Werner-von-Siemens-Realschule Gladbeck. Leistungsbewertung im Fach Mathematik
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- Hansl Flater
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1 Leistungsbewertung im Fach Mathematik 1. Grundsätze Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen. Die Leistungsbewertung ist generell transparent zu gestalten. In der Einstiegsphase eines Unterrichtsvorhabens sollten die Schülerinnen und Schüler über angestrebte Ziele und die Form der Leistungsbewertung informiert werden. Den Lernenden sollen anhand der Leistungsbewertung Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung erlangen können und mit der Diagnose des erreichten Lernstands Hinweise für das individuelle Weiterlernen erhalten (Lernstrategien, Förderempfehlungen). Im Sinne der Orientierung an Standards sind grundsätzlich alle im Lehrplan ausgewiesenen Bereiche (Argumentieren/Kommunizieren Problemlösen Modellieren Werkzeuge Arithmetik/Algebra Funktionen Geometrie Stochastik) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. 2. Schriftliche Arbeiten 2.1. Klassenarbeiten Sie dienen der schriftlichen Überprüfung der Lernergebnisse einer vorausgegangenen Unterrichtssequenz und sollten den Lernenden ermöglichen, Sachkenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen. Grundsätze für die Klassenarbeiten ergeben sich aus den Kernlehrplänen. Ein Teil der Aufgaben soll aus dem reproduktiven oder operativen Bereich stammen. Darüber hinaus sollten die Schülerinnen und Schüler zunehmend auch begründen, Zusammenhänge darstellen, interpretieren und kritisch reflektieren (s. KLP S. 49/50). 1
2 Die Klassenarbeiten werden im Allgemeinen im Jahrgang parallel geschrieben, Ausnahmen sind bei besonderen Bedingungen (Unterrichtsausfall durch Krankheit, besondere Lernvoraussetzungen einer Klasse o.ä.) vorgesehen und werden im Jahrgang abgesprochen. Die Leistungsbewertung einer Klassenarbeit erfolgt nach einem jeweils im Jahrgang abgestimmten Bewertungsschema, das zu den einzelnen Arbeiten erstellt wird. Dabei werden folgende Grundsätze beachtet: o Auch Skizzen werden angemessen bepunktet, da hier die Interpretation eines Sachverhaltes schon sichtbar wird. o Rechenfehler werden nur einmal berücksichtigt, d.h. Folgefehler führen nicht zu Punktabzug. o Rechnungen ohne Interpretation und sinnvolle Bewertung durch eine angemessene Antwort können nicht die volle Punktzahl erbringen. o Die Notentabelle wird im Jahrgang abgesprochen und bewegt sich je nach Art der Arbeit zwischen dem bisherigen Punkteschema und dem der ZP, d.h. konkret: Prozentuale Verteilung bisher ZP Note o Es werden Ordnungspunkte für Übersichtlichkeit, Sauberkeit und sinnvoll strukturiertes Arbeiten (Einhalten von Rändern, lesbare Schrift) vergeben. Dabei machen die Ordnungspunkte ca. 5-10% der Gesamtpunktzahl aus. 2
3 Klassenarbeiten werden zu 50% neben den sonstigen Leistungen bewertet. Gemäß 6 APO-SIist ein Leistungsnachweis, den ein Schüler aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht erbracht hat, nicht zu wiederholen, sondern mit ungenügend zu bewerten. Die Frist zum Beibringen einer geeigneten Entschuldigung beträgt drei Tage. Die Beweislast liegt beim Schüler. Die Anzahl der Klassenarbeiten in den verschiedenen Jahrgangsstufen sind folgende: o Jahrgänge 5-7: Sechs Klassenarbeiten pro Schuljahr, wobei eine Arbeit verpflichtend durch Basistrainings ersetzt wird. o Jahrgang 8: Fünf Klassenarbeiten pro Schuljahr. o Jahrgänge 9-10: Vier Klassenarbeiten pro Schuljahr Basistrainings Basistrainings sind kleine schriftliche Übungen (i.a. 8 Aufgaben), die vorangegangene, bereits abgeschlossene Lerninhalte überprüfen. In den Klassenstufen 5, 6 und 7 werden die Basistrainings verpflichtend geschrieben. Die Basistrainings werden wöchentlich geschrieben und immer vier Übungen werden zu einer Note zusammengefasst. Aus diesen ca. 7 Einzelnoten wird schließlich die Gesamtnote errechnet, die als 6. Klassenarbeit gewertet wird. Die Dauer eines Basistrainings sollte den Zeitbedarf von 10 Minuten nicht überschreiten. 3. Sonstige Leistungen Der Bewertungsbereich Sonstige Leistungen erfasst die Qualität und Kontinuität der Beiträge, die die Lernenden in unterschiedlicher mündlicher und schriftlicher Form erbringen. 3
4 Zu den Sonstigen Leistungen zählen: o Beiträge zum Unterrichtsgespräch in Form von Lösungsvorschlägen, Aufzeigen von Zusammenhängen und Widersprüchen, Plausibilitätsbetrachtungen oder das Bewerten von Ergebnissen. Diese mündliche Mitarbeit wird anhand der folgenden Kriterien bewertet: Sehr gut Zeigt seine Mitarbeit häufig und durchgängig durch fachlich korrekte und weiterführende Beiträge Gut Zeigt seine Mitarbeit durchgängig durch fachlich korrekte und bisweilen weiterführende Beiträge Befriedigend Zeigt seine Mitarbeit regelmäßig durch Beiträge und kann fachliche Fehler ggf. mit Hilfen erkennen und berichtigen. Ausreichend Zeigt seine Mitarbeit durch ggf. nur unregelmäßige oder häufig fehlerhafte Beiträge, kann aber nach Aufforderung den aktuellen Stand der unterrichtlichen Überlegungen weitgehend reproduzieren. Mangelhaft Trägt nicht oder nur wenig durch eigene Beiträge zum Unterricht bei und kann sich auch auf Nachfrage nur lücken- und/oder fehlerhaft zu den aktuellen Unterrichtsinhalten äußern. Ungenügend Trägt auch auf Nachfrage in aller Regel nicht erkennbar zum Unterrichtsfortgang bei. o Kooperative Leistungen im Rahmen von Gruppenarbeit (Anstrengungsbereitschaft, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit) o Im Unterricht eingeforderte Leistungsnachweise, z.b. vorgetragene Hausaufgaben oder Protokolle, angemessene Führung eines Heftes o Kurze schriftliche Überprüfungen 4
5 4. Abschlussbeurteilung Die abschließende Beurteilung zum Zeugnis setzt sich zusammen aus 50% schriftlicher Leistungen sowie 50% Sonstiger Leistungen. Die Zeugnisnote darf jedoch nicht allein nach arithmetischen Gesichtspunkten erfolgen. Unter anderem wird im zweiten Halbjahr die Note des ersten Halbjahres des Schülers angemessen berücksichtigt. Kurzzeitige, deutliche Beeinträchtigungen in der persönlichen Lebenssituation des Lernenden und deutliche Veränderungen über einen genügend großen Zeitraum - in der Anstrengungs- und Leistungsbereitschaft sind ebenfalls mit zu berücksichtigen. (Beschluss der Mathematik-Fachkonferenz. Stand: ) 5
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