Struktur und Finanzierung im stationären Hospiz
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- Kristina Bieber
- vor 6 Jahren
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2 Struktur und Finanzierung im stationären Hospiz Am Beispiel des Vivantes Hospiz S. Lemoine -2-
3 -3-
4 Allgemein: Die Hospiz ggmbh ist eine 100% Tochtergesellschaft der Vivantes GmbH Wenckebachstraße 23; in Berlin Tempelhof Eröffnung im Herbst stationäre Betten über 2 Etagen in Einzelzimmern in den Zimmern und in den 2Besucherzimmern besteht die Möglichkeit für Angehörige hier zu übernachten Ambulanter Hospizdienst im Hause Ärztliche Versorgung der Patienten durch SAPV-Ärzte -4-
5 Struktur: Rahmenvereinbarung nach 39a Abs.1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung vom , i.d.f. vom gibt vor: 1 Aufbau und Konzeption der stationären Hospize 2 Anspruchsberechtigte Versicherte 3 Versorgungsumfang 4 Qualitätsanforderungen 5 Verträge und 6 Kündigung von Verträgen 7 Vergütungsgrundsätze und Krankenkassenleistung 8 Inkrafttreten und Kündigung der Rahmenvereinbarung und 9Salvatorische Klausel -5-
6 1. 1 Aufbau und Konzeption der stationären Hospize Selbstständige(konzeptionell, wirtschaftlich, baulich, organisatorisch Einrichtungen und mit eigenem Versorgungsauftrag mit separatem Personal Für Patienten mit unheilbaren Krankheiten in der letzten Lebensphase Pallilativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung Mindestens 8-max. 16 Plätze Ansprechende räumliche Ausstattung Spiritualität Soziale/Psychosoziale Arbeit Teil einer vernetzten Versorgungsstruktur Integraler Bestandteil eines ambulanten Ehrenamtlichen Besuchsdienst Teilstationäre Patientenversorgung ist möglich -6-
7 2 Anspruchsberechtigte Versicherte eine Versorgung in der Häuslichkeit nicht möglich ist eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist die Krankheit des Patienten progredient verläuft Heilung ausgeschlossen ist, mit begrenzter Lebenserwartung von Tagen, Wochen bis Monate Erkrankungen wie z.b. Krebserkrankungen, Vollbild der Infektionskrankheit AIDS, Erkrankungen des Nervensystems chron. Erkrankungen des Herzens, der Nieren, der Verdauungsorgane und Lungenerkrankungen Bestätigung der Berechtigung im sogenannten Hospizgutachten ( zunächst befristete Kostenübernahme von 4 Wochen) Bei Stabilisierung des Allgemeinzustandes ist die weitere Versorgung zu prüfen ( Wiederaufnahme) Kein Anspruch bei bestehender Versorgung in einer vollstationären Einrichtung -7-
8 3 Versorgungsumfang Vollstationäre oder teilstationäre palliative medizinische und pflegerische Betreuung des Patienten Lebensverlängernde Maßnahmen sind den Maßnahmen der Linderung nachgeordnet (Schmerztherapie, Symptomkontrolle, umfassende hygienische Maßnahmen, usw.) unter Berücksichtigung ethischen und sozialen Gesichtspunkten im Gesamtgeschehen. Sicherstellung der ärztlichen Versorgung ( SAPV-Ärzte) Sicherstellung der Psycho-sozialen und spirituellen Betreuung des Patienten, auch Krisenintervention Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung Ausgeprägtes Wundmanagement Trauerarbeit Einbeziehen der Angehörigen in den relevanten oben benannten Themen -8-
9 4 Qualitätsanforderungen Zusammenfassend: Pflege findet nach den allgemeinen anerkannten Pflegefachlichen Erkenntnissen bedarfsgerecht und wirtschaftlich statt Die am Patienten tätigen Pflegepersonen sind ausschließlich Pflegefachkräfte Laufende Überprüfung der internen Leistungserbringung, ob ein Höchstmaß an Lebensqualität für den einzelnen Patienten erreicht werden konnte Regelmäßige Fort und Weiterbildungen die das bestehende Wissen im Rahmen Palliative Care aktualisieren Beschäftigung von Sozialarbeit, Hauswirtschaft-/Funktionspersonal Ehrenamtliche MitarbeiterInnen ( Kernelement der Hospizarbeit) Eine instrumentelle Grundausstattung 5 Verträge Mit jedem Patienten der im Hospiz aufgenommen wird, wird ein Vertrag abgeschlossen -9-
10 Für jedes Hospiz in Berlin wird von den Kostenträgern ein einheitlicher Vergütungssatz /Pat./Tag gezahlt Der Vergütungssatz beträgt 90%, die fehlenden 10 % muss das Hospiz über Spenden einwerben Die Investitionskosten werden je Einrichtung ausgehandelt Die Krankenkasse trägt die zuschussfähigen Kosten unter Anrechnung von Leistungen der Pflegeversicherung oder anderer Sozialleistungsträger Eigenanteile vom Versicherten dürfen weder gefordert noch angenommen werden Leistungen der Pflegeversicherung sind zu beantragen -10-
11 -11-
12 -12- Vivantes Pflegekongress
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