wirtschaftwissenschaften des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 34 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung (BPO) Seite für den Studiengang Medieninformatik

Mehr

STUDIENGANGSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGEOGRAPHIE FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN

STUDIENGANGSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGEOGRAPHIE FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN STUDIENGANGSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGEOGRAPHIE Neufassung beschlossen in der 259. Sitzung des

Mehr

NR JANUAR 2018

NR JANUAR 2018 NR. 2 2018 15. JANUAR 2018 INHALT SEITE Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Translational Neuroscience mit dem Abschluss Master-of-Science an der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität

Mehr

Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 3 von 131

Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 3 von 131 Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 3 von 131 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Technische Redaktion (BTR) mit dem Abschluss Bachelor of Arts an der Fakultät

Mehr

FH-Mitteilungen 4. August 2017 Nr. 81 / 2017

FH-Mitteilungen 4. August 2017 Nr. 81 / 2017 FH-Mitteilungen 4. August 2017 Nr. 81 / 2017 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur im Fachbereich Architektur an der Fachhochschule Aachen vom 12. Mai 2009 FH-Mitteilung Nr. 39/2009 in

Mehr

Präambel. Inhaltsverzeichnis. 1 Geltungsbereich. 2 Prüfungsausschuss. 3 Regelstudienzeit. 4 Umfang der Prüfungs- und Studienleistungen.

Präambel. Inhaltsverzeichnis. 1 Geltungsbereich. 2 Prüfungsausschuss. 3 Regelstudienzeit. 4 Umfang der Prüfungs- und Studienleistungen. Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte und Kulturen Altvorderasiens mit den Schwerpunkten Altorientalistik und Vorderasiatische Archäologie Präambel Aufgrund von 14 Absatz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordner

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordner Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Fotojournalismus und Dokumentarfotografie (BFO) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) in der Fakultät III Medien, Information und Design,

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang. Interkulturelles Unternehmens- und Technologiemanagement. an der Hochschule Amberg-Weiden

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang. Interkulturelles Unternehmens- und Technologiemanagement. an der Hochschule Amberg-Weiden Stand: Oktober 2010 Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang an der Hochschule Amberg-Weiden vom 15. Oktober 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 58, Art.

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik mit Schwerpunkt Data Science & Consulting

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik mit Schwerpunkt Data Science & Consulting Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik mit Schwerpunkt Data Science & Consulting Vom XX.XX.XXXX Präambel Aufgrund des 7 Absatz 2 Nr. 2 und 86 Absatz 2 Nr.

Mehr

Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit

Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit Beschluss des Prüfungsausschusses vom 07.02.2006: Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, soll die Anmeldung zur Bachelorarbeit innerhalb von 6 Wochen erfolgen (siehe

Mehr

Besonderer Teil (B) der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Medizintechnik und Medizintechnik dual

Besonderer Teil (B) der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Medizintechnik und Medizintechnik dual Besonderer Teil (Teil B) der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Medizintechnik und Medizintechnik dual der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Genehmigt vom Präsidium der Jade Hochschule

Mehr

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik bekannt gemacht, wie er sich aus

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik bekannt gemacht, wie er sich aus Nachstehend wird Wortlaut Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang und Informationstechnik bekannt gemacht, wie er sich aus - Fassung Ordnung vom 9. Juni 2010 (Brem.ABl. S. 884), und - Ordnung zur Änung

Mehr

Auslandsstudium-/ Praxisordnung

Auslandsstudium-/ Praxisordnung Auslandsstudium-/ Praxisordnung Präambel Der Fachbereichsrat des Fachbereichs III Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen am Rhein hat am 28.03.2013 die Auslandsstudium-/ Praxisordnung

Mehr

M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik

M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik Ordnung des Studiengangs M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik Ausführungsbestimmungen mit Anhängen I: Studien- und Prüfungsplan II: Kompetenzbeschreibungen III: Modulhandbuch (nur elektronisch

Mehr

1102 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 15. August 2011 Nr. 92

1102 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 15. August 2011 Nr. 92 1102 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 15. August 2011 Nr. 92 nis zu gewähren. Die Aufgabenstellung einschließlich der Musterlösung, das Bewertungsschema, die einzelnen Prüfungsergebnisse sowie

Mehr