Soziale Dienste Informationen zur wirtschaftlichen Sozialhilfe

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1 Soziale Dienste Informationen zur wirtschaftlichen Sozialhilfe 1

2 Inhalt 1. Grundbedarf 2. Wohnkosten 3. Medizinische Grundversorgung 4. Situationsbedingte Leistungen je nach Lebensumständen 4.1 Für Erwerbstätige 4.2 Für Nicht-Erwerbstätige 4.3 Übrige situationsbedingte Leistungen Herausgeber Adresse Telefon Fax Internet Soziale Dienste der Stadt Zug Zeughausgasse 9, Haus Zentrum 6300 Zug / soziales Titelbild Andreas Busslinger, Baar April

3 Angebot Verschiedene Umstände können dazu führen, dass Menschen in wirtschaftliche Not geraten. Der Sozialdienst der Stadt Zug hilft in dieser schwierigen Situation. Die Höhe der finanziellen Unterstützung setzt sich zusammen aus Grundbedarf, Wohnkosten und medizinischer Grundversorgung. Diese Broschüre gibt Ihnen Anhaltspunkte über die Höhe der finanziellen Leistungen und nach welchen Kriterien sich diese Leistungen zusammensetzen. Für die Bemessung der Sozialhilfe gelten die SKOS-Richtlinien (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe). Die Auflistung ist eine Orientierung und nicht abschliessend. Die Beträge sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben. 3 3

4 1. Grundbedarf Haushaltgrösse Pauschale Pauschale pro pro Monat Person und Monat 1 Person Personen Personen Personen Personen Pro weitere Person Die Bemessung des Grundbedarfs richtet sich nach Haushaltgrösse und Anzahl Personen, die unterstützt werden. Werden nur einzelne Personen eines Haushalts unterstützt, gilt die Pauschale pro Person und Monat. Beispiel: Ein Ehepaar lebt mit seinen drei volljährigen Kindern zusammen. Es handelt sich also um einen 5-Personen-Haushalt. Davon werden zwei Personen unterstützt, also zwei Fünftel von CHF Dies ergibt einen Grundbedarf von CHF für zwei Personen in einem 5-Personen-Haushalt. Für die Bemessung des Grundbedarfs für junge Erwachsene und Personen in stationären Einrichtungen gelten separate Richtlinien. Im Grundbedarf enthalten sind Auslagen für: Nahrungsmittel, Getränke Kleider, Schuhe Körperpflege wie Toilettenartikel, Coiffeur, usw. Auslagen für den Haushalt; kleine Haushaltsgegenstände Selbst gekaufte, nicht kassenpflichtige Medikamente Zeitungen, Bücher, Raucherwaren Haustierhaltung, Tierarzt-Rechnungen, Hundesteuern Gebühren für Telefon, Fernsehen, Radio, Internet Strom, Gas und Wasser (sofern es sich nicht um Heizkosten handelt) Verkehrsauslagen im Kanton Zug, inkl. Halbtaxabo, Zuger Pass, Auslagen Velo / Mofa Gewerkschaftsbeiträge Vereinsbeiträge für Freizeitbeschäftigung Freizeitbeschäftigung für Erwachsene und Auslagen für private Bildung / Kurse 4

5 2. Wohnkosten Miete: Angerechnet wird die Miete. Diese darf nicht über den festgelegten Richtlinien liegen. Übersteigt die Miete die Richtlinien, müssen Sie mit der Auflage rechnen, eine günstigere Wohnung zu suchen. Werden nur einzelne Personen eines Haushalts unterstützt, wird die Miete anteilsmässig bezahlt. Nebenkosten: Gegen Vorweisen der Originalrechnung werden die jährlichen Heiz- und Nebenkosten übernommen. 5 5

6 3. Medizinische Grundversorgung Im Rahmen der medizinischen Grundversorgung übernimmt der Sozialdienst: Krankenkassen-Prämien der obligatorischen Grundversicherung (KVG): Nicht übernommen werden Prämien von Zusatzversicherungen (VVG). Selbstbehalte und Minimal-Jahresfranchise (CHF ) der Grundversicherung (KVG): Gegen Vorweisen der Original Krankenkassen-Leistungsabrechnung; keine Übernahme der Selbstbehalte aus Zusatzversicherungen (VVG). Verhütungsmittel (Pillen, Spiralen, etc.): Gegen Vorweisen der Originalrechnung oder -quittung. Zahnarztkosten (immer Sozialtarif 3.10 verlangen): Kostenübernahme nur bei vorgängig erteilter Kostengutsprache (Kostenvoranschlag mit Röntgenbildern an Sozialdienst einreichen). Jährliche Zahnkontrollen / Dentalhygienen und Notfallbehandlungen: Ohne Kostenvoranschlag möglich. Gegen Vorweisen der Originalrechnung (Sozialtarif 3.10) mit der entsprechenden Leistungsabrechnung / Ablehnung der Krankenkasse. * Brillen: Kostenübernahme bei vorgängig erteilter Kostengutsprache. Für das Brillengestell wird maximal CHF vergütet. * Notfallbehandlungen werden nur bis maximal CHF 500. übernommen. Für nachfolgende Behandlungen muss ein Kostenvoranschlag an den Sozialdienst eingereicht werden. 6

7 4. Situationsbedingte Leistungen je nach Lebensumständen 4.1 Für Erwerbstätige: Einkommensfreibetrag (EFB) Erwerbstätigen Personen können folgende Freibeträge (EFB) gewährt werden: Beschäftigungs- Einkommensfreibetrag pro Person und Monat umfang bis * Erwachsene Junge Erwachsene 10 % % % % % % % % % % *Teilpensen müssen addiert werden. Sie dürfen nicht einzeln berechnet werden. Beispiel: Eine Person verdient CHF netto pro Monat mit einem Arbeitspensum von 50 %. Daraus ergibt sich ein Einkommensfreibetrag von CHF , faktisch werden also lediglich CHF Einkommen an die Sozialhilfe angerechnet. 7 7

8 4.2 Für Nicht-Erwerbstätige: Integrationszulage (IZU) Die Integrationszulage (IZU) belohnt Personen, welche besondere Integrationsbemühungen leisten. Es gelten folgende Ansätze: Voraussetzung Erwachsene Junge Erwachsene (16 25 Jahre) Arbeitsprojekt / VAM / Consol / Team-Netz / Praktikum / Studium / Intensiv-Deutschkurs 100 % Freiwilligenarbeit / Tageszentrum Phönix 6 Stunden / Woche ALK / RAV / Arbeitslosentaggeld Beratung Fachstelle Berufsintegration Deutschkurs (nicht intensiv) Lernende bis 25 Jahre 1. Lehrjahr Lehrjahr Lehrjahr Lehrjahr Beispiel: Eine Person arbeitet 80 % in einem Arbeitsprojekt. Dafür erhält eine Person über 25 Jahren monatlich CHF und unter 25 Jahren CHF

9 4.3 Übrige situationsbedingte Leistungen Der Bezug von sämtlichen situationsbedingten Leistungen ist immer im Voraus mit der zuständigen Sozialarbeiterin oder dem zuständigen Sozialarbeiter abzuklären. Ausserkantonale Verkehrsauslagen: Für Vorstellungsgespräche und für medizinische Behandlungen (nach Vorweisen entsprechender Belege). Auslagen für schriftliche Stellensuche: Nach Absprache / Quittungen (Vorlegen eines vollständigen Bewerbungsdossiers). Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung: Nach Vorweisen der Originalrechnung. AHV-Mindestbeitrag: Nach Vorweisen der Originalrechnung stellt der Sozialdienst ein Erlassgesuch. Steuern: Nach Vorweisen der provisorischen Steuerrechnung stellt der Sozialdienst ein Stundungsgesuch. Nach Vorweisen der definitiven Steuerrechnung und einem aktuellen AHV-Kontoauszug stellt der Sozialdienst ein Erlassgesuch (gilt nicht für Bussen und Ermessensveranlagungen). Feuerwehrersatzabgabe: Nach Vorweisen der Rechnung stellt der Sozialdienst ein Erlassgesuch. Identitätskarte: Für Schweizer Bürgerinnen und Bürger, nach Vorweisen der Quittung. Pass: Für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, nach Vorweisen der Quittung (Ausnahme: anerkannte Flüchtlinge). 9 9

10 Obligatorische Schullager: Nach Vorweisen der Originalrechnung. Freizeitbeschäftigung für Kinder: nach Absprache. Spielgruppe, Kinderbetreuung: nach Absprache. Ferienbeitrag: Nach Absprache (frühestens im 3. Jahr bei ununterbrochenem Sozialhilfebezug). 10

11 Hinweis Sollten Sie mit einer Bemessung, Auflage oder Weisung des Sozialdienstes nicht einverstanden sein, können Sie beim Leiter Soziale Dienste, Zeughausgasse 9, Postfach 1258, 6301 Zug schriftlich eine beschwerdefähige Verfügung verlangen

12 Stadt Zug Departement SUS 12 Soziale Dienste Zeughausgasse 9, 6300 Zug

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